Lfd.Nr. 50 Jahr 2002

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau
am 12. Dezember 2002.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

 

Anwesende:

 

01. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer als Vorsitzender

02. Vizebürgermeister Peter Gahleitner             15. GR. Günter Ortner

03. GV. Elfriede Kopfberger                             16. GR. Rudolf Hosner

04. GV. Franz Stiglmayr                                 17. GR. Anita Wolschlager

05. GR. Herbert Leitner                                  18. GR. Maria Weiretmaier

06. GR. Gerhard Berghammer                          19. GR. Johann Leitner

07. GR. Berta Scheuringer                              20. GV. Heinrich Ruhmanseder

08. GR. Franz Köstinger                                 21. GR. Ernst Hintermayr

09. GR. Wolfgang Kraft                                  22. GR. Ulrike Gumpoltsberger

10. GR. Franz Mitterhauser                             23. GR. Karl Wagneder

11. GR. Friedrich Raschhofer                           24. GR. Manfred Fattinger

12. GR. Monika Tallier                               

13. GV. Franz Schabetsberger                       

14. GV. Anna Wolschlager                             

 

 

 

Ersatzmitglieder:

GR. Adolf Zallinger                                           für                         GR. Franz Arthofer

 

 

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina

 

 

 

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):

 

 

 

Es fehlen:

entschuldigt:                                                       unentschuldigt:

GR. Franz Arthofer

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990): Klaus Waldenberger
Der Vorsitzende eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

    einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 01.12.2002

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 14.11.2002 bis zur heutigen     

     Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-

    gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen

    diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht

    werden können.

 

GV. Franz Schabetsberger und GV. Heinrich Ruhmanseder unterschreiben das Sitzungsprotokoll.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

Der Bürgermeister erklärt, dass der TOP. 4.) der heutigen Tagesordnung abgesetzt und in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen behandelt wird.

 

 

Tagesordnung:

 

 

 

  1. Genehmigung des Voranschlages für das Finanzjahr 2002.
  2. Genehmigung des mittelfristigen Finanzierungsplanes für die Jahre 2003-2006.
  3. Genehmigung des Dienstpostenplanes für die Marktgemeinde Riedau.
  4. Kostenanteil für Verbindungsstraße in Wildhag.
  5. Bericht des Obmann des Prüfungsausschuss.
  6. Bericht des Obmann des Kulturausschuss.
  7. Bericht des Obmann des Bauausschusses.
  8. Grundsatzbeschluss bez. einer Vereinbarung mit den ÖBB betreffend Grundeinlösen.
  9. Abänderung des Bebauungsplanes in Schwabenbach.
  10. Änderung der Wassergebührenordnung.
  11. Änderung der Kanalgebührenordnung.
  12. Bericht des Bürgermeisters.
  13. Allfälliges.

 

 

 

 

Vor Beginn der Tagesordnung wird wieder eine Bürgerfragestunde abgehalten. Nachdem es keine Wortmeldungen dazu gibt, wird mit der Tagesordnung zur Gemeinderatssitzung fortgefahren

 


TOP. 1.)     Genehmigung des Voranschlages für das Finanzjahr 2003.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass bei der letzten Vorstandssitzung der Entwurf des Voranschlages genauestens besprochen wurde. Dieser Entwurf wurde in den Fraktionen beraten. Er gibt den Gemeinderatsmitgliedern bekannt, dass vom Amt noch folgende Änderungen durchgeführt wurden

 

Folgende Änderungen (außer den in der Budgetbesprechung bekannt gegebenen) wurden zusätzlich im VA vorgenommen:

 

Ausgaben o.H.

-200 Feuerwehr Aus- und Fortbildung Seite 6

-500 Lfd.TFz an priv. Organisationen Seite 15

-400 Pomedt 3  Instandh. Gebäude Seite 27

-4.000 Wasserleitung Berg Hochbehälter in den außerordentlichen Haushalt bei WL Seite 29

 

Einnahmen o.H.

+3.000 Straßen IB-Beiträge Seite 21

+1.000 Straßen Strafanteile Seite 21

+500    Grundsteuer B Seite 35

+5.000 Kommunalsteuer Seite 35

 

Summen des Voranschlages 2003

 

ordentlicher Haushalt Einnahmen                     € 2.620.800,--

ordentlicher Haushalt Ausgaben                       € 2.620.800,--

            Überschuss/Fehlbetrag                         €                0,--

 

 

außerordentlicher Haushalt Einnahmen             €    455.500,--

außerordentlicher Haushalt Ausgaben              €    518.600,--

            Fehlbetrag                                            €    - 63.100,--

                       

Erhöhung der Hundesteuer auf                                    € 10,-- für den 1. Hund

                                                                        € 15,-- für jeden weiteren Hund

                                                                        € 2,-- für Wachhunde

 

andere Steuersätze sollen gleich bleiben(ausgenommen Wasser- und Kanalbenützungsgebühren, eigener TOP.)

 

Der Dienstpostenplan ist ein Bestandteil des Voranschlages, soll aber heuer unter einem eigenen TOP beschlossen werden. Neu ist der mittelfristige Finanzierungsplan, dieser ist auch ein Bestandteil des Voranschlages. Der mittelfristige Finanzplan wird unter TOP. 2. behandelt.

Höhe des Kassenkredites: 1/6 der Einnahmen des ordentlichen Haushaltes,  € 436.800,--.

Schulden:

                                                zu Beginn des HHJ                       am Ende des HHJ

normalverzinsliche Darl.                 €    240.047,83                          €    121.579,29

niederverzinsl. Darl.                      € 1,290.459,16                           € 1,217.206,82

                                                € 1,530.506,99                           € 1,338.786,11

                        Darlehensaufnahme  f. Wasserleitung                     €       68.900,--

                                                                                                € 1,407.686,11

 

Schulden pro Kopf (2013)            per 1.1.2003      €   760,31

                                    per 31.12.2003   €   699,29

 

Finanzierungssaldo „Maastricht-Ergebnis“ ohne Abschnitt 85-89 € +20.300,-- (Seite 18)

 


Zuführung möglich im Ausmaß von € 101.300,- und € 8.000,-- für Verkehrsflächenbeitrag

 

Gemeindeumbau                         € 10.000,--

Hauptschule                               € 10.000,--

Musikschule                                € 50.000,--

Schwabenbach                           €   3.000,--

Pomedt                                     € 5.500,--                      + € 3.000,--

GW Friedwagn                            €    400,--

GW Lechner                               €    100,--

ÖBB (Straße)                              € 12.300,--                     + € 5.000,--

Wasserleitung                             € 10.000,--

 

Summe                                     € 101.300,--                 + € 8.000,--

 

 

Entwicklung der „Pflichtausgaben“:

 

                                    2002                2001                2000                1999                VA 2003                                                                      

419 SHV-Umlage             236.900             200.287             170.508             166.029             294.000

 

562 KrankAnst.B.                        224.763             206.438             195.338             183.927             247.800

 

Ertragsanteile

 

Gruppe 925

                        VA 2003                        1,078.400,--

                        VA 2002                        1,091.500,--

                        RA 2001                        1,040.614,59

 

 

Bis zum letzten Tag wurde am Voranschlag gearbeitet. Die Sozialhilfeverbandsumlage hat sich auch wieder erhöht. Eine Änderung gegenüber dieser Besprechung betrifft den Helmankauf für die Freiwillige Feuerwehr.

 

 

Vizebürgermeister Peter Gahleitner bedankt sich Bürgermeister, bei den Fraktionsführern sowie den Gemeindemitarbeitern für die Erstellung des Voranschlages und stellt den Antrag, den Voranschlag für das Finanzjahr 2003 in der vorliegenden Form zu genehmigen.

 

GV. Heinrich Ruhmanseder und GV. Franz Schabetsberger schließen sich diesem Dank an und erklären, dass ihre Fraktionsmitglieder diesem Voranschlag zustimmen werden.

 

Abschließend lässt der Bürgermeister über den Antrag des Vizebürgermeisters abstimmen.

 

Beschluss:    Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgte durch Erhebung der Hand.

 

 


 

TOP. 2.)     Genehmigung des mittelfristigen Finanzierungsplanes für die Jahre 2003-2006.

 

Der mittelfristige Finanzplan ist künftig ein Bestandteil des Voranschlages. Er wurde vom Marktgemeindeamt im Entwurf erstellt und wird vom Bürgermeister wie folgt zur Kenntnis gebracht:

 

 

 

Mittelfristiger Finanzierungsplan

 

Im ordentlichen Haushalt wurden folgende größeren Ausgaben berücksichtigt:

Volksschule: Abfertigung für Brandstetter Rosa

Hauptschule: Leasingraten ab 2005 € 220.000,--

                                                 2006 € 210.000,--

Hauptschule: Abfertigungen für Reisinger Ulrich, Reisinger Franziska, Tiefenthaler Anna

 

Sozialhilfebeitrag:        2003    € 286.000,-

2004        € 300.000,--

2005        € 320.000,--

2006        € 280.000,--

 

Kr.Anstaltenbeitag:      2003    € 247.800,--

2004        € 257.800,--

2005        € 273.300,--

2006        € 288.900,--

 

Sanierung Friedhof      2003    € 4.000,--

2004        € 20.000,--

2005        € 4.000,--

2006        € 20.000,--

 

Fuhrpark                      2005  € 15.000,-- f. neues Fahrzeug

 

Kanalisation Darlehen Kläranlage RHV 2005 € 110.000,--

                                                            2006 € 110.000,--

Darlehen Zinsen RHV    2005 €     7.000,--

                                     2006 €     8.000,--

Kanalisation Rücklagen                                    2003  € 10.000,--

                                                            2004 €  20.500,--

 

 

Riedau wird lt. mittelfristigem Finanzplan ab 2004 eine Abgangsgemeinde werden. Die Auswirkung wird sein, dass in Zukunft jedes außerordentliche Bauvorhaben vorher mit der Landesregierung abgestimmt werden muss um finanzielle Mittel zu erhalten bzw. ob das Bauvorhaben ausgeführt werden darf oder nicht.

 

In nächster Zeit stehen einige sehr wichtige Bauvorhaben auf dem Programm. Im Hinblick auf die bevorstehende Landtags- und Gemeinderatswahl ersucht der Bürgermeister daher alle Gemeinderäte keine Wahlzuckerl zu verteilen, da der finanzielle Spielraum für die Gemeinde Riedau in Zukunft sehr eingeengt sein wird.

 

GR. Karl Wagneder stellt die Frage, ob eine Sanierung des Hallenbades in den nächsten Jahren notwendig sein wird.

 

Dazu erklärt der Vorsitzende, dass eine Sanierung des Freibades kommen wird. Das Hallenbad ist dzt. nicht sanierungsbedürftig. Bereits 2002 wurden Sanierungen im Freibad vorgenommen. Auch für 2003 sind finanzielle Mittel vorgesehen. Der Beckenumgang beim Sportbecken muss mit Hölzern untergestellt werden.

 

Vizebürgermeister Peter Gahleitner stellt abschließend den Antrag, den zur Kenntnis gebrachten mittelfristigen Finanzierungsplan zu genehmigen. Die Finanzsituation ist durchaus ernst. Beim nächsten Vorsprachetermin in Linz erleichtert vielleicht die Tatsache das Riedau eine Abgangsgemeinde wird die Verhandlungsposition.

 

Beschluss:    Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgte durch Erhebung der Hand.

 

 

 

TOP. 3.)     Genehmigung des Dienstpostenplanes für die Marktgemeinde Riedau.

 

Der Dienstpostenplan ist zwar ein Bestandteil des Voranschlag, ist heuer aber separat in einem eigenen TOP zu beschließen. Es gibt ein neues Gehaltsschema für die Gemeindebediensteten, welches dem Gehaltsschema des Landesdienstes ähnelt. Einige Bediensteten wollen eine Umstufung im neuen Gehaltsschema. Es wurde an das Amt der O.Ö. Landesregierung eine Anfrage bezüglich der Änderung des Dienstpostenplanes gestellt. Die Entscheidung der Landesregierung liegt aber noch nicht vor. Deshalb soll der Dienstpostenplan in der vorliegenden Form – IST-Zustand -  beschlossen werden. Wenn die Entscheidung des Landes eingelangt ist, kann der Dienstpostenplan nochmals mittels Gemeinderatsbeschluss genehmigt bzw. abgeändert werden.

 

Der Dienstpostenplan des Marktgemeindeamtes Riedau wird wie folgt vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht:

 

VORANSCHLAG  -  Dienstpostenplan

***gelöscht***

 

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag den vorliegenden Dienstpostenplan zu genehmigen.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt der Vorsitzende über seinen Antrag per Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss:   Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 4.)     Kostenanteil für Verbindungsstraße in Wildhag.

 

Dieser TOP. wurde abgesetzt.

 

 

 

TOP. 5.)     Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.

 

Der Bürgermeister ersucht GR. Rudolf Hosner um seinen Bericht. Vom Obmann wird das Protokoll der letzten Sitzung wie folgt zur Kenntnis gebracht:

 

TOP. 1.)           Überprüfung der Abrechnung Baukosten Straße Pomedt

Der Kostenvoranschlag für die Baukosten der Straßensanierung Pomedt betrug EUR 31.708,56. Der Obmann verliest den detaillierten Kostenvoranschlag. Die Kosten belaufen sich auf EUR 28.165,86. Somit hat sich eine Kostenreduzierung erreichen lassen.

 

TOP. 2. ) Überprüfung der Abrechnung Baukosten Gehsteig Pomedt

Die Rechnungen geprüft, die der Fa. Alpine auch hinsichtlich der Übereinstimmung mit dem Kostenvor-

anschlag.

 

Da sich beide Vorhaben innerhalb des kalkulierten Rahmens bewegen, ergeben sich seitens des Prüfungsausschusses keine Einwände.

 

TOP. 3. ) Allfälliges

 

Keine Wortmeldungen

 

Da Herr Parzer sein Gemeinderatsmandat zurückgelegt hat, sollte von seiten der FPÖ-Fraktion eine Nachnominierung erfolgen.

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht.

 

 

 

TOP. 6.)     Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.

 

Der Bürgermeister ersucht den Obmann um seinen Bericht. Obmann GR. Friedrich Raschhofer bringt das Besprechungsprotokoll wie folgt zur Kenntnis:

 

Protokoll

über die Informationsveranstaltung für Vereinsobmänner/frauen

am 26.11.2002 um 19.30 Uhr im Gasthaus Laufenböck

 

 

 

Mag. Paul Eiselsberg von der Vereinsakademie Oberösterreich

Bgm. Ing. Johann Demmelbauer              Franz Stiglmayr

Obmann GR. Fritz Raschhofer                  Ruhmanseder Heinrich

AL Gehmaier Katharina                           Schabetsberger Franz                            

Praschl Helmut                                       Leitner Herbert

Kislinger Raimund                                  Weiretmaier Maria                     

Wimmer Manfred                                                Mitter Walter     

Payrleitner Gerhard                                Gahleitner Günter

Stöckl Norbert                                        Wimmer Franz

Berghammer Ingeborg                           Scheuringer Berta

Hellwagner Franz                                                Kumpfmüller Berhard

Berghammer Gerhard                             Schabetsberger Brigitte             

Arthofer Franz   

                                               

 

 

1.)   Begrüßung

durch Obmann des Kulturausschusses Fritz Raschhofer.

 

 

2.)   Aktuelle Informationen: Sperrstundengesetz und Mehrzweckhallenumbau

1999 wurde im AK Familie eine Wunschliste bezüglich Mehrzweckhallensanierung erstellt. Jetzt ist der Zeitpunkt diese Wunschliste zu ergänzen, erklärt Raschhofer.

Bgm.: Momentan warten wir auf Finanzierungsplan für HS Sanierung von LR Ackerl. Der Beamte hat den Finanzierungsplan bereits erstellt und an den Referenten weitergeleitet. Es gibt für die weiteren Bauabschnitte eine Leasingfinanzierung. Wir stehen unmittelbar vor Ausschreibung der Finanzierung. In den nächsten Tagen soll alles geklärt werden (BZ, Landesmittel, Abt. Kultur….). Die Hochwasserkatastrophe hat sicherlich mit hineingespielt, dass finanzielle Mittel beim Land umgeschichtet wurden. Zeitplan: wahrscheinlich wird  Jänner oder Feb. die Vergabe der Finanzierung stattfinden können. Dann ist im Jahr 2003 hoffentlich noch Baubeginn. Es gibt auch Wunschliste der Vereine: Fussballwand in MZH, Vorbau zur Bühne wird verkürzt, für Veranstaltungen werden Bühnenelemente angeschafft, Verdunkelung wird angeschafft (bereits fix im Finanzierungsplan), neue Lautsprecheranlage. Nicht enthalten ist derzeit Anbau, Grobkostenschätzung liegt bei Landesregierung, es wurde um Termin beim Landeshauptmann als Kulturreferent angesucht. Es ist wichtig, dass die Vereine aus der Schulküche herauskommen, deshalb setzt er sich für den Anbau ein. Auch das Stapeln der Getränke außerhalb der Schule nach den Veranstaltungen ist wichtig. Bei der Sanierung ist zusätzliche die Wärmedämmung außen, neue Beleuchtung in der MZH ist vorgesehen, unterhalb von 2 Meter gibt es künftig keine Fenster mehr, dann ist auch Verdunkelungsmöglichkeit vorhanden. Zeitplan: nach Vorsprache bei LH werden nochmals alle Vereinsobmänner eingeladen und die Wünsche diskutiert.

 

Sperrstundenvereinbarung: es gibt in den Oberösterreichischen Bezirken Vereinbarungen. Bei einer Bürgermeisterkonferenz wurde mit den Bürgermeistern diesbezüglich gesprochen. Grund war, dass die Sperrstunde bei Zeltfesten (Vereinsfesten) geändert werden soll aufgrund der starken Unfallshäufigkeit. Die Statistik zeigt, wie massiv genau zu dem Zeitpunkt, da die Veranstaltungen schließen, schwere Verkehrsunfalle passieren. Bei der letzten Bürgermeisterkonferenz wurde vereinbart: in Zukunft Sperrstunde bei Zeltfesten 3.00 Uhr, um 2.00 Uhr Musikschluss, ab 02.45 darf kein Getränk mehr ausgeschenkt werden. Dies wird künftig in den Bewilligungsbescheiden enthalten sein. Es gibt eine Sperrzeitverordnung. Die Wirte haben sich natürlich quergelegt. In Discos, Bars,  Sperrstunde 4.00 Uhr, Nachtclub 6.00 Uhr. Es wird diesbezüglich Überprüfung geben. Der Bezirk Schärding hat wesentlich schärfere Bestimmungen als andere Bezirke.

 

Berghammer: Mehrzweckhalle: Anlieferung Getränke eventuell ebenerdig planen? Kumpfmüller: Stromanschluss auf Bühne groß genug dimensionieren.

Wimmer Manfred: Probelokal Musikprobenraum ist schon sehr klein, weil viele neue junge Musiker. Es gibt auch nicht genug Stauraum für alte Trachten, Notenmaterial, alte Instrumente etc.

Ruhmanseder: wer übernimmt 2003 Aufstellen des Maibaumes? (Keine Antworten)

Schabetsberger: welcher Raum anstelle des JIZ kann für Veranstaltungen mit Kindern verwendet werden? Bgm. Ausspeisungsraum

Bgm.:Anbau bei der MZW: Stauraum für Sessel und eine kleine Küche.

Hellwagner: für Kinder steht Clubheim Sportler zur Verfügung.

Kumpfmüller: Ist Reinigung der MZH nach Veranstaltung durch Schulwart erforderlich?

Bgm : Ja. er gibt dazu Erklärung ab. Gibt bekannt, dass es im Bauausschuss eine Besichtigungsfahrt gab und dieses Problem gibt es auch in anderen Hallen. Die Verantwortung ist immer beim Schulwart.

Kumpfmüller: was ist Grundreinigung? Er spricht eine Reinigung durch eine Reinigungsfirma an. Bgm. könnte es sich vorstellen, Abnahme ist allerdings erforderlich.

 

 

3.)   Veranstaltungen 2003

Raschhofer gibt bez. Marktfest bekannt: in der üblichen Form wird es nicht mehr veranstaltet. 2003 wird kein Marktfest gemacht, in Ruhe soll ein neues Konzept erarbeitet werden. Es soll eine Jubiläumsveranstaltung geben zur 500 Jahr Feier.

 

Veranstaltungen werden in Kalender eingetragen

einige Veranstaltungen haben noch keinen genauen Termin und können noch nicht eingetragen werden.

 

 

4.)    Was ist neu im Vereinsgesetz 2002 – Vortrag von Herrn Mag. Paul Eiselsberger, Vereinakademie Oberösterreich

 

siehe Beilage

 

 

Ende der Informationsveranstaltung 09.40 Uhr

 

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht.

 

 

 

TOP. 7.)     Bericht des Obmannes des Bauausschusses.

 

Der Bürgermeister ersucht den Obmann um seinen Bericht. Obmann GR. Günter Ortner bringt das Protokoll der letzten Sitzung des Bauauschusses wie folgt zur Kenntnis:

 

TOP. 1.)           Bahnhofsumbau: Beratung über Art der Lärmschutzwände.

 

Der Obmann begrüßt alle anwesenden Mitglieder sowie den Bürgermeister zur heutigen Sitzung. Im Vorfeld wurde Informationsmaterial über die verschiedenen Arten von Lärmschutzwänden gesammelt. Es gibt drei Arten und zwar

 

o       Betonwände

o       Holzwände

o       Aluminiumwände.

 

Aluminiumwände werden fast nicht mehr eingesetzt, sind teuer und die Haltbarkeit ist auch nicht die Beste. Er hat in Linz mit den Zuständigen der ÖBB über die Art der Lärmschutzwände gesprochen. Dabei wurde eher die Holzwände favorisiert. Holzwände sind leichter, billiger und für den Schallschutz besser geeignet als Betonwände. Die Lebensdauer dürfte gleich sein. Auch von der Optik her sind sicherlich Holzwände besser. Sollte ein Bewuchs gewünscht werden, wäre es sicherlich besser einen Streifen vor den Lärmschutzwände für einen eventuellen Bewuchs vorzusehen und nicht die Lärmschutzwände selbst bewachsen zu lassen. Bei Holz wäre auch denkbar teilweise Glasflächen für eine optische Auflockerung einzusetzen. Die Art der Holzwände ob waagrecht oder senkrecht kann auch ausgewählt werden. Die Gemeinde muss sich ja an den Kosten für die Lärmschutzwände beteiligen.

Der Obmann spricht sich für Holzlärmschutzwände aus.

 

Auch GR. Ernst Hintermayr ist für Holzlärmschutzwände. Die Lärmschutzwände in Grieskirchen, die aus Kunststoff sind, findet er nicht gut.

 

Bei den Betonholzwänden handelt es sich um keinen reinen Beton, erklärt der Obmann. Es wird dabei Holz in Beton eingegossen. Auch sollen die derzeitigen Türen (Fluchtwege) größer gestaltet werden. Im Plan sind diese mit nur 80 cm ausgewiesen. Sinnvoll wäre es für Fluchtmöglichkeiten bzw. für Einsätze diese Fluchttüren breiter vorzusehen. Das soll mit der ÖBB verhandelt werden. Es wird sicherlich eine Preisfrage sein.

 

Dazu erklärt der Bürgermeister, dass die Feuerwehr bei einem Einsatz die Türen aufschneiden könnte.

 

Eine Vergrößerung der Türen kann nicht so teuer sein, glaubt GR. Ernst Hintermayr. Es soll mit der ÖBB abgeklärt werden.

 

GR. Franz Köstlinger spricht sich ebenfalls für Holzlärmschutzwände aus. Diese sollten auch unterschiedlich angeordnet und weiters Glasflächen vorgesehen werden.

 

Im Kernbereich von Riedau sollen Auflockerungen vorgesehen werden, glaubt auch der Obmann. Außerhalb des Ortsgebietes von Riedau ist dies nicht unbedingt notwendig.

 

Glasflächen verschmutzen relativ schnell (Schleifstaub der Züge beim Bremsen) und auch der Schallschutz ist nicht optimal, erklärt GR. Ernst Hintermayr.

 

Glasflächen dämmen nicht so gut und die Reinigung müsste von Seiten der Gemeinde übernommen werden, glaubt der Bürgermeister.

 

Durch Glaselemente entsteht sicherlich ein Schallloch, glaubt der Obmann. Auch gibt es Problem mit Vögeln und die Reinigung wird auch eine Rolle spielen. Die Kosten sind nicht bekannt. Genauere Angebote müssen erst eingeholt werden.

 

Von Seiten der ÖBB wurden die Kosten damals mit ca. ATS 2.500,00 pro m² Lärmschutzwand angegeben. Darin enthalten sind sämtlich Arbeiten. Die Lärmschutzwände in Riedau betragen ca. 6.000 m² und somit ergibt sich ein Kostenaufwand von ATS 15.000.000,00 bzw. jetzt in Euro von 1,090.092,50.

Weiters muss die Gemeinde noch eine Leistung für die Lärmschutzfenster der angrenzenden Häuser leisten.

 

Betreffend der Lärmschutzfenster der angrenzenden Häuser gibt es bereits einen Lärmschutzkataster, erklärt der Bürgermeister. Geplant wäre im Frühjahr 2003 die betreffenden Hausbesitzer anzuschreiben und zwar mit dem Ziel, das diese bei einem eventuell geplanten Fensteraustausch bereits Lärmschutzfenster vorsehen. Auch könnte in einer separaten Sitzung den Hausbesitzern das Projekt des Lärmschutzes für diesen Bereich vorgestellt und eventuelle Fragen beantwortet werden.

In einer der nächsten Gemeinderatssitzungen soll über die Art der Lärmschutzwände entschieden werden.

 

Es wird noch über die Lebensdauer zwischen Betonwänden und Holzwänden diskutiert.

 

Dazu erklärt der Obmann, dass es noch keine genauen Zahlen dazu gibt. Die ersten Lärmschutzwände die aufgestellt wurden gibt es noch nicht so lange. Generell spricht man von einer Lebensdauer von 30 Jahren. Der Lärm der Personenzüge ist nicht mehr so schlimm. Bei Güterzügen ist der Lärm sicher noch gegeben und daran wird sich auch in den nächsten 20 Jahren nichts ändern.

 

Weiters wird noch festgelegt, dass ab Beginn der ÖBB-Umbaumaßnahmen in den Gemeindenachrichten regelmäßig über den Fortschritt berichtet werden soll.

 

Beschluss:       Alle Mitglieder sprechen sich für Holzlärmschutzwände aus. Die Ver-

                        größerung der Fluchttüren soll mit der ÖBB besprochen werden. Auch

                        die eventuelle Anordnung von Glasflächen soll mit der ÖBB geklärt werden.

 

TOP. 2.)           Hochwasserschutz: Beratung über Vorsorgemöglichkeiten.

 

Heuer gab es zwei Hochwässer, erklärt der Obmann. Ein großes und eines bei den üblichen Schwachstellen. Dabei hat sich gezeigt, dass es sinnvoll wäre, den Hochwassereinsatz zu organisieren und zwar sollen die Sandsäcke an einem zugänglichen Ort gelagert werden. Beim letzten Hochwasser waren sie im Lagerhaus Kottbauer gelagert und die Feuerwehr hatte dazu keinen Schlüssel. Auch ein Kataster über die bekannten Schwachstellen könnte erstellt werden. Natürlich ist es auch wichtig, dass die Liegenschaftsbesitzer selbst Vorsorgen treffen. Gerade im Bereich Ottenedt ist das Problem, dass die Keller sehr tief liegen.

 

Der Bürgermeister erklärt dazu, dass es eine Besprechung des Pramtal Wasserverbandes gab. Dabei wurden die Schwachstellen aufgezeigt. Ein wichtiger Schritt ist, dass im Gemeindegebiet Taiskirchen, Ortschaft Tiefenbach, ein Rückhaltebecken für den Tiefenbach, der in den Schwabenbach mündet, vom Gewässerbezirk errichtet wird. Dadurch kann der Schwabenbach entlastet werden. Eigentlich hätte dieses Becken bereits 2002 gebaut werden sollen. 2003 soll es nun realisiert werden. Für Riedau entstehen dabei keine Kosten.

 

Anschließend wird mittels einer Overheadfolie die Schwachstelle in Ottenedt (Liegenschaft Brunner Josef) vom Obmann vorgestellt. Er könnte sich vorstellen, in diesem Bereich U-Profile einzubauen, damit bei einem Hochwasser mit Schallungstafeln und Sandsäcken das Hochwasser eingedämmt werden könnte.

 

Für ein solches Vorhaben ist die Ausarbeitung eines Projektes und eine wasserrechtliche Bewilligung notwendig, erklärt der Bürgermeister. Er hat dies auch bereits bei einer Sitzung des Wasserverbandes angesprochen. Das Problem ist, dass durch solche Vorkehrungen keine Beeinträchtigung eines anderen Grundstückes eintreten darf. Die Gemeinde könnte in so einem Fall haftbar gemacht werden. Da das gegenüberliegende Grundstück der Gemeinde gehört, wäre es vielleicht möglich diese Maßnahme umzusetzen. Vorher ist auf jeden Fall die Genehmigung des Gewässerbezirkes einzuholen.

 

GV. Franz Stiglmayr erklärt, dass im Bereich der Prambrücke (Markl Rainer) ein Entwässerungsschlauch von Herrn Pirnleithner rechtwinklig einmündet. Wenn die Pram Hochwasser führt, kann das Wasser aus diesem Schlauch nicht mehr einfließen und es staut daher zurück, was wiederum zur Folge hat, dass es beim Anwesend Griesböck zu einer Überschwemmung kommt.

 

Der Holzingerbach soll ja ökologisch ausgebaut und verbreitert werden, erklärt der Obmann. Dadurch wird es sicherlich auch zu einer Verbesserung kommen. Wichtig ist, dass die Einmündung nicht rechtwinklig erfolgt, da dabei das Wasser, bei Hochwasserführung der Pram, nicht abfliesen kann.

 

Das Projekt „Holzingerbach“ wird von Herrn DI Clemens Gumpinger erstellt, erklärt der Bürgermeister. Dieses Vorhaben soll im Zuge des ÖBB-Projektes realisiert werden. Die Gemeinde muss die Kosten dafür übernehmen. Es wird zur Zeit mit der Strassenmeisterei und der ÖBB betreffend einer Kostenbeteiligung verhandelt. Ein Problem stellt der Verbindungskanal des Reinhaltungsverbandes in diesem Bereich dar. Die derzeitigen rechtwinkeligen Einleitungen hat er bereits dem Wasserverband mitgeteilt und diese sollen verändert werden.

 

Der Obmann schlägt vor, die Sandsäcke im Schuppen auf dem Madlspergergrundstück zu lagern. Weiters soll bei Schlüsselstellen (Hallenbad etc.) Sandsäcke deponiert werden.

 

Den betroffenen Anrainern wurde bereits das Angebot gemacht, dass sie kostenlos von der Gemeinde Sandsäcke bekommen können, erklärt der Bürgermeister. Er hat beim damaligen Hochwasser mit allen Betroffenen gesprochen.

 

GR. Franz Köstlinger spricht sich dafür aus, die Gemeindebürger über den Sinn von vorhandenen Wassergräben aufzuklären. In letzter Zeit wurden einiger solcher Gräben leider zugeschüttet und im nachhinein gab es dann Probleme.

 

Abschließend sind alle Mitglieder dafür, mit dem Gewässerbezirk wegen eventueller Hochwasservorkehrungen Kontakt aufzunehmen.

 

TOP. 3.)           Allfälliges.

 

Der Obmann erklärt, dass der Umbau des Gemeindeamtes voranschreitet und man sich nun Gedanken betreffend der weiteren Arbeiten machen soll.

 

Dazu erklärt der Bürgermeister, dass bereits ein Plan von Herrn Köstlinger vorliegt. Für diesen vorläufigen Plan wurden derzeit keine Kosten verrechnet. Sollte jedoch eine Ausschreibung der Einrichtung erfolgen, würden dafür natürlich Kosten anfallen. Morgen gibt es einen Vorsprachetermin bei LR Ackerl betreffend der Landesförderung für den Gemeindeumbau. Erst wenn die finanziellen Zusagen vorliegen, kann weiter geplant werden. Auf jeden Fall soll der Umbau 2003 abgeschlossen werden. Zuerst muss jedoch das Budget für 2003 und die Zusage vom Büro Ackerl vorliegen um für den Gemeindeumbau weiter planen zu können.

 

GV. Franz Stiglmayr stellt die Frage, ob es richtig ist, dass der Zustelldienst der Post von Riedau nach Taiskirchen kommt.

 

Es gibt bereits einen fixen Beschluss der Post, dass der Paketdienst nach Taiskirchen kommt, erklärt der Bürgermeister. Riedau sowie Dorf an der Pram haben sich ebenfalls dafür beworben, die Entscheidung fiel jedoch auf Taiskirchen. Anscheinend ist dieser Beschluss aber bereits wieder aufgehoben und es ist wieder alles offen. Letzte Woche hat er mit dem Bürgermeister von Taiskirchen gesprochen, der erklärt hat, dass es bereits einen schriftlichen Vertrag seitens der Post mit einem privaten Betreiber gibt, der diese Halle für die Post bauen will. Er kann daher nichts genaueres dazu sagen ob die Entscheidung nun fix getroffen ist oder nicht. Man hört verschiedene Aussage, aber keine konkrete.

Auf jeden Fall würde die Gemeinde dadurch zwei weitere Räume im Erdgeschoss des Marktgemeindeamtes erhalten.

 

Der Obmann bringt den Mitgliedern den Plan vom Büro DI Kleiner betreffend der Aufschließungsstrasse zur L 513 zur Kenntnis. Diese Strasse wurde bereits straßenrechtlich verhandelt. Um die naturschutzrechtliche Bewilligung wurde bereits angesucht. Die Gemeinde hat vor kurzem zwei Grundstücke von der Raiffeisenbank angekauft, die für den geplanten Bauhof benötigt werden. Der Grundstücksplan wird zur Kenntnis gebracht und darüber diskutiert.

 

Der Bürgermeister erklärt dazu, dass bereits genau festgelegt ist, wo die Einfahrtsrampe geplant ist. Die Zufahrt über den Parkplatz ist nicht möglich. Die Errichtung des Bauhofes scheint auf Grund der bereits geplanten und laufenden Vorhaben der Gemeinde, wie z.B. ÖBB-Projekt, Hauptschulsanierung, Neubau der Verbandskläranlage usw. in weite Ferne gerückt.

 

Über diese Angelegenheit wird noch diskutiert.

 

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht. Betreffend des Hochwasserschutzes entlang der Pram hat er mit einem Mitarbeiter des Gewässerbezirkes gesprochen. Diese Baumaßnahme ist wasserrechtlich bewilligungspflichtig. Der Gewässerbezirk hat für 2003 finanzielle Mittel für den Rückbau der Pram vorgesehen. Weiters soll in Tiefenbach, Gemeinde Taiskirchen i.I., ein Rückhaltebecken errichtet werden. Dieses Becken wird sicher den Schwabenbach entlasten. Herr DI Duschek vom Gewässerbezirk hat die Umsetzung dieser Baumaßnahme für 2003 zugesichert, nur geht dieser im März 2003 in Pension.

 

GR. Günter Ortner erklärt, dass er bei der damaligen Bauauschusssitzung falsch verstanden wurde. Er möchte keinen fixen Hochwasserschutz entlang der Pram, sondern bewegliche.

 

GV. Franz Schabetsberger erklärt, dass beim Umbau des Gemeindeamtes auf Grund des barrierefreien Charakters auch der Eingangsbereich, sprich die Haustüre, gewechselt werden sollte. Nachdem die finanziellen Mittel seitens des Landes nur vorliegen, könnte dies realisiert werden. Der Bauausschuss soll in seiner nächsten Sitzung darüber beraten.

 

Dazu erklärt der Bürgermeister, dass zuerst die anderen Umbauarbeiten fertiggestellt werden sollen, anschließend soll die Haustüre gewechselt werden.


 

TOP. 8.)     Grundsatzbeschluss bez. einer Vereinbarung mit den ÖBB betreffend

                Grundeinlösen.

 

Der Bürgermeister bringt die Vereinbarung betreffend der erforderlichen Grundeinlösen wie folgt zur Kenntnis:

 

 


 

 

Abschließend stellt der Bürgermeister den Antrag die zur Kenntnis gebrachte Vereinbarung zu genehmigen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag per Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss:   Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 9.)     Abänderung des Bebauungsplanes in Schwabenbach.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass Herr Roland Heske bei ihm vorgesprochen hat. Herr Heske hat in Schwabenbach eine Parzelle gekauft und bereits mit der Planung eines Wohnhaus begonnen. Dabei hat sich herausgestellt, dass auf Grund des bestehenden, rechtskräftigen Bebauungsplanes eine optimale Ausrichtung des Gebäudes nach Süden nicht möglich ist. Er ersucht daher für seine Parzelle um Abänderung des Bebauungsplanes. Abgeändert bzw. aufgehoben werden müssen die Baufluchtlinien sowie die Firstrichtung.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag für die Parzelle von Herrn Heske Roland, Parz.Nr. 746/38, KG. Vormarkt/Riedau den Bebauungsplan Schwaben-Süd aufzuheben.

 

GR. Günter Ortner erklärt, dass bereits mehrmals Bebauungspläne abgeändert wurden und er ist daher für diese Aufhebung.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag per Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss:   Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 10.)    Änderung der Wassergebührenordnung.

 

Bei der Haushaltsstelle der Wasserbenützungsgebühren hat es in den letzten zwei Jahren einen massiven Abgang gegeben, erklärt der Bürgermeister. Es ist daher notwendig, die Wassergebühren anzuheben, um eine Kostendeckung zu erzielen. Derzeit kostet ein Kubikmeter Wasser € 1,10, die Mindestanschlussgebühr beträgt € 1.485,--. Lt. Voranschlagserlass sind folgende Beträge erforderlich: Kubikmeterpeis € 1,05, Mindestanschlussgebühr € 1.492,--. Die Nachbargemeinde Dorf/Pram verlangt künftig € 1,24 plus zusätzlich halbjährlich eine Grundgebühr von € 10,-- ab 1.4.

In der Gemeinde Riedau soll auch eine Grundgebühr eingehoben werden. Der Zeitraum für Beratungen in den Auschüssen war jetzt aber zu kurz, er könnte sich vorstellen, auch ab 1.4. die Grundgebühr einzuheben. Die Obmänner des Bau- und Umweltausschusses sollen diesbezüglich bald beraten. Sein Vorschlag ist nun ab 1.1.2003 eine Anhebung des Kubikmeterpreises auf € 1,20 (9 % Erhöhung) und einer Mindestanschlussgebühr von € 1.500,-- (1,01 % Erhöhung).

 

Der Entwurf der neuen  Wassergebührenordnung wird von ihm wie folgt zur Kenntnis gebracht:

 

 

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom

Unser Zeichen, unsere Nachricht vom

Telefon

Datum

 

850-4-2002-Ge

07764.8255

12.12.2002

 

V E R O R D N U N G

 

 

des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 12.12.2002, mit der eine Wassergebührenordnung für die Wasserversorgungsanlage Riedau erlassen wird.

 

Auf Grund des Interessentenbeiträge-Gesetzes 1958, LGBl. Nr. 28, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 55/1968 und 57/1973 und des § 15 Abs. 3 Zif. 5 des Finanzausgleichsgesetzes 2001, BGBl. Nr. I 3/2001 idgF BGBl 1 27/2002, wird verordnet:

§ 1

 

Für den Anschluß von Grundstücken an die gemeinnützige öffentliche Wasserversorgungsanlage der Marktgemeinde Riedau (im folgenden Wasserversorgungsanlage genannt) wird eine Wasserleitungs-Anschlußgebühr erhoben. Gebührenpflichtig ist der Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke.

 

§ 2

 

(1) Die Wasserleitungs-Anschlußgebühr beträgt für bebaute Grundstücke je Quadratmeter der Bemessungsgrundlage nach   Abs. 2                                                                                              € 10,--

 

(2) Die Grundlage für die Verrechnungsquadratmeter bildet bei eingeschoßiger Bebauung die Quadratmeterzahl der bebauten Grundfläche, bei mehrgeschoßiger Bebauung die Summe der bebauten Flächen der einzelnen Geschoße jener Bauwerke, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Anschluß an die gemeindeeigene öffentliche Wasserversorgungsanlage aufweist. Bei der Berechnung ist auf die volle Quadratmeterzahl der einzelnen Geschoße abzurunden. Kellergeschoße werden nur in jenem Ausmaß berücksichtigt, als sie als Kellergaragen oder für gewerbliche Zwecke ausgebaut sind oder weiters eine Wohnnutz- bzw. Wohnfläche aufweisen. Dachräume werden nur in jenem Ausmaß berechnet, als sie eine Wohnnutzfläche oder gewerbliche Fläche aufweisen. Für Kellergaragen und alle Nebengebäude (landwirtschaftliche Nebengebäude, Holzhütten, Garagen) wird von den hiefür zu berechnenden Verrechnungsquadratmetern ein Abschlag von 80 % gewährt. Für gewerblich genutzte Flächen wird ein Abschlag von 50 % von den hiefür zu berechnenden Quadratmetern berechnet.

 

(3) a) Für Wohnhäuser bis maximal 6 Wohnungen wird  die Anschlußgebühr  nach Abs. (1) und (2) berechnet und beträgt die Mindestanschlußgebühr                                                             € 1.500,--

 

    b) Die Regelung nach (3)a) gilt analog für solche Gewerbebetriebe, die nicht unter Abs. (3) lit. c) bis lit. g) fallen.

 

    c) Soweit im  folgenden nichts  anderes  bestimmt ist, beträgt die Mindestanschlußgebühr für Gasthäuser, Konditoreien, Bäckereien, Bauunternehmungen ohne  eigenen  Betonerzeugungsbetrieb, Landmaschinen- und Kraftfahrzeugreparaturwerkstätten                                                                                                € 2.245,50

 

    d) Für Wohnhäuser ab 7 Wohnungen ist  die Anschlußgebühr nach Abs. (1) und (2) zu berechnen. Das gleiche gilt für alle bundesbahneigenen Objekte, für alle  landes- und gemeindeeigenen Objekte, für alle Kassengebäude (Geldinstitute).

 

    e) Für Fleischhauereibetriebe mit mind. je 350 Jahresschlachtungen (Großvieh  und  Kleinvieh) errechnet  sich  die  Anschlußgebühr gleichfalls nach Abs. (1) und (2), jedoch  gilt als  Mindestanschlußgebühr                                                                                                                                                  € 4.491,30

 

    f) Für Kraftfahrzeugreparaturwerkstätten mit KFZ-Waschanlagen gilt ein Pauschalzuschlag zur  Anschlußgebühr nach  Abs. (3) lit. c) von                                                                                   €    748,60

 

    g) Für Schwimm- bzw. Planschbecken mit über 30 m3 Fassungsvermögen wird ein Pauschalzuschlag zur  errechneten  Anschlußgebühr berechnet mit                                                                            €    374,30

    

(4) Die Wasserleitungs-Anschlußgebühr für unbebaute Grundstücke beträgt bis zum Ausmaß von 1.500 m2 € 1.500,-- für je angefangene weitere 100 m2 

                                                                                                                                                €      11,80

 

(5) Bei nachträglichen Änderungen der angeschlossenen Grundstücke ist eine ergänzende Wasserleitungs-Anschlußgebühr zu entrichten, die im Sinne der obigen Bestimmungen mit folgender Maßgabe errechnet wird:

 

A) Wird auf einem unbebauten Grundstück ein Gebäude oder Bauwerk errichtet, so ist von der ermittelten Wasserleitungs-Anschlußgebühr die nach dieser Gebührenordnung für das betreffende unbebaute Grundstück sich ergebende Wasserleitungs-Anschlußgebühr abzusetzen, wenn für den Anschluß des betreffenden unbebauten Grundstückes seinerzeit bereits eine Wasserleitungs-Anschlußgebühr oder ein Entgelt für den Anschluß an die Wasserversorgungsanlage entrichtet wurde.

 

B) Bei Änderungen eines angeschlossenen Gebäudes durch Auf-, Zu-, Ein- oder Umbau sowie Neubau nach Abbruch ist die Wasserleitungsanschlußgebühr in dem Umfang zu entrichten, als gegenüber dem bisherigen Zustand eine Vergrößerung der Berechnungsgrundlage gemäß Abs. (2) gegeben ist.

C) Eine Rückzahlung bereits entrichteter Wasseranschlußgebühren auf Grund einer

     Neuberechnung findet nicht statt.

§ 3

 

(1) Die Eigentümer der an die Wasserversorgungsanlage angeschlossenen Grundstücke haben für den Wasserbezug eine Wassergebühr zu entrichten. Diese beträgt bei der Messung des Wasserverbrauches mit Wasserzählern pro  Kubikmeter

                                                                                                                                                €          1,20

 

(2) Wenn der Wasserzähler unrichtig anzeigt oder ausfällt, ist die verbrauchte Wassermenge zu schätzen. Bei der Schätzung des Wasserverbrauches ist insbesonders auf den Wasserverbrauch des vorangegangenen Kalenderjahres und auf etwa geänderte Verhältnisse im Wasserverbrauch Rücksicht zu nehmen.

 

(3) Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, ist eine Wassergebührenpauschale zu entrichten. Diese beträgt halbjährlich:

 

a) für unbebaute Grundstücke bis zu 1.500 m2                                                                             €       23,10

   für angefangene weitere 100 m2                                                                                               €         2,31

 

b) für bebaute Grundstücke je Quadratmeter der Bemessungsgrundlage nach § 2 Abs. 2

                                                                                                                                                €         0,22

 

c) für Grundstücke, auf denen eine Baulichkeit errichtet wird, je Quadratmeter der sich aus den baubehördlich genehmigten Bauplänen angegebenen Bemessungsgrundlage im Sinne des § 2 Abs. 2                                                                                                                                                   €          0,22

 

(4) Für die von der Marktgemeinde Riedau zur Verfügung gestellten Wasserzähler ist eine Miete von monatlich                                                                                                                                  €          0,70

pro Zähler zu entrichten.

 

§ 4

 

(1) Die Verpflichtung zur Entrichtung der Wasserleitungs-Anschlußgebühr entsteht mit dem Zeitpunkt des Anschlusses eines Grundstückes an die Wasserversorgungsanlage.

 

(2) Die Verpflichtung zur Entrichtung der Anschlußgebühr gemäß § 2 Abs.  A) und B) dieser Verordnung entsteht ab Fertigstellung des Rohbaues des Ergänzungs- bzw. Neubaues.

 

(3) Der Abgabenanspruch für die Wasserbenützungsgebühr entsteht halbjährlich und zwar am 15.5. und 15.11. eines jeden Jahres im Nachhinein und ist nach Erhalt der Zahlungsaufforderung zu entrichten.

 

(4) Die Zählermiete ist halbjährlich und zwar mit der Vorschreibung der Wasserbenützungsgebühr nach Erhalt der Zahlungsaufforderung zu entrichten.

 

§ 5

 

In den in dieser Verordnung geregelten Gebühren ist die Umsatzsteuer nicht enthalten (Exklusivgebühr).

 

§ 6

 

Die Rechtswirksamkeit dieser Wassergebührenordnung beginnt mit 01.01.2003; gleichzeitig treten die bisherigen, die Wassergebühren betreffenden Verordnungen außer Kraft.

 

 

 

Abschließend stellt der Bürgermeister den Antrag die vorliegende Wassergebührenordnung zu genehmigen. Er bittet um Wormeldungen.

Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, lässt er über seinen Antrag per Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss:   Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 


 

TOP. 11.)    Änderung der Kanalgebührenordnung.

Die Kanalgebühren sind ebenso zu erhöhen, erklärt Bgm. Ing. Johann Demmelbauer. Derzeit werden folgende Gebühren verlangt: Kubikmeterpreis € 2,40, Mindestanschlussgebühr € 2.475,--. Laut Voranschlagserlass sind folgende Gebühren zu verlangen: Kubikmeterpreis € 2,43, Mindest-Anschlussgebühr € 2.486,--. Die Nachbargemeinde Dorf/Pram verlangt künftig € 2,43 pro Kubikmeter plus zusätzlich € 10,-- ab 1.4. halbjährliche Grundgebühr. Auch in Riedau soll künftig die Grundgebühr, ebenso wie bei der Wassergebühr, eingehoben werden.  Er schlägt vor ab 1.1.2003 einen Kubikmeterpreis auf € 2,45 (2,08 % Erhöhung) und eine Mindestanschlussgebühr von € 2.504,70 (Erhöhung 1,2 %) .

 

Der Entwurf der neuen Kanalgebührenordnung wird vom Vorsitzenden wie folgt zur Kenntnis gebracht:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

V E R O R D N U N G

 

des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 12.12.2002 betreffend die Kanalanschlußgebühr und die Kanalbenützungsgebühr einschließlich der Vorschreibung von Vorauszahlungen auf die Kanalanschlußgebühr (Kanalgebührenordnung für die Marktgemeinde Riedau).

 

Auf Grund des Interessentenbeiträge-Gesetzes 1958, LGBl.Nr. 28, in der Fassung der Gesetze LGBl.Nr. 55/1968 und 57/1973 und des § 15 Abs. 3 Zif. 5 des Finanzausgleichsgesetzes 2001, BGBl. Nr. I 3/2001 i.d.F. BGBl. Nr. I 27/2002 wird verordnet:

 

§ 1

 

Für den Anschluß von Grundstücken an das gemeindeeigene öffentliche Kanalnetz wird eine Kanalanschlußgebühr erhoben. Gebührenpflichtig ist der Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke.

 

§ 2

 

(1) Die Kanalanschlußgebühr errechnet sich aus der Gebühr nach den Verrechnungsquadratmetern und beträgt, soweit im folgenden nicht etwas anderes bestimmt ist, die Bemessungsgrundlage nach Abs. (2) für den Verrechnungsquadratmeter                                                                                          € 16,70

(2) Die Grundlage für die Verrechnungsquadratmeter bildet bei eingeschoßiger Bebauung die Quadratmeteranzahl der bebauten Grundfläche, bei mehrgeschoßiger Bebauung die Summe der bebauten Fläche der einzelnen Geschoße jener Bauwerke, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Anschluß an das gemeindeeigene öffentliche Kanalnetz aufweisen. Bei der Berechnung ist auf die volle Quadratmeteranzahl der einzelnen Geschoße abzurunden. Kellergeschoße werden nur in jenem Ausmaß berücksichtigt, als sie als Kellergaragen oder für gewerbliche Zwecke ausgebaut sind oder weiters eine Wohnnutz- bzw. Wohnfläche aufweisen. Dachräume werden nur in jenem Ausmaß berechnet, als sie eine Wohnnutz- oder gewerbliche Fläche aufweisen. Für Kellergaragen und alle Nebengebäude (landwirtschaftliche Nebengebäude, Holzhütten, Garagen) wird von den hiefür zu berechnenden Verrechnungsquadratmetern ein Abschlag von 8o % gewährt. Für gewerblich genutzte Flächen wird ein Abschlag von 5o % von den hiefür zu berechnenden Verrechnungsquadratmetern berechnet. Für Objekte, bei denen die Einleitung der Oberflächenwässer nicht erlaubt ist, wird ein Abschlag von 20 % gewährt.

 

(3) a) Für Wohnhäuser bis maximal 6 Wohnungen wird die Anschlußgebühr nach Abs. (1) und (2) berechnet und beträgt die Mindestanschlußgebühr

                                                                                                                                                € 2.504,70

   

    b) Die Regelung nach (3) a) gilt analog für solche Gewerbebetriebe, die nicht unter Abs. (3) lit. c) bis g) fallen.

 

    c) Für andere Gewerbebetriebe (Gasthäuser, Bäckereien, Konditoreien, Bauunternehmungen ohne eigenen  Betonerzeugungsbetrieb, Landmaschinen-und Kraftfahrzeugsreparatur-werkstätten) ist die Anschlußgebühr  nach  Abs.  (1)  bis  (3)  zu  berechnen,  jedoch  beträgt  die Mindestanschlußgebühr

                                                                                                                                                € 3.744,--

 

    d) Für Wohnhäuser ab 7 Wohnungen ist die Anschlußgebühr nach Abs. (1) und (2) zu berechnen. Das gleiche gilt für alle bundesbahneigenen Objekte, für alle landes- und gemeindeeigenen Objekte und für alle Kassengebäude (Geldinstitute).

 

    e) Für Fleischhauereibetriebe mit mind. je 35o Jahresschlachtungen (Großvieh und Kleinvieh) errechnet sich die Anschlußgebühr gleichfalls nach Abs. (1) und (2), jedoch gilt als Mindestanschlußgebühr

                                                                                                                                                € 7.490,--

    f) Für Kraftfahrzeugreparaturwerkstätten, KFZ-Wasch- und Serviceanlagen gilt ein Pauschalzuschlag zur Anschlußgebühr nach Abs. (3) lit. c) von

                                                                                                                                                € 1.165,40

 

    g) Für Schwimm- bzw. Planschbecken mit über 30 m3 Fassungsvermögen wird ein Pauschalzuschlag zur Anschlußgebühr von                                                                                                                        €    623,80

berechnet.

 

(4) Für unbebaute Grundstücke beträgt die Anschlußgebühr bis zu einem Ausmaß von 1.5oo m2 € 2.475,00

 für je angefangene weitere 1oo m2                                                                                              €      18,61

 

(5) Bei nachträglichen Abänderungen der angeschlossenen Grundstücke ist eine ergänzende Kanalanschlußgebühr zu entrichten, die im Sinne der vorerwähnten Bestimmungen mit folgender Maßgabe errechnet wird:

 

   (A) Wird auf einem unbebauten Grundstück ein Gebäude oder Bauwerk errichtet, so ist von der ermittelten Kanalanschlußgebühr die nach dieser Gebührenordnung für das betreffende unbebaute Grundstück sich ergebende Kanalanschlußgebühr abzusetzen, wenn für den Anschluß des betreffenden unbebauten Grundstückes seinerzeit bereits eine Kanalanschlußgebühr oder ein Entgelt für den Anschluß an die Kanalanlage errichtet wurde.

 

   (B) Bei Änderungen eines angeschlossenen Gebäudes durch Auf-, Zu-, Ein- oder Umbau sowie Neubau nach Abbruch, ist die Kanalanschlußgebühr in dem Umfang zu entrichten, als gegenüber dem bisherigen Zustand eine Vergrößerung der Berechnungsgrundlage gemäß Abs. 2 gegeben ist.

 

   (C) Eine Rückzahlung bereits entrichteter Kanalanschlußgebühren auf Grund einer Neuberechnung findet nicht statt.

 

§ 3

 

(1) Die zum Anschluß an das gemeindeeigene öffentliche Kanalnetz verpflichteten Grundstückseigentümer und Anrainer haben auf die von ihnen nach dieser Kanalgebührenverordnung zu entrichtenden Kanalanschlußgebühren Vorauszahlungen zu leisten. Die Vorauszahlung beträgt 8o v.H. jenes Betrages, der von dem betreffenden Grundstückseigentümer oder Anrainer unter Zugrundelegung der Verhältnisse im Zeitpunkt der Vorschreibung

der Vorauszahlung als Kanalanschlußgebühr zu entrichten wäre.

 

(2) Die Vorauszahlungen sind nach Baubeginn des gegenständlichen gemeindeeigenen öffentlichen Kanalnetz bescheidmäßig vorzuschreiben. Die Vorauszahlung ist innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Bescheides fällig.

 

(3) Ergibt sich bei der Vorschreibung der Kanalanschlußgebühr, daß die von dem betreffenden Grundstückseigentümer oder Anrainer bereits geleistete Vorauszahlung die vorzuschreibende Kanalanschlußgebühr übersteigt, so hat die Gemeinde den Unterschiedsbetrag innerhalb von zwei Wochen ab der Vorschreibung der Kanalanschlußgebühr von Amts wegen zurückzuzahlen.

 

(4) Ändern sich nach Leistung der Vorauszahlung die Verhältnisse derart, daß die Pflicht zur Entrichtung einer Kanalanschlußgebühr voraussichtlich überhaupt nicht entstehen wird, so hat die Gemeinde die Vorauszahlung innerhalb von vier Wochen ab der maßgeblichen Änderung, spätestens aber innerhalb von vier Wochen ab Fertigstellung des gemeindeeigenen Kanalnetzes, verzinst mit 4 v.H. pro Jahr ab Leistung der Vorauszahlung von Amts wegen zurückzuzahlen.

 

§ 4

 

(1) Die Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke haben eine Kanalbenützungsgebühr, berechnet nach dem Wasserverbrauch, zu entrichten. Diese Gebühr beträgt bei der Messung des Verbrauches des Wassers mit Wasserzähler ab

 

pro Kubikmeter € 2,45

 

(2) a) Die Kanalbenützungsgebühr für Grundstücke, die an die gemeindeeigene Wasserversorgungsanlage nicht oder zum Teil angeschlossen sind, wird nach dem durchschnittlichen Wasserverbrauch für Grundstücke ähnlicher Größe und Verwendung berechnet.

b) Die Kanalbenützungsgebühr für landwirtschaftliche Wohnhäuser wird nach dem durchschnittlichen Wasserverbrauch für Grundstücke ähnlicher Größe und Verwendung berechnet.

 

(3) Die Kanalbenützungsgebühr für Grundstücke, von denen nur Niederschlagswässer abgeleitet werden, beträgt für je angefangene 500 m2 Grundfläche mit einer Entwässerung in das gemeindeeigene öffentliche Kanalnetz jährlich

                                                                                                                                                €      37,--

 

§ 5

 

(1) Die Verpflichtung zur Entrichtung der Kanalanschlußgebühr entsteht mit dem Zeitpunkt des Anschlusses eines Grundstückes an die Kanalisationsanlage. Geleistete Vorauszahlungen sind zu jenem Wert anzurechnen, der sich aus der Berücksichtigung der in den Quadratmetersatz eingeflossenen Preissteigerungskomponente gegenüber dem zum Zeitpunkt der Vorschreibung der Vorauszahlung kalkulierten Quadratmetersatz ergibt.

 

(2) Die Verpflichtung zur Entrichtung der Anschlußgebühr gemäß § 2 Abs. A) und B) dieser Verordnung entsteht bei Fertigstellung des Rohbaues des Ergänzungs- bzw. Neubaues.

 

(3) Der Abgabenanspruch für die Kanalbenützungsgebühr entsteht halbjährlich und zwar am 15.o5. und 15.11. eines jeden Jahres im Nachhinein und ist nach dem Erhalt der Zahlungsaufforderung zu entrichten.

 

§ 6

 

Durch diese Gebührenordnung werden privatrechtliche Vereinbarungen nicht ausgeschlossen.

 

§ 7

 

In den in dieser Verordnung geregelten Gebühren ist die Umsatzsteuer nicht enthalten (Exklusivgebühr).

 

§ 8

 

Die Rechtswirksamkeit dieser Kanalgebührenordnung beginnt mit dem 01.01.2003, gleichzeitig treten die bisherigen, die Kanalgebühren betreffenden Verordnungen außer Kraft.

 

 

Nachdem es keine Wortmeldungen gibt, stellt der Bürgermeister den Antrag, die vorliegende Kanalgebührenordnung zu genehmigen. Erlässt über seinen Antrag per Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss:   Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

 

 

 

TOP. 12.)    Bericht des Bürgermeisters.

 

Der Bürgermeister bringt den Jahresbericht für 2002 wie folgt zur Kenntnis:

 

Jahresbericht 2002

Stand 10.12.2002

 

In Anbetracht des zu Ende gehenden Jahres und der in diesem Jahr letzten Gemeinderatssitzung ist es mir erlaubt, Euch einen kleinen Überblick über das Jahr 2002 zu geben.

 

Der Gemeindevorstand hat in 10 Sitzungen insgesamt 88 Tagesordnungspunkte behandelt.

61 dieser Tagesordngspunkte konnten einstimmig genehmigt werden.

5 Tagesordnungspunkte wurden nicht einstimmig genehmigt.

10 Tagesordnungspunkte waren allfälliges.

22 Tagesordnungspunkte waren Beratungen und Berichte.

 

Der Gemeinderat hat in 7 Sitzungen insgesamt 92 Tagesordnungspunkte behandelt.

55 dieser Tagesordnungspunkte konnten einstimmig genehmigt werden.

8 Tagesordnungspunkte wurden nicht einstimmig genehmigt.

1 Tagesordnungspunkt wurde abgelehnt.

14 Tagesordnungspunkte waren allfälliges und Bericht des Bürgermeisters.

14 Tagesordnungspunkte waren Beratungen und Berichte.

 

Die Ausschüsse haben ihre Aufgabe wahrgenommen und

der Prüfungsausschuss ist in              4          Sitzungen

der Bauausschuss ist in                      4          Sitzungen

der Kulturausschuss ist in                   3          Sitzungen

der Sanitätsausschuus                       0          Sitzungen

der Umweltausschuss ist in                1          Sitzung

der Personalbeirat ist in                     5          Sitzungen

und der Wohnungsausschuss ist in    5          Sitzungen

zu Beratungen und Beschlussfassungen zusammengetreten.

 

In unserem Standesamt wurden 8 Paare getraut. Es gab 7 Personen, die in Riedau verstorben sind.

Im Gemeindegebiet sind insgesamt 17 Geburten und 10 Sterbefälle zu verzeichnen.

 

Im Gemeindegebiet sind 89 Hunde registriert.

 

Von der Baubehörde wurden verhandelt:

R       Straßenrechtsverhandlung Aufschließungsstraße L 513 (ÖBB-Projekt)

R       Güterweg Friedwagn

R       3 Flächenwidmungplanabänderungen

R       2 Bebauungsplanabänderungen

R       7 Baubewilligungen (kurzes Verfahren)

R       2 Baufreistellungen

R       8 Bauanzeigen

R       7 Bauplatzbewilligungen

R       34 Verkehrsflächenbeiträge nach der Bauordnung

R       1 Bauüberprüfung mit Vorschreibung Abbruch (Tonkino)

R       6 Vorschreibung Aufschließungsbeitrag NEU

R       99 Vorschreibung der Ratenzahlung für die Aufschließungsbeiträge

 

Die Gemeindebücherei besitzt zur Zeit 1.847 Bücher und 104 Spiele. Dazu werden noch laufend ca. 100 Bücher von der Wanderbücherei in Linz zur Verfügung gestellt. 417 Leser haben 2002 657 Bücher ausgeliehen. Weiters haben 91 Personen im Jahr 2002 137 Spiele ausgeliehen.

Die Gemeinde unterstützt laufend die örtlichen Vereine und Organisationen. Es wurden z.B. in diesem Jahr bereits 12.797 Kopien für Vereine und Vereinigungen angefertigt.

Bei der Auswertung der Volkszählung 2001 wurden für unsere Gemeinde offiziell 2013 Einwohner registriert. Der jetzige Einwohnerstand ist um 8 Personen gesunken und beträgt nun 2.005 Hauptwohnsitze. Mit (Zweit)Wohnsitz sind in Riedau 91 Personen gemeldet. Gesamteinwohnerstand: 2.096

 

Schuldenstand am 31.12.2002

 

normalverzinslich                                 EUR     240.047,83

niederverzinslich                                  EUR  1.290.459,16

            Gesamt                                    EUR  1.530.506,99

 

 

Verschuldung pro Einwohner (2.005 Hauptwohnsitze)

 

normalverzinslich                                 EUR            119,72

davon niederverzinslich                                   EUR            643,62

            Gesamtverschuldung              EUR            763,34

 

 


 

TOP. 13.)    Allfälliges.

 

Der Bürgermeister, der Vizebürgermeister und die beiden Fraktionsführer bedanken sich für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2002. Weiters bedanken sie sich bei den Gemeindebediensteten für die geleistete Arbeit und wünschen allen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest sowie für das Neue Jahr alles Gute.

 

Auch die Amtsleiterin bedankt sich für die gute Zusammenarbeit und wünscht allen Gemeinderäten ein frohes Weihnachtsfest sowie Glück und Gesundheit für 2003.

 

Anschließend begeben sich alle Gemeinderäte zum Gasthaus Markus Gintenreiter zur gemeinsamen Weihnachtsfeier mit den Gemeindebediensteten.


Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 14.11.2002 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20:10 Uhr.

 

 

 

 

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                     (Vorsitzender)                                                     (Gemeinderat)

 

 

 

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                     (Schriftführer)                                                     (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: