Lfd.Nr. 4 Jahr 2004

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

über die öffentliche 4. Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am
22. Jänner 2004.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

 

Anwesende:

 

01. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer als Vorsitzender

02. Vizebgm. Gahleitner Peter                         15. GV. Wolschlager Anita

03. GV. Scheuringer Berta                              16. GR. Ortner Klaus

04. GV. Kraft Hermann                                   17. GR. Krestel Doris

05. GR. Dick Diana                                        18. GR. Arthofer Franz

06. GR. DI Mitter Franz                                  19. GR. Schroll Andreas

07. GR. Köstlinger Walter                               20. GR. Wolschlager Erwin

08. GR. Kraft Wolfgang                                  21. GR. Ruhmanseder Heinrich

09. GR. Tallier Monika                                    22.

10. GR. Wimmer Franz                                   23. 

11. GR. Steinmetz Alois                                 24.

12. GR. Payrleitner Gerhard                            25.

13. GV. Schabetsberger Franz                       

14. GV. Ortner Günter                                  

 

 

 

Ersatzmitglieder:

GR. Obernhumer Elisabeth                      für               GR. Rudolf Hosner

GR. Schellmann Gerold                           für               GR. Kemetsmüller Kurt

GR. Kammerer Sabine                            für               GR. Eichinger Karin

GR. Mendl Martina                                 für               GR. Hintermayr Ernst

 

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina

 

 

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

zu Punkt 1) DI Warnecke und DI Niederkrottenthaler

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):

 

 

Es fehlen:

entschuldigt:                                                      unentschuldigt:

GR. Rudolf Hosner                                                                      

GR. Kurt Kemetsmüller

GR. Karin Eichinger

GR. Ernst Hintermayr                                                                                    

 

 

 

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  Klaus Waldenberger
Der Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a) die Sitzung vom - Bürgermeister, Vizebürgermeister -

    einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 13.01.2004

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 18.12.2003 bis zur heutigen     

     Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-

    gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen

    diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht

    werden können.

 

GV. Franz Schabetsberger und GR. Heinrich Ruhmanseder unterschreiben das Sitzungsprotokoll.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

Angelobung der Gemeinderatsmitglieder Kammerer Sabine und Mendl Martina;

Der Bürgermeister setzt vor Eintritt in die Tagesordnung Punkt 6.) „Abbruch der Liegenschaft 128 (altes Kino) ab.

 

 

 

 

Tagesordnung:

 

 

 

 

  1. Berichterstattung über Neubau der Kläranlage und neue Kostenaufteilung der Darlehensvorschreibungen für den Verbindungskanal.
  2. Genehmigung eines Kassenkredites für das Finanzjahr 2004.
  3. Bericht des Obmannes des Schulbauausschusses.
  4. Zubau zur Volks- und Hauptschule; Sanierung der Hauptschule; Bericht über die Vergabeverhandlungen.
  5. Gründerzentrum Region Pramtal Süd; Übernahme von Kosten im Falle einer Realisierung.
  6. Abbruch der Liegenschaft 128 (altes Kino); Beschlussfassung über weitere Vorgehensweise.
  7. Genehmigung einer Verordnung betreffend 30 km/h-Beschränkung  in Pomedt.
  8. Unterstützungsbeitrag für den Betrieb HTL Innviertel-Nord in Andorf.
  9. Kindergarten Riedau; Grundsatzbeschluss bezüglich Übernahme des Abgangs ab 2004.
  10. Kindergarten Riedau; Senkung des Kindergartenbeitrages der Eltern.
  11. Kindergarten Riedau; Neufestsetzung der Einkommensgrenzen für Förderung der Elternbeiträge.
  12. Bericht des Obmannes des Sanitätsausschusses.
  13. Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.
  14. Unfallfürsorgefonds der O.Ö. Gemeinden; Neufassung der Vereinbarung wegen Einbeziehung der „VB-neu“.
  15. Bericht des Bürgermeisters.
  16. Allfälliges.

 




TOP. 1.)     Berichterstattung über Neubau der Kläranlage und neue Kostenaufteilung der

Darlehensvorschreibungen für den Verbindungskanal.

 

Der Bürgermeister begrüßt alle anwesenden und im besonderen Herrn DI Warnecke und Herrn DI Niederkrottenthaler. Die neue Verbandskläranlage wurde bereits im September 2001 wasserrechtlich bewilligt. Die letzte Zeit wurde aber intensiv dafür genützt Planungsverbesserung zu erzielen, erklärt der Vorsitzende. Die Größe der Kläranlage wurde lang und ergiebig diskutiert, wobei man sich dabei an die technischen Vorgaben des Landes bzw. an die Vorgaben der Biologen halten musste. Die Bemessungsgrundlagen wurden in den letzten Jahren sehr stark angehoben. Mittels Overheadfolien wird die Neue Verbandskläranlage von Herrn DI Warnecke den anwesenden Gemeinderatsmitgliedern vorgestellt. Das Betriebsgebäude erhält keine Keller, sondern wird auf Pfähle gestellt. Das Grundstück selbst ist nicht besonders groß, daher mussten das Betriebsgebäude zweigeschossig vorgesehen werden. Lieber wäre ihm auch gewesen alle Gebäude nur erdgeschossig auszuführen. Der hintere Teil des Grundstückes ist für eventuelle Erweiterung reserviert. Das Abwasser gelangt über den Zulauf zum Schneckenpumpwerk und wird von hochgepumpt. Das Endprodukt ist reines Wasser und der Schlamm kommt in den Schlammsilo. Dieser Schlamm wird abgepumpt und gepresst bzw. als Nassschlamm von Landwirten ausgebracht. In Zukunft wird der Klärschlamm wahrscheinlich verbrannt, was natürlich eine erhebliche Kostensteigerung bedeutet.

Anschließend wird von Herrn DI Niederkrottenthaler der Bauzeitplan erläutert. Im Februar/März 2004 wird mit der technischen Ausschreibung begonnen. Im Mai Juni folgt die bauliche Ausschreibung. Baubeginn ist mit 01.09.2004. Der Probebetrieb der Neuen Kläranlage wird mit 31.05.2006 aufgenommen, die Baufertigstellung hat bis 31.05.2007 zu erfolgen.

 

Herr GR. Heinrich Ruhmanseder stellt die Frage, wie Beheizung vorgesehen ist.

 

Die Beheizung erfolgt über eine Wärmepumpe, welche die Wärme des Abwassers des Zulaufes nützt. Früher wurde das Wasser des Ablaufes genützt. Dieses ist aber nicht so warm. Die Art dieser Heizung hat sich in Andorf und Engelhartszell gut bewährt.

 

GV. Franz Schabetsberger stellt die Frage, ob es notwendig ist zwei Belebungsbecken mit zwei Nachklärbecken auszuführen und ob nicht ein Belebungsbecken mit Nachklärbecken eingespart werden könnte. Weiters möchte er wissen, ob es nicht günstiger wäre, die im Betriebsgebäude im Obergeschoss befindlichen Räume im Erdgeschoss vorzusehen. Dadurch wäre sicherlich ein Einsparungspotenzial gegeben. Auch der Aufenthaltsraum ist sehr großzügig geplant und bei Konstruktion könnte man auch einsparen.

 

Dazu erklärt Herr DI Warnecke, dass beide Becken unbedingt erforderlich sind. Beim Belebungsbecken kommt ein maschineller Räumer, welcher technisch ab anfälligsten ist, zum Einsatz. Ist dieser Räumer defekt, müsste bei nur einem Becken dieses entleert werden um eine Reparatur durchführen zu können. In Andorf wurde nur ein Becken vorgesehen und im nachhinein betrachtet ist er mit dieser Lösung nicht zufrieden. Das sind einfach Erfahrungswerte. Baulich gesehen bringt eine Einsparung nicht viel, maschinell könnte man sich dadurch ein Gebläse ersparen. Vom Betrieb her wird man jedoch mit nur einem Becken nicht glücklich werden.

Betreffend des Betriebsgebäudes wäre es ihm auch lieber alle Räume im Erdgeschoß unterbringen zu können. Auf Grund der Grundstücksgröße ist dies nicht möglich. Es wurde bereits sehr kostengünstig geplant. Bei der derzeitigen Variante sieht er kein Einsparungspotenzial mehr.

 

GR. Walter Köstlinger möchte wissen, ob die Größe der Belebungsbecken vorgeschrieben und wie viel die alte Kläranlage nach EGW berechnet wurde. Geplant ist derzeit auch der Einsatz von Fällmitteln, es gebe aber auch andere Dosieranlagen.

 

Dazu wird mitgeteilt, dass die alte Kläranlage auf 5.000 EGW ausgelegt war. Derzeit ist jedoch schon eine Schmutzfracht von 7.000 bis 8.000 EGW vorhanden. An Spitzentagen teilweise 10.000 EGW. Die alte Kläranlage ist einfach hydraulisch überlastet. Die Größe der Becken bzw. die EGW wurden von Seiten des Landes vorgeschrieben. Es war geplant die Kläranlage, nach Vorgabe des Landes, auf 8.500 EGW auszulegen. Bei der ersten wasserrechtlichen Verhandlung wurde jedoch von Seiten Landes eine Erhöhung der EGW auf 9.500 verlangt. Weiters müssen zur Verbesserung der Laminarströmung die beiden Wehren angesenkt werden.

 

GR. Erwin Wolschlager stellt die Frage, warum in Andorf nur ein Belebungsbecken mit Nachklärbecken ausgeführt wurde, bei dieser Planung aber 2 Becken vorgesehen sind.

Früher wurde nur ein Becken geplant, erklärt DI Warnecke. Es hat sich jedoch im Betrieb herausgestellt, dass es besser ist zwei Becken vorzusehen.

 

Anschließend wird der Finanzierungsplan vorgestellt.

 

 

Es gibt auch eine Änderung bei der Darlehensrückzahlung, erklärt der Bürgermeister. Die damaligen Kanalprojekte der Gemeinden wurde früher über den RHV abgewickelt, da dieser bessere Förderungsmittel erhielt. Durch den Beitritt der Marktgemeinde Taiskirchen ändert sich diese Rückzahlung an den gemeinsam benützten Kanalsträngen dahingehend, dass sich die Marktgemeinde Taiskirchen i.I. in Zukunft an diesen Rückzahlungen beteiligt. Weiters erhöht sich die Rückzahlung für die Marktgemeinde Riedau um umgerechnet 1200 lfm Kanal. Bisher erfolgte die Darlehensbeteiligung für den Verbindungskanal nur bis Vormarkt. Da aber in den letzten Jahren im Bereich Ottenedt mehrere Wohngebäude errichtet wurden, beteiligt sich die Marktgemeinde Riedau nun bis Ottenedt (Standhartinger) an den Darlehensrückzahlungen für diesen Verbindungskanal.

 

Riedau muss in Zukunft jährlich um ca.
€ 1.457,51 mehr an Rückzahlungen leisten
.

 

 

Ohne eine Erhöhung der Kanalgebühren wird dieses Projekt sicherlich nicht zu finanzieren sein, erklärt der Bürgermeister. Die Erhöhung wird jedoch beim Kanal maximal 50 Cent betragen. Die Wasservorschreibung brachte in letzter immer einen Abgang und wurde mit den Mehreinnahmen aus dem Kanal abgedeckt. Das geht in Zukunft nun auch nicht mehr und daher muss sich auch im Bereich der Wasserversorgung etwas ändern.

 

Der Bürgermeister stellt abschließend die Frage, ob dieses Projekt so weiterverfolgt werden kann. Die weiteren Entscheidungen werden im Reinhaltungsverband getroffen, wobei natürlich die Gemeinderatsmitglieder laufend informiert werden.

 

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, bedankt sich der Bürgermeister bei Herrn DI Warnecke und Herrn DI Niederkrottenthaler für die Erläuterungen.

 

 

 


TOP. 2.)     Genehmigung eines Kassenkredites für das Finanzjahr 2004.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer bringt die vorliegenden Angebote zur Kenntnis:

 

 

Fixverzinsung

Sekundärm.

Rend.

Bindung Euribor

 

KREDITINSTITUT

Zinssatz

Zinsen

Konto-führung

Sekundär

marktr.

Zinssatz

Konto-führung

Guthaben

Überzieh.

Zinsen

 

 

 

 

 

 

 

Zinssatz

 

Sparkasse OÖ

2,875

 

0,00

3,115

2,535

0,00

1,50

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Raiffeisenbank Reg.Schärd.

2,875

 

48,00

3,25

2,535

48,00

1,50

0%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Raiffeisenbank Reg.Pramtal

2,95

 

44,00

3,26

2,56

44,00

1,50

5%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

PSK

3,25

 

0,00

3,42

2,85

0,00

1,25

4,50%

 

Aus der Aufstellung ist ersichtlich, dass die Sparkasse und Raiffeisenbank Region Schärding das beste Angebot gelegt haben.

 

Vizebgm. Peter Gahleitner stellt den Antrag, dass der Kassenkredit mit Verzinsung Bindung an Euribor bei den beiden Riedauer Kassen Sparkasse und Raiffeisenkasse (Region Schärding) je zur Hälfte zum Zinssatz von € 2,535 % aufgenommen wird.

 

GR. Ruhmanseder stellt zur Diskussion, dass die Raiffeisenbank Spesen verrechnet, die Sparkasse aber nicht.

 

Der Bürgermeister teilt dazu mit, dass auch er auf diese Problematik aufmerksam wurde. Er hat durch  das Marktgemeindeamt die verschiedenen Bankspesen erheben lassen. Ein Vergleich zwischen den Banken ist aber schwer möglich, da jede Bank eine andere Art der Spesenverrechnung hat. Er hat mit dem Leiter der Raiffeisenbank diesbezüglich Kontakt aufgenommen. Dieser erklärte, dass seine Spesen gegenüber der anderen Bank sicherlich gerechtfertigt sind, da diese in anderen Spesen enthalten sind.

 

Er stellt an Frau GR. Dick Diana, Mitarbeiterin in einer Bank, die Frage, ob sie mitteilen kann, ob ein Spesenvergleich möglich ist. Frau GR. Dick erklärt, dass ein Vergleich immer schwer möglich ist.

 

Beschluss:   Einstimmig wird der Antrag angenommen. Die Abstimmung erfolgte

durch Erheben der Hand.

 

 

 

TOP. 3.)     Bericht des Obmannes des Schulbauausschusses.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass der Schulbauausschuss in der ersten Sitzung beschlossen hat, Herrn GR Ruhmanseder zum Sprecher des Schulbauausschusses zu ernennen. Herr GR. Ruhmanseder ist sozusagen das Bindeglied zwischen Schule und Gemeinde arbeitet direkt an der „Baustelle“. Er ersucht als Obmann des Bauausschusses Herrn GR. Ruhmanseder um den Bericht.

 

GR. Ruhmanseder berichtet, dass am 19. Jänner 2004 die erste Sitzung des Schulbauausschusses stattgefunden hat. Dazu eingeladen waren auch die Direktoren Zarbl Werner und Zarbl Ingrid sowie die Vertreterin des Elternvereines.

 

Punkt 1. behandelte die Aufnahme der Direktoren der Volks- und Hauptschule sowie die Obfrau des Elternvereines als beratene Mitglieder in den Schulbauausschuss. Dies wurde einstimmig beschlossen. Ebenso wurde genehmigt, dass er der „Sprecher“ des Schulbauausschusses wird.

Er ist schon zurzeit Verbindungsglied zwischen Schule und Gemeinde und er soll als offizieller Sprecher auftreten. Es gibt keine Kompetenzen in der Abstimmung, sondern er soll, wie gesagt, die Verbindung von der Gemeinde zur Schule herstellen (Berichterstattung im Gemeinderat).

 

Punkt 2 betraf die Auswahl der Einrichtung für die Sonderunterrichtsräume (Physiksaal, Bibliothek, Zeichensaal), die neuen Klassen Zubau Volks- und Hauptschule, Direktion der Volksschule

Herrn Baumeister Emprechtinger erklärte, dass es zur Auswahl der Einrichtung der Unterrichtungs- und Sonderunterrichtsräume eine Vorbesprechungen mit dem Lehrkörper gab. Als Ergebnis wurde eine Mappe vorbereitet, welche an alle Ausschussmitglieder ausgehändigt wurde. Bezüglich Kostenerhebung war noch nicht die Zeit. Aufgrund der  Besprechung soll das Konzept erarbeitet und mit dem Finanzierungsplan abgestimmt werden.

Es wurden die einzelnen Räume wie besprochen. Die bisherige Planung entspricht den Vorstellungen der Lehrer.

Herr Ing. Reisinger erklärte, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, auch im Rahmen der Kommunalleasing bezüglich der Einrichtung zu verhandeln, Auftraggeber ist die Gemeinde; die Gemeinde könnte einen Mobilienleasingvertrag abschließen oder direkt ankaufen. Alle mobilen Einrichtungsgegenstände wären direkt von der Gemeinde zu beschaffen und zu bezahlen.

 

In Punkt 3. Allfälligem wurden Farbvorschläge der Fassadengestaltung beraten.

Anhand vom Architekturbüro Bauböck ausgearbeiteter Farbvorschläge wurden drei Varianten beraten, wobei aber bereits ein Farbvorschlag ausgeschieden wurde.  Als nächster Schritt werden Farbmuster von 1 m2 angefertigt und vor Ort auf der Fassade der Hauptschule aufgebracht.

Nach den Ferien wird der Schulbauausschuss am 08.03.2004 wieder tagen und die Farbvorschläge beraten.

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht.

 

 

 

TOP. 4.)     Zubau zur Volks- und Hauptschule; Sanierung der Hauptschule; Bericht über die

Vergabeverhandlungen.

 

Es bringt der Vorsitzende das Ergebnis der letzten Vergabeverhandlung vom 12.01.2004 zur Kenntnis:

 

Vergabeverhandlung für

A)    Sonnenschutz

Fa. Mühlböck

Fa. Klotzner

Fa. Wick

 

B)    Fenster

Fa. Josko

Fa. Palisa

Fa. Huber

Fa. Wick

 

Der Sonnenschutz sowie die Fenster wurden an die Fa. Wick als Billigstbieter vergeben. Auftragssumme Fenster € 128.162,36; Auftragssumme Sonnenschutz € 29.758,37.

 

Die Marktgemeinde hätte sich bemüht, den Sonnenschutz an die Riedauer Firma Mühlböck Ludwig zu vergeben. Aus qualitativen Gründen jedoch konnte dies nicht erfolgen, da er bei den Lamellen des Sonnenschutzes keine Z-Lamellen angeboten hat. Beide Aufträge wurden daher an die Fa. Wick vergeben.

 

 

 

TOP. 5.)     Gründerzentrum Region Pramtal Süd; Übernahme von Kosten im Falle einer

Realisierung.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer erklärt, dass Herr GV Schabetsberger Mitglied des zuständigen Arbeitskreises beim Planungsverband Pramtal-Süd ist. Er ersucht ihn daher um den Bericht.

 

GV Schabetsberger berichtet, dass bereits vier Sitzungen stattgefunden haben. Dabei wurde beraten, was die Gemeinden tun können, damit die Region Pramtal-Süd für Betriebe interessanter wird. Der Bau eines Gründerzentrums ist interessant und es wurden in Deutschland zwei Gründerzentren besichtigt. Dabei wurde mit Zuständigen über die Vor- und Nachteile gesprochen.

Für die Errichtung eines Gründerzentrums ist viel Geld notwendig. In der letzten Sitzung wurden mögliche Standorte angeschaut, sieben Standorte wurden bisher ausgewählt, einer davon ist das Grundstück neben der Billa in Riedau. Der Ausschuss will nun von den Gemeinden wissen, ob eventuell Kosten von der Gemeinde übernommen werden.

 

Der Bürgermeister erklärt dazu, dass es möglich sein kann, dass alle 14 Mitgliedsgemeinden mitzahlen, allerdings wird dann auch der Ertrag auf alle 14 Gemeinden aufgeteilt.

 

GV. Schabetsberger glaubt, dass eine  ganze Region etwas davon haben muss. Beim Standort muss auch das Umfeld beachtet werden. Eine Gemeinde mit Gründerzentrum hat große Vorteile. Personen, welche dort arbeiten, kaufen auch in diesem Ort ein. Riedau sollte daher nicht rausfallen. Mit der Realisierung des Projektes ist in 3 bis 5 Jahren zu rechnen. Allerdings müssen alle Mitgliedsgemeinden von diesem Projekt profitieren, das heißt aber auch, dass sie sich vorher an den Kosten beteiligen. Dies wurde bereits in den Sitzungen ausdiskutiert. Es wird keine Gemeinde dazu gezwungen sich zu beteiligen, sie kann frei entscheiden.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer berichtet, dass er sich mit dem Grundbesitzer Dr. Charwat-Peßler über einen Optionsvertrag unterhalten hat. Dieser hat ihn bereits unterschrieben. Der Kaufpreis pro Quadratmeter für das Gründerzentrum beträgt € 20,--, für alle anderen Projekte € 40,--.

Herr Dr. Charwat-Peßler ist auch mit Handelsbetrieben im Gespräch. Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass die Gemeinde die Aufschließungskosten für Wasser, Kanal und Straße für das geplante Grundstück (Lage lt. Overheadfolie) bis zur Grundgrenze übernimmt. Die Kosten für den Grundkauf sollen nicht übernommen werden.

 

GR. Steinmetz stellt die Frage, ob die Aufschließungskosten für die Stromversorgung übernommen werden.

 

GV. Schabetsberger antwortet, dass die Übernahme der Aufschließungskosten  mit Erdgas und Strom durch die Gemeinde nicht möglich ist, diese verursachen zu hohe Kosten.

In Deutschland werden derartige Gründerzentren durch einen Verein oder eine Gesellschaft gebaut. Das Gebäude wird vermietet und der Verein muss kostendeckend arbeiten, nicht auf Gewinnbasis. Der Mietpreis ist daher günstig, Stromanschlusskosten muss aber jeder selbst bezahlen.

 

GR. Ruhmanseder erwähnt, dass  es bereits Gemeinden gibt, in denen Privatpersonen Betriebshallen bauen und  vermieten. Riedau soll jedenfalls Interesse zeigen. 

 

Der Bürgermeister lässt über seinen Antrag per Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss:   Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 


TOP. 6.)     Abbruch der Liegenschaft 128 (altes Kino); Beschlussfassung über weitere

Vorgehensweise.

 

Dieser TOP. wurde bereits vor Eintritt in die Tagesordnung abgesetzt.

 

 

 

TOP. 7.)     Genehmigung einer Verordnung betreffend 30 km/h-Beschränkung  in Pomedt.

 

Die Ortstafel „Pomedt“ wurde nach dem Wohnhausneubau der Ehegatten Entholzer auf Grundlage einer Verordnung durch die Bezirkshauptmannschaft einige Meter Richtung Markt Riedau versetzt. Gleichzeitig hat die Bezirkshauptmannschaft die bestehende 30 km/H-Beschränkung aufgehoben, da der Geltungsbereich nicht mehr mit der in der diesbezüglich Verordnung übereinstimmt. Die Marktgemeinde muss daher die Verordnung neu beschließen, erklärt der Vorsitzende. Er bringt den Entwurf der Verordnung zur Kenntnis:

 

Gemäß § 94 Abs. 1 Ziff. d StVO 1960 i.d.g.F. und unter Bedachtnahme des § 43 Abs. 1  lit. b StVO 1960 i.d.g.V.  sowie in Verbindung mit § 40 Abs. 2 Ziff. 4 O.Ö. GemO 1990 i.d.g.F. wird vom Gemeinderat der Marktgemeinde Riedau aufgrund des Beschlusses vom 22.01.2004 verordnet:

 

In der gesamten Ortschaft Pomedt wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung (erlaubte Höchstgeschwindigkeit)“ von 30 km verordnet.

 

Zur Kundmachung dieser straßenpolizeilichen Maßnahme ist das Vorschriftszeichen gemäß § 52 Ziff. 10a „Geschwindigkeitsbeschänkung (erlaubte Höchstgeschwindigkeit)  30 km“ gem. § 44 Abs. 1 lit. b StVO 1960 i.d.g.F. unter der Ortstafel „Pomedt“ anzubringen.

Diese Verordnung wird mit Anbringung des vorangeführten Straßenverkehrszeichens rechtsgültig.

 

Der Bürgermeister stellt die Frage, ob diese Angelegenheit in den Fraktionen besprochen wurde. Abschließend stellt er den Antrag, die zur Kenntnis gebrachte Verordnung zu genehmigen.

 

 

Beschluss:   24 Mitglieder des Gemeinderates stimmen mit JA. GR. Ruhmanseder Heinrich

                   stimmt mit NEIN.

 

 

TOP. 8.)     Unterstützungsbeitrag für den Betrieb HTL Innviertel-Nord in Andorf.

 

Vom Trägerverein der HTL Innviertel-Nord Andorf liegt ein Ansuchen mit der Bitte um Erhöhung des Beitrages vor. Diese Angelegenheit wurde bereits in einer Bürgermeisterkonferenz angesprochen und es wird ersucht, den Betrag von € 0,40 auf € 0,50 zu erhöhen.

Begründet wird dies damit, dass die Schule derzeit – bis zur Übernahme durch den Bund – als Privatschule geführt wird. Bund und Land übernehmen zur Zeit die Personalkosten und einen Großteil der Investitionskosten. Der Trägerverein muss somit die Betriebskosten und 30 % der Investitionskosten übernehmen. Der Vorstand des Trägervereins schlug deshalb vor:

ein Drittel die Wirtschaft, ein Drittel die Marktgemeinde Andorf und ein Drittel die Gemeinden des Bezirkes als Solidaritätsbeitrag bzw. Ersatz für Schulgeld.

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag, den Kostenbeitrag in Höhe von € 0,50 pro Einwohner für das Jahr 2004 zu genehmigen. Es sind bereits einige Riedauer an dieser HTL und die Schule ist für unsere Region sehr wichtig.

 

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt der Bürgermeister über seinen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss:   Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

TOP. 9.)     Kindergarten Riedau; Grundsatzbeschluss bezüglich Übernahme des Abgangs

ab 2004.

 

Die Marienschwestern von Karmel sind an die Gemeinde mit der Bitte herangetreten, in Zukunft den entstehenden Abgang zu übernehmen. Daraufhin gab es mehrere Gespräche mit den Schwestern bzw. deren Verhandler Herrn Baumgartner. Dieser hat Erfahrung in diesem Bereich und wurde von den Schwestern gebeten, bei diesen Gesprächen für diese zu verhandeln. Die Vertreter der einzelnen Fraktion waren ebenfalls bei diesen Besprechung dabei. Als Bürgermeister ist ihm wichtig, dass es in Riedau diesen Ordenskindergarten gibt und als Finanzreferent der Gemeinde muss er natürlich auf die Finanzen der Gemeinde Acht geben. Die erste Vorstellung des Kindergartens war die Übernahme eines Abganges von € 60.000,00. Darin war jedoch auch der Abgang des Vorjahres inkludiert und dieser wurde noch abzogen.

Es wurden auch die Abgänge und laufenden Kosten der Kindergärten des Bezirkes Schärding eruiert und verglichen und der Kindergarten aufgefordert, dass es Einsparungen geben muss.

 

Von Herrn Baumgartner wurden einige Berechnungsbeispiele vorgelegt. Von Seiten der Gemeinde gibt es den Wunsch, dass der Umfang der Öffnungszeiten erhalten bleibt. In der Zwischenzeit hat sich der Abgang auf € 43.000,00 inkl. der vorgesehenen Sanierungskosten reduziert. Würde man diese Sanierungskosten noch herausnehmen und die Arbeiten von Seiten der Gemeinde durchführen, könnten nochmals € 7.500,00 eingespart werden, wodurch sich er Abgang auf € 43.500,00 reduziert. Die Gemeinde ist dafür diesen Abgang zu übernehmen, verlangt jedoch auch Einsichtnahme in die Aufzeichnungen und ein gewisses Mitspracherecht.

 

GR. DI Mitter erklärt, dass es für Riedau sehr wichtig ist diesen Ordenskindergarten zu haben. Er wird sehr zufrieden stellend geführt und die Kinder genießen beste Betreuung und diese Qualität muss erhalten bleiben. Er stellt daher den Antrag, die im Budget vorgesehenen Mittel von € 40.000,00 voll auszuschöpfen. Der Unterschiedsbetrag zum zu übernehmenden Abgang soll zusätzlich für die Senkung der Elternbeiträge verwendet werden. Riedau liegt im Vergleich relativ hoch bei den Kindergartengebühren. Die Qualität hat jedoch auch ihren Preis, andererseits müssen wir uns an die Kindergartengebühren der umliegenden Gemeinden richteten.

 

GV. Franz Schabetsberger erklärt, dass er hinter dem Kindergarten Riedau steht. Herr Baumgartner bringt jedoch bei jeder Besprechung andere Zahlen vor. Wichtig ist auch, dass keine Person ihre Arbeitsstelle verliert und dass es zu keinen Stundenkürzungen kommt. Der Früh- und Spätdienst muss erhalten bleiben. Seine Fraktion wird diesen Antrag unterstützen.

Die Verwendung des Restbetrages für die Senkung des Kindergartenbeitrages liegt im Antragsrecht der SPÖ-Fraktion und ist daher darüber erst im Tagesordnungspunkt 10.) abzustimmen, wobei das Antragsrecht nach der OÖ. GemO der SPÖ zufällt.

 

Darüber wird kurz diskutiert und anschließend über den Antrag von GR DI Franz Mitter abgestimmt, wobei es darum geht, dass der Abgang des Kindergartens Riedau abzüglich der Sanierungskosten, somit ein tatsächlicher Abgang von € 35.500,00, von Seiten der Gemeinde übernommen wird. Die Überweisung erfolgt vierteljährlich. Der Restbetrag soll zweckgebunden für die Senkung des Elternbeitrages verwendet werden.

 

Beschluss:            Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen für diesen Antrag. Die Abstimmung

                            erfolgt durch heben der Hand.

 

 

 

TOP. 10.)    Kindergarten Riedau; Senkung des Kindergartenbeitrages der Eltern.

 

GV. Franz Schabetsberger stellt den Antrag, ab dem neuen Kindergartenjahr 2004 die Elternbeiträge um jeweils € 10,00 pro Monat zu senken. Die Gemeinde übernimmt diese Kosten. Der Kindergarten selbst profitiert auch von dieser Regelung auf Grund der Mehrwertssteuer. Der Kindergarten Riedau ist zurzeit der mit Abstand teuerste Kindergarten im Bezirk Schärding. Die Elternbeiträge werden zurzeit für 10 Monate entrichtet, bedeutete eine Senkung um € 10,00 für Zehn Monate also insgesamt € 100,00 pro Kind und Kindergartenjahr.

GV. Günther Ortner ist ebenfalls für diese Vorgangsweise und auch GR DI Mitter spricht von einer vertretbaren Lösung um Kosten zu senken und Kinder bzw. Eltern zu unterstützen.

 

Beschluss:   24 Gemeinderäte stimmen für diesen Antrag. GR. Walter Köstlinger

                   enthält sich der Stimme und stimmt somit mit Nein.

 

 

 

TOP. 11.)    Kindergarten Riedau; Neufestsetzung der Einkommensgrenzen für Förderung der

Elternbeiträge.

 

Nachdem GV. Schabetsberger um Aufnahme dieses Punktes in die Tagesordnung ersucht hat, bittet der Bürgermeister um den Bericht.

 

GV. Schabetsberger erklärt, dass die Richtlinien für die Förderung der Elternbeiträge geändert werden sollen. Es ist bekanntlich laut Vorschreibung des Landes ein Beitrag der Eltern für die Begleitperson des Kindergartentransportes einzuheben. Die Eltern sind finanziell zu unterstützen. Er glaubt, dass die bisherigen Einkommensgrenzen gleich bleiben sollen. Kommt eine Familie in den Genuss einer Förderung und ist das Kindergartenkind auch ein „Buskind“, so soll die Förderung zusätzlich mtl. € 4,-- betragen. Ist das Kind kein Buskind, gibt es diese zusätzliche Förderung natürlich nicht.

 

Er stellt den Antrag, dass bei Gewährung einer Kindergartensubvention für Buskinder zusätzlich mtl. € 4,-- genehmigt werden.

 

GR. Ruhmanseder stellt fest, dass diese Angelegenheit vorher im Familienausschuss hätte beraten werden können.

 

Zusammenstellung der Förderungsrichtlinien:

 

Förderungsrichtlinien

zum Entgelt Kindergarten Riedau

 

Eine Kindergartensubvention wird genehmigt, wenn das netto Familieneinkommen folgende Höhe nicht übersteigt:

                                                                           Förderung bei

mtl.                                                   Ganztagskindergarten         mtl.    Halbtagskindergarten

Familieneinkommen netto € 1.000,--                  € 20,--                                     € 18,--

Familieneinkommen netto € 1.200,--                  € 15,--                                     € 13,50

Pauschalförderung für das 2. und jedes weitere Kind:

                                                                  € 5,--                              € 4,50

Zusätzlich wird für ein „Buskind“ eine mtl. Förderung für das Entgelt Begleitperson gewährt:

                                                                  € 4,--                              € 4,--

 

Der Bürgermeister lässt über den Antrag GV. Schabetsberger mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss:            Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 12.)    Bericht des Obmannes des Sanitätsausschusses.

 

Der Bürgermeister bittet Obmann Vizebgm. Gahleitner um den Bericht.

 

Obmann Vizebgm. Gahleitner berichtet, dass am 16.1.2004 die konstituierende Sitzung des Sanitätsausschusses stattgefunden hat. Als bisheriger Obmann hat er den neuen Mitgliedern die Aufgaben des Sanitätsausschusses erklärt.

Unter Punkt 1. erfolgte die Konstituierung des Ausschusses und Neuwahl des Obmannes.

Als bisheriger Obmann hatte er die Sitzung einzuberufen und die Wahl eines neuen Obmannes durchzuführen.

Frau AL Gehmaier erklärte, dass bisher immer der Obmann aus der Marktgemeinde Riedau und der Obmannstellvertreter aus der Gemeinde Dorf/Pram gewählt wurde. Mit dieser Regelung waren alle Anwesenden grundsätzlich einverstanden. Nachdem kein schriftlicher Wahlvorschlag vorliegt, wurde vom GR. DI Mitter der Antrag gestellt, Herrn Peter Gahleitner, Vizebürgermeister in Riedau, als Obmann zu wählen.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Punkt 2. behandelte die Neuwahl eines Obmannstellvertreters. Obmann Gahleitner teilte mit, dass kein schriftlicher Wahlvorschlag für den Obmannstellvertreter vorliegt.  Nachdem Herr Horst Griesmaier an erster Stelle der Gemeindevertreter aus Dorf/Pram steht, wurde diskutiert, ob er die Obmannstellvertreterstelle übernehmen soll. Da er aber dazu nicht befragt werden konnte, war eine Wahl schwer möglich. Deshalb stellte Herr DI Mitter den Antrag, Frau Edith Hansbauer aus Dorf/Pram zu wählen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Zu Punkt 3. Allfälliges erfolgten folgende Wortmeldungen:

Frau AL Gehmaier berichtete, dass für die Gemeinden Riedau, Dorf/Pram und Zell/Pram ein „Stammtisch für pflege Angehörige“ eingerichtet werden soll. Seitens der Gemeinde ist eine diplomierte Krankenschwester bekannt zu geben und dies ist Frau Veronika Hofinger aus Blümling. Frau Hofinger betreut zur Zeit  die „Gesunde Gemeinde“ Zell/Pram und ist Hauskrankenschwester für unseren Bereich.

Obmann Vizebgm. Gahleitner stellt fest, dass in der letzten Periode immer ein Wechsel beim Tagungsort stattgefunden hat. Alle Ausschussmitglieder sind der Meinung, dass dies auch künftig beibehalten werden soll.

Der Obmann hat bereits die Aufgaben des Ausschusses erläutert, erklärt GR. Schellmann. Allerdings wollte er wissen, was ist eine „Seuche“ und wann hat der Ausschuss zu reagieren.

AL Gehmaier teilte dazu mit, dass einige Krankheiten bei der Bezirkshauptmannschaft anzeigepflichtig sind. Wenn nun diese (vermehrt) auftreten, hat die Bezirkshauptmannschaft mit dem Bürgermeister Verbindung aufzunehmen. Der Ausschuss hat dann möglichst schnell zu handeln.

GR. Hosner berichtete, dass der Ausschuss aber auch bei anderen Seuchengefahren in Aktion treten kann. Wenn z.B. bekannt ist, dass in einer Familie die hygienischen Zustände dermaßen schlecht sind, dass Seuchengefahr besteht.  Aber auch tierische Seuchen, so die Maul- und Klauenseuche, fallen in den Bereich des Sanitätsausschusses.

Obmann Gahleitner berichtete, dass in die Zuständigkeit des Sanitätsausschusses auch die Bestellung des Gemeindearztes fällt.

 

Der Bürgermeister bedankt sich beim Obmann für den Bericht.  

 

 

 

TOP. 13.)    Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.

 

Der Bürgermeister bittet Obmann Wolschlager Erwin um den Bericht.

 

Obmann Erwin Wolschlager berichtet, dass am 12.01.2004 die 2. Sitzung des Kulturausschusses stattgefunden hat.

 

TOP. 1 behandelte das Marktfest 2004:

Das Marktfest soll wieder ins Leben gerufen werden, wobei die Gemeinde die Rahmenbedingungen festlegen soll. Natürlich sollen sich auch die Vereine wieder daran beteiligen.

Denkbar wäre es am Samstagvormittag z.B. wieder den Gemeindesporttag, wie es ihn früher schon gab, zu aktivieren und zwar vielleicht mit einem Leichtathletikwettbewerb. Auch könnte im Freibad ein Schwimmwettbewerb organisiert werden. Vielleicht in Verbindung mit einem Tag der offenen Tür. Der Samstagnachmittag wäre dann für die Vereine reserviert, die sich im Marktbereich präsentieren bzw. selbst Spiele etc. organisieren können. Auch die Preisverteilung für die Bewerbe am Vormittag könnte am Nachmittag erfolgen. Das Abendprogramm könnte wieder von einer Musikgruppe umrahmt werden. Am Sonntag wäre wieder ein Frühschoppen denkbar, wenn die Wirte dies wünschen. Der Freitagabend könnte den Gastwirten überlassen werden, wobei von Seiten der Gemeinde für eine etwaige Veranstaltung die Infrastruktur (Strom, Werbung etc.) zur Verfügung gestellt wird. Als Ende für die Abendveranstaltung wäre eine Zeit um 24.00 Uhr denkbar, um nicht unnötig die Bewohner am Marktplatz zu strapazieren. Eventuell sollte auch ein Ersatztermin für das Marktfest fixiert werden. Grundsätzlich stellte der Obmann die Frage an die Mitglieder, ob 2004 wieder ein Marktfest durchgeführt werden soll.

GV. Berta Scheuringer erklärte, dass sie bereits bei der Organisation von mehreren Marktfesten dabei war. In den letzten Jahren nahm die Bereitschaft zur Teilnahme eher ab. Meistens auf Grund des schlechten Wetters konnte die Veranstaltung nicht durchgeführt werden. Die Ortsbäurinnen bereiten meistens Mehlspeisen für den Verkauf am Marktfest vor. Wenn das Wetter schlecht ist, können sie natürlich nichts verkaufen.

Dazu wäre es eben notwendig, die Rahmenbedingungen zu ändern, erklärte der Obmann.

Vielleicht könnte man das Marktfest mit dem Maibaumfest kombinieren, glaubte GR. DI Franz Mitter.

Das Maibaumfest sollte vielleicht durch „Kraxler“ wieder mehr belebt werden. Vielleicht könnte eine Preisprämie für die „Kraxler“ ausgesetzt werden.

GR. DI Franz Mitter ist für das Marktfest 2004.

Der finanzielle Rahmen für ein Marktfest ist auf Grund der finanziellen Situation nicht sehr groß, erklärte der Bürgermeister. Wenn alle Fraktionen dafür sind, dass 2004 ein Marktfest durchgeführt werden soll, wird dies schon möglich sein. Das Problem ist sicherlich das Wetter.

Die Kosten werden ca. 2.000,00 Euro betragen, erklärte der Obmann.

Auch GR. Brigitte Heinzl ist für die Durchführung des Marktes, so wie die übrigen Mitglieder des Kulturausschusses.

Der Obmann schlug vor, dass der Ausschuss ein Konzept für die Durchführung des Marktfestes erarbeiten soll. Dieses Konzept soll anschließend in einer eigenen Sitzung den Vereinsobmännern sowie den Gastwirten mit der Einladung zur Mitwirkung präsentiert werden. Diese Sitzung soll Anfang Februar durchgeführt werden. Mit dieser Vorgangsweise waren alle Ausschussmitglieder einverstanden.

 

TOP. 2 behandelte den Veranstaltungskalender 2004, welcher nach Ende der Sitzung in Verbindung mit den Vereinsobmännern behandelt wurde.

 

Im TOP. 3 wurde die Landesausstellung 2004 in Schärding bez. Gestaltung dieses Tages durch Riedauer Vereine beraten.

Der Obmann stellte an die übrigen Mitglieder die Frage, wie sich die Gemeinde Riedau in Verbindung mit den Vereinen an diesem Nachmittag im Oktober präsentieren soll bzw. welches Konzept dazu notwendig ist.

Es soll ein Konzept im Ausschuss erarbeitet und anschließend den Vereinen präsentiert werden, erklärte GR. DI Franz Mitter. Diese sollen wenn möglich mitwirken.

Der Obmann wäre für ein Motto und zwar nachdem Riedau nächstes Jahr 490 Jahre feiert für „Der Markt Riedau Einst und Jetzt“. Die Frage ist natürlich wie viele Besucher an diesem Tag die Landesausstellung besuchen und der Aufwand dazu den die Gemeinde bzw. die Vereine haben, in einem vernünftigen Verhältnis steht.

GR. DI Franz Mitter sprach sich für ein kleines Programm aus.

Bei der anschließenden Besprechung mit den Vereinsobmännern wird dies zu klären sein, erklärte der Obmann.

Das Thema der Landesausstellung lautet „Grenzenlos“. Dieses Thema könnte man auch aufgreifen glaubte der Bürgermeister in Bezug auf „Kochlöffl`leit“, wie die Riedauer immer genannt wurden.

 

 

TOP 4. Allfälliges:

Der Obmann wies darauf hin, dass in Zukunft bei den Ansuchen um Vereinsförderung das Eingangsdatum beim Gemeindeamt genauer genommen werden soll. Ansuchen die zu einem späteren Zeitpunkt einlangen (Abgabetermin ist der 31.10. jeden Jahres) sollen in Zukunft nicht mehr berücksichtigt werden. Die Vereine sollen 6 Wochen vor Ende des Abgabetermins daran erinnert werden (Schreiben oder E-Mail).

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht. Das Marktfest im vergangenen Jahr ist aufgrund des schlechten Wetters nicht veranstaltet worden. Wenn alle Fraktionen dafür sind, dass heuer ein Marktfest durchgeführt wird, werden auch sicherlich finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.

TOP. 14.)    Unfallfürsorgefonds der O.Ö. Gemeinden; Neufassung der Vereinbarung wegen

Einbeziehung der „VB-neu“.

 

Der Bürgermeister ersucht die Amtsleiterin, den TOP zu erläutern. Frau AL Gehmaier gibt folgenden Bericht:

 

Die Gemeinden wurden davon in Kenntnis gesetzt, dass jede Gemeinde verpflichtet ist, bei Dienstunfällen und Berufskrankheiten den im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Gemeinde stehenden Bediensteten des Dienst- und Ruhestandes (Beamte) dem Bürgermeister und den übrigen Mitgliedern der Gemeindevertretung (Funktionäre) und Hinterbliebenen eine Unfallfürsorge zu gewähren.

 

Die Gemeinde Riedau hat wie alle übrigen oberösterreichischen Gemeinden den Beitrag zum Unfallfürsorgefonds der OÖ. Gemeinden, der bei der KFG eingerichtet wurde, erklärt.

Diese Vereinbarung sieht vor, dass im Anspruchsfall weitgehend von dieser Risikogemeinschaft „Unfallfürsorge“ besorgt wird.

 

Mit Landesgesetz wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten um VB  (Dienstverhältnis Beginn nach 31.12.2000) und geringfügig beschäftigte Personen nach § 203 B-KUVG (=VB-neu) ab 1.7.2003 erweitert. Es ist daher notwendig, dass alle OÖ. Gemeinden hinsichtlich der Einbeziehung VB-neu in die bestehende Risikogemeinschaft einen Beschluss des Gemeinderates herbeiführen.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass die dazu vorliegende Verpflichtungserklärung bezüglich der Einbeziehung der „VB-neu“ zu genehmigen.

 

Es erfolgt keine Wortmeldung.

 

Beschluss:   Der Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen.

Die Abstimmung erfolgte durch Erheben der Hand.

 

 

 

TOP. 15.)    Bericht des Bürgermeisters.

 

Es berichtet der Bürgermeister, dass für die außerschulische Sanierung der Mehrzweckhalle von Herrn Landeshauptmann als Kulturreferent € 10.000,-- als erste Rate überwiesen werden. Insgesamt wurden von der Abt. Kultur € 70.000,-- zugesichert.

 

Bezüglich betreubares Wohnen hat es Gespräche mit der ISG Ried i.I. gegeben, welche auch bereits einen Planungsvorschlag vorgelegt hat. Zu diesem Gespräch war auch der Bauausschuss eingeladen. GV Günther Ortner hat auch bereits mit dem zuständigen Landesrat, Herr Ackerl, gesprochen. Von diesem wurde erklärt, dass in den nächsten 14 Tagen mit einer positiven Mitteilung gerechnet werden kann. Dann wird die ISG den Auftrag zur Verwirklichung dieses Projektes erhalten. Mit einer Fertigstellung ist in 2 bis 3 Jahren zu rechnen.

 

GV. Günther Ortner erklärt dazu, dass die Gespräche mit den beiden Landesräten Ackerl und Keplinger positiv verlaufen sind. Es wird aber lt. deren Aussage noch bis zu einem dreiviertel Jahr dauern, bis eine offizielle Zusage vorliegen wird. Er hat sich den Planungsvorschlag der ISG angeschaut und dieser ist bis auf ein paar Verbesserungen in Ordnung. Man könnte jedoch vielleicht auch noch einen anderen Bauträger einladen Planungsvorschläge vorzulegen. Diese dürften natürlich keine Kosten für die Gemeinde verursachen. Z.B. könnte auch mit der LAWOG, die in Riedau bereits einen Wohnblock besitzt, gesprochen werden. Er ist grundsätzlich nicht gegen die ISG, jedoch wenn keine Kosten entstehen sind mehrere Entwürfe sicherlich besser als nur einer.

 

Der Standort für die Liegenschaft Riedau 84/85 Kottbauer, ist bereits fix, erklärt der Bürgermeister. Die ISG hat auch bereits mit Herrn Kottbauer über eine Kaufsumme für diese Liegenschaft verhandelt. Anscheinend gibt es auch einen mündlichen Vertrag. Eine andere Lösung als mit der ISG wird daher schwierig sein.

 

GR. Erwin Wolschlager stellt dazu die Frage, warum bereits so intensive Verhandlungen mit der ISG aufgenommen wurden bzw. warum es bereits einen mündlichen Vertrag gibt.

 

Um Verhandlungen mit den zuständigen Vertretern des Landes aufnehmen zu können, ist natürlich ein Projektsvorschlag notwendig, erklärt der Bürgermeister. Deshalb hat er die ISG ersucht, ein solches Projekt auszuarbeiten und dazu war es natürlich auch notwendig, mit Herrn Kottbauer intensiv zu verhandeln, um konkrete Kosten vorlegen zu können. Von der ISG wurden auch mehrere Standortvarianten in Betracht gezogen bzw. Planungsvarianten dazu vorgelegt.

 

Die Liegenschaft Kottbauer ist sicherlich der beste Standort für betreubares Wohnen in Riedau, erklärt GV. Günther Ortner.

 

 

 

TOP. 16.)    Allfälliges.

 

Im Hallenbad gibt es anscheinend eine Änderung bei den Öffnungszeiten, wird erklärt,

 

Dazu erklärt die Amtsleiterin, dass in der letzten Vorstandssitzung über das Problem gesprochen wurde. Der Schulschwimmbetrieb dauert eigentlich bis 16.00 Uhr. Die Schulen wollen natürlich das Hallenbad alleine nützen. Bisher wurden die anderen Hallenbadgäste bereits um 15.00 Uhr eingelassen, da es aber vermehrt zu Problemen kam, wurde entschieden in Zukunft erst ab 15.30 Uhr zu öffnen. Die Badgäste können jedoch im Eingangsbereich des Hallenbades warten. In der nächsten Vorstandssitzung werden die neuen Öffnungszeiten beschlossen und zwar mit Beginn der nächsten Hallenbadsaison.

 

GV. Günther Ortner erklärt, dass der Siedlerverein das Gemeindewappen in Blumen stecken lassen könnte und zwar für die Landesausstellung 2004. Die Kosten betragen jedoch
€ 1.500,00 und die Gemeinde müsste sich mit der Hälfte beteiligen. Darüber wird in einer der nächsten Vorstandssitzungen beraten.

 

GR. Erwin Wolschlager erklärt, die Familienkarte für das Freizeitzentrum neu zu überdenken, da Eltern mit einem Kind unter 6 Jahren keinen Preisvorteil haben.

 

GR Gerold Schellmann ersucht um Sanierung der Strasse in Schwabenbach.

 

Dazu erklärt die Amtsleiterin, dass so bald es die Witterungsverhältnisse zulassen eine Sanierung erfolgt.

 

 


 

 

 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 18.12.2003 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 22:00 Uhr.

 

 

 

 

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                     (Vorsitzender)                                                     (Gemeinderat)

 

 

 

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                     (Schriftführer)                                                     (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: