Lfd.Nr. 28 Jahr 2007

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

über die öffentliche 28. Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am
08. März 2007.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

 

Anwesende:

 

01. Bgm. Ing. Johann Demmelbauer  als Vorsitzender

02. GV. Berta Scheuringer                                          15. GR. Franz Arthofer

03. GR. Wolfgang Kraft                                               16. GR. Kurt Kemetsmüller

04. GR. Monika Tallier                                                17. GR. Karin Eichinger

05. GR. Franz Wimmer                                               18. GR. Erwin Wolschlager

06. GR. Ing. Alois Steinmetz                                       19. GR. Ernst Hintermayer

07. GR. Gerhard Payrleitner                                        20. GR.

08. GR. Richard Ebner                                                21. GR.

09. GR. Nobert Gumpinger                                          22. GR.

10. GV. Franz Schabetsberger                                    23. GR.

11. GV. Günter Ortner                                                24. GR.

12. GV. Anita Wolschlager                                          25. GR.

13. GR. Rudolf Hosner                                               

14. GR. Klaus Ortner                                                 

                                                                           

 

Ersatzmitglieder:

GR. Friedrich Raschhofer                                   für        GV. Dipl.Ing. Franz Mitter

GR. Franz Mitterhauser                                     für        GR. Walter Köstlinger

GR. Gerhard Berghammer                                 für        Vizebgm. Peter Gahleitner

GR. Brigitte Schabetsberger                              für        GR. Doris Krestl

GR. Adolf Zallinger                                            für        GR. Andreas Schroll

GR. Heinzl Brigitte                                            für        GR. Heinrich Ruhmanseder

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina

 

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):

 

Es fehlen:

entschuldigt:                                                                                      unentschuldigt:

Vizebgm. Peter Gahleitner

GV. DI Franz Mitter

GR. Walter Köstlinger

GR. Doris Krestl

GR. Andeas Scholl

GR. Heinrich Ruhmanseder

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  Amtsleiterin Katharina Gehmaier

 


Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a)         die Sitzung vom - Bürgermeister, Vizebürgermeister - einberufen wurde;

b)         die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 26.2.2007

unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

öffentlich kundgemacht wurde;

c)         die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d)         dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 01.02.2007 bis zur heutigen

Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

Der Bürgermeister bringt folgenden Dringlichkeitsantrag der SPÖ-Fraktion:

 

Der Verein Riki, Verein zur Förderung von Kindern und Jugendlichen, wird beauftragt, einen Hortbetrieb in Wildhag einzurichten.

 

Beschluss:       Der Bürgermeister lässt über den Antrag abstimmen. Die Aufnahme dieses Dringlich-

keitsantrages wird abgelehnt: Abstimmungsergebnis: 11 SPÖ JA, 12 ÖVP und 2 FPÖ NEIN.

Die Abstimmung erfolgt durch erheben der Hand.

 

Zur Bürgerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

 

Tagesordnung:

 

  1. Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.
  2. Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 2006.
  3. Genehmigung des Finanzierungsplanes für Straßenbau 2007 bis 2010.
  4. Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.
  5. Vergabe von zwei ISG-Mietwohnungen (Pittnerstr. 25 und Zellerstr. 41) und Vergabe von zwei Wohnungen im betreubaren Wohnen.
  6. Befärbelungsaktion; Anhebung des Befärbelungszuschusses.
  7. Bericht des Bürgermeisters.
  8. Allfälliges

 

 


TOP. 1.) Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.

 

Der Bürgermeister ersucht den Obmann des Prüfungsausschusses, GR. Klaus Ortner, um seinen Bericht.

 

Sitzung des Prüfungsausschusses am Montag, 5. März 2007, 19.00 Uhr.

 

Tagesordnung:  1. Überprüfung des Rechnungsabschlusses

 

Wesentlichste  Daten des Rechnungsabschlusses:

 

Ordentlicher Haushalt

      Einnahmen                   3,057.427,12

      Ausgaben                     3,366.441,34

      Abgang                           309.014,22

 

Außerordentlicher Haushalt

      Einnahmen                   1.066.557,80

Ausgaben                     1.275.134,77

      Soll-Abgang                     208.576,97 (von Buchhaltung errechnet)

      (Gesamtdeckung aller Vorhaben)

 

      Soll-Abgang lfd.Jahr                  654.690.61

      Soll-Überschuss lfd.Jahr            446.113.64

      (außerord.Haushalt Einzeldeckungsprinzip der einzelnen Vorhaben, daher bei laufenden Vorhaben

       bis Endabrechnung Überschüsse möglich)

    

 Differenz = Gesamtdeckung      -208.576,97

 

Die Abweichungen wurden im Rechnungsabschluss Seite 114 - 123 begründet.

 

2.) Allfälliges:

Von der Amtsleitung wird ein Schreiben betreffend der Neuausschreibung der Versicherungsverträge vorgelegt. Frau AL Gehmaier erläutert die Details des Gesprächs mit dem Sachverständigen Dr. Oberlehner.

 

Der Obmann bringt  das Schreiben des Sachverständigen Dr. Oberlehner vollinhaltlich zur Kenntnis, ebenso die im Entwurf erstellten Ausschreibungstexte.  Herr GR. Walter Mitter als  sachkundige Person wendet ein, das die Kollektivunfallversicherung für die Feuerwehr zu niedrig veranschlagt ist, vor allem auch da eine höhere Versicherungssumme von der Prämie nicht ins Gewicht fällt, die anderen Versicherungssummen erscheinen ihm angemessen und sind auch von den Mitgliedern des Ausschusses schwer zu beurteilen.

 

Es wird angeregt zu überprüfen, wie die Haftung betreffend der Fahrzeuge ist, wenn sich diese im Gebäude befinden. ( Regelung Polizze!)

Versicherung 2.Wartehäuschen und Bahnhof ( Mitversicherung Glasbruch )

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht und für die Arbeit der Mitglieder des Prüfungsausschusses.

 

GR. Klaus Ortner stellt noch folgende Frage: das Angebot von Herrn Dr. Oberlehner umfasst alle Versicherungen der Gemeinde, es gibt aber Versicherungen, die noch nicht kündbar sind und jetzt in seinem Honorar enthalten sind. Wird Herr Dr. Oberlehner dadurch billiger oder bereitet er die Ausschreibung für später bereits vor?

 

Die Amtsleiterin erklärt, dass sie diese Frage noch abklären wird.

 

 


TOP. 2.) Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 2006.

 

Der Bürgermeister bringt die Daten des Rechnungsabschlusses wie folgt zur Kenntnis:

 

Ordentlicher Haushalt

      Einnahmen                   3,057.427,12

      Ausgaben                     3,366.441,34

      Abgang                           309.014,22

 

Außerordentlicher Haushalt

      Einnahmen                   1.066.557,80

Ausgaben                     1.275.134,77

      Soll-Abgang                     208.576,97 (von Buchhaltung errechnet)

      (Gesamtdeckung aller Vorhaben)

 

      Soll-Abgang lfd.Jahr                  654.690.61

      Soll-Überschuss lfd.Jahr            446.113.64

      (außerord.Haushalt Einzeldeckungsprinzip der einzelnen Vorhaben, daher bei laufenden Vorhaben

       bis Endabrechnung Überschüsse möglich)

 

      Differenz = Gesamtdeckung      -208.576,97

 

 

Die Abweichungen wurden im Rechnungsabschluss Seite 114 - 123 begründet.

 

Der Vorsitzende ersucht um Wortmeldungen.

 

GV. Franz Schabetsberger: Er hat den Rechnungsabschluss sehr genau überprüft. Es besteht ein relativ hoher Abgang, aber diese Realität müssen wir zur Kenntnis nehmen. Es sind von der Buchhaltung noch Beträge ins Soll gestellt worden, denn ansonsten gäbe es einen noch höheren Abgang. Es gibt Überschreitungen bei einzelnen Konten und er hofft, dass diese vom Land übernommen werden.

 

Abschließend stellt der Bürgermeister den Antrag, den zur Kenntnis gebrachten Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 2006 zu genehmigen.

 

Beschluss:       Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen dem Antrag des Bürgermeisters zu. Die

                        Abstimmung erfolgt durch erheben der Hand.

 

 

 

TOP. 3.) Genehmigung des Finanzierungsplanes für Straßenbau 2007 bis 2010.

 

Der Bürgermeister bringt den Sachverhalt zur Kenntnis:

 

Vom Amt der OÖ. Landesregierung, Abt. Gemeinden, ist am 16.1.2007 folgender Finanzierungsplan eingelangt, erklärt der Vorsitzende:

 

AZ:Gem-311307/347-2007-Ba vom 11.1.2007

 

Antrag auf Gewährung einer Bedarfszuweisung für den Straßenbau 2007 bis 2010.

Die Überprüfung des Antrages der Marktgemeinde Riedau vom 3. Jänner 2007, Zl. 940-08-2006/07-Ge, hat vom Standpunkt der Gemeindeaufsichtsbehörde aus nachstehende Finanzierungsmöglichkeit für den Straßenbau 2007 bis 2010 ergeben:

 

Bezeichnung der Finanzierungsmittel

 

Bezeichnung der

Finanzierungsmittel

2007

2008

2009

2010

Gesamt in EURO

I-Beiträge

8.000

8.000

7.700

7.000

30.700

Landeszuschuss

38.000

36.000

7.800

 

81.800

Bedarfszuweisung

40.000

40.000

40.000

40.000

160.000

 

 

 

 

 

 

Summe in EURO

86.000

84.000

55.500

47.000

272.500

 

Die in der vorstehenden Finanzierungsdarstellung für die Folgejahre angeführten Förderungsmittel werden unter der Annahme vermerkt, das die Finanzkraft der Marktgemeinde Riedau annähernd gleich bleibt, die Gebarung sparsam geführt wird und die ordnungsgemäße Verwendung der gewährten Fördermittel sowie der Einsatz der sonstigen Finanzierungsmittel bei der weiteren Antragstellung auf Gewährung von Bedarfszuweisungen etc. für das nächste Jahr angewiesen wird. Die Gewährung der für die Folgejahre vorgemerkten Fördermittel kann jedoch nur nach Maßgabe der in diesen Jahren zur Verfügung stehenden Mittel erfolgen.

 

Die Gewährung und Flüssigmachung der in Aussicht gestellten Bedarfszuweisungsmittel erfolgt auf Antrag der Gemeinde bei Nachweis des Bedarfes und des Einsatzes der vorgesehenen Eigenmittel bzw. der übrigen vorgesehenen Finanzierungsmittel sowie unter Bedachtnahme auf die verfügbaren Bedarfszuweisungsmittel. Bei den in Aussicht gestellten Bedarfszuweisungsmitteln handelt es sich um einen nicht erhöhbaren Fixbetrag. Auf die Bestimmungen des § 80 Abs. 2 der OÖ. Gemeindeordnung 1990 wird hingewiesen.

 

Einem Protokollauszug jener Gemeinderatssitzung, dem der Beschluss der oa. Finanzierung entnommen werden kann, wird ehestmöglich entgegengesehen.

 

Eine Mehrausfertigung dieses Schreibens ergeht an die Bezirkshauptmannschaft Schärding.

Für die Landesregierung

Dr. Josef Stockinger

Landesrat

 

Es werden also von LR Stockinger € 160.000 in den nächsten vier Jahren zur Verfügung gestellt, erklärt der Bürgermeister und bittet um Wortmeldungen.

 

GV. Schabetsberger berichtet dazu, dass dieser Finanzierungsplan im Jänner nach Linz geschickt und auch so genehmigt wurde. Er muss aber dazu bemerken, dass die Landesbeiträge immer nur 30 % der tatsächlichen jährlichen Kosten betragen. So wird der für heuer veranschlagte Landesbeitrag nicht eintreffen.  Er hofft aber, dass zumindest diese Bedarfszuweisungsmittel so eintreffen, sodass die Straßen gebaut werden können.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer stellt abschließend den Antrag auf Genehmigung.

 

Beschluss:       Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen dem Antrag des Bürgermeisters zu. Die

                        Abstimmung erfolgt durch erheben der Hand.

 

 

 

TOP. 4.) Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.

 

Der Bürgermeister ersucht den Obmann des Wohnungsausschusses, GV. Franz Schabetsberger, um seinen Bericht.

 

Sitzung des Wohnungsausschusses am 12.2.2007

 

1.      Vergabe der Mietwohnung im ISG-Wohnblock in 4752 Riedau, Pittnerstraße 25, Wohnung Nr. 2 im Parterre, (kein Kinderzimmer); Nutzflächenausmaß 64,76 m²; VERGABEVORSCHLAG FÜR DEN GEMEINDERAT

 

 

Ehemalige Wohnung ***anonymisiert*** -  4 Ansuchen:

***anonymisiert*** Riedau

 

Es wurden die vorliegenden Ansuchen durchbesprochen und die Punkte nach den Richtlinien für die objektive Vergabe von Wohnungen vergeben:

***anonymisiert***

Vergabevorschlag an GR: Frau ***anonymisiert*** zu vergeben.

Als Ersatz käme Herr ***anonymisiert*** in Frage.

 

2.      Vergabe der Mietwohnung im ISG-Wohnblock in 4752 Riedau, Zellerstraße 41, Wohnung Nr. 8 im 2. Stock (kein Kinderzimmer); Nutzflächenausmaß 59,19 m² ; VERGABEVORSCHLAG FÜR DEN GEMEINDERAT

 

 

5 Ansuchen liegen vor:

***anonymisiert***

 

Es wurden die vorliegenden Ansuchen durchbesprochen und die Punkte nach den Richtlinien für die objektive Vergabe von Wohnungen vergeben:

***anonymisiert*** Riedau                                                 50 Punkte

 

Vergabevorschlag an GR: Herrn ***anonymisiert*** zu vergeben.

Als 1. Ersatz käme Herr ***anonymisiert*** in Frage.

Als 2. Ersatz wäre Herr ***anonymisiert*** vorgesehen.

 

 

  1. Vergabe einer Mietwohnung im BETREUBAREN ISG-Wohnblock in 4752 Riedau, Marktplatz 84/85; VERGABEVORSCHLAG FÜR DEN GEMEINDERAT

 

 

Im Betreubaren Wohnen sind noch zwei Wohnunen frei. Es liegt wieder ein Ansuchen vor:

Frau ***anonymisiert*** sucht um die Wohnung Nr. 3 im Untergeschoß an. Die Empfehlung mobiler Dienste wurde bereits eingeholt. Das Rote Kreuz Schärding hat keine Einwände gegen die Wohnungsvergabe.

Frau ***anonymisiert*** hatte ....

 

Vergabevorschlag an GR: Vergabe der freien Wohnung - Betreubare ISG-Mitwohnung Nr. 3 im Untergeschoß an Frau ***anonymisiert***

 

3.  Allfälliges

Im Betreubaren Wohnblock in Riedau ist noch die Wohnung Nr. 8 im Erdgeschoß frei.

 

Nach der Wohnungsausschusssitzung vom 12.02.2007 wird folgendes bekanntgegeben:

 

Frau ***anonymisiert*** teilte dem Marktgemeindeamt Riedau, am 21.02.2007 mit, dass sie in einer anderen Gemeinde eine Wohnung bekommen hat und daher das Ansuchen hinfällig ist.

Als Ersatz für die ISG-Mietwohnung in der Pittnerstraße 25, Wohnung Nr. 2 wurde bei der Wohnungsausschusssitzung Herr ***anonymisiert*** nominiert. Herr ***anonymisiert*** freute sich ganz besonders, dass ihm jetzt diese Wohnung zugewiesen wurde.

 

Wie bereits bekannt, war im Betreubaren Wohnblock in Riedau noch eine Wohnung frei. Diese Wohnung Nr. 8 im Erdgeschoß wurde nun von Frau***anonymisiert*** besichtigt. Sie ist .....

Am 26.02.2007 wurde beim Marktgemeindeamt Riedau ein Ansuchen um diese Wohnung abgegeben. Die Empfehlung mobiler Dienste wurde eingeholt. Das Rote Kreuz Schärding hat keine Einwände gegen die Wohnungsvergabe.

Nach Rücksprache mit Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer und Wohnungsausschussobmann Franz Schabetsberger gab es von allen 3 Fraktionen grünes Licht für die sofortige Vergabe.

Frau ***anonymisiert*** wird mit 01. März 2007 in die letzte freie Mietwohnung im Betreubaren Wohnblock in Riedau einziehen. Dies wurde der ISG mitgeteilt und am 28.02.2007 kam es schon zur Schlüsselübergabe.

 

Der Wohnungsausschussobmann Franz Schabetsberger bittet den Gemeinderat diese Wohnungsvergaben bei der Gemeinderatssitzung (08.03.2007) nachträglich zu beschließen.

 

Am 23.02.2007 wurde von der ISG Ried im Innkreis bezüglich allgemeine Vergabe von geförderten Mietwohnungen folgendes mitgeteilt:

„Mit Schreiben vom 07.02.2007 wurden wir von der Abteilung Wohnbauförderung des Landes Oö. ausdrücklich aufgefordert, die Einhaltung der Wohnbauförderungsbestimmungen genau zu überwachen. Im Speziellen wurde die Einhaltung der Einkommensgrenzen und die Aufgabe der Rechte am bisherigen Wohnraum als wichtigste Voraussetzung für den Bezug einer gemäß dem Oö. Wohnbauförderungsgesetz geförderten Wohnung hervorgehoben.

Wir ersuchen daher das Marktgemeindeamt Riedau, ab sofort bei der Vergabe einer geförderten Mietwohnung auch die Einkommensnachweise sämtlicher, die Wohnung beziehende Personen, vom künftigen Mieter anzufordern (Jahreseinkommensnachweis vom Vorjahr). Weiters ist auch die Aufgabe der (Eigentums-)Rechte an der bisher genutzten Wohnung durch den Mieter zu bestätigen (entsprechendes Formblatt liegt bei).

Die Unterlagen bitten wir Sie, sodann gemeinsam mit Ihrem Vergabevorschlag an uns zu übersenden.

Wir danken Ihnen sehr für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung in dieser Angelegenheit und verbleiben

mit den besten Grüßen

Manfred Hechinger

Innviertler Gemeinnützige Wohnungs- & Siedlungsgenossenschaft“

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht und für die Arbeit des Wohnungsausschusses.

 

 

 

TOP: 5.) Vergabe von zwei ISG-Mietwohnungen (Pittnerstr. 25 und Zellerstr. 41) und Vergabe von zwei Wohnungen im betreubaren Wohnen.

 

Der Bürgermeister bringt den Vergabevorschlag des Wohnungsausschusses wie folgt zur Kenntnis:

 

Vergabevorschlag des Wohnungsausschusses:

 

Vergabe der Mietwohnung im ISG-Wohnblock in 4752 Riedau, Pittnerstraße 25, Wohnung Nr. 2 im Parterre, (kein Kinderzimmer); Nutzflächenausmaß 64,76 m²

 

***anonymisiert***

 

Vergabe der Mietwohnung im ISG-Wohnblock in 4752 Riedau, Zellerstraße 41, Wohnung Nr. 8 im 2. Stock (kein Kinderzimmer); Nutzflächenausmaß 59,19 m²

 

***anonymisiert***

 

 

Vergabe einer Mietwohnung im BETREUBAREN ISG-Wohnblock in 4752 Riedau, Marktplatz 84/85; VERGABEVORSCHLAG FÜR DEN GEMEINDERAT

Wohnung Nr. 3 an Frau ***anonymisiert***

Wohnung Nr. 8 an Frau ***anonymisiert***

 

GV. Schabetsberger stellt den Antrag, die vorgenannten Wohnungen lt. Vorschlag des Wohnungsausschusses zu genehmigen.

 

Der Bürgermeister lässt über diesen Antrag abstimmen.

 

Beschluss:       Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen dem Antrag des Bürgermeisters zu. Die

                        Abstimmung erfolgt durch erheben der Hand.

 

 

 


TOP. 6.) Befärbelungsaktion; Anhebung des Befärbelungszuschusses.

 

Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt wie folgt bekannt:

 

Es gibt schon seit längerer Zeit für die Befärbelung der Wohnhäuser im Marktbereich einen Zuschuss. Die Gemeinde Riedau zahlt für die Befärbelung von Wohnhäusern, welche im Färbelungsplan enthalten sind, einen Betrag von € 181,68 (= ATS 2.500,--) aus. Dieser Betrag soll auf € 200,- angehoben werden, wobei der Betrag diskutiert werden kann.

 

2007:  bisher € 181,68 (Schärfl)

2006:   0

2005:   0

2004:    0

2003:    0

2002:   181,68 Enzlmüller

 

GV. Günter Ortner: Er schlägt vor, dass der Bauausschuss den Befärbelungvorschlag überhaupt erarbeitet, da er schon sehr alt ist. Wenn dann etwas Gescheites vorliegt, soll nochmals darüber diskutiert werden. Vielleicht wird sich der Zuschuss erhöhen. Er ist aber vorerst mit der Erhöhung auf € 200,- einverstanden und stellt den Antrag auf Erhöhung in Höhe von  € 200,00.

 

Beschluss:       Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen dem Antrag zu. Die

                        Abstimmung erfolgt durch erheben der Hand.

 

 

 

TOP. 7.) Bericht des Bürgermeisters.

 

Eröffnung Verbandskläranlage am Freitag, 01.06.2007 um 14.00 Uhr in Zell an der Pram

 

Weiterer wichtigerTermin für Gemeinderäte: 24. April 2007, 19.30 Uhr Gasthaus Ziegler, Taiskirchen:

Leader Pramtal: Infoveranstaltung für Bürgermeister, GemeinderätInnen und Teilnehmer an der Zukunftswerkstatt; Präsentation Lokale Entwicklungsstrategie; Vorstellung Organisation und Finanzierung; Vorbereitung Gemeinderatsbeschlüsse. LR. Stockinger und LR. Ackerl sind dafür, dass sich die Gemeinden daran beteiligen.

 

Der Bäderbeirat besichtigt in 14 Tagen das Freibad, geleitet wird dies vom Vizebürgermeister. Es wird vorher noch ein Gespräch mit den Fraktionsführern geben.

 

Es gab bereits heute den Dringlichkeitsantrag, dazu liegt ein Brief von RIKI an den Gemeinderat vor, eingetroffen 15. Februar. Er bringt den Brief vollinhaltlich zur Kenntnis:

 

Vereine RIKI

Wildhag 3

4752 Riedau

 

An den Gemeinderat der

Marktgemeinde

4752 Riedau

 

Errichtung eines Schülerhortes

 

Nachdem bei den Erhebungen der Volks- und Hauptschule keine ausreichende Schülerzahl für eine Nachmittagsbetreuung gefunden werden konnte (mind. 13 Schüler pro Schule). Hat sich der Vereine RIKI mit den Möglichkeiten einer Horterrichtung auseinandergesetzt.

Der Vorteil eines Hortes besteht darin, dass Schüler im Alter von 6 bis 14 Jahren gemeinsam betreut werden können. Ein weiterer Vorteil liegt in den Öffnungszeiten. Ein Hort ist nur im August, in der Karwoche und 2 Wochen zu Weihnachten geschlossen. An allen anderen schulfreien Tagen können berufstätige Eltern ihre Kinder in den Hort bringen. Außerdem kann ein Hort schon mit 10 Kindern starten, die allerdings 3 bzw. 5 Tage in der Woche anwesend sein müssen. Die Elterbeiträge werden in Zukunft einheitlich, sozial gestaffelt für ganz Oberösterreich vorgeschrieben werden.

Nachdem im RIKI-Haus in Wildhag das gesamte obere Stockwerk noch frei zur Verfügung steht, stellte unser Verein Überlegungen in Richtung Hortbetreuung an. Zur Ausarbeitung eines Konzeptes und der anschließenden Betreuung des Hortes haben wir den Verein oö. Familienzentrum gewinnen können. Dieser Verein hat auf diesem Gebiet schon sehr große Erfahrung, betreut er doch oberösterreichweit 12 Krabbelstuben und 35 Horte.

Wir ersuchen daher die Marktgemeinde Riedau ab Herbst 2007 den Hortbetrieb zu ermöglichen und die Abgangsdeckung (ca. 2.500,- € pro Jahr) zu übernehmen. Darüber hinaus wäre für die Anschaffung von Einrichtung und Betreuungsmaterialien ein einmaliger Betrag von € 12.000,-- vorzusehen, der zu 1/3 durch Landesförderung aus Mitteln der Abteilung Bildung gedeckt werden könnte.

In der Hoffnung auf positive Erledigung

Werner Zarbl

Obmann Verein RIKI

 

Abschließend stellt der Bürgermeister an GR. Wolfgang Kraft eine Frage bezüglich Bebauung des Grundstückes in Pomedt (Spielplatz).

 

 

 

TOP. 8.) Allfälliges

 

 

GR. Franz Wimmer bringt folgendes  Anliegen vor:  mind. drei Kanaldeckel in der Bahnhofstraße von Niemetz Richtung Bahnhof machen viel Lärm.

Darauf antwortet die Amtsleiterin, dies ist dem Amt bekannt. Der Einbau dieser teuren Kanaldeckel durch die Fa. Alpine kostete der Gemeinde € 9.000,--, es wurde bereits reklamiert. Sobald es möglich ist, erfolgt die Sanierung.

 

GR. Berghammer gibt weiters bekannt, dass in Vormarkt beim Wohnhaus Baumgartner ebenfalls ein Kanaldeckel sehr laut ist.

 

GR. Heinzl stellt die Frage, wann die Pflöcke beim Gehweg Berg wieder aufgestellt werden. Die Autos fahren sicherlich langsamer, wenn diese Pflöcke aufgestellt sind. Die Polizei hat kürzlich um 08.00 Uhr die Geschwindigkeit auf dieser Straße gemessen. Sie findet es wäre besser, wenn die Geschwindigkeitsmessung zu jenem Zeitpunkt durchgeführt wird, wenn die Kinder in die Schule gehen.

Amtsleiterin Gehmaier berichtet dazu, dass ein „Musterpflock“ in Holz“ bestellt wurden. Dieser muss ausprobiert werden, ob er passt. Wenn ja, dann werden die erforderlichen Pflöcke in Holz angekauft.

Dazu regt GR. Ornter Klaus, an die Polizei soll in diesem Bereich Geschwindigkeitsmessungen zwischen 17.00 und 18.00 Uhr durchführen.

 

Bgm. Ing. Demmelbauer berichtet, dass Herr DI Wenter Lärmmessungen am Tage betreffend Lärmschutzwände durchgeführt hat. Dabei hat Herr DI Wenter  gesagt, er konnte den Bundesbahnlärm beim Wohnhaus Wimmer nicht messen, weil der Straßenlärm sehr hoch ist. Dieser Bericht wird sicherlich an Polizei weitergegeben. Sie sollen nicht nur Geschwindigkeitsmessungen, sondern auch Lärmmessungen durchführen.

 

GR. Raschhofer stellt die Frage, wann die Wartehäuschen für die Busbuchten am Bahnhof aufgestellt werden.

Der Vorsitzende antwortet, dass bereits ein Angebot eingetroffen ist. Allerdings ist noch die Situierung zu klären.

 

GR. Erwin Wolschlager findet es schade, dass für Kinder kein Geld da ist. Es wird von €  2.500,- geredet und man sollte das Politische hinten lassen. Momentan ist es sehr politisch und dies ist aber nicht der zielführende Weg.

 

Der Bürgermeister antwortet, dass die Nichtaufnahme des Dringlichkeitsantrages keine Ablehnung bedeutet, also dass wir es nicht machen, sondern dass wir dazu Zeit brauchen.

 

GR. Wimmer sagt dazu, dass diese Einrichtung nicht an das Ortsende gehört, sondern ins Ortszentrum.

 

GR. Hintermayer glaubt, es wird nicht bei den Betriebskosten bleiben. Dann bekommen wir eine Situation wie beim Hallenbad. Es werden dann auch Zeller Kinder hingehen und auch die sollen mitzahlen. Er ist der Meinung, dass vorher alles geklärt werden soll und wir sollten nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden.

 

GV. Günter Ortner bedauert, dass der Antrag so kaltschnäuzig abgelehnt wird. Es soll egal sein wer es macht, sondern dass es gemacht wird.

 

GV. Schabetsberger möchte dazu mache Dinge klarstellen. Der Verein RIKi ist ein unpolitischer Verein. Das Haus wurde mit Fördermittel des Landes angekauft und mit Eigeninitiative durch die Bevölkerung saniert.  Kein politischer Euro steckt in diesem Haus, nur Landesmittel und Spendengelder. Einen Hortbetrieb kann man machen ab 10 Kinder. Man kann Auswärtige aufnehmen wenn man Platz hat. Es ist schade, wenn es ein Gespräch mit dem Bürgermeister gibt und der Verein wird als parteipolitisch hingestellt. Die Familien gehen dort hin und sind parteiunabhängig. Mit den Beiträgen der Familien werden die Betriebskosten bezahlt. Die Schulbetreuung kann das nicht bieten was ein Hort bieten kann. Im Zentrum gibt es leider keinen Platz für einen Hort, in der Schule und im Kindergarten geht es nicht. Der Anbieter im Riki ist sehr professionell.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer sagt dazu, dass er prinzipiell für einen Hort ist. Er lässt sich aber zeitlich nicht unter Druck setzen und er ist dafür, dass eine gemeinsame Lösung gefunden wird.

 

GR. Brigitte Heinzl meint dazu, dass es im Kindergarten nachmittags nur eine Gruppe gibt. Das Riki ist zu weit draußen.

 

GV. Franz Schabetsberger erklärt, dass ein Kindergartenplatz nicht doppelt vergeben werden darf. Die Räume der Schwestern sind nicht geeignet für einen Hortbetrieb.

 

Der Vorsitzende sagt, er wird sich diesbezüglich auch weiter informieren und es wird weiter im Gemeinderat beraten.

 

GV. Wolschlager bemängelt, dass die Gemeinde wieder viel Zeit braucht, genauso wie bei der Gesunden Gemeinde. Der Bürgermeister gibt dazu keine Antwort.

 

 

 

 

 


 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 01.02.2007 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20.40 Uhr.

 

 

 

 

.......................................................                               ...................................................

                     (Vorsitzender)                                                              (Gemeinderat)

 

 

 

...............................................                          .............................................

                     (Schriftführer)                                                            (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: