Lfd.Nr. 6 Jahr 2010

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 06. Mai 2010.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

 

Anwesende:

 

01. Bürgermeisterin Berta Scheuringer als Vorsitzende

02. Vizebgm. Karl Kopfberger                                      15. GR. Michael Schärfl

03. GV. Reinhard Windhager                                       16. GR. Ing. Johann Unterortner

04. GR. Wolfgang Kraft                                               17. GR. Brigitte Heinzl

05. GR. Monika Tallier                                                18. GR. Michael Desch

06. GR. Gerhard Payrleitner                                        19. GR. Daniel Probst

07. GR. Klaus Trilsam                                                 20. GR. Ernst Sperl

08. GR. Andrea Mayrhuber                                          21.  

09. GR. Klaus Mitter                                                    22.

10. GV. Franz Schabetsberger                                     23.

11. GV. Franz Arthofer                                                24.

12. GR. Karin Eichinger                                               25.

13. GR. Elisabeth Obernhumer                                    

14. GR. Andreas Schroll                                             

 

 

 

Ersatzmitglieder:

 

GR. DI Franz Mitter                               für GR. Peter Berghammer                   

GR. Gerhard Berghammer                     für GR. Brigitte Ebner

GR. Hermann Daxl                                für GV. Günter Ortner

GR. Roswitha Krupa                              für GR. Erwin Jebinger

GR. Johannes Gumpoldsberger   für GV. Heinrich Ruhmanseder

 

Die Leiterin des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina

 

 

Sonstige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

 

Es fehlen:

entschuldigt:                                                                         unentschuldigt:

GR. Peter Berghammer

GR. Brigitte Ebner

GV. Günter Ortner

GR. Erwin Jebinger

GV. Heinrich Ruhmanseder

 

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  AL Katharina Gehmaier
Die Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

 

a) die Sitzung von der Bürgermeisterin  einberufen wurde;

 

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 27.4.2010

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

 

der Termin der heutigen Sitzung im Sitzungsplan (§ 54 Abs. 1 OÖ. GemO 1990) enthalten ist und die Verständigung hiezu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am     unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

 

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

 

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

 

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 04.03.2010 bis zur heutigen     

Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift von jenen Gemeinderatsmitgliedern und Ersatzmitgliedern, welche an der betreffenden Sitzung teilgenommen haben bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.

 

e) Folgender Dringlichkeitsantrag gemäß § 46 Abs. 3 OÖ. Gem0 1990 eingebracht wurde.

  

Willensbekundung für die Errichtung des Granatzweges

 

Begründung: Am 4.5.2010 hat die Leaderregion Pramtal die Projektsbeschreibung für den Granatzweg mit Kostenschätzung übermittelt. Bis Ende Mai sollen in den einzelnen Gemeinden Beschlüsse dazu gefasst werden, damit beim Amt der OÖ. Landesregierung das Projekt eingereicht werden kann.

Beschluss: einstimmige Annahme für Aufnahme in die Tagesordnung  

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

Angelobung von GR. Desch Christoph

 

Tagesordnung:

 

  1. Prüfung des Rechnungsabschlusses 2009; zur Kenntnisnahme des Berichtes.

  2. Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.

  3. Bericht des Obmannes des Umweltausschusses.

  4. Nochmalige Beschlussfassung der Abfallgebührenordnung.

  5. Bericht des Obmannes des Familienausschusses.

  6. Änderung der Eintrittsgebühren für das Freibad Riedau.

  7. Grundsatzbeschluss für den Straßenbau Schwabenbach und Straßensanierungen und Auftragserteilung. 

  8. Abänderung des Flächenwidmungsplanes und des ÖEK; Kenntnisnahme der eingegangenen Stellungnahmen.

  9. Abänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Birkenallee - Vertagung.

  10. Grundsatzbeschluss für die Beteiligung des Grundeigentümers an der Finanzierung der Aufschließung des neuen  Siedlungsgebietes.

  11. Vergabe eines Darlehens zur Finanzierung der Aufschließung der neuen Siedlungsgebiete.

  12. Auftragsvergabe für die Wasser-, Kanal- und Rohbaustraßenarbeiten sowie für die Bauleitung für das neue Siedlungsgebiet.

  13. Genehmigung eines Finanzierungsplanes für Akustikmaßnahmen im Pramtalsaal.

  14. Auftragserteilung für Akustikmaßnahmen im Pramtalsaal.

  15. Genehmigung eines Dienstbarkeitsvertrages mit Löschungserklärung mit der Energie AG 

  16. Nachwahl von Mitgliedern des Gemeinderates in Ausschüsse.

  17. Anhebung des Globalbudgets für die Freiwillige Feuerwehr Riedau.

  18. Ankauf eines Bergegerätes für die Freiwillige Feuerwehr Riedau.

  19. Dringlichkeitsantrag: Willensbekundung für die Errichtung des Granatzweges, fahrradfreundlicher Güterweg Habach

  20. Bericht der Bürgermeisterin.

  21. Allfälliges.


TOP. 1.) Prüfung des Rechnungsabschlusses 2009; zur Kenntnisnahme des Berichtes.

 

Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Der vom Gemeinderat in der Sitzung vom 4.3.2010 beschlossene Rechnungsabschluss für das Jahr 2009 hat das Prüfungsorgan der Bezirkshauptmannschaft Schärding am 1.4.2010 im Sinne der Bestimmungen der OÖ. Gemeindeprüfungsordnung und des § 99 OÖ. GemO 1990 auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sowie auf Übereinstimmung mit bestehenden Vorschriften überprüft. Die Prüfungsfeststellungen sind zu beachten und umzusetzen. Der Bericht ist gem. § 99 dem Gemeinderat in der Sitzung zur Kenntnis zu bringen.

 

Prüfungsbericht zum Rechnungsabschluss 2009

der Marktgemeinde Riedau

 

 

Die Marktgemeinde wurde letztmalig in der Zeit vom 28.3. bis 11.05.2006 einer Gebarungsprüfung

unterzogen. Das Controllingverfahren der Direktion für Inneres und Kommunales betreffend die Umsetzung der Prüfungsempfehlungen ist bereits abgeschlossen.

 

Ordentlicher Haushalt

 

Wirtschaftliche Situation

 

Der ordentliche Haushalt 2009 schließt inklusive Abwicklung des Haushaltsdefizits 2008 iHv € 237.819,45 das mit BZ-Mitteln iHv € 237.000 bedeckt wurde, mit einem Fehlbetrag iHv € 313.745,52 ab.

 

Das reine Ergebnis für das Jahr 2009 errechnet sich somit wie folgt:

 

Soll-Fehlbetrag lfd. Jahr 2009

 €  313.745,52

abzüglich Sollfehlbetrag 2008

 €  237.819,45

zuzügl. BZ-Ausgleich

€  237.000,00

bereinigtes Jahresergebnis 2008

- €  312.926,07

 

Der Abgang 2009 lt. RA hat sich gegenüber dem RA 2008 um ca. € 75.900 erhöht. Die markantesten Veränderungen betreffen nachstehende Bereiche:

 

Vergleich RA 2008 und RA 2009

 

Mehreinnahmen bzw.
Einsparungen

Mindereinnahmen bzw.
Mehrausgaben

Ertragsanteile

 

                         127.700

Bezirksumlage

 

                          51.100

Personalausgaben

 

                          28.000

KAB

 

                          20.600

Getränkesteuerrückzlg.

 

                          13.100

Kindergarten Abgangsdeckung

 

                            8.700

Fehlende Abgangsdeckung 2008

                                       68.000

 

Leasingraten

                                       37.000

 

RHV-Beitrag (inkl. Annuitäten)

                                       19.000

 

Instandhaltung allgem.

                                       14.800

 

Gastschulbeiträge

                                       14.600

 

Netto-Schuldendienst

                                       11.600

 

Landesumlage

                                         9.100

 

Summen

                                     174.100

                         249.200

 

Die grundsätzlich finanzstarke Gemeinde ist mit ihren außergewöhnlichen Belastungen - u. a. Leasingrate 2009 für die Schulsanierung ca. € 140.000 , Freibadabgang ca. € 100.000 und hohe Instandhaltungsaufwendungen (s. unten) - seit dem Jahr 2006 Abgangsgemeinde und konnte ihren Abgang bis 2008 auch kontinuierlich verringern.

Hauptverantwortlich für die Trendumkehr und den drastischen Defizitanstieg sind im Wesentlichen der Einbruch bei den Ertragsanteilen mit ca. € 128.000 sowie die Umlagenerhöhungen mit insgesamt rd. € 72.000 (davon SHV ca. € 51.000, KAB ca. € 21.000). Die Einsparungen bei den Leasingraten und beim gesamten Schuldendienst konnten die negative Entwicklung nur zum Teil eindämmen.

Im Vergleich zum VA 2009 mit einem Budgetdefizit von € 368.000 hat sich das tatsächliche Ergebnis um ca. € 54.000 verbessert. Die beachtliche Einsparung beim Schuldendienst, die neuerliche Verringerung der Leasingrate für die Schulsanierung, Einsparungen bei den Instandhaltungskosten und beim Beitrag für den Wegeerhaltungsverband sowie höhere Gastschulbeiträge sind nur die wesentlichsten Positionen, die dazu beigetragen haben, den Einbruch bei den Ertragsanteilen mehr als nur zu kompensieren.

 

Im übrigen verweisen wir auf § 79 Oö. GemO 1990, wonach der Bürgermeister dem Gemeinderat den Entwurf eines Nachtrages zum Voranschlag zur Beschlussfassung vorzulegen und die zur Bedeckung und zur Aufrechterhaltung des Haushaltsgleichgewichtes erforderlichen Anträge zu stellen hat, sofern sich zeigt, dass die Gebarung mit einem Fehlbetrag abschließen wird.

 

Die Marktgemeinde wird zur Abdeckung des Haushaltsabganges 2009 einen Antrag auf Gewährung von Bedarfszuweisungsmitteln einbringen

 

Investitionskosten:

 

Investitionen tätigte die Gemeinde im Vorjahr im Umfang von ca. € 37.400, im Wesentlichen zu Lasten nachstehender Ansätze:  

 

Ø  1/612/0020 - € 9.481,33:  Die Investitionskosten für kleinere Straßenbaumaßnahmen sind gedeckt durch die im o. H. in gleicher Höhe belassenen Verkehrsflächenbeiträge.

Ø  1/816/0500 - € 6.815,54:  Die inkludierte Neuanschaffung von Straßenleuchten iHv ca. € 3.700 begründet die Marktgemeinde mit der Erweiterung der Siedlungsgebiete.

Ø  1/850/0040 - € 9.716,86:  Die Kosten für die Herstellung eines Wasserleitungsanschlusses sind bedeckt durch die im o. H. in gleicher Höhe belassenen Wasseranschlussgebühren.

 

Instandhaltungskosten:

 

Die Gesamtaufwendungen für Instandhaltungen bezifferten sich 2009 auf ca. € 205.700. Der Durchschnittsaufwand der letzten 5 Jahre (2004 - 2008) betrug ca. € 163.500.

Der vorjährige Aufwand hat sich zwar gegenüber jenem des Jahres 2008 um knapp € 15.000 verringert, bewegte sich aber dennoch auf hohem Niveau und erklärt sich im Wesentlichen aus nachstehenden Aufwendungen:

 

Ø  1/612/611 - € 40.130,13:  Die Instandhaltungsaufwendungen für die gemeindeeigenen Straßen betrugen im Durchschnitt der Jahre 2004 - 2008 rd. € 38.000. Der Instandhaltungsaufwand 2009 lag damit geringfügig darüber. Inkludiert sind allerdings auch straßenbauliche Maßnahmen mit Investitionscharakter iHv ca. € 13.000, für die eine ao. Bedeckung zu suchen gewesen wäre.

Ø  1/616/611 - € 9.523,63:  Die Ersätze für die im Vorjahr in dieser Höhe angefallenen Katastrophenschäden werden im laufenden Jahr iHv ca. 90 % erwartet.

Ø  1/851/612 - € 49.892,20:  Der signifikant hohe Aufwand resultiert zum überwiegenden Teil aus Kanalüberprüfungskosten (Kamerabefahrung). Der Marktgemeinde wurde im Rahmen einer Vorsprache bei LR Dr. Stockinger am 22.1.2008 mündlich zugesagt, dass die geschätzten Gesamtkosten von rd. € 150.000 in 3 Jahresetappen a' € 50.000, beginnend ab 2008, im Rahmen der Abgangsdeckung anerkannt werden.

Ø  UA 850 (Wasserversorgung): Der überdurchschnittlich hohe Erhaltungsaufwand der letzten 5 Jahre iHv ca. € 26.500 basiert auf der zum Teil gänzlichen Überalterung des Leitungsnetzes. Der Aufwand 2009 konnte auf ca. € 20.400 gesenkt werden.

 

Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt:

 

Die Zuführungen an den ao. Haushalt iHv € 78.400 stellen ausschließlich zweckgebundene Interessentenbeiträge dar. Allgemeine Mittel des o. H. wurden für ao. Zwecke nicht bereitgestellt.

 

Freiwillige Ausgaben:

 

Im Vorjahr gelangte lediglich eine Betriebsförderung mit einem einmaligen Pauschalbetrag von € 500 zur Auszahlung.

 

Die Förderungen bzw. freiwilligen Zuwendungen 2008 bewegten sich deutlich  innerhalb des mit Erlass des Landes, Gem-310001/1159-2005-Sl/Dr vom 10.11.2005, festgesetzten Höchst-rahmens von €  15 pro Einwohner, der sich für die Marktgemeinde Riedau auf rd. €  31.000 beziffert.

 

Rücklagen:

 

Die Marktgemeinde verfügt über keinerlei  Rücklagenbestände.

 

Steuer- und Gebührenrückstände:

 

Die Steuerrückstände bezifferten sich mit Ende des Jahres 2009 bei einem Gesamt-steueraufkommen von rd. € 739.000 auf lediglich ca. € 5.700 und resultieren ca. zur Hälfte aus Erhaltungsbeiträgen. 

 

Fremdfinanzierungen

 

Der Gesamtbestand an die Marktgemeinde belastenden Darlehen bezifferte sich zu Ende des     Jahres 2009 auf  rd. € 1,37 Mio. und hat sich somit infolge neuer Darlehensaufnahmen iHv € 562.000 (WVA, ABA) im Vergleich zum Bestand mit Ende 2008 um knapp € 200.000 erhöht. Er resultiert zu rd. 95 % aus der Finanzierung von Wasser- und Kanalbauvorhaben.

Der Netto-Schuldendienst belastete die Marktgemeinde im Vorjahr mit ca. € 83.000. Dies entspricht einem Anteil von lediglich ca. 2,4 % an den ordentlichen Einnahmen. Dieser Anteil erhöht sich allerdings unter Hinzurechnung des zusätzlich an den RHV zu leistenden Netto-Schuldendienstes iHv rd. € 163.000 auf ca. 7,1 %. Der gesamte Schuldendienst hat sich - maßgeblich bedingt durch das außerordentlich tiefe Zinsniveau - gegenüber 2008 um rd. € 34.000 vermindert.

Die aufsichtsbehördlich geforderte Optimierung der Siedlungswasserdarlehen (Laufzeit-verlängerung auf 33 Jahre) wurde bereits umgesetzt.

 

Der Kassenbestand belief sich mit Ende 2009 auf ca. - € 402.000 (- € 75.400), der vorwiegend das Defizit im ord. Haushalt widerspiegelt, zu rd. einem Viertel aber auch auf die Finanzierungs-lücken im ao. Haushalt zurückzuführen ist.

 

Während des laufenden Jahres 2009 wurde der vom Gemeinderat im Zuge der Beschlussfassung des Voranschlages für das Jahr 2009 festgesetzte Kassenkredit-Höchstrahmen von € 545.000 auf das gesamte Jahr umgerechnet, durchschnittlich zu etwa annähernd der Hälfte ausgeschöpft. Auf Basis eines marktkonformen Zinssatzes (3-Monats-Euribor + 0,22 % Aufschlag = bei einer Schwankungsbreite von 4,46 % und 0,93 % durchschnittlicher Sollzinssatz von 1,9 %) ergibt sich aufgrund des enorm gefallenen Zinsniveaus eine moderate Zinsbelastung von lediglich rd. € 4.400 (anerkennbarer Zinsrahmen rd. € 10.000).

Der Zinssatz für das laufende Jahr ist ebenfalls an den 3-Monats-Euribor, jedoch mit einem höheren Aufschlag von 0,40 %, gebunden. Der Aufschlag ist durchaus marktkonform.

 

Die Liquidität der Gemeinde hat sich 2010 gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres  deutlich verschlechtert. Der Kassenkredit belief sich zum Prüfungszeitpunkt auf ca. - € 313.000 und ist primär dem Liquiditätsengpass der laufenden Gebarung zuzuschreiben. Im Hinblick auf den veranschlagten Abgang von rd. €  489.000 ist im Laufe des Jahres mit einer deutlichen Verschlechterung zu rechnen.

 

Personalaufwendungen

 

Der letztmalig vom Gemeinderat am 10.12.2009 beschlossene Dienstpostenplan wurde dem Amt der oö. Landesregierung bereits zur Genehmigung vorgelegt.    

Die Personalaufwendungen (incl. der Pensionsleistungen) beziffern sich auf rd. € 729.000 und stellen damit einen Anteil von ca. 21 % an den Gesamteinnahmen dar.

 

Öffentliche Einrichtungen - Gebührenhaushalt:

 

Nachstehende betriebliche Einrichtungen wiesen 2009 keine Kostendeckung auf und mussten daher aus ordentlichen Haushaltsmitteln bezuschusst werden:

 

Ø  Schulausspeisung ..........................     €     5.031,26

Ø  Kindergarten(Caritas)......................  €   68.362,01 (vorw. Abgangsdeckung)

Ø  Wasserversorgung...........................  €   46.445,59

Ø  Abwasserbeseitigung ......................  €   28.744,88

Ø  Freibad ............................................ € 101.894,91

 

Im Bereich der Schulausspeisung ist das Ausspeisungsentgelt bereits dem aufsichtsbehördlichen Richtsatz von  €  2 angepasst.

Sowohl die Wasserbezugsgebühr als auch die Kanalbenützungsgebühr überschreiten auf Basis der Gebührenkalkulationen geringfügig die aufsichtsbehördlichen Vorgaben für Abgangs-gemeinden (€  0,20 über den Mindestgebühren).

Zum hohen Abgang beim Badebetrieb sei neuerlich angemerkt, dass die Marktgemeinde durch Vergleichsanalysen mit Bädern ähnlicher Größenordnung (überdurchschnittlich hohe Becken-größe) stark bemüht ist, mögliche Einsparungspotentiale wahrzunehmen und, soweit möglich, auch umzusetzen.

 

Außerordentlicher Haushalt

 

Der ao. Haushalt schließt mit einem Gesamtfehlbetrag von rd. € 92.700 ab, der aus nachstehenden Salden resultiert:

 

Vorhaben

Überschuss

Abgang

Lärmschutzmaßnahmen

 

8.260,00

Straßenbau Schwabenbach

 

641,49

Erschließung Pomedt / Schwaben

 

31.940,42

Linksabbiegestreifen Schwabenbach

26,90

 

Bahnhofsumbau, Lärmschutz

 

695,50

Kinderspielplatz Pomedt und Achleiten

 

13.185,71

Errichtung Wirtschaftshof

 

3.338,87

Sanierung Freibad

 

225,73

Sanierung Freibad  / Wasserrutsche

12.000,00

 

Hallenbadnachnutzung

 

57.382,50

WVA - Erschließung Pomedt / Schwaben Siedlungsg.

26.719,49

 

ABA - Erschließung Pomedt / Schwaben Siedlungsg

 

15.799,74

Gesamtsummen

38.746,39

131.469,96

Saldo / Fehlbetrag

 

92.723,57

 

 

Die Bedeckung der mit Ende 2009 aushaftenden Fehlbeträge ist weitestgehend gesichert:

           

Ø  "Lärmschutzmaßnahmen" : Der Fehlbetrag von € 8.260 konnte mittlerweile durch eine flüssig-gemachte BZ gänzlich bedeckt werden.

 

Ø  "Straßenbau-Erschließung Pomedt / Schwaben",

"WVA - Erschließung Pomedt / Schwaben Siedlungsg",

"ABA - Erschließung Pomedt / Schwaben Siedlungsg" : Der Überschuss sowie die Fehlbeträge sind abzugleichen. Die voraussichtlich in der Größenordnung von ca. € 21.000 schlussendlich verbleibende Finanzierungslücke soll noch durch restliche Verkehrsflächenbeiträge geschlossen werden.

 

Ø  "Kinderspielplatz Pomedt und Achleiten" : Nach Vorlage der Endabrechnung ist die Ausfinanzierung durch restliche BZ- und LZ-Mittel gesichert.

 

Ø  "Sanierung Freibad  / Wasserrutsche" : Die Errichtung der Wasserrutsche wird im laufenden Jahr im Rahmen der genehmigten Finanzierung abgewickelt.

 

Ø  "Hallenbadnachnutzung" : Der Fehlbetrag konnte mittlerweile durch eine iHv € 55.000 flüssiggemachte BZ weitestgehend bedeckt werden.

 

Die in geringfügiger Höhe aushaftenden Salden könnten weitestgehend noch im laufenden Jahr abgewickelt werden.

 

 

Nach Berichterstattung durch die Bürgermeisterin gibt es keine weiteren Wortmeldungen.

 

 

 

TOP. 2.) Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.

 

Nach der Obmann des Kulturausschusses GV. Ruhmanseder nicht anwesend ist, bittet die Bürgermeisterin Fr. GR. Brigitte Heinzl um den Bericht.

 

Bericht von GR. Brigitte Heinzl:

Sitzung des Kulturausschusses vom 12.4.2010:

 

Pkt. 1. Mai- bzw. Marktfest 2010

Es wurde die Organisation des Mai- und Marktfestes besprochen. Das Marktfest hat inzwischen stattgefunden und es ist sehr  gelungen. Sie spricht einen Dank an die Bürgermeisterin und an alle die mitgeholfen haben aus.

 

GV. Windhager sagt,  die Lautsprecheranlage hat nicht funktioniert, hier muss künftig investiert werden. Was auch nicht funktioniert hat war der Ausschank beim Gasthaus Laufenböck.

 

GR. Daxl: Wenn die Gemeinde eine Anlage nicht kaufen kann, die gibt es in Raab auch zum Ausleihen.

 

GV. Schabetsberger: Bezüglich der angesprochenen Verköstigung durch das Gasthaus Laufenböck: es war eigentlich ausgemacht,  dass alle drei Wirte gleichzeitig arbeiten. Ein Wirt hat erst um 15.00 Uhr aufgeperrt und der andere Wirt hat erst viel später die Garnituren aufgeräumt. Das Gasthaus Laufenböck kann es nicht alleine bewerkstelligen.

 

GR. Payrleitner bringt die Beschwerde, dass die Feuerwehrmannschaft alleine den Baum gestellt hat. Es war ausgemacht, dass auch der Asphaltschützen mithelfen.

Die Bürgermeisterin antwortet, den Asphaltschützen ist am Vortag ein Fest dazwischengekommen und auch dem zweiten Moderator. Sie spricht ihren Dank an die Feuerwehr für die starke Mannschaft aus.

 

GR. Schroll regt an, beim nächsten Maifest einen Plan anzufertigen,  wo was aufgestellt wird.

Bgmin Scheuringer sagt, auch diese Beschwerde hat sie gehört, der Kulturausschuss soll dies nächstes Jahr besser machen.

 

GR. Schärfl: Der Obmann des Kulturausschusses war in bei der Feldmesse, organisatorisch soll aber immer ein Ansprechpartner da sein. Dies ist eine Anregung,  keine Kritik. 

 

GR. Heinzl will festhalten, es war ein gelungenes Fest und GV. Ruhmanseder als Obmann des Kulturausschusses hat es zum Ersten mal organisiert.

 

GR. Eichinger spricht ein  Lob an den Obmann des Kulturausschusses für dieses schöne Fest aus. Die Entscheidung am Donnerstag, die Veranstaltung am Marktplatz abzuhalten war sicherlich keine leichte.

 

Vizebgm. Kopfberger betont, dass die „Gesunde Gemeinde“ und im speziellen die Gemeindemitarbeiterin Laufenböck Margit auch sehr stark mitgearbeitet hat und dies soll positiv erwähnt werden.

 

 

TOP. 3.) Bericht des Obmannes des Umweltausschusses.

 

Die Vorsitzende ersucht den Obmann des Umweltausschusses um den Bericht.

 

Bericht durch Obmann GR. Trilsam.

 

Sitzung des Umweltausschusses am 25.3.2010:

 

Pkt. 1.  Humus – der Film

Es wurde der Film „Humus – der Film“ vorgeführt, mit anschließender Diskussion.

Als Gäste waren anwesend Obmann Siedlerverein Hr. Wimmer, Hr. Bubestinger, Gr. Gerner

 

Pkt. 2. Allfälliges keine Wortmeldungen

 

Weiters berichtet Obmann Trilsam, dass er vergangene Woche mit der Bürgermeisterin einen Vortrag des BAV in Sigharting angehört hat. Für jeden Gemeinderat wurden Geschenke des BAV mitgenommen (Block).

Kunststoffe  sollen nicht nur in gelben Sack gegeben werden, sondern sollen künftig im Sammelsack nach Zell gebracht werden. Diese Einnahmen kommen den Gemeinden zugute.

 

 

 

TOP. 4.) Nochmalige Beschlussfassung der Abfallgebührenordnung.

 

Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Nach Beschlussfassung in der letzten Gemeinderatssitzung ist die Abfallgebührenordnung der Aufsichtsbehörde mit einem Auszug aus dem Sitzungsprotokoll zur Prüfung vorzulegen. Dies wurde erledigt und es kam nun folgendes Schreiben zurück:

 

Abfallgebührenordnung –

Verordnungsprüfung

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

 

Gegen die vorgelegte Verordnung des Gemeinderates vom 4.3.2010, mit der eine Abfallgebührenordnung erlassen wurde, bestehen folgende Bedenken:

Die in § 2 Abs. 2 lit. a) bis c) erfolgte Festsetzung einer Grundgebühr mit 18 Euro hat offensichtlich keine Rechtsgrundlage, weil aus dem vorgelegten Protokollauszug unter Top. 7.) keine Beschlussfassung des Gemeinderates darüber hervorgeht.

Laut dem vorgelegten Protokoll wurde lediglich die Grundgebühr in § 2 Abs. 1 lit. a) und b) abweichend des dem Gemeinderat vorliegenden Verordnungsentwurfes von 44,11 Euro auf 36 Euro reduziert beschlossen. Die Beschlussfassung der übrigen Gebühren erfolgte dem Protokollauszug zufolgende entsprechend dem Verordnungsentwurf. Die im Anschlag vom 8.3.2010 bis 25.3.2010 kundgemachte Abfallgebührenordnung stimmt demnach nicht dem zugrunde liegenden Gemeinderatsbeschluss überein und stellt nicht die Kundmachung des „originalen“ Verordnungsbeschlusses dar.

Um einen gesetzmäßigen Zustand herbeizuführen werden Sie daher ersucht, die Gebührenordnung entweder übereinstimmend mit der Beschlussfassung des Gemeinderates kundzumachen bzw. entsprechend (neu) zu beschließen/abzuändern und kundzumachen.

Zusätzlich laden wir Sie ein, gemäß § 101 OÖ. GemO 1990 binnen vier Wochen dazu schriftlich Stellung zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen!

Für die OÖ. Landesregierung

Im Auftrag

Cornelia Mörzinger

 

 

Die Bürgermeisterin erklärt dazu: Es wurde vom Gemeindeamt ein Entwurf der Verordnung erstellt und zwar so, wie er im Umweltausschuss beraten wurde. Die Gebührenordnung ist so aufgebaut, dass die Gebühr im Pkt. 2.  die halbe Grundgebühr vom Pkt. 1. ist. Während der Sitzung kam von GV. Schabetsberger der Vorschlag, die Grundgebühr, die im Entwurf vorbereitet wurde,  abzuändern auf den Betrag von € 36,--. Es blieb aber unerwähnt, dass sich damit auch die Grundgebühr im Pkt. 2 auf den „Hälftebetrag“ ändert. Die Verordnung wurde von Amtsleiterin abgeändert und auch die Grundgebühr nach Pkt. 2 verändert, damit es mit dem Hälftebetrag übereinstimmt. Ansonsten müssten Gewerbebetriebe, etc. mehr zahlen als den Hälftebetrag.  Nachdem dies aber nicht erwähnt  und somit auch nicht protokolliert werden konnte, gibt es lt. Aufsichtsbehörde dazu keinen Beschluss. Es muss immer alles ganz genau berichtet und protokolliert und eingehalten werden, ansonsten wird die Aufsichtsbehörde tätig.

 

Der vorbereitete Entwurf der neuen Verordnung wird nun vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht:

 

V E R O R D N U N G

 

 

des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 06.05.2010, mit der eine Abfallgebührenordnung erlassen wird.

 

Aufgrund des § 15 Abs. 3 Z. 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2008, BGBl. I Nr. 107/2007 i.d.g.F. und des § 18 des  O.Ö. Abfallwirtschaftsgesetzes 2009, LGBl. Nr. 71/2009 i.d.g.F.,  wird verordnet:

 

 

§ 2

Höhe der Gebühren

 

Die Abfallgebühr besteht aus der Grundgebühr und Mengengebühr:

 

I. Die GRUNDGEBÜHR beträgt jährlich:

                                                                                                                                            

            1.) für Haushalte:                                                                                                                  

            a) pro Haushalt                                                                                                            € 36,00 

            b) pro nicht bewohnten Hausobjekt (Kleinhausbauten)                             € 36,00 

            2.) für Anstalten, Betriebe, gewerbliche Objekte, öffentliche Einrichtungen und

            sonstige Arbeitsstellen:

            a) pro 90-Liter Restabfall-Behälter                                                                                € 18,00 

                zusätzlich pro 10 Mitarbeiter eine Erhöhung um                                              € 18,00

            b) pro 800 Liter Restabfall-Container                                                                 € 18,00

                zusätzlich pro 10 Mitarbeiter eine Erhöhung um                                              € 18,00

            c) für Gaststätten je 30 Sitzplätze                                                                                  € 18,00

 

 

II. Die MENGENGEBÜHR beträgt für Haushalte, nicht bewohnte Hausobjekte   

    (Kleinhausbauten), für Anstalten, Betriebe, gewerbliche  Objekte, öffentliche  

    Einrichtungen und sonstige Arbeitsstellen:

 

 

1.) für die RESTABFALL-ABFUHR je Abfuhr

            a) pro 90-Liter Restabfall-Behälter                                                                                €    3,80

            b) pro 800-Liter Restabfall-Container                                                                  €  39,60

            c) je 60-Liter Abfallsack                                                                                    €    2,95

            d) je Wertmarke für einen 90-Liter Restabfall-Behälter                                        €    3,80

            e) je Wertmarke für einen 800-Liter Restabfall-Container                        €  39,60

 

2.) für die Anlieferung zur KOMPOSTIERUNG bei einer Jahresmenge von mehr als 5 m3

    die darüberliegende Menge:

a) Grün- bzw. geschredderter Baum- und Strauchschnitt pro m3                          €   9,92 

b) von unzerkleinertem Baum- und Strauchschnitt pro m3                                   € 13,65 

 

3.) für die BIOABFALL-ABFUHR (Küchenabfälle)

            Pauschalgebühr pro Jahr                                                                                              € 9,00

§ 3

Gebührenschuldner

 

Gebührenschuldner ist der Grundstückseigentümer; im Falle des Bestehens von Baurechten oder Nutzungsrechten ist der Bauberechtigte bzw. der Nutznießer zur Entrichtung der Gebühren verpflichtet.

 

§ 4

Beginn der Gebührenpflicht

 

Die Verpflichtung zur Entrichtung der Geldleistungen nach § 2 II. beginnt mit Anfang des Monats, in dem die Sammlung und Abfuhr von Abfällen von den jeweiligen Grundstücken erstmals stattfindet und endet mit Ende des Monats, in dem die Abmeldung von der Abfuhr des jeweiligen Abfallbehälters beim Marktgemeindeamt Riedau erfolgt. Die Berechnungsgrundlage für die Berechnung der Grundgebühr bilden die zum Stichtag 01.03. und 01.09. gemeldeten Haushalte.

 

§ 5

Fälligkeit

 

Die Gebühren nach § 2 sind vierteljährlich, und zwar jeweils am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. eines jeden Jahres zur Zahlung fällig. Die Geldleistung nach § 2 Pkt. II.1) c)bis e) sind beim Marktgemeindeamt Riedau sofort als Barerlag fällig. Die Geldleistung nach § 2 Pkt. II. 2) und 3) werden jährlich einmal zum 15.5. abgerechnet.

 

§ 6

Umsatzsteuer

 

In den im § 2 geregelten Gebühren ist die Umsatzsteuer im gesetzlichen Ausmaß enthalten (Inklusivgebühr).

 

§ 7

Inkrafttreten

 

Diese Verordnung tritt mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 02.02.2007 außer Kraft.

 

 

GV. Schabetsberger: stellt den Antrag, die Abfallgebührenordnung in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Die Bürgermeisterin lässt mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

TOP. 5.) Bericht des Obmannes des Familienausschusses.

 

Die Bürgermeisterin ersucht den Obmann des Familienausschusses GV. Windhager um den Bericht:

 

GV. Windhager:  Sitzung des Familienausschusses am 1.4.2010:

 

            Pkt. 1.) Beratung der Eintrittspreise für das Freibad.

Lt. Obmann ist aufgrund der hohen Investitionen eine Preisanpassung erforderlich. Für ihn ist eine prozentuelle Erhöhung nicht maßgeblich. Aufgrund der neuen Wasserrutschen ist die Erhöhung gerechtfertig und nur im heurigen Jahr erklärbar.

Beratungsergebnis und Vorschlag an den Gemeinderat:

Einführung eines „Badepasses“ mit Stempel bei den Einzeleintritten – jeder 10. Eintritt gratis; Stempel: egal ob normaler Eintrittstarif oder für Kurzbadekarte; aber keine Stempel für Familienkarte, weil diese schon so billig sind. Wegen Badepass entfällt künftig der Zehnerblock.

 

Saisonkarten: „Kinder gehen gratis ins Bad, wenn ein Elternteil eine Saisonkarte kauft“:

Tarifgestaltung so, dass bei Tarif für einen Erwachsenen auch die Kinder (Pflichtschüler bis zum vollendeten 15. Lj) enthalten sind. Familiencard des Landes OÖ muss zur Ausstellung der Saisonkarte mitgeführt werden, damit die Kinderanzahl überprüfbar ist. Jedes Familienmitglied bekommt eine eigene Karte.

So soll erreicht werden, dass die Gemeinde mehr Familien-Saisonkarten verkauft anstelle von Einzeleintritten.

 

 

 

Riedau aktuell

neu

 

Kurzbadekarten

ab 16 Uhr

ab 16 Uhr

 

 

 

 

Tageskarten

Erwachsene /PASS

2,5

3

Kurzbadekarte PASS

1,5

2

 

 

 

Schüler nach Pflichtschule

Lehrlinge, Studenten,Senioren, Präsenzd. PASS

2

2,5

Kurzbadekarte PASS

1

1,5

 

 

 

Kinder ab 6 J. und Pflichtschüler PASS

1,1

1,5

Kurzbadekarte

0,5

1

 

 

 

Familienkarte groß (Eltern+Kinder)

Kein Stempeleindruck

6

7

Familienkarte klein (1 Elternt.+Kinder)

Kein Stempeleindruck

3,5

 

 

 

Schulklassen pro Schüler

1

1

 

 

 

Begleitpersonen

1

 

 

 

 

 

Zehner-Block

Erwachsene

20

 

 

 

 

Schüler nach Pflichtschule,Lehrl.,

 

 

Studenten,Senioren, Präsenzd.

15

 

 

 

 

Kinder ab 6 J. und Pflichtschüler

10

 

 

 

 

 

Saisonkarten

Erwachsene

30

35

 

 

 

Schüler nach Pflichtschule,Lehrl.,

Studenten, Senioren,

Präsenzd.

23 

25 

 

 

 

Kinder ab 6 J. und Pflichtschüler

18

20

 

 

 

Familienkarte (Eltern+Kinder bis 18.LJ)

Extra Ausweis f. jedes FamMiglied

60

70

 

 

 

Familienkarte klein (

Elternteil + Kinder)

Extra Ausweis f. jedes

FamMitglied

30

35 

 

 

 

 

Diverse

Sonnenschirm Leihgebühr

1

 2

 

 

 

Schlüsseleinsatz für Kabine

5

5

 

 

 

Dauerkabine

5

10

 

 

 

 

Pkt.  2.) Informationen zur neuen Freibadrutsche.

 

Berichterstattung durch die Amtsleiterin:

Baumeister DI Gausterer machte Bodenbeschau am 11.3.2010; Schurfbefund:

bis ca 50 cm Anschüttung

50-130 cm Ton blaugrau, Schluff

130 – 320 cm sandiger Schotter, locker, rotbraun

320 -        Aushubende Schlier, fest

Das Probeloch war nur kurzzeitig standfest, da aufgrund des aufsteigenden Wassers der Schotterboden einen Krater bildete.

Angebote über Fundamentarbeiten eingeholt bei Fa. Duswald und Fa. Ornetsmüller;

Kalenderwoche 11 wurden vom Bademeister die Fundamente gebaggert, Zuleitung Wasser neu verlegt Bademeister mit Fa. Luksch

Freitag, 19.3. Sauberkeitsschicht betoniert Fa. Ornetsmüller

Kalenderwoche 12 Flechtarbeiten, betonieren Fa. Ornetsmüller

Adi Mayr: Fundamente stemmen und Fundamente graben

Montage sollte durch Fa. Aquarena  14+15 KW stattfinden. Fotos werden hergezeigt.

 

Pkt.  3.) Werbung für das Freibad Sommer 2010.

 

Sachverhalt: € 1.000,-- budgetiert

Diskussionsergebnis:

Schlagzeile: Kinder gehen mit Saisonkarte der Eltern gratis in das Freibad Riedau

Inhalt des Berichtes: Kinder gratis, die neue Rutsche, 50 Meter Becken und Sprungbecken

Foto vom Sprungbecken, kein normales Bad, Freizeitpark, ReB – Riedauer Erlebnisbad oder

Pramtalbad

Postwurfsendungen in den Gemeinden Riedau, Zell, Dorf, Taiskirchen, Altschwendt, Lambrechten, Wendling, Pram.

In der nächsten Sitzung vor Eröffnung des Bades soll dies nochmals durchbesprochen werden.

 

Pkt.  4.) Freibad Sportbecken: Anschaffung eines Einstieges für ältere Personen.

 

Sachverhaltsdarstellung durch den Obmann:

Momentan kann man nur rückwärts in das Sportbecken hineinklettern; im Wohnhaus des  betreubaren Wohnens wurde der Obmann angesprochen, dass zusätzlich eine normale Treppe gemacht wird.

Angebot Fa. Schabetsberger liegt vor:  Einstieg aus Niro, Kosten ca.  2.300 incl.MWSt,

Eine weitere Idee ist die Anschaffung einer Sitzgarnitur im Liegebereich; die Gemeinde könnte so wie für den Spielplatz Schwabenbach zwei Gartnituren ankaufen; diese unter dem Baum platzieren und auf dem betonierten Platz anschrauben (Vadalismus in der Nacht). 

Beratungsergebnis: Einstiegshilfe für Sportbecken  auf 2011 verschieben; im heurigen Jahr zwei Sitzgarnituren ankaufen und auf Beton befestigen. Kosten ca. 1.500,--.

 

 

Pkt. 5.) Freibad Rutsche; Eröffnungsfest Jui 2010

wird aufgrund der späten Uhrzeit vertagt auf die nächste Sitzung. 

 

 

TOP. 6.) Bericht über EU-Förderung für Jugend.

kurzer Bericht von Herrn Richard Strasser:

Am 9.3.2010 hat auf der Bezirkshauptmannschaft Schärding eine Verstaltung stattgefunden und zwar zum Thema „EU-Fördermittel für Jugendarbeit – wie kann man sie abrufen?“.

GR. Dr. Melis hat ihm Unterlagen gegeben, in welchen genau steht, was gefördert wird und wie man Fördermittel anfordern kann. Wichtig ist, dass die Veranstaltungen grenzüberschreitend sind.

Bei der nächsten Sitzung soll dieses Thema genauer  besprochen werden.

 

 

TOP. 7.) Allfälliges.

Obmann Windhager: Im Mai sollen die Spielgeräte Spielplatz Pomedt montiert werden, auch dort soll eine Eröffnung stattfinden, die der Ausschuss durchbesprechen soll. 

 

 

Die Bürgermeisterin berichtet, dass am Vortag der TÜV die neue Rutsche abgenommen hat.

 

GR. Daxl stellt die Frage, ob die Hecke im Bereich des Kinderbeckens entfernt wird.

GV. Windhager antwortet, es sollte ursprünglich nur ein Teil der Hecke beim Nichtschwimmerbereich weggekommen. Bei der Rutsche war es nicht vorgesehen werden.  Zur Zeit ist es aber nicht möglich die Hecke zu entfernen, weil der Beckenumgang nicht abgesichert wäre.

 

Die Bürgermeisterin sagt, ein weiteres Problem ist folgendes:  sobald die Hecke entfernt ist, laufen die Kinder vom Beach-Volleyballplatz sofort ins Becken. Die Mütter müssen aber auch Verantwortung tragen. Es würde dann vom Bademeister erwartet, dass er die Kinder beaufsichtigt, es würde die Verantwortung an den Bademeister abgegeben. Auch würde mehr Schmutz in das Becken kommen.  

 

 

 

TOP. 6.) Änderung der Eintrittsgebühren für das Freibad Riedau.

 

Die Vorsitzende erteilt GV. Windhager das Wort.

 

GV. Windhager sagt, dass er schon im vorhergehenden Punkt über die Sitzung des Familienausschusses

und die Änderung der Eintrittspreise berichtet hat.  Er bringt die neuen Preise zur Kenntnis:

 

FREIBADTARIFE

ab 06.05.2010

 

EINMALIGE EINTRITTE

 

 

 

Erwachsene; (BADEPASS)

 €      3,00

Ermäßigung ab 16:00 Uhr bei Erwachsenen; (BADEPASS)

 €      2,00

 

 

 

 

 

 

Schüler nach Abschluss der Pflichtschule, Lehrlinge, Studenten, Präsenzdiener u. Senioren ab 65 Jahren (nur gültig mit einem Pensionistenausweis); (BADEPASS)

 €      2,50

Ermäßigung ab 16:00 Uhr bei Schülern nach Abschluss der Pflichtschule, Lehrlinge, Studenten, Präsenzdiener und Senioren ab 65 Jahren (nur gültig mit einem Pensionistenausweis); (BADEPASS)

 €      1,50

 

 

 

 

 

 

Kinder ab 6 Jahre und Pflichtschüler; (BADEPASS)

 €      1,50

Ermäßigung ab 16:00 Uhr bei Kindern ab 6 Jahre und Pflichtschülern; (BADEPASS)

 €      1,00

 

 

 

 

 

 

Familienkarte groß (Eltern + Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr)

 €      7,00

Familienkarte klein (1 Elternteil + Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr)

 €      4,00

 

 

 

 

 

 

Schulklassen pro Schüler

 €      1,00

 

 

 

 

SAISONKARTEN FREIBAD

 

Erwachsene

 €    35,00

 

 

 

 

 

 

Schüler nach Abschluss der Pflichtschule, Lehrlinge, Studenten, Präsenzdiener und Senioren ab 65 Jahren (nur gültig mit einem Pensionistenausweis)

 €    25,00

 

 

 

 

 

 

Kinder ab 6 Jahren und Pflichtschüler

 €    20,00

 

 

 

 

 

 

Familienkarte groß (Eltern + Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr)

 €    70,00

Familienkarte klein (1 Elternteil + Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr)

 €    35,00

Die Familienkarten gelten nur bei Vorlage der Oö. Familienkarte vom Land OÖ. (diese kann jederzeit über die Gemeindeämter beantragt werden).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

SONSTIGES

 

 

Sonnenschirm (Leihgebühr)

 €      1,00

Schlüsseleinsatz für Kabine

 €      5,00

Dauerkabine

 €    10,00

 

GV. Windhager stellt den Antrag, die neuen Preise zu genehmigen.

Die Bürgermeisterin lässt mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag erfährt einstimmige Annahme.

 

 

 

TOP. 7.) Grundsatzbeschluss für den Straßenbau Schwabenbach und Straßensanierungen und Auftragserteilung. 

 

Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Im Voranschlag 2010 ist der Straßenbau Schwabenbach im außerordentlichen Haushalt budgetiert mit Ausgaben in Höhe von € 40.000,--. Im ordentlichen Haushalt sind budgetiert: 612-611 € 40.000,-- für Instandhaltung; 612-002 € 5.000,-- für Straßenbau;

Bei Überprüfung des Rechnungsabschluss wurde vom Prüfungsorgan der Bezirkshauptmannschaft Schärding erklärt, dass der Betrag von 40.000,-- nicht für Straßenbau ausgegeben werden darf, wirklich nur für Instandhaltungen. Die Rechnung muss auf Instandhaltung, Sanierung, lauten.

Das Land OÖ. hat im März einen zusätzlichen Landesbetrag von € 30.000,-- zugesagt, wenn Gesamtbaukosten von € 100.000,-- erreicht werden.

 

Vorbesprechungen im Gemeindevorstand haben folgende Straßenbauten/-sanierungen festgelegt:

Angebot einholen für Neugestaltung der Gehwegunterführung Berg (6 % Steigung);

Frostaufbrüche kleinflächig sanieren; Zufahrtsstraße Luksch wird mitgemacht mit Sanierung Annegg-Kreuzung; Sanierung Kreuzungsbereich Annegg Wildhag-Schwaben ca. €  10.100,--; Parkplatz Bad asphaltieren, verschiedene Schotterlieferungen; bei Fam. Razesberger in Wildhag asphaltieren;  bei Fam. Wagnermaier Berg auffräsen, Nockerl Gemeindestraße Berg beidseitig herausnehmen; Recyclingmaterial-Sanierung für Straße Leitner Stieredt Richtung Dorf; Wasserführung bei Fr. Fraueneder in Pomedt; nach Fertigstellung diesen Arbeiten wird geschaut, wie viel finanzielle Mittel noch zur Verfügung stehen.

 

Bei der Ausschreibung der Straßenbauarbeiten für 2009/2010 war die Fa. Zamponi Billigstbieter. Aufgrund der Begehung erfolgte die Ausarbeitung einer Kostenschätzung zu den Preisen des Angebotes der Fa. Zamponi  von 2009:

 

 

Kostenschätzung

Kostenschätzungs Nr.: 06/10

Projekt: Gde Riedau Kostenschätzung Kreuzungsbereich

Wildhag - Schwaben, Bad Park.Frostaufbrüche

Preisbasis: 01.04.2010

Kostenschätzung Netto 72.304,68 EUR

Umsatzsteuer 20,00 % 14.460,94 EUR

Kostenschätzung inkl. Mwst.: 86.765,62 EUR

Wir hoffen Ihnen eine günstige Kostenschätzung erstellt zu haben und würden uns freuen

Ihren geschätzten Auftrag zu erhalten.

Vöcklabruck am: 02.05.2010

 

Zusammenstellung (EUR)

LG 01 Allgemeine Baustellenkosten                                            1.800,00

LG 02 Kreuzungsbereich Wildhag - Schwaben                           13.284,21

LG 04 Frostaufbrüche im Gemeindegebiet                                11.016,00

LG 05 Badzufahrt bzw. Parkplatz                                                            4.290,41

LG 03 Schwabenbach Straßenbau 2010                                                29.449,90

LG 06 Schwabenbach Kanalbau                                                           12.464,16

Gesamtpreis in                                            EUR                72.304,68

Umsatzsteuer 20,00 %                                                        14.460,94

Angebotspreis (zivilrechtlicher Preis) in EUR                86.765,62

 

 

GR. Sperl:

Protokollierung nach § 54 (1a):

Ich bin dafür, dass bei der Kreuzung Annegg/Wölfleder Leistensteine gesetzt werden, um das Wasser abzuleiten. Mit dem Auftrag sind aber auch Straßenverbreiterungen und zusätzliche Asphaltflächen verbunden. Mit der geplanten Verbreiterung der Straße bei Annegg wird die Verbindung der Siedlung Am Wassen zur Landesstraße nach Ried für Autofahrer attraktiver. Ausgaben für Straßen dürfen die Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger nicht verringern. Breitere Straßen verringern aber die Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger. Dafür möchte ich nicht verantwortlich sein.

 

GV. Arthofer stellt den Antrag auf Genehmigung der bekanntgegebenen Straßenbauten und Straßensanierung und Vergabe an die Fa. Zamponi zu den Preisen des Angebotes von 2009.

 

GR. Eichinger: Ihr  ist Sicherheit wichtig, aber sie ist dafür, dass die Straße geringfügig verbreitert wird. Diese Kreuzung gehört schon verbessert.

 

GV. Schabetsberger sagt bezüglich der Verbreiterung und des Schnellfahrens auf dieser Straße: der Nachbar soll seine vielen Autos dorthin stellen, dann kann auch nicht mehr so schnell gefahren werden.

 

Die Bürgermeisterin berichtet, die Leistensteine  werden bei dieser Straßensanierung schräg gestellt, damit die Fahrradfahrer bei einem Anfahren an den Randstein geschützter sind.

 

GR. Sperl ist dafür, dass Leistensteine gesetzt werden, aber die Hecke von Frau Annegg soll so bleiben wie sie ist, auch soll die Straße nicht verbreitert werden.

 

GV. Windhager sagt, es kann nicht sein, dass eine private Hecke in das öffentliche Gut reicht und das dies absichtlich toleriert wird.  

 

GV. Schabetsberger berichtet, es wurde damals den Bewohnern versprochen, dass es keine Durchzugsstraße wird. Diese Straße soll nicht breiter werden.

 

Die Bürgermeisterin wiederholt, diese Straße in Schwaben Kreuzungsbereich Annegg-Wölfleder wird nicht breiter. Sie lässt über den Antrag von GV. Arthofer mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: 24 JA-Simmen und  1 NEIN-Stimme von GR. Sperl Ernst

 

 

 

TOP. 8.) Abänderung des Flächenwidmungsplanes und des ÖEK; Kenntnisnahme der eingegangenen Stellungnahmen.

 

 

Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Es betrifft die  Abänderung des Flächenwidmungsplanes in Pomedt und in Schwabenbach Fa. Markl.

Alle eingetroffenen Stellungnahmen zur Abänderung des Flächenwidmungsplanes sind positiv, es gibt auch keine Einwendungen gegen die Abänderung des  ÖEK.

Eingetroffen sind Stellungnahmen von der Bezirkshauptmannschaft Schärding Naturschutz, dem Land Oberösterreich Naturschutz, der Landesstraßenverwaltung und der ÖBB.

Dazu gibt es keine weiteren Wortmeldungen.

 

 

 

TOP. 9.) Abänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Birkenallee.

 

 

Die Bürgermeisterin  bringt den Sachverhalt bekannt:

 

Die Fa. DHS, Riedau, Bahnhofstraße 59, ersuchte die Marktgemeinde Riedau um Abänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Birkenallee  und zwar „Bauabschnitt II“. Dazu muss die Gemeinde die Infrastruktur zur Verfügung stellen, weshalb es mehrere Verhandlungen gab.

geschätzte Baukosten netto Kanal € 69.900,-- Wasser € 16.400,--, Straße Rohbau € 26.200,--,

Gesamtkosten € 112.500,--.

Die Planungskosten inkl. Bauleitung DI Oberlechner betragen € 20.500,--, Gesamtkosten inkl. Planung und Bauleitung € 133.000,--.

Lt. Herrn Stadler von der Bezirkshauptmannschaft Schärding bzw. Herrn Ing. Ortmair vom Amt der OÖ. Landesregierung kann das Projekt als geringfügige Abänderung eingereicht werden. Eine zusätzliche wasserrechtliche Bewilligung bzw. Verfahren ist nicht notwendig. Dies galt als Voraussetzung, um das Projekt überhaupt weiterzuverfolgen. Beide sprechen sich für eine Zusatzvergabe aus. Die Fa. Alpine hat erklärt, die Erweiterung zu den gleichen Konditionen wie 2009 durchzuführen.

Die Fa. DHS beteiligt sich an den Erschließungskosten für den Bereich der Birkenallee, Bauabschnitt II, mit einem Fixbetrag von € 2,-- je Quadratmeter Bauland. Laut Vermessungsplan DI Reifeltshammer werden 16 Bauparzellen mit einem Gesamtausmaß von 18.252 m2 geschaffen. Die Fixkostenbeteiligung der Fa. DSH beträgt daher 18.252 x € 2,-- = € 36.504,-- (keine Anrechnung auf Vorauszahlung). Zusätzlich sind von der Firma DHS € 1,50 pro Quadratmeter Bauland als Vorauszahlung zu leisten. Das sind € 27.378,-.

 

Dies ist mit Landesrat Dr. Stockinger abgesprochen und genehmigt.

 

Das Formblatt betreffend Erhebung zur Verständigung des Amtes der OÖ. Landesregierung für Änderungen des Flächenwidmungsplanes wurde den Fraktionsführern vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht (4 Seiten).

 

GV. Arthofer:  im Bauausschuss wurde gesagt, wenn die meisten anderen Gründe verkauft sind wird wieder umgewidmet. Warum wird dies jetzt vorgezogen? Damit benachteiligt man die anderen Grundbesitzer.

Die Bürgermeisterin antwortet darauf,  weil es sich bei dieser Umwidmung nur um ein Folgeprojekt handelt. Der Grundbesitzer zahlt bei den Aufschließungskosten dazu, das war wichtig.

 

GR. Sperl  ist sehr dafür, dass das Grundstück umgewidmet wird, auch dass das Projekt vorgezogen wird. Aber wie geht es dann weiter? Kann man dann nicht mehr weiterbauen? Wo soll weitergebaut werden? Wir sollen uns die Optionen nicht verbauen, wo weitergebaut wird.

 

GV. Schabetsberger gibt dazu folgende Stellungnahme ab: der Parzellenabschluss ist aus Sicht der Landschaft her gegeben,  eine Erweiterung Richtung Süden wird es aus optischer Sicht nicht gegeben. Ein Beispiel dazu ist die Ortschaft Berg; das Land sagt nein, weil die Landschaft dadurch verändert wird. Ganz konkret wird  es die nächsten 20 Jahre Richtung Süden keine Erweiterung geben. Zur Benachteiligung anderen Grundbesitzer: die anderen Grundbesitzer haben die Verpflichtung, die Aufschließungsbeiträge zu bezahlen. Er weiß nicht was geregelt werden soll, den die anderen können ihre Parzellen sicherlich später verkaufen. Es ist sinnvoll dass es gemacht wird, weil es für die Gemeinde günstig ist.

 

GR. Payrleitner sagt, jeder will landwirtschaftliche Gründe umwidmen und verkaufen. Jeder muss damit rechnen, dass es dauern kann bis der Grund verkauft ist.

 

GR. Scholl glaubt, es ist gut, wenn der Grundbesitzer mitzahlt, aber dass die Gemeinde Geld ausgibt wenn die Gemeinde das Geld nicht hat passt nicht; sparen ist angesagt.

 

GR. DI Mitter: der Punkt muss erreicht werden auch einmal nein zu sagen. Zur Zeit ist das Angebot relativ groß. Erst wenn es wieder eng wird, dann soll die Gemeinde wieder umwidmen. Es ist etwas vorzufinanzieren, die Gemeinde hätte auch andere Dinge zu finanzieren.

 

GR. Sperl verweist auf die  Stellungnahme des Planers und sagt, dass man diese  Gründe braucht, mehr Angebot heißt, dass die Preise herabgehen. Wo werden wir künftig widmen? Berg hätte man in den Horizont hineinbauen wollen, das trifft aber in der Birkenkallee nicht zu, weil es einen Waldabschluss gibt. Herr Praschl zahlt dazu, damit kann nun die Infrastruktur und die Rohbaustraße gebaut werden. Die Fertigstellung der Straße ist später. Finanziell muss es sich nun ausgehen. Er ist zwar sehr dafür, aber es gibt zu viele offene Fragen, weshalb er wahrscheinlich nicht zustimmen wird; die Belastung durch Fahrzeuge ist knapp an der Grenze zu Lärmschutzmaßnahmen. Er bringt noch einige Punkte aus dem Bericht zur Kenntnis betreffend Erdwall und Bepflanzung. Der vorliegende Plan kann mit diesen Empfehlungen nicht umgesetzt werden.

 

Daraufhin unterbricht die Bürgermeisterin die Sitzung für 5 Minuten.

 

Die Sitzung wird wieder fortgesetzt.

 

Bürgermeisterin Scheuringer: es gibt noch Unklarheiten, welche zu besprechen sind. Sie stellt den Antrag auf Vertagung dieses Tagesordnungspunktes  sowie der weiteren drei Punkte, die mit diesem Tagesordnungspunkt zusammenhängen.  Sie lässt mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Tagesordnungspunkte 9 – 12 sind somit vertagt.

 

GR. Berghammer sagt abschließend, in der letzten Gemeinderatsperiode wurde davon gesprochen die Straßenanbindung der Riederstraße (L513) zu überdenken. Diese Landesstraße könnte Richtung Wohnhaus Lenglachner verlegt werden.

 

GV. Schabetsberger berichtet dazu, die Verlegung der Straße wurde angesprochen bei der Umwidmung zum Bauabschnitt I Birkenallee. Schon damals wurde beim Beschluss gesagt, dass dies vergessen werden kann. Es wird aber eventuell in ein paar Jahren eine zweite Verbindungsstraße nach Pomedt geben und zwar der Weg Lenglachner, zur Zeit eine Wiesenfahrt, soll in einigen Jahren ausgebaut werden.

 

 

TOP. 10.) Grundsatzbeschluss für die Beteiligung des Grundeigentümers an der Finanzierung der Aufschließung des neuen  Siedlungsgebietes.

 

Dieser Tagesordnungspunkt wurde vertagt.

 

TOP. 11.) Vergabe eines Darlehens zur Finanzierung der Aufschließung der neuen Siedlungsgebiete.

 

 

Dieser Tagesordnungspunkt wurde vertagt.

 

TOP. 12.) Auftragsvergabe für die Wasser-, Kanal- und Rohbaustraßenarbeiten sowie für die Bauleitung für das neue Siedlungsgebiet.

 

 

Dieser Tagesordnungspunkt wurde vertagt.

 

 

 

TOP. 13.) Genehmigung eines Finanzierungsplanes für Akustikmaßnahmen im Pramtalsaal.

 

Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Schreiben des Amtes der OÖ. Landesregierung vom 17.3.2010, Zl. IKD(Gem)-311307/462-2010-Mad:

 

Antrag auf Gewährung einer Bedarfszuweisung 

für die Akustikmaßnahmen im Pramtalsaal

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Die Überprüfung Ihres Antrages vom 8.2.2010, Zl. 940-19-2010-Ge, ergibt unsererseits für die Akustikmaßnahmen im Pramtalsaal folgende Finanzie­rungs­möglichkeit:

 

Die Gewährung und Flüssigmachung der in Aussicht gestellten Bedarfszuweisungsmittel erfolgt:

ü  auf Antrag der Gemeinde,

ü  bei Nach­weis des Bedarfes und des Einsatzes der vorgesehenen Eigen- bzw. der übrigen vor­ge­sehenen Finanzierungsmittel und

ü  nach Verfügbarkeit der Bedarfs­zu­weisungs­mittel.

Wir verweisen auf die Bestimmung des § 80 Abs. 2 der Oö. Gemeindeordnung 1990. 

Ein Protokollauszug jener Gemeinderatssitzung, dem der Beschluss der oben angeführten Finanzierung entnommen werden kann, ist vorzulegen.

Eine Abschrift ergeht an die Bezirkshauptmannschaft Schärding.
Mit freundlichen Grüßen

Für die Oö. Landesregierung:

Dr. Josef Stockinger

Landesrat

 

GR. Probst spricht sich dafür aus, dass der Musikverein auch einen Beitrag dazu leisten soll, entweder einen  finanziellen Beitrag oder eine Arbeitsleistung.

 

GR. DI Mitter kann sich vorstellen, dass unterstützende Arbeit geleistet wird.

 

GR. Daxl stellt fest, der Pramtalsaal ist nicht alt - warum passen jetzt die Akustikmaßnahmen nicht?  Wer hat dies festgestellt?

 

Vizebgm. Kopfberger kann dazu Auskunft geben: Die Akustikfrage war immer eine Gradwanderung bei der Gestaltung des Pramtalsaales; für den Turnbetrieb braucht man eine intensive Schalldämmung, für Konzerte braucht es andere Voraussetzungen.  Akustische Schallmessungen erfolgten durch den Akustiker Hebenstreit. Der Musikverein hat immer gesagt, dass es so nicht funktionieren kann und nach den ersten Konzerten wurde dies auch bestätigt. Es gab dann eine weitere Schallmessung und das Gutachten vom März 2007 sagt aus: um diesen Leimbinder zu entschärfen … sind Schallreflektoren abzuhängen. Also – bereits als die Halle fertig war, ist dies in den Bericht hineingeschrieben worden. Zum Beitrag des Vereines: der Musikverein hat schon viele Eigenleistungen eingebracht. Er kann sich vorstellen, dass es möglich sein wird, Eigenleistungen zu erbringen. Es war vereinbart, dass der Blasmusikverband Schärding den Bezirkswettbewerb in Riedau abhält.

 

GR. Schärfl stellt die Frage, was diese Maßnahme konkret der Gemeinde kostet.

 

Vizebgm. Kopfberger antwortet,  der Gemeinde kostet es nichts,  weil die Ausgaben durch  Landesmittel abgedeckt sind. Die derzeit offenen €  800 können vielleicht durch Eigenleistung der Musik abgedeckt werden.

 

GR. Schroll: Wann fangen wir zu sparen an? Es ist gut, dass dieses Vorhaben ausfinanziert ist.  

 

Vizebgm. Kopfberger sagt,  wenn vom Land kein Geld käme, hätte diese Maßnahme nicht finanziert werden können. Hier muss diese Frage an das Land weitergegeben werden und die Frage ist berechtigt, sparen soll man bei allen Punkten.

 

GR. DI Mitter  stellt den Antrag auf Genehmigung des zur Kenntnis gebrachten Finanzierungsplanes.

Die Bürgermeisterin lässt mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss:   24 JA-Stimmen, 1 Stimmenthaltung von GR. Daxl

 

 

TOP. 14.) Auftragserteilung für Akustikmaßnahmen im Pramtalsaal.

 

Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Die Angelegenheit wurde bereits im vorangegangenen Punkt beraten. Es wurde ein Angebot der Fa. Fox Holz, Neuhofen im Innkreis eingeholt. Dieses Angebot wurde überarbeitet aufgrund des Gespräches am 27.4.2010:

 

Angebot vom 3.5.2010: Gesamtsumme € 15.854,40

 

Akustikverbesserung

1.1. Deckensegel                                 € 3.749,88

1.2. Wandelemente                               € 4.243,38

1.3. mobile Elemente                            € 3.428,74

1.4. Regiemontage                               € 1.790,--

                                                           € 13.212,00

            inkl. MWSt                               € 15.854,40

 

GR. DI Franz Mitter stellt den Antrag auf Erteilung der Arbeiten an die Fa. Fox Holz, Neuhofen i.I., zum Gesamtpreis von € 15.854,40 incl. MWSt.

Die Bürgermeisterin lässt mittels Handzeichen abstimmen.  

 

Beschluss: 24 JaStimmen, 1 Stimmenthaltung von GR. Daxl

 

 

 

 

TOP. 15.) Genehmigung eines Dienstbarkeitsvertrages mit Löschungserklärung mit der Energie AG 

 

Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Die Freileitung  in Pomedt im neuen Siedlungsgebiet gibt es nicht mehr, deshalb ist eine Löschungserklärung zu beschließen. Gleichzeitig ist aber die Eintragung der Dienstbarkeit  eines Erdkabels einzutragen. Ein Vertreter der Energie AG hat vorgesprochen und folgenden Dienstbarkeitsvertrag mit Löschungserklärung zur Genehmigung vorgelegt:  

 

 

Dienstbarkeitsvertrag mit Löschungserklärung

 

abgeschlossen zwischen der Energie AG Oberösterreich (FN 76532y), vertreten durch die Energie AG Oberösterreich Netz GmbH sowie der Energie AG Oberösterreich Netz GmbH (FN 266534 m), beide A-4020 Linz, Böhmerwaldstraße 3, einerseits und der

 

Marktgemeinde Riedau

4752 Riedau, Marktplatz 32-33

im folgenden „Grundeigentümerin“ genannt, andererseits, wie folgt:

 

I.

Gegenstand dieses Vertrages ist die Inanspruchnahme von Grundstücken aus dem Gutsbestande der Liegenschaft der vorgenannten Grundeigentümerin durch die

30-kV-Kabelanlage Tr.Str.Pomedt – KÜBM Nr. 9

 

II.

Die Grundeigentümerin räumt der Energie AG Oberösterreich sowie der Energie AG Oberösterreich Netz GmbH und deren Rechtsnachfolgern das Recht ein, auf folgendem, ihr gehörigen Grundstück und zwar:

Nr. 203/14 KG. 48129 Riedau EZ 69

gemäß dem Lageplan Nr. 48-03-057 vom 19.6.2009

eine 30 kV-Erdkabelanlage zu verlegen, zu betreiben, zu überprüfen, instandzuhalten, zu erneuern und umzubauen, die diese Arbeiten sowie den sicheren Bestand der Kabelanlage hindernden oder gefährdenden Bäume, Sträucher und Äste zu entfernen und zu all diesen Zwecken das vorerwähnte Grundstück zu betreten und zu befahren.

 

III.

Die Grundeigentümerin gestattet somit in ordentlicher Bestellung einer Dienstbarkeit die Errichtung, den Bestand und Betrieb dieser Kabelanlage samt allen Arbeiten und Vorkehrungen im angeführten Umfange und unterlässt alles, was eine Störung oder Beschädigung der Kabelanlage zur Folge haben könnte. Die Energie AG Oberösterreich sowie die Energie AG Oberösterreich Netz GmbH nehmen hiermit diese ihnen eingeräumte Dienstbarkeit rechtsverbindlich an.

 

IV.

Als Entgelt für die Einräumung dieser Dienstbarkeit wird ein Betrag von € 420,-- vereinbart. Die Dienstbarkeit wird bereits ausgeübt, da die Errichtung der gegenständlichen Hochspannungsanlage vor Vertragsunterfertigung erfolgte.

 

V.

Der beim Bau der gegenständlichen Anlage entstandene Flurschaden ist nicht Gegenstand dieses Vertrags und wird gesondert vergütet.

 

VI.

Die Energie AG Oberösterreich bzw. die Energie AG Oberösterreich Netz GmbH verpflichtet sich ferner, jeden bei den Arbeiten an dieser Kabelanlage künftig entstehenden nachweislichen Flurschaden angemessen zu vergüten. Der für entfernte Bäume einmal gezahlte Betrag gilt für die immerwährende Freihaltung der Kabeltrasse auf die Dauer des Bestandes, sodass an Stelle von entfernten Bäumen keine neuen gesetzt werden dürfen.

 

VII.

Alle mit der Errichtung und Verbücherung dieses Vertrages verbundenen Kosten, Stempel und Gebühren aller Art, werden von der Energie AG Oberösterreich bzw. von der Energie AG Oberösterreich Netz GmbH getragen.

 

VIII.

Mündliche Vereinbarungen, die diesen Vertrag betreffen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Form.

 

IX.

Um die Energie AG Oberösterreich sowie die Energie AG Oberösterreich Netz GmbH auch gegenüber den Rechtsnachfolgern im Besitze des dienenden Gutes sicherzustellen, erteilt hiermit die unterfertigte Grundeigentümerin aufgrund dieses Dienstbarkeitsvertrages die ausdrückliche Einwilligung, dass auf die Dauer des Bestandes dieser Kabelanlage ob der Liegenschaft

EZ 69 Grundbuch 48129 Riedau hinsichlich des Grundstückes 203/14

die Dienstbarkeit der Duldung der

30-kV-Kabelanlage Tr.Str. Pomedt – KÜBM Nr. 9

nach Inhalt und Umfang der Vertragspunkte II. und III. zugunsten der Energie AG Oberösterreich sowie der Energie AG Oberösterreich Netz GmbH einverleibt werde.

 

X.

Die Energie AG Oberösterreich bzw. die Energie AG Oberösterreich Netz GmbH hingegen erteilt ihre ausdrückliche Einwilligung zur Einverleibung der Löschung der ob der Liegenschaft

EZ 69 Grundbuch 48129 Riedau C-LNr.3a

hinsichtlich des Grundstückes 203/14

zu ihren Gunsten einverleibten Dienstbarkeit der elektrischen Hochspannungsleitung.

Dieses Rechtsgeschäft wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom …………… beschlossen.

Urkund dessen die beglaubtigte Fertigung der Grundeigentümerin und der Energie AG Oberösterreich Netz GmbH.

 

 

Die Bürgermeisterin stellt den Antrag auf Genehmigung des zur Kenntnis gebrachten Dienstbarkeitsvertrages mit Löschungserklärung.

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt die Vorsitzende mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 16.) Nachwahl von Mitgliedern des Gemeinderates in Ausschüsse.

 

Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Es ist eine Nachwahl der SPÖ-Fraktion für das ausgeschiedenes GR-Mitglied Klaus Ortner in den

Kulturausschuss und in den Sanitätsverband notwendig. Ein Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion wurde vor Beginn der Sitzung eingebracht.

 

Gem. § 33 Abs. 1 OÖ. GemO 1990 werden seitens der SPÖ-Fraktion folgende (Ersatz-)Mitglieder des Gemeinderates zur Wahl in den Kulturausschuss und Sanitätsverband vorgeschlagen:

Kulturausschuss Frau Roswitha Krupa 

Sanitätsverband Frau Roswitha Krupa

 

Die Bürgermeisterin lässt über diesen Wahlvorschlag in Fraktionswahl abstimmen.

 

Beschluss: 8 JA-Stimmen, 1 Stimmenthaltung von GR. Krupa, sie erklärt sich für befangen.

 

 

 

TOP. 17.) Anhebung des Globalbudgets für die Freiwillige Feuerwehr Riedau.

 

Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Es gab ein Telefonat mit Herrn Berger, Bezirkshauptmannschaft Schärding, am 16.3.2010 bezüglich Ankauf einer Bergeschere für das Kommandofahrzeug: Pro Einwohner darf  dafür auf € 13,-- für FF angehoben werden. D.h., ein Betrag von 26.000,-- wäre für 2010 zur Verfügung (Globalbudget und sonstiges insgesamt ca. 15.400,--). Eine Finanzierung im Jahr 2010 ist somit möglich.

 

GR. Payrleitner sagt, das alte Rettungsgerät ist 30 Jahre alt und die neuen Geräte sind um die Hälfte schneller als unser altes Gerät. Der alte Spreitzer ist auch von der Kraft her nicht mehr zeitgemäß. Er stellt den Antrag auf Anhebung des Globalbudgets für 2010 zum Zwecke des Ankaufes des Bergegerätes.

Die Bürgermeisterin lässt über diesen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

TOP. 18.) Ankauf eines Bergegerätes für die Freiwillige Feuerwehr Riedau.

 

Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Ein Bergegerät kostet rund € 17.000,--; es gibt eine Förderung des Landesfeuerwehrkommandos, aber nur, wenn dies bei der Fa. Rosenbauer eingekauft wird. Die restlichen Kosten hat die Gemeinde zu finanzieren.

 

Angebot der Fa. Rosenbauer, Leonding, vom 28.4.2010:

Angebot Nr. KA52564, gültig bis 28.7.2010

 

1 Hydraulisches Rettungsgerät bestehend aus:

über Aktion LFK OÖ Teile Nr. E99999

Preis pro Stk.:                                                                         € 6.333,00

 

1 Single Kupplungstecker

            Koaxialkupplung mit Bajonettverschluss

            Einfache Bedienung auch mit Schutzhandschuhen

Kuppeln der zwei Leitungen mit einem Handgriff

Gekuppelt frei um 360 ° drehbar

Kuppeln auch bei anstehendem Druck möglich

Nachrüstbar für Zweischlauchsysteme

Vorteile eines Zweischlauchsystems bleiben voll erhalten

            große Schlauchquerschnitte für maximalen Durchfluss und

            hohe Geschwindigkeit der Geräte

Druckspritzen z.B. beim Schneiden können leicht abgefangen werden

Teile Nr. 645641

Preis pro Stk.                                                                          € 113,30

                        Endbetrag exkl. MWSt                                     € 6.446,30

                        Endbetrag inkl. MWSt                                      € 7.735,56

 

GR. Payrleitner stellt den Antrag, bei der Fa. Rosenbauer das hydraulische Rettungsgerät mit einem Betrag von € 7.735,56 anzukaufen.

 

Die Bürgermeisterin lässt über diesen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

Dringlichkeitsantrag: Willensbekundung für die Errichtung des Granatzweges

 

Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:

Über Leader Schärding hat der Geschäftsführer Hannes Schaurecker sechs Gemeinden eingeladen, beim Projekt Granatzweg mitzuarbeiten. Bestehenden Wanderwege sollen markiert werden und zwar von der Gemeinde Pram bis zur Gemeinde Willibald. Die geschätzten Kosten für Kennzeichnung der Wege, Marketing und auch bauliche Maßnahmen betragen € 60.000,-- und  über Leader erhalten wir 50 % Förderung. Das Projekt wird also bei Leader eingereicht. Heute ist nur abstimmen, dass die Gemeinde sich dazu bereit erklärt,  genaueres wissen wir aber noch. Sie stellt den Antrag auf grundsätzliche Genehmigung dieses Projektes.

 

GR. Eichinger: Die Gemeinde ist schon bei so vielen Projekten dabei, die Kosten sind ihr zu hoch. Der Wanderweg geht direkt bei ihrem Wohnhaus vorbei. Sie sieht dieses Projekt als sinnlos an, wenn sie nur an den Weg von der B 137 zu ihrem Wohnhaus denkt. Und €  5.000,- nur für Marketing ist zu hoch.

 

Bgmin Scheuringer sagt, es wurde mit Obmann des Vereines „Riedau Bewegt“ gesprochen, es muss eine öffentliche Besprechung geben, wo der Weg  präsentiert werden muss, damit alle ihre Gedanken sagen können, z.B. die Grundbesitzer,  Anrainer oder auch die Jägerschaft.  Der heutige Beschluss ist nur eine Willensbekundung.

 

GR. Schärfl: Zuerst sollen bestehende Wege gemacht werden bevor etwas Neues gemacht wird. z.B. gibt es den Weg zur Bräukapelle nicht mehr.

 

Die Vorsitzende antwortet, dies ist ein  Projekt von „Riedau Bewegt“,  sind wir froh, dass es den Verein gibt. Der Verein besteht aus vielen Personen und wenn wir nun zu ihnen sagen, dass der Gemeinderat nicht zustimmt, dann ist das sicherlich nicht gut für das Bestehen des Vereines.

 

GR. Eichinger stellt die Frage: Aber es gibt ja kein Geld?

 

GV. Windhager meint dazu, es hat auch lange gebraucht für den Weg nach Stieredt. Mit den Anrainern ist ein Konsens zu finden.

 

GR. DI Mitter sagt, es ist vielleicht leichter, den Granatzweg  über Leader zu machen.

 

GV. Arthofer glaubt, die Gemeinde ist bei zu vielen überregionalen Projekten dabei.

 

Die Bürgermeisterin antwortet, die angenommen Summe betrifft sehr viele Kilometer und man weiß nicht, ob das Projekt bewilligt wird bzw.  man weiß auch nicht, ob  das Land dies genehmigt.

 

GR. Schroll sagt, das Projekt ist nicht ausfinanziert, wir müssen sparen.  Leader hat uns schon viel gekostet.  

 

Bürgermeisterin Scheuringer: Es werden auch keine Projekte bei Leader eingereicht.

 

GR. Trilsam sagt, wir sollen bei diesem Projekt Rücksicht nehmen auf die Pramregulierung.

 

GV. Schabetsberger: In der Gemeinde Pram war schon die Eröffnung des Weges, wir haben heute nun einen Dringlichkeitsantrag. Er ist selbst im Arbeitskreis von „Riedau Bewegt“ dabei. Es war keine Sitzung, wo dies besprochen wurde. Es wurde diskutiert über einen Plan, wo alle Wanderwege eingezeichnet werden. Dieser Grenzlandweg ist sicherlich von der Kultur her gesehen eine gut Sache, aber es soll alles besser vorbereitet werden.

 

Bgmin Scheuringer antwortet, es ist deshalb ein Dringlichkeit,  weil nur im Juni oder Ende eines Jahres ein Leaderprojekt eingereicht werden kann. Bei den Beratungen hat sich dann herausgestellt, dass die Gemeinde Pram diesen Weg bereits hat.

 

GV. Schabetsberger sagt, er ist für einen Grundsatzbeschluss, dass der Weg gemacht wird, aber es gibt keine Zustimmung, dass Geldmittel  fließen.

 

GV. Schroll stellt die Frage, wie der Weg gemacht wird - geschottert oder asphaltiert? Jeder Weg hat Folgekosten und das zahlt dann Leader nicht mehr.

 

GR. Berghammer antwortet,  Weitwanderwege gibt es auch als Wiesenwege oder Schotterwege, sogar teilweise mit Hindernissen.

 

GR. Sperl meint, es handelt sich um ein Grobkonzept und von den bekannt gegebenen €  60. 000 wird auch ein Teil davon in den Weg fließen. Er erhofft sich zusätzliche Gelder für andere Wege. Der Güterweg Bayrisch-Habach, er wird zur Zeit saniert,  soll zum Schutz der Fußgänger und Radfahrer in der Straßenbreite schmäler werden. GR. Sperl stellt den Zusatzantrag, dass die Gemeinde Riedau sich beim WEV dafür einsetzt, dass der Güterweg Habach fahrradfreundlicher wird.

Er will, dass die Straße schmäler gemacht wird. Schmäler asphaltieren kostet weniger.

 

Abstimmung über Antrag der Bürgermeisterin:  Willensbekundung für die Errichtung des Granatzweges:

Beschluss: 20 JA-Stimmen: Bgmin Scheuringer, Vizebgm. Kopfberger, GV. Windhager, GR. Kraft, GR.

                        Tallier, GR. Payrleitner, GR. Trilsam, GR. Mayrhuber, GR. Mitter Klaus, GR. DI Mitter Franz,

                        GR. Berghammer, GV. Schabetsberger, GR. Obernhumer, GR. Daxl, GR. Krupa, GR. Heinzl,

                        GR. Desch, GR. Probst, GR. Gumpoldsberger, GR. Sperl,

                 3 NEIN-Stimmen: GR. Schärfl, GR. Eichinger, GR. Unterortner

                 2 Stimmenthaltungen: GV. Arthofer, GR. Schroll

 

 

Anschließend lässt die Bürgermeisterin über den Zusatzantrag von GR. Sperl mittels Handzeichen abstimmen:  2 JA-Stimmen von GR Sperl und GV. Windhager

                    16 NEIN-Stimmen: Vizebgm. Kopfberger, GR. Kraft, GR. Payrleitner, GR. Trilsam, GR. Mitter

                           Klaus, GR. DI. Franz Mitter, GR. Berghammer, GV. Schabetsberger, GR. Eichinger, GR.

                           Obernhumer, GR. Schroll, GR. Schärfl, GR. Unterortner, GR. Krupa, GR.                            

                           Desch, GR. Gumpoldsberger

        7 Simmenthaltungen: Bgmin Scheuringer, GR. Tallier, GR. Heinzl, GR. Probst, GR. Daxl, GV.   

              Arthofer GR. Mayrhuber

                     Dieser Antrag ist somit abgelehnt.

 

 

 

TOP. 19.) Bericht der Bürgermeisterin.

 

Die Post in Riedau wird geschlossen, Postpartner wird Fa. Rainer Markl und das voraussichtlich im August.

Die Tankstelle Köglbauer wird mit Ende Mai geschlossen, weil Frau Köglbauer in Pension geht.

Ab 10.5.2010 wird ein Trafikant für Riedau öffentlich gesucht, da wird die Ausschreibung veröffentlicht.

Der Sozialhilfeverband hat bekannt gegeben, die Gemeinde kann interessierte Personen für den Newsletter bekannt geben. Bitte diesbezüglich beim Gemeindeamt melden. 

 

 

TOP. 20.) Allfälliges.

 

GV. Schabetsberger: die Post kommt weg und die Bürgermeisterin  sagt ja dazu?

Bgmin Scheuringer antwortet, sie  weiß offiziell gar nichts; Herr Markl Rainer beantragte bei der  Baubehörde das  Schild „Post“ an seiner Hausfassade anbringen zu dürfen. So hat sie davon erfahren. Sie wird morgen bei der Post anrufen und nachfragen.

GV. Schabetsberger erwartet sich, dass größt möglicher Widerstand geleistet wird.

 

GR. Schroll bemängelt die Kehrmaschine bzw. den Streuschotter in die Wiese; es ist nicht gut zu sagen, dass die Kehrmaschine in den Ortschaften fährt und dann sind die Ortschaften  davon nicht betroffen.

 

GR. Heinzl stellt die Frage, wie  das Jugendtaxi angenommen wird.

Die Amtsleiterin antwortet, bisher haben zwei  Jugendliche Gutscheine gebracht.

 

GR. Heinzl sagt, bei der Grünanlage zur Hauptschule sind sehr viel Hundehäufchen.

Die anschließende Diskussion ergab, dass die betroffenen Hundebesitzer von der Gemeinde angeschrieben werden sollen.  

 

GR. Arthofer will, dass künftig bei Veranstaltungen alle Vereine gleich behandelt werden sollen betreffend Sponsoring.

 

 

 

 

 

 


 

 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die vorherige Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 10.12.2009 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 22.35 Uhr.

 

 

 

 

..........................................................                ........................................................

                     (Vorsitzende)                                                     (Schriftführer)

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde und diese Verhandlungsschrift daher im Sinne des § 54 (5) OÖ. Gem0 1990 als genehmigt gilt.

 

Riedau, am ……………………………..                                             Die Vorsitzende (ÖVP):

 

 

 

 

 

 

…………………………………………………………………….                      …………………………………………………………

Gemeinderat SPÖ          Schabetsberger                         Gemeinderat FPÖ Heinzl

 

 

 

 

……………………………………………………………………

Gemeinderat GRÜNE  Sperl.