Lfd.Nr. 29 Jahr 2007

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

über die öffentliche 29. Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am
03. Mai 2007.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

 

Anwesende:

 

01. Bgm. Ing. Johann Demmelbauer  als Vorsitzender

02. Vizebürgermeister Peter Gahleitner                        15. GR. Doris Krestel

03. GV. Berta Scheuringer                                          16. GR. Franz Arthofer

04. GR. Wolfgang Kraft                                               17. GR. Kurt Kemetsmüller

05. GR. Franz Wimmer                                               18. GR. Andreas Schroll

06. GR. Ing. Alois Steinmetz                                       19. GR. Karin Eichinger

07. GR. Gerhard Payrleitner                                        20. GR. Erwin Wolschlager

08. GR. Richard Ebner                                                21. GR. Heinrich Ruhmanseder

09. GR. Norbert Gumpinger                                         22. GR. Ernst Hintermayr

10. GV. Franz Schabetsberger                                    23. GR.

11. GV. Günter Ortner                                                24. GR.

12. GV. Anita Wolschlager                                          25. GR.

13. GR. Rudolf Hosner                                               

14. GR. Klaus Ortner                                                 

                                                                           

 

Ersatzmitglieder:

GR. Gerhard Berghammer                                             für        GV. DI. Franz Mitter

GR. Franz Steinecker                                                   für        GR. Walter Köstlinger

GR. Windhager Reinhard                                               für        Monika Tallier

GR.                                                                             für       

GR.                                                                             für       

GR.                                                                            für       

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina

 

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):

 

Es fehlen:

entschuldigt:                                                                                      unentschuldigt:

 

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  Amtsleiterin Katharina Gehmaier

 


Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a)         die Sitzung vom - Bürgermeister, Vizebürgermeister - einberufen wurde;

b)         die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 24.04.2007

unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

öffentlich kundgemacht wurde;

c)         die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d)         dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 08.03.2007 bis zur heutigen

Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

Zur Bürgerfragestunde werden keine Anfragen gestellt. Vor Beginn der Tagesordnung setzt der Bürgermeister den Tagesordnungspunkt 6 (Änderung der Abfallgebühren) ab.

 

Tagesordnung:

 

1.       Bericht des Obmannes des Bauausschusses.

2.       Beschlussfassung über die Auflassung von öffentlichem Gut (Schönleitner).

3.       Beschlussfassung über die Auflassung von öffentlichem Gut (Mitterhauser).

4.       Bewerbung als LEADER-Region Pramtal; Zustimmung der Marktgemeinde Riedau.

5.       Bericht des Obmannes des Umweltausschusses.

6.       Änderung der Abfallgebührenordnung.

7.       Änderung der Friedhofsgebührenordnung.

8.       Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.

9.       Vergabe einer Wohnung im ISG-Wohnblock Pittnerstraße 25.

10.   Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.

11.   Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung eines Hortes in Riedau.

12.   Gewährung von Gemeindeförderungen für den Einbau einer Solaranlage.

13.   Genehmigung eines Nachtrages zum Pachtvertrag mit Herrn Berghammer für das Freibad.

14.   Berichterstattung über die Weiterverwendung des Hallenbades Riedau.

15.   Bestellung einer Kassenführerin während der  Karenzzeit von Frau Silvia Hörtenhuemer.

16.   Beschlussfassung einer Resolution für die Hauptschule Riedau.

17.   Bericht des Bürgermeisters.

18.   Allfälliges.

 

 


TOP. 1.)  Bericht des Obmannes des Bauausschusses.

 

Der Bürgermeister bittet den Obmann des Bauausschusses um den Bericht.

 

GR. Ortner Günter gibt folgenden Bericht:

Sitzung des Bauausschusses am 29.3.2007:

Tagesordnung:              1. Überarbeitung des bisher vorliegenden Verkehrskonzeptes „Kleiner“

                                   2. Allfälliges.

 

zu TOP. 1. – Überarbeitung des bisher vorliegenden Verkehrskonzeptes „Kleiner“:

Nach der dritten Vorstellung mit dem Büro Kleiner liegen nun konkrete Pläne vor und die Gemeindebürger hatten die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Weiters liegen die Stellungnahmen zum Verkehrskonzept der Riedauer Bürger/innen vor. Der Obmann erläuterte den von Büro Kleiner festgelegten Prioritätenplan. Es wurden auch einige Statistiken Parkplätze gibt es genug, doch eine Umschichtung ist notwendig. Dauerparkplätze gibt es im Vergleich zu wenig.

 

RADVERKEHR:

Über die einzelnen Punkte lt. Maßnahmenkatalog Büro Kleiner wurde sehr ausführlich diskutiert.

Auszüge über die geplanten Maßnahmen durch den Obmann:

Gehsteig zwischen Ottenedt und Schwabenbach im Bereich der Verkehrsinsel (Schulweg). Müsste verbreitert werden und für Radfahrverkehr gekennzeichnet werden (Mehrzweckstreifen).

Gehweg Ottenedt – Pram – Vormarkt soll verwirklicht werden. Querung Pram notwendig. Dabei soll das Projekt der Pramrenatuierung abgewartet werden.

Über die behindertengerechte Ausführung der Unterführung in Berg wurde diskutiert.

Der Durchstich durch ÖBB Linie ist Zukunftsmusik.

Wanderweg Richtung Stieredt soll verwirklicht werden. Dieser hat lt. Bürgermeister oberste Priorität.

Obmann GV. Günter Ortner: Es soll mit dem Wegenetz, z.B. Richtung Stieredt, begonnen werden.

GR. Alois Steinmetz: Im Bereich der Schwabenbachunterführung verbleiben lt. Plan nur 2,40 m. Dies ist zu wenig für LKW. Dieser müsste immer auf diesen Mehrzweckstreifen ausweichen.

Bürgermeister Johann Demmelbauer: verweist auf die finanzielle Situation der Gemeinde. Man sollte keine Luftschlösser bauen. Nur jene Sachen, welche mit den geringsten finanziellen Mitteln verwirklicht werden können, soll in Angriff genommen werden.

Anschließend einigt man sich auf folgende Prioritäten der Gemeinde:

Weg Richtung Schulweg - Ottenedt soll auf jeden Fall verwirklicht werden. Das Problem bei der großen Prambrücke, L 513, soll gemeinsam begutachtet werden um festzustellen, wo eine Querung realisiert werden kann.

Wichtig auch Weg Stieredt über Pomedt und Wiesinger ist schnellstens zu realisieren.

Gehsteigverbreiterung im Bereich der Prambrücke Köglbauer ist notwendig.

Verwirklichung von Vorhaben, welche mit geringen finanziellen Mitteln möglich sind wie z.B. die Kennzeichnung von Radwegen usw. (Aufstellung von Schildern etc.).

 

 

INDIVIDUALVERKEHR

GR. Ing. Alois Steinmetz:  Er spricht sich gegen 30er Beschränkung im Marktbereich aus.

GR. Franz Wimmer:  In der Bahnhofstraße gibt es einfach das Problem der Schnellfahrer. Man könnte z.B. ein fixes Radar aufstellen, vielleicht 1 bis 2 Wochen.

Obmann GV. Günter Ortner:  Wenn die Marktplatzsanierung abgeschlossen ist, wäre eine 30er Beschränkung sicherlich nicht schlecht. Den Plan von DI Stöckl für die Marktplatzgestaltung findet er besser. Den vom Büro Kleiner geplanten Einbahnring bei der Kirche findet er nicht gut. Der Kreisverkehr im Bereich der Gemeinde wäre jedoch begrüßenswert. Parkplätze gibt es genug im Marktbereich, sie müssen nur besser genutzt werden (Anordnung). Auch den Vorschlag im Bereich des Lignoramas findet er nicht gut gelöst.

Bürgermeister Johann Demmelbauer: Verkehrstechnisch ist der Vorschlag vom Büro Kleiner richtig. Gestalterisch kann er sich aber überhaupt nicht damit anfreunden.

Anschließend einigt man sich auf folgende Prioritäten der Gemeinde:

Bei der Marktplatzgestaltung soll man sich an die Planung von DI Stöckl halten und zwar in gestalterischer Hinsicht. Verkehrstechnische Details können natürlich vor Verwirklichung des Projektes Stöckl Miteinfließen (Einbahn Kirche nicht gewünscht). Die 30-Beschränkung soll erst bei der Neugestaltung des Marktbereiches überdacht werden. Jetzt ist sie nicht sinnvoll. Der Schulplatz soll so bleiben wie er ist.

Auf Grund des Verkehrskonzeptes soll angesucht werden, die Billa Kreuzung (L 513) wieder zu öffnen. Dazu ist ein Ansuchen um eine 50 km/h-Beschränkung notwendig, welches an die Bezirkshauptmannschaft Schärding zu richten ist. Herr DI Kleiner soll die Begründung dazu verfassen.

 

Die Lösung Ottenedt mit Fahrbahnteiler wird zurückgestellt.

 

zu TOP. 2. Allfälliges:

Obmann GV. Günter Ortner möchte im Mai eine Sitzung zum Befärbelungsplan einberufen. Dazu soll eine fachkundige Person eingeladen werden. Er schlägt Herrn Helmut Witzender vor, der Maler ist.

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer ist dafür, dass zu dieser Besprechung entweder die Ortsplanerin, Frau DI Lassy, Herr DI Stöckl und/oder Herr DI Pitschmann eingeladen werden sollte. Herr DI Pitschmann hat die Gemeinde bereits beim Umbau und der Neubefärbelung des Sparkassengebäudes beraten.

Der Termin wird noch fixiert.

Der Bürgermeister erklärte, dass es eine Einladung der Firma Piplife für eine Firmenbesichtigung in Wien gibt und zwar für 03.05.2007. Zum gleichen Zeitpunkt fährt auch die Gemeinde Pram. Wer und ob man fährt wird noch geklärt (ob Gemeinderat, Bauausschuss etc.). Am gleichen Tag findet auch die GR-Sitzung statt und müsste diese daher verlegt werden.

Im Bereich der Bahnhofstraße sind die Kanaldeckel zu reparieren. Dazu wird erklärt, dass die Reparatur durch die Firma Alpine Mitte April erfolgt. Die Leitpflöcke für den Gehweg Berg wurden bereits bestellt und werden demnächst aufgestellt.

Die Situierung der beiden Buswartehäuschen im Bereich des Bahnhofes wird noch mit der Straßenmeisterei Raab abgesprochen.

Am 01.06.2007 findet um 14.00 Uhr die Eröffnung der neuen Verbandskläranlage statt.

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht.

 

 

TOP. 2.) Beschlussfassung über die Auflassung von öffentlichem Gut (Schönleitner).

 

Der Bürgermeister gibt folgenden Bericht:

 

Im § 11 OÖ. Straßengesetz 1991 ist die Widmung, Einreihung und Auflassung von öffentlichen Straßen geregelt.

§ 11 Abs. 6 lautet: Vor Erlassung einer Verordnung nach den Abs. 1 und 3 sind Planunterlagen, in der Regel im Maßstab 1:1000 durch vier Wochen bei der Gemeinde, in deren Gebiet die Straße liegt, zur öffentlichen Einsicht aufzulegen (Planauflage); Rechtzeitig vor Beginn dieser Frist auf die Planauflage jedenfalls durch Anschlag an der Amtstafel jeder berührten Gemeinde und, wenn die Gemeinde regelmäßig ein amtliches Mitteilungsblatt herausgibt, auch in diesem hinzuweisen. … Überdies sind von der beabsichtigten Planauflage die vom Straßenbau unmittelbar betroffenen Grundeigentümer nachweislich von der Gemeinde zu verständigen.

Abs. 7: Während der Planauflage kann jedermann, der berechtigte Interessen glaubhaft macht, schriftliche Einwendungen und Anregungen beim Gemeindeamt einbringen.

 

Die betroffenen Grundeigentümer wurden mit Schreiben vom 20.2.2007 auf die Möglichkeit der Einbringung von Einwendungen hingewiesen. Der Anschlag an der Amtstafel erfolgte in der Zeit vom 22.2. -27.3.2007. In der März-Ausgabe der Gemeindenachrichten wurden auf den Aushang an der Amtstafel verwiesen. Es sind keine Einwendungen eingetroffen.

 

V e r o r d n u n g

über die Auflassung einer öffentlichen Straße

 

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Riedau hat am 3.5.2007 gemäß § 11 (3) O.Ö. Straßengesetz 1991, LGBl. 84/1991 idF 131/1997, iVm §§ 40 (2) Z 4 und 43 (1) der O.Ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl 91/1990, beschlossen:

§ 1

Die Teilfläche 1 aus der Parzelle 810/2 KG. Riedau im Ausmaß von 39 m2 (Gemeindestraße „Sommergrubergassl“) wird als öffentliche Straße aufgelassen, weil sie wegen mangelnder Verkehrsbedeutung für den Gemeingebrauch entbehrlich geworden ist.

§ 2

Die genaue Lage des aufgelassenen Straßenteiles ist aus dem Lageplan im Maßstab 1:1000 ersichtlich, der beim Marktgemeindeamt während der Amtsstunden von jedermann eingesehen werden kann und auch vor Erlassung dieser Verordnung durch vier Wochen im Marktgemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen ist.

§ 3

Diese Verordnung wird gem. § 94 (1) 1 O.Ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl 91/1990, durch zwei Wochen kundgemacht und wird mit dem Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer stellt den Antrag über die Auflassung des öffentlichen Gutes (810/02, KG. Riedau) im Ausmaß von 39m².

 

Es gibt dazu keine weiteren Wortmeldungen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

 

 

TOP. 3.) Beschlussfassung über die Auflassung von öffentlichem Gut (Mitterhauser).

 

Der Bürgermeister gibt folgenden Bericht:

 

Im § 11 OÖ. Straßengesetz 1991 ist die Widmung, Einreihung und Auflassung von öffentlichen Straßen geregelt.

§ 11 Abs. 6 lautet: Vor Erlassung einer Verordnung nach den Abs. 1 und 3 sind Planunterlagen, in der Regel im Maßstab 1:1000 durch vier Wochen bei der Gemeinde, in deren Gebiet die Straße liegt, zur öffentlichen Einsicht aufzulegen (Planauflage); Rechtzeitig vor Beginn dieser Frist auf die Planauflage jedenfalls durch Anschlag an der Amtstafel jeder berührten Gemeinde und, wenn die Gemeinde regelmäßig ein amtliches Mitteilungsblatt herausgibt, auch in diesem hinzuweisen. … Überdies sind von der beabsichtigten Planauflage die vom Straßenbau unmittelbar betroffenen Grundeigentümer nachweislich von der Gemeinde zu verständigen.

Abs. 7: Während der Planauflage kann jedermann, der berechtigte Interessen glaubhaft macht, schriftliche Einwendungen und Anregungen beim Gemeindeamt einbringen.

 

Die betroffenen Grundeigentümer wurden mit Schreiben vom 21.2.2007 auf die Möglichkeit der Einbringung von Einwendungen hingewiesen. Der Anschlag an der Amtstafel erfolgte in der Zeit vom 22.2. -27.3.2007. In der März-Ausgabe der Gemeindenachrichten wurden auf den Aushang an der Amtstafel verwiesen. Es sind keine Einwendungen eingetroffen.

 

 

V e r o r d n u n g

über die Auflassung einer öffentlichen Straße

 

 

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Riedau hat am 3.5.2007 gemäß § 11 (3) O.Ö. Straßengesetz 1991, LGBl. 84/1991 idF 131/1997, iVm §§ 40 (2) Z 4 und 43 (1) der O.Ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl 91/1990, beschlossen:

§ 1

Die Teilfläche 1 aus der Parzelle 810/2 KG. Riedau im Ausmaß von 3 m2 (Gemeindestraße ohne Straßennamen) wird als öffentliche Straße aufgelassen, weil sie wegen mangelnder Verkehrsbedeutung für den Gemeingebrauch entbehrlich geworden ist.

§ 2

Die genaue Lage des aufgelassenen Straßenteiles ist aus dem Lageplan im Maßstab 1:1000 ersichtlich, der beim Marktgemeindeamt während der Amtsstunden von jedermann eingesehen werden kann und auch vor Erlassung dieser Verordnung durch vier Wochen im Marktgemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen ist.

§ 3

Diese Verordnung wird gem. § 94 (1) 1 O.Ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl 91/1990, durch zwei Wochen kundgemacht und wird mit dem Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer stellt den Antrag über die Auflassung des öffentlichen Gutes (810/02, KG. Riedau) im Ausmaß von 3 m².

 

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

 

 

TOP. 4.) Bewerbung als LEADER-Region Pramtal; Zustimmung der Marktgemeinde Riedau.

 

Der Bürgermeister gibt folgenden Bericht:

Es gab eine Informationsveranstaltung in Taiskirchen am 24. April 2007. Eingeladen waren alle Gemeinderatsmitglieder. Für den heutigen Beschluss sind erforderlich der vorgelegte Beschlusstext  und die Namen der Vertreter der Gemeinde.

 

Die Lokale Entwicklungsstrategie enthält die wesentlichen Aktionsfelder der Region Pramtal, die in den Jahren 2007 bis 2013 mit dem EU-Programm LEADER bearbeitet werden und in konkreten Projekten umgesetzt werden sollen.

Wie in der Veranstaltung dargestellt, kann eine Bewerbung als LEADER-Region erst erfolgen, wenn in den Gemeinden die entsprechenden Gemeinderatsbeschlüsse vorliegen.

Im Auftrag der Steuerungsgruppe wird daher ersucht, im Gemeinderat folgende verbindlichen Beschlüsse zur Beteiligung der Gemeinde an der LEADER-Region Pramtal herbeizuführen:

 

1.       Die Gemeinde nimmt den Inhalt der Lokalen Entwicklungsstrategie zur Kenntnis und wird sich im Zeitraum von 2007 bis 2013 an der LEADER-Region Pramtal beteiligen und mitarbeiten.

2.       Die Gemeinde nimmt die Statuten für den neuen Verein Regionalverband Pramtal zur Kenntnis und beschließt die ordentliche Mitgliedschaft im Verein Regionalverband Pramtal.

3.       Die offizielle Vertretung der Gemeinde ist üblicherweise der Bürgermeister. Dem Gemeinderat steht es lt. Statuten jedoch frei, eine andere Person als ständige Vertretung für die Gemeinde zu nominieren; diese Person muss jedoch Mitglied des Gemeinderates sein.

4.       Zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie stellt die Gemeinde einen Betrag von € 1,50 pro Einwohner und pro Jahr im Zeitraum von 2007 bis 2013 zur Verfügung.

5.       Für die Vollversammlung des Vereines Regionalverband Pramtal macht die Gemeinde zusätzlich zum Bürgermeister (bzw. dessen ständige Vertretung) 3 Repräsentanten/-innen landwirtschaftlicher, wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Initiativen namhaft. Diese Personen müssen nicht Mitglied des Gemeinderates sein. Eine der insgesamt 4 Personen soll eine Frau sein.

 

Der Beschluss hatl bis spätestens 6. Juni 2007 zu erfolgen. Bereits am 26. Juni 2007 wird um 20.00 Uhr in Schärding die Gründungsversammlung des neuen Vereins Regionalverband Pramtal stattfinden.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer stellt den Antrag, der Bewerbung als LEADER-Region-Pramtal zuzustimmen.

 

GV. Ortner stellt die Frage, ob es sich bei dem Leader-Projekt um das schon damals beschlossene EUREGIO-Projekt handelt, welches überregionale Maßnahmen fördert.

 

Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass es sich bei der LEADER-Region-Pramtal um ein eigenes Projekt handelt.

 

GV. Ortner stellt fest, dass ihm persönlich keine überregionalen Projekte für die Marktgemeinde Riedau einfallen, die auch für andere Gemeinden interessant wären und für die es auch eine EU-Förderung gäbe.

 

GV. Schabetsberger teilt mit, dass er selbst bei dieser Sitzung anwesend war und dazu noch einige Wortmeldungen abgeben möchte. Die Kosten dieses Projektes belaufen sich auf € 1,50 pro Einwohner im Jahr. Das sind jährlich € 6.000,-. Die Kosten für das Büro belaufen sich auf ca. € 70.000,-. Das sind Summen die sich Riedau nicht leisten kann und muss. Ebenfalls werden mit diesem Beschluss die Statuten für diesen Verein bestimmt, die nur für die ÖVP von Vorteil sind, da diese dann 80% der Stimmen hätten. Seine Fraktion kann daher diesem Antrag nicht zustimmen, da aus diesem Projekt kein Nutzen für Riedau entstehe.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer erklärt, dass wenn wir jetzt diesem Antrag nicht zustimmen, werden wir die nächsten sechs Jahre nicht in diesem Projekt involviert sein. Anschließend lässt er über seinen Antrag abstimmen.

 

Beschluss:       Ja-Stimmen:     12 ÖVP

                        Nein-Stimmen:  11 SPÖ

                        Stimmenthaltung: 2 FPÖ

 

 

 

 

TOP. 5.) Bericht des Obmannes des Umweltausschusses.

 

 

Da GR. Köstlinger entschuldigt ist, bittet der Bürgermeister  Herrn GR. Windhager um den Bericht.

 

Sitzung des Umweltausschusses am Mittwoch, 25. April 2007;

Tagesordnung: 1. Anhebung der Abfallgebühren ab 1.7.2007

 die weiteren Punkte wurde aus Zeitmangel abgesetzt:

               2. Abfallbericht Bezirksabfallverband

               3. Aufstellung von weiteren Hundetoiletten für Gehweg Pomedt und im Ortsbereich

               4. Diskussion um die Einführung einer Christbaumabholung

               5. Allfälliges

 

 

 

Punkt 1. Anhebung der Abfallgebühren ab 1.7.2007

Obmann Walter Köstlinger eröffnet die Sitzung um 18 Uhr.

Obmann Walter Köstlinger erläutert die Tarifanpassung lt. Schreiben von der Fa. Glas.bezüglich. Indexerhöhung, mit welchem die Fa. Glas eine Erhöung ab 1. 7.2007 beantragt.

AL Gehmaier berichtet vom gültigen Vertrag aus dem Jahr 1978 und dem nicht vom Gemeinderat unterschriebenen Vertrag mit der Fa. Glas aus 1996. Der Vertrag von 1996 wurde damals auf Vorschlag des BAV vom GR nicht genehmigt, da im Vertrag eine längere Laufzeit vereinbart werden soll. Deshalb hat der Vertrag von 1978 für uns noch Gültigkeit. Lt. Vertrag von 1978 wäre die Indexanpassung erst mit 1.1.2008 wirksam. Nach dem neuen Vertrag wäre die Erhöhung mit 1.7.2007 fällig. Frau AL Gehmaier wird am Montag, den 30.4.2007 mit der FA. Glas die Angelegenheit bezüglich Vertrag klären.

GR Ortner stellt fest, wenn der alte Vertrag gültig ist, soll sich die Gemeinde an den alten Vertrag halten.

Obmann Walter Köstlinger stellt fest, dass wir weiterdenken müssen,  erklärt aber auch, dass die Fa.  Glas einen neuen Antrag erst im Dezember stellen könnte, und die Gemeinde die Gebührenerhöhung dann nicht mit 1.1.2008 durchführen kann. Weiters erklärt Obmann Walter Köstlinger, dass der Preis von der Firma Glas in Ordnung ist.

GR Arthofer glaubt, dass die Fa. Glas einen falschen Index genommen hat, da sie nur den vorläufigen Index VPI86-Februar 2007 angenommen haben.

Bei der Erhöhung ab 1.1.2007 würde das für einen Haushalt jährlich mit

2-wöchiger Abfuhr       alt  € 98,80                   neu  €100,10                 Erhöhung 1,31%

4-wöchige  Abfuhr       alt  € 49,40                   neu  €   50,05               Erhöhung 1,31%

ausmachen. Da wir für eine Erhöhung ab 1.7.2007 aber nur mehr ein halbes Jahr verrechnen, sind das für eine 2-wöchige Abfuhr für 2007 0,65

      für eine 4-wöchige Abfuhr für 2007 € 0,325.

 

GR Windhager glaubt, dass wir der Fa. Glas entgegenkommen sollen und die Erhöhung ab 1.7.2007 anerkennen, da ja auch die Fa. Glas den Index nicht sofort angepasst hat.

Frau  Gehmaier erklärt, dass die Erhöhung ab 1.7.2007 das kleinere Problem sei.

Obmann Walter Köstlinger erklärt nocheinmal die Abfallgebührenkalkulation.

GR Ortner glaubt, dass uns die Gemeindeprüfer im Genick sitzen. GR Köstlinger meint, wir sollen bei der Fa Glas kulanter sein, da die Zusammenarbeit immer ohne Probleme funktioniert.

 

AL Gehmaier bringt NA-Voranschlag 2006 zur Kenntnis, wo vermerkt ist, dass die Abfuhr vom Straßenkehricht von 2006 auf 2007 verschoben wurde.

AL Gehmaier fragt, wer für eine Erhöhung der  Abfallgebühren ab 1.7.2007 ist.

 

GR Ortner, GR Arthofer sowie GR Obernhumer sind für das Bestehen auf den Vertrag von 1978 und eine Erhöhung erst mit 1.1.2008.

GR. Windhager, GR Berghammer sowie GR Ebner sind für eine Anerkennung der Erhöhung ab 1.7.2007.

AL Gehmaier klärt am Montag noch mit der Fa. Glas die Situation ab und teilt den Ausschussmitgliedern das Ergebnis mit.

 

2.Teil Grundgebühr

AL Gehmaier bringt den Bericht zum Nachtragsvoranschlag 2006 zur Kenntnis, wo vermerkt ist, dass die Abfuhr vom Straßenkehricht von 2006 auf 2007 verschoben wird. Bei der Grundgebühr müssen wir € 3000,-- Kehricht einrechnen.

 

Obmann Walter Köstlinger erklärt die Situation und die Auswirkung der Erhöhung von 32,60 auf 37,52 inkl. Mwst. Die Abfallwirtschaft muss immer ausgeglichen bilanziert werden.

GR Arthofer wirft ein, dass bei der Voranschlagssitzung ausgemacht wurde, dass keine Gebührenerhöhung im nächsten Jahr erfolgt.

AL Gehmaier hält fest, das der Umweltausschuss die Tatsachen der Erhöhungen feststellen muss, wie der Gemeinderat bzw. die Fraktionen entscheiden, ist eine andere Angelegenheit.

 

AL Gehmaier berichtet, dass der Kehricht zur Zeit neben der B 137 zwischengelagert ist. GR. Köstlinger gibt zu bedenken, dass dieser nicht länger als ein Jahr zwischengelagert werden darf, da ansonsten der ALSAG fällig wird.

GR Ortner wirft ein, dass die € 3000,--  für 2 Jahre sind. Er will aber nur 1 Jahr einkalkulieren ,das ist ein Betrag von  € 1800,-- , welcher bei der Erhöhung einrechnen ist.

GR Arthofer meint, die Abfuhr des Kehrichts muss ja jedes Jahr veranschlagt sein.

Walter Köstlinger erklärt, dass in der Grundgebühr variable Kosten sind. Eine hunderprozentig genaue Kostenschätzung ist nicht möglich, da verschiedene Komponenten wie Bauschutt, Sperrabfall und Beseitigung von Müllablagerungen im Gemeindegebiet nicht genau kalkulierbar sind.

AL Gehmaier erklärt, das die heutige Grundlage für die Berechnung der Grundgebühr der RA 2006 ist zuzüglich € 3000,-- für den erwähnten Kehricht.

GR Ortner betont, wir sind ja für die Bevölkerung da.

 

Obmann Köstlinger macht den Vorschlag, vorausschauend ab 1.7.2007 von €  32,60 auf € 37,52 zu erhöhen.  Er bemängelt, das aus Gebührenerhöhungen immer ein Politikum gemacht wird.

GR Ortner ist nicht dafür, weil er glaubt, dass die große Gefahr besteht, eine erhöhte Gebühr wird nicht mehr zurückgenommen.

GR Windhager betont, die  Gesetze sind einzuhalten.

Obmann Köstlinger gibt zu bedenken, dass z.B. Eternitablagerungen auch teurer werden. 

 

AL Gehmaier spricht die Möglichkeit an, bereits jetzt zu vereinbaren, dass im März 2008 bei einer Sitzung der Umweltausschuss die Gebühren aufgrund des RA und der Abrechnung des BAV überprüft, ob sie gleich bleiben oder ob sie verringert werden könnten. Dies wird allgemein befürwortet.

 

Obmann Köstlinger stellt an die einzelnen Mitglieder die Frage, wie sie zu seinem Vorschlag stehen:

Vertreter der ÖVP-Fraktion Erhöhung von € 37,50, Mitglieder der SPÖ-Fraktion auf € 36,--

 

Obmann Köstlinger betont, die Gemeinde könnte bei der Abfallwirtschaft noch viel einsparen, wenn bei den Mehrwohnungsbauten und allgemein auch im privaten Haushalt vermehrt auf die Abfalltrennung hingearbeitet wird. AL Gehmaier schlägt einen Lokalaugenschein bei Mülltonnen in Mehrwohnungsbauten vor, die Mitglieder stimmen sofort zu.

 

Obmann Köstlinger bringt weiters zur Kenntnis, dass in die Verordnung der Verkauf eines Grünschnittsackes mit 110 Liter zum Preis von € 2,79 inkl. Mwst. aufgenommen wird. Anlassfall ist die Grünfläche des Betreubaren Wohnens.

 

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Gebührenerhöhung letztendlich in den Fraktionen beraten wird und der Gemeinderat die Entscheidung über eine eventuelle Erhöhung fällt.

 

 

Punkt 2 – Abfallbericht Bezirksabfallverband

Obmann Walter Köstlinger berichtet kurz über die Auslieferung der Papiertonnen.

 

Anschließend erfolgt der Lokalaugenschein beim Mehrwohnungsbau Pittnerstraße 45.Hier wurde festgestellt, dass alles was nicht in die Mülltonne gehört, hineingeworfen wird. z.b. Bauschutt, Grünschnitt, Plastikflaschen, Papier etc..

 

Punkt 3. – Aufstellung weiterer Hundetoiletten für Gehweg Pomedt und Ortsbereich und

Punkt 4. – Diskussion um Einführung einer Christbaumabholung

 

abgesetzt

Punkt 5. – Allfälliges

Keine Wortmeldungen

Mülltonnenbesichtigung Pittnerstraße 25/45

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht.

 

 

 

TOP. 6.) Änderung der Abfallgebührenordnung.

 

Dieser Punkt wurde  vor Eintritt in die Tagesordnung abgesetzt.

 

 

 

 

 

 

TOP. 7.) Änderung der Friedhofsgebührenordnung.

 

Der Bürgermeister bringt folgenden Bericht:

 

Eine Erhebung bei den Nachbargemeinden zeigt, dass die Gebühren in Riedau sehr niedrig sind. Eine Anhebung ist erforderlich.

 

 

Derzeitige Friedhofsgebühren  in Riedau

Einzelgrab      Reihengrab                   5,-   /pro Jahr

                     Randgrab (Mitte)           6,50   -/pro Jahr

                     Mauergrab                    8,- /Jahr

Doppelgräber erhöhen sich um 100 %

 

 

Preisvergleiche:

Andorf   Eggerding         Diersbach         St.Marienk.       Zell                   Altschwendt

                                   Rainb.,Sigh.                             heuer  Erhöh.    heuer Erhöh.

Einzel            15,-      9,--                   11,--                 10,-                  5,81                 5,--

Doppel           30,-      18,--                 22,--                 20,-                  11,62                7,--

Mauer            30,-                              22,--                 12,--                                         11,--

Urne                          18,--                 11,--

                                 Graberwerb       Graberwerb       Graberwerb       Graberwerb

                                 einmalig            einmalig            einmalig            einmalig

                                 37,--                 72,--                 50,--                 29,07

                                 74,- Doppel       144,- Doppel     100,--               58,14

                                                        216,- Mauer      Beleggebühr

                                                                                30,--

 

 

Auskunft von Bgm. Söberl, zuständig für Pfarr-Friedhof in Altschwendt: es gibt Bestrebungen, dass im Dekanat die Gebühren gleich werden sollten, man hat es aber noch nicht zusammengebracht.

Ihm ist z.B. bekannt, dass es diese Bestrebungen auch in anderen Dekanaten gibt.

Kallham oder Neumarkt haben die Gebühr zwar gleich gelassen, aber die Zeitraum hat sich von 10 auf 5 Jahre verkürzt.

 

Auskunft Pfarre Neumarkt:

Einzelgrab € 11,- pro Jahr, Doppelgrab € 22,--, Erstankauf Einzelgrab € 75,-- Doppelgrab 145,--.

(Auskunft von Steinmetz Bischof: eine neue Grabstätte kostet durchschnittlich € 3.000,-- / 2.000-4000, er hat aber kürzlich eine Grabstätte um 6.500,-- verkauft).

 

Vorschlag Erhöhung für Grabgebühren in  Riedau:

Eigentlich wäre eine Erhöhung um 100 % erforderlich; diese kann aber nicht sofort in vollem Ausmaß erfolgen, weshalb durch eine schrittweise Erhöhung eine Annäherung an die Gebühren umliegender Friedhöfe erreicht werden kann.

 

Einzelgrab      von 4,50   zum 1.6.2007 auf € 7,--

                                    zum 1.6.2008 auf € 9,--

                                    zum 1.6.2009 auf € 11,--

 

Die anderen Tarife prozentmäßig gleich gehalten.

Einmalige Gebühr für Graberwerb € 50,-- bei Doppelgrab € 100,--.

 

Erhöhung der Totengräbergebühr:

Nachbargemeinden (Stand 31.1.2007):

Riedau derzeit € 360,--

Andorf, Zell € 380,--

Altschwendt € 400,--

Eggering, St. Marienkirchen € 350,-- (Preiserhöhung vorgesehen)

Rainbach, Diersbach € 360,- (Preiserhöhung vorgesehen)

Taufkirchen, Sigharting € 450,--

Raab  € 555 - 610,--

Peuerbach (2003) € 523,20

 

 

Berechnung

derzeit Fa. Feichtner   € 180,-- + 8 Stunden Brunner á € 120,-- = € 96,--, Gesamt € 276,--; ohne Urlaubsanteil und Krankenstandsanteil

Erhöhung ?

 

Die Gemeindeprüfer haben angeregt, den Friedhof an die Pfarre zu übergeben. Wir wissen nun vom neuen Pfarrgemeinderat, dass die Pfarre nicht übernehmen wird. Es ist aber notwendig, dass der Friedhof laufend saniert wird und deshalb die Erhöhung der Grabgebühren.

 

 

Entwurf der neuen Verordnung:

V E R O R D N U N G
 
des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 03.05.2007 betreffend die Gebühren für den Friedhof Riedau (Friedhofsgebührenordnung).
 
Gemäß § 15 Abs. 3 lit. 5 Finanzausgleichsgesetz 2001, BGBl. Nr. I 3/2001 idgF. , wird verordnet:
 
§ 1
Gegenstand
 
Für die Nutzung der Einrichtungen des kommunalen Friedhofes Riedau der Marktgemeinde
Riedau werden nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Gebühren eingehoben.
 
§ 2
Grabplatzgebühren
 
Für die Verleihung bzw. Überlassung des Nutzungsrechtes an einer Grabstelle wird eine
Grabgebühr erhoben. Bei jeder Beisetzung einer Leiche bzw. Urne ist die Grabgebühr für
10 Jahre im vorhinein zu entrichten. Bei Belegung eines bestehenden Grabes (Tiefgrab) ist
bei der zweiten Beerdigung lediglich eine Nachzahlung auf die Differenzjahre bis zum
zehnten Jahr ab der zweiten Beerdigung aufzuzahlen. Die Nutzungsgebühren betragen für
je zehn Jahre für:
                                                                                                                      alt              neu
1. Mauergräber......................................................................................................€  80,--     110,--

                                               ab 1.1.2008                                                    €             140,--

                                               ab 1.1.2009                                                    €             170,--

 

2. Randgräber (beiderseits d.Mittelganges)...........................................................€ 65,--       90,--

                                               ab 1.1.2008                                                    €              115,--

                                               ab 1.1.2009                                                    €              140,--         

 

                                    

3. Reihengräber (alle anderen Zwischenreihen) ...................................................€ 50,--       70,--                 40 %

                                               ab 1.1.2008                                                    €               90,--   28 %

                                               ab 1.1.2009                                                    €              110,--  22 %

 

4. Urnengräber und Kindergräber .........................................................................€ 45,--        63,--

                                               ab 1.1.2008                                                    €               80,--

                                               ab 1.1.2009                                                    €               98,--

 

5. einmalige Gebühr für Graberwerb                            Einzelgrab                    €             50,--

                                                                                  Doppelgrab                 €            100,--

 
    Bei Doppelgräber erhöht sich die Gebühr um 100 Prozent.
    Nach Ablauf der zehn Jahre besteht die Möglichkeit, das Nutzungsrecht um fünf Jahre
    zu verlängern, wobei die Gebühr sich um 50 % verringert.
 
Bei Ablauf oder Verfall einer Grabstelle entsteht den Angehörigen kein Anspruch auf Ersatz
von Aufwendungen oder Rückerstattung von Gebühren.
 
 
§ 3
Bei Neuöffnung eines jeden Grabes und der Öffnung zwecks Bestattung in bereits
bestehenden Gräbern ist jedesmal eine Öffnungsgebühr zu entrichten und zwar:
 
ad § 2 Punkt 1. bis 4. ..........................................................................................       € 25,--               25,--
die Totengräbergebühren betragen für:
ad § 2 Punkt 1. bis 3. ..........................................................................................       € 360,--          360,--
ad § 2 Punkt 4 für Urnenbeisetzungen in Mauer-,
            Rand-,Reihen-u.Urnengräber .................................................................           €  50,--             50,--
für Exhumierungen ...................................................................... ......................        € 360,--             360,--
           
§ 4
Nachlösegebühr
Nach  einem Zeitablauf von 10 Jahren kann das Nutzungsrecht um weitere 10 Jahre bzw. 5
Jahre verlängert werden. Für die Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Grabstelle ist
die jeweilige Grabplatzgebühr jeweils neu zu entrichten.
 
§ 5
Die Benützung der Leichenhalle zur Aufbewahrung wird - sanitätspolizeiliche oder ärztliche
Anordnung ausgenommen - vorläufig freigestellt. Für Erhaltungs- und Amortisationszwecke
wird jedoch für jede Bestattung, gleichviel ob die Leiche in der Leichenhalle aufgebahrt wird
oder nicht, eine Gebühr von .............................................................................            € 42,--  42,--
incl. 20 % MWSt eingehoben.
 
§ 6
Entstehen der Gebührenschuld und Fälligkeit
 
1. Die Gebührenschuld entsteht
            a) bei der Grabplatzgebühr mit der Überlassung des Benützungsrechtes an
                einer Grabstelle;
            b) bei der Erneuerungsgebühr zum Zeitpunkt der Erneuerung des
                Benützungsrechtes;
            c) bei der Beerdigungsgebühr mit der erfolgten Beerdigung
                der Leiche;
            d) bei der Exhumierung mit der erfolgten Bewilligung zur Enterdigung.
2. Die Gebühren werden innerhalb eines Monats nach Entstehen der Gebührenschuld
    fällig.
 
§ 7
Gebührenschuldner
. a) Zur Entrichtung der Grabplatz-Nachlöse-Gebühr ist derjenige verpflichtet, dessen
         Ansuchen um Verleihung (Nachlösung, Verlängerung) des Benutzungsrechtes an
         einer Grabstelle bewilligt wird.
    b) Zur Entrichtung der Beerdigungsgebühr ist derjenige verpflichtet, dem das Be-
         nutzungsrecht an der Grabstelle, in der die Leiche beerdigt wird oder ist, zukommt;
         wenn jedoch dieser selbst bestattet wird, derjenige, der für die Bestattung Sorge
         zu tragen hat.
    c) Die Enterdigungsgebühr hat der Auftraggeber der Exhumierung zu entrichten.
 
§ 8
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem auf dem Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in
Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen, die Friedhofsgebühren betreffenden Verordnungen
außer Kraft.
 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer schlägt vor, die Friedhofsgebührenordnung wie oben erwähnt, zu genehmigen.

 

GV. Schabetsberger teilt mit, dass sie mit der Erhöhung von 2008 und 2009 nicht einverstanden sind. Eine leichte Anhebung sei angemessen, diese müsse aber dann für ein paar Jahre fix bleiben.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer stellt daher den Antrag, nur die erste Gebührenerhöhung lt. Verordnungsentwurf  zu genehmigen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig per Handzeichen beschlossen.

 

 

 

TOP. 8.) Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.

 

Der Bürgermeister bittet den Obmann des Wohnungsausschusses GV. Schabetsberger um den Bericht.

 

Sitzung des Wohnungsausschusses am 26. März 2007

 

Tagesordnung: 1.) Vergabe der Mietwohnung im ISG-Wohnblock in der Pittnerstraße 25, Wohnung Nr. 8 im 2. Stock (kein Kinderzimmer); Nutzfläche 64,76 m2; Vergabevorschlag für de Gemeinderat:

Für diese ISG-Wohnung in der Pittnerstraße 25 lagen 2 Ansuchen vor:

***anonymisiert***

Es wurden die vorliegenden Ansuchen durchbesprochen und die Punkte nach den Richtlinien für die objektive Vergabe von Wohnungen vergeben.

***anonymisiert***

Obmann GV. Franz Schabetsberger stellte den Antrag, dem Gemeinderat vorzuschlagen, die freie ISG-Wohnung in der Pittnerstraße 25 an Herrn ***anonymisiert*** aus Riedau zu vergeben.

Als Ersatz käme Herr ***anonymisiert*** aus Riedau in Frage.

                        Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

Punkt 2. Allfälliges:

Im Betreubaren Wohnblock in Riedau war wieder eine Wohnung frei.

Frau ***anonymisiert*** wohnte nur kurz in der Wohnung Nr. 8 im Erdgeschoß. Heute wurde dem Marktgemeindeamt Riedau mitgeteilt, dass sie wieder nach Raab gezogen ist. Sie ist mittlerweile aber wieder eingezogen.

GV. Berta Scheuringer möchte nicht, dass die Wohnungswerber-Punkte für eine Wohnungsvergabe bereits vom Amt bzw. von der Wohnungsanwärter-Datenerfassung (WANDA) festgestellt werden.

Der Wohnungsausschuss einigt sich, dass nur jene Punktewertungen eines Wohnungswerbers in die WANDA fix aufgenommen werden dürfen, die bereits bei einer Sitzung vom Wohnungsausschuss für den jeweiligen Wohnungswerber behandelt und festgelegt wurden.

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht.

 

TOP. 9.) Vergabe einer Wohnung im ISG-Wohnblock Pittnerstraße 25.

 

 

Der Obmann des Wohnungsausschusses GV. Franz Schabetsberger stellt den Antrag, die Wohnung an Herrn ***anonymisiert*** zu vergeben. Weiters wird festgestellt, dass Herr GR. Ortner Klaus befangen ist und nicht mitstimmen kann.

 

Der Bürgermeister lässt per Handzeichen über den Antrag abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig beschlossen. GR. Klaus Ortner erklärt sich für befangen.

 

 

 

 

 

 

TOP. 10.) Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.

 

Der Bürgermeister ersucht den Obmann des Kulturausschusses GR. Wolschlager Erwin um den Bericht.

 

Sitzung des Kulturausschusses am 14. März 2007

Tagesordnung:

 

Punkt 1. Maibaumfeier:

Der Obmann stellt die Frage um Vorschläge für das Maibaumfest 2007?

GR. Klaus Ortner teilte mit, dass die „Junge Feuerwehr Riedau“, Kontaktperson Brunner Klaus, heuer den Maibaum organisieren werden. Fall dies jedoch nicht zustandekommt, soll der Bürgermeister den Baum besorgen.

Der Obmann GR. Erwin Wolschlager stellte die Frage, ob der Baum händisch aufgestellt werden soll.

GR. Ornter war der Meinung, wenn Leute vorhanden sind, soll der Baum händisch aufgestellt werden.

GR. Schroll unterbreitete den Vorschlag, dass jeder der beim Aufstellen mithilft, ein Biermarkerl bekommen soll.

GR. Gumpinger teilte mit, dass die FF. Riedau unbedingt dabei sein soll, da ihre Erfahrung von großer Wichtigkeit ist.

Weiters wird von den Anwesenden folgendes vereinbart:

Es soll zusätzlich Herr Herbert Bichl und die Ortsbäurinnen gefragt werden, ob sie wie jedes Jahr, wieder mitwirken. Ebenfalls wird der Obmann mit Frau Mitterhauser Tanja sprechen, ob auch sie beim Maibaumfest wieder mitwirken wird. Der Alpenverein soll kontaktiert werden, da ein Kinderkraxeln organisiert wird.

Wenn der Baum händisch aufgestellt wird, ist der Beginn 13:30 Uhr, ansonsten wie üblich um 14:00 Uhr. Der Marktmusikkapelle Riedau wird generell um 14:00 Uhr eingesagt. Weiters wird Herr Gumpinger noch mit seinem Sohn Georg sprechen, ob dieser eventuell eine Volkstanzgruppe organisieren kann. Ferner werden alle Riedauer Vereine angeschrieben, ob sie beim Maibaumfest mitwirken möchten. Die nächste Kulturausschusssitzung wird in der zweiten Aprilwoche stattfinden.

 

Unter Punkt 2. Allfälliges gab es keine Wortmeldungen.

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht.

 

 

 

 

 

TOP. 11.) Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung eines Hortes in Riedau.

 

 

In der Sitzung des Gemeinderates am 8.3.2007 wurde von der SPÖ-Fraktion ein Dringlichkeitsantrag eingebraucht: Der Verein Riki, Verein zur Förderung von Kindern und Jugendlichen, wird beauftragt, einen Hortbetrieb in Wildhag einzurichten. Dieser Antrag wurde im Gemeinderat abgelehnt.

 

Der Bürgermeister ersucht den GV. Schabetsberger um den Bericht:

 

 

GV. Schabetsberger teilt mit, dass bereits zwei Angebote vorliegen, die aber nicht verglichen werden können, da die Voraussetzungen nicht gleich sind. Vergleichen kann man nur die Sachaufwände ohne Betriebskosten. Weiters können verglichen werden die Einrichtungsgegenstände, die die Caritas mit
€ 18.000 und das Riki mit € 12.000 angeboten haben. Ebenfalls ist er der Meinung, dass beim bestehenden Caritas-Kindergarten bauliche Maßnahmen zu treffen sind, um einen Hort zu eröffnen. Der Hort gehöre ins RIKI, da die baulichen Voraussetzungen bereits gegeben sind und der Betrieb dort auch günstiger komme.

 

GV. Schabetsberger stellt den Antrag, dass der Verein Riki das Gebäude an die Gemeinde vermietet, und der Hort mit 01.09.2007 in Betrieb gehen kann.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer teilt mit, dass GV. Franz Schabetsberger den Caritas-Kindergarten besichtigt hat. Bei dieser Besichtigung hat Herr GV. Schabetsberger festgestellt, dass die baulichen Maßnahmen für einen Hort nicht gegeben sind. Bürgermeister Demmelbauer widerspricht dieser Argumentation und erklärt, dass der Bauplan vom Kindergarten an Herrn Buchinger zu Durchsicht ging. Es ist nur eine kleine Maßnahme zu setzen, nämlich den Durchbruch einer Mauer (Kapelle) zu einem anderen Raum. Wenn diese Maßnahme erfolgt ist, ist ein Betrieb im Kindergarten möglich. Diese Bestätigung hat der Bürgermeister auch schriftlich.

 

GV. Schabetsberger teilt mit, dass er nie gesagt habe der Betrieb im Caritas-Kindergarte sei nicht möglich. Er habe lediglich erwähnt, dass vorher bauliche Maßnahmen zu setzen sind. Es sind die Voraussetzungen die ein Hort hat, die dem des Kindergartens widersprechen. Ein Kindergarten hat in den Sommerferien ca. 2 Monate geschlossen, der Hort nur 4 Wochen.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer ist der Ansicht, dass der Hort unbedingt ins Zentrum gehört und nicht abgelegen sein sollte. Ebenfalls sollte der Zuschlag an den Billigstbieter (Caritas) gehen.

 

GR. Wolschlager erklärt, um die Kosten fair vergleichen zu können, muss eine Ausschreibung erfolgen.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer:  Von der Caritas liegt ein sehr detailliiertes Angebot vor. Von seiten des Vereines Riki erfolgte die Aufstellung nicht so detailliert. Das Angebot der Caritas wurde ohne Angabe der Preise an den Verein Riki weitergeleitet, um zwei vergleichbare Angebote zu erhalten.

 

GV.Schabetsberger: Der geforderte Turnsaal ist nur bei Schlechtwetter notwendig, ansonsten kann der Turnunterricht im Freien stattfinden. Auch die Nutzung vorhandener Anlagen der Gemeinde ist möglich.

 

Bürgermeister: Er stellt fest, dass es große Meinungsunterschiede zu dieser Thematik gibt und er stellt abschließend den Gegenantrag, den geplanten Hort mit der Caritas zu verwirklichen und dazu das vorliegende Angebot der Caritas Linz anzunehmen.

 

GV. Schabetsberger: Die Frage, ob die Caritas den notwendigen Umbau im Kindergartengebäude vornimmt ist noch unbeantwortet. Genauso, ob ein Betriebsbeginn mit 01.09.2007 des Caritas-Hortes möglich ist.

 

Bürgermeister: Vonseiten der Marienschwestern werden die benötigten Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Die Umbauarbeiten betragen ca. 2 Tage und werden von den Mitarbeitern des Bauhofes durchgeführt. Die Einrichtung erfolgt auch vonseiten der Caritas, wobei auch auf bestehende Einrichtungsgegenstände der Schule zurückgegriffen werden kann. Der Beginn mit 01.09.2007 ist einzuhalten. Der Hort kann erst ab 10 Kindern gebildet werden. Dazu wird eine neue Anmeldeaktion gestartet.

 

Der Kostenbeitrag der Eltern richtet sich nach dem neuen Oö. Kinderbetreuungsgesetz. Demnach gibt es nur eine 3-tägige oder 5-tägige Besuchszeit des Hortes. Diese Gebühren gelten für einen Caritas Hort, genauso wie für einen Hort im Riki.

 

GR. Ruhmanseder: Er möchte gerne wissen, welche Beweggründe der Verein Riki zur Gründung eines Hortes in Riedau hat, nachdem ja die Erstaktion zur Gründung eines Hortes an der Teilnehmerzahl gescheitert ist. Die Errichtung eines Hortes ist auch eine Grundsatzfrage. Natürlich sind manche Eltern gezwungen zu arbeiten, man soll aber auch nicht auf jene vergessen, die ihre Kinder zu Hause großziehen.

 

GV. Schabetsberger: Einige Riedauer Gemeindebürger sind an sie herangetreten, dass ein Hort in Riedau sinnvoll wäre. Bei dieser internen Befragung gab es bereits 10 Interessenten. Schriftliche Anmeldungen liegen noch nicht vor. Er glaubt auch, dass es mehr wie 10 Anmeldungen geben wird. Der Elternbeitrag ist jetzt durch das neue Oö. Kinderbetreuungsgesetz genau geregelt.

 

Abschließend lässt der Bürgermeister zuerst über seinen Gegenantrag abstimmen und zwar, dass der Hort durch die Caritas Linz im bestehenden Kindergartengebäude installiert werden soll.

 

Beschluss:    13 Ja-Stimmen von ÖVP- und FPÖ-Fraktion und 11 Nein-Stimmen der SPÖ-Fraktion. Der

                      Antrag ist somit angenommen. Die Abstimmung  erfolgt mit Handzeichen.

 

 

Anhang: Amtsvortrag zu diesem TOP:

Ausgangsbasis: mindestens 10 Kinder, max. 15 Kinder

Öffnungszeiten: Mo bis Fr 12.00 – 17.00 Uhr = 25 Stunden

                         Schließ- und Einarbeitungszeiten lt. Beilage

 

Caritas                                                                 RIKI

 

Personalaufwand                                                    Personalaufwand

 

 

1 Horterzieherin

incl. Leitung                  26.411,--                                                          29.470,--

 

Reinigung                       2.880,--                                                            2.950,--          

 

1 Vertretung                    1.016,--                                                               500,--

 

Personalaufwand           30.307,--                                                          32.920,--

 

angen.Landesbeitrag    -19.821,--                                                          -24.192,--         

 

Der Unterschied erklärt sich wahrscheinlich daraus, dass RIKI 40-Stunden-Kraft Landesbeitrag erhält.

Caritas – siehe unten

 

                     Sachaufwand                                                           Sachaufwand

 

Weiterb/Reisek.                           100,--                                                              200,--

Telefon                            200,--                                                              200,--

Verw.Kosten                 1.300,--                                                            3.595,--

Miete                           2.938,--                                                            5.520,--

Spiele,Schreibm.           1.000,--                                                            1.500,--

sonst.Aufwand                 100,--                                                              100,--

Strom/Wa/Heizung                  1.600,--                                                             nach Aufwand

Betriebskosten                         657,--                                                              nach Aufwand

Reinigungsmat.                         150,--                                                               nach Aufwand  

 

Sachaufwand                5.638,--                                                            11.115,--

 

Annahme Elternbeitr.   -7.700,--                                                            -7.480,--           

 

 

Verein RIKI 15.2.2007:

Schreiben bez. Errichtung eines Schülerhortes.

.. Darüber hinaus wäre für die Anschaffung ein Einrichtung und Betreuungsmaterialien ein einmaliger Betrag von € 12.000,-- vorzusehen, der zu 1/3 durch Landesförderung aus Mitteln der Abteilung Bildung gedeckt werden könnte.

 

Carias 22.3.2007:

Kosten für den Umbau nicht enthalten

Für die Einrichtung einer Hortgruppe muss mit Kosten von € 18.000,-- gerechnet werden, abhängig davon welche Möbel (z.B. Tische) bereits vorhanden sind.

Für die Ausstattung mit Spiel- und Therapiematerial würde die Caritas einen Zuschuss von € 4.300,-- zur Verfügung stellen.

Caritas 17.3.2007:

Laut Kindergarten- und Hortgesetz muss der Gruppenraum für Hort oder Kindergarten mind. 60 m2 groß sein. Die im Kindergarten zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten haben eine Größe von ca. 100 m2. Möglicherweise sind kleine bauliche Veränderungen vorzunehmen (Zwischenwand herausreißen). Bei einer Begehung mit den zuständigen Personen vom Land OÖ (Herr Buchwiser, Frau Bacher) müssten dann die Details geklärt werden.

Zu den Öffnungszeiten des Hortes:

Das Angebot zur Führung eines Hortes basiert auf einer Annahme, falls die Gemeinde andere Öffnungszeiten für zweckmäßiger erachtet bzw. der Bedarf ein anderer ist, kann das Angebot natürlich geändert werden. Das vorliegende Angebot geht von einer Öffnungszeit von wöchentlich 25 Stunden aus. Diese Öffnungszeit macht ein wöchentliches Anstellungsausmaß der Hortpädagogin von 34 Stunden erforderlich (Kinderdienst + Vorbereitungszeit + Einarbeitungszeit für schulfreie Tage) siehe Beilage Einarbeitungszeit 07-08.

Caritas 24.04.2007:

Unser Angebot geht davon aus, dass Frau Zizler die Leitung für den Hort übernimmt. Lt. Kiga- und Hortgesetz steht der Leiterin einer Kindertageseinrichtung pro Gruppe eine Leitungszeit von 2 Stunden/Woche zu. Für Frau Zizler würde das bedeuten, dass sie für die 3 Kindergartengruppen + 1 Hortgruppe eine Leitungszeit von 8 Stunden hätte.

Die zusätzlichen 2 Leitungsstunden müssten  Frau Zizler vom Kinderdienst abgezogen werden (Frau Zizler ist derzeit schon mit 40 Stunden angestellt).  Wenn wir davon ausgehen, dass sich an den Öffnungszeiten für den Kindergarten für das Kindergartenjahr 2007/08 nichts ändert muss eine andere Kindergartenpädagogin die 2 Stunden Kinderdienst von Frau Zizler übernehmen. D.h. das Anstellungsausmaß dieser Pädagogin müsste erhöht werden (aliquot würde sich aber auch die Subvention durch das Land OÖ erhöhen).

 

Auskunft Frau Huber-Loske an Bgm am 24.4.2007: bei einer Schließung des Hortes im Sommer für nur 4 Wochen keine Erhöhung der Lohnkosten.

 

 

 

 

TOP. 12.) Gewährung von Gemeindeförderungen für den Einbau einer Solaranlage.

 

Der Bürgermeister bringt die Ansuchen und die Förderungsrichtlinien um Gewährung einer Gemeindeförderung wie folgt zu Kenntnis.

 

Richtlinien der Gemeinde für die Gewährung einer Förderung vom 27.4.2000:

für Solaranlage:

Gemeindeförderung 25 % der Landesförderung, höchsten € 545,05

Nachweis der Landesförderung, Vorlage von bezahlten Rechnungen

 

 

Franz Köstlinger, Riedau, Schwaben 5:

Landesförderung in Höhe von € 2.000,--

bezahlte Rechnung in Höhe von € 600,-- liegt vor

25 % der Landesförderung = € 500,--

 

 

Gerlinde Gesswagner, Riedau, Berg 15:

Landesförderung in Höhe von € 2.120,--

bezahlte Rechnung in Höhe von € 1.653,60 liegt vor.

25 % der Landesförderung = €  530,--

 

GR. Windhager stellt den Antrag, die vorliegenden Ansuchen zu genehmigen:

 

GR. Ruhmanseder: Er stellt die Frage, warum von Herrn Köstlinger nur eine Rechung in Höhe von € 600 vorgelegt wurde. Die Amtsleiterin erklärt dazu, dass nur der geförderte Betrag der Gemeinde nachgewiesen werden muss. Die Vorlage einer Gesamtrechnung ist nicht notwendig.

GV. Schabetsberger: Er weist darauf hin, dass lt. Prüfbericht der Bezirkshauptmannschft Schärding Doppelförderungen abzustellen sind. Mit dieser Angelegenheit sollte sich eigentlich der Umweltausschuss bereits befassen. Einerseits erhöhen wir die Gemeindegebühren, andererseits vergeben wir Förderungen. Er ersucht den Bürgermeister, den Umweltausschuss darauf hinzuweisen, dieses Thema in der nächsten Sitzung zu behandeln.

 

Beschluss: Alle Gemeinderäte stimmen dem Antrag zu. Die Abstimmung erfolgte mit Handzeichen.

 

 

 

 

TOP. 13.) Genehmigung eines Nachtrages zum Pachtvertrag mit Herrn Berghammer für das Freibad.

 

Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Der gültige Pachtvertrag mit Herrn Berghammer aus 1999 lautet auf die Pachtung des Buffets im Hallen- und Freibad, erklärt der Bürgermeister. Das Hallenbad ist geschlossen, Herr Berghammer betreibt nur mehr das Buffet während der Freibadsaison. Deshalb ist in der heurigen Freibadsaison einen Nachtrag zum bestehenden Pachtvertrag zu verfassen.  Herr Berghammer will nicht mehr das gesamte Buffet pachten, sondern nur mehr einen „Verkaufswagen“ aufstellen. Folgender Pachtzins wurde mit ihm besprochen, allerdings vorbehaltlich der Genehmigung im Gemeinderat:

 

Aufsplittung in Grundgebühr und „Mengengebühr“ nach Besucher.

Grundgebühr für die Saison € 1.000,--

Obergrenze € 3.500  war im Gespräch.

 

Besucheranzahl

2002                 33.889

2003                 48.784

2004                 20.747

2005                 19.534

2006                 28.613

 

Grundgebühr                                                 € 1.000,--

pro angefangene 1000 Besucher € 50,--

bis 10.000 Besucher                                      €     500,--

bis 15.000 Besucher                                      €     750,--

bis 20.000 Besucher                                      € 1.000,--

bis 25.000 Besucher                                      € 1.250,--

bis 30.000 Besucher                                      € 1.500,--

bis 35.000 Besucher                                      € 1.750,--

bis 40.000 Besucher                                      € 2.000,--

bis 45.000 Besucher                                      € 2.250,--

 

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die bekanntgegebenen Änderungen zum Pachtvertrag mit Herrn Berghammer  zu genehmigen.

 

GV. Schabetsberger stellt die Frage wie die Besucheranzahl ermittelt wird.

Bürgermeister: Die Ermittlung der Besucher erfolgt aufgrund des Drehkreuzes bei der Badekasse, das Drehkreuz wurde repariert.

 

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgte mit Handzeichen.

 

 

 

TOP. 14.) Berichterstattung über die Weiterverwendung des Hallenbades Riedau.

 

Der Bürgermeister gibt folgenden Bericht:

Herr Landesrat Stockinger wird am Dienstag 5. Juni um 15.00 Uhr in Riedau sein und einen Lokalaugenschein durchführen. Dabei werden auch die drei Interessenten anwesend sein. Die Fraktionsführer sind dazu auch sehr herzlich eingeladen.

 

 

TOP. 15.) Bestellung einer Kassenführerin während der  Karenzzeit von Frau Silvia Hörtenhuemer.

 

Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Nach § 89 OÖ.Gem0 obliegt die Führung der Kassengeschäfte in der Gemeinde dem vom Gemeinderat zu bestellenden Kassenführer, erklärt der Bürgermeister. Steht ein geeigneter Gemeindebediensteter zur Verfügung, so ist dieser zum Kassenführer zu bestellen.

 

Die bisherige Kassenführerin Frau Silvia Hörtenhuemer ist in Karenz. Für ihre Vertretung wurde Frau Eva Bettina Weinhäupl eingestellt und sie führt derzeit die Kassengeschäfte. Vertretung ist nach wie vor Herr Klaus Waldenberger.

 

Beschlussvorschlag: Bestellung von Frau Eva Bettina Weinhäupl zur Kassenführerin und zwar in der Zeit der Karenzvertretung.

 

Bürgermeister stellt den Antrag, Frau Eva Bettina Weihäupl während der Karenzzeit von Frau Hörtenhuemer als Kassenführerin zu bestellen.

 

Beschluss: Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen dem Antrag zu. Die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen.

 

 

 

 

TOP. 16.) Beschlussfassung einer Resolution für die Hauptschule Riedau.

 

Der Bürgermeister bringt das Schreiben der Hauptschule Riedau vom 23.3.2007 wie folgt zur Kenntnis, welches an den Bürgermeister, Gemeindevorstand und Gemeinderat ergangen ist.

 

Von der Amtsleitung wurde eine Resolution verfasst, welche vollinhaltlich verlesen wird.

 

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Riedau hat in seiner Sitzung vom 03.05.2007 sich eingehend mit der Thematik „Informatikschwerpunkt an der Hauptschule Riedau“ auseinandergesetzt und folgende

 

R e s o l u t i o n

beschlossen:

 

Die  Marktgemeinde  Riedau  ersucht  um  Unterstützung für eine anerkannte „Informatikhauptschule“ mit zusätzlicher Stundenzuteilungen für die Informatikhauptschule Riedau und begründet dies wie folgt:

 

Im Jahr 1999 ist der Landesschulrat an die Bezirke mit der Aufforderung herangetreten, Hauptschulen mit Informatikschwerpunkten zu installieren. Es wurde damals ein zusätzliches Stundenkontingent von 4-5 Lehrerwochenstunden pro Schulstufe an diese Schulen vergeben. Die Hauptschule Riedau hat sich damals im Bezirk Schärding darum beworben und vom damaligen BSI Helmut Kumpfmüller den Zuschlag erhalten.

Daraufhin wurde in mühevoller Arbeit ein pädagogisches und didaktisches Konzept für die Schwerpunktklassen entwickelt, das dem Landesschulrat vorgelegt werden musste. Frau LSI Schmiedinger machte sich die Mühe mit unserem Projektteam noch einige Punkte zu verbessern und schließlich wurde auch vom LSR die Zustimmung erteilt (wie übrigens auch 27 anderen Hauptschulen im Lande, siehe Beilage).

Im Schuljahr 2000/01 begann an der HS Riedau die Umsetzung. Bereits im Frühjahr 2000 fand ein Elterninformationsabend statt, zu dem neben den Eltern aus den Volkschulen des Schulsprengels auch umliegende Volksschuleltern eingeladen waren. Schon im 1. Jahr des Bestehens war der Andrang so groß, dass von 3 ersten Klassen 2 mit Informatikschwerpunkt geführt werden konnten. Dieser Trend setzte sich  - mit einer Ausnahme – bis heute fort.

Diesen Umständen entsprechend, unterzog sich auch die Mehrzahl der Lehrkräfte an unserer Schule einer intensiven Ausbildung, um den Schülern, nicht nur im Informatikunterricht, sondern auch in möglichst vielen anderen Gegenständen den Computer als wichtiges Hilfsmittel der Informationsbeschaffung näher zu bringen.

Auch der Schulerhalter erkannte die Notwendigkeit und schuf im Rahmen der Schulrenovierung und –erweiterung mit großem finanziellen Aufwand die Möglichkeit, der Schule 3 modernst eingerichtete EDV –Räume zur Verfügung zu stellen.

Um diese Rahmenbedingungen beneiden die Hauptschule Riedau die Schulen im weiten Umkreis. Daher finden fast alle Fortbildungsveranstaltungen der Bezirke Schärding und Grieskirchen (im neu geschaffenen Bildungsverbund) auf dem Gebiete der Informatik an unserer Schule statt.

All diese positiven Entwicklungen fanden 2005 ein jähes Ende. Der Landesschulrat stoppte die Stundenzuteilungen an die Schulen mit Informatikschwerpunkt (eigentlich wurde sie schon 2002 gestoppt, aber die Bezirke unterstützten die Schwerpunkte weiter unterschiedlich mit Stundenkontingenten, bis bei allgemeiner Stundenknappheit auch das in unserem und manch anderen Bezirken eingestellt wurde) und zwingt uns dadurch zu einem Unterricht, der nicht mehr unserem Konzept aus dem Jahr 2000 entspricht. Um die Konkurrenz unter den Hauptschulen zu unterbinden wurde der Hauptschule Riedau darüber hinaus vom neuen Bezirksschulinspektor untersagt, Werbung an Volksschulen außerhalb unseres Schulsprengels zu betreiben.

Durch all diese Maßnahmen ist die Motivation der Lehrer an der Hauptschule nicht gesteigert worden. Seit Jahren befragen die Lehrer  - im Sinne einer Evaluation – die Eltern der  Schulabgänger der Hauptschule Riedau über den Grad der Zufriedenheit mit unserer Schule. Es kommen dabei nur positive Rückmeldungen. Im Rahmen der Schullaufbahnberatung sitzt der Lehrkörper jedes Jahr mit KollegInnen der weiterführenden Schulen beisammen und bekommen auch von dort nur Gutes zu hören. Wenn man ehemalige Schüler befragt, die den Informatikschwerpunkt besucht haben, erzählen diese, wie froh sie waren, eine solche Ausbildung genossen zu haben.

Sollen die großen finanziellen Anstrengungen umsonst gewesen sein? Es kann doch nicht sein, dass man im Jahr 2000 etwas initiiert um es dann 2005 wieder sterben zu lassen. Musik – und Sporthauptschulen genießen nach wie vor die Privilegien der zusätzlichen Stundenzuteilung (Musik: 8Wst/Schst. – Sport: 6 Wst/Schst.).

Es muss in unserer heutigen Gesellschaft hinterfragt werden, warum dem Beherrschen der modernen Informationstechnologien nicht ein ebenso hoher Stellenwert wie der Musik und dem Sport zugeordet wird.

 

Schülerentwicklung seit 2000

 

Anfänger gesamt

Klassen

Informatikschüler     gesamt         außerhalb

Schulsprgl.

00/01

70

3

46

18

01/02

65

3

46

14

02/03

67

3

45

9

03/04

84

3

56

17

04/05

48

2

39

13

05/06

63

3

45

14

06/07

61

3

51

16

07/08

49

2

39

14

(Anmeldg.)

 

 

 

 

 

 

 

Die Marktgemeinde Riedau appeliert um die Gleichstellung einer Informatikhauptschule mit einer Sport- und Musikhauptschule und somit um Zuteilung zusätzlicher Stunden.

 

 

Die Mitglieder des Gemeinderates der Marktgemeindeamt Riedau:

 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die vorliegende Resolution zu beschließen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig beschlossen. Die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen.

         Anschließend unterfertigen alle

 

 

 

 

 

TOP. 17.) Bericht des Bürgermeisters.

 

Der Einspruch von Frau Amilvo Gerlinde betreffend Akteneinsicht wurde vom Amt der Oö. Landesregierung zurückgewiesen.

 

Der Antrag auf Gewährung von BZ-Mitteln zum Ausgleich des ordentlichen Haushaltes wurde vonseiten des Amtes der Oö. Landesregierung mit dem Hinweis zurückgewiesen, da zuerst die bestehenden RHV-Darlehen zu optimieren sind (Laufzeitverlängerung auf 33 Jahre). Der RHV wird sich in seiner Sitzung am 08. Mai mit dieser Angelegenheit befassen.

 

TOP. 18.) Allfälliges.

 

GR. Ruhmanseder: Er möchte eine bessere Beschilderung zum Gemeindearzt.

 

GV. Schabetsberger: Die ausgesandten Vorschreibungen für Wasser und Kanal haben bei einigen älteren Gemeindebürgern für Verwirrung gesorgt. Er ersucht, dass bei den zukünftigen Lastschriftanzeigen am Ende die Kosten für je einen Kubikmeter Wasser und Kanal separat angeführt werden. Die Rechnung wird dadurch nachvollziehbarer.

 

GR. Wolschlager: Er ersucht die Straßenbeleuchtungslaternen aufzustellen. Dazu erklärt der Bürgermeister, dass sich der Gemeindevorstand in seiner letzten Sitzung mit der Erweiterung der Straßenbeleuchtung befasst hat.

 


 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 01.02.2007 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20.40 Uhr.

 

 

 

 

.......................................................                               ...................................................

                     (Vorsitzender)                                                              (Gemeinderat)

 

 

 

...............................................                          .............................................

                     (Schriftführer)                                                            (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: