Lfd.Nr. 4 Jahr 2010

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 21. Jänner 2010.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

 

Anwesende:

 

01. Bürgermeisterin Berta Scheuringer als Vorsitzende

02. Vizebgm. Karl Kopfberger                                      15. GR. Schärfl Michael

03. GV. Windhager Reinhard                                       16. GV. Ruhmanseder Heinrich

04. GR. Kraft Wolfgang                                               17. GR. Heinzl Brigitte

05. GR. Tallier Monika                                                18. GR. Desch Michael

06. GR. Trilsam Klaus                                                 19. GR. Probst Daniel

07. GR. Mayrhuber Andrea                                          20.

08. GR. Ebner Brigitte                                                 21.

09. GR. Mitter Klaus                                                    22.

10. GV. Schabetsberger Franz                                     23.

11. GV. Ortner Günter                                                 24.

12. GR. Eichinger Karin                                               25.

13. GR. Obernhumer Elisabeth                                    

14. GR. Schroll Andreas                                             

 

 

 

Ersatzmitglieder:

 

GR. Mag.Dr. Dana Melis                         für        GR. Peter Berghammer             

GR. Ing. Johann Unterortner                  für        GR. Klaus Ortner

GR. Hermann Daxl                                            für        GR. Franz Arthofer

GR. Milla Günther                                             für        GR. Erwin Jebinger

GR. Raphael Kolic                                             für        GR. Ernst Sperl

GR. DI Franz Mitter                                           für        GR. Gerhard Payrleitner

Die Leiterin des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina

 

 

Sonstige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

 

Es fehlen:

entschuldigt:                                                                         unentschuldigt:

GR. Peter Berghammer

GR. Klaus Ortner

GR. Franz Arthofer

GR. Erwin Jebinger

GR. Ernst Sperl

GR. Gerhard Payrleitner

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  AL Katharina Gehmaier
Die Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

 

a) die Sitzung von der Bürgermeisterin  einberufen wurde;

 

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

 

der Termin der heutigen Sitzung im Sitzungsplan (§ 54 Abs. 1 OÖ. GemO 1990) enthalten ist und die Verständigung hiezu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 12.01.2010 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

 

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

 

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

 

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 10.12.2009 bis zur heutigen     

Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift von jenen Gemeinderatsmitgliedern und –ersatzmitgliedern, welche an der betreffenden Sitzung teilgenommen haben bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.

 

e) Folgender Dringlichkeitsantrag gemäß § 46 Abs. 3 OÖ. Gem0 1990 eingebracht wurde.

     -----------

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

 

 

Tagesordnung:

 

 

1.       Genehmigung des Kassenkredites für das Finanzjahr 2010.

2.       Genehmigung eines neuen Finanzierungsplanes für die Nachnutzung des ehemaligen Hallenbadgebäudes.

3.       Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.

4.       Bericht des Obmannes des Umweltausschusses.

5.       Abänderung des Flächenwidmungsplanes und des örtlichen Entwicklungskonzeptes.

6.       Genehmigung der neuen Feuerwehr-Tarifordnung.

7.       Bericht der Bürgermeisterin.

8.       Allfälliges.  

 

 

 

TOP. 1.) Genehmigung des Kassenkredites für das Finanzjahr 2010.

 

Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Fünf regionale Banken wurden Angebotslegung für den Kassenkredit ersucht:

Raiffeisenbank Region Schärding,

Allgemeine Sparkasse OÖ.

Raiffeisenbank Region Pramtal

PSK Bank

Oberbank AG

 

Ausgeschrieben war der Kassenkredit für Gemeindehaushalt, Kreditrahmen € 507.067,-- Laufzeit 1 Jahr bzw. bis 31.3. des folgenden Jahres, Inanspruchnahme 100 % mit Beginn des Haushaltsjahres, Zinsvariationen Fixzinssatz, Euribor, SMR.

 

Angebotseröffnung am 4.1.2010, Ergebnis:

 

 

Anboteröffnungsprotokoll

Vorhaben:   Kassenkredit 2010

Öffentliche / Beschränkte

ausgeschriebene Arbeiten:   Darlehensaufnahme mit € 507.067 ,-

Ort, Datum, Uhrzeit

der Anboteröffnung:   Marktgemeindeamt Riedau, 04. Jänner 2010, 13.00 Uhr

Ende der Anboteröffnung   13.15 Uhr

Anbotsteller

Fix-Zinssatz

a)

SMRBinduns Zinssatz

b)

Euribor 3Mon Binddungs-Zinssatz

c)

Guthabenzinsen

Anmerkung

Spesen

Rei-

hung

Raiffeisenbank Region Schärding

----

---

0,72 %

Nov.09 Aufschlag

 0,95 %

0,125 %

Liste f.aktuelle Konditionen

Vj. 20,26

ÜZins.1 %

3.

Allgemeine Sparkasse OÖ

1,94 %

---

0,706 %

28.12.09 Aufschlag

0,40 %

---

---

---

1.

Raiffeisenbank  Region Pramtal

---

---

0,72 %

Durchschn.Nov.09

Aufschlag

1,0 %

0,125 %

Liste f.aktuelle Konditionen

€ 12,16

4.

PSK Bank, Wien

1,75 %

+0,0625 % pro Quart.

---

0,707 %

29.12.09

Aufschlag

0,45 %

0,25 %

Liste f.aktuelle Konditionen

 

2.

 

Die Bürgermeisterin stellt den Antrag, den  Kassenkredit  in Höhe von € 507.067, Variante Euribor mit Zuschlag 0,40 %, bei der Allgemeinen Sparkasse  aufzunehmen.

 

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt die Bürgermeisterin über ihren Antrag mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

TOP. 2.) Genehmigung eines neuen Finanzierungsplanes für die Nachnutzung des ehemaligen

               Hallenbadgebäudes.

 

Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 15.1.2009 einen Finanzierungsplan für die Nachnutzung des ehemaligen Hallenbadgebäudes beschlossen. Angesucht wurde damals um Bedarfszuweisungsmittel in Höhe von € 100.000,--, diese scheinen auch im Finanzierungsplan auf. Allerdings war im Finanzierungsplan auch vermerkt, dass der private Betreiber Herr Freudenschuss € 60.000,-- investiert. Dies geschah auch in der Form, dass er die Fitnessgeräte, Eingangssystem, Infrarotkabine udl., also seine Betriebsmittel,  einbrachte. Aber diese Investition in Höhe von € 60.000,--  wurde bei dieser Beschlussfassung vom Gemeinderat nicht mit genehmigt, da es seine Betriebsmittel sind. Dies wurde vorher mit Landesbeamten abgesprochen. Damals lautete also die Gesamtsumme € 160.000,--

 

Im Zuge der Sanierungsarbeiten gab es eine Kostenerhöhung und zwar wegen der defekten Heizungsanlage Der Finanzierungsplan wurde nun von € 197.383 aufgestockt.

Schreiben des Amtes der OÖ. Landesregierung, Zl. IKD(Gem)-311307/436-2009-Mad:

 

Antrag auf Gewährung einer Bedarfszuweisung

für die Nachnutzung des ehemaligen Hallenbad-Gebäudes

(Kostenerhöhung)

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die Überprüfung Ihres Antrages vom 10.3.2009, Zl. 940-9-2009-Ge, ergibt unsererseits für die Nachnutzung des ehemaligen Hallenbad-Gebäudes (Kostenerhöhung) folgende Finanzierungsmöglichkeit

 

Bezeichnung der Finanzierungsmittel

Bis 2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

Gesamt in EURO

Rücklagen

 

 

 

 

 

 

 

          0

Anteilsbetr.o.H.

 

 

2.383

 

 

 

 

   2.383

Interessenbeiträge

 

 

 

 

 

 

 

          0

Vermögensveräußerung

 

 

 

 

 

 

 

          0

(Förderungs-)Darlehen

 

 

 

 

 

 

 

          0

(Bank-)Darlehen

 

 

 

 

 

 

 

          0

Sonstige Mittel

 

 

 

 

 

 

 

          0

Bundeszuschuss

 

 

 

 

 

 

 

          0

Privater Betreiber

 

60.000

 

 

 

 

 

  60.000

Bedarfszuweisung

 

100.000

35.000

 

 

 

 

135.000

 

 

 

 

 

 

 

 

          0

Summe in EURO

 

160.000

37.383

 

 

 

 

197.383

 

Die Gewährung und Flüssigmachung der in Aussicht gestellten Bedarfzuweisungsmittel erfolgt:

Ø  auf Antrag der Gemeinde,

Ø  bei Nachweis des Bedarfes und des Einsatzes der vorgesehenen Eigen- bzw. der übrigen vorgesehenen Finanzierungsmittel und

Ø  nach Verfügbarkeit der Bedarfszuweisungsmittel.

Von der für 2009 in der Finanzierungsdarstellung enthaltenen Bedarfszuweisung wurde ein Teilbetrag von 80.000,- Euro bereits gewährt und ausbezahlt.

 

Im Bezug auf die vertragliche Gestaltung sind alle für die Nutzung notwendigen Vertragsbestandteile so festzulegen, damit in weiterer Folge keine rechtlichen und finanziellen Nachteile für die Gemeinde entstehen.

 

Eine Vertragsausfertigung sollte – möglichst vor der Unterfertigung – der Direktion Inneres und Kommunales zur Kenntnis übermittelt werden.

 

Wir verweisen auf die Bestimmungen des § 80 Abs. 2 der OÖ. Gemeindeordnung 1990.

 

Ein Protokollauszug jener Gemeinderatssitzung, dem der Beschluss der oben angeführten Finanzierung entnommen werden kann, ist vorzulegen.

Eine Abschrift ergeht an die Bezirkshauptmannschaft Schärding.

Mit freundlichen Grüßen!

12.1.2009

Für die Landesregierung:

Landesrat Dr. Josef Stockinger

 

 

Frau Bürgermeisterin  Scheuringer stellt den Antrag auf  Genehmigung des zur Kenntnis gebrachten Finanzierungsplanes.

 

Es gibt dazu keine weiteren Wortmeldungen, die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen.

 

Beschluss:  21 JA-Stimmen und  4 Stimmenthaltungen von GR. Schärfl, GR.  Daxl,  GR. Schroll und GR.  

                    Milla

 

 

 

 

TOP. 3.) Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.

 

Die Bürgermeisterin ersucht um Bericht durch Obmann GR. Schroll:

 

Sitzung des Prüfungsausschusses am 14.12.2009

 

 

Pkt. 1.)      Überprüfung Belege 2. Halbjahr 2009

Die Belege wurden von den Mitgliedern des Ausschusses geprüft und für in Ordnung befunden.

Der Beleg bezüglich dem Jungwählertag (Verfügungsmittel) wurde von Obmann Schroll beanstandet,

da laut seiner Aussage bei dieser Veranstaltung im GH Laufenböck Werbegeschenke der ÖVP verteilt wurden.

Von der Buchhaltung wurde erwähnt, dass dies eine Veranstaltung der Gemeinden Riedau und Zell/Pram war, zu der die Bürgermeister eingeladen haben.

 

-  Entsorgung Speiseabfälle der Schülerausspeisung
    Hier soll von der Fa. HE Bio, Weibern ein Angebot eingeholt werden.
-  Flurschadenentschädigung bei Erschließung der Siedlungsgebiete

   Abklärung, ob die ganze Fläche beschädigt wurde bzw. ob ein späterer Zeitpunkt der
   Beginn der Arbeiten auch möglich gewesen wäre

Pkt. 2.)      Überprüfung Belege Schülerausspeisung 2008/2009

Die Belege der Schülerausspeisung wurden überprüft und für in Ordnung befunden.

Pkt. 3.)      Wassereinkauf WDL

Der Preis setzt sich aus Grundpreis und Wasserpreis zusammen.

Vorausrechnung für 2009:   geschätzte Wassermenge 118.000 m³

                                         Einkaufspreis dafür      €  133.740,--

                                         ergibt EK-Preis von € 1,14/m³

                                         (VK-Preis von € 1,375/m³)

Der Wasserverbrauch vom Freibad im Sommer wird täglich vom Bademeister notiert. Herr Hölzl soll zur nächsten Sitzung diesen Ordner bereitstellen.

Es wird vorgeschlagen, dass Herr Adler von der WDL bei einer Gemeinderatssitzung anwesend und über Werdegang der Fernwasserversorgung einen Bericht gibt.

Pkt. 4.)      Freibadeintritte

Empfehlung an Familienausschuss

Tageseintritte moderat anpassen und kassierfreundlich gestalten, Saisonkarten gleich belassen

Pkt. 5.)         Allfälliges  

Mitte Februar soll eine Sitzung mit der Überprüfung des Rechnungsabschlusses 2009 stattfinden.
Anregung für weitere Sitzungen:

-                      Kläranlage Betriebskosten, Darlehenszahlungen usw.

-                      Betriebskosten der gemeindeeigenen Gebäude (Strom, Gas usw.)

 

Die Bürgermeisterin bedankt sich für den Bericht.

 

GV. Windhager stellt an den Obmann die Frage, wie viel Speiseabfälle sich in den 200 Liter Kanister befinden und  wie oft die Entsorgung erfolgt.

GR. Schroll antwortet, es wird wöchentlich abgefahren, wie viel drinnen ist, ist ihm nicht bekannt. Es ist besser, wenn es jede Woche entsorgt wird. 

 

GV. Windhager: betreffend der Flurentschädigung es ist schwierig zu sagen - wenn es brach liegen gelassen wird – wann die Fläche  gebraucht wird.

 

GR. Schroll sagt, es geht darum, dass im Winter bereits bekannt war, dass der Kanalbau kommt. Die Kosten sollten abgesenkt werden, man kann vorher überlegen  welche Frucht angebaut wird.

 

GR. Kraft gibt bekannt, im Pachtvertrag steht drinnen, dass im Herbst bereits gekündigt werden muss.

 

GV. Ortner: bei einer Vorlaufzeit von einem Jahr sollte vorher mit den Landwirten gesprochen werden.

 

Bgmin Scheuringer: Zur Erklärung: mit den Aufschließungsarbeiten der Bauparzellen neben Dr. Mooseder  war die Fa. Alpine schneller fertig als geplant; sie  hätten zwischendurch ein Projekt in Waizenkirchen beginnen können und wären dann wieder nach Riedau gekommen, aber da hätte es sein können, dass die Fa. Alpine dann wieder eine Baustelleneinrichtung verlangen hätte, was aber nicht sicher ist. Jedenfalls wurde vor Winterbeginn die Baustelle fertig und das ist ja sehr positiv.

 

GV. Schabetsberger bemängelt zum Jungwählertag, es betrifft € 183,--.  Für ihn ist das Wahlwerbung, die nicht sein darf.

 

Bgmin Scheuringer antwortet, es haben ausschließlich die Bürgermeister von Riedau und Zell eingeladen; es war ihr klar, dass es zu einer Wahlveranstaltung kommen könnte, sie hat es vermutet; dass aber dann nur die ÖVP etwas getan hat, hat sie persönlich gewundert.

 

GV. Schabetsberger betont,  in der Funktion als Bürgermeister darf man keine Wahlwerbung machen. Es dürfen auch von den Verfügungsmittel dazu keine Mittel für die Wahlwerbung ausgegeben werden.

 

Die Bürgermeisterin sagt, sie wird dies regeln, damit es da keine weitere Debatte gibt.

GV.Schabetsberger bedankt sich dafür.

 

 

 

 

 

TOP. 3.) Bericht des Obmannes des Umweltausschusses.

 

Die Bürgermeisterin ersucht den Obmann GR. Trilsam um den Bericht:

 

Sitzung des Umweltausschusses am 11.1.2010:

 

Pkt. 1. Mengensteigerung Gerner Grün- und Strauchschnitt

Sachverhalt: Da die Anlieferung des Grün- und Strauchschnittes im Jahr 2009 die 10 % lt. Vereinbarung vom Jahr 2008 übersteigt, gibt es von der Fa. Gerner eine Nachverrechnung auf das tatsächlich angelieferte Material. Die Kosten betragen dafür € 3300,-- inkl. 10 % Ust.

 

Fr. Gerner ist auf Einladung vom Obmann bei der Umweltausschusssitzung anwesend, um die Sachlage vor dem  Ausschuss vorzutragen.

Fr. Gerner möchte die á-conto Zahlung von € 6.500,--, aufgeteilt auf 3 Quartalszahlungen beibehalten. Die Endabrechnung erfolgt dann im November lt. tatsächlicher Anlieferung.

Für das Jahr 2009 ergibt das lt. ihren Aufzeichnungen eine Nachzahlung von € 3.300,-- inkl. Ust.

Nachdem Fr. Gerner sich verabschiedet hat, erfolgt die Beratung.

Nach der Diskussion Abstimmungsergebnis:

 

Antrag vom Obmann über Freimenge 5 m³:

Beschluss: 6 Ja- Stimmen, eine Stimmenthaltung (Ing. Unterortner)

 

Weitere Beratungsergebnisse:

Die Freimenge von 5 m³ soll beibehalten werden. Keine Verrechnung des Mehrverbrauches über 5m³.

Die Ausschussmitglieder stimmen einer  Nachzahlung von € 3300,-- an die Fa. Gerner für das Jahr 2009 für die tatsächlich angelieferten Mengen zu.

Um die erhöhten Ausgaben zu finanzieren: Erhöhung der Grundgebühr von € 32,60 auf € 37,40 Jahresgebühr. Diese Erhöhung hat der Gemeinderat zu beschließen. Es wird aber noch abgewartet, ob vom BAV  weitere erhöhte Kosten (Sperrabfall,Bauschutt etc.) für das Jahr 2009 verrechnet werden.

Für 2010 wird probeweise der Strauchschnitt der Gemeinde, ISG, Leitz und private Haushalte bei Heckenrodungen auf dem gemeindeeigenen Lagerplatz gesammelt. Hr. Voraberger aus Rottenbach wird dann verständigt um den Strauchschnitt zu schreddern bzw. zu Rindenmulch zu zerkleinern.

Die Anlieferer müssen nichts für die Abgabe des Strauchschnittes bezahlen. Herr Voraberger verlangt für eine Stunde schreddern € 175,--  ohne Mwst.

Die eigene Schredderung sollte eventuell ins gemeinsame Bauhofprojekt einfließen.

 

Weiters soll ein Bericht in der Gemeindezeitung die Bürger daran erinnern, den Strauch und Grünschnitt genau in die Liste bei der Fa. Gerner einzutragen. d.h. genaue Adresse,  Grün- und Strauchschnitt in die richtige Tabelle einzutragen (Preisunterschied bei der Abrechnung).

Menge bereits zu Hause vor der Anlieferung abmessen. Auch die Bürger wieder darauf hinweisen, zuhause zu kompostieren.Damit man weiß, wie man richtig kompostiert, soll ein Kompostierworkshop durch den Siedlerverein Riedau angeboten werden. Obmann Trilsam Klaus wird diesbezüglich Hrn. Wimmer anrufen.

 

 

Pkt. 2. Allfälliges

 

Merkblatt im Frühjahr der Gemeindezeitung beilegen über die Neuerungen Strauchschnitt, Streusplitt vor der Kehrung vom Gehsteig kehren, Gewichtsreduzierung der Mülltonne. Überprüfung der Mülltonnen bezüglich steigender Preise bei Restmüll.

Obmann Klaus Trilsam wird mit Hrn. Wenninger Kontakt aufnehmen bezüglich eines Vortrages für den Umweltausschuss über den BAV.

 

Termin: Nächste Umweltausschusssitzung Anfang Februar

 

Die Bürgermeisterin bedankt sich um den Bericht.

 

GR. Daxl stellt zur Diskussion, ob eine private Mülltonne auf ihren Inhalte von Ausschussmitgliedern kontrolliert werden darf.

 

AL Gehmaier glaubt schon, dass der Inhalt kontrolliert werden darf, allerdings kann dies abgeklärt werden.

 

GV. Schabetsberger sagt, dies wurde schon einmal herausgesucht, es darf eine Überprüfung gemacht werden aber nicht personen- oder haushaltsbezogen, sondern nur im Rahmen einer Aufklärungsarbeit.

 

GV. Windhager sagt auch, dass damit eher Aufklärungsarbeit damit gemacht werden soll.

 

GV. Ortner stellt die Frage, ob die á-conto Zahlung aus der Grundgebühr kommt. Warum überzieht Riedau um so viel mehr beim Strauch- und Grünschnitt?

 

GR. Trilsam: Die Nachverrechnung über die 5 m3 Grenze beim Strauch- und Grünschnitt wäre möglich gewesen und die hätten 300 Euro ausgemacht.  Die Liste liegt bei der Gemeinde auf. Der Arbeitsaufwand hätte aber die Einnahmen wettgemacht.

 

GR. Schroll sagt, das Häckselgut könnte eventuell dem Raaber Heizwerk verkauft werden, dieses ist nämlich anders als die umliegenden Heizwerke, sie können Hackgut mit mehr Grünanteile annehmen.

 

GR. Eichinger glaubt, es liegt an der Aufschreibung der angelieferten Mengen beim Kompostierer Gerner.

 

Bgmin Scheuringer sagt, die Aufzeichnungen der Fa. Gerner passen, sie wurden vom Gemeindeamt kontrolliert.

Es folgt eine weitere Debatte über die nicht Art der Aufzeichnungen beim Kompostierer Gerner.

 

 

 

 

TOP. 4.) Abänderung des Flächenwidmungsplanes und des örtlichen Entwicklungskonzeptes.

 

 

Sachverhaltsdarstellung durch die Bürgermeisterin:

 

Es betrifft zwei Abänderungen und zwar Abänderung Nr. 5.4. – Abänderung von Grünland in Betriebsbaugebiet für die Fa. Markl in der Ortschaft Schwaben.

und Abänderung Nr. 5.5. – Abänderung in Wohngebiet für Familie Humer in Pomedt.

 

Die Unterlagen wurden den Fraktionsführern zur Verfügung gestellt und wurden sicherlich in den Fraktionen eingehend besprochen.

Am Mittwoch, 20.1. habe ich von GR. Sperl folgende Anfragen gem. § 63a OÖ. GemO erhalten: Ich stelle Anfragen an die Bürgermeisterin zum Flächenwidmungsplan und OEK  gem. § 63a oö. Gemeindeordnung laut Anhang.

 Die Frage zur Verkehrserschließung (Reiterhaus) ist derzeit nicht im Internet abrufbar.

 

Ich möchte nun diese Anfragen beantworten:

 

Auf Anfrage erklärt die Amtsleiterin den Gemeinderatsmitgliedern den Inhalt des § 63a.

 

zur Abänderung Flächenwidmungsplan Markl:

Anfrage gemäß § 63a Gemeindeordnung an die Bürgermeisterin:

Ist beabsichtigt, die künftige gewerbliche Nutzung der gesamten Fläche abzusichern?

Wenn ja: in welcher rechtlichen Form, mit welcher Laufzeit und mit welchem Kaufpreis?

Antwort: Nein, es ist nicht beabsichtigt. Ich habe mit Herrn Hellwagner persönlich diesbezüglich gesprochen. Laut Entwurf seines Bauplanes für dieses Grundstück braucht er die ganze Fläche für seinen Betrieb. Es wird nicht möglich sein, dass er ein Teilgrundstück an einen Dritten verkauft. Hier ist dieser Entwurf.  Er würde notfalls auch einen Optionsvertrag unterschreiben, vorher aber von seinem Rechtsvertreter prüfen lassen.

 

zur Abänderung Flächenwidmungsplan Humer:

 Anfrage gemäß § 63a Gemeindeordnung an die Bürgermeisterin:

Welche Umstände haben dazu geführt, Kanal, Wasser und Straßenrohbau herzustellen, obwohl die Verkehrserschließung ungenügend ist?

Ist beabsichtigt, vom Grundbesitzer aus dem Umwidmungsgewinn einen Beitrag zu den Infrastrukturkosten zu fordern?

Wenn ja: in welcher rechtlichen Form und in welchem Ausmaß

 

Antwort: Die Verkehrserschließung ist meiner Meinung nach nicht ungenügend, da eine ordentliche Zufahrt über eine Gemeindestraße vorhanden ist. Weiters hat mein Vorgänger schon bei der Umwidmung Gespräche mit Herrn Dr. Reiter geführt, damit eine weitere Zufahrt ermöglicht wird. Nun habe ich erreicht, dass ich eine mündliche Zusage von Herrn Dr. Reiter bekommen habe. Es wird eine weitere Zufahrtsmöglichkeit entstehen, dies ist ja bereits, wie alle wissen, vorgesehen.

 

Bezüglich Infrastrukturkosten: Die Kosten für die Umwidmung dieser sechs Parzellen übernimmt Hr. Humer.

Die Infrastruktur ist bereits zur Gänze hergestellt, es fallen keine weiteren Kosten an. Die Gemeinde ist berechtigt, sofort nach Umwidmung Aufschließungsbeiträge zu verlangen. Es wäre ungerecht, für diese sechs Parzellen weitere Infrastrukturkosten zu verlangen. Ich sehe dieses Gebiet als eine Siedlung an und man kann nicht einen kleinen Teil spontan etwas Zusätzliches verlangen.

 

 

Die Anregung über weitere Infrastrukturkosten ist gut und der Gemeinderat kann vorher überlegen, bei künftigen Abänderungen des Flächenwidmungsplanes dies zu berücksichtigen.

 

zur Abänderung örtliches Entwicklungskonzept Markl :

Anfrage gemäß § 63a Gemeindeordnung an die Bürgermeisterin:

Ist beabsichtigt, die künftige gewerbliche Nutzung des Grundstückes Nr. 585/1 abzusichern?

Wenn ja: in welcher rechtlichen Form, mit welcher Laufzeit und mit welchem Kaufpreis?

 

Antwort: Dies betrifft das Grundstück von Herrn Mayr Robert. Es soll als Bauerwartungsland für eine betriebliche Nutzung vorgesehen werden und bevor die richtige Umwidmung erfolgt, soll auch meiner Meinung nach ein Optionsvertrag abgeschlossen werden. Laufzeit und Kaufpreis müssen zu gegebenen Zeitpunkt ausverhandelt werden.

 

 

Die ortsplanerischen Stellungnahmen:

 

Flächenwidmungsplanänderung Nr. 5.4

Ortsplanerische Stellungnahme

Sehr geehrte Damen und Herren!

WIDMUNG

Für eine Teilfläche des Grundstücks 588, KG Vormarkt-Riedau, im Gesamtausmaß von etwa 14.000m² ist die Umwidmung von land- und forstwirtschaftl. Grünland in Betriebsbaugebiet beantragt.

LAGE

Die umzuwidmende Fläche liegt südlich des Ortsgebietes Schwabenbach und etwa 1,0km südwestlich des Ortszentrums von Riedau. Die gegenständliche Fläche grenzt im Süden an die Unterinnviertler Landesstraße (L513), im Westen an landwirtschaftliches

Grünland in der Gemeinde Taiskirchen, im Norden an den Grünzug parallel zum Schwabenbach und im Osten an die Erschließungsstraße im öffentlichen Gut der Gemeinde. In weitere Folge schließt im Osten ein dreieckiges Grundstück in

landwirtschaftlichem Grünland und dann die Bahntrasse Wels-Passau an. Zum Wohngebiet Schwabenbach im Nordwesten beträgt der kürzeste Abstand etwa 110m. Das näheste Wohngebäude in der Gemeinde Taiskirchen liegt etwa 280m entfernt.

Zwischen dieser als Gebäude im Grünland gewidmeten Flächen und dem Planungsgebiet bestehen noch zwei unmittelbar an der Landesstraße befindliche landwirtschaftliche Gebäude in Einzellage. Im näheren Umfeld zum Planungsgebiet befinden sich zwei derzeit noch unbebaute Betriebsbaugebietsflächen in einem Abstand von 150m in nördlicher und 275m in östlicher Richtung.

Östlich der Bahntrasse befinden sich außerdem zwei landwirtschaftliche Gebäude in einem Abstand von 150m, diese sind allerdings durch den Bahndamm mit Lärmschutzwand deutlich vom Planungsgebiet abgegrenzt. Etwa parallel zur Gemeindegrenze und somit zur westlichen Planungsgebietsgrenze verläuft die 110kV Freileitung der ÖBB mit einer beiderseitigen 25m breiten Schutzzone.

Das Planungsgebiet hat eine Länge von etwa 200m in der Nord-Süd Ausdehnung und eine Breite zwischen 110m und 40m, woraus sich eine Fläche von etwa 14.000m² ergibt.

ERSCHLIESSUNG

Die Verkehrserschließung der betroffenen Fläche ist ausgehend von der Landesstraße mit der bestehenden Linksabbiegespur über die bestehende Gemeindestraße möglich ohne dass für die Gemeinde zusätzliche Kosten entstehen. Eine Hauptleitung der Wasserversor-gung verläuft entlang der Gemeindestraße (Parz. 555/1) zu einem Übergabeschacht im Nahbereich der Landesstraße (Lage im

öffentlichen Gut), von wo auch Teile der Gemeinden Taiskirchen und Dorf an der Pram versorgt werden. Die Kanalerschließung kann entweder durch eine Verlängerung von Norden her (Anschluss auf mittiger Länge der Straßenparzelle 794) oder von Osten her, mit

Durchleitung unter dem Bahndamm, erfolgen.

NUTZUNG

Die gesamte Baulandfläche von Grundstück 588 soll für die Standortverlegung der Fa. Markl (Dachdeckerei und Spenglerei) genutzt werden. Der bestehende Betriebsstandort dieser Firma in Ottenedt ist in eingeschränktem gemischtem Baugebiet gewidmet und

weist für einen weiteren Ausbau keine Flächenreserven mehr auf. Auf dem neuen Betriebsgelände sollen ein Büro- und ein Lagergebäude errichtet werden. Das Betriebsund Lagergebäude ist nach Angaben des Betriebsinhabers vorerst in einer Größe von

etwa 20x60m geplant. Das Bürogebäude soll im südlichen Teil des Grundstücks, an der Landesstraße errichtet werden.

Bereits gewidmete Betriebsbaugebietsflächen kommen nach Angaben der Gemeinde für die geplante Standortverlegung mangels Verfügbarkeit, zu geringer Größe oder überhöhter Preisvorstellungen nicht in Frage.

LANDSCHAFSTBILD, NATURRAUM

Das Orts- und Landschaftsbild im gegenständlichen Bereich wird stark geprägt durch die bestehenden Verkehrstrassen: die Bahntrasse bildet mit dem Damm und der aufgesetzten Lärmschutzwand eine Zäsur im Landschaftsbild; ähnlich, wenn auch schwächer in der optischen Wirkung, ist die Landesstraße L513 einzustufen. Ergänzend dazu bildet die 110kV-Freileitung der ÖBB an der Gemeindegrenze, mit dem Gittermast etwa 30m westlich des Planungsgebietes eine weitere Vorbelastung des Landschaftsbildes.

Positiv zu erwähnen im Landschaftsbild ist das bestehende Ufergehölz entlang des Schwabenbaches im Norden, das zugleich eine optische Abschirmung zur Wohnsiedlung „Schwabenbach“ darstellt. Im Osten ist noch der bestockte Höhenrücken zwischen

Achleiten und Pram optisch wirksam. Somit ist die betroffene Fläche zweiseitig deutlich eingefasst. Der Schwabenbach mit der begleitenden Bepflanzung ist von besonderer ökologischer Wertigkeit (siehe ÖEK). Hinsichtlich Hochwasserschutz empfiehlt der Gewässerbezirk (Gespräch mit Hrn. Ing. Bruckmüller am 13.1.2010) einen Freihaltebereich von 20m entlang der Bachgrenze. Innerhalb dieser Zone ist die Anlage eines Rückhaltebeckens für Oberflächenwasser aus dem Betriebsbaugebiet denkbar.

Das Gelände fällt von der Landesstraße im Süden zum Schwabenbach im Norden. Entlang der Gemeindestraße verlaufen beiderseits bis zu 1,5m hohe Geländeböschungen. Durch die Lage und das Gelände ist keine exponierte Situierung des Planungsgebietes

festzustellen. Nur in westlicher Richtung ist eine etwas weitere Einsehbarkeit, insbesondere von der Landesstraße 1122 nach Lambrechten, gegeben.

BEWERTUNG DER UMWIDMUNG, ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEM ÖEK

Im Funktionsplan „Siedlung“ zum örtlichen Entwicklungskonzept aus dem Jahr 1997 ist die betroffene Fläche nicht als Erweiterungsgebiet für Bauland gekennzeichnet. Das bedeutet, dass eine Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes somit

Voraussetzung für die beantragte Baulandwidmung ist. Im Funktionsplan „Landschaft“ ist für die betroffene Fläche keine gesonderte Festlegung getroffen. Lediglich im Norden ist der Schwabenbach mit dem Uferbegleitgehölz als „ökologisch wertvolle Fläche“ definiert, was durch die Grünzugwidmung im Flächenwidmungsplan zum Ausdruck kommt. Das öffentliche Interesse an der gegenständlichen Baulandschaffung besteht in der Sicherung von Arbeitsplätzen in der Gemeinde Riedau durch die Ermöglichung einer

Betriebsstandortverlegung.

Aufgrund der langfristigen Baulandgrenze im Westen und der stärkeren Einsehbarkeit wird als klare Abgrenzung zum Agrarraum ein Trenngrünstreifen in einer Breite von 5-8m vorgeschlagen. Auf diesem Streifen ist eine Baum- und Strauchpflanzung (vergleichbar

der Siedlungseingrünung im Osten von Schwabenbach) zur optischen Einfassung des Betriebsgeländes und als naturräumlicher Ausgleich für den geplanten Eingriff in die Landschaft sicherzustellen. Dies entspricht auch inhaltlich der in Punkt 5 zum ÖEK

(Freiraumkonzept) geforderten besseren Ausbildung von Siedlungsrändern. Die Umsetzung dieser Forderung kann beispielsweise durch eine Auflage im Bauverfahren erfolgen. Für die Ableitung der Oberflächenwässer sollte ein Retentionsbecken im Norden zur

gedrosselten Einleitung in den Schwabenbach vorgesehen werden. Im Zusammenhang mit der gegenständlichen Baulandschaffung soll auch die Parzelle585/1 als Bauerwartungsland für eine betriebliche Nutzung vorgesehen werden. DerGemeinde wird empfohlen für diese Fläche einen Optionsvertrag mit dem betroffenen Grundeigentümer abzuschließen, worin auch der Verkaufspreis festgelegt wird, um eine entsprechende Bewerbung für eine zusätzliche Betriebsansiedlung durchführen zu können.

Dem Gemeinderat kann zusammenfassend die Einleitung des Umwidmungsverfahrens empfohlen werden.

Mit freundlichen Grüßen

D.I. Gerhard Altmann

Ingenieurbüro für Raumplanung

 

Flächenwidmungsplanänderung Nr. 5.5

Ortsplanerische Stellungnahme

Sehr geehrte Damen und Herren!

UMWIDMUNG

Für Teilflächen der Grundstücke 203/1, 173, 174/1, 175/1, 176, 177 und 180, jeweils KG Riedau, die im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Riedau als landwirtschaftliches Grünland gewidmet sind, wurde von den betroffenen Eigentümern eine Umwidmung in Wohngebiet beantragt.

LAGE, ERSCHLIESSUNG, NUTZUNG

Der betroffene Grundstücksstreifen mit einer Tiefe von etwa 30m befindet sich in südlicher Randlage der Ortschaft Pomedt und grenzt im Norden und Osten an bereits gewidmetes Wohngebiet, im Süden und Westen an landwirtschaftliches Grünland. In westlicher Richtung ist in einem Abstand von 40m eine Waldfläche vorhanden. Die ursprünglich in diesem Bereich vorhandene 30kV-Freileitung der Energie AG wurde inzwischen verkabelt, der Mast von dem die Freileitung in das Erdkabel übergeführt wird befindet sich an der Grundgrenze der Parzellen 180 und 182/1. Das Erdkabel ist in der Straßentrasse verlegt. Das Flächenausmaß des Planungsgebietes beträgt etwa 6.700m² bzw. sind 6 zusätzliche Bauplätze für eine offene Einfamilienhausbebauung geplant. Das Planungsgebiet schließt an das im Rahmen der Einzeländerung 5.3 im Jahr 2009 gewidmete Baulanderweiterungsgebiet in Pomedt an. Von den 18 im Erweiterungsgebiet Pomedt gewidmeten Bauplätzen sind nach Angaben der Gemeinde derzeit 8 verkauft bzw. sind zwei Kaufinteressenten für die beantragte Baulandfläche bereits vorhanden. Inzwischen ist ein gemeinsames Kanal- und  Wasserver-sorgungsprojekt erstellt worden und die Erschließungsstraße im Rohbauzustand samt Leitungsinfrastruktur von der Gemeinde bereits hergestellt. Die Verkehrserschließung der gegenständlichen Umwidmungsfläche erfolgt somit von Norden her. Zwei zusätzliche Stichstraßen nach Süden, für die Möglichkeit einer späteren Netzerweiterung sind bereits ins öffentliche Gut abgetreten und im

Planungsgebiet integriert. Eine zusätzlich externe Erschließung des gesamten Erweiterungsgebietes Pomedt-Süd wird mittelfristig durch einen Straßenanschluss über die Parzelle 191/10 im Norden möglich, die von der Gemeinde angekauft wird. Eine

Bebauungsstudie für die Bauplatzaufteilung liegt vor. Für die Erschließung der geplanten Bauplätze entstehen für die Gemeinde Riedau daher keine zusätzlichen Kosten. Durch die Baulandwidmung sind die Aufschließungsbeiträge nach dem Raumordnungsgesetz vorzuschreiben. Die beschriebene Fläche liegt außerhalb des 400m-Einzugsbereiches einer Bushaltestelle.

LANDSCHAFTSBILD, NATURRAUM

Das gegenständliche Planungsgebiet liegt auf einem teilweise nach Westen und teilweise leicht nach Norden geneigten Hang und ist gegenwärtig als Ackerfläche genutzt. Es bestehen keine naturräumlich/ökologisch wertvollen Elemente im Planungsgebiet.

Zwischen der östlichen und westlichen Planungsgebietsgrenze besteht ein Höhenunterschied von etwa 12m.

Das betroffene Erweiterungsgebiet ist durch die bestehende Bebauung im Osten und die Waldfläche im Westen gut eingefasst und nur sehr eingeschränkt einsehbar, sodass mittel- bis langfristig, insbesondere wenn das derzeit bereits gewidmete Bauland

überwiegend bebaut ist, eine gute Einfügung der geplanten Bebauung im Orts- und Landschaftsbild erwartet werden kann.

BEWERTUNG DER UMWIDMUNG, ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEM ÖEK

Die gegenständliche Fläche ist im Funktionsplan „Siedlung“ des Örtlichen Entwicklungskonzeptes der Gemeinde Riedau als Erweiterungsgebiet für eine Wohnnutzung vorgesehen. Eine konkrete Begrenzung der Erweiterungsmöglichkeit bzw.

Siedlungsgrenzen wurden im ÖEK im gegenständlichen Bereich nicht ausgewiesen. Entsprechend dieser funktionalen Zuordnung wurden auch die ersten beiden Etappen der Baulanderweiterung in den Jahren 2006 und 2009 ÖEK-konform umgewidmet.

Das öffentliche Interesse an der gegenständlichen Widmungsänderung liegt in der Möglichkeit für die bereits errichtete Infrastruktur auch die Aufschließungsbeiträge vorschreiben zu können. Die bereits in der ersten Widmungsetappe festgelegte öffentliche Grünfläche nördlich des Planungsgebietes wurde inzwischen bereits an die Gemeinde abgetreten. Aus ortsplanerischer Sicht kann daher dem Gemeinderat die Einleitung des Verfahrens zur Widmungsänderung empfohlen werden.

Mit freundlichen Grüßen

D.I. Gerhard Altmann

Ingenieurbüro für Raumplanung

 

 

Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 1

Änderung 1.2 „Markl“

Problem: Für die Ansiedlung von Betrieben stehen zu wenige Betriebsbaugebietsreserven zur Verfügung.

Ziel: Betriebserweiterungen oder –ansiedlungen durch Ausweisung von geeigneten Flächen ermöglichen. Die Neuwidmung von Betriebsflächen sollte an den Abschluss von Baulandsicherungsverträgen gebunden werden, um als Gemeinde Einfluss auf Grundstückspreise und den Verkauf nehmen zu können.

Maßnahme:

·         Die östlich des Ortszentrums an der B137 liegenden Mischgebietsflächen sollten erweitert und nur mehr für Betriebsnutzung vorgesehen werden.

·         Neuausweisung von Baugebiet für wenig-emitierende Betriebe im westlichen Anschluss an die Bahn (Bereich Unterführung Schwabenbach).

·         Ausweisung von Betriebsbaugebiet zwischen Unterinnviertler Landesstraße und Schwabenbach, westlich der Bahntrasse, bis zur Gemeindegrenze.

·         Ausweisung Betriebsbaugebiet an der Kreuzung Unterinnviertler Landesstraße/ Bezirksstraße Richtung Dorf/Pram.

·         Anstreben von Baulandsicherungsverträgen bei Neuwidmungen.

 

 

 

GV. Ortner sagt, betreffend Antrag Markl ist es für die Gemeinde wichtig, dass wir das Unternehmen im Ort halten können. Wir bekommen auch die Kommunalsteuer. Neben der ÖBB ist nur Betriebsbaugebiet möglich. Er befürwortet diese Umwidmung und betont, dass wir der Fa. Markl soweit wie möglich entgegenkommen. Betreffend Umwidmung Humer erklärt er, dieses Gebiet ist bereits erschlossen, es spricht eigentlich nichts dagegen. Die Familie Humer ist der Gemeinde auch entgegenkommen bei Verlegung der E-Leitung. Auch hier befürwortet er die Umwidmung. Er stellt den Antrag auf  Genehmigung der Abänderung des Flächenwidmungsplanes  und Abänderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes. Die letzte große Flächenwidmungsplanänderung war 2004 und er wird im Bauausschuss die Einleitung der nächsten großen Umwidmung beraten.

 

 

GV. Windhager ersucht GR. Kolic um Weitergabe folgender Feststellung an GR. Sperl: An den  Gemeindebund wurde die Frage gestellt, ob Informationen der Fraktionsführer vor der veröffentlichen Gemeinderatssitzung auf einer Homepage veröffentlicht werden dürfen und dieser hat die Sachlage geprüft. Der Gemeindebund sagt dazu, dass die Veröffentlichung von Detailunterlagen, wie sie offenbar nur der Gemeindebehörde vorliegen, als problematisch einzustufen sind, insbesondere  erachtet er  für nicht zulässig die in diesem Fall stattgefundene Veröffentlichung  der Detailstellungnahme des Ortsplanes schon vor der betreffenden Sitzung.  Nach Meinung des Gemeindebundes sind diese Informationen bis zur betreffenden Sitzung vertraulich zu behandeln.

Auf der Homepage steht konkret dass die Umwidmung die  Fa. Markl betrifft und das ist, so GV. Windhager, ein klarer Verstoß gegen das Amtsgeheimnis. GR. Sperl muss sich künftig daran halten, dass vertrauliche Infos vor der Gemeinderatssitzung nicht  veröffentlicht werden.

 

GV. Kolic sagt, er weiß nicht genau, was auf der Homepage veröffentlich ist.

 

GR. Eichinger schließt sich der Meinung von GV. Windhager an.

 

Die Bürgermeisterin lässt abschließend über die Anträge von GV. Ortner mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Beide Anträge werden einstimmig angenommen.

 

 

 

 

 

TOP. 5.) Genehmigung der neuen Feuerwehr-Tarifordnung.

 

 

Sachverhaltsdarstellung:

 

Das Landes-Feuerwehrkommando OÖ. hat in Abstimmung mit dem Österreichischen Bundesfeuerwehr  (ÖBFV-Beschluss vom 7.9.2009) eine neue – den derzeitigen Verhältnissen angepasste – Feuerwehr-Tarifordnung 2010 der Freiwilligen Feuerwehren und Betriebsfeuerwehren erarbeitet und am 22.9.2009 in der Sitzung der Landes-Feuerwehrleitung beschlossen. Es wurde dabei die Index-Steigerung seit 2005 berücksichtigt. Den Gemeinden wurde empfohlen, die Tarifsätze der Tarifordnung 2010 nach entsprechender Beschlussfassung durch den Gemeinderat und Kundmachung gem. § 94 Abs. 6 der OÖ. GemeindO 1990 i.d.g.F. zur Anwendung zu bringen.

Die Tarifordnung kann erst nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat und Kundmachung in Kraft treten. Dieser Beschluss hat nicht Verordnungscharakter. Eine Verordnungsprüfung im Sinne des § 101 OÖ. GemO 1990 kommt daher nicht in Betracht. Im Artikel VII der gegenständlichen Feuerwehr-Tarifordnung ist festgehalten, das die nach dieser Tarifordnung ermittelten Kostenersätze nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Die Tarifordnung steht unter www.ooelfv.at zum Download bereit.

Die Bürgermeisterin ersucht GR. Schroll, Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr, um eine kurze Erläuterung.

GR. Schroll berichtet dazu, dass eine Tariferhöhung gerechtfertig ist, außerdem berichtet er von der noch erforderlichen Ausrüstung und Ausstattung für die Freiwillige Feuerwehr Riedau.

 

Die Bürgermeisterin berichtet, dass erstmals  2009 von der Gemeindebuchhaltung die Rechnungen aufgrund der übermittelten Einsatzberichte erstellt wurden, 2009 wurden so € 2.800,- eingenommen.

 

GV. Ortner sagt, die Tariferhöhung basiert auf der Indexsteigerung; er stellt den  Antrag auf Genehmigung der neuen Feuerwehr-Tarifordnung.

 

Die Vorsitzende lässt über diesen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 6.) Bericht der Bürgermeisterin.

 

Frau Bürgermeister Berta Scheuringer gibt folgende Informationen:

 

Die Gemeinde Zell an der Pram hat vom Land Oberösterreich ein Schreiben betreffend den gemeinsamen Bauhof erhalten; der Kostenrahmen in Höhe von 1,4 Mio Euro netto wird anerkannt. Allerdings gibt es auf dem Schreiben noch folgenden Absatz: Wir machen bereits jetzt darauf aufmerksam, dass die Finanzierung nur bei Ausschöpfung aller Kostendämpfungsmaßnahmen bzw. nur bei sparsamster und wirtschaftlichster Gestaltung, frühestens aber ab dem Jahr 2012, möglich ist. 

 

Am 25.2.2010 findet die  Ehrung ausgeschiedener Gemeinderatsmitglieder statt.

 

Der heurige Pferdemarkt wird am  13.3.2010 veranstaltet.

 

Am 1.5.2010 findet das Maibaum- und Marktfest statt, um 14.00 Uhr wird Herr Landeshauptmann Pühringer die Verleihung der  Tafel „Gesunde Gemeinde“ vornehmen.

 

Von ihr ist ein Brief an das Land Oberösterreich  betreffend eine Abbiegespur Habach (im Bereich Pomedt) mit Bericht ergangen.

 

GR.  Klaus Ortner hat auf Gemeinderatsmandat verzichtet, er verlässt uns.

 

Sie spricht abschließend die Einladung der Fa. Mitterhauser aus. Die Gemeinderatsmitglieder sind nach der Gemeinderatssitzung zum Geschäftshaus in der Klosterstraße eingeladen, Herr Mitterhauser wird eine  Präsentation über seine Arbeiten, welche er im Zuge der „Meisterstraße“ erstellt hat,  geben.

 

 

TOP. 7.) Allfälliges

 

GR. Eichinger hat gehört, dass es mit dem Kreisverkehr bei der Billa-Kreuzung nichts wird, weil die Billa das Gebäude nicht versetzt. Sie stellt an die Bürgermeisterin die Frage, ob es dazu Neuigkeiten gibt.

Dazu berichtet die Bürgermeisterin: Das letzte Gespräch liegt relativ weit zurück; Die Vertreter der Fa. Billa sagen, sie brauchen für den Markt eine ordentliche Zufahrt. Sie hat mit den Vertretern gesprochen und sie ersucht, dass das Gebäude umgestaltet wird, damit Platz wird. Ein normal großer Kreisverkehr findet keinen Platz, weil wir diese Fußgeherunterführung haben und oberhalb eine Böschung. Die Landesbeamten sagen dazu, herannahende Autos stehen spontan vor dem Kreisverkehr, was auch eine Gefahr darstellt. Die Bürgermeisterin will jedenfalls jetzt wieder mit den Vertretern der Fa. Billa in Kontakt treten, bevor von ihnen etwas geplant wird.

Es wurden schon andere Varianten überlegt und zwar dass die Pomedter vor dem Billa-Markt nach rechts fahren und unterhalb des Billas in die Straße einmünden, aber auch diese Lösung ist nicht gut.

 

GV. Schabetsberger sagt, im  Oktober/November wurde berichtet, dass auf der Dorferkreuzung ein Kreisverkehr gemacht wird, der Kreisverkehr bei der Billa-Kreuzung darf aber deshalb nicht zurückgestellt werden. Seiner Meinung nach soll nun begonnen werden genau zu planen. Der jetzige Kreuzungsbereich ist unzumutbar.

Weiters sagt GV. Schabetsberger, der Winterdienst erfolgt bei uns überwiegend mit Splittstreuung, in den Nachbargemeinden mit Salzstreuung, auch wir sollten dahingehend weiter überlegen.

Voriges Jahr wurde bereits darüber diskutiert, aber die benötigten Winterdienstgeräte sind nicht vorhanden; auch der Umweltgedanke hat sich geändert, Gespräche sollten bereits jetzt geführt werden.

Bezüglich Feuerwehr ersucht er das Feuerwehrkommando, in nächster Zeit eine Auflistung zu machen über jene Dinge die anstehen wie z.B. Bekleidungsnorm, Bergeschere usw. Es soll alles genau aufgeschrieben werden, damit man bereits jetzt weiß was  geplant werden muss.

 

Die Bürgermeisterin antwortet, sie hat bezüglich der  Bergeschere mit Feuerwehr gesprochen.

 

GR. Schroll berichtet,  Riedau fällt in die Pflichtsbereichsklasse 3; als Pflichtsbereichfeuerwehr müssten wir haben ein 1 TLF 2000, 1 LF-B, 1 KLF und 1 KDO. Zur Zeit hat die Feuerwehr zu wenig Personal, man bräuchte für die 4 Fahrzeuge 58 Mitglieder.  

GV. Ortner erklärt,  konkret braucht die Feuerwehr eine neue Bergeschere und Spreitzer, diese sind wichtig für Unfälle.

 

GV. Windhager sagt, der Nachteil der Salzstreuung ist, dass die Straßen schneller kaputt werden .

 

GV. Schabetsberger erklärt dazu,  Güterwege sind nicht geeignet, die anderen Straßen im Ortsbereich, welche eine Asphalt-Feinschicht haben, schon.

 

Bürgerrmeisterin Scheuringer  betont,  Güterwege dürfen auf Anordnung des Landes nicht mit Salz gestreut werden.

 

GR. Milla bemängelt in Pomedt die Schneeräumung.  

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Genehmigung der Verhandlungsschrift über die vorherige Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 10.12.2009 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21.10 Uhr.

 

 

 

 

..........................................................                ........................................................

                     (Vorsitzende)                                                     (Schriftführer)

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde und diese Verhandlungsschrift daher im Sinne des § 54 (5) OÖ. Gem0 1990 als genehmigt gilt.

 

Riedau, am ……………………………..                                             Die Vorsitzende (ÖVP):

 

 

 

 

 

 

…………………………………………………………………….                      …………………………………………………………

Gemeinderat SPÖ          Schabetsberger                                                Gemeinderat FPÖ Ruhmanseder

 

 

 

 

……………………………………………………………………

Gemeinderat GRÜNE  kolic