Lfd.Nr. 3 Jahr 2003

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am
18. Dezember 2003.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

 

Anwesende:

 

01. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer als Vorsitzender

02. Vizebgm. Gahleitner Peter                                        15. GR. Arthofer Franz

03. GV. Scheuringer Berta                                             16. GR. Kemetsmüller Kurt

04. GR. DI Mitter Franz                                                  17. GR. Eichinger Karin

05. GR. Köstlinger Walter                                              18. GR. Wolschlager Erwin

06. GR. Kraft Wolfgang                                                19. GR. Ruhmanseder Heinrich

07. GR. Tallier Monika                                                  20. GR. Hintermayr Ernst

08. GR. Wimmer Franz                                                  21. GR.

09. GR. Ing. Steinmetz Alois                                           22. GR.

10. GV. Schabetsberger Franz                                        23. GR.

11. GV. Ortner Günter                                                  24. GR.

12. GV. Wolschlager Anita                                             25. GR.

13. GR. Hosner Rudolf                                                  

14. GR. Ortner Klaus                                                    

Ersatzmitglieder:

GR. Fritz Raschhofer                                            für                    GR. Diana Dick

GR. Richard Ebner                                              für                    GR. Gerhard Payrleitner

GR. Norbert Gumpinger                           für                    GV. Hermann Kraft

GR. Elisabeth Obernhumer                                    für                    GR. Doris Krestl

GR. Gerold Schellmann                            für                    GR. Andreas Schroll

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):

 

Es fehlen:

entschuldigt:                                                                                                       unentschuldigt:

GR. Dick Diana

GR. Gerhard Payrleitner

GV. Hermann Kraft

GR. Doris Krestl

GR. Andreas Schroll

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  Klaus Waldenberger
Der Vorsitzende eröffnet um 18:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a) die Sitzung vom - Bürgermeister, Vizebürgermeister -

    einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 10.12.2003

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 06.11.2003 bis zur heutigen      

     Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-

    gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen

    diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht

    werden können.

 

GV. Franz Schabetsberger und GR. Heinrich Ruhmanseder unterschreiben das Sitzungsprotokoll.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

Es wird das Ersatzmitglieder Fritz Raschhofer angelobt.

 

 

Tagesordnung:

 

 

 

  1. Grundsatzbeschluss für den Bau einer neuer Kläranlage.
  2. Genehmigung des Voranschlages für das Finanzjahr 2004.
  3. Genehmigung des mittelfristigen Finanzierungsplanes für die Jahre 2004-2007.
  4. Genehmigung des Dienstpostenplanes für die Marktgemeinde Riedau.
  5. Bericht des Obmannes des Bauausschusses.
  6. Grundsatzbeschluss für den Bau von betreubaren Wohnungen; Festlegung des Standortes.
  7. Zubau zur Volks- und Hauptschule; Sanierung der Hauptschule; Bericht über die Vergabeverhandlungen.
  8. Verordnung betreffend die Zuständigkeit des Schulbau-Ausschusses.
  9. Kindergarten Riedau; Grundsatzbeschluss bezüglich Übernahme des Abgangs ab 2004.
  10. Genehmigung einer Löschungserklärung für EZ 284 KG. Riedau.
  11. Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.
  12. Erhöhung des Entgeltes für die Teilnahme an der Schülerausspeisung.
  13. Kindergartentransport; Einführung eines Elternbeitrages.
  14. Änderung Verordnung betreffend  Sitzungsgeld für Gemeinderatsmitglieder.
  15. Bericht des Bürgermeisters.

      16. Allfälliges

 

 


TOP. 1.) Grundsatzbeschluss für den Bau einer neuer Kläranlage.

 

Über den Neubau der Verbandskläranlage wurde im Gemeinderat bereits mehrmals gesprochen und diskutiert, erklärt der Vorsitzende. Zuerst betrug die Landesförderung für dieses Bauvorhaben € 292.000,00 und dazu werden vom Bürgermeister Overheadfolien über die Kostenaufteilung zur Kenntnis gebracht.

 

 

 

 

 

Die Betriebskosten werden nach den Einwohnergleichwerten (Anschlussgrad) der Mitgliedsgemeinden abgerechnet. Alle zwei Jahre bzw. auf Wunsch einer Mitgliedsgemeinde, werden die Einwohnergleichwerte überprüft. Letzte Woche fand eine Vorsprache beim neuen Landesrat Anschober statt. Dabei wurde neben anderer Gemeindebauvorhaben auch über den Neubau der Verbandskläranlage gesprochen. Eventuell gibt es für das Projekt „Erhöhung der Laminarströmung“ (Absenkung der beiden Wehren) noch eine Förderung. Genaueres konnte aber noch nicht zugesichert werden, da dem Büro Anschober die nötigen Unterlagen fehlen. Der Bau der Verbandskläranlage ist auf jeden Fall notwendig, da bereits von den zuständigen Biologen des Landes darauf gedrängt wird. Auch gibt es bereits einen rechtskräftigen Wasserrechtsbescheid, nachdem der Probetrieb der neuen Kläranlage bis spätestens 31.05.2006 zu erfolgen hat. Dafür wurde bereits um einen Aufschub bis 31.05.2006 angesucht. Die Fertigstellung der neuen Kläranlage hat bis 31.05.2007 zu erfolgen.

Es gab auch bereits Schlammabtriebe, was zwei Anzeigen zur Folge hatte. Für die Finanzierung des Anteils von Riedau liegen bescheidene € 25.000,00 vor. Es gibt keine größere Rücklagen für dieses Projekt, bzw. wurde der Überschuss in den letzten Jahren für andere Projekte verwendet.

 

Abschließend stellt der Bürgermeister den Antrag, den Grundsatzbeschluss für die Errichtung der neuen Verbandskläranlage zu fassen.

 

GV. Franz Schabetsberger ersucht um mehr Informationen bezüglich der Ausführung der Gebäude im besonderen der Warte. Dies geht aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht hervor. Die Ausführung könnte auch in Fertigteilen erfolgen. Weiters stellt er die Frage, wie die Gemeinde Riedau dieses Projekt finanzieren will bzw. mit welcher Kostensteigerung die Bürger bei den Kanalgebühren rechnen müssen.

 

Dazu erklärt der Bürgermeister, dass die alte Kläranlage die Reinigung nicht mehr schafft. Ein Problem liegt auch an den vielen Fremdwässern und dadurch ist die Kläranlage hydraulisch überlastet. Ein Trennsystem in der Gemeinde wäre ideal, ist aber finanziell nicht machbar. Die Finanzierung soll mit einem Bankdarlehen erfolgen, welches 30 Jahre läuft. Derzeit gibt es beim Kanal einen Überhang, bei der Wasserleitung sind wir nicht kostendeckend. Die Kanalgebühren müssen sicherlich angehoben werden, jedoch auf ein vertretbares Maß. Bei der Wasserleitung wird eine Kostensteigerung von ca. 10 %, beim Kanal von 15 bis 20 % notwendig werden. Die Ausführung der Gebäude ist auf das notwendige Ausmaß reduziert. Der zuerst vorgesehene Dachgeschoßausbau im Wartegebäude wurde auf zwei Büros mit Archiv reduziert. Diese beiden Büros werden nur in dem dafür notwendigen Ausmaß vorgesehen, sind aber notwendig, da es zur Zeit keine zentrale Lagerungsmöglichkeit für den RHV gibt. Das Büro soll weiters in Zukunft für Vorstandssitzungen verwendet werden. Mitgliedsversammlungen findet so wie bisher in den einzelnen Mitgliedsgemeinden statt.

 

Die Amtsleiterin erklärt, dass im 2. Halbjahr eine Änderung bei den Gebühren für Kanal und Wasser erfolgen soll. Überlegt wird eine Grundgebühr einzuführen. Dazu sind aber noch Beratungen des Prüfungs- und Umweltausschusses notwendig. Die erste Sitzung brachte keine Einigung. Die Beschlussfassung ist im Frühjahr 2004 geplant.

 

GR. Ernst Hintermayr ist ebenfalls gegen zu viel „Luxus“ und daher gegen die zwei Büros.

 

Der Bürgermeister erklärt nochmals die Notwendigkeit dieser Büros und das bei anderen Kläranlage, die zuerst solche Räumlichkeit weggelassen haben im Nachhinein Räume zugebaut werden musste und dies natürlich ohne Förderung.

 

GV. Franz Schabetsberger erklärt, dass der Aufenthaltsraum des Klärwärters sehr groß ist, auch das Labor ist sehr großzügig. Es ist kein Architektenbau notwendig, der zu hohe Kosten verursacht. Der Planer wird nach der Bausumme bezahlt und trachtet natürlich danach für sich zu planen. Es soll daher die billigste Variante herangezogen werden, vielleicht eine Stahlkonstruktion. Jeder m2 Fläche der eingespart wird bringt eine Reduzierung der Baukosten. Weiters glaubt er nicht, dass die vom Bürgermeister vorgegebene Finanzierungsmöglichkeit aufgehen wird. Der Flächenwidmungsplan wird zur Zeit überarbeitet und dadurch sind natürlich auch weitere Kosten zu erwarten. Der 10%ige Eigenkostenanteil kann auch nicht finanziert werden.

 

GR. Heinrich Ruhmanseder erklärt, dass die Kläranlage sicherlich gebaut werden muss. Interessant ist welche Betriebskosten zu erwarten sind bzw. wie die Finanzierung auf die einzelnen Jahre aussieht.

 

GV. Franz Schabetsberger erklärt, dass in der Mitgliederversammlung nur die Vorstandsmitglieder stimmberechtigt sind. Der Gemeinderat soll dem Bürgermeister den Auftrag erteilen mit dem Planer Warnecke nochmals über den Bau zu diskutieren und eine Kostensenkung herbeizuführen. Weiters muss das Land dieses Projekt mehr fördern.

 

Es handelt sich sicher um keinen Prunkbau, erklärt der Bürgermeister.

 

GV. Franz Schabetsberger stellt den Zusatzantrag, dass mit dem Planer der neuen Verbandskläranlage nochmals über mögliche Kosteneinsparungen verhandelt werden soll. Anschließend soll das Ergebnis im Gemeinderat vorgestellt werden und erst dann der Grundsatzbeschluss für den Neubau der Verbandskläranlage gefasst werden.

 

Es muss im September 2004 mit dem Bau der Verbandskläranlage begonnen werden, erklärt der Bürgermeister. Ansonsten können die vorgegebenen Termine nicht eingehalten werden. In den letzten beiden Jahren wurde sehr engagiert daran gearbeitet, eventuelle Kosteneinsparungen zu suchen und zu realisieren. So wurde z.B. die maschinelle Ausrüstung für die Senkgrubenübernahmestelle aus der Planung genommen und dadurch eine Kosteneinsparung von ca. €  100.000,00 erzielt.

Vorgesehen ist zuerst die maschinelle Ausrüstung auszuschreiben und anschließend die baulichen Maßnahmen an die maschinelle Ausrüstung anzupassen.

 

Abschließend wird über den Antrag des Bürgermeisters abgestimmt:

 

Beschluss:                      Alle Gemeinderäte stimmen für diesen Antrag. Die Abstimmung erfolgt durch     Erheben der Hand.

 

Abstimmung Zusatzantrag GV. Franz Schabetsberger:

 

Beschluss:                     Die Mitglieder der SPÖ-Fraktion sowie der FPÖ-Fraktion stimmen für diesen

                                   Antrag. Die ÖVP-Gemeinderatsmitglieder stimmen dagegen. Der Antrag

                                   ist somit angenommen. Der Bürgermeister wird beauftragt mit dem Planer

                                   über etwaige Kosteneinsparungen zu verhandeln. Weiters soll nochmals mit

                                   dem Land Oö. über eine nochmalige Erhöhung der Förderungsmittel ver-

                                   handelt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

TOP. 2.) Genehmigung des Voranschlages für das Finanzjahr 2004.

 

Vom Vorsitzenden werden die wichtigsten Eckdaten zum Voranschlag 2004 wie folgt zur Kenntnis gebracht:

 

Voranschlag 2004

 

                                                                                  2004                                      2003

Einnahmen ordentlicher Haushalt                    2,651.100,--              2,620.800,--

Ausgaben ordentlicher Haushalt                     2,651.100,--              2,620.800,--

Überschuss/Abgang                                       0,--                                         0,--

 

 

Einnahmen außerordentl. Haushalt                 569.800,--                             455.500,--

Ausgaben außerordentlich. Haushalt              699.000,--                             518.600,--

Abgang                                                                     -129.200,--                -63.100,--

 

Größere Abweichungen gegenüber Voranschlag 2003 

Ausgaben:                                 VA 2004            VA 2003

1 0000 721000                          43.000,--           29.000,--  andere Aufteilung der Kosten     

                                                                                     BgmAufwandsentsch. und

1 0000 721200              6.500,-- 22.400,--   Sitzungsgelder

1 2400 757000              40.000,--           16.000,--  Übernahme Abgang Kindergarten

1 4190 752000              345.000,--          286.000,-- SHV- Umlage

1 5620 751000              267.900,--          247.800,-- Krankenanstaltenbeitrag

1 8500 612000              28.000,--               8.000,-- Sanierung Brunnen Petersham, allgemein.      

                                                                                      Instandh. WL

1 8510 728000              20.000,--           10.000,--  Teilzahlung Sanierungskonzept Kanal f.

                                                                                     Büro Oberlechn.

1 8511 752000                        0,--         20.000,--  Lfd. Transferz. Bau Kläranlage

 

Einnahmen

2 8500 87200                            13.400,--                   0,-    2/3 Finanzierung San.  Petersham Gden

                                                                                     Dorf u.Taisk.

2 9200 83310                550.000,--          495.000,-- 2003 aufgrund Umst. Auslaufmonat keine 

                                                                                     Dezemb.Einn.

2 9200 84410                           0,--                     18.000,--   5-Jahres-Einhebungen 2003 beendet

2 9200 84420                            4.200,-- 75.00,--      5-Jahres-Einhebungen 2003 großteils

abgeschl. zusätzlich aber  Erhaltungsb. für Wasser   ATS 1,-/m2

2 9200 84430                            10.000,--           15.000,--    5-Jahres-Einhebungen    2003 großteils

abgeschl. zus. aber Erhaltungsb. für Kanal ATS 2,-/m2

Gruppe 925                           1,086.400,-            1,078.400,--       Ertragsanteile

 

 

Vizebürgermeister Peter Gahleitner stellt den Antrag, den zur Kenntnis gebrachten Voranschlag für das Finanzjahr 2004 zu genehmigen. Weiters bedankt er sich bei den Gemeindebediensteten.

 

GV. Franz Schabetsberger erklärt dazu, dass nach Meinung seiner Fraktion die Tagesordnungspunkte 2. und 3. erst in der Jännersitzung 2004 beschlossen werden sollen, damit genug Zeit für eine ordentliche Beratung bleibt. Seine Fraktion hat nicht genügend Zeit die zur Verfügung gestellten Unterlagen durchzusehen. Die im Gesetz vorgesehenen 14 Tage für die Begutachtung bzw. Überprüfungen sind nicht eingehalten worden. Im Jänner ist auch noch genügend Zeit für eine Beschlussfassung. Einige Dinge könnten sicherlich in Gesprächen noch geklärt werden.

 

Die gesetzlichen Auflagen wurden eingehalten, erklärt der Bürgermeister. In den letzten Jahren wurde der Voranschlag fast immer im Dezember beschlossen. Es wird auch eine Beschlussfassung im Jänner nichts an den Zahlen ändern. Wesentliche Änderungen sind auf Grund der finanziellen Situation nicht möglich. Die größten Ausgaben werden so wie so im Gemeinderat immer separat behandelt. Der finanzielle Spielraum für die Gemeinde wird immer kleiner. Im großen und ganzen wird sich nichts ändern.

 

Die erste Besprechung für den Voranschlag war von 16:00 bis 18:00 Uhr angesetzt und zwar vor der Gemeindevorstandssitzung, erklärt GV. Franz Schabetsberger. Zwei Stunden für eine Jahresbudget sind zu wenig. Beim zweiten Gespräch war er leider zeitlich verhindert und kam etwas später. Dann musste der Bürgermeister wegfahren und somit bliebt zusammengefasst zu wenig Zeit um wichtige Punkte gemeinsam besprechen zu können. Tatsache ist, dass im § 76 Abs. 2 der O.ö. Gemeindeordnung geregelt ist, dass den Fraktion ausreichend Zeit zur Begutachtung zu geben ist.

 

Die Amtsleiterin verliest den § 76 der O.ö. Gemeindeordnung.

 

GV. Heinrich Ruhmanseder bedankt sich für die Einladung zu den Voranschlagsbesprechungen. Wichtig wäre, dass die Gemeinde aktiver wird. So sollte in Zukunft agiert und nicht reagiert werden.

 

AL Gehmaier weist darauf hin, dass laut Erlass des Amtes die Gemeinde Riedau 7 Bedienstete einstellen könnte. Herr Kindlinger ist zur Zeit beim Bundesherr und zur Zeit haben 4,5 Bedienstet die ganze Arbeit zu erledigen.  Mit den Arbeiten für den Voranschlag wurde zeitgerecht begonnen. Es stimmt, die Zustellung des Voranschlages ist zu spät erfolgt.

 

GV. Franz Schabetsberger stellt den Antrag diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen.

 

Vizebürgermeister Peter Gahleitner erklärt, dass sich die Gemeindebediensteten bemüht haben ein ordentliches Budget zu erstellen. Zweitrangig sollte dabei sein, ob eventuell Fristen übersehen wurden. Es liegt ein gutes Budget vor und das sollte bedacht werden.

 

Es geht hier um grundsätzliches, erklärt GV. Franz Schabetsberger. Er bedankt sich auch bei den Bediensteten für die Erstellung. Diese betrifft auch nicht die Kritik. Es geht darum, dass ein Budget genau besprochen sollte und das ist in diesem Fall nicht geschehen. Wann das so weiter geht, ist die Gemeinde in zwei Jahren bankrott. Er verweist auch noch auf die Möglichkeit einer Aufsichtsbeschwerde.

 

Abschließend wird über den Antrag von GV. Franz Schabetsberger auf Vertagung abgestimmt.

 

Beschluss:                      Der Antrag wird von den SPÖ-Mitglieder angenommen, die ÖVP-Mitglieder stimmen dagegen und die beiden FPÖ-Mitglieder enthalten sich der Stimme und stimmen somit dagegen. Der Antrag ist mit 14:11 Stimmen abgelehnt.

                                   Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.

 

 

Abstimmung über den Antrag des Bürgermeisters.

 

Beschluss:                      Die ÖVP Mitglieder stimmen dafür, FPÖ-Mitglied Ernst Hintermayr stimmt ebenfalls dafür, die SPÖ Mitglieder stimmen dagegen und FPÖ-Mitglied Heinrich Ruhmanseder enthält sich der Stimme und stimmt somit dagegen.

                                   Der Antrag ist somit mit 13:12 Stimmen angenommen.

                                   Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.

 

 

 

TOP. 3.) Genehmigung des mittelfristigen Finanzierungsplanes für die Jahre 2004-2007.

 

Vom Bürgermeister wird der mittelfristige Finanzierungsplan vollinhaltlich präsentiert.

Budgetspitzen 2004-2007:

2004          + € 48.700,--

2005          – € 88.000,--

2006          -€ 326.800,--

2007          –€ 332.100,--

 

Die Amtsleiterin erklärt dazu, dass nach diesem Finanzierungsplan ab dem Jahr 2005 keine Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt mehr möglich sind.

Die Budgetspitze ist nicht gleichzusetzen mit dem Ergebnis des ordentlichen Haushaltes. Die Budgetspitze (erstellt durch das MFP-Gemdat Programm) errechnet sich aus der laufenden Gebahrung, d.i. der ordentliche Haushalt ohne Verwahrgelder und Vorschüsse, abzüglich Tilgungen, Interessentenbeiträge, Anschlüssgebühren, abzüglich sonstiger einmaliger Einnahmen und zuzüglich sonstiger einmaliger Ausgaben. Ergebnis ist dann die Budgetspitze.

 

Abweichungsentwicklung bei den Budgetspitzen:

Hauptschulsanierung, Leasingraten jährlich € 210.000,--

SHV-Umlage, Erhöhung auf 25%  2005

Krankenanstaltenbeitrag, erwartete Erhöhung lt. bisheriger Erfahrung

Erwerb eines Fahrzeuges des Bauhofes (Ersatz Agria € 15.000,-)

Darlehen für Bau Kläranlage – Tilgung und Zinsen pro Jahr ca. € 150.000,-- ab 2005

 

Daraus lässt sich erkennen, dass ab dem Jahr 2005 keine Zuführungen aus dem ordentlichen Haushalt möglich sind.

 

Außerordentliche Vorhaben 2004-2007

Schulsanierung: Leasingfinanzierung, Leasingraten im ordentlichen Haushalt

Musikschule: Ausfinanzierung Kaltenbrunner, Zwischenfinanzierung Musikschule: Darlehenstilgung bis 2006

Kläranlagenbau: Beitrag an den RHV im ordentlichen Haushalt als Darlehensfinanzierung vorgesehen.

ÖBB-Projekte: Für die zu verwirklichenden Vorhaben liegen noch keine Genehmigungen vor, deshalb sind auch keine Darlehensausgaben bzw. Anteilsbeträge im ordentlichen MFP vorgesehen.

 

Vizebürgermeister Peter Gahleitner stellt den Antrag, den zur Kenntnis gebrachten Finanzierungsplan zu genehmigen.

 

Beschluss:                     Die ÖVP-Mitglieder sowie die FPÖ-Mitglieder stimmen für und die SPÖ-

Mitglieder gegen diesen Antrag. Der Antrag ist somit mit 14:11 Stimmen angenommen.

                                   Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.

 

 

 

TOP. 4.) Genehmigung des Dienstpostenplanes für die Marktgemeinde Riedau.

 

Der Dienstpostenplan wird wie folgt zur Kenntnis gebracht:

 

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag den vorliegenden Dienstpostenplan zu genehmigen.

 

Beschluss:                     Der Antrag wird einstimmig angenommen.

                                   Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.

 

 

 

TOP. 5.) Bericht des Obmannes des Bauausschusses.

 

Der Vorsitzende ersucht den Obmann um seinen Bericht.

 

Sitzung des Bauausschusses am 24. November 2003

TOP. 1.) Abänderung des Flächenwidmungsplanes für das gesamte Gemeindegebiet; Beratung

Der Obmann begrüßt alle anwesenden Mitglieder und stellt die einzelnen Mitglieder auf Grund der neuen Legislaturperiode vor.

 

Die Abänderung des Flächenwidmungsplanes für das gesamte Gemeindegebiet ist bereits 5 Jahre her und deshalb ist eine Neuüberarbeitung notwendig, erklärt der Obmann. Es liegen bereits Umwidmungswünsche von Grundbesitzern vor. Anschließend ersucht er Herrn DI Gerhard Altmann vom Planungsbüro Lassy um seinen Vortrag.

 

Herr DI Altmann berichtet an Hand von Overheadfolien über die Abänderung des Flächenwidmungsplanes.

 

ð      Zielsetzung zur Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes – inhaltliche Schwerpunkte.

ð      Bestandsaufnahme

ð      Bauland – Entwicklungsmöglichkeiten

ð      Planungswünsche der Grundbesitzer

ð      weitere Vorgehensweise

 

An diesem ersten Abend sollen die Grundsätze definiert werden und in den weiteren Sitzungen (drei sind geplant) soll über die näheren Details beraten werden, erklärt DI Altmann.

 

Zielsetzung zur Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes

ð      Reaktion auf geänderte Planungsrahmenbedingungen (Bahnhofsausbau inkl. Lärmschutzmaßnahmen), Hochwasser 2002

ð      Beurteilung von Grundbesitzerwünschen

ð      Baulandvorsorge

ð      Baulandmobilisierung

ð      Abstimmung auf Nutzungs- und Katasteränderungen

 

Die Zielsetzung wird der Schwerpunkt sein. Beim damals beschlossenen Entwicklungskonzept wurden einige Grundstücke entlang der ÖBB Linie auf Grünland rückgewidmet. Auf Grund der geplanten Lärmschutzmaßnahmen in diesem Bereich wäre eine Rückwidmung dieser Grundstück in Bauland möglich.

 

An Hand des Flächenwidmungsplanes wird über diese Grundstücke beraten.

 

Die Hochwassersituation in Riedau war nicht so dramatisch wie in anderen Gemeinden. Die Hochwasserschutzlinie deckt sich fast mit der Baulandlinie im Flächenwidmungsplan. Rückwidmungen sind demnach nicht notwendig.

 

Obmann Günter Ortner stellt die Frage, ob die Förderungsmaßnahmen für Lärmschutzfenster auch für etwaige Neubebauungsgebiete entlang der ÖBB Linie gelten.

 

Die Amtsleiterin erklärt dazu, dass es einen Lärmkataster gibt. Wohngebäude die zum Stichtag der Erstellung dieses Lärmkatasters enthalten sind bekommen eine Förderung. Für Wohnhäuser welche nach diesem Stichtag errichtet werden gibt es demnach keine Förderung.

 

Im Flächenwidmungsplan ist auf jeden Fall eine Lärmschutzzone im Bereich der ÖBB Linie zu berücksichtigen und muss separat ausgewiesen werden.

 

Die derzeit freien Flächen entlang der Pram sollen weiters als Grünschutzgürtel erhalten bleiben.

 

 

Berücksichtigt werden sollen bei eventuellen Neuwidmungen die Zulieferbäche der Pram, da es dort teilweise auch zu Hochwasserschäden gekommen ist.

 

Der Bürgermeister erklärt dazu, dass der Wasserverband Pramtal Rückbaumaßnahmen entlang der Pram plant. Dieses Vorhaben soll in den nächsten 10 Jahren umgesetzt werden. 2004 wird mit der Planung begonnnen.

 

DI Altmann bringt die Folie über die Bevölkerungsentwicklung von Riedau sowie die Flächenbilanz zur Kenntnis.

 

Riedau hat sehr gute Wachstumswerte. Die Bevölkerung ist von 1991 bis 2001 (Volkszählungsergebnisse) um 116 Einwohner gestiegen (6,1 %).

 

Die Flächenbilanz weist freies Bauland in einer Größenordnung von 16,8 ha. auf wobei davon 8,5 ha. auf Wohngebiet entfallen.

 

Einige gewidmete Grundflächen weisen jedoch eine Bausperre auf bzw. sind einige bereits verkauft.

 

An Hand der Baulandbedarfsfolie wird eruiert, dass in den nächsten 5 Jahren ca. 4,8 ha. neues Bauland benötigt werden. Die Umwidmung sollen auf ein vernünftiges Maß gesetzt werden.

 

Anschließend wird die Folie Verkehrserhebung vorgestellt. Neue Widmungen sollen vor allem zentral forciert werden. Der Verkehr soll in Zukunft über die Flächenwidmung gesteuert werden.

 

Anschließend wird die Folie über mögliche Umwidmung (Wünsche der Grundbesitzer) vorgestellt.

ð      Siedlung Pomedt, ca. 20.000 m²,

ð      Bereich Ottenedt Pirnleithner-Raab und Maier, nähe Holzingerbach. zentrale Lage

ð      Bereich Schwaben, Wölfleder, Gemeinde, Thewanger Gründe., Problem 110 kV Leitung

ð      Bereich Schwaben, Moritzhuber, Weilhartner

ð      Güterweg Bernetsedt, Richtung Gmeinedt-Wiesing

ð      Bereich Schwaben, Dr. Mooseder Peter

ð      Bereich nördlich Schwabenbach, Thewanger/Charwat Gründe

ð      Bereich Schwaben, Greisberger Ulrike

 

Berücksichtigt werden sollen Flächen, welche leicht verfügbar sind bzw. sich am leichtesten realisieren lassen.

 

Entscheidend wird auch sein, wie jene Grundbesitzer, die zur Zeit Aufschließungsbeiträge bezahlen, reagieren werden, da die letzte Rate 2003 beglichen wurde und somit ab 2003 Erhaltungsbeiträge eingefordert werden. Diese Erhaltungsbeiträge werden bei einem eventuellen Kanal bzw. Wasserleitungsanschluss nicht angerechnet. Deshalb könnte es sein, dass diese Grundbesitzer, die bis jetzt nicht verkaufswillig waren, nun ihre Grundstücke verkaufen und somit wieder mehr Bauland angeboten werden kann.

 

Allgemein wird festgehalten, dass mit den Grundbesitzer nochmals gesprochen werden soll. Z.B. mit Herrn Pirnleithner-Raab, welcher im Bereich Ottenedt/Vormarkt Grundstücke besitzt und diese für eine Umwidmung ideal wären. Herr Pirnleithner-Raab hat aber bis jetzt erklärt, dass er an einer Umwidmung nicht interessiert ist.

 

Betreffend der Hochwassersituation in Ottenedt erklärt der Bürgermeister, dass ein Entlastungsgerinne entlang der Pram geschaffen werden könnte.

 

Der Obmann regt nochmals an, dass im Bereich Ottenedt/Vormarkt für den Hochwasserschutz mobile Wände eingesetzt werden könnten.

 

Es wird festgelegt, dass mit den Grundbesitzern noch Einzelgespräche durchgeführt werden sollen.

 

Zeitplanung

ü       Jänner Gespräche mit den Grundbesitzern, Dienstag, 13.01.2003

ü       Februar Entscheidung über Umwidmungen

ü       Februar/März nächste Bauausschußsitzung

 

Der Obmann bedankt sich bei Herrn DI Altmann für seinen Bericht.

 

Pkt. 2. Beratung über Standort  betreubares Wohnen:

 

Das betreubare Wohnen soll in Riedau realisiert werden, erklärt der Obmann. Dazu gibt es mehrere Standortmöglichkeiten und zwar die Liegenschaft Kottbauer Ernst eventuell in Verbindung mit der Liegenschaft Schuster. Ein weiterer Standort wäre die Liegenschaft Parzer (vormals Brunner) bzw. die Madlspergergründe. (Pläne lt. Beilage). Der Vorteil der Liegenschaft Kottbauer liegt an der Nähe des Ortszentrums für die älteren Mitbewohner. Weiters könnte ein wichtiger Schritt in Hinblick auf die Sanierung des Ortsbildes gesetzt werden, erklärt der Obmann.

 

Der Bürgermeister erklärt dazu, dass er für den Standort Kottbauer ist. Dieses Gebäude muss jedoch auf Grund des Zustandes abgerissen werden und dazu brauchen wir einen Bauträger. Die Gemeinde könnte auch selber dieses Bauvorhaben umsetzten, jedoch würde dies eine Verteuerung des Bauvorhabens bedeuten. Er hat bereits mit der ISG Kontakt aufgenommen und es gab auch bereits ein Beratungsgespräch. Alle drei Standortvarianten wurden durchbesprochen. Auch auf Grund des neuen Vergaberechtes wäre es günstiger, wenn diese Vorhaben z.B. von Seiten der ISG durchgeführt wird. Würde das Anwesen Kottbauer herangezogen, wäre automatisch auch das Ortsbild in diesem Bereich wieder hergestellt. Es könnte auch einmal passieren, dass die Gemeinde, siehe Kino, eventuell den Abbruch bezahlen müsste. Der nächste Weg wird nach Linz führen um eine Zusage zu erhalten. Der Bauausschuss muss anschließend weiter beraten. Herr Kottbauer möchte bei einem eventuellen Verkauf eine Wohnung erhalten. Die Abbruchkosten wurden mit ca. € 50.000,00 geschätzt.

 

Auch GR. Ernst Hintermayr spricht sich für das Anwesen Kottbauer aus.

 

Auch die anderen Mitglieder sind für die Forcierung der Liegenschaft Kottbauer für das Projekt betreubares Wohnen in Riedau.

 

Punkt 3.) Allfälliges

 

Am Jahr 2004 sind einige wichtige Straßenbauprojekte umzusetzen , erklärt der Obmann. So soll z.B. das Projekt Berg mit Gehsteig geplant und umgesetzt und weiters das Straßenbauprojekt in der Siedlung Pomedt realisiert werden. Diese beiden Straßenbauprojekte werden in einer der nächsten Sitzungen beraten.

 

Der Bürgermeister erklärt dazu, dass es in Pomedt bereits eine Anrainerbesprechung gab. Es liegt auch bereits ein Angebot der Firma Alpine vor. Für die Vergabe ist jedoch ein Gemeinderatsbeschluss notwendig. Geplant wäre jetzt gewesen nur den südlichen Bereich fertig zu stellen und 2004 den Rest. Es wird jedoch jetzt das gesamte Bauvorhaben 2004 umgesetzt.

 

Der Obmann erklärt noch, dass die neuen Straßenbeleuchtungsmasten im Bahnhofsbereich sehr gelungen sind.

 

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht und erklärt, dass für das betreubare Wohnen in Riedau auch die Liegenschaft Schuster in Betracht gezogen wurde. Auch über das Grundstück von Herrn Parzer wurde beraten, ebenso über das Madlspergergrundstück, welches im Besitz der Gemeinde ist. Die betreffenden Liegenschaften wurden von den Vertretern der ISG besichtigt. Es gibt jetzt eine mündliche Vereinbarung mit Herrn Ernst Kottbauer. Ein Bauträger soll die Arbeiten übernehmen, z.B. eben die ISG. Die ISG hat in Riedau bereits mehrere Bauvorhaben verwirklicht und die Zusammenarbeit ist sehr gut. Die Ankaufskosten für die Liegenschaft Kottbauer sind gering, da das Gebäude baufällig ist. Herr Kottbauer würde eine Wohnung erhalten. Wenn der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss fasst, kann weiterverhandelt bzw. der ISG der Auftrag erteilt werden.

 

GV. Anita Wolschlager stellt die Frage, ob Herrn Kottbauer überhaupt noch Besitzer dieser Liegenschaft ist.

 

Dies wird vom Bürgermeister bestätigt.

 

 

TOP 6.) Grundsatzbeschluss für den Bau von betreubaren Wohnungen; Festlegung des Standortes.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass in Riedau betreubare Wohnungen und zwar auf der Liegenschaft Riedau 84/85, derzeitiger Besitzer Ernest Kottbauer, errichtet werden sollen. Anschließend soll ein Projekt ausgearbeitet und dem Land Oberösterreich vorgelegt werden.

 

Die Antragstellung obliegt dem Ausschussobmann, erklärt GV. Günter Ortner und deshalb stellt er den diesbezüglich Antrag. Weiters sollten mehrere Bauträger eingeladen werden, nicht nur die ISG. Sein Antrag bezieht sich daher nur auf den Standort für betreubare Wohnungen bei der Liegenschaft Kottbauer.

 

Beschluss:                     Der Antrag wird einstimmig angenommen.

                                   Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.

 

 

 

TOP. 7.) Zubau zur Volks- und Hauptschule; Sanierung der Hauptschule; Bericht über die Vergabeverhandlungen.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass bei den letzten Vergabeverhandlungen folgende Arbeiten vergeben wurden:

 

Elektroinstallation

Firma VA-Tech, Ried i.i.

 

Heizung/Sanitär und Lüftung:

Firma Luksch, Riedau

 

 

 

TOP. 8.) Verordnung betreffend die Zuständigkeit des Schulbau-Ausschusses.

 

Vom Bürgermeister wird die betreffende Verordnung wie folgt zur Kenntnis gebracht:

 

Verordnung

des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom

mit dem das Beschlussrecht des Gemeinderates bei der Abwicklung des Bauvorhabens „Sanierung der Hauptschule und Zubau zur Volks- und Hauptschule“ an den Schulbau-Ausschuss übertragen wird.

Mit Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 22.08.1995  wurde die Sanierung der Hauptschule und der Zubau zur Volks- und Hauptschule durch die Marktgemeinde Riedau beschlossen.

Die Beschlussfassung über den hiefür gemäß § 86 OÖ. GemO 1990, LGBl. 91/1990 idgF der OÖ. Gemeindeordnungs-Novelle 2002, LGBl. 152/2001, erforderlichen Finanzierungsplan erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 06. Februar 2003. Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde liegt mit Schreiben des Amtes der O.Ö. Landesregierung vom 16. Dezember 2002, Zl. Gem-311307/164-2002-Pot vor.

Aufgrund des § 44 Abs. 2 leg.cit. wird verordnet:

§ 1

Im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit wird bei der Abwicklung oa. Bauvorhabens das Beschlussrecht des Gemeinderates an den Schulbau-Ausschuss wie folgt übertragen:

 

Die Zuständigkeit des Schulbau-Ausschusses erstreckt sich auf nachstehende Schritte bzw. Maßnahmen:

Entscheidungen betreffend die Bauausführung, Gestaltungsmaßnahmen, Auswahl von Materialien und Farbgestaltungen, Vorschläge für die Auswahl von Professionisten.

Von der Zuständigkeit sind ausgeschlossen die Vergabe von Lieferungen und Leistungen.

 

§ 2

Dem Gemeinderat ist über die gefassten Beschlüsse und gesetzlichen Abwicklungsmaßnahmen in der jeweils nächsten Gemeinderatssitzung zu berichten.

 

§ 3

Die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung beginnt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag.

 

GR. Heinrich Ruhmanseder stellt die Frage , wer die Vergabeverhandlungen führt.

 

Dazu erklärt der Bürgermeister, dass diese immer die Realtreuhand führt. Die Gemeinde ist nur Zuhörer.

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag, die zur Kenntnis gebrachte Verordnung zu genehmigen.

 

Beschluss:                     Der Antrag wird einstimmig angenommen.

                                   Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.

 

 

 

TOP 9.) Kindergarten Riedau; Grundsatzbeschluss bezüglich Übernahme des Abgangs ab 2004.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass ein Gespräch mit der Generaloberin und deren Steuerberater Herrn Baumgartner stattgefunden hat. Der Grund war, dass die Gemeinde Riedau den Abgang des Kindergartens übernehmen soll. Ansonsten ist eine Weiterführung nicht mehr möglich. Der erste Entwurf sah einen Abgang von € 46.300,00 vor. Bei dieser Besprechung waren alle drei Fraktionsführer anwesend.

 

Anschließend wurde ein neuer Finanzentwurf vorgelegt, der einen Abgang von € 58.000,00 enthielt.

 

Morgen findet deshalb nochmals eine Besprechung mit Herrn Baumgartner statt. Ihm wurde bereits mitgeteilt, dass die Gemeinde nicht den Gesamtabgang übernehmen kann. Im Budget sind € 40.000,00 vorgesehen. In den Vorgesprächen für das Budget 2004 wurde bereits darüber diskutiert. Ein Grundsatzbeschluss soll nur dann gefasst werden, wenn Gemeinde Einfluss auf die Personalpolitik des Kindergartens bekommt.

 

GV. Anita Wolschlager stellt den Antrag diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen um das Ergebnis des morgigen Gespräches abzuwarten.

 

Beschluss:                     Der Antrag wird einstimmig angenommen.

                                   Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.

 

 

 

TOP. 10.) Genehmigung einer Löschungserklärung für EZ 284 KG. Riedau.

 

Die vorliegende Löschungserklärung für die Liegenschaft Pomedt 57, Gruber Adolf, wird vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, diese Löschungserklärung zu genehmigen.

 

Beschluss:                     Der Antrag wird einstimmig angenommen.

                                   Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.

 

 

 

TOP. 11.) Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.

 

Der Bürgermeister ersucht den Obmann um seinen Bericht:

 

TOP. 1.) Vereinsförderungen 2003; Beratung.

Der Obmann gibt bekannt, dass rund ein Betrag von € 7.800,-- zur Verfügung steht. Davon ist aber schon der Großteil für laufende Vereinsförderung vergeben.

 

Obmann Wolschlager schlägt vor, dass die Ansuchen einzeln durchbesprochen werden. Er beginnt mit jenen Vereinen, die keine laufende Vereinsförderung erhalten.

Der Musikverein hat um Erhöhung der laufenden Vereinsförderung von € 1.460,-- auf € 3.000,-- ersucht. Der Bürgermeister erklärt dazu, dass für heuer dafür kein Geld vorgesehen ist, für die nächsten Jahre kann darüber diskutiert werden. Kleinere Abweichungen sind natürlich schon zu vertreten.

Der Obmann stellt die Frage, ob der Musikverein für heuer eine zusätzliche Vereinsförderung erhalten soll, was von den Mitgliedern des Ausschusses befürwortet wird.

 

Es wird folgender  Vorschlag für die Vergabe von Vereinsförderungen erarbeitet:

 

Vereinsförderungen 2003

 

Verein

Laufende Förderung

Zusätzliche Förderung

Gesamtförderung 2003

Musikverein

 

1.460,--

500,--

1.960,--

Sportverein SVR Luksch Riedau

730,--

 

730,--

ATSV Kegeln

 

730,--

150,--

880,--

ÖTB

 

 

 

 

Union Tischtennis

 

290,--

 

290,--

Kurzum

 

290,--

 

290,--

SVR Sektion Schach

 

290,--

200,--

490,--

Faschingsgilde

 

180,--

200,--

380,--

Fotoclub

 

180,--

200,--

380,--

Siedlerverein

 

180,--

200,--

380,--

SVR Sektion Asphalt

 

 

Kein Ansuchen

 

KOV Riedau

 

 

50,--

50,--

Schwarzes Kreuz

 

 

75,--

75,--

Katholisches Bildungswerk

 

 

75,--

75,--

Holz- und Werkzeugmuseum

Lignorama

 

500,--

500,--

Elternverein Riedau

 

 

 

75,--

75,--

Kinderfreunde

 

 

75,--

75,--

Pferdesportverein Riedau

 

Ansuchen ab 2004 (180,--)

300,--

300,--

Imkerverein Riedau

 

 

100,-

100,--

Enducross aktiv

 

 

100,--

100,--

Pensionistenverbände

 

730,--

 

730,--

 

Vereinsförderungen fallen in die Zuständigkeit des Gemeindevorstandes bei einer Summe von 0,05 % der Einnahmen des ordentlichen Haushaltes des laufenden Haushaltsjahres, also ein Betrag zwischen € 500,-- bis höchstens € 2.000,-. In Riedau ergibt sich eine Summe von € 1.310,40.

 

Der Gemeindevorstand wird mit dem Vorschlag des Kulturausschusses befasst.

 

TOP. 2.) Landesausstellung 2004 in Schärding; Beratung.

Der Landesausstellungsverein Schärding ersucht die Gemeinden des Bezirkes Schärding, dass jede Gemeinen einen Tag gestaltet. Die Gemeinde Riedau hat sich dazu bereit erklärt. Von den noch freien Terminen werden als Wunschtermin ausgesucht:

 

1.       Sonntag, 10. Oktober

2.       mit anderer Gemeinde gemeinsam  am Sonntag 12.9.

3.       mit anderer Gemeinde gemeinsam am Samstag 11.9

4.       Sonntag, 17. Oktober

 

Die Koordinierung der Veranstaltungen wird bei der nächsten Ausschusssitzung besprochen. Anlässlich der Erstellung des Veranstaltungskalenders wird auch diese Veranstaltung mit den Obmännern besprochen.

 

TOP. 3.) Ball der Oberösterreich in Wien; Beratung.

 

Der Ball findet am 17. Jänner 2004 in Wien statt. Veranstalter des heurigen Balles sind die vier Ausstellungsorte Schärding, Reichersberg, Passau und Asbach und findet unter dem Motto der O.Ö. Landesausstellung 2004 „Grenzenlos“ statt. Die Fa. Heuringer hat angeboten:

 

Tagesfahrt: Busfahrt und Eintrittskarte mit reserviertem Sitzplatz für Erwachsene € 45,--, für Studenten € 38,--.

 

2 Tage mit Busfahrt, 1 x Nächtigung/Frühstück in 4 Sterne Hotel direkt neben dem Austria Center, Eintrittskarte mit reserviertem Sitzplatz beim Ball. Preis pro Person im DZ € 110,--, EZ-Zuschlag € 29,--.

 

In der nächsten Gemeindezeitung soll die Fahrt zum Ball der Oberösterreicher bekanntgegeben werden, Anmeldungen bei Fa. Heuberger.

 

TOP. 4.) Allfälliges.

Obmann Wolschlager  stellt die  Frage bezüglich eines eigenes Budgets für den Kulturverein.  Der Bürgermeister erklärt, dass dies lt. Auskunft des Gemeindeprüfer nicht gemacht werden darf.

 

Termin für die nächste Sitzung mit den Vereinsobmännern am Montag, 13. Jänner, 19.30 Uhr; Tagesordnung: Veranstaltungskalender, Vorbesprechung der Veranstaltung in Schärding. Die Vereinsobmänner werden auf 20.00 Uhr einladen.

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht.

 

 

 

TOP. 12.) Erhöhung des Entgeltes für die Teilnahme an der Schülerausspeisung.

 

Im Voranschlagserlass ist bezüglich Schülerausspeisung folgendes vermerkt:

 

Grundsätzlich haben die Gemeinden bei privatrechtlichen Entgelten und somit auch bei der Schülerausspeisung kostendeckende Entgelte einzuheben. Als zumutbares Mindestentgelt für eine Schüler- bzw. Kinderportion ist – soweit nicht darunter eine Kostendeckung gegeben ist – jedenfalls ein Betrag von € 1,90 pro Schüler bzw. Kindergartenkind ab dem Haushaltsjahr 2004 vorzusehen. Für sonstige Personen, die an der Schülerausspeisung teilnehmen (Lehrer, Gemeindebedienstete, Essen auf Rädern...) sollte jedenfalls ein kostendeckendes Entgelt festgesetzt werden.

 

Gemeinderatssitzung vom 6.9.2001:

Schüler ab 1.1.2002        € 1,45

Erwachsene ab 1.1.2002   € 2,--

 

Kostenzusammenstellung Schülerausspeisung 09/2002 – 08/2003:

Laufender Betriebsabgang ohne Übertrag    € 12.713,42

Gesamter Abgang je Portion                                 € 0,51

Gesamte Kosten je Portion                                    € 1,96

Die Personalkosten werden für das laufende Schuljahr steigen (Frau Berger Facharbeiterzulagen, Frau Ziegler Einstufung in p3)

 

Vorschlag:

ab 1.1.2004                         Schüler € 1,60

                                               Erwachsene 2,20

Im Sommer gibt es einen neuen Beschluss bezüglich weiterer Erhöhung (auf 1,90)

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag die zur Kenntnis gebrachte Erhöhung zu genehmigen.

 

Beschluss:                     Der Antrag wird einstimmig angenommen.

                                   Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.

 

 

TOP. 13.) Kindergartentransport; Einführung eines Elternbeitrages.

 

Vom Bürgermeister wird der Voranschlagserlass wie folgt zur Kenntnis gebracht:

 

Voranschlagserlass für 2004:

In jenen Gemeinden, wo Kosten für das Begleitpersonal beim Kindergartentransport entstehen, sind diese auch kostendeckend festgesetzt auf die Eltern umzulegen. Als zumutbaren Kostenersatz sollte im Jahr 2004 – soweit nicht darunter eine Kostendeckung gegeben ist – ein Mindestbetrag von € 8,-- je Kind und Monat vorgesehen werden.

 

Ausgaben für Begleitpersonal lt. Voranschlag 2004:

Arbeiter nicht ganzjährig beschäftigt:           € 2.800,--

FBAFB                                                              €    200,--

sonst. DGB                                                         €    200,--

 

Einnahmen bei € 8,--wird der Abgang von € 2.300,--, wurde auf € 1.600,-- verringert

Vorschlag: ab 1.1.2004 € 4,--, im Sommer wird neu beraten.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag die Einführung eines Kostenbeitrages mit € 4,-- zu genehmigen.

 

Beschluss:                     Der Antrag wird einstimmig angenommen.

                                   Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.

 

 

 

TOP. 14.) Änderung Verordnung betreffend  Sitzungsgeld für Gemeinderatsmitglieder.

 

Vom Bürgermeister wird die Verordnung wie folgt zur Kenntnis gebracht und abschließend von ihm der Antrag gestellt diese zu genehmigen.

 

V E R O R D N U N G

des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 18. Dezember 2003 betreffend die Festsetzung eines Sitzungsgeldes für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeindevorstandes, Gemeinderates und der Ausschüsse.

 

Auf Grund des § 34 Abs. 5 der O.Ö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F., wird verordnet:

 

§ 1

Anspruchsberechtigte

 

(1)     Für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeindevorstandes, des Gemeinderates und der Ausschüsse haben Mitglieder des Gemeindevorstandes und Mitglieder (Ersatzmitglieder) des Gemeinderates Anspruch auf ein Sitzungsgeld.

 

(2)     Ausgenommen Anspruch auf ein Sitzungsgeld sind Mitglieder des Gemeindevorstandes und Mitglieder (Ersatzmitglieder) des Gemeinderates, denen eine Aufwandsentschädigung nach den Bestimmungen des § 34 Abs. 1 bis 4 O.Ö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. oder ein Bezug im Sinne des O.Ö. Gemeinde-Bezügegesetzes 1998 gebührt.

 

§ 2

Höhe des Sitzungsgeldes

 

Das Sitzungsgeld beträgt:

(1)     für Sitzungen des Gemeinderates 1 %

(2)     für Sitzungen des Gemeindevorstandes 1 %

(3)     für Sitzungen der Ausschüsse 1 %

 

des Bezuges des Bürgermeisters gemäß § 2 Abs. 1 des O.Ö. Gemeinde-Bezuügegesetzes 1998  für einen nicht hauptberuflichen Bürgermeister.

§ 3

Auszahlung

 

 

Das Sitzungsgeld ist monatlich im nachhinein am 10. des folgenden Monats auszuzahlen.

 

§ 4

Inkrafttreten

 

 

(1)     Diese Verordnung tritt mit 01.02.2004 in Kraft.

(2)     Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung vom 29.04.1998 des Gemeinderates betreffend die Festsetzung von Sitzungsgeldern für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeindevorstandes, des Gemeinderates sowie der Ausschüsse außer Kraft.

 

 

 

Beschluss:                     Der Antrag wird einstimmig angenommen.

                                   Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.

 

 

 

TOP. 15.) Bericht des Bürgermeisters.

 

Der Park und Ride Vertrag ist von Seiten der ÖBB unterschrieben.

Das Bestattungsunternehmen Weissenböck beendet sein Gewerbe. Neuer Ansprechpartner ist die Firma Mayr als Andorf. Herr Weissenböck hilft jedoch noch mit. Die Gemeinde hat keinen Einfluss darauf, welcher Bestatter tätig ist.

Von LH-Stellvertreter Hiesl liegt ein Schreiben für eine Förderung von € 60.000,00 für Gemeindestrassen vor. Von LH-Stellvertreter DI Haider wurde mitgeteilt, dass laut Sachverständigengutachten eine Abbiegespur im Bereich der neuen Strasse zur L 513 nicht genehmigt wird. Weiters wurde vom BMI für Inneres mitgeteilt, dass nicht beabsichtigt ist, den Gendarmerieposten Riedau zu schließen.

 

 

 

TOP. 16.)  Allfälliges.

 

Der Bürgermeister bedankt sich bei den Mitarbeitern für die geleistete Arbeit. Sein Dank gilt auch den Mitgliedern der anderen Fraktionen. Wichtig ist vor allem, dass wieder eine Gesprächsbasis gefunden wird. Er bietet ein gemeinsames Gespräch an. Er wünscht allen ein frohes Weihnachtsfest sowie für 2004 alles Gute und viel Gesundheit.

 

Vizebürgermeister Peter Gahleitner bedankt sich persönlich sowie im Namen des Gemeinderates beim Bürgermeister für seine aktive Gemeindearbeit. Weiters bedankt er sich bei den anderen Fraktionen und hofft das die Zusammenarbeit wieder besser wird. Sein Dank gilt auch den Gemeindebediensteten.

 

Auch GV. Franz Schabetsberger bedankt sich in seinem und im Namen seiner Fraktion bei den Gemeindebediensteten für die gute Zusammenarbeit. Einer Zusammenarbeit mit den anderen Fraktionen steht nichts im Wege, der erste Schritt muss jedoch von der ÖVP kommen. Er hat seine Zusammmenarbeit angeboten, die jedoch von der ÖVP abgelehnt wurde. Sollte sich etwas anderes ergeben, würde er sich darüber freuen. Es soll ja schließlich für die Bevölkerung gearbeitet werden. Er wünscht ebenfalls frohe Weihnachten und für 2004 alles Gute.

 

GR. Heinrich Ruhmanseder schließt sich den vorangegangenen Wünschen an. Vielleicht sollten wir uns alle nicht zu wichtig nehmen, erklärt er.

 

Die Amtsleiterin bedankt bei allen Gemeinderatsmitgliedern für die gute Zusammenarbeit und wünscht allen ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute sowie Gesundheit für 2004.

 

 


 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 06.11.2003 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20.00 Uhr.

 

 

 

 

.......................................................         ........................................................

                     (Vorsitzender)                                                     (Gemeinderat)

 

 

 

................................................   ..................................................

                     (Schriftführer)                                                     (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: