Lfd.Nr. 49 Jahr 2002

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau
am 14. November 2002.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

 

Anwesende:

 

01. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer als Vorsitzender

02.Vizebgm. Peter Gahleitner                          15. GR. Franz Arthofer

03. GV. Elfriede Kopfberger                             16. GV. Heinrich Ruhmanseder

04. GR. Franz Stiglmayr                                 17. GR. Ernst Hintermayr

05. GR. Berta Scheuringer                              18. GR. Ulrike Gumpoltsberger

06. GR. Franz Köstlinger                                 19. GR. Manfred Fattinger

07. GR. Wolfgang Kraft                                  20.

08. GR. Friedrich Raschhofer                           21.

09. GV. Franz Schabetsberger                        22.

10. GV. Anna Wolschlager                              23.

11. GR. Günter Ortner                                   24.

12. GR. Rudolf Hosner                                    25.

13. GR. Anita Wolschlager                             

14. GR. Maria Weiretmaier                             

 

 

Ersatzmitglieder:

GR.Johannes Donnerbauer                       für                GR. Gerhard Berghammer

GR. Karl Wagneder                                 für                ausgeschiedenen GR. Harald Parzer

GR.Franz Wimmer                                   für                GR. Herbert Leitner

GR. Dick Hermann                                  für                GR. Franz Mitterhauser

GR. Josef Hummer                                  für                GR. Monika Tallier

GR. Zallinger Adolf                                  für                GR. Johann Leitner

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina

 

 

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):

 

 

Es fehlen:

entschuldigt:                                                       unentschuldigt:

GR. Gerhard Berghammer

GR. Herbert Leitner

GR. Franz Mitterhauser

GR. Monika Tallier

GR. Johann Leitner

Verzicht wegen Wohnungswechsel: Harald Parzer

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):
Der Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

    einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 06.11.2002

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 10.10.2002 bis zur heutigen     

     Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-

    gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen

    diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht

    werden können.

 

Das Sitzungsprotokoll unterschreiben: GV Franz Schabetsberger, GV Heinrich Ruhmanseder.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

 

Der Vorsitzende berichtet, dass GR. Harald Parzer nach Zell an der Pram verzogen ist. Er hat auf sein Mandant verzichtet. Das Mandat wird nachbesetzt.

 

 

 

Tagesordnung:

 

 

 

  1. Genehmigung von Satzungen für den Planungsverbund Pramtal-Süd.
  2. Behandlung der Einsprüche gegen  Bescheide zum Verkehrsflächenbeitrag.
  3. Umbau des Gemeindeamtes; Auftragserteilungen.
  4. Genehmigung eines Gaslieferungsvertrag für die Hauptschule Riedau.
  5. Genehmigung des Kaufvertrages mit der Raiffeisenbank bez. Grundkauf neben B137.
  6. Beschlussfassung über laufende Vereinsförderungen.
  7. Ö.Stabilitätspakt 2001; verstärkte Stabilitätsorientierung; Kenntnisnahme des Erlasses.
  8. Behandlung der vorliegenden Ansuchen um Betriebsförderung.
  9. Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.
  10. Vergabe von Wohnungen.
  11. Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.
  12. Genehmigung eines Vertrages über die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen in Riedau.
  13. Genehmigung eines Vertrages für eine Park- & Rideanlage neben den Österreichischen Bundesbahnen.
  14. Bericht des Bürgermeisters.
  15. Allfälliges.

 

 

 

 

 

 

Vor Beginn der Tagesordnung wird wieder eine Bürgerfragestunde abgehalten. Nachdem es keine Wortmeldungen dazu gibt, wird mit der Tagesordnung zur Gemeinderatssitzung fortgefahren

 


TOP. 1.)   Genehmigung von Satzungen für den Planungsverbund Pramtal-Süd.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer gibt die neuen Satzungen bekannt:

 

 

Arbeitsgemeinschaft

„Pramtal Süd“

Zum Zwecke der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft für eine gemeinsame interkommunale Zusammenarbeit und Regionalentwicklung schließen die Gemeinden

1.       Altschwendt

2.       Andorf

3.       Diersbach

4.       Dorf an der Pram

5.       Eggerding

6.       Enzenkirchen

7.       Lambrechten

8.       Mayrhof

9.       Raab

10.   Riedau

11.   St. Willibald

12.   Sigharting

13.   Taiskirchen

14.   Zell an der Pram

folgende

Vereinbarung:

§ 1

Name und Sitz

 

1.     Die Beteiligten dieser Vereinbarung bilden eine einfache Arbeitsgemeinschaft mit dem Namen „Arbeitsgemeinschaft Pramtal Süd“.

2.     Sitz der Arbeitsgemeinschaft Pramtal Süd ist jeweils die Gemeinde der/s Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft.

§ 2

Vorsitz, Organisatorisches

1.  Der/die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Pramtal Süd bzw. dessen/deren StellvertreterIn werden für die Dauer von 3 Jahren gewählt und zwar aus jenen Vertretern, die von den Mitgliedsgemeinden nominiert werden.

2.   Der/die Vorsitzende bzw. der/die StellvertreterIn vertritt die Arbeitsgemeinschaft Pramtal Süd nach innen und außen.

3.  Zur Erledigung der anfallenden organisatorischen und projektbezogenen Arbeiten bedient sich die Arbeitsgemeinschaft Pramtal Süd im Rahmen der Mitgliedschaft der Geschäftsstelle der Inn-Salzach-Euregio.

4.  Gemeindeinterne Verwaltungsarbeiten erledigen die betreffenden Gemeinden selbst.

§ 3

Zweck der Arbeitsgemeinschaft

Die Arbeitsgemeinschaft Pramtal Süd verfolgt in der Zusammenarbeit folgende Ziele und übernimmt folgende Aufgaben:

       Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsgemeinden in folgenden Lebensbereichen mit nachstehender Reihung:

§                   Verkehrsinfrastruktur

§                   Energieversorgung

§                   Standortsicherung

§                   HTL Innviertel Nord

§                   Freizeit und Kultur im Pramtal

§                   Betriebsansiedlung

       Verstärkter Austausch und gemeinsame Beratung besonders hinsichtlich der infrastrukturellen, wirtschaftlichen und gewerblichen Entwicklung

       Formulierung von Leitlinien und Ausarbeitung eines Konzepts (Rahmenplans) zur gemeinsamen und gemeindeüberschreitenden infrastrukturellen, wirtschaftlichen und gewerblichen Entwicklung

       Gemeinsame Anstrengungen zur Sicherung bestehender und zur Schaffung neuer, möglichst qualifizierter Arbeitsplätze

       Verbesserung der Vermarktungschancen, der Wettbewerbsfähigkeit und der Marktpräsenz durch enge Zusammenarbeit und gemeinsame Vermarktung von Gewerbestandorten

§ 4

Mitglieder, Teilnehmer an Sitzungen

1.     Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Pramtal Süd sind die derzeit 14 Gemeinden,  eine Aufnahme von neuen Mitgliedern ist grundsätzlich möglich und bedarf des Beschlusses der Stimmberechtigten (einfache Stimmenmehrheit).

2.     Teilnahmeberechtigt an den Sitzungen sind die von den Gemeinden entsendeten VertreterInnen. Die Zusammensetzung der stimmberechtigten VertreterInnen aus den Mitgliedsgemeinden leitet sich von der aktuellen Mandatsverteilung in den einzelnen Gemeinden ab.

Derzeitige (Oktober 2002) Mandatsverteilung in den 14 Mitgliedsgemeinden:

ÖVP: 154     FPÖ: 67 SPÖ: 52 sonstige: 1

       Daraus ergibt sich durch das d´Hondt´sche System folgende Zusammensetzung für

die VertreterInnen aus den Mitgliedsgemeinden für die ARGE Pramtal Süd:

                 ÖVP        14 VertreterInnen

                       FPÖ          6 VertreterInnen

                       SPÖ          5 VertreterInnen

Die Zusammensetzung der VertreterInnen wird nach jeweiligen Gemeinderatswahlen dem Mandatsstärkeverhältnis innerhalb der Mitgliedsgemeinden jeweils innerhalb von 6 Monaten nach der Wahl angepasst.

Es wird vereinbart, dass die jeweiligen Parteigremien darüber entscheiden, welche
Personen als VertreterInnen in die ARGE Pramtal Süd entsendet werden.

Es muss jedoch gewährleistet sein, dass jede Mitgliedsgemeinde durch den Bürgermeister bzw. mindestens einen Mandatar/in vertreten ist.

3.     Zusätzlich zu den stimmberechtigten Vertretern aus den Gemeinden können von den jeweiligen Gemeinden zu den Sitzungen pro Gemeinde maximal 2 weitere Personen eingeladen werden, falls es aus fachlichen Gründen sinnvoll ist.

4.     Zu den Sitzungen können fachkundige Personen (z. B. Sozialpartner, Beamte der oö Landesregierung und andere) beigezogen werden.

5.     Die Teilnahme an den Sitzungen erfolgt ehrenamtlich und unentgeltlich.

§ 5

Stimmrechte

1.     Aus § 4 leitet sich die Anzahl der stimmberechtigten VertreterInnen aus den Mitgliedsgemeinden ab, derzeit sind dies 25 Stimmen. Der/die entsendete VertreterIn der Mitgliedsgemeinde übt das Stimmrecht aus.

2.     Wahlen und die Beschlussfassungen bedürfen einer qualifizierten Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen durch die Stimmberechtigten.  

§ 6

Rechte und Pflichten gegenüber Dritten

Durch die Beteiligung an dieser Arbeitsgemeinschaft Pramtal Süd werden die Rechte und Pflichten der Beteiligten als Träger von Aufgaben und Befugnissen gegenüber Dritten nicht berührt.

§ 7

Kostentragung

Um die Erfüllung der Aufgaben sicherzustellen, können Umlagebeträge festgelegt werden. Diese Umlagebeiträge werden nach dem Einwohnerschlüssel (Volkszählung 2001) festgelegt.

§ 8

Geschäftsordnung

Die Arbeitsgemeinschaft kann eine Geschäftsordnung, die weitere Details regelt, beschließen (z. B. Sitzungsorganisation, siehe Beilage).

§ 9

Dauer der Vereinbarung

1.     Die Arbeitsgemeinschaft Pramtal Süd wird auf unbestimmte Dauer gebildet.

2.     Bei Auflösung der Arbeitsgemeinschaft Pramtal Süd werden allfällig vorhandene Mittel im Anteil der Einwohner lt. Volkszählung 2001 den Gemeinden refundiert.

3.     Der Beitritt einer Gemeinde zur Arbeitsgemeinschaft Pramtal Süd ist freiwillig.

4.     Der freiwillige Austritt einer Gemeinde ist zum Jahresende grundsätzlich möglich. Bereits einbezahlte Umlagebeiträge werden beim Austritt nicht rückerstattet. Läuft ein Projekt der Arbeitsgemeinschaft Pramtal Süd über mehrere Jahre und werden dafür Finanzmittel von den Mitgliedern notwendig, so ist ein Austritt erst nach Abschluss des Projektes möglich.

§ 10

Wirksamwerden

1.     Mit der Beschlussfassung der gegenständlichen Satzung durch den jeweiligen Gemeinderat tritt eine Gemeinde der Arbeitsgemeinschaft bei und anerkennt diese Satzung vollinhaltlich.

2.     Diese Vereinbarung wird wirksam, sobald sie von allen Mitgliedern im Grundsatz beschlossen und unterschrieben ist.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die zur Kenntnis gebrachten Statuten zu genehmigen

GV. Schabetsberger begrüßt die neuen Satzungen. In den Satzungen ist nun enthalten, dass mehrere Vertreter entsandt werden. Er erklärt, dass seine Fraktion den neuen Satzungen zustimmen wird.

GV. Ruhmanseder erklärt, dass doch Kritik angesagt ist, da es eine Doppelgleisigkeit gibt (Euregio, Planungsverbund). Momentan fallen zwar noch keine Kosten an, es ist jedoch zu befürchten, dass später auch hier Kosten entstehen werden. Die FPÖ-Fraktion wird sich der Stimme enthalten.

Der Bürgermeister erklärt dazu, dass der Planungsverbund mit möglichst wenig Aufwand viel erreichen will. So ist geplant, keinen Regionalmanager einzusetzen.

 

Die Abstimmung erfolgt per Handzeichen.

 

Beschluss: Der Antrag wird mit 20 Stimmen angenommen (12 ÖVP-Stimmen, 8 SPÖ-Stimmen). Die 5 Mitglieder der FPÖ-Fraktion enthalten sich der Stimme.

 

 

                                                                

TOP. 2.) Behandlung der Einsprüche gegen  Bescheide zum Verkehrsflächenbeitrag.

 

 

Es berichtet der Bürgermeister, dass der Straßenbau in der Ortschaft Schwabenbach abgeschlossen ist. Am 30.9.2003 wurden Bescheide an die Bewohner übermittelt. Es sind folgende Berufungen eingelangt:

Walter Egger, Schwabenbach 10 und Romana Egger, Schwabenbach 15;

Die Berufungsschreiben mit folgender Begründung werden zur Kenntnis gebracht:

1.     Die Straße ist nicht staubfrei laut Bescheid vom 31.08.1988.

2.     Die Vorschreibung lautet auf 3m/je Nachbar.

3.     Tatsächliche Breite nur 3,5 m, daher 1,25 m Überzahlung.

Es wurde seitens der Gemeinde um Auskunft ersucht, warum die Straße nicht staubfrei sein soll. Begründung: Im Bescheid vom 31.8.1988 bzw. 21.6.1994 wird festgehalten, dass der 2. Teil der Zahlung erfolgt, wenn der staubfreie Belag hergestellt wurde. Die Fahrbahn setzt sich aus 2 Teilen zusammen: 3,5 m Teerbelag und 2,5 m Schotterrasen. Der Schotterrasen kann nicht als Fahrbahn bezeichnet werden und ebenfalls nicht aus staubfreier Belag. Daraus ergeht, dass die Vorschreibung nicht gerechtfertigt ist. Herr Egger hat beim Marktgemeindeamt vorgesprochen. Er hat im erklärt, dass er eine Asphalfläche von einer Gartenmauer zur anderen möchte. Der Schotterrasen ist nicht gut.

 

Dazu gibt der Bürgermeister folgende Begründungen: Die Straße ist staubfrei. Eine Straße ist nämlich staubfrei, wenn eine gebundene Fahrbahndecke (z.B. auch eine Asphaltspritzdecke) vorhanden ist. Die Breite ist nicht maßgebend. Dazu wird bemerkt, dass auf die Forderungen der Ökologie Bedacht genommen wurde (örtlicher Arbeitskreis, Landesregierung). Es wird gefordert, dass möglichst viel Oberflächenwasser versickern kann und nicht sofort in den örtlichen Kanal abgeleitet wird. So wird die Kläranlage entlastet. Es ist zwar richtig, dass das Versickern nur im geringen Ausmaß erfolgen kann. Bei „normalem“ Regen ist aber ein ausreichender Schutz gegeben. Die Straße ist so geneigt, dass bei größeren Regenfällen die Oberflächenwässer in die Ablaufschächte abfließen.

Die Vorschreibung lautet auf 3 m je Nachbar, tatsächliche Breite nur 3,5 m. § 20 der O.Ö. BauO lautet: Berechnung des Verkehrsflächenbeitrages: (2) Die Höhe des Beitrages ist gleich dem Produkt aus der anrechenbaren Breite der öffentlichen Verkehrsfläche, der anrechenbaren Frontlänge und dem Einheitssatz. (3) Die anrechenbare Breite der öffentlichen Verkehrsfläche beträgt unabhängig von ihrer tatsächlichen Breite drei Meter. Die Berechnung seitens des Marktgemeindeamtes ist daher richtig.

Der Bürgermeister wird sich wegen Befangenheit der Stimme enthalten.

 

Vizebürgermeister Peter Gahleitner stellt den Antrag, den Bescheid des Bürgermeister zu bestätigen und die Einsprüche abzuweisen.

 

GR. Zallinger stellt die Frage, wer den Schotterrasen pflegen wird. Der Bürgermeister berichtet dazu, dass sich der Großteil der Bewohner dafür ausgesprochen hat, den Schotterrasen selbst zu pflegen. Dort, wo viele Autos parken, wird der Bewuchs nicht sehr stark sein. Der Sportplatz wurde heuer privat gemäht, dass hat sehr gut funktioniert.

 

GR. Zallinger stellt die Frage, ob ein Gehsteig geplant ist. Dies wird vom Bürgermeister verneint. Schwabenbach ist eine Wohnsiedlung, ein Gehsteig verleitet nur zum Schnellfahren.

 

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt der Bürgermeister über den Antrag von Vizebgm. Gahleitner abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird mit 23 JA-Stimmen angenommen. Der Bürgermeister erklärt sich für befangen. GR. Zallinger stimmt mit NEIN.

 

 

 

 

 

TOP. 3.)  Umbau des Gemeindeamtes; Auftragserteilungen.

 

Der Vorsitzende erklärt, welche Arbeiten heute in Auftrag gegeben werden sollen.

Bisher sind Kosten in Höhe von € 42.847,33 angefallen (Fa. Duswald Baumeisterarbeiten, Fa. Demmelbauer Elektroinstallationsarbeiten, Fa. Jäger Heizungs- und Sanitärinstallation, Fa. Neulinger Bagger, Bauschutt, Lagerhaus Mitterecker Kleinmaterial) Der Nachtragsvoranschlag wurde auf € 78.100,-- erhöht.

 

 

E-Verteiler und E-Installation:

Es wurden drei Riedauer Firmen zur Anbotlegung eingeladen: Fa. Voglmeir, Fa. Demmelbauer, Fa. Humer Günter. Herr Humer hat die Baustelle zwar besicht, aus terminlichen Gründen kein Angebot gelegt.

Fa. Voglmeir                       € 1.778,17 inkl. MWSt

Fa. Demmelbauer               € 1.177,25 inkl. MWSt

 

Zusätzlich soll genehmigt werden: die angefallenen Regiearbeiten für die Verlegung der Leerschläuche.

 

 

 

Verputzarbeiten und Estricharbeiten:

Es wurde mit vier Firmen Kontakt aufgenommen: Fa. Duswald, Fa. Moser, Fa. Schmidbauer und Fa. Mitterhauser. Fa. Schmidbauer hat erklärt, dass sie bereits für die Fa. Duswald angeboten hat. Die Fa. Mitterhauser hat kein Angebot gelegt, da sie derartige Putzarbeiten nicht ausführt.

Preise inkl. MWSt

Preise: Fa. Moser: Innenputzarbeiten                                    € 6.833,25  - 251 m2 (á 22,68)

                             Estricharbeiten                                      € 3.624,91  - 127 m2 (á 23,78)

 

Fa. Duswald(Schmidbauer) Innenputzarbeiten                        € 2.469,60 – 200 m2 (á 12,34)

                             Estricharbeiten                                      € 3.730,80 – 200 m2 (á 18,65)

Die Angebote wurden mit dem Gemeindearbeiter Wölfleder Herbert durchbesprochen und festgestellt, dass die Fa. Duswald Billigstbieter ist (Vergleich der Positionen)

 

 

Portalarbeiten:

Bei der Besichtigung durch die Putzfirmen wurde festgestellt, dass sofort der Rahmen für das Portal benötigt wird. Es erfolgte daher mit dem heimischen Schlosser Schabetsberger eine Beratung. Beim Bau der Musikschule machte die Gemeinde mit der Fa. Metallbau Kroiss aus Haag/H. sehr gute Erfahrungen. Deshalb wurde Herr Baumgartner zu einem Beratungsgespräch eingeladen.

 

Pos 1.) 1,00 PA Ganzglasportal                                                                   € 7.172,--

     Herstellen, liefern und montieren eines Ganzglasportales, inkl. statisch tragender

     Unterkonstruktion, bestehend aus Formrohrunterkonstruktion, mit aufgebauten

     U-Profilen Nirooptik 20/20/2 bzw. 40/20/2 bzw. eine Nirosäule DM 80 mm, gesamte

     Konstruktion verglast mit 10 mm ESG-Gläsern, inkl. Ganzglastüre DL 1000 x 2000 mm,

     mit sämtlichen Beschlägen wie 2 Stk Bänder, Bodentürschließer Dorma, Drückerschloss,

     für beiseitigen Zylinder gerichtet; Größe 550 + 1400 + 850  x 2500 mm

 

Post 2.) 1,00 m2 Satinafolien

     Herstellen, liefern und montieren von Satinafolien, lt. Angabe inkl. Verklebung

     auf Glasfläche, Abrechnung nach verklebten m2

     per m2                                                                                      € 150,--

                                                                 Nettosumme                  € 7.322,--

                                                                 MWSt 20 %                  € 1.464,40

                                                                 Gesamtsumme              € 8.786,40

 

 

GV Ruhmanseder ist mit den verschiedenen Auftragsvergaben nicht einverstanden. Der Bauausschuss hätte sich damit befassen können. Das Portal ist sehr teuer und man weiß nicht, wie es aussehen wird.

 

GR. Ortner erklärt, dass der Bauausschuss für die Planung nicht zuständig ist. Der Planentwurf, gezeichnet von Herrn Köstlinger, wurde in einer Sitzung allen Gemeinderatsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Er glaubt, dass es nun richtig ist, weiterzubauen.

 

GR. Hintermayr gibt zu bedenken, dass die Quadratmeterzahl bei den einzelnen Angeboten nicht übereinstimmt.  Er gibt das Beispiel Friedhofsmauer bekannt, auch hier sind die Kosten höher als die Kostenschätzung.

 

Dazu erklärt der Bürgermeister, dass es sehr wohl möglich gewesen wäre einen Architekten zu beauftragen. Dies wurde aber nicht gemacht, um Kosten zu sparen. Jeder weiß, wer ein altes Haus umbaut, kann   „Überraschungen“ erwarten. Es wurden die Fraktionsführer immer informiert wenn größere Probleme auftraten. Herr Zotscher vom Bezirksbauamt hat zu Beginn der Arbeiten die Räume angeschaut und auch er hat nicht erwartet, dass der Bauzustand so schlecht ist. Das Beispiel Friedhof: Es ist ein Weg der kleinen Schritte, die Gemeinde will keinen Prachtbau. Es ist vernünftig nun weiterzubauen. Der Gemeindevorstand hat heute die Fliesen ausgesucht. Diese sollen nun auch gleich mit beschlossen werden.

 

GR. Wagneder stellt die Frage, warum es so große Unterschiede bei der Quadratmeteranzahl gibt.

Frau AL Gehmaier erklärt, dass den Firmenvertretern die Räume gezeigt wurden. Sie haben die Räume selbst aufgemessen. Entscheidend ist der Quadratmeterpreis, nicht die Quadratmeteranzahl. Die Angebote wurden mit Herrn Wölfleder durchbesprochen und der Billigstbieter ermittelt. Der Bürgermeister betont, dass nach Aufmaß abgerechnet wird und nicht im Pauschalpreis.

 

Der Bürgermeister erklärt das Portal, welches die Fa. Kroiss liefern soll.

GR. Köstlinger gibt dazu bekannt, dass alles offen wirken soll, deshalb die Glasfläche.

 

GV. Schabetsberger: er wurde zur Mitwirkung beim Glasportal eingeladen; der Preis passt. Man darf nicht übersehen, dass der Haupteingang behindertengerecht gemacht wird.

GR Ortner erklärt, dass der zweite Türflügel leicht zum Aufmachen umgebaut wird.

 

GR. Ortner stellt den Antrag, die E-Installationsarbeiten wie bekanntgegeben an die Fa. Demmelbauer zu vergeben. Die Abstimmung erfolgt per Handzeichen.

Beschluss: 20 JA-Stimmen, 4  NEIN-Stimmen (Hintermayr, Ruhmanseder, Fattinger, Wagneder), 1 Stimmenthaltung (Bürgermeister wegen Befangenheit).

 

 

GR. Ortner stellt den Antrag, die Verputz- und Estricharbeiten an die Fa. Duswald zum bekanntgegebenen Quadratmeterpreis zu vergeben.Die Abstimmung erfolgt per Handzeichen.

Beschluss: 21 JA-Stimmen, 4  NEIN-Stimmen (Hintermayr, Ruhmanseder, Fattinger, Wagneder)

 

 

GR. Ortner stellt den Antrag, der Fa. Baumgartner-Kroiss die Portalarbeiten lt. bekanntgebenem Angebot in Auftrag zu geben. Die Abstimmung erfolgt per Handzeichen.

Beschluss: 21 JA-Stimmen, 4  NEIN-Stimmen (Hintermayr, Ruhmanseder, Fattinger, Wagneder)

 

 

Der Bürgermeister ersucht, dass auch für die Bestellung der Fliesen ein Beschluss herbeigeführt wird. Der Gemeindevorstand hat die Fliese bereits ausgesucht.

Fa. Fliesen Leiner, Fliese Feinsteinzeug ocra BPL 30/60 für das Vorhaus, Preis ca. 35,--

es wird noch Skontoverhandlungen geben. Benötigt werden rund 75 m2 (kleiner Bereich im neuen Amtsraum mit eingerechnet).

 

GR. Ortner stellt abschließend den Antrag, die vom Gemeindevorstand ausgesuchten Fliesen bei der Fa. Leiner zu bestellen. Die Abstimmung erfolgt per Handzeichen.

Beschluss: 25 JA-Stimmen.

 

 

 

 

 

 

TOP. 4.) Genehmigung eines Gaslieferungsvertrag für die Hauptschule Riedau.

 

Der Vorsitzende bringt die Anlage I/7 zum Gasliefervertrag vom 22.4./28.5.1996 wie folgt zur Kenntnis:

 

Objekt: Hauptschule, 4752 Riedau 134

Pkt. 1.1. Jahresmenge: 389 MWh(Ho) = 35.000 m3

Pkt. 1.2. Max. Leistung: 0,31 MW (Ho) = 28 m3/h

Überdruck an der Übergabestelle: max. 40 mbar

Anschlusskosten: werden lt. Übereinkommen mit der Gemeinde nicht verrechnet.

 

Zähleranzahl und –größe:                            Messgebühr 2002

1xG40                                                        €/Monat zuz. MWst: 32,19

 

Die Gemeinde erhält, so wie bei allen anderen Objekten, einen Großabnehmerpreis.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, Anlage I/7 zum Gasliefervertrag zu genehmigen. Die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 5.) Genehmigung des Kaufvertrages mit der Raiffeisenbank bez. Grundkauf neben B137.

 

In der letzten Sitzung wurde der grundsätzliche Beschluss über den Grundkauf an der B 137 gefasst, erklärt der Bürgermeister. Der Grund wird für die Zufahrt zum Bauhof benötigt. Vertreter der Raiffeisenzentralbank haben einen Kaufvertrag erstellt, welcher vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht wird:

 

Kaufvertrag

abgeschlossen zwischen der Raiffeisenbank Region Schärding registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Oberer Stadtplatz 42-43, 4780 Schärding, als Verkäuferin einerseits und der Marktgemeinde Riedau, Marktplatz 32-33, 4752 Riedau, als Käuferin andererseits wie folgt:

I.                                Kaufgegenstand und Kaufabsprache

Die Raiffenbank Region Schärding registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung ist Alleineigentümerin der Liegenschaft ET 416 GB 48129 Riedau, BG Raab, mit den dort vorgetragenen Grundstücken Nr. 1351/2, Wald im Ausmaß von 407 m2 und Nr. 1351/3, Wald im Ausmaß von 810 m2, somit im Gesamtausmaß von 1217 m2.

Die Raiffenbank Region Schärding registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung verkauft und übergibt an die Marktgemeinde Riedau und Letztere kauft und übernimmt zur Gänze von der Ersteren die dieser gehörige Liegenschaft EZ 416 GB 48129 Riedau samt allen mit dieser Liegenschaft verbundenen Rechte und Pflichten, mit denen die Verkäuferin bisher berechtigt war, diese Liegenschaft zu besitzen und zu benützen um den einvernehmlich vereinbarten Kaufpreis von € 2,38/m2, demnach € 2.900,-- (in Worten € zweitausendneunhundert):

 

II.                              Kaufpreis

Der Gesamtkaufpreis von € 2,38 /m2, somit gesamt € 2.900,-- ist am 01. Dezember 2002 zur Zahlung fällig und von der Käuferin auf das von der Verkäuferin bekanntgegebene Konto zu überweisen.

 

III.                            Übergabe und Übernahme

Die Übergabe und Übernahme des Kaufobjektes in den physischen Besitz und Genuß der Käuferin erfolgt am 01. Dezember 2002. Von diesem Tag an gehen Last und Gefahr, aber auch Besitz, Nutzen und Vorteil auf die Käuferin über. Die Käuferin ist über Art, Ausmaß, Lage und Beschaffenheit des Kaufobjektes aus eigener Wahrnehmung in Kenntnis. Die Verkäuferin leistet hier für keine Gewähr, haftet aber für die lastenfreie Übergabe des Kaufobjektes.

 

IV.                            Erklärungen

 

Die Rechtswirksamkeit dieses Vertrages ist aufschiebend bedingt durch die grundverkehrsbehördliche Genehmigung, sowie nicht eine Bestätigung ausgestellt wird, dass das Kaufobjekt nicht unter die Genehmigungspflicht fällt.

Die Verkäuferin erklärt, eine juristische Person mit ihrem Sitz in Österreich zu sein und dass sie keine Ausländergesellschaft im Sinne des § 2 Abs. 4 OÖ. GVG ist.

Festgehalten wird, dass der gegenständliche Vertrag nicht der aufsichtsbehördlichen Genehmigung des § 106 OÖ Gemeindeordnung 1990 in der geltenden Fassung unterliegt und in der Gemeinderatssitzung vom 14. November 2002 beschlossen worden ist.

 

V.                              Anfechtungsverzicht

 

Die Vertragsparteien erklären hiermit ausdrücklich, dass ihnen der Wert des Vertragsobjektes bekannt ist und dass sie mit der bedungenen Gegenleistung einverstanden sind, Leistung sowie Gegenleistung ihrem Willen entsprechen und sie sich, selbst bei einem Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, im Sinne des § 935 ABGB dennoch zu diesem vereinbarten Wert einverstanden haben.

Die Anrechungsbestimmungen des §  934 ABGB wegen einer allfälligen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes des Vertragsgegenstandes sind somit bei dem gegenständlichen Kauf gemäß § 935 ABGB nicht anzuwenden.

 

VI.  Schriftform

Änderungen oder Ergänzungen dieses Kaufvertrages bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform.

 

VI.                Kosten und Gebühren

Sämtliche mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung des Vertrages verbundenen Gebühren, Kosten und Steuern gehen zu Lasen der Käuferin.

 

VII.                          Ausfertigungen

Die Kaufvertragsurkunde wird in einer einzigen Urschrift errichtet. Diese erhält die Käuferin. Die Verkäuferin erhält eine einfache oder über Wunsch eine beglaubtigte Kopie.

 

VIII.          Aufsandung

 

Zur grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages erteilen alle Vertragsparteien ihre ausdrückliche Einwilligung, dass aufgrund dieser Urkunde ob der Liegenschaft EZ 416 GB 48129 Riedau das Eigentumsrecht für die Marktgemeinde Riedau einverleibt werden kann.

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag, den vorliegenden Kaufvertrag zu genehmigen.

Nachdem es keine Wortmeldungen gibt, erfolgt die Abstimmung mittels Handzeichen.

 

Beschluss: Der Antrag wird mit 25 JA-Stimmen angenommen.

 

 

 

TOP. 6.)  Beschlussfassung über Vereinsförderungen.

 

Aufgrund der neuen Gemeindeordnung wäre es möglich gewesen, die außerordentlichen Vereinsförderungen im Gemeindevorstand zu beschließen. Bei der Vorbesprechung haben sich die Fraktionsführer aber dafür ausgesprochen, dass beide Arten der Förderung – laufende und außerordentliche – gemeinsam im Gemeinderat beraten werden, erklärt der Bürgermeister.

 

Zuerst wird die laufende Vereinsförderung behandelt. Die bisherigen Schillingbeträge wurden gerundet und er bringt die neuen Beträge mittels Overhead zur Kenntnis.

 

GV. Ruhmanseder stellt den Antrag, den auszugebenden Betrag auf € 10.000,-- zu erhöhen.

Der Bürgermeister stellt diesen Antrag zur Diskussion und gibt dabei zu bedenken, dass dies eine Erhöhung von rund 30 % darstellt.  Er glaubt, dass die Beträge wie bisher bleiben sollen. Vom Musikverein ist kein Ansuchen für eine Erhöhung der laufenden Förderung, wie angekündigt, eingetroffen.

 

Vizebgm. Gahleitner stellt den Antrag, dass die laufende (aufgerundete) Vereinsförderung, so wie vom Vorsitzenden vorgestellt, ab 2002 genehmigt wird:

    

Musikverein                        1.460,--

Sportverein SVR                   730,--

ATSV Kegeln                        730,--

Union Tischtennis                 290,--

Kurzum                                290,--

SVR Sekt. Schach                290,--

Faschingsgilde                     180,--

Fotoclub Riedau                    180,--

Siedlerverein                         180,--

Pensionistenverbände            730,--

 

Der Bürgermeister lässt über den Antrag GV. Ruhmanseder per Handzeichen abstimmen.

Beschluss: 5 JA-Stimmen (FPÖ-Fraktion), 1 Stimmenthaltung (GR. Raschhofer), 19 NEIN-Stimmen.

Der Antrag ist abgelehnt.

 

Der Bürgermeister lässt über den Antrag des Vizebürgermeister Gahleitner mittels Handzeichen abstimmen.

Beschluss: 5 Stimmenthaltungen (FPÖ-Fraktion), 20 JA-Stimmen. Der Antrag ist angenommen.

 

 

In weiterer Folge wird die außerordentliche Vereinsförderung beraten. Dazu wird eine Folie aufgelegt, in

welcher die laufende Vereinsförderung bereits eingetragen ist.

Der Bürgermeister stellt folgende Beträge zur Diskussion:

                                         laufende F.        außerordentliche F.

ATSV Kegeln                      730,--                300,--

Kurzum                              290,--                300,--

Faschingsgilde                   180,-                 300,--

Siedlerverein                       180,--                300,--

KOV                                  0,--                   75,--

Schwarzes Kreuz                0,--                   75,--

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, diese außerordentlichen Vereinsförderungen zu genehmigen.

Beschluss: 2 Stimmenthaltungen (GV. Ruhmanseder, GR. Gumpoltsberger), 23 JA-Stimmen; Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen.

 

GV Schabetsberger stellt den Antrag, dem Verein Kinderfreunde eine Subvention von € 300,-- zu genehmigen.

Beschluss: 8 JA-Stimmen (SPÖ-Fraktion), 2 Stimmenthaltungen, 15 NEIN-Stimmen; Abstimmung mittels Handzeichen.

 

Das Ansuchen des Katholischen Bildungswerkes wird nicht behandelt, da der Verein bis November ruhend war und daher keine Ausgaben vorhanden sind.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer beantragt, dem Imkerverein € 300,-- zu gewähren.

Beschluss: 2 Stimmenthaltungen (GV. Ruhmanseder, GR. Gumpoltsberger), 23 JA-Stimmen; Abstimmung per Handzeichen.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, dem Verein Holzmuseum eine Subvention von € 726,- zu gewähren. GV. Schabetsberger ist gegen diesen hohen Betrag. Daraufhin stellt der Bürgermeister Ing. Demmelbauer den Antrag, dem Verein Holzmuseum € 500,-- zu gewähren.

Beschluss: 3 Stimmenthaltungen (GV. Ruhmanseder, GR. Gumpoltsberger, GR. Wagneder), 22 JA-Stimmen; Abstimmung erfolgte mittels Handzeichen.

 

Der Bürgermeister beantragt, dem

Pferdesportverein € 300,--, MC Enducross € 300,-- zu genehmigen.

Beschluss: 22 JA-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen (GV. Ruhmanseder, GR. Gumpoltsberger, GV. Stiglmayr). Abstimmung erfolgte mittels Handzeichen.

 

 

 

 

 

 

TOP. 7.)  Ö. Stabilitätspakt 2001; verstärkte Stabilitätsorientierung; Kenntnisnahme des Erlasses.

 

 

Der Bürgermeister bringt den Gemeinderatsmitgliedern den Erlass des Amtes der O.Ö. Landesregierung, Abt. Gemeinden, Zl. Gem-021138/215-2002-Jl/Pü vom 30.09.2002 vollinhaltlich zur Kenntnis.

 

Insbesondere wird in diesem Erlass auf die mittelfristige Finanzplanung, Stabilitätsverpflichtung, festgelegte Sanktionen  hingewiesen. Die Gemeinden werden darauf hingewiesen, dass dem mittelfristigen Finanzplan somit größte Bedeutung zukommt.

 

 

TOP. 8.) Behandlung der vorliegenden Ansuchen um Betriebsförderung.

 

 

Es liegen zwei Ansuchen um Betriebsförderung vor, berichtet der Bürgermeister.

 

Fa. Karl Automatenservice GmbH., Servicefirma der Tobaccoland Handels GmbH & Co KG., Riedau, Wildhag 43: Herr Karl ersucht um eine Kommunalsteuerförderung. Förderungsrichtlinien: Förderung in Höhe bis zu € 1.450,-- für fällige Kommunalsteuer. Dieser Betrag wird in Höhe der fälligen Kommunalsteuer rückvergütet. Vergütungszeitraum: drei Jahre ab Bewilligung. Sollte innerhalb drei Jahren der Betrag von € 1.450,-- nicht erreicht werden, verfällt die Restsumme.

Beginn der Rückvergütung: 1.1.2003

 

Der Bürgermeister ersucht um Wortmeldungen. Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende den Antrag, der Fa. Karl Automatenservice eine Kommunalsteuerförderung lt. den geltenden Richtlinien zu gewähren. Die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

Fa. Köstlinger & Scheuringer OEG, Riedau, Schwaben 15: Herr Köstlinger ersucht um Investitionsförderung. Er hat Kosten für Büro- und Geschäftsausstattung in Höhe von ATS 123.375,56, Gebäude ATS 293.862,93 und Fuhrpark ATS 454.402,30 nachgewiesen. Die Gesamtsumme beträgt also ATS 871.649, 70 , entspricht € 60.344,60. Förderungsrichtlinien: die Förderung richtet sich nach der Investitionssumme für den Betrieb und beträgt 3 % der nachgewiesenen Investitionskosten. Die Höchstsumme kann entsprechend der Investition in 3 Jahressummen ausbezahlt werden. Förderung in Höhe bis zu höchstens € 1.450,-- .

 

Bgm. Ing. Demmelbauer stellt den Antrag, der Fa. Köstlinger & Scheuringer eine Investitionsförderung lt. den geltenden Richtlinien zu gewähren.

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt der Bürgermeister über seinen Antrag abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

 

 

TOP. 9.) Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.

 

Obmann GV. Ruhmanseder berichtet, dass am heutigen Tag um 18.00 Uhr eine Sitzung abgehalten wurde.

Punkt 1.:    Vergabe von 1 Mietwohnung im neu errichteten ISG-Wohnblock in Riedau, Wildhag 45

                 EG        Wohnung 3: (BARRIEREFREI)   (wird im Frühjahr 2003 fertig);                                                              Wohnfläche: 76,01 m², Loggienfläche: 9,16 m², Terr. bzw. Balkonfläche: 5,86 m²

                       gesamte Fläche: 91,03 m², Kaution: €  1.290,00, Miete: €  431,22 (inkl. Betriebs- u. Heizkostenpauschale).

 

                 VERGABEVORSCHLAG FÜR DEN GEMEINDERAT                                            

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erzählte, dass die Fürsorge bezüglich Frau ***anonymisiert*** und die

2 Kinder bei ihm angerufen hat und über die Probleme über die derzeitige Wohnung im Haus Strobl, Riedau 11, die Abholung des Kindes vom Kindergarten u.s.w. berichtet hat. Was soll für die Zukunft gemacht werden.

Alle Wohnungsausschussmitglieder diskutierten anschließend über diesen Fall.

 

Obmann GV. Ruhmanseder brachte die Ansuchen für die Wohnung 3 zur Kenntnis.

Ansuchen für Wohnung Nr. 3 (BARRIEREFREI) im ISG in Wildhag 45 (NEU)

Erdgeschoß           91,03 m²

 

***anonymisiert***

Obmann GV. Heinrich Ruhmanseder stellte den Antrag diese freie Wohnung an Frau ***anonymisiert*** zu vergeben.

Dieser Antrag wurde per Handzeichen einstimmig angenommen.

Dem Gemeinderat wird vorgeschlagen diese Wohnung an ***anonymisiert*** zu vergeben.

 

 

                 Vergabe von 1 Mietwohnung im ISG-Wohnblock in Riedau, Wildhag 40;                                                      Wohnung Nr. 13                                                                                                                                    Diese Wohnung liegt im 1. Stock und hat ein Nutzflächenausmaß von 80,89 m².

                       Die monatliche Nutzungsgebühr beträgt derzeit, inklusive Betriebs- und Heizkosten, €  395,29.                                                          Der für diese Wohnung erforderliche Baukostenbeitrag beträgt €  1.540,57.

 

                 VERGABEVORSCHLAG FÜR DEN GEMEINDERAT                                            

 

Ansuchen für Wohnung Nr. 13 im ISG in Wildhag 40

1. Stock     80,89 m²

 

***anonymisiert***

 

Alle Wohnungsausschussmitglieder diskutierten über diese Vergabe.

Obmann GV. Heinrich Ruhmanseder stellte den Antrag diese freie Wohnung an Herrn ***anonymisiert*** zu vergeben.

Dieser Antrag wurde per Handzeichen einstimmig angenommen.

Dem Gemeinderat wird vorgeschlagen diese Wohnung an ***anonymisiert*** zu vergeben.

 

 

                 Vergabe von 1 Mietwohnung im neu errichteten ISG-Wohnblock in Riedau, Wildhag 45

                 1.OG    Wohnung 4:     (wird im Frühjahr 2003 fertig);                                                                                      Wohnfläche: 67,37 m², Loggienfläche: 2,68 m², Terr. bzw. Balkonfläche: 2,65 m²

                       gesamte Fläche: 72,70 m², Kaution: €  1.060,00, Miete: €  354,66 (inkl. Betriebs- u. Heizkostenpauschale).

 

                 VERGABEVORSCHLAG FÜR DEN GEMEINDERAT                                            

 

Ansuchen für Wohnung Nr. 4 im ISG in Wildhag 45 (NEU)

1. Stock     72,70 m²

 

***anonymisiert***

 

Alle Wohnungsausschussmitglieder diskutierten über diese Vergabe.

Frau GV. Anna Wolschlager fragte, ob die Leute, die letztes Mal eine Wohnung bekommen haben jetzt eine größere bekommen sollen.

Das Ausschussmitglied Wimmer Franz ist für ***anonymisiert***.

Obmann GV. Heinrich Ruhmanseder wollte diese Wohnung ***anonymisiert*** geben und stellte den Antrag.

Außerdem würde dann die Wohnung Nr. 8 im 2. OG mit 54,38 m² frei.

Dieser Antrag wird per Handzeichen einstimmig angenommen.

Dem Gemeinderat wird vorgeschlagen diese Wohnung an ***anonymisiert*** zu vergeben.

 

Alle Wohnungsausschussmitglieder sind dafür, dass die jetzt frei gewordene Wohnung von Herrn ***anonymisiert*** heute auch gleich vergeben wird.

Es wird diskutiert wer für diese Wohnung in Frage käme.

Die Wohnung Nr. 8 liegt im 2. OG. und hat eine Gesamtfläche von 54,38 m² und befindet sich im neuen ISG-Wohnblock in Riedau, Wildhag 45.

Nach der Diskussion ist man der Meinung diese Wohnung an Herrn ***anonymisiert*** zu vergeben.

Der Antrag vom Obmann wird per Handzeichen einstimmig angenommen.

Dem Gemeinderat wird vorgeschlagen diese Wohnung an ***anonymisiert*** zu vergeben.

 

 

                 Vergabe von 1 Mietwohnung im neu errichteten ISG-Wohnblock in Riedau, Wildhag 45

                 EG        Wohnung 1: (BARRIEREFREI)   (wird im Frühjahr 2003 fertig);                                                      Wohnfläche: 67,62 m², Loggienfläche: 2,68 m², Terr. bzw. Balkonfläche: 2,65 m²

                       gesamte Fläche: 72,95 m², Kaution: €  1.070,00, Miete: €  355,93 (inkl. Betriebs- u. Heizkostenpauschale).

 

                 VERGABEVORSCHLAG FÜR DEN GEMEINDERAT                                            

 

Obmann GV. Ruhmanseder Heinrich berichtete, dass am 12.11.2002 Frau ***anonymisiert*** eine Verzichtserklärung der ihr zugesprochenen Wohnung Nr. 1 (Barrierefrei) im neuen ISG-Wohnblock in 4752 Riedau, Wildhag 45 abgegeben hat.

 

Diese Wohnung wäre ideal für Frau ***anonymisiert*** weil diese barrierefrei ist erklärte der Obmann. Er stellte daher den Antrag diese freie Wohnung an Frau ***anonymisiert*** zu vergeben.

Dieser Antrag wird per Handzeichen einstimmig angenommen.

Dem Gemeinderat wird vorgeschlagen diese barrierefreie Wohnung an ***anonymisiert*** zu vergeben.

 

 

Unter Punkt 2. wurde folgendes besprochen:Vom Gemeindeamt kommt die Frage, ob man die Wohnungsansuchen nicht doch vergebühren soll, damit die Bewerber wirklich nur dann ansuchen, wenn eine Wohnung benötigt wird. Es gibt nämlich Wohnungssuchende, die in mehreren Gemeinden um eine Wohnung ansuchen und dann eine zugewiesene Wohnung gar nicht benötigen.

GV. Heinrich Ruhmanseder ist der Meinung, dass das erste Ansuchen sowieso gestempelt wird. Es soll nun eruiert werden, seit wann und warum dies eingestellt wurde.

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht.

 

 

 

 

TOP. 10.)  Vergabe von Wohnungen.

 

Der Bürgermeister stellt aufgrund der Anträge des Wohnungsausschusses folgenden Antrag:

 

 

- Vergabe Mietwohnung Nr. 3 (barrierefrei)  im neuen ISG-Wohnblock an Frau ***anonymisiert*** aus   Wendling.

- Vergabe  Mietwohnung  Nr. 13 im ISG-Wohnblock in Wildhag 40 an ***anonymisiert*** zu vergeben.

- Vergabe Mietwohnung Nr. 1 (barrierefrei) im neu errichteten ISG-Wohnblock an Frau ***anonymisiert*** .

 

- Vergabe Mietwohnung Nr. 4 (1.OG)  im neu errichteten ISG-Wohnblock in Wildhag an Herrn ***anonymisiert*** , Riedau.

 

- Vergabe  Wohnung Nr. 8 im neuen ISG-Wohnblock (bisher ***anonymisiert*** ) an Herrn ***anonymisiert***

 

 

Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.                                         

 

 

 

 

TOP. 11.) Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.

 

 

Der Bürgermeister ersucht den Obmann des Kulturausschusses, Herrn GR. Raschhofer, um den Bericht.

 

Herr GR Raschhofer teilt mit, dass am 16.10.2002 eine Sitzung stattgefunden hat.

Punkt 1. wurde der Informationsabend für Vereinsfunktionäre besprochen.     

Es ist ein Informationsabend für Vereinsfunktionäre vorgesehen ist, der jedes Jahr stattfinden soll und in dem mit den Funktionären über die Veranstaltungen, die für das kommende Jahr vorgesehen sind, gesprochen werden soll. Solche Informationsabende könne man ausweiten, indem man den Vereinen bzw. die am Informationsabend teilnehmenden Vereinsfunktionäre mehr Informationen zu teil kommen lässt. GR. Raschhofer möchte einen solchen Abend am Jahresende abzuhalten, indem nicht nur die Vereinsobmänner, sondern auch der Vereinsvorstand (von jedem Verein 2-3 Leute) teilnehmen. Man soll die Vereine über die kommenden Veranstaltungen informieren. Dies soll in geschlossenen Räumlichkeiten wie zB. Laufenböck-Saal stattfinden. Weiters stellte der Obmann die Frage, welche Tagesordnungspunkte für die Vereine interessant wären. Seine Vorschläge waren, Mehrzweckhallenumbau, Sperrstunde und Informationen über zukünftige Veranstaltungen. Weiters könnte jeder Verein an diesem Abend seine eigenen Veranstaltungen bekannt geben. Betreffend dem neuen Vereinsrecht möchte der Vorsitzende Referenten einladen, die einen Vortrag darüber halten würden. Der Obmann teilte mit, dass er im Internet unter „Vereinsakademie“ Referenten für das neue Vereinsrecht ausfindig gemacht hat. Dieser würde im letzten Tagesordnungspunkt einen Vortrag mit abschließender Diskussion und Beantwortung sämtlicher Fragen über das neue Vereinsrecht abhalten.

GR. Berta Scheuringer stellt die Frage, ob wirklich alle angesprochen werden können, damit nicht die Gefahr besteht, dass der Referent nur vor ein paar Leuten vorträgt?

 

Der Bürgermeister erklärt, dass das neue Vereinsrecht sicherlich für alle Vereine ein interessantes Thema darstellt.

 

Der Obmann teilt mit, dass die Einladungen gründlichst vorbereitet und ausgeschrieben werden müssen, da dieser Abend für alle Vereine eine breite Information darstellen soll.

GR. Günter Ortner erklärte, dass es sicherlich interessant sei, wenn ein Veranstaltungsplan für das kommende Jahr geplant wird, jedoch müssten dies die Vereine schon im Vorfeld abklären, um sich am Informationsabend schon im Klaren zu sein.

Obmann Friedrich Raschhofer teilte mit, dass er es am kommenden Montag oder Dienstag probieren wird, Termine zu bekommen, jedoch dann müsse man die Einladungen sofort aussenden.

Der Vorsitzende erklärte, wenn mit der Sitzung um 19:30 Uhr begonnen wird, die ersten Tagesordnungspunkte relativ schnell behandelt werden und zum Abschluss nur noch der Vortrag des Referenten über das neue Vereinsrecht komme, würde dies an einem Wochentag sicherlich machbar sein.

Die Anwesenden einigen sich nun auf folgende Termine:

*                 19.11.2002

*                 20.11.2002

*                 26.11.2002

Weiters sprach der Vorsitzende noch das Marktfest an, an dem die Beteiligung der Vereine schon sehr schwach geworden ist.

GR. Franz Arthofer teilte mit, wenn die Hauptattraktion (Musik) wie im heurigen Jahr abgesagt wird, dann werden auch die in den kommenden Jahren stattfindenden Marktfeste nichts mehr.

Anschließend teilt der Obmann Friedrich Raschhofer mit, dass er sich mit GR. Berghammer zusammengesetzt habe, und diesem eine Vision von einem Brauchtumsumzug vorschwebe. Da 2015 in Riedau die 500-Jahrfeier stattfinden wird, sollte man besser jetzt mit eventuellen Vorbereitungen und Planungen beginnen, da ein solch aufwändiger Umzug sicherlich nicht innerhalb einem Jahr geplant werden könne. Ein Vorschlag wäre, die 500 Jahre auf fünf Jahrhunderte aufzuteilen, alle zwei Jahre wird im Rahmen des Marktfestes eine Epoche dargestellt, und 2015 zur 500 Jahrfeier werden alle Epochen zusammengefasst.

GR. Berghammer erklärte, dass es schwierig sein wird, da eine solche Periode zu kurzfristig sein wird. Man brauche Leute und müsse auch die Vereine dazu aktivieren. Weiters wird auch ein entsprechendes Budget benötigt, da man Kostüme und sonstige Materialen benötigen wird, jedoch ist wiederum die Voraussetzung, dass sämtliche Vereine, Bürger und Schulen mitmachen werden. Wenn jeder einen Part übernehmen wird, kann man auch den Umzug zu einem Erfolg machen.

Der Obmann ist der Meinung, man müsse ein Komitee zusammenstellen, in dem Leute einberufen werden, die bereits Erfahrungen mit solchen Veranstaltungen gemacht haben und nicht politisch sind.

GR. Scheuringer Berta erklärte, dass das Komitee nicht nur aus zwei bis drei Personen bestehen sollte und dass die Vereine auf freiwilliger Basis helfen und nicht dazu gezwungen werden sollten. Weiters erklärt sie, dass jeder Verein im Zuge dieser Veranstaltung für sich selbst Werbung machen kann. Ebenfalls wollte sie wissen, ob es über den Festumzug im Saalgau einen Film gibt und ob dieser den Vereinen bei einer Sitzung vorgetragen wird.

GR. Günter Ortner erklärte, dass wenn man eine solch große Veranstaltung planen bzw. umsetzen möchte, müsse man das Marktfest die nächsten Jahre etwas vernachlässigen.

GR. Arthofer wollte wissen, ob wenn das Marktfest nicht veranstaltet wird, die finanziellen Mittel hinterlegt werden können.

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärte dazu, dass dies aus finanztechnischen Gründen nicht ginge, jedoch man könnte dies im Budget vorsehen. Weiters stellte er an GR. Ortner die Frage, was sich er für eine Attraktion vorstellt.

Dieser teilte mit, dass er sich so etwas wie im Marktfest der Gemeinde Neumarkt vorstellen könne (viele Stände, Rundflug und auch die Asphalthallen wurden geöffnet).

GR. Günter Ortner ist der Meinung, dass eine Ballonfahrt sicherlich interessant wäre, jedoch diese vom Wetter abhängig ist. Ebenfalls erklärt er, dass es sinnvoll sei einen Veranstaltungsrahmen zu setzen.

GR. Berghammer erklärte, dass man eventuell von der Euregio eine Förderung bekommen könnte, jedoch müsse die Veranstaltung dann grenzüberschreitend sein. Ebenfalls könnten Leute eingeladen werden, die solche Veranstaltungen schon einmal geplant haben.

GR. Scheuringer teilte mit, dass man Leute braucht die sich in den verschiedensten Epochen auskennen.

Der Obmann erklärte, dass der Kulturausschuss nicht das Komitee bildet, sonder er könne nur entscheiden bzw. fragen ob diese Veranstaltung gemacht werden soll oder nicht.

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer stellte die Frage, wer ein Konzept niederschreibt, um die Veranstaltung reibungslos durchführen zu können? Weiters stellte er die Frage, ob sich ein jeder mit dieser Idee anfreunden könne?

GR. Ortner ist prinzipiell schon für einen Umzug, jedoch möchte er, dass der Marktplatz bis dorthin fix und fertig gestaltet ist.

GR. Berghammer teilte mit, man soll sofort Leute ansprechen die jemanden einfallen um bei der Veranstaltung mitzuwirken bzw. mitzuhelfen.

 

GR. Ortner war der Meinung, es würde sich nun auch die Gelegenheit bieten einen neuen Verein zu gründen.

Dazu teilte der Bürgermeister mit, dass dies ein Verein sein müsse der auf einer breiten Basis getragen wird.

Der Vorsitzende erklärte dazu noch, dass die Vereine dann nur noch ausführende Organe sind.

GR. Berghammer war der Meinung, dass der Marktplatz nach der 500 Jahrfeier dementsprechend gestaltet werden kann.

Der Obmann erklärte, es komme darauf an wer gewonnen werden kann und wer nicht. Sind die Leute kompetent und wie sieht es mit den finanziellen Mittel aus.

Der Bürgermeister teilte mit, dass das Komitee bis Mai nächsten Jahres stehen muss. Weiters erklärt er, dass in der nächsten Sitzung die Ziele bekanntgegeben werden sollen und die 500 Jahrfeier durch das Marktfest in Etappen vorbereitet werden soll.

GR. Berta Scheuringer wollte wissen, wer entscheidet welche Epochen für diesen Umzug genommen werden sollen.

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärte, dass man zuerst einen Rahmen erarbeiten muss und die Themen für die man sich dann entscheiden wird, ergeben sich von selbst.

Der Obmann war der Meinung, dass man bei der Vereinspräsentation schon einige Vorschläge den Vereinen unterbreiten könne sowie ihnen sämtliche Einzelheiten näher bringen sollte, was man eigentlich vor habe.

GR. Ortner schlug vor, ein Marktfest mit Ideenwettbewerb zu veranstalten.

Der Bürgermeister fand diese Idee sehr gut. Er war der Meinung, wenn man weis, dass man auch Leute anderer Gemeinden ansprechen wird, kann man auch die Werbung für den Umzug schon ganz anders gestalten.

GR. Berghammer Gerhard möchte, dass man dies den Vereinen vorstellen und gut präsentieren sollte.

Der Obmann Raschhofer Friedrich stellte die Frage, ob der Vereinsabend nun abgehalten werden soll oder nicht?

Betreffend Mehrzweckhallenumbau teilt GR. Berghammer mit, dass jeder Verein schon seine Vorschläge auf einer Liste bekanntgegeben hat. Diese Liste soll bei der Sitzung mitgebracht werden.

Der Obmann ist der Meinung, dass die Sitzung zeitlich abgesteckt werden sollte und ob zu diesem Thema ein eigener Top eingerichtet werden soll.

Abschließend einigen sich noch alle Anwesenden, dass das Marktfest für das Jahr 2003 nicht veranstaltet wird.

 

Unter Punkt  2.) Allfälliges gab es keine Wortmeldungen.

 

 

 

 

 

TOP. 12.)  Genehmigung eines Vertrages über die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen in Riedau.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer bringt den im Entwurf vorliegenden Vertrag betreffend die schalltechnische Sanierung der Eisenbahn-Bestandsstrecke vollinhaltlich zur Kenntnis:

 

Vertrag

über die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen

in Riedau

abgeschlossen zwischen

- der Republik Österreich (Bund),

- dem Bundesland Oberösterreich (Land) und

- der Marktgemeinde Riedau (Gemeinde).

 

Präambel

Zur integrativen Verwirklichung der verkehrspolitischen und umweltpolitischen Zielsetzung hinsichtlich des Lärmschutzes bei Eisenbahn-Bestandsstrecken im Bundesland Oberösterreich wurde zwischen der Republik Österreich und dem Bundesland Oberösterreich ein Übereinkommen abgeschlossen, in welchem die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für die Planung, Durchführung, Erhaltung und Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen an Eisenbahn-Bestandsstrecken der Österreichischen Bundesbahnen im Bundesland Oberösterreich vereinbart wurden. Dieses Übereinkommen trat nach Unterfertigung durch die Vertragspartner am 21. November 1998 in Kraft.

In Umsetzung und auf Grundlage dieses Übereinkommens sowie aufbauend auf den mit Vertrag vom 3. Oktober 1999 vereinbarten und im Mai 2002 fertiggestellten Planungen wird zwischen den Vertragsparteien nachstehender Vertrag über die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen einschließlich der Erhaltung dieser Lärmschutzeinrichtungen in der Marktgemeinde Riedau und deren Finanzierung geschlossen:

Artikel I.

Gegenstand dieses Vertrages ist die Durchführung, Erhaltung und Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Riedau gemäß dem vorliegenden Projekt der Fa. TAS Schreiner GmbH vom Mai 2002, GZ.: 99-0048T, für die Bereiche von km 40,837 bis km 42,685 der Strecke Wels-Passau.

Artikel II.

Die Projektskosten betragen lt. Grobkostenschätzung der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) voraussichtlich rd. 1,85 Mio EUR (o.Ust.).

Ist erkennbar, dass dieser Betrag um mehr als 10 % überschritten wird, so werden die ÖBB umgehend die übrigen Mitglieder der projektsbegleitenden Arbeitsgruppe (Art. X) und die Schieneninfrastrukturfinanzierungs-Gesellschaft mbH. (SCHIG mbH) hierüber zwecks einvernehmlicher Festlegung der weiteren Vorgangsweise informieren.

Artikel III.

Soweit sich im Folgenden nichts anderes ergibt, hat für die Durchführung und Abwicklung des gegenständlichen Projektes und für die in der Folge anfallenden Erhaltungsarbeiten der bahnseitigen Lärmschutzeinrichtungen die Richtlinie für die schalltechnische Sanierung der Eisenbahn-Bestandsstrecke der Österreichischen Bundesbahnen, Ausgabe 1. Jänner 2002, GZ. 260.423/2-II/C/16/01, des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie Anwendung zu finden.

Artikel IV.

Das Projekt umfasst bahnseitige und objektseitige Maßnahmen.

Als bahnseitige Maßnahmen gelten insbesondere Lärmschutzwände, Lärmschutzwälle und Kombinationen derselben.

Als objektseitige Maßnahmen gelten Lärmschutzeinrichtungen an Wohngebäuden, wie insbesondere der Einbau von Lärmschutzfenstern und –türen einschließlich der erforderlichen Lüftungseinrichtungen in Räumlichkeiten, die zumindest überwiegend Wohn- und Schlafzwecken dienen.

Artikel V.

Eine Beitragsleistung für objektseitige Maßnahmen kann nur nach fristgerecht eingebrachtem Antrag des Eigentümers eines vom Projekt erfassten Wohngebäudes und nach Vorliegen der Bestätigung der Beitragsfähigkeit durch die ÖBB erfolgen. Die Gemeinde übernimmt es, diese Personen zeitgerecht und nachweislich von der Möglichkeit einer Antragstellung zu verständigen.

Der Antrag muss innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach Verständigung durch die Gemeinde gestellt werden. Diese Verständigung hat durch die Gemeinde spätestens nach Fertigstellung der bahnseitigen Maßnahmen im Einvernehmen mit der projektbegleitenden Arbeitsgruppe (Art. X) zu erfolgen. Folgende Unterlagen sind beizubringen:

-        Kollaudierungsbescheid (Benützungsbewilligung) bzw. Baugenehmigungsbescheid;

-        Baupläne, aus denen insbesondere auch die Widmung der einzelnen Räume zu ersehen ist;

-        Angaben über jene Fenster, Türen und Schalldämpferlüfter, für welche ein Kostenbeitrag beantragt  

-         wird;

-        Erklärung, dass öffentliche Mittel für Lärmschutzmaßnahmen noch nicht in Anspruch genommen 

-         wurden;

-        aktueller Grundbuchsauszug.

 

Nach Prüfung der beigebrachten Unterlagen und allenfalls nach Durchführung ergänzender Erhebungen bestätigen die ÖBB die Beitragsfähigkeit der Maßnahmen innerhalb von 6 Monaten ab Antragstellung. Auf Anforderung der ÖBB hat der Eigentümer des Wohngebäudes die Verpflichtungserklärung für sich und seine Rechtsnachfolger beizubringen, dass erhinkünftig auf jegliche Forderungen gegen die ÖBB bzw. den Bund und das Land aus dem Titel der schalltechnischen Sanierung der Eisenbahn-Bestandsstrecken verzichtet.

Die objektseitigen Maßnahmen müssen vom Eigentümer des Wohngebäudes innerhalb einer Frist von 5 Jahren ab Antragstellung bei sonstigem Verlust des Anspruches auf die Beitragsleistung durchgeführt und abgerechnet sein.

Die Höhe und Fälligkeit der Beitragsleistung richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie für die schalltechnische Sanierung der Eisenbahn-Bestandsstrecken der Österreichischen Bundesbahnen, Ausgabe 1. Jänner 2002.

Artikel VI.

Die Projektsabwicklung erfolgt durch die ÖBB nach Maßgabe der Festlegung in der projektbegleitenden Arbeitsgruppe (Art. X). Die Realisierung des Projektes kann nur bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Betriebes auf dieser Strecke in dem für die ÖBB erforderlichen Umfang erfolgen.

Die mit den bahnseitigen Maßnahmen in Zusammenhang stehenden Firmenleistungen werden von den ÖBB nach den für sie geltenden Vergabevorschriften im Einvernehmen mit dem Land und der Gemeinde ausgeschrieben und vergeben.

Rechnungen über erbrachte Leistungen werden von den ÖBB auf sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft und den Vertragsparteien auf Verlangen zur Einsicht vorgelegt.

Artikel VII.

Die Projektskosten umfassen:

a)       Kosten für die im Zusammenhang mit der Errichtung von bahnseitigen Lärmschutzmaßnahmen erforderlichen (Bau-)Leistungen einschließlich der Kosten für zusätzliche Planungsleistungen und allfälliger Fremdgrundinanspruchnahme.

b)      Kosten für Abgeltungen und Refundierungen für objektseitige Maßnahmen einschließlich der Kosten für allenfalls zusätzlich erforderlich schalltechnische Untersuchungen.

c)       Kosten für sonstige Leistungen. Bei bahnseitigen Lärmschutzmaßnahmen ist für die Kosten der sonstigen Leistungen der ÖBB, d.s. insbesondere Vergabe, Abrechnung, Bauaufsicht und Beistellung von Sicherungsposten sowie Betriebserschwernisse, ein Pauschalsatz von 10 % der Kosten ohne Umsatzsteuer gemäß lit. a anzusetzen.

Bei objektseitigen Maßnahmen ist für die Kosten der sonstigen Leistungen der ÖBB, d.s. insbesondere Administration und Abwicklung sowie örtliche Erhebungen, ein Pauschalsatz von 7 % der Kosten ohne Umsatzsteuer gemäß lit. b anzusetzen.

Artikel VIII.

Im Sinne des in der Präambel angeführten Übereinkommens übernehmen das Land und die Gemeinde Finanzierungsbeiträge in der Höhe von jeweils 25 % der endgültigen Projektskosten; die restlichen 50 % der endgültigen Projektskosten werden durch den Bund bzw. die SCHIG mbH getragen.

Die SCHIG mbH bzw. die ÖBB werden Vorsteuerabzüge, soweit zulässig, geltend machen und den Beitragsleistungen der Vertragsparteien anteilig anrechnen.

Die SCHIG mbH ist berechtigt, Teilbeträge der Finanzierungsbeiträge des Landes und der Gemeinde entsprechend den bereits erbrachten Leistungen mit einer vierwöchigen Fälligkeitsfrist in Rechnung zu stellen.

Ungerechtfertigt empfangene Zahlungen sind innerhalb einer Frist von vier Wochen rückzuerstatten.

Die Lärmschutzwände und –wälle bzw. allfällige sonstige Einrichtungen, die als bahnseitige Lärmschutzmaßnahmen anzusehen sind, stehen im Eigentum der ÖBB. Demgemäß obliegt auch die Abwicklung der Erhaltungsmaßnahmen an diesen Einrichtungen der ÖBB.

Die Kosten für die Erhaltung der bahnseitigen Lärmschutzmaßnahmen werden zur Gänze durch den Bund bzw die ÖBB getragen.

Artikel IX.

Allfällige Mehrkosten für landschaftspflegerische und architektonische Begleitmaßnahmen (z.B. Bepflanzungen, künstlerische Gestaltung an bahnseitigen Lärmschutzmaßnahmen) sowie für deren Erhaltung und Erneuerung sind in den Projektskosten nicht enthalten und werden durch die Gemeinde getragen.

Die Kosten für die erstmalige Bepflanzung an den bahnseitigen Lärmschutzmaßnahmen – soferne sie im üblichen Ausmaß und in üblicher Weise erfolgt – sind in den Projektskosten enthalten. Voraussetzung hiefür ist, dass die Folgekosten für die gärtnerische Pflege und eine spätere Erneuerung der Bepflanzung durch die Gemeinde getragen werden.

Artikel X.

Zum Umsetzung dieses Vertrages und zur Herstellung des erforderlichen Einvernehmens wird eine projektbegleitende Arbeitsgruppe eingesetzt, der Vertreter des Landes, der Gemeinde und der ÖBB angehören. Beschlüsse der projektbegleitenden Arbeitsgruppe haben einstimmig zu erfolgen, wobei dem Land, der Gemeinde und den ÖBB jeweils eine Stimme zukommt.

Aufgabe der projektbegleitenden Arbeitsgruppe ist insbesondere auch, nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten der Vertragsparteien einen Zeit- und Finanzierungsplan für die Durchführung der Lärmschutzmaßnahmen in der Marktgemeinde Riedau zu erstellen.

Artikel XI.

Die ÖBB sowie die SCHIG mbH werden den Vertragsparteien bzw. deren zuständigen Organen jederzeit Einsicht in die auf diesen Vertrag bezughabenden Gebarungsunterlagen gewähren.

Die Vertragsparteien erklären sich mit der automatisationsunterstützten Verarbeitung und Veröffentlichung folgender Daten durch die jeweils anderen Vertragsparteien sowie durch die ÖBB und die SCHIG mbH einverstanden:

-        Name und Anschrift der jeweiligen Vertragsparteien sowie Firmenbezeichnung und Anschrift der ÖBB und der SCHIG mbH

-        Vertragsgegenstand

-        Beitragsleistungen der Vertragsparteien

Artikel XII.

Änderungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.

Der Bund verpflichtet wich, Rechte und Pflichten, soweit sie die ÖBB und die SchIG mbH betreffen, auf diese Unternehmen bzw. deren allfällige Rechtsnachfolger zu überbinden.

Artikel XIII.

Allenfalls mit der Vertragserrichtung verbundene Gebühren und Kosten mit Ausnahme jener für Eigenleistungen der Vertragsparteien werden je zu 25 % durch das Land und die Gemeinde und zu 50 % durch den Bund getragen.

Artikel XIV.

Dieser Vertrag tritt mit der Unterfertigung durch alle Vertragsparteien in Kraft.

Artikel XV.

Dieser Vertrag wird in drei Ausfertigungen errichtet, wovon jeweils eine für jede Vertragspartei bestimmt ist.

 

Der Vertrag wurde in den Fraktionen besprochen, der Grundsatzbeschluss für Lärmschutzmaßnahmen wurde bereits in einer Gemeinderatssitzung herbeigeführt, erklärt der Vorsitzende. Die ÖBB wird den Bau der Lärmschutzmaßnahmen durchführen.

 

GR Ortner berichtet, dass es heute nur um den Vertrag für die Errichtung der Lärmschutzmaßnahmen geht, nicht aber um die Art der Ausführung der Lärmschutzwände. Er wird diesbezüglich eine Sitzung des Bauausschusses einberufen. GR. Ortner stellt den Antrag, den zur Kenntnis gebrachten Vertrag zu genehmigen.

 

Beschluss: Es wird der Antrag einstimmig angenommen.

 

Abschließend berichtet der Bürgermeister, dass die ÖBB mit den Grundanrainern Grundablöseverhandlungen durchgeführt hat. Es gibt keine Probleme, die Preise liegen zwischen € 5,30 und € 6,30. Herr Kinzl für diese Abhandlungen durch.

 

 

 

TOP. 13.)  Genehmigung eines Vertrages für eine Park- & Rideanlage neben den Österreichischen Bundesbahnen.

 

 

Von den ÖBB wurde ein Vertrag für die Park & Ride Anlage und Grundangelegenheit Zufahrt vorgelegt. Es gab eine Besprechung, bei der Herr Neundlinger von den ÖBB, GV Schabetsberger, GV Ruhmanseder und er anwesend waren, berichtet der Bürgermeister.

 

Der Vertrag wird vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht:

 

 

 

 

 


 

 

 


 

 

Der Bürgermeister berichtet, dass eine Vereinbarung über einen Grundtausch mit den ÖBB vorliegt. Auf der östlichen Seite der Bahn bleibt der Parkplatz im Besitz der ÖBB, auf der Westseite wird nur jener Grund im Besitz der ÖBB bleiben, der genau für die Stellplätze benötigt wird. Die Zu- und Abfahrt wird in das öffentliche Gut übergeben. Künftig muss die Gemeinde die Pflege des Parkplatzes übernehmen.

Die gesamten Baukosten für die Park- und Rideanlage belaufen sich lt. Kostenschätzung der ÖBB auf € 520.000,--.

 

GR. Ortner stellt den Antrag, den zur Kenntnis gebrachten Vertrag vollinhaltlich zu genehmigen.

Die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen.

 

Beschluss:  Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 14.) Bericht des Bürgermeisters.

Der Bürgermeister berichtet, dass die Fa.  Maier beim Bezirksgericht Raab eine Klage eingebracht hat. Es betrifft die Rechnung der Heizungsanlage für die Musikschule. Der Rechtsanwalt der Gemeinde, Herr Dr. Markus Brandt, hat daraufhin Einspruch erhoben. Am 10.12.2002 wird eine Verhandlung stattfinden, zu der aber nur der Rechtsanwalt erscheinen muss.

 

Von der Wirtschaftskammer liegt eine Einladung für die Veranstaltung „Die Zukunft der Energieversorgung in der Region Pramtal-Süd“ am 19.11.2002, 17.00 Uhr, Raab, vor.

 

Mit Herrn Straßenmeister Strasser wurde die Bahnhofstraße besichtigt. Es wurde die Straßenmeisterei davon informiert, dass im Zuge des Bahnhofumbaues der bestehende Gehsteig saniert soll bzw. Busbuchten errichtet werden soll.

Die Gehsteigsanierung  und die Busbucht wurden auch € 176.100,-- geschätzt, wobei für die Gemeinde Riedau 50 % für die Finanzierung bleiben.

 

Die Musikschule Riedau besuchen im heurigen Schuljahr 170 Schüler.

 

 

TOP. 15.) Allfälliges.    

 

GR. Hosner erkundigt sich bezüglich der Interessenten für das „betreue Wohnen“. Der Bürgermeister erwidert, dass er keine konkrete Zahlen nennen kann. Es stellt sich die Frage, ob man die Gemeinden Dorf/Pram und Taiskirchen mit einbeziehen kann.

 

GR. Hosner erklärt, dass bei seiner Zufahrtsstraße die Kanalschächte um 15 cm höher liegen. Er ersucht, dass ein Gemeindearbeiter diesbezüglich Nachschau hält.

 




 

 

 

 

 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 10.10.2002 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:45 Uhr.

 

 

 

 

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                     (Vorsitzender)                                                             (Gemeinderat)

 

 

 

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                     (Schriftführer)                                                              (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: