Lfd.Nr. 10 Jahr 2004

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

über die öffentliche 10. Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am
14. Oktober 2004.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

 

Anwesende:

 

01. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer als Vorsitzender

02. GR. Diana Dick                                        15. GR. Kurt Kemetsmüller

03. GR. DI Franz Mitter                                  16. GR. Andreas Schroll

04. GR. Walter Köstlinger                               17. GR. Karin Eichinger

05. GR. Wolfgang Kraft                                  18. GR. Erwin Wolschlager

06. GR. Monika Tallier                                    19. GR. Ernst Hintermayr

07. GR. Franz Wimmer                                   20.

08. GR. Gerhard Payrleitner                            21.

09. GV. Franz Schabetsberger                        22.

10. GV. Günter Ortner                                   23.

11. GR. Rudolf Hosner                                    24.

12. GR. Klaus Ortner                                     25.

13. GR. Doris Krestel                                    

14. GR. Franz Arthofer                                  

 

 

 

 

Ersatzmitglieder:

GR. Fritz Raschhofer           für               GV. Hermann Kraft

GR. Richard Ebner              für               GR. Ing. Alois Steinmetz

GR. Herbert Aschauer         für               Vizebgm. Peter Gahleitner

GR. Gerhard Berghammer     für               GV. Berta Scheuringer

GR. Gerold Schellmann        für               GV. Anita Wolschlager

GR. Brigitte Heinzl              für               GR. Heinrich Ruhmanseder

 

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina

 

 

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):

 

 

Es fehlen:

entschuldigt:                                      unentschuldigt:

 

 

 

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  AL Katharina Gehmaier
Der Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a) die Sitzung vom - Bürgermeister, Vizebürgermeister -

    einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 31.08.2004

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 24.06.2004 bis zur heutigen     

     Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-

    gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen

    diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht

    werden können.

 

 

 

 

GV. Franz Schabetsberger und GR. Heinrich Ruhmanseder unterschreiben das Sitzungsprotokoll.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

Angelobung der Gemeinderatsmitglieder Aschauer Herbert und Berghammer Gerhard.

 

Der Obmann bringt folgenden Dringlichkeitsantrag vor:

Gemäß § 2 Abs. 4 der Geschäftsordnung für Kollegialorgane der Marktgemeinde Riedau stelle ich den dringlichen Antrag, der Gemeinderat möge folgenden Tagesordnungspunkt in die Sitzung vom 01.04.2004 aufnehmen und behandeln:

 

Auftragsvergabe betreffend Verlegung der Wasserleitung im Bereich der Bahnunterführung in Schwaben.

 

Die Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes erfolgt aus folgendem Grund mit einem Dringlichkeitsantrag:

 

Die Angebote sind erst am 12.11.2004 bzw. 13.11.2004 am Marktgemeindeamt Riedau eingelangt. Die Durchführung dieser Wasserleitungsumlegung muss jedoch so rasch als möglich erfolgen, um die Bauarbeiten bei der Bahnunterführung nicht unnötig zu behindern.

 

Beschluss:   Der Antrag wird einstimmig angenommen und diese Angelegenheit als TOP. 9)

                   in die Sitzung aufgenommen.

 

Tagesordnung:

 

 

  1. Genehmigung eines Dienstbarkeitsvertrages mit der OÖ: Ferngas.
  2. Einwendung im Rahmen des grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens zum Projekt „Zwischenlager für abgebrannte Brennstäbe am Gelände des AKW Temelin“
  3. Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.
  4. Festlegung der Miete für die Wohnung Nr. 3im Gemeindewohnhaus Pomedt 3.
  5. Vergabe der Wohnung Nr.3 im Gemeindewohnhaus Pomedt 3.
  6. Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.
  7. Erhöhung der Eintrittspreise für das Freizeitzentrum Riedau.
  8. Bericht des Obmannes des Bauausschuss.
  9. Bericht des Bürgermeisters.
  10. Allfälliges.

 

 

 

 

Vor Beginn der Tagesordnung wird wieder eine Bürgerfragestunde abgehalten. Nachdem es keine Wortmeldungen dazu gibt, wird mit der Tagesordnung zur Gemeinderatssitzung fortgefahren.

 

 

TOP. 1.) Genehmigung eines Dienstbarkeitsvertrages mit der OÖ. Ferngas.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass eine Regelungen betreffend eine Dienstbarkeit für die Ferngas bereits öfters getroffen wurden. Er bringt den vorliegenden Dienstbarkeitsvertrag wie folgt zur Kenntnis:

 

Dienstbarkeitsvertrag

abgeschlossen am heutigen Tage zwischen der Oberösterreichische Ferngas Aktiengesellschaft, 4030 Linz, Neubauzeile 99, im Folgenden „OÖ. Ferngas“ genannt, einerseits und -

Marktgemeinde Riedau, Riedau 32, 4752 Riedau -

im Folgenden Grundeigentümerin genannt, andererseits wie folgt: -

Gegenstand dieses Vertrages ist die Inanspruchnahme von Grundstucken aus dem Gutsbestand der Liegenschaften der vorgenannten Grundeigentümerin durch die Erdgasleitung OGV 433 Riedau durch die 00. Ferngas bzw. deren Rechtsnachfolger.

II.

Demnach räumt die Grundeigentümerin der OÖ. Ferngas das Recht ein, nachstehende Grundstücke, und zwar - -

EZ 120, KG 48129 Riedau, Nr. 19 - -

EZ 120, KG 48129 Riedau, Nr. 1314/3 - -

in Anspruch zu nehmen, d h die Leitung über obige Grundstucke zu fuhren (nur hier gilt die Einschränkung gemäß Punkt III) sowie eine Erdgas-Leitungsanlage samt zugehörigen Nebenanlageteilen, im Folgenden Anlage genannt, zu verlegen, sowie auf den Grundstücken 19,1314/3, zu errichten, diese Anlage zu betreiben, zu überprüfen, instandzuhalten, zu erneuern und umzubauen und die diese Arbeiten sowie den sicheren Bestand der Anlage hindernden oder gefährdenden Boden- und Pflanzenhindernisse zu entfernen und hiezu diese Grundstücke zu betreten. über diese Grundstücke Baustoffe und Baugeräte an- und abzuliefern, und jederzeit, soweit notwendig und zweckmäßig, auch mit Fahrzeugen jeder Art zu befahren, sowie am Rande dieser Grundstücke Vermarkungszeichen zu setzen.

Die Grundeigentümerin verpflichtet sich, ‘alles zu unterlassen, was eine Beschädigung, Störung der Anlage oder Behinderung der oben genannten Arbeiten zur Folge haben könnte.

Sie verpflichtet sich ferner, auf vorgenannten Grundstücken auf einem Grundstreifen von 1 Metern beiderseits der Anlage ohne Zustimmung der OÖ. Ferngas keinerlei Bauwerke jeglicher Art zu errichten, und im Falle beabsichtigter Grabungen! die tiefer als SO cm unter die Erdoberfläche reichen könnten, die OÖ. Ferngas 14 Tage vorher zwecks Beistellung einer kostenlosen Schutzaufsicht zu verständigen und bei der Durchführung dieser Arbeiten, deren Anweisungen zu beachten.

III.

Das Recht der Leitungsführung ist eingeschränkt auf den durch die Baubeschränkung betroffenen Teil beiderseits der rot dargestellten Leitung im integrierten Plan.

lV.

Das Entgelt für die Einräumung der Dienstbarkeit wird einvernehmlich mit EUR 8,00 festgesetzt, mit gleichem Betrag der Wert für die Gebührenbemessungszwecke sämtliche, auch künftig entstehenden Flurschäden und Wirtschaftserschwernisse sind nicht Vertragsgegenstand und werden gesondert vergütet.

V.

Alle mit der Errichtung und der Verbücherung dieses Vertrages verbundenen Kosten und Gebühren trägt die 0Ö. Ferngas. Diese verpflichtet sich, nach endgültiger Stilllegung der Anlage, die zur Einverleibung der Löschung nötigen Urkunden zu unterfertigen und der Grundeigentümerin zur Verfügung zu stellen.

VI.

Nach Löschung dieser Dienstbarkeit geht die Anlage entschädigungslos in da Eigentum der Grundeigentümerin über, alle diesen Vertrag betreffenden zusätzlichen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

VII.

Um die OÖ. Ferngas auch gegenüber den Rechtsnachfolgern im Besitze des dienenden Gutes zu sichern, erteilt die Grundeigentümerin aufgrund dieses Dienstbarkeitsvertrages die ausdrückliche Einwilligung, dass die Dienstbarkeit der Duldung der Erdgasleitung OGV 433 Riedau nach Inhalt und Umfang der Vertragspunkte II. und III. ob den genannten Liegenschaften zugunsten der Oberösterreichische Ferngas Aktiengesellschaft, Linz, einverleibt werde.

VIII.

Dieser Dienstbarkeitsvertrag wurde in der Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am …. genehmigt.

Urkund dessen die beglaubtigte Fertigung der Grundeigentümerin sowie der OÖ. Ferngas.

 

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag den vorliegenden Dienstbarkeitsvertrag mit der Oö. Ferngas zu genehmigen und stellt den Dienstbarkeitsvertrag zur Diskussion.

 

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt der Bürgermeister über seinen Antrag abstimmen.

 

 

Beschluss:  Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgt durch

                   Erheben der Hand.

 

 

 

TOP. 2.) Einwendung im Rahmen des grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens zum Projekt  

               „Zwischenlager für abgebrannte Brennstäbe am Gelände des AKW Temelin“

 

Die betreffenden Unterschriftenlisten liegen am Gemeindeamt auf, erklärt der Bürgermeister.

Von Herrn Radko Pavlovec, Beauftragter des Landes Oberösterreich für grenznahe Atomanlagen, wurden auch für einen Gemeinderatsbeschluss  Einwendungen übermittelt.

 

Der Vorsitzende bringt dies  wie folgt zur Kenntnis gebracht:

 

EINWENDUNG

im Rahmen des grenzüberscheitenden UVP-Verfahrens
 zum Projekt „Zwischenlager für abgebrannte Brennstäbe
 am Gelände des AKW Temelin“
gemäß dem tschechischen UVP-Gesetz 100/2001 Sb.
sowie dem österreichischen Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000

 

Die Gemeindevertretung von .................. hat per Beschluß vom ....... entschieden, Einwendung im Rahmen des grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens zum Vorhaben der Firma CEZ a.s. „Errichtung eines Zwischenlagers für abgebrannte Brennstäbe am Gelände des AKW Temelin“ zu erheben. Wir lehnen  die Realisierung dieses Vorhabens aus folgenden Gründen ab:

 

·         Das gegenständliche Vorhaben stellt einen Teil des Projektes AKW Temelín dar. Durch seine Präsentation als getrenntes Projekt möchte der Betreiber von der Tatsache ablenken, dass gravierende Sicherheitsmängel im AKW Temelín bis heute  nicht behoben wurden und die Frage der Beseitigung radioaktiver Abfälle nach wie vor völlig ungelöst ist.

·         Die Produktion des AKW Temelin wird nicht benötigt und muss unter Verlusten exportiert werden. Die Nullvariante – Verzicht auf den kommerziellen Betrieb des AKW Temelín – stellt die günstigste Variante dar. Auf die Errichtung des Lagers als zusätzliche Risikoquelle kann in diesem Fall verzichtet werden.

·         Obwohl die Nullvariante offensichtlich die in ökonomischer und ökologischer Hinsicht bessere Variante darstellt, ist sie in der Dokumentation des Betreibers (UVE) nicht enthalten. Dadurch ist kein korrekter Vergleich der Umweltauswirkungen mit dem gegenständlichen Vorhaben möglich.

·         Die Suche nach einem Endlager musste in Tschechien nach massiven Bürgerprotesten ausgesetzt werden. Es wäre unverantwortlich, eine neue Nuklearanlage zu genehmigen, ohne über eine Lösung für die Beseitigung radioaktiver Abfälle zu verfügen.

·         Das tschechische Atomgesetz wird vom Temelín-Betreiber verletzt. Die negativen Folgen der Kernenergienutzung werden angesichts der oben dargestellten Situation durch keinerlei positive Beiträge kompensiert.

 

Aus den oben genannten Gründen ersuche ich die zuständigen Behörden der Tschechischen Republik, keine Genehmigung zur Errichtung und Betrieb des Lagers zu erteilen. Weiters ersuche ich die österreichische Bundesregierung, die grundsätzliche Ablehnung des Vorhabens im Rahmen der zwischenstaatlichen Konsultationen zu vertreten und auf die Realisierung der Nullvariante – Verzicht auf den kommerziellen Betrieb des AKW Temelin - zu drängen.

Diese Unterschriftenaktion wird unterstützt von:
Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer, Landeshauptmannstv. Dipl. Ing. Erich Haider, Landesrat Rudolf Anschober  und Klubobmann Mag. Günther Steinkellner

 

 

Abschließend stellt der Vorsitzende den Antrag die vorliegende Einwendung zu genehmigen.

 

Beschluss:  Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgt durch

                   Erheben der Hand.

 

 

 

TOP. 3.) Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.

 

Der Bürgermeister ersucht Herr GV. Franz Schabetsberger um seinen Bericht.

 

Die Sitzung des Wohnungsausschusses erfolgte am 12.10.2004:

 

Punkt 1.) Besprechung bezüglich Miete der sanierten Wohnung im Gemeindewohnhaus Pomedt 3; Vorschlag an den Gemeinderat

 

Der Obmann erklärte, dass Frau ***anonymisiert*** die Mietwohnung im Gemeindewohnhaus, Pomedt 3 mit 31.07.2004 gekündigt hat.

Diese Wohnung wurde nun generalsaniert (Einbau einer Gaszentralheizung, neue Elektroinstallation, neue Böden, neue Türen).

Die derzeitige Miete war € 0,90 pro m².

Zum Vergleich:

ISG-Wohnblock in Wildhag 45                  (€ 3,19 pro m²)        ohne 10% UST

ISG-Wohnblock in Wildhag 40 u. 41          (€ 2,78 pro m²)        ohne 10% UST

ISG-Wohnblock in Riedau 25                   (€ 3,21 pro m²)        ohne 10% UST

 

Die derzeitige Miete in Pomedt 3 ist sehr niedrig. Bei den ISG-Mieten kommt ein Durchschnitt von

€ 3,06 pro m² heraus.

Obmann GV. Franz Schabetsberger ist der Meinung, dass die Miete billiger sein soll als der Durchschnitt der ISG-Mieten, weil das Gemeindewohnhaus ein altes Gebäude ist. Er lässt nun diskutieren. Es geht nur um die Miete der sanierten Wohnung mit 49,45 m² ohne Betriebskosten. Die Betriebskosten werden bei den Mietern monatlich mittels Akontozahlung verrechnet. Am Jahresende erfolgt dann die Gesamtabrechnung.

 

Nach der Diskussion stellt GV. Franz Schabetsberger den Antrag die Miete für die sanierte Wohnung in Pomedt 3 auf € 2,50 inkl. UST pro m² zu erhöhen.

 

Beschluss:   Dieser Antrag wird einstimmig angenommen und es wird dem Gemeinderat

                   der Vorschlag gemacht, die Miete für die sanierte 49,45 m²-Wohnung auf

                   € 2,50 inkl. UST / m² ohne Betriebskosten zu erhöhen.

 

 

Punkt 2.) betraf die Vergabe einer sanierten Gemeindewohnung im Gemeindewohnhaus Pomedt 3:

 

 

Der Obmann erklärt, dass folgende Ansuchen vorliegen:

***anonymisiert***

 

Es wurden die Ansuchen durchbesprochen und die Punkte nach den Richtlinien für die objektive Vergabe von Wohnungen vergeben. Es ergab sich folgende Reihung:

1.     ***anonymisiert***

2.    

 

GV. Franz Schabetsberger stellt den Antrag, die Wohnung an Herrn ***anonymisiert*** zu vergeben. Als Ersatz käme als Nächstgereihte Frau ***anonymisiert*** zum Zug.

 

Beschluss:   Dieser Antrag wird einstimmig angenommen und es wird dem Gemeinderat

                   der Vorschlag gemacht, die Wohnung im Gemeindewohnhaus, Pomedt 3 an

                    Herrn ***anonymisiert*** zu vergeben. Ersatz wäre Frau ***anonymisiert***.

Allfälliges:

GR. Gerhard Payrleitner findet die Beginnzeit für die Wohnungsausschusssitzungen mit 18:30 Uhr zu früh.

Einstimmig wurde beschlossen den Sitzungsbeginn mit 19:00 Uhr festzulegen.

 

In Zukunft werden die Einladungen zu den Wohnungsausschusssitzungen per e-mail versandt. Die Mitglieder, die keine e-mail-Adresse haben, bekommen die Einladung per Post zugesandt.

 

Vor Sitzungsbeginn wird dann der Verständigungsnachweis unterschrieben.

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht.

 

 

 

TOP. 4.) Festlegung der Miete für die Wohnung Nr. 3im Gemeindewohnhaus Pomedt 3.

 

GV. Franz Schabetsberger stellt den Antrag, die Miete für die neu renovierte freie Wohnung in Pomedt 3 mit € 2,50 inkl. MwSt. pro m² festzulegen. Eine laufende Indexanpassung ist ebenfalls vorgesehen. Die Betriebskosten werden separat abgerechnet..

Es lässt Bürgermeister Ing. Demmelbauer über den Antrag von GV. Schabetsberger abstimmen.

 

Beschluss:  Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgt durch

                   heben der Hand.

 

 

 

 

TOP. 5.) Vergabe der Wohnung Nr.3 im Gemeindewohnhaus Pomedt 3.

 

GV. Franz Schabetsberger stellt den Antrag, die freie Wohnung im Gemeindewohnhaus Pomedt 3 an Herrn ***anonymisiert*** vergeben. Als Ersatz wird Frau ***anonymisiert*** vorgeschlagen.

 

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt der Vorsitzende über diesen Antrag abstimmen.

 

Beschluss:  Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgt durch

                  heben der Hand.

 

 

 

TOP. 6.) Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.

 

Der Obmann ersucht Herrn GR. Erwin Wolschlager um seinen Bericht.

 

Sitzung des Kulturausschusses hat am 05.10.2004 stattgefunden.

 

 

Punkt 1. Besprechung mit den Vereinen betreffend Landesausstellung 2004:

Der Obmann Erwin Wolschlager teilte das Programm für die Landesaustellung 2004 in Schärding mit.

 

Programm:

 

Treffpunkt um 13:00 Uhr im Seilergraben

 

13:30 Uhr Einmarsch

         Aufstellung:   Musikkapelle

                            Faschingsgilde

                            1 Kutsche mit Bürgermeister Ing. Demmelbauer / Angerer

                            Feuerwehr

                            Sportverein / Miniknaben

                            1 Kutsche mit Goldhaubengruppe

                            Gemeinderatsmitglieder

                            Ortsbäurinnen

                            Asphaltschützen

                            Wirte

                            Theatergruppe

                            Siedlerverein

                            Fotoclub

                            Taubenzüchter

                            Musikschule SAX

                            Museumsverein

                            Riedauer Bürger

                            Reitergruppe mit 6 Pferden

 

Obmann Wolschlager stellte an die Musikkapelle nochmals die Frage, ob sie selber nach Schärding fahren, oder ein Bus organisiert werden soll.

 

Amtsleiterin Katharina Gehmaier erklärte dazu, dass sie bereits mit der Firma Hafner aus St. Willibald ein Gespräch geführt hat, und dass ein zusätzlicher Bus um 11:30 Uhr fahren könnte, sich jedoch die Kosten dann von € 300 auf € 400 erhöhen würden.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer stellte die Frage, ob Interesse besteht mit einem Bus nach Schärding zu fahren.

 

Obmann Erwin Wolschlager gab nochmals bekannt, dass alle Beteiligten bis spätestens 13:00 Uhr in Schärding sein sollten, da um 13:30 Uhr der Einmarsch beginnt. Ebenfalls teilte der Obmann mit, dass bei der Firma Ridia, 4910 Ried im Innkreis, jederzeit die Kostüme abgeholt werden können.

 

Herr Getzendorfer vom Theaterverein stellte die Frage, ob auch Zelte vorhanden sind.

 

Der Bürgermeister erläuterte dazu, dass 4 Adventstände zur Verfügung stehen, die früher bei Christkindl-Märkten verwendet wurden.

 

Im Falle einer Absage erklärte der Bürgermeister, dass am Sonntag, den 09.10.2004, die Gemeinde von 08:00 bis 08:30 Uhr besetzt sein wird. Die vorläufige Absage findet am Freitag um 10:00 Uhr statt. Alle Vereine können sich bei der Gemeinde informieren.

 

 

 

Stände werden benötigt von:

*       Ortsbäurinnen

*       Lignorama

*       Fotoclub

*       Gemeindeamt

 

Partyzelt: (soll auf drei Seiten zu sein)

*       Theatergruppe

*       Siedlerverein

 

Betreffend Säuberung des Stadtplatzes gab die Amtsleiterin bekannt, dass die Grobreinigung durch die Vereine und Gewerbetreibenden zu erfolgen hat, und die Feinreinigung die Stadt Schärding übernimmt.

 

Der Obmann der FF Riedau gab bekannt, dass sie ein Zielspritzen organisieren, und dafür einen gewissen Platz benötigen.

 

Preise Rohlinge:

Bronze:                  € 1,44 – dazugehörige Plastikhülle € 0,10

 

Silber:                    € 3,40 – dazugehörige Hülle € 1,75

 

Vorschlag vom Bürgermeister ist es, Bronze um € 3,- und Silber um € 12, zu verkaufen.

 

 

 

Punkt 2 betraf Besprechung Tarife des Hallen- und Freibades Riedau:

 

Der Bürgermeister erklärte dazu, dass der nun ausgearbeitete Vorschlag auch den Fraktionen bekannt gegeben werden soll, da diese Woche der Vorstand noch darüber entscheiden wird. Im Falle, dass es nicht sofort beschlossen werden kann, wäre es so, dass in den ersten Wochen die Preise gleich bleiben und sich dann, mitten in der Hallenbadsaison, erhöhen würden.

 

Die Amtsleiterin stellte die Frage, ob noch Jahreskarten verkauft werden sollten, und wenn ja, wie diese im Falle einer Schließung rückvergütet werden können.

 

GR. Ortner Klaus und GR. Eichinger Karin waren der Meinung, dass keine Jahreskarten mehr verkauft werden sollten.

 

Obmann Erwin Wolschlager möchte darauf verweisen, dass man bei den Jahreskarten einen Zuwachs verzeichnen konnte.

 

GR. DI Mitter ist der Meinung, wenn das Bad geschlossen wird, soll auch die Sauna geschlossen werden.

 

Im Falle einer vorzeitigen Schließung wird folgende Auszahlung vereinbart.

 

Der Betrag für die Freibadsaison wird von der Jahreskarte abgezogen und der Rest wird aliquot ausbezahlt.

 

Weiters wird eine generelle Erhöhung der Preise von 8% vereinbart.

 

Sollte es der Fall sein, dass das Hallenbad am Monatsanfang (zB. an einem 3. oder 4.) geschlossen wird, wird dieser Monat nicht mehr rückerstattet.

 

 

 

 

HALLENBADTARIFE

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

NEU

Erwachsene

 €       4,00

4,30

Schüler nach Abschluss der Pflichtschule, Lehrlinge, Studenten, Präsenzdiener und Senioren ab 65 Jahren (nur gültig mit einem Pensionistenausweis)

 €       2,50

2,70

Kinder ab 6 Jahren und Pflichtschüler

 €       1,50

1,60

Familienkarte groß (Eltern + Kinder im Pflichtschulalter)

 €       8,00

8,60

Familienkarte klein (1 Elternteil + Kinder im Pflichtschulalter)

 €       5,00

5,40

geschlossene Schulklassen pro Schüler

 €       3,00

3,50

Kinder bis 6 Jahre sind frei

 

 

 

 

 

SAISONKARTEN HALLENBAD

 

 

Erwachsene

 €     87,00

94,00

Schüler nach Abschluss der Pflichtschule, Lehrlinge, Studenten, Präsenzdiener und Senioren ab 65 Jahren (nur gültig mit einem Pensionistenausweis)

 €     47,00

50,70

Kinder ab 6 Jahren und Pflichtschüler

 €     23,50

25,40

Familie (Eltern + Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)

 €   123,50

133,40

 

 

 

JAHRESKARTEN HALLENBAD UND FREIBAD

 

 

Erwachsene

 €  109,00

117,70

Schüler nach Abschluss der Pflichtschule, Lehrlinge, Studenten, Präsenzdiener und Senioren ab 65 Jahren (nur gültig mit einem Pensionistenausweis)

 €    64,50

69,70

Kinder ab 6 Jahren und Pflichtschüler

 €    39,00

42,10

Familie (Eltern + Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)

 €  170,50

184,10

Zuschlag zur Familienkarte für Saunabenützung pro Person

 €    47,00

50,80

 

 

 

10er BLÖCKE HALLENBAD

 

 

Erwachsene

 €    34,00

36,70

Schüler nach Abschluss der Pflichtschule, Lehrlinge, Studenten, Präsenzdiener und Senioren ab 65 Jahren (nur gültig mit einem Pensionistenausweis)

 €    21,00

22,70

Kinder ab 6 Jahren und Pflichtschüler

 €    13,50

14,60

 

 

 

SAUNA

 

 

Sauna mit Hallenbadbenützung - Einzeleintritt

 €      7,00

7,60

Kinder ab 6 Jahre und Pflichtschüler (nur in Begleitung eines Erwachsenen)

 €      3,00

3,20

Sauna-Tagesfamilienkarte groß (Eltern + Kinder im Pflichtschulalter)

 €    18,00

19,40

Sauna-Tagesfamilienkarte klein (1 Elternteil + Kinder im Pflichtschulalter)

 €    11,00

11,90

10er Block

 €     58,00

62,60

Jahreskarte mit Hallen- und Freibadbenützung

 €   170,50

184,10

 

 

 

 

SOLARIUM

 

 

 

einzelner Chip (10 bzw. 20 Minuten je nach Solariumtyp)

 €       6,00

8,00

 

fünf Chips

 €     27,00

36,00

 

Münzautomat für Fön (pro Minute)

 €       0,10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

FREIBADTARIFE

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erwachsene

 €      2,00

2,50

 

Ermäßigung ab 18:00 Uhr bei Erwachsenen

 €      1,00

1,20

 

Schüler nach Abschluss der Pflichtschule, Lehrlinge, Studenten, Präsenzdiener und Senioren ab 65 Jahren (nur gültig mit einem Pensionistenausweis)

 €      1,50

2,00

 

Ermäßigung ab 18:00 Uhr bei Schülern nach Abschluss der Pflichtschule, Lehrlinge, Studenten, Präsenzdiener und Senioren ab 65 Jahren

 €      0,80

1,00

 

Kinder ab 6 Jahre und Pflichtschüler

 €      1,00

1,00

 

Ermäßigung ab 18:00 Uhr bei Kindern ab 6 Jahre und Pflichtschülern

 €      0,50

0,50

 

Tages-Familienkarte groß (Eltern + Kinder im Pflichtschulalter)

 €      5,00

6,00

 

Tages-Familienkarte klein (1 Elternteil + Kinder im Pflichtschulalter)

 €      3,00

3,50

 

geschlossene Schulklassen pro Schüler

 €      0,80

1,00

 

Begleitperson

 €      0,50

0,70

 

 

 

 

 

10er BLÖCKE FREIBAD

 

 

 

Erwachsene

 €    16,00

18,40

 

Schüler nach Abschluss der Pflichtschule, Lehrlinge, Studenten, Präsenzdiener und Senioren ab 65 Jahren (nur gültig mit einem Pensionistenausweis)

 €    13,00

15,00

 

Kinder ab 6 Jahren und Pflichtschüler

 €      9,50

9,50

 

 

 

 

 

SAISONKARTEN FREIBAD

 

 

 

Erwachsene

 €    23,50

27,00

 

Schüler nach Abschluss der Pflichtschule, Lehrlinge, Studenten, Präsenzdiener und Senioren ab 65 Jahren (nur gültig mit einem Pensionistenausweis)

 €    20,00

23,00

 

Kinder ab 6 Jahren und Pflichtschüler

 €    16,00

18,40

 

Familienkarte (Eltern + Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

 €    47,00

55,00

 

Die Familienkarten gelten nur bei Vorlage der Oö. Familienkarte vom Amt der Oö. Landesregierung (diese kann jederzeit über die Gemeindeämter beantragt werden).

 

 

 

Sonnenschirm

 €     1,50

2,50

 

Schlüsseleinsatz für Kabine

 €     4,00

5,00

 

Dauerkabine

 €     8,00

20,00

 

Münzautomat für Dusche (pro Minute)

 €      0,10

0,10

 

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer erklärt, dass man bei den Personalkosten Einsparungen verbuchen könnte, wenn man die Eintrittspreise erhöht.

 

Frau Gehmaier gibt bekannt, dass auch die Strompreise wahrscheinlich bis zu 8% erhöht werden.

 

Unter Allfälliges:

 

GR. Heinzl Brigitte teilte mit, dass die Babyrutsche im Freibad immer noch zu unstabil für kleine Kinder sei.

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht.

 

 

 

TOP. 7.) Erhöhung der Eintrittspreise für das Freizeitzentrum Riedau.

 

Der Bürgermeister erklärte, dass die Preise für das Hallenbad und das Freibad aufgrund des Vorschlages des Kulturausschusses wie folgt erhöht werden sollen:

 

HALLENBAD

TARIFE

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

NEU

Erwachsene

 

 

 

 

 €            4,00

4,30

Schüler nach Abschluss der Pflichtschule, Lehrlinge, Studenten, Präsenzdiener und Senioren ab 65 Jahren (nur gültig mit einem Pensionistenausweis)

 €            2,50

2,70

Kinder ab 6 Jahren und Pflichtschüler

 

 

 €            1,50

1,60

Familienkarte groß (Eltern + Kinder im Pflichtschulalter)

 

 €            8,00

8,60

Familienkarte klein (1 Elternteil + Kinder im Pflichtschulalter)

 

 €            5,00

5,40

geschlossene Schulklassen pro Schüler

 

 

 €            3,00

3,50

Kinder bis 6 Jahre sind frei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

SAISONKARTEN HALLENBAD

 

 

 

 

Erwachsene

 

 

 

 

 €          87,00

94,00

Schüler nach Abschluss der Pflichtschule, Lehrlinge, Studenten, Präsenzdiener und Senioren ab 65 Jahren (nur gültig mit einem Pensionistenausweis)

 €          47,00

50,70

Kinder ab 6 Jahren und Pflichtschüler

 

 

 €          23,50

25,40

Familie (Eltern + Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)

 

 €        123,50

133,40

 

 

 

 

 

 

 

JAHRESKARTEN HALLENBAD UND FREIBAD

 

 

 

 

Erwachsene

 

 

 

 

 €        109,00

117,70

Schüler nach Abschluss der Pflichtschule, Lehrlinge, Studenten, Präsenzdiener und Senioren ab 65 Jahren (nur gültig mit einem Pensionistenausweis)

 €          64,50

69,70

Kinder ab 6 Jahren und Pflichtschüler

 

 

 €          39,00

42,10

Familie (Eltern + Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)

 

 €        170,50

184,10

Zuschlag zur Familienkarte für Saunabenützung pro Person

 

 €          47,00

50,80

 

 

 

 

 

 

 

10er BLÖCKE HALLENBAD

 

 

 

 

 

Erwachsene

 

 

 

 

 €          34,00

36,70

Schüler nach Abschluss der Pflichtschule, Lehrlinge, Studenten, Präsenzdiener und Senioren ab 65 Jahren (nur gültig mit einem Pensionistenausweis)

 €          21,00

22,70

Kinder ab 6 Jahren und Pflichtschüler

 

 

 €          13,50

14,60

 

 

 

 

 

 

 

SAUNA

 

 

 

 

 

 

Sauna mit Hallenbadbenützung - Einzeleintritt

 

 €            7,00

7,60

Kinder ab 6 Jahre und Pflichtschüler (nur in Begleitung eines Erwachsenen)

 €            3,00

3,20

Sauna-Tagesfamilienkarte groß (Eltern + Kinder im Pflichtschulalter)

 €          18,00

19,40

Sauna-Tagesfamilienkarte klein (1 Elternteil + Kinder im Pflichtschulalter)

 €          11,00

11,90

10er Block

 

 

 

 

 €          58,00

62,60

Jahreskarte mit Hallen- und Freibadbenützung

 

 €        170,50

184,10

 

 

 

 

 

 

 

SOLARIUM

 

 

 

 

 

 

einzelner Chip (10 bzw. 20 Minuten je nach Solariumtyp)

 

 €            6,00

8,00

fünf Chips

 

 

 

 

 €          27,00

36,00

Münzautomat für Fön (pro Minute)

 

 

 €            0,10

 

 

 

 

 

 

 

 

FREIBAD

TARIFE

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erwachsene

 

 

 

 

 €            2,00

2,50

Ermäßigung ab 18:00 Uhr bei Erwachsenen

 

 

 €            1,00

1,20

Schüler nach Abschluss der Pflichtschule, Lehrlinge, Studenten, Präsenzdiener und Senioren ab 65 Jahren (nur gültig mit einem Pensionistenausweis)

 €            1,50

2,00

Ermäßigung ab 18:00 Uhr bei Schülern nach Abschluss der Pflichtschule, Lehrlinge, Studenten, Präsenzdiener und Senioren ab 65 Jahren

 €            0,80

1,00

Kinder ab 6 Jahre und Pflichtschüler

 

 

 €            1,00

1,00

Ermäßigung ab 18:00 Uhr bei Kindern ab 6 Jahre und Pflichtschülern

 €            0,50

0,50

Tages-Familienkarte groß (Eltern + Kinder im Pflichtschulalter)

 €            5,00

6,00

Tages-Familienkarte klein (1 Elternteil + Kinder im Pflichtschulalter)

 €            3,00

3,50

geschlossene Schulklassen pro Schüler

 

 

 €            0,80

1,00

Begleitperson

 

 

 

 

 €            0,50

0,70

 

 

 

 

 

 

 

10er BLÖCKE FREIBAD

 

 

 

 

 

Erwachsene

 

 

 

 

 €          16,00

18,40

Schüler nach Abschluss der Pflichtschule, Lehrlinge, Studenten, Präsenzdiener und Senioren ab 65 Jahren (nur gültig mit einem Pensionistenausweis)

 €          13,00

15,00

Kinder ab 6 Jahren und Pflichtschüler

 

 

 €            9,50

9,50

 

 

 

 

 

 

 

SAISONKARTEN FREIBAD

 

 

 

 

 

Erwachsene

 

 

 

 

 €          23,50

27,00

Schüler nach Abschluss der Pflichtschule, Lehrlinge, Studenten, Präsenzdiener und Senioren ab 65 Jahren (nur gültig mit einem Pensionistenausweis)

 €          20,00

23,00

Kinder ab 6 Jahren und Pflichtschüler

 

 

 €          16,00

18,40

Familienkarte (Eltern + Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

 €          47,00

55,00

Die Familienkarten gelten nur bei Vorlage der Oö. Familienkarte vom Amt der Oö. Landesregierung (diese kann jederzeit über die Gemeindeämter beantragt werden).

Sonnenschirm

 

 

 

 

 €            1,50

2,50

Schlüsseleinsatz für Kabine

 

 

 

 €            4,00

5,00

Dauerkabine

 

 

 

 

 €            8,00

20,00

Münzautomat für Dusche (pro Minute)

 

 

 €            0,10

0,10

 

Der Vorsitzende stellt abschließend den Antrag die zur Kenntnis gebrachten Eintrittspreise rückwirkend ab 11.10.2004, also Beginn Hallenbadsaison,  zu genehmigen.

 

Beschluss:  Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgt durch

                   heben der Hand.

 

 

 

 

TOP. 8.) Bericht des Obmannes des Bauausschuss.

 

Der Obmann ersucht GV. Günter Ortner um seinen Bericht.

 

Sitzung des Bauausschusses hat am 04.10.2004 stattgefunden:

 

Punkt 1.: Abänderung des Flächenwidmungsplan; Beratung

Der Obmann begrüßt alle anwesenden Mitglieder und besonders Herrn DI Altmann vom Büro Lassy. Herr DI Altmann gibt zuerst einen Überblick über das verfügbare Bauland in Riedau:

 

 

Effektiv bleiben, wenn man die derzeit aufrechten Ausnahmen (Bausperren) rechnet, 1,8 ha verfügbares Bauland übrig (ca. 15 Bauparzellen). Der Baulandbedarf für die nächsten 5 Jahre beträgt ca. 4,8 ha., wenn man die bisherige Entwicklung berücksichtigt.

 

Es sollen ca. 1,5 ha. neu gewidmet werden. Es ist zu erwarten, dass auf Grund der Erhaltungsbeiträge, die 2004 erstmals vorgeschrieben werden, die Grundbesitzer vielleicht jetzt verkaufen wollen und somit mehr Bauland zum Verkauf zur Verfügung steht.

 

Anschließend werden die einzelnen Flächen besprochen:

 

Grundstück Verlassenschaft Paulusberger (Hansbauer), Schwaben

Diese Fläche ist im ÖEK enthalten und es sollen ca. 7.200 m2 gewidmet werden. Ein Vertrag mit der Bauland AG ist nicht zustande gekommen. Die Grundbesitzergemeinschaft möchte jedoch umwidmen lassen. In diesem Zusammenhang könnte auch der unübersichtliche Kreuzungsbereich geregelt bzw. verändert werden (Binder). Man könnte den Besitzern zum Tausch eine Erweiterung ihres Grundstückes in südlicher Richtung anbieten. Anschließend wir der Parzellierungsvorschlag zur Kenntnis gebracht.

 

Mit dieser Umwidmung sind alle Mitglieder einverstanden.

 

 

 

 

Grundstück Mag. Helmut Tischler, Pomedt:

Diese Fläche ist im ÖEK enthalten. Der Grundstücksbesitzer ist für diese Umwidmung. Ein Spielplatz könnte in diesem Zusammenhang auch realisiert werden. Dies ist auch im ÖEK festgehalten. Die Gesamtfläche beträgt ca. 15.000 m2. Es soll jedoch nur die Hälfte bereits jetzt umgewidmet werden. Das gesamte Bauland nur auf Pomedt zu beziehen wäre nicht sinnvoll. Man soll auch andere Fläche anbieten können. Herr DI Altmann bringt einen Parzellierungsvorschlag zur Kenntnis. Es ist eine Bebauung mit Einfamilienwohnhäusern vorgesehen. Eine dichtere Bebauung ist nicht anzustreben, da solche Bauflächen schwer zu verkaufen sind. Auch soll auf der Westseite der Siedlung ein Gehweg errichtet werden. Entlang dieses Weges könnte auch ein Themenspielweg vorgesehen werden. Auch ein Gehweg über die Liegenschaft Dornetshuber wurde angedacht, die Grundstücksbesitzerin ist jedoch nicht davon begeistert. Man soll jedoch noch einmal mit ihr darüber sprechen. Die Liegenschaft Pomedt 21 anzukaufen wurde ebenfalls andiskutiert. Man kann auch darüber bei einer späteren Erweiterung des Baulandes (zweiter Teil) diskutierten. Mit dem Grundbesitzer Herr Mag. Tischler ist noch zu sprechen. Auch der Abschluss eines Baulandsicherungsvertrages soll angesprochen werden. Auch über den Ankauf des Grundstückes für den Spielplatz ist mit ihm zu verhandeln.

 

Mit dieser Umwidmung sind alle Mitglieder einverstanden.

 

 


 

Grundstück Greisberger Ulrike, Schwaben

Ein Antrag der Grundstücksbesitzerin liegt vor. Ein Grundtausch mit Herrn Pirnleithner-Raab Josef wurde bereits beantragt. Ein Problem stellt die bestehende 110 kV Leitung dar sowie der Lärmschutzkataster mit 55 db-Grenze. Lt. Herrn Altmann soll nur eine Teilfläche umgewidmet werden. Das restliche Grundstück Richtung ÖBB-Linie wird sehr schwer umzuwidmen sein. Dies ginge nur mit einer lärmschutzorientierten Bebauung.

 

Mit dieser Vorgangsweise sind alle Mitglieder einverstanden.

 

 

 

 

 

Grundstück Josef Köstlinger, Schwaben:

Ein Antrag des Grundstücksbesitzers liegt vor. Im südlichen Bereich soll eine Erweiterung des Dorfgebietes erfolgen. Lt. Meinung von Herrn DI Altmann soll eine Reduzierung auf zwei Bauparzellen erfolgen. Im ÖEK ist eine größere Veränderung in diesem Bereich nicht vorgesehen. Weiters gibt es ein Problem mit dem Anschluss an das Kanalnetz der unteren Parzellen. Dafür wäre wahrscheinlich der Bau eines Pumpwerkes notwendig und aus wirtschaftlichen Überlegungen ist es nicht sinnvoll für vier Bauparzellen diesen enormen finanziellen Aufwand zu betreiben. Auch müsste die Parzelle 753 von Frau Wagneder in die Umwidmung miteinbezogen werden und es ist daher das Gespräch mit ihr abzuwarten. Auch die Zufahrt zu ihrer Parzelle muss geklärt werden.

 

Es soll daher mit Frau Wagneder gesprochen werden und anschließend erfolgt eine nochmalige Begutachtung. Zwei oder drei Parzellen (mit Wagneder) wären jedoch denkbar.

 

 

Grundstück Haslinger Maria, Schwaben – Erweiterung MB oder B

Eine Erweiterung soll erst dann erfolgen, wenn die bereits vorhandenen Gebiete bzw. Baulandflächen einer Nutzung zugeführt wurden.

 

Alle Mitglieder sind damit einverstanden.

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Grundstück Geißler Rudolf, Ottenedt 7 – Umwidmung in Dorfgebiet

Es handelt sich dabei um eine Sonderausweisung im Gründlang (Sternchen). Eine Umwidmung in diesem Bereich erachtet DI Altmann nicht für sinnvoll.

 

Alle Mitglieder stimmen dem zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

Grundstück Humer Rosa, Pomedt

Es handelt sich dabei um einen anschließenden Grundstücksstreifen in Pomedt an das Grundstück Tischler. Dieser Bereich soll in die spätere Erweiterung miteinbezogen werden.

 

Damit sind alle Mitglieder einverstanden.

 

 

 

Grundstück Liegenschaft Ottenedt 13

Es liegt kein detaillierter Antrag vor. Es erfolgt daher keine Änderung zur bestehenden Widmung.

 

 

Grundstück Schönbauer in Berg

Diese Umwidmung wurde bereits bei der letzten Flächenwidmungsplanabänderung diskutiert. Schon damals wurde der bestehende Baulandbereich als Siedlungsrand festgelegt. Es handelt sich um einen problematischen Höhenbereich und eine Umwidmung ist hier aus raumtechnischer Sicht nicht zu begrüßen. Auch die Aufschließung mit Wasser und Kanal wird problematisch werden.

 

Darüber wird diskutiert und abschließend festgehalten, diese Umwidmung nicht zu forcieren.

 

 

 

 

Die Ansuchen Wieser Anneliese und Zigmund Sonja sind nicht mehr aktuell und werden zurückgezogen.

 

 

Weiters sind einige Einarbeitungen notwendig, erklärt DI Altmann, wie die Begleitflächen zu den Gewässern, die neue Hochwasserschutzlinie, die Überprüfung der parzellengenauen Widmungsgrenzen etc.

 

Wenn möglich soll noch in diesem Jahr im Gemeinderat der Beschluss über die einzelnen Umwidmungsflächen erfolgen. Dies ist jedoch von den weiteren Gesprächen mit den Grundbesitzern abhängig (Pomedt – Tischler etc.).

 

 

 

 

Punkt 2.: Öffentliches WC im Bahnhofsbereich; Prüfung der Angebote:

 

Vom Obmann werden die Angebote für das öffentliche WC im Bahnhofsbereich zur Kenntnis gebracht. Leider hat keine Baufirma Planunterlagen angeschlossen.

 

Angebote:

Firma Ornetsmüller, Riedau                     € 28.973,65

Firma Bortenschlager, Hohenzell              € 32.700,00

Firma Duswald, Neumarkt                       € 31.080,00

 

Als Billigstbieter geht die Firma Ornetsmüller aus Riedau hervor. Der Unterschied besteht darin, dass die Firma Ornetsmüller eine 8 cm Dämmung anbietet und die beiden anderen Firmen 10 cm.

 

Herr Praschl erklärt dazu, dass auch eine 10 cm Dämmung möglich ist.

 

Die Gestaltung des Gebäudes soll sich an das bestehende neu errichtet Gebäude der ÖBB orientieren (grau).

 

Betreffend des Standortes wird diskutiert und abschließend festgelegt, dass die Standortfrage mit der ÖBB-Planung abzustimmen ist. Die bauausführende Firma soll sich daher mit der Gemeinde in Verbindung setzen.

 

 

 

Pkt. 3.) Allfälliges:

 

Der Obmann erklärt, dass die Straßenbauarbeiten in Berg sehr gelungen sind. Er und Herr Steinmetz wäre jedoch dafür, dass die „Pflöcke“ im Winter nicht entfernt sollen.

 

Daraus ergibt sich jedoch auch die Frage, wie die Schneeräumung in diesem Bereich dann durchgeführt werden soll. Eine Räumung mit dem Gemeindefahrzeug (Boki) wird auf Grund der zu geringen Breite nicht möglich sein. Dies wird noch zu beraten sein.

 

Herr Praschl ersucht um Reparatur der Schulwegbrücke.

 

Der Vorsitzende bedankt sich für den Bericht.

 

GV. Franz Schabetsberger erklärt, dass die Gespräche mit den Grundbesitzern noch abzuwarten sind. Weiters hat er bedenken bei den Betriebsbaugründen. Die Gemeinde muss danach trachten freie Flächen anbieten zu können. Auch die Baulandpreise müssen passen. In Riedau werden teilweise € 40,00 verlangt. In Raab hingegen bekommt man Betriebsbaugebiet um € 9,00 pro m². Deshalb wird das Gründerzentrum auch in Raab errichtet. Er ersucht den Bürgermeister Grundstücke zu suchen, welche für Betriebsbaugebiet in Frage kommen.

 

GR. Ernst Hintermayr erklärt, dass alle Fraktionen im Bauauschuss vertreten sind und die Flächenumwidung so wie besprochen auch umgesetzt werden kann.

 

Der Bürgermeister gibt grundsätzlich Herrn Schabetsberger recht. Riedau benötigt mehr Betriebsbaugebietflächen. Es müsse aber garantiert werden, dass diese zu einem bestimmten Preis verkauft werden, ansonsten soll keine Umwidmung erfolgen. Frau Haslinger aus Zell hat grundsätzlich ihr Interesse für eine Umwidmung im Bereich der neuen Aufschließungsstraße zur L 513 erklärt.

 

Herr Köstlinger in Schwaben hat sich eigentlich 4 bis 5 Parzellen erwartet. Er wäre für eine Umwidmung.

 

Im Bereich Schwaben ist das Problem, das dazu wahrscheinlich ein Pumpwerk errichtet werden müsste und das ist nicht wirtschaftlich.

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht.

 

 

DRINGLICHKEITSANTRAG TOP. 9.) Auftragsvergabe betreffend Verlegung der Wasserleitung im Bereich der Bahnunterführung in Schwaben.

 

Im Zuge des Umbaues der ÖBB Unterführung im Bereich Schwaben bzw. durch die Neuverrohung des Holzingerbaches hat sich herausgestellt, dass eine Umverlegung der Wasserleitung notwendig ist, erklärt der Obmann. Es wurde dazu zwei Angebote eingeholt und zwar von der Firma Angerlehner und von der Firma Alpine. Die Firma Alpine hat bereits die Verlegung der Wasserleitung im Bereich der ÖBB-Unterführung in Ottenedt zur vollsten Zufriedenheit durchgeführt. Damals wurde ein Pauschalangebot gestellt.

 

Das Angebot der Firma Angerlehner weist lt. Prüfung durch das Büro Oberlechner/König Fehler auf. So wurde z.B. der Aushub mit Sicherheit nicht richtig gerechnet. Lt. Auskunft von Herrn Ing. Schiller ist die Firma Angerlehner zu keinem Pauschalangebot bereit.

 

Es wurde daraufhin nochmals mit der Firma Alpine verhandelt und es konnte ein Nachlass von ca. € 1.500,00 erreicht werden. Die Firma Alpine soll daher diese Arbeiten zu einem Pauschalpreis von € 20.020,00 ausführen.

 

Der Bürgermeister stellt den diesbezüglichen Antrag.

 

Beschluss:  Der Antrag wird mit 23 Ja Stimmen und 2 Stimmenenthaltung (Köstlinger

                    Walter, Wolschlager Erwin), angenommen.

 

 

 

 

TOP. 10.) Allfälliges.

 

GR. Ernst Hintermayr ersucht, dass die Urlaubszeiten von Herrn Dr. Mooseder  in den Gemeindenachrichten veröffentlicht werden. Ebenso auch die Urlaubszeiten von Frau Dr. Gumpinger. Weiters sollen die Plakatständer der auswärtigen Vereine entfernt werden.

 

Plakatständer können nur dann entfernt werden, wenn sie sich auf öffentlichen Gut befinden, antwortet der Bürgermeister.

 

GR. Gerold Schellmann, erklärt, dass durch den Raum der Schülerausspeisung an der Decke das Abflussrohr der Toiletten vom Obergeschoss geführt wurde. Aus hygienischen Gründen ist dies nicht vertretbar.

Der Bürgermeister wird mit Herrn Emprechtinger reden. Der Fehler ist von der Firma Luksch verursacht worden.

 

GV. Franz Schabetsberger ersucht, dass Formulare auf der Homepage heruntergeladen werden können. Weiters ist der Strich des Gehweges zur Siedlung Pomedt weiterzuführen. Das Geländer der Schulwegbrücke soll von der Firma Schneiderbauer im Kulanzwege repariert werden.

 

GR. Rudolf Hosner erklärt, dass die Aufschließungsstraße durch die Bauarbeiten stark beschädigt wurde. Die Straße wäre zu sanieren. Die Straße von Riedau nach Zell über Wildhag ist ebenfalls schon in Mitleidenschaft gezogen. Die Gemeinde Zell an der Pram hat die Straße bis zur Gemeindegrenze verbreitert. Riedau hätte dasselbe machen sollen.

 

GV. Günter Ortner erklärt, dass die Unterführung in Schwaben nun gesperrt ist. Das Bahnhofsgebäude wird zum Teil abgetragen. Beim Lagerhaus werden provisorische Parkplätze hergestellt. Im Jänner soll ein Termin für eine Vorsprache beim Land betreffend Gesunde Gemeinde ausgemacht werden. Ev. soll eine Informationsveranstaltung im Zuge einer Gemeinderatssitzung durchgeführt werden.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer sag zu,  einen Termin zu vereinbaren.


 

 

 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 09.09.2004 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21.10 Uhr.

 

 

 

 

.......................................................    ........................................................

                     (Vorsitzender)                                                     (Gemeinderat)

 

 

 

................................................   ..................................................

                     (Schriftführer)                                                     (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: