Lfd.Nr. 33 Jahr 2007

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

über die öffentliche 33. Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am
13. Dezember 2007.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

 

Anwesende:

 

01. Bgm. Ing. Johann Demmelbauer  als Vorsitzender

02. Vizebgm. Berta Scheuringer                                  16. GR. Klaus Ortner

03. GV. Walter Köstlinger                                           17. GR. Doris Krestel

04. GR. Wolfgang Kraft                                               18. GR. Franz Arthofer

05. GR. Monika Tallier                                                19. GR. Andreas Schroll

06. GR. Franz Wimmer                                               20. GR. Karin Eichinger              

07. GR. Alois Steinmetz                                             21. GR. Erwin Wolschlager                     

08. GR. Gerhard Payrleitner                                        22. GR. Elisabeth Obernhumer    

09. GR. Norbert Gumpinger                                         23. GR. Heinrich Ruhmanseder               

10. GR. Reinhard Windhager                                       24. GR. Ernst Hintermayr

11. GV. Karl Kopfberger                                             

12. GV. Franz Schabetsberger                                   

13. GV. Günter Ortner                                               

14. GV. Anita Wolschlager                                         

15. GR. Rudolf Hosner                                               

                                                                           

 

Ersatzmitglieder:

GR. Richard Ebner                                            für        GR. DI Franz Mitter

 

 

 

 

 

Der Leiter des Gemeindeamtes:  AL Katharina Gehmaier

 

 

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):

 

Es fehlen:

entschuldigt:                                                                                      unentschuldigt:

DI Franz Mitter

 

 

 

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  AL Katharina Gehmaier

 

 


Der Vorsitzende eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a)         die Sitzung vom - Bürgermeister, Vizebürgermeister - einberufen wurde;

b)         die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 04.12.2007

unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

öffentlich kundgemacht wurde;

c)         die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d)         dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 04.12.2007 bis zur heutigen

Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

 

Tagesordnung

1.       Festsetzung der Steuern und Hebesätze für das Finanzjahr 2008.

2.       Genehmigung des Dienstpostenplanes für die Marktgemeinde Riedau.

3.       Realisierung der Bauhofkooperation; Grundsatzbeschluss.

4.       Genehmigung einer Löschungserklärung für ein Vor- und Wiederkaufsrecht.

5.       Berichterstattung über die Aktivitäten der „Gesunden Gemeinde“.

6.       Bericht des Obmannes des Kulturausschusses

7.       Bericht des Bürgermeisters.

8.       Allfälliges.


 

 

 

TOP. 1.) Festsetzung der Steuern und Hebesätze für das Finanzjahr 2008.

 

 

Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Der Voranschlag für das Finanzjahr 2008 wird erst in der Jännersitzung beschlossen.

Die Steuern und Hebesätze sind aber noch in dieser Sitzung zu beschließen, damit sie bereits mit 1.1.2008 in Kraft treten können. Es wird gegenüber dem Vorjahr nur bei den Wasser- und Kanalanschlussgebühren eine Änderung eintreten.

 

Der Gemeinderat hat die Wasser- und Kanalgebühren(erhöhungen) bis zum Jahr 2010 mittels Verordnung bereits beschlossen. Eine Änderung ist hier nicht notwendig. Allerdings ändern sich jährlich die Anschlussgebühren, diese Mindestsätze werden vom Land Oberösterreich mit dem Voranschlagserlass bekanntgegeben (können nicht im Vorhinein geändert werden).

 

So steht im Voranschlagserlass für das Jahr 2008:

Anschlussgebühren (ohne USt):

Entsprechend dem Beschluss der OÖ. Landesregierung vom 2.6.2005 im Rahmen der „Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft“ betragen die Mindestanschlussgebühren ab 1. Jänner 2008

            bei Wasserversorgungsanlagen € 1.644,-- (bisher € 1.612,--) und  1,98 %

            bei Abwasserbeseitigungsanlagen          € 2.742,-- (bisher € 2.688,--).        2,00 %

Die Mindestanschlussgebühren dürfen auf Grund der Förderungsrichtlinien der OÖ. Landesregierung nicht unterschritten werden.

 

Im Erlass vom 2.5.2006 steht, dass für derartige Änderungen der Verordnung, welche mit dem Voranschlag beschlossen werden können, keine Verordnungsprüfung mehr erforderlich ist. Die Gemeinde kann dies bei Festsetzung der Steuern und Hebesätze für das kommende Jahr mit beschließen, eine Änderung der Verordnung ist nicht erforderlich.

 

 

Entwurf der K U N D M A C H U N G der Steuern und Hebesätze für 2008:

 

Im Sinne des § 76 Abs. 5 der OÖ. Gemeindeordnung 1990 wird hiemit kundgemacht, dass der Gemeinderat der Marktgemeinde Riedau in der Sitzung am 13.12.2007 abgehaltenen öffentlichen Sitzung die Festsetzung der Hebesätze

 

der Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (A) mit                                                                                   500 v.H. d. Steuermessbetr.

 

der Grundsteuer für Grundstücke (B) mit                                    500 v.H. d. Steuermessbetr.

 

der Lustbarkeitsabgabe (Kartenabgabe) mit                                            15 % v.H.d.Preises o. Entgelts

 

der Lustbarkeitsabgabe für die Vorführung von

Bildstreifen mit                                                                                     ---     v.H.d.Preises o. Entgelts

 

der Hundeabgabe mit                                                                           15,-- Euro für jeden weiteren Hund

                                                                                                          15,-- Euro für Wachhunde

 

der Kanalbenützungsgebühr mit                                                            3,10 + Grundgebühr + USt        

der Wasserbezugsgebühr mit                                                                1,25 + Grundgebühr + USt

Wasser-Mindestanschlußgebühr                                                           € 1.644,- + USt

Kanal-Mindestanschlußgebühr                                                              € 2.742,-- + USt

und prozentgleiche Erhöhung (2%) der übrigen Anschlussgebühren (Beilage)       

 

der Abfallgebühr mit                                    der Abfallgebühr mit                                                                                   VO vom 2.2.2007         

 

Die Entschädigung f.entgl. Einsatzleistungen bzw. Beistellung von Gerät d. FFW hat nach der Feuerwehr-Tarifordnung i.d.g.F., verlautbart im FW-Mitteilungsblatt, und lt. Gemeinderatsbeschluss vom 19.05.2005, zu erfolgen

Beilage zur Kundmachung vom 14.12.2007 betreffend die prozentgleiche Erhöhung von

2 % der Wasser- und Kanalanschlussgebühren:

 

 

neue Wasseranschlussgebühren:

Verordnung vom 24.11.2006, Zl. 850-4-2006/2007-Ge, Änderung § 2

 

§ 2

Ausmaß der Anschlussgebühr

 

(1) Die Wasserleitungs-Anschlussgebühr beträgt für bebaute Grundstücke je Quadratmeter der Bemessungsgrundlage nach   Abs. 2                                                                         €   10,95

 

(2) Die Grundlage für die Verrechnungsquadratmeter bildet bei eingeschossiger Bebauung die Quadratmeterzahl der bebauten Grundfläche, bei mehrgeschossiger Bebauung die Summe der bebauten Flächen der einzelnen Geschoße jener Bauwerke, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Anschluss an die gemeindeeigene öffentliche Wasserversorgungsanlage aufweist. Bei der Berechnung ist auf die volle Quadratmeterzahl der einzelnen Geschoße abzurunden. Kellergeschoße werden in jenem Ausmaß berücksichtigt, soweit sie einen Bodenaufbau ( Estrich ), Wandverputz bzw. eine Elektroinstallation aufweisen. Dachräume werden nur in jenem Ausmaß berechnet, als sie eine Wohnnutzfläche oder gewerbliche Fläche aufweisen. Für Kellergaragen und alle Nebengebäude (landwirtschaftliche Nebengebäude, Holzhütten, Garagen) wird von den hiefür zu berechnenden Verrechnungsquadratmetern ein Abschlag von 80 % gewährt. Für gewerblich genutzte Flächen wird ein Abschlag von 50 % von den hiefür zu berechnenden Quadratmetern berechnet.

 

 

 

(3) a) Für Wohnhäuser bis maximal 6 Wohnungen wird  die Anschlussgebühr  nach Abs. (1) und (2) berechnet und beträgt die Mindestanschlussgebühr                                                              €   1.644,--

    b) Die Regelung nach (3) lit a) gilt analog für solche Gewerbebetriebe, die nicht unter Abs. (3) lit. c) bis lit. f) fallen.

 

    c) Soweit im Folgenden nichts  anderes  bestimmt ist, beträgt die Mindestanschlussgebühr für Gasthäuser, Konditoreien, Bäckereien, Bauunternehmungen ohne  eigenen  Betonerzeugungsbetrieb, Landmaschinen- und Kraftfahrzeugreparaturwerkstätten                                                                                                                                                                                                       €   2.460,--

 

    d) Für Wohnhäuser ab 7 Wohnungen ist  die Anschlussgebühr nach Abs. (1) und (2) zu berechnen. Das gleiche gilt für alle bundesbahneigenen Objekte, für alle  landes- und gemeindeeigenen Objekte, für alle Kassengebäude (Geldinstitute).

 

    e) Für Fleischhauereibetriebe mit mind. je 350 Jahresschlachtungen (Großvieh  und  Kleinvieh) errechnet  sich  die  Anschlussgebühr gleichfalls nach Abs. (1) und (2), jedoch  gilt als  Mindestanschlussgebühr                                                                                                                                          €   4.920,--

 

    f) Für Kraftfahrzeugreparaturwerkstätten mit KFZ-Waschanlagen gilt ein Pauschalzuschlag zur  Anschlussgebühr nach  Abs. (3) lit. c) von                                                                 €   820,--

 

    g) Für Schwimm- bzw. Planschbecken mit über 30 m3 Fassungsvermögen wird ein Pauschalzuschlag zur  errechneten  Anschlussgebühr berechnet mit                                                            €   410,--

    

(4) Die Wasserleitungs-Anschlussgebühr für unbebaute Grundstücke beträgt bis zum Ausmaß von 1.500 m2 € 1.644,-- für je angefangene weitere 100 m2 

                                                                                                                                  €   10,95

 

(5) Bei nachträglichen Änderungen der angeschlossenen Grundstücke ist eine ergänzende Wasserleitungs-Anschlussgebühr zu entrichten, die im Sinne der obigen Bestimmungen mit folgender Maßgabe errechnet wird:

 

A) Wird auf einem unbebauten Grundstück ein Gebäude oder Bauwerk errichtet, so ist von der ermittelten Wasserleitungs-Anschlussgebühr die nach dieser Gebührenordnung für das betreffende unbebaute Grundstück sich ergebende Wasserleitungs-Anschlussgebühr abzusetzen, wenn für den Anschluss des betreffenden unbebauten Grundstückes seinerzeit bereits eine Wasserleitungs-Anschlussgebühr oder ein Entgelt für den Anschluss an die Wasserversorgungsanlage entrichtet wurde.

 

B) Bei Änderungen eines angeschlossenen Gebäudes durch Auf-, Zu-, Ein- oder Umbau sowie Neubau nach Abbruch ist die Wasserleitungsanschlussgebühr in dem Umfang zu entrichten, als gegenüber dem bisherigen Zustand eine Vergrößerung der Berechnungsgrundlage gemäß Abs. (2) gegeben ist.

 

C) Eine Rückzahlung bereits entrichteter Wasseranschlussgebühren auf Grund einer

     Neuberechnung findet nicht statt.

 

 

 

 

neue Kanalanschlussgebühren:

Verordnung vom 24.11.2006, Zl. 851-6-2006/2007-Ge, Änderung § 2

 

§ 2

Ausmaß der Anschlussgebühr

 

(1) Die Kanalanschlussgebühr beträgt für bebaute Grundstücke je Quadratmeter der Bemessungsgrundlage nach   Abs. 2                                                                                                              € 18,27         

 

(2) Die Grundlage für die Verrechnungsquadratmeter bildet bei eingeschossiger Bebauung die Quadratmeterzahl der bebauten Grundfläche, bei mehrgeschossiger Bebauung die Summe der bebauten Flächen der einzelnen Geschoße jener Bauwerke, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Anschluss an die gemeindeeigene öffentliche Wasserversorgungsanlage aufweist. Bei der Berechnung ist auf die volle Quadratmeterzahl der einzelnen Geschoße abzurunden. Kellergeschoße werden in jenem Ausmaß berücksichtigt, soweit sie einen Bodenaufbau ( Estrich ), Wandverputz bzw. eine Elektroinstallation aufweisen. Dachräume werden nur in jenem Ausmaß berechnet, als sie eine Wohnnutzfläche oder gewerbliche Fläche aufweisen. Für Kellergaragen und alle Nebengebäude (landwirtschaftliche Nebengebäude, Holzhütten, Garagen) wird von den hiefür zu berechnenden Verrechnungsquadratmetern ein Abschlag von 80 % gewährt. Für gewerblich genutzte Flächen wird ein Abschlag von 50 % von den hiefür zu berechnenden Quadratmetern berechnet.

 

 

 

 

(3) a) Für Wohnhäuser bis maximal 6 Wohnungen wird  die Anschlussgebühr  nach Abs. (1) und (2) berechnet und beträgt die Mindestanschlussgebühr                                                          €    2.742,--      

 

    b) Die Regelung nach (3) lit a) gilt analog für solche Gewerbebetriebe, die nicht unter Abs. (3) lit. c) bis lit. f) fallen.

 

    c) Soweit im folgenden nichts  anderes  bestimmt ist, beträgt die Mindestanschlussgebühr für Gasthäuser, Konditoreien, Bäckereien, Bauunternehmungen ohne  eigenen  Betonerzeugungsbetrieb, Landmaschinen- und Kraftfahrzeugreparaturwerkstätten                                                                                 € 4.101,--                                

    d) Für Wohnhäuser ab 7 Wohnungen ist  die Anschlussgebühr nach Abs. (1) und (2) zu berechnen. Das gleiche gilt für alle bundesbahneigenen Objekte, für alle  landes- und gemeindeeigenen Objekte, für alle Kassengebäude (Geldinstitute).

 

    e) Für Fleischhauereibetriebe mit mind. je 350 Jahresschlachtungen (Großvieh  und  Kleinvieh) errechnet  sich  die  Anschlussgebühr gleichfalls nach Abs. (1) und (2), jedoch  gilt als  Mindestanschlussgebühr                                                                                                                                          €  8.205--                                            

    f) Für Kraftfahrzeugreparaturwerkstätten mit KFZ-Waschanlagen gilt ein Pauschalzuschlag zur  Anschlussgebühr nach  Abs. (3) lit. c) von                                                                 €   1.277,--       

    g) Für Schwimm- bzw. Planschbecken mit über 30 m3 Fassungsvermögen wird ein Pauschalzuschlag zur  errechneten  Anschlussgebühr berechnet mit                                                            €   693,--                                 

    

(4) Die Kanalanschlussgebühr für unbebaute Grundstücke beträgt bis zum Ausmaß von 1.500 m2

 € 2.742,-- für je angefangene weitere 100 m2                                                                 €  18,27           

 

(5) Bei nachträglichen Änderungen der angeschlossenen Grundstücke ist eine ergänzende Kanalanschlussgebühr zu entrichten, die im Sinne der obigen Bestimmungen mit folgender Maßgabe errechnet wird:

 

 

 

 

A) Wird auf einem unbebauten Grundstück ein Gebäude oder Bauwerk errichtet, so ist von der ermittelten Kanalanschlussgebühr die nach dieser Gebührenordnung für das betreffende unbebaute Grundstück sich ergebende Kanalanschlussgebühr abzusetzen, wenn für den Anschluss des betreffenden unbebauten Grundstückes seinerzeit bereits eine Kanalanschlussgebühr oder ein Entgelt für den Anschluss an das Kanalnetz entrichtet wurde.

 

B) Bei Änderungen eines angeschlossenen Gebäudes durch Auf-, Zu-, Ein- oder Umbau sowie Neubau nach Abbruch ist die Kanalanschlussgebühr in dem Umfang zu entrichten, als gegenüber dem bisherigen Zustand eine Vergrößerung der Berechnungsgrundlage gemäß Abs. (2) gegeben ist.

 

C) Eine Rückzahlung bereits entrichteter Kanalanschlussgebühren auf Grund einer

     Neuberechnung findet nicht statt.

 

 

Bürgermeister  Ing. Demmelbauer stellt den Antrag, die Steuern und Hebesätze so zu genehmigen wie sie nun von ihm vorgebracht wurden. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt der Vorsitzende mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: der Antrag wird  einstimmig angenommen.

 

 

 

 

TOP. 2.) Genehmigung des Dienstpostenplanes für die Marktgemeinde Riedau.

 

 

Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Jedes Jahr ist der Dienstpostenplan neu zu genehmigen.

Folgende Änderungen gegenüber dem bestehenden Dienstpostenplan sind vorgesehen:

 

Hörtenhuemer S. (Karenz) Weinhäupl  Eva Bettina – also Karenzurlaubsvertretung

Ziegler Ingrid, Reinigungskraft, von 0,36 auf 0,45 „Einheit“ – Erhöhung

 

 

 

Marktgemeinde Riedau

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirk Schärding, Oberösterreich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4752 Riedau, Marktplatz 32/33

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dienstpostenplan 2008

 

GR-Beschluss 13.12.2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

PE

DP Bew. Neu

DP Bew. Alt

Name des Bediensteten

Geschlecht

Geb.Datum

Verwendung

B/VB/Sonst.

Einstufung

BA

 

Bemerkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bedienstete der Allgemeinen Verwaltung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1,00

GD 11.1

B II - VI

 

w

 

Amtsleiter

B

B/VI/3

100

 

 

 

1,00

GD 16.3

C I - IV N2

 

w

 

Kassenführer

B

GD16/5

100

 

 

 

1,00

GD 16.3

C I - IV

 

m

 

Bauamt

B

C/IV/4

100

 

 

 

1,00

GD 18.5

VB. I/c

 

m

 

Meldeamt

VB

I/c/21

100

 

 

 

1,00

GD 20.3

VB. I/d

 

m

 

Melde-u.Bauamt

VB

I/d/6

100

 

 

 

0,55

GD 18.4

VB. I/d

 

w

 

Buchhaltung

VB

GD18/5

55

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bedienstete des Handwerklichen Dienstes

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1,09

GD 25.1

VB. II/ p5

 

w

 

Reinigung VS

VB

p 5/06

40

 

 

 

 

GD 25.1

VB. II/ p5

 

w

 

Reinigung VS

VB

p 5/06

68,75

 

 

 

1,00

GD 21.1

VB. II/ p4

 

m

 

Schulwart HS

VB

GD 21/2

100

 

 

 

0,80

GD 25.1

VB. II/ p5

 

w

 

Reinigung HS

VB

p 5/06

40

 

 

 

 

GD 25.1

VB. II/ p5

 

w

 

Reinigung HS

VB

p 5/06

40

 

 

 

1,00

GD 23.1

VB. II/ p3

 

m

 

Gde. Arbeiter

VB

p 3/19

100

 

 

 

2,00

GD 19.1

VB. II/ p2

 

m

 

Facharbeiter

VB

p 2/20

100

 

 

 

 

GD 19.1

VB. II/ p3

 

m

 

Facharbeiter

VB

GD 19/5

100

 

 

 

0,56

GD 21.EB

VB. II/ p3

 

w

 

1.Schulköchin

VB

p 3/14

56

 

 

 

0,48

GD 23.EB

VB. II/ p3

 

w

 

2. Schulköchin

VB

p 3/09

48

 

 

 

0,45

GD 25.1

VB. II/ p4

 

w

 

Reinigung HS

VB

p5-p4/09

36,25

 

 

 

1,00

GD 21.2

VB. II/ p4

 

m

 

Bademeister

VB

GD 21/2

100

 

 

 

0,40

GD 25.1

VB. II/ p5

 

w

 

Reinigung Bad

VB

GD 25/1

40

 

 

 

0,30

GD 25.1

VB. II/ p5

 

w

 

Reinigung MS

VB

p 5/07

30

 

Musikschule

 

0,31

GD 25.1

VB. II /p5

 

w

 

Reinigung AG

VB

GD 25/5

31,25

 

Gde.Amt

 

0,39

GD 25.1

VB. II/ p5

 

w

 

Reinigung HS

VB

GD 25/5

38,75

 

Hauptschule

 

 

 

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag auf Genehmigung. Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt er mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

TOP. 3.) Realisierung der Bauhofkooperation; Grundsatzbeschluss.

 

 

Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Es handelt sich nochmals um einen Grundsatzbeschluss für die Errichtung eines Bauhofes.

Grundsätzlich: die Gemdat hat das Konzept vorbereitet und dieses Konzept wurde den Gemeinderäten von Riedau und Zell/Pram am 22. November 2007 im Schloss Zell/Pram vorgestellt. Von der Gemeindeabteilung gibt es die Vorgabe, dass nochmals ein Grundsatzbeschluss zu fassen ist. Es geht nicht darum, wie werden wir das  finanzielle Verhältnis machen oder wird es eine KEG oder GesmbH oder Verwaltungsgemeinschaft, es geht nur um die grundsätzliche Zustimmung zur Anerkennung des Konzeptes und zur Realisierung dieses Projektes. Als nächstes werden beide Bürgermeister zu Herrn HR.Guggler vom Amt der OÖ. Landesregierung fahren und dort werden dann die weiteren Schritte besprochen.

 

GV Ortner Günter stellt die Frage, ob es schon Entwürfe oder Kostenschätzungen für den Bauhof gibt.

 

Es berichtet dazu der Bürgermeister,  es gibt den Standort bei „Quellehalle“ und einen weiteren Standort für den neuen BAV-Standort, Es ist aber nicht erwünscht, dass der Bauhof und das Areal des BAV beisammen sind. Er bittet dazu Herrn GR. Köstlinger als Obmann des BAV um erklärende Worte.

 

GR. Köstlinger gibt folgende Erklärung ab: Unter Bürgermeister  Dick (Gde.Zell) gab es den Vorschlag, dass beide Projekte in der Stöcklhalle integriert werden. Der Verband hat diesen Vorschlag von Sacherverständigen begutachten lassen;  die Quellehalle hat rund 1000m2  Innenraum und ist sehr hoch. Jener Teil des Gebäudes, der für den BAV als Halle gebraucht wird, ist rund ca 300 m2 als Halle, das entspricht und ist in etwa gleichhoch wie ein Neubau. Aber es gibt dort keine Freiflächen. Diese sind notwendig, weil es gibt einen standartisierten Betriebsablauf. Es gibt eine getrennte Anlieferung durch PKWs und eine getrennten Abfuhr durch LKWs. Künftig ist das Personal kostengünstiger einzusetzen.

Es gibt nun einen Plan, neben der Unterführung Richtung Wildhag links neben der Bahn – hinter der Tankstelle Bachner, aber direkt an der Bahn, ein rd. 4000 m2 großes Grundstück zu erwerben. Dieser Standort entspricht, es kann der Betrieb ordentlichen abgewickelt werden. Der BAV kann mit anderen Einrichtungen gemeinsam nichts anfangen. Der BAV braucht die Höhe und die Größe dieser Quellehalle nicht, diese ASZ braucht vor allen Platz draußen. Es gab jahrelang Verhandlungen bezüglich des Grundstückskaufes neben der Stöcklhalle, dieses Grundstück ist aber zu teuer. Nun gibt es das neue genannte Grundstück.

 

GR. Hintermayr glaubt,  die Kooperation ist zu spät; wichtig ist ein gutes Bauhofmanagement.

 

Der Bürgermeister antwortet,  es kommt wirklich zu spät, aber es kommt.

Der Vorsitzende stellt folgenden Antrag:  das Konzept wird grundsätzlich anerkannt und das Projekt soll weitergeführt werden.

 

GV. Schabetsberger erklärt, ob Bauhof mit ASZ kommt ist Nebensache, eine Standortüberlegung neben dem Bauhof ist sicherlich gut, es soll zumindest geprüft werden. Die Quellehalle ist seiner Meinung nach schlecht. Vorteil des neuen Standortes wäre dann die Möglichkeit Richtung Lagerhaus durchzufahren, dies wäre für die Erschließung des Bauhofes ein enormer Vorteil. Auch Zell  hätte das neue Gebiet mit abgedeckt. Auch ist die Quellehalle bei Überflutung nicht optimal. Fachleute sollten beide Varianten anschauen. Wichtig ist auch, schnell zu reagieren, denn unsere Gemeindefahrzeuge werden nicht mehr zwei Jahre „aushalten“. Die Förderung eines Gemeindefahrzeuges wird beim Neubau besser sein als ein jetziger Ankauf.

 

Auch Bürgermeister Ing. Demmelbauer hat schon beim Lagerhaus nachgefragt, wie es dort weitergeht, denn auch er denkt laut über die Erschließung nach. Sicherlich wird auch das Land mitreden und es darf nicht von vornherein die Quellehalle sein.

 

GR. Windhager ist auch dafür, dass es zwei Angebote auf zwei Standorten gibt.

 

Der Bürgermeister lässt über seinen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

TOP. 4.) Genehmigung einer Löschungserklärung für ein Vor- und Wiederkaufsrecht.

 

Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Es liegt eine Löschungserklärung betreffend die Liegenschaft Pomedt 42 vor.

Neuer Besitzer K****** Christoph, Vorbesitzer der verstorbene Alois M******.

 

 

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer stellt den Antrag auf Genehmigung der Löschungserklärung.

Die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 5.) Berichterstattung über die Aktivitäten der „Gesunden Gemeinde“.

 

Frau Margit Wimmer ist heute leider verhindert, an ihrer Stelle wird Frau Laufenböck Margit einen Bericht geben, erklärt der Vorsitzende.

 

Frau Laufenböck Margit gibt den

 

Jahresbericht 2007

 

Nordic Walking Kurs mit Instructor Brigitte Wieser.

Im April startete wieder ein Nordic Walking Kurs mit 15 Teilnehmern, darunter auch erstmals 2 Kinder.

 

Kochkurs“ Mediteranes Kochen mit Starkoch Rinner Oswald“ war auch wieder ein großer Erfolg. Die Kursteilnehmer waren begeistert von der mediteranen Küche und dem dazupassenden Wein. Rezepte auf unserer Gesunden-Gemeinde-Homepage.

 

Gesunde Gemeinde geht „ONLINE“

Mit der Idee eine eigene Homepage für die Gesunde Gemeinde Riedau zu gestalten, wandte sich der Arbeitskreis an den Direktor der Hauptschule Riedau, der sich sofort bereiterklärte, das Projekt aufzunehmen.

Die Schüler der Informatikklasse unter HOL Perndorfer Maria machten sich mit Eifer im Frühjahr 2007 an die Gestaltung der Homepage der Gesunden Gemeinde Riedau.

Aus den verschiedenen gelungenen Arbeiten wählte letztendlich HOL Perndorfer jene Arbeit aus, die am ansprechendsten und einfachsten zu bedienen ist. Das „Projekt Hompepage“ wird auch in den nächsten Jahren von den Schülern weitergeführt.

Als Dank für das großartige Engagement der Schüler hat  der Arbeitskreis der Gesunden Gemeinde alle Beteiligten zu einer großen Portion Eis eingeladen.

Schauen sie rein unter www.gesunde-gemeinde-riedau.info und informieren sie sich über die Gesunde Gemeinde, deren Aktiviäten, sowie ausprobierte gesunde Kochrezepte und vieles, vieles mehr.

 

PILATES

Im Februar 2007 starteten wir mit Frau Elfriede Kopfberger (dipl. Pilatestrainerin bei der Body&Health Academy, Wien ) einen Pilateskurs. Aufgrund der großen Nachfrage gab es im April und September noch mal 2 Kurse. Ab November gibt es jetzt die Möglichkeit Pilates bis Ende April für alle Kursteilnehmer zu trainieren.

 

Vortrag Rüdiger Dahlke am 10. September 2007

Unser größter Erfolg war der Vortrag von Dr. Rüdiger Dahlke am 10.9.2007 im Pramtalsaal. Es waren mehr als 400 Besucher die diese interessanten Vorträge gespannt verfolgten. Es gab dann einen großen Bildbericht in der Zeitung die „Oberösterreicherin“.

 

Vortrag - „Gesund und Fit durch den Winter“ – Naturheilmittel nach Hildegard von Bingen

mit  Referent und Hildegardfachberater Erwin Kampl aus Reichersberg. Es gab praktische Anwendungsmöglichkeiten und interessante Tips für die kalte Jahreszeit.

Der Reinerlös des Eintrittes wurde dem Kindergarten Riedau gespendet.

 

Wie der Mensch seine Umwelt beeinflusst

Die Gesunde Gemeinde sponserte einen Workshop für die 3. und 4. Klasse VS (im November)

Fr. Claudia Edermayr von der Umweltberatungsstelle des Landes OÖ erarbeitete mit den Kindern  die Veränderung der Umwelt durch den Menschen und die Vor- und Nachteile dieser Eingriffe. Sowohl für die Kinder als auch für die Lehrer war es ein interessanter Vormittag. Beide Workshops ergänzten den Unterricht vollkommen und waren eine wertvolle Bereicherung.

 

 

Vorschau auf 2008: Wanderweg Kellerleithen-Friedwagn

                   Jahresschwerpunkt Kinder-und Jugendgesundheit

 

 

Der Bürgermeister bedankt sich bei Frau Laufenböck für die Berichterstattung.

 

GV Wolschlager schlägt vor nicht nur für den Kindergarten zu spenden, auch der  Hort könnte eine Spende erhalten.

Frau Laufenböck kann dazu berichten, dass bereits vorgesehen ist,  nächstes Jahr  dem Hort eine Spende zu überreichen.

 

 

TOP. 6.) Bericht des Obmannes des Kulturausschusses

 

 

Der Bürgermeister ersucht den Obmann des Kulturausschusses  Erwin Wolschlager um den Bericht.

 

Sitzung des Kulturausschusses am 27.11.2007

Pkt. 1.) Vergabe der Vereinsförderungen für das Kalenderjahr 2007:

Vereinsansuchen 2007:

 

1.)                SV Riedau – Sektion Schach

2.)                ATSV Riedau (Kegeln)

3.)                Imkerverein Zell/Pram

4.)                Kinderfreunde Riedau

5.)                Tischtennisverein Riedau

6.)                Fotoclub Riedau | Zell

7.)                Verein RIKI

8.)                MC Enducross-Activ Riedau | Dorf

9.)                Österr. Schwarzes Kreuz

10.)            Siedlerverein Riedau

11.)            Bäckerschmiede 49

12.)            Kath. Bildungswerk

13.)            Verein u. Holzwerkzeugmuseum

 

Die Mitglieder des Kulturausschusses haben folgenden Vorschlag für den Gemeindevorstand vorbereitet:

 

Der Pferdesportverein erhält heuer keine außerordentliche Vereinsförderung, da das Ansuchen zu spät eingereicht wurde. Das Ansuchen um eine laufende Förderung wird jedoch demnächst beraten.

 

Pkt. 2. Allfälliges:

Der Obmann stellt den Anwesenden die Frage, ob auch nächstes Jahr wieder das Marktfest und das Maibaumfest zusammengelegt werden sollten. Die Mitglieder des Kulturausschusses stimmen diesem Vorschlag einstimmig zu. Weiters bringt der Obmann den Vorschlag, für den Adventmarkt 2008 eine Perchtengruppe zu organisieren. Die Anwesenden finden diese Idee grundsätzlich sehr gut. Es soll jedoch noch der Zeitpunkt genau fixiert werden. Der Obmann wird in den nächsten Tagen mit einigen Perchtengruppen in Kontakt treten. Weiters möchte der Obmann, dass in der Februarausgabe der Gemeindenachrichten auf die Anmeldungsmöglichkeit zum Hort hingewiesen wird.

 

GR. Wolschlager bedankt sich bei den Gemeindebediensteten und Gemeindemandataren für die Unterstützung des Kulturausschusses.

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht.

 

 

 

TOP. 7.) Bericht des Bürgermeisters.

 

Der Bürgermeister entschuldigt sich bei GV. Schabetsberger für eine falsche Wortwahl. Er hat ihn bei der letzten Sitzung als „Nutznießer“ bezeichnet.

 

Es liegen mehrere Schreiben über Landesbeihilfen vor:

Landeshauptmann: Ausfinanzierung der Musikschule, zusätzlich € 50.000,--;

€  80.000,-- für den Schulbau, d.s. Mittel aus 2008, werden bereits 2007 ausbezahlt;

für den Schulbau MZW € 12.800,--,  auch das sind Mittel von  2008, welche noch heuer ausbezahlt werden.  

 

 

Jahresbericht 2007

Stand inklusive 13.12.2007

In Anbetracht des zu Ende gehenden Jahres und der in diesem Jahr letzten Gemeinderatssitzung ist es mir erlaubt, euch einen kleinen Überblick über das Jahr 2007 zu geben.

 

Der Gemeindevorstand hat in 5 Sitzungen insgesamt 39 Tagesordnungspunkte behandelt.

Davon waren

4 Tagesordnungspunkte „Bericht des Bürgermeisters“ und

5 Tagesordnungspunkte „Allfälliges“.

 

Der Gemeinderat hat in 7 Sitzungen insgesamt 98 Tagesordnungspunkte behandelt.

Davon waren

7 Tagesordnungspunkte „Bericht des Bürgermeisters“ und

7 Tagesordnungspunkte „Allfälliges“.

Weiters wurde noch vor jeder Sitzung eine Bürgerfragestunde abgehalten.

 

 

Die Ausschüsse haben ihre Aufgaben wahrgenommen:

Prüfungsausschuss      4 Sitzungen

Bauausschuss             2 Sitzungen

Kulturausschuss                      2 Sitzungen

Umweltausschuss                   1 Sitzung

Personalbeirat                        1 Sitzung

Wohnungsausschuss   7 Sitzungen

Familienausschuss      0 Sitzungen

 

In unserem Standesamt Riedau wurden 9 Paare getraut.

8 Personen sind am Wohnort Riedau verstorben.

 

Im Gemeindegebiet sind heuer insgesamt

23 Geburten und 17 Sterbefälle zu verzeichnen.

 

Derzeitiger Einwohnerstand:

Hauptwohnsitz            2.032 Personen

Nebenwohnsitz     107 Personen

 

Es gibt in Riedau

794 Haushalte mit Hauptwohnsitz

  17 Haushalte mit Nebenwohnsitz

 

Im Gemeindegebiet sind 96 Hunde registriert.

 

Die Gemeinde unterstützt laufend die örtlichen Vereine und Organisationen.

Es wurden in diesem Jahr 14.634 Kopien für Vereine und Vereinigungen angefertigt.

 

Abschließend bedankt sich der Bürgermeister für die Gemeindearbeit. Trotz unterschiedlicher Auffassungen ist es wichtig für Riedau zu arbeiten und sich einzusetzen. Sein besonderer Dank gilt der Amtsleiterin mit den Mitarbeitern für die geleistete Arbeit. Er wird sich um eine noch bessere Arbeit mit den Fraktionen bemühen.

 

 

 

TOP. 8.) Allfälliges



Vizebgm. Scheuringer  erhofft sich eine gute Zusammenarbeit im kommenden Jahr.

GR. Windhager spricht als Fraktionsobmann einen Dank an den Bürgermeister für seinen Einsatz bei der Gemeinde und auch ein Dank an die Gemeindebediensteten.

GR. Ruhmanseder gratuliert den neuen Funktionären der  ÖVP und spricht ebenfalls Weihnachtsgrüße aus.

GV. Schabetsberger entbieten ebenfalls Weihnachtsgrüße.

 

 

 

 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 04.12.2007 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 19.50 Uhr.

 

 

 

 

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                     (Vorsitzender)                                                              (Gemeinderat)

 

 

 

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                     (Schriftführer)                                                            (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom            

                                       keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: