Lfd.Nr. 39 Jahr 2008

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

über die öffentliche 39. Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am
25. September 2008.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

 

Anwesende:

 

01. Bgm. Berta Scheuringer                                        15. GR. Klaus Ortner

02. Vizebgm. Karl Kopfberger                                      16. GR. Franz Arthofer

03. GV. Walter Köstlinger                                           17. GR. Elisabeth Obernhumer

04. GV. Reinhard Windhager                                       18. GR. Andreas Schroll

05. GR. DI Franz Mitter                                               19. GR. Karin Eichinger

06. GR. Monika Tallier                                                20. GR. Heinrich Ruhmanseder

07. GR. Franz Wimmer                                               21. GR. Ernst Hintermayr

08. GR. Ing. Alois Steinmetz                                      22.                    

09. GR. Gerhard Payrleitner                                        23.

10. GR. Norbert Gumpinger                                         24.

11. GR. Josef Hummer                                               25.

12. GV. Franz Schabetsberger                                   

13. GV. Günter Ortner                                               

14. GR. Rudolf Hosner                                               

                                                                           

 

Ersatzmitglieder:

GR. Richard Ebner                                für        GR. Wolfgang Kraft

GR. Brigitte Schabetsberger                  für        GV. Anita Wolschlager

GR. Adolf Zallinger                                für        GR. Erwin Wolschlager

GR. Franz Arthofer sen.                        für        GR. Doris Krestel

 

Der Leiter des Gemeindeamtes:  AL Katharina Gehmaier

 

 

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):

 

Es fehlen:

entschuldigt:                                                                                      unentschuldigt:

GR. Wolfgang Kraft

GV. Anita Wolschlager

GV. Erwin Wolschlager

GR. Doris Krestel

 

 

 

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  AL Katharina Gehmaier

 

 


Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a)         die Sitzung ihr – der Vizebürgermeisterin - einberufen wurde;

b)         die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am   17.09.2008

unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

öffentlich kundgemacht wurde;

c)         die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d)         dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 26.06.2008 aufliegt.

 

 

Sodann gibt die Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

 

Tagesordnung:

 

  1. Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.
  2. Änderung des Vertrages mit der Caritas betreffend Führung des Kindergartens und Hortes in Riedau
  3. Gewährung eines Gesellschafterzuschusses für das Gründerzentrum in Raab.
  4. Behandlung von Ansuchen um Gewährung einer Gemeindeförderung für den Einbau einer Solaranlage.
  5. Aussetzen der Gebührenerhöhungen bei Wasser und Kanal 2009; Änderung der Wasser- und Kanalgebührenordnung.
  6. Festlegung der Benützungsgebühren für die Benützung der Computerräume der Hauptschule Riedau.
  7. Vergabe von einer Wohnung im „Betreubaren Wohnen“ Marktplatz 84-85.
  8. Genehmigung einer Resolution betreffend Protestaktion gegen die Errichtung zusätzlicher Blöcke des slowakischen AKW Mochovce.
  9. Bericht der Bürgermeisterin.
  10. Allfälliges.

 

 

 

 


 

TOP. 1.) Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.

 

Die Bürgermeisterin ersucht den Obmann des Prüfungsausschusses GR. Klaus Ortner um den Bericht.

 

GR. Klaus Ortner gibt den Bericht:

Sitzung des Prüfungsausschusses am 4.8.2008

 

Punkt 1. Überprüfung der Belege 1. Halbjahr 2008:

Die Ordner mit den Belegen des 1. Halbjahres 2008 wurden von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses durchgesehen. Es wurden keine Beanstandungen festgestellt. Der Obmann und die Mitglieder des Prüfungsausschusses stellen die ordnungsgemäße Verbuchung der Belege fest.

 

Punkt 2. Allfälliges:

Der Termin für die nächste Sitzung wird Ende September sein, der Obmann gibt noch den genauen Termin bekannt.

 

Die Bürgermeisterin bedankt sich für den Bericht.

 

 

TOP. 2.) Änderung des Vertrages mit der Caritas betreffend Führung des Kindergartens und Hortes in Riedau

 

 

Sachverhaltsdarstellung durch die Bürgermeisterin:

 

Aufgrund des neuen OÖ.  Kinderbetreuungsgesetzes sind bestehende Verträge z.B. mit der Caritas neu abzuschließen. Es wurden Vertragsmuster vom Amt der OÖ. Landesregierung vorgelegt.

Diese wurden der Caritas übermittelt. Der Vertrag wurde nun auch dahingehend abgeändert, dass in den Räumen der ehemaligen Kapelle der Hort untergebracht ist.

 

Schreiben der Caritas:

 

Der Vertrag wurde in den Fraktionen beraten

Sehr geehrte Frau Gehmaier!

Anbei sende ich Ihnen den Entwurf mit den eingearbeiteten Änderungen des neuen Vertrages. Alles so gekennzeichnete ist neu bzw. neu formuliert lt. Vorlage. Alles blau gekennzeichnete muss gestrichen werden.

 

 

V E R T R A G

 

 

 

abgeschlossen zwischen der Gemeinde Riedau, im folgenden kurz „Gemeinde“ genannt, und der Caritas für Kinder und Jugendliche, Kapuzinerstr. 84, 4020 Linz im folgenden kurz „Betreiber“ genannt.

 

Gegenstand dieses Vertrages ist der Betrieb und die Finanzierung des

3- gruppigen Kindergartens und des 1- gruppigen Hortes  im Haus der Marienschwestern, Riedau.

 

A.

V e r t r a g s o b j e k t

 

 

1.    Das Gebäude, in welchem der Kindergarten und der Hort betrieben werden, steht im Eigentum der Marienschwestern und wird inklusive Einrichtung und Ausstattung von der Caritas für Kinder und Jugendliche angemietet.

 

2.    Den Garten stellen die Marienschwestern gegen entsprechende Pflege unentgeltlich zur Verfügung.

 

3.    Die Gemeinde verpflichtet sich zur Instandhaltung des Vertragsobjektes. Die Gemeinde verpflichtet sich weiters, die auf den Nebenflächen aufgestellten Spielgeräte unter Beachtung der Bestimmungen der OÖ. Bautechnikverordnung, LGBl.Nr.106/1994 sowie der ÖNORMEN S4235 und B2607 instand zuhalten sowie die „grobe“ Gartenarbeit zu erledigen.

 

4.    Die Erneuerung und Neuanschaffung von Einrichtungsgegenständen erfolgt durch die Gemeinde nach Prüfung der entsprechenden Vorschläge des Betreibers, der gerne die Planung und Einholung der Kostenvoranschläge übernimmt.

 

B.

B e t r i e b   und  F i n a n z i e r u n g

 

1.    Der Betreiber verpflichtet sich, im Vertragsobjekt unter Nutzung der beschriebenen Nebenflächen einen 3-gruppigen Kindergarten und einen 1- gruppigen Hort auf seine Kosten zu betreiben.

 

2.    Der Betrieb des Kindergartens und des Hortes ist nach den Bestimmungen des Oö. Kinderbetreuungsgesetzes zu führen.

 

3.    Der Betreiber verpflichtet sich weiters, bis zum 15. Oktober jeden Jahres einen Entwurf des Haushaltsvoranschlages für die im folgenden Kalenderjahr mit dem Betrieb der Kinderbetreuungseinrichtungen verbundenen Kosten zu erstellen und der Gemeinde zur Genehmigung vorzulegen. Hierbei ist das Prinzip einer sparsamen und wirtschaftlichen Gebarung zu beachten.

 

4.    Im Rahmen des genehmigten Jahresbudgets, steht es dem Betreiber frei, über die Mittel nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu verfügen.

 

5.    Der Betreiber wird im Einvernehmen mit der Gemeinde zur Bestreitung der Kosten der Führung des Kindergartens und des Hortes Beiträge entsprechend der nach den jeweiligen Richtlinien der Caritas der Diözese Linz unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen des Oö. Kinderbetreuungsgesetzes und der Elternbeitragsverordnung 2008 in einer Tarifordnung festgesetzten Tarife einheben.

Diese Beiträge müssen angemessen und sozial gestaffelt sein und dürfen maximal kostendeckend festgesetzt werden. In besonders berücksichtigungswürdigen sozialen Fällen, kann der Betreiber auf ein begründetes Ansuchen im Einvernehmen mit der Gemeinde den Mindestbeitrag ermäßigen oder zur Gänze nachsehen.

Die Einhebung der Elternbeiträge sowie die damit verbundenen administrativen Tätigkeiten werden vom Betreiber und der Gemeinde vorgenommen.

 

6.    Die Gemeinde verpflichtet sich den Abgang des genehmigten Haushaltsvoranschlages zu tragen. Ergibt sich ein höherer Abgang durch Veränderungen bei den Elternbeitragseinnahmen bzw. durch zusätzliche Personalkosten infolge Krankenstandsvertretungen, ist dieser von der Gemeinde ebenfalls zu übernehmen. Seitens der Gemeinde erfolgt eine quartalsmäßige Akontierung des budgetierten Betriebsabganges. Über Abweichungen zum Budget ist die Gemeinde umgehend zu informieren.

 

7.    Der Betreiber ist verpflichtet, entsprechend dem Oö. Kinderbetreuungsgesetz und div. Kirchlicher Richtlinien, das erforderliche Fach- und Hilfspersonal einzustellen und die fachliche Fortbildung des Fachpersonals zu überwachen.

 

8.    Der Gemeinde dürfen keine Kosten aus Abfertigungsansprüchen des Personals entstehen, der Betreiber hat für entsprechende Rücklagen zu sorgen.

 

9.    Der Betreiber verpflichtet sich, alle Förderungs- und Subventionsmöglichkeiten sowie sonstigen Einnahmequellen auszuschöpfen. Für Schadenersatz bei diesbezüglichen Versäumnissen haftet der Betreiber.

 

10.Die Gemeinde und der Betreiber vereinbaren, dass die Festlegung der Betriebszeiten und die Ferienzeiten des Kindergartens und des Hortes einvernehmlich, dem gem. §§ 16 und 17 Oö. Kinderbetreuungsgesetz festgestellten Bedarf entsprechend, zu erfolgen hat, wobei die Eltern in geeigneter Weise eingebunden werden (§ 15 Oö. Kinderbetreuungsgesetz)

 

11.Die Gemeinde verpflichtet sich, das zum Betrieb erforderliche Spiel- und Beschäftigungsmaterial im Rahmen des jährlichen Haushaltsvoranschlages anzuschaffen und laufend zu ergänzen. Dieses Material verbleibt im Falle einer Vertragsauflösung im Eigentum der Gemeinde.

 

12.Der Betreiber verpflichtet sich, den Kindergarten und den Hort allgemein zugänglich iSd § 3 Abs. 4 Oö. Kinderbetreuungsgesetz zu führen. Können nicht alle für den Besuch des Kindergartens bzw. des Hortes angemeldeten Kinder aufgenommen werden, so sind Kinder aus dem Gemeindegebiet bevorzugt aufzunehmen. Im Übrigen ist § 12 i.V.m. § 28 Oö. Kinderbetreuungsgesetz anzuwenden.

 

13.Der Betrieb des Kindergartens und des Hortes ist vom Betreiber so flexibel zu führen, dass sowohl unterschiedliche, auf die Bedürfnisse der Eltern abgestimmte Bring- und Abholzeiten möglich sind als auch während des Jahres jederzeit der Eintritt in die Einrichtung möglich ist, soweit dies die Kapazität an Betreuungsplätzen zulässt. Die Festlegung der Ferienzeiten und der täglichen Betriebszeiten wird vom Betreiber im Einvernehmen mit der Gemeinde vorgenommen.

 

 

C.

A l l g e m e i n e   V e r t r a g s b e s t i m m u n g e n

 

 

1.    Der gegenständliche Vertrag tritt mit ............... in Kraft und wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.

 

2.    Beide Vertragspartner haben das Recht, diesen Vertrag unter Einhaltung einer einjährigen Frist jeweils bis zum 31. Juli eines Jahres ohne Angabe von Gründen schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu kündigen.

 

3.    Die Gemeinde ist zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigt, wenn der Betreiber das Vertragsobjekt einer widmungsfremden Verwendung zuführt oder der Betrieb entgegen den Bestimmungen des Oö. Kinderbetreuungsgesetzes geführt wird.

 

4.    Der Vertrag tritt außer Kraft, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Stilllegung oder Auflassung der Kinderbetreuungseinrichtung erfüllt werden.

 

5.    Jede Änderung dieses Vertrages bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

 

6.    Der Vertrag wird in zweifacher Ausfertigung errichtet. Jeder der Vertragspartner erhält eine ordnungsgemäß unterzeichnete Ausfertigung.

 

7.    Die mit der Errichtung dieses Vertrages verbundenen Kosten, Gebühren und Abgaben sind vom Betreiber zu tragen.

 

 

 

D.

V o r b e h a l t

 

1.      Der gegenständliche Vertrag wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Riedau in seiner Sitzung ............................. genehmigt.

 

2.      Die Rechtswirksamkeit dieses Vertrages ist an die Erteilung der kirchenaufsichtsbehördlichen Genehmigung gebunden.

 

 

 

Riedau/ Linz, am .....................

 

 

 

Für den Gemeinderat

Für den Betreiber

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Caritas-Direktor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschäftsführung

Caritas für Kinder und Jugendliche

 

GV. Windhager  stellt den Antrag auf Genehmigung des zur Kenntnis gebrachten Entwurfes des Vertrages mit der Caritas.

 

Die Bürgermeisterin lässt mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: einstimmige Genehmigung.  

 

 

 

 

 

 

 

 

TOP. 3.) Gewährung eines Gesellschafterzuschusses für das Gründerzentrum in Raab.

 

 

Sachverhaltsdarstellung durch die Bürgermeisterin:

 

Bei der Generalversammlung der Pramtal Süd-Gründerzentrum-Betriebs GmbH am 28.05.2008

wurde von den Gesellschaftern auf Grund der derzeitigen Finanzierungssituation beschlossen, der

Pramtal Süd-Gründerzentrum-Betriebs GmbH einen Gesellschafterzuschuss in der Höhe von 50 %

der geleisteten Kommunalsteuer der eingemieteten Betriebe für die Dauer von drei Jahren ab dem

Jahr 2008 zu gewähren.

 

Das Gründerzentrum Pramtal Süd ging im Jahr 2007 in Betrieb. Von den zehn Büros à 20 m² sind

derzeit neun (90 %) und von den fünf Hallen à 110 m² vier (80 %) vermietet. Derzeit bestehen

Bankverbindlichkeiten in der Höhe von rund € 650.000,--. Die quartalsweise zu leistenden Annuitäten

betragen derzeit € 8.075,--. Für eine dauerhaft erfolgreiche Tilgung wäre jedoch eine Annuität

in der Höhe von € 9.500,-- bis € 10.000,-- notwendig. Die derzeitige Bedeckung der Annuitäten

durch die Mieteinnahmen beträgt rund 70 %, wird sich auf Grund des Wegfalles von Jungunternehmernachlässen aber erhöhen.

 

Die Gesamterrichtungskosten des Gründerzentrums betrugen € 931.000,--. Die Überschreitung

der Verbindlichkeiten gegenüber der Planung setzt sich aus einer Baukostenüberschreitung in der

Höhe von rund € 75.000,-- (davon € 37.000,-- Bodenaustausch), ausstehenden Landesmitteln und

einer schleppenden Entwicklung der Auslastung und zeitverzögerten Fertigstellung des Baues

zusammen.

 

Die vom Land Oberösterreich zugesagte Wirtschaftsförderung in der Höhe von € 70.000,-- wurde

entgegen der Planung nicht Ende 2006 / Anfang 2007 zur Auszahlung gebracht, sondern je zu

einem Drittel im 1. Quartal 2008 (bereits geflossen) und im 2. Quartal 2009 und 2010. Die noch

ausgebliebene Förderung in der Höhe von rund € 47.000,-- ist daher vorzufinanzieren.

Unter Zugrundelegung der im Jahr 2007 geleisteten Kommunalsteuer der im Gründerzentrum eingemieteten Betriebe ergäbe sich folgende Aufstellung:

 

(lt. Aufstellung Gde. Raab vom 16.6.2008)

Gemeinde                    Anteil am                             Anteilige                                              Anteiliger                                                                     Stammkapital                     Kommunalsteuer                              Gesellschafterzuschuss

 

 

Altschwendt                                 2,39 %                                  € 287,26                                               € 143,63

Andorf                           17,07 %                                € 2.051,66                                           € 1.025,83

Diersbach                    5,96 %                                  € 716,34                                              € 358,17

Dorf/Pram                     3,58 %                                  € 430,28                                               € 215,14

Eggerding                    4,63 %                                  € 556,48                                               € 278,24

Enzenkirchen              6,18 %                                  € 742,78                                               € 371,39

Lambrechten               4,75 %                                  € 570,90                                                             € 285,45

Mayrhof                         0,90 %                                  € 108,18                                               € 54,09

Riedau                          7,09 %                                  € 852,16                                               € 426,08

St. Willibald                 4,01 %                                  € 481,97                                               € 240,99

Taiskirchen                 8,47 %                                  € 1.018,02                                           € 509,01

Zell/Pram                      6,99 %                                  € 840,13                                               € 420,07

Raab                             27,99 %                                 € 3.362,95                                          € 1.681,48

Gesamt                100,00 %                    € 12.019,11                            € 6.009,57

Im ersten Quartal 2008 zeichnete sich bereits eine Erhöhung des Kommunalsteueraufkommens

gegenüber dem Jahr 2007 ab, sodass auch der tatsächliche Gesellschafterzuschuss höher ausfallen

wird.

 

Auf Grund des Beschlusses der Generalversammlung der Pramtal Süd-Gründerzentrum-Betriebs GmbH vom 28.05.2008 wurden die beteiligten Gemeinden ersucht, durch den Gemeinderat zu beschließen, der Pramtal Süd-Gründerzentrum-Betriebs-GmbH ein Gesellschafterzuschuss in der Höhe von 50 % der geleisteten Kommunalsteuer der im Gründerzentrum eingemieteten Betriebe auf die Dauer von drei Jahren beginnend ab dem Jahr 2008 zu gewähren. Die Abrechung erfolgt vierteljährlich im Nachhinein gemeinsam mit der Aufteilung der Kommunalsteuer auf die beteiligten Gemeinden auf Grund des Interkommunalen Finanzausgleichs durch die Standortgemeinde Raab.

 

neue Berechnung lt. neuesten Daten für Riedau:

Einnahmen € 20.000,-- für 2008; Riedau davon rund 7 %  = € 1.400,-- Kommunalsteuer, davon nun 50 % Förderung = € 700,--

 

GV. Schabetsberger stellt den Antrag, dass 50 % der fälligen Kommunalsteuer für drei Jahre, beginnend ab 2008, erlassen werden, ohne dass nun ein genauer Betrag festgelegt wird.

 

Die Bürgermeisterin lässt mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss:  einstimmige Genehmigung.

 

 

 

 

TOP. 4.) Behandlung von Ansuchen um Gewährung einer Gemeindeförderung für den Einbau einer Solaranlage.

 

Die Bürgermeisterin erklärt sich für  befangen.

Sie ersucht um Sachverhaltsdarstellung  durch GV. Walter Köstlinger.

 

Es liegt ein Ansuchen von Frau Bgm. Berta Scheuringer, Riedau, Pomedt 18,  bezüglich Gewährung einer Gemeindeförderung für den Einbau einer Solaranlage. Dieses Ansuchen wurde am 15.09.2008 beim hs. Marktgemeindeamt eingereicht.

 

Förderungsrichtlinien der Gemeinde:

Gemeindeförderung 25 % der Landesförderung, höchstens € 545,05.

 

Schreiben d. Amtes der OÖ. Landesregierung vom 28.08.2008, Zl. Wo-638651B liegt vor.

Landesförderung € 1.800,--;

bezahlte Rechnung liegt vor.

 

25 % der Landesförderung = € 450,--.

 

GV. Walter Köstlinger stellt den Antrag auf Gewährung einer Gemeindeförderung in Höhe von € 450,--.

 

Die Bürgermeister lässt über diesen Antrag mittels Handerheben abstimmen.

 

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen, die Bürgermeisterin stimmt wegen Befangenheit nicht mit.

 

 

 

 

TOP. 5.) Aussetzen der Gebührenerhöhungen bei Wasser und Kanal 2009; Änderung der Wasser- und Kanalgebührenordnung.

 

Sachverhaltsdarstellung durch die Bürgermeisterin:

 

Inserat in der Amtliche Linzer Zeitung Folge 14 vom 10.7.2008:

OÖ. Landtag: Debatte über Lebensmittel-Preissteigerungen

Auf der Tagesordnung der 51. Sitzung des OÖ. Landtags standen unter anderem dringliche Anträge zu den Themen „Verzicht auf Erhöhung der Wasser- und Kanalgebühren“, „Beimischung von Agrotreibstoffen“, ein „Verkaufsverbot von Lebensmitteln unter dem Einstandspreis“ sowie „Maßnahmen gegen die hohe Preissteigerung im Lebensmittelbereich“. In einer einstimmigen Resolution an den Bund fordert der Landtag mehr Rechte für die Bundeswettbewerbsbehörde sowie eine ausgebaute Preisüberwacherwachung. Auch der Antrag auf Einfrieren der kommunalen Wasser- und Kanalbenützungsgebühr für 2009 wurde einstimmig beschlossen. ….

 

Sollte der Gemeinderat diesem „Einfrieren der Wasser- und Kanalbenützungsgebühr für 2009“ zustimmen, sind die Gebührenordnungen lt. Auskunft von Herrn Dr. Kehrer abzuändern.

 

Die Änderungen sind im Entwurf erstellt:

 

 

 

Verordnung

 

des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 25.09.2008 betreffend die Änderung der geltenden Wassergebührenordnung vom 24.11.2006.

Auf Grund des Interessentenbeiträge-Gesetzes 1958, LGBl. Nr. 28, und des § 16 Abs. 3 Zif. 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2008, BGBl. I Nr. 103/2007, jeweils in der geltenden Fassung, wird verordnet:

 

§ 4

Wasserbezugsgebühren

 

(1)    Die Eigentümer der an die Wasserversorgungsanlage angeschlossenen Grundstücke haben für den  

      Wasserbezug eine Grundgebühr und eine Wassergebühr zu entrichten.

 

(2)     Für die Abgeltung der vom tatsächlichen Wasserverbrauch unabhängigen Kosten wird eine Grundgebühr  festgesetzt. Diese Grundgebühr beträgt ab 01.07.2006 jährlich je angeschlossenem Haushalt (auch Zweitwohnsitz),  Gewerbebetrieb, öffentlicher Bau etc. €  18,182;

    ab 1.1.2007 € 22,727.

 

(3)     Zusätzlich wird eine verbrauchsabhängige Gebühr eingehoben Die Wassergebühr beträgt bei der Messung des Wasserverbrauches mit Wasserzählern pro Kubikmeter  € 1,15

  ab 1.1.2007  € 1,20

  ab 1.10.2007            € 1,25   

  ab 1.10.2008            € 1,30  neu 1,25 

  ab 1.10.2009            € 1,35   

 

Wenn der Wasserzähler unrichtig anzeigt oder ausfällt, ist die verbrauchte Wassermenge zu schätzen. Bei der Schätzung des Wasserverbrauches ist insbesondere auf den Wasserverbrauch des vorangegangenen Kalenderjahres und auf etwa geänderte Verhältnisse im Wasserverbrauch Rücksicht zu nehmen.

 

(4) Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, ist eine Wassergebührenpauschale zu entrichten. Diese beträgt halbjährlich:

 

a) für unbebaute Grundstücke bis zu 1.500 m2                                                              €          22,10   

                                                                                                ab 1.1.2007                €          22,90

                                                                                                ab 1.1.2008                €          23,80 

                                                                                                ab 1.1.2009                €          24,70 23,80

                                                                                                ab 1.1.2010                €          25,70

 

   für angefangene weitere 100 m2                                                                                 €          2,21       

                                                                                                ab 1.1.2007                €          2,29

                                                                                                ab 1.1.2008                €          2,38

                                                                                                ab 1.1.2009                €          2,47 2,38

                                                                                                ab 1.1.2010                €          2,57

 

b) für bebaute Grundstücke je Quadratmeter der Bemessungsgrundlage nach § 2 Abs. 2 €           0,22

                                                                                                ab 1.1.2007                €          0,23

                                                                                                ab 1.1.2008                €          0,24

                                                                                                ab 1.1.2009                €          0,25 0,24

                                                                                                 ab 1.1.2010                €          0,26

 

c) für Grundstücke, auf denen eine Baulichkeit errichtet wird, je Quadratmeter der sich aus den baubehördlich genehmigten Bauplänen angegebenen Bemessungsgrundlage im Sinne des § 2 Abs. 2                                                                                                                                              €          0,22

                                                                                                 ab 1.1.2007               €          0,23

                                                                                                ab 1.1.2008                €          0,24

                                                                                                ab 1.1.2009                €          0,25 0,24

                                                                                                ab 1.1.2010                €          0,26

 

 (5) Für die von der Marktgemeinde Riedau zur Verfügung gestellten Wasserzähler ist eine Miete von monatlich                                                                                                               €          1,--

pro Zähler zu entrichten.

 

 

 

 

 

 

 

Diese Verordnungsänderung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.

 

 

 

 

Verordnung

 

des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 25.09.2008 betreffend die Änderung der geltenden Kanalgebührenordnung vom 24.11.2006.

Auf Grund des Interessentenbeiträge-Gesetzes 1958, LGBl. Nr. 28, und des § 16 Abs. 3 Zif. 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2008, BGBl. I Nr. 103/2007, jeweils in der geltenden Fassung, wird verordnet:

 

§ 4

Kanalbenützungsgebühren

 

(4)    Die Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke haben eine Grundgebühr und eine  

      Kanalbenützungsgebühr,  berechnet nach dem Wasserverbrauch, zu entrichten.

 

(5)     Für die Abgeltung der vom tatsächlichen Abwasseranfall unabhängigen Kosten wird eine Grundgebühr festgesetzt. Diese Grundgebühr beträgt ab 01.07.2006 jährlich je angeschlossenem Haushalt (auch Zweitwohnsitz),  Gewerbebetrieb, öffentlicher Bau etc.

                                                                                                                                €  18,182

                                                                                                    ab 1.1.2007           € 22,727

 

(6)     Zusätzlich wird eine verbrauchsabhängige Gebühr eingehoben Diese beträgt für die an die gemeindeeigene Wasserversorgungsanlage angeschlossenen Grundstücke bei der Messung des Wasserverbrauches mit Wasserzählern pro Kubikmeter ab 1.7.2006              € 2,80

ab 1.1.2007              € 2,95

ab 1.10.2007            € 3,10      

ab 1.10.2008            € 3,25       neu 3,10

ab 1.10.2009            € 3,40      

 

Wenn der Wasserzähler unrichtig anzeigt oder ausfällt, ist die verbrauchte Wassermenge zu schätzen. Bei der Schätzung des Wasserverbrauches ist insbesondere auf den Wasserverbrauch des vorangegangenen Kalenderjahres und auf etwa geänderte Verhältnisse im Wasserverbrauch Rücksicht zu nehmen.

 

(7)     a) Die Kanalbenützungsgebühr für Grundstücke, die an die gemeindeeigene Wasserversorgungsanlage nicht oder zum Teil angeschlossen sind, wird nach dem durchschnittlichen Wasserverbrauch für Grundstücke ähnlicher Größe und Verwendung berechnet.

b) Die Kanalbenützungsgebühr für landwirtschaftliche Wohnhäuser wird nach dem durchschnittlichen Wasserverbrauch für  Grundstücke ähnlicher Größe und Verwendung berechnet.

(3) Die Kanalbenützungsgebühr für Grundstücke, von denen nur Niederschlagswässer abgeleitet werden, beträgt für je angefangene 500 m2 Grundfläche mit einer Entwässerung in das gemeindeeigene öffentliche Kanalnetz jährlich

                                   ab 1.7.2006                  €  40,22

                                   ab 1.1.2007                  €  42,43

                                   ab 1.1.2008                  €  44,76

                                   ab 1.1.2009                  €  47,22  neu 44,76

                                   ab 1.1.2010                  €  49,81

    

 

§ 8

Inkrafttretung

 

Diese Verordnungsänderung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.

 

 

GV. Schabetsberger ist dafür, dass heuer die Erhöhung der Wasser- und Kanalgebühren ausgesetzt wird und im nächsten Jahr die heurige Erhöhung erfolgen soll. Dies soll jedenfalls vermerkt werden, damit es nächstes Jahr nicht zu einer „doppelten“ Erhöhung kommt. Er stellt den Antrag, dass heuer die Gebührenerhöhungen ausgesetzt werden.

 

Die Bürgermeisterin lässt über den Antrag von GV. Schabetsberger mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

TOP. 6.) Festlegung der Benützungsgebühren für die Benützung der Computerräume der Hauptschule Riedau.

 

Sachverhaltsdarstellung durch die Bürgermeisterin:

 

Bisher hat die Marktgemeinde Riedau für die Zurverfügungstellung der Computerräume € 1,-- pro Teilnehmer und Tag und € 2,-- bei Internetbenützung verlangt.

Künftig soll folgender Tarif Anwendung finden:

€ 30,-- pro Abend für 3 Stunde, je weitere angefangene Stunde € 10,-- inkl. Internetbenützung ab 1.1.2009

Grund dafür ist die Überlegung, dass der gesamte Raum pro Abend zur Verfügung steht, egal ob nun drei oder 10 Teilnehmer anwesend sind (Heizung, Strom,  etc.)

 

GR. Ruhmanseder findet es sinnvoll und er stellt den Antrag dies so zu genehmigen.

 

Die Bürgermeisterin lässt mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: einstimmige Genehmigung

 

 

 

 

TOP. 7.) Vergabe von einer Wohnung im „Betreubaren Wohnen“ Marktplatz 84-85.

 

Die Bürgermeisterin  ersucht den Obmann des Wohnungsausschusses um den Bericht.

Sachverhaltsdarstellung durch Obmann Wohnungsausschuss Franz Schabetsberger:

 

In der Sitzung des Wohnungsausschusses vom 24.6.2008 wurde folgendes vereinbart:

Vorschlag an den Gemeinderat:

Vergabe der freien betreubaren ISG-Wohnung im Betreubaren Wohnen an Frau ***anonymisiert*** ; 1. Ersatz wäre Frau ***anonymisiert*** aus Riedau.

Da Frau ***anonymisiert*** ebenfalls dringend eine Betreubare Wohnung benötigt wird folgendes vereinbart: Sollte innerhalb der nächsten 3 Monate eine Betreubare Wohnung frei werden, wird diese an Frau ***anonymisiert*** vergeben.

 

Herr ***anonymisiert*** ist verstorben und die Wohnung wurde gekündigt. Da diese Wohnung innerhalb der drei Monate frei geworden ist, soll sie nun die Wohnung von vorm. Mieter ***anonymisiert*** erhalten.

 

GV. Schabetsberger stellt den Antrag, die Vergabe an Frau ***anonymisiert*** zu genehmigen.

Die Bürgermeisterin bedankt sich für den Bericht und  lässt über diesen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.

Beschluss: einstimmige Genehmigung.

 

 

 

 

 

 

TOP. 8.) Genehmigung einer Resolution betreffend Protestaktion gegen die Errichtung zusätzlicher Blöcke des slowakischen AKW Mochovce.

 

Sachverhaltsdarstellung durch die Bürgermeisterin:

 

Der Anti-Atom-Beauftragte des Amtes der OÖ. Landesregierung Radko Pavlovec ersucht um Unterstützung des Gemeinderates  betreffend der Protestaktion gegen die Errichtung zusätzlicher Blöcke des slowakischen AKW Mochovce. Auch der OÖ. Landtag beschloss eine parteiübergreifende Resolution.

 

 

 

Vorschlag zur Resolution des Oö. Landtags
betreffend die Fertigstellung der AKW-Blöcke 3 und 4 im slowakischen Mochovce

 

Resolution

Die Oö. Landesregierung wird ersucht, die Bundesregierung aufzufordern, sie möge

 

die slowakische Regierung in Form einer diplomatischen Note

 

auf die gravierenden Sicherheitsdefizite der am Standort Mochovce verwendeten Reaktoren der sowjetischen Baureihe WWER 440/213 hinzuweisen und dabei besonders das Fehlen einer druckfesten Schutzhülle hervorzuheben, welches mit einer wesentlich erhöhten Wahrscheinlichkeit einer großen Freisetzung von radioaktiven Substanzen bei einem schweren Störfall oder dem Absturz eines Flugzeuges verbunden ist,

 

zu ersuchen, von der geplanten Fertigstellung der Blöcke 3 und 4 des AKW Mochovce mit Rücksicht auf die Sicherheit der Menschen in Mitteleuropa Abstand zu nehmen und allfällige zusätzliche Kapazitäten unter Verwendung von weniger gefährlichen Optionen zu realisieren, wie der Erhöhung der Energieeffizienz, dem Ausbau erneuerbarer Energiequellen oder der Kraft-Wärme-Kopplung,

 

auf den völlig inakzeptablen Versuch der Umgehung der EU-UVP-Richtlinie sowie der Espoo-Konvention durch die Verwendung bzw. Erneuerung einer Baugenehmigung aus der Zeit des kommunistischen Regimes hinzuweisen,

 

die italienische Regierung in Form einer diplomatischen Note 

 

auf ihre besondere Verantwortung als Großaktionär des Unternehmens Enel, welches als Mehrheitseigentümer des slowakischen Stromversorgers SE a.s. für die Errichtung der Blöcke 3 und 4 des AKW Mochovce und somit für alle aus dem Betrieb der Anlage resultierenden Schäden direkt verantwortlich ist, aufmerksam zu machen,

 

auf die Unvereinbarkeit dieses besonders risikoreichen Projektes mit dem beschlossenen und realisierten Ausstieg Italiens aus der Nutzung der Kernenergie hinzuweisen,

 

auf die gravierenden Sicherheitsdefizite der am Standort Mochovce verwendeten Reaktoren der sowjetischen Baureihe WWER 440/213 hinzuweisen und dabei besonders das Fehlen einer druckfesten Schutzhülle hervorheben, welches mit einer wesentlich erhöhten Wahrscheinlichkeit einer großen Freisetzung von radioaktiven Substanzen bei einem schweren Störfall oder dem Absturz eines Flugzeuges verbunden ist,

 

ersuchen, von der geplanten Fertigstellung der Blöcke 3 und 4 des AKW Mochovce mit Rücksicht auf die Sicherheit der Menschen in Mitteleuropa Abstand zu nehmen und allfällige zusätzliche Kapazitäten unter Verwendung von weniger gefährlichen Optionen zu realisieren, wie der Erhöhung der Energieeffizienz, dem Ausbau erneuerbarer Energiequellen oder der Kraft-Wärme-Kopplung,

 

auf den völlig inakzeptablen Versuch der Umgehung der EU-UVP-Richtlinie sowie der Espoo-Konvention durch die Verwendung bzw. Erneuerung einer Baugenehmigung aus der Zeit des kommunistischen Regimes hinzuweisen,

 

sowie Kontakt auf der Ebene der Umweltminister aufzunehmen, um gemeinsam die Umgehung der EU-UVP-Richtlinie sowie der Espoo-Konvention zu unterbinden,

 

 

 

den EU-Rat, die EU-Kommission sowie die Abgeordneten des Europäischen Parlaments

 

auf die gravierenden Sicherheitsdefizite der am Standort Mochovce verwendeten Reaktoren der sowjetischen Baureihe WWER 440/213 hinzuweisen und dabei besonders das Fehlen einer druckfesten Schutzhülle hervorzuheben, welches mit einer wesentlich erhöhten Wahrscheinlichkeit einer großen Freisetzung von radioaktiven Substanzen bei einem schweren Störfall oder dem Absturz eines Flugzeuges verbunden ist,

 

auf den völlig inakzeptablen Versuch der Umgehung der EU-UVP-Richtlinie sowie der Espoo-Konvention durch die Verwendung bzw. Erneuerung einer Baugenehmigung aus der Zeit des kommunistischen Regimes hinzuweisen und Ersuchen, dagegen bei der slowakischen und italienischen Regierung Einspruch zu erheben.

 

Die Mitglieder des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau:

 

GV. Köstlinger sagt, diese Angelegenheit wurde sicherlich schon in Fraktionen besprochen;

er berichtet dazu, dass genau am heutigen Tag bekannt wurde, dass die „französische Atomkraft“ die „englische Atomkraft“ gekauft hat Es entsteht eine neue Lobby, welche die  Atomkraft wieder forcieren will. Österreich aber zeigt mit den Protestenten, dass wir keine Atomkraft wollen. Er stellt den Antrag auf Genehmigung der Resolution.

Die Bürgermeisterin lässt mittels Handzeichen abstimmen.

 

       Beschluss: einstimmige Genehmigung.

 

 

 

TOP. 9.) Bericht der Bürgermeisterin.

 

Herr Straßenmeister Strasser hat angerufen, dass ab dem kommenden Winter  von der Straßenmeisterei auf der Pramtalstraße Salzstreuung durchgeführt wird.  Alle anderen Gemeindestraßen und Güterwege werden aber mit Splitt gestreut.

 

Fr. Bgm. Scheuringer lädt die Gemeinderatsmitglieder ein zum Erntedankfest der Pfarre,  zum Tag der älteren Gemeindebürger und zur Diakonweihe von Herrn Dr. Daghofer; GV.Walter Köstlinger lädt zur  Eröffnung des neuen ASZ Zell/Pram ein, welche am nächsten Tag stattfindet.

 

Es liegt ein Schreiben des Amtes der OÖ. Landesregierung für die Errichtung der Solaranlage im Freibad vor; es wurde eine Förderung in Höhe von € 12.000,- genehmigt.  Von Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter  Haider Erich erhält die Gemeinde  für die Beleuchtung des Schutzweges € 435,--.  Der ATSV Sektion Kegeln  bekommt von Landeshauptmann Dr. Pühringer eine Förderung in Höhe von €  400,--.

 

 

Folgendes hat sich kurzfristig ergeben: die Gemdat lädt ein zu einem Informationsgespräch in Aspach betreffend Gemeindekooperation Bauhof. Auf der Einladung steht, dass für jeden Teilnehmer  € 190,-- zu bezahlen sind, das ist aber  enorm viel Geld; sie hat nun angerufen und nach einigem Hin und Her wurde nun folgender Vorschlag unterbreitet: € 200,- mit unbegrenzter Teilnehmeranzahl. Die Bürgermeisterin stellt die Frage, ob Vertreter der Gemeinde Riedau teilnehmen sollten.

GV.  Schabetsberger findet es zu teuer;

GV. Köstlinger glaubt,  es geht darum, dass zu diesem Termin Personal der Gemeinde eingesetzt wird, diese Kosten sollen ersetzt werden. Zudem gibt es eine externe Leistung für eine andere Firma;

GV. Ornter Günter passt die Bezahlung des Preises von € 200,-- auch nicht.

GV. Windhager stellt die Frage, wer den Vortrag hält; er schlägt vor der Gemdat zu sagen, diese Kosten  sollen in unserer Studie enthalten sein.

GR. Hintermair verlangt, dass dies die  Gemdat als Serviceleistung machen soll.

GV. Ortner erklärt, dass ein grundsätzliches Interesse seitens des Bauausschuss vorhanden ist, aber nur bei kostenlos er Teilnahme.

Die Bürgermeisterin wird nachverhandeln.

 

 

 

 

 

 

TOP. 10.)  Allfälliges. 

 

GR. Zallinger stellt eine Frage betreffend des  Projektes Verlegung der Stromleitung in Pomedt. Zur Zeit herrscht dort Stillstand. Die Bürgermeisterin wird sich darüber informieren und ihm dann berichten.

 

GR. Ruhmanseder sagt dazu, dass der Betrag von €  30.000,- budgetiert ist. Es ist festgelegt, solange die Interessenten keinen Grund verkauft haben, wollen sie nicht zahlen, weil sie nicht vorher zahlen. Sobald Interessenten für Grundstücke vorhanden sind, wird das verkabelt.

 

GV. Ortner Günter stellt die Frage, wann die Straße in Pomedt von Kaufmann bis Waldenberger saniert wird. Er glaubt, dass heuer noch gegradert werden soll. Die Asphaltierung ist im nächstes Jahr vorgesehen, heuer soll aber noch die Straße saniert werden.

Die Teilstück der Straßen in Schwabenbach soll heuer noch asphaltiert werden.

 

Die Bürgermeisterin bestätigt, dass die Straßen in Pomedt wirklich furchtbar ausschaut, aber für heuer ist nichts vorgesehen; die Straßen in  Schwabenbach wird wie besprochen asphaltiert. Sie hat vor in ein paar Tagen ein Antrittsgespräch bei Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl und sie hofft auf zusätzliche finanzielle Mittel. Sie ersucht um Geduld, in der nächsten Woche wird sie die Fraktionsführer informieren.

 

GR. Eichinger Karin ersucht, dass die Zufahrtstraße zum Haus ihrer  Schwägerin in Ottenedt noch vor dem Winter geschottert wird.

 

GV. Schabetsberger sagt, dass im ordentlichen Haushalt beim Abschnitt Straßen von €  48.000,-- erst €  25.000,-- verbraucht sind.Diese paar Fuhren Schotter müssen sofort gemacht werden.

Die Bürgermeisterin antwortet, es wir gemacht was möglich ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 26.06.2008  wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20.40 Uhr.

 

 

 

 

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                     (Vorsitzender)                                                              (Schriftführer)

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom            

26.06.2008 keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde.

 

 

 

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(Vorsitzender)

 

 

 

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(Gemeinderat)                                                              (Gemeinderat)