Lfd.Nr. 27 Jahr 2000

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau               am 01. Februar 2000.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

Anwesende:

 

01. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer als Vorsitzender

02. Vizebürgermeister Peter Gahleitner

03. GV. Elfriede Kopfberger        15. GR. Johann Leitner

04. GR. Gerhard Berghammer         16. GV. Gottfried Weilhartner

05. GR. Berta Scheuringer          17. GR. Ernst Hintermayr

06. GR. Wolfgang Kraft       18. GR. Ulrike Gumpoltsberger

07. GR. Franz Mitterhauser         19. GV. Harald Parzer

08. GR. Friedrich Raschhofer       20.

09. GR. Monika Tallier       21.

10. GV. Franz Schabetsberger       22.

11. GR. Anna Wolschlager           23.

12. GR. Rudolf Hosner        24.

13. GR. Anita Wolschlager          25.

14. GR. Maria Weiretmaier

 

Ersatzmitglieder:

GR. Franz Steinecker               für               GV. Franz Stiglmayr

GR. Franz Wimmer                   für               GR. Herbert Leitner

GR. Herbert Aschauer               für               GR. Franz Köstlinger

GR. Franz Arthofer                       für               GR. Günter Ortner

GR. Rosenberger Hubert             für               GR. Walter Ebner

GR. Karl Wagneder                  für               GR. Heinrich Ruhmanseder

 

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina

 

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):

 

Es fehlen:

entschuldigt:                                        unentschuldigt:

 

GV. Franz Stiglmayr

GR. Herbert Leitner

GR. Franz Köstlinger

GR. Günter Ortner

GR. Walter Ebner

GR. Heinrich Ruhmanseder

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  AL Gehmaier Katharina


Der Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

    einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 26.01.2000

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 14.12.1999 bis zur

    heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-

    gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen

    diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht

    werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

Es erklärt der Bürgermeister, dass Herr GR. Franz Steinecker in dieser Periode noch an keiner Sitzung teilgenommen hat. Er nimmt die Angelobung von Herrn GR. Franz Steinecker vor.

GR. Berghammer wird später erscheinen (Abendliches Gebet anlässlich Tod des Stiefvaters)

 

 

Tagesordnung:

 

 

  1. Kassenkredit für das Finanzjahr 2000.

  2. Pensionskasse für Beamte der Marktgemeinde Riedau; Bevollmächtigung des

      Landes Oberösterreich.

  3. Flächenwidmungsplan Änderung Nr. 4; Behandlung der Stellungnahmen.

  4. Abschreibung eines geringwertigen Trennstückes gem. § 13 LiegTeilG.

  5. Übereinkommen mit dem Land Oberösterreich bezüglich Planung, Bauleitung,

      Bauausführung und Rechnungsführung für den Güterweg Friedwagn.

  6. Verlängerung der Betriebszeiten für Gastgärten im Jahr 2000.

  7. Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.

  8. Vergabe je einer Wohnung im ISG-Wohnblock Riedau 25 und im Gemeindewohnhaus

       Riedau 86.

  9. Änderung der Eintrittspreise für das Hallenbad und die Sauna.

10. Änderung der Entlehntarife für die Gemeindebücherei.

11. Richtlinien für Ehrung ausgeschiedener Gemeinderatsmitglieder.

12. Bericht des Bürgermeisters.

13. Allfälliges.

 

 


TOP. 1.)    Kassenkredit für das Finanzjahr 2000.

 

Es berichtet der Bürgermeister, dass der Gemeinderat den Kassenkredit für das Finanzjahr 2000 zu beschließen hat.  Ein Kassenkredit ist deshalb erforderlich, um das zeitliche Auseinanderfallen von Ausgaben und Einnahmen zu überbrücken. Es ist ein Höchstbetrag von S 5,579.000,00 möglich. Der Gesamtbetrag soll je zur Hälfte auf beide Riedauer Kassen aufgeteilt werden. Dieser Betrag des Kassenkredites errechnet sich aus einem 1/6 der Einnahmen des ordentlichen Haushaltes. Mit den örtlichen Banken wurde bezüglich des Kassenkredites gesprochen und es liegen nun folgende Angebote vor

 

Raiffeisenbank Region Schärding:

Angebot Kassenkredit

1. Kreditrahmen S 2,790.000,--

      Laufzeit von 1.2.2000 bis 31.1.2001, Zinsabschlüsse quartalsweise (31.3., 30.6., 30.9. und 31.12.) Verzinsungsart

      kontokorrentmäßig, dekursiv

      Zinssatzvarianten:

a)    Fixzinsvereinbarung für die gesamte Laufzeit: 4.0 % p.a.

b)    Bindung and ie Sekundärmarktrendite für Emittenten gesamt (ÖNB Tabelle 5.4), Wert 11/1999 = 4,77, Anpassung zu den

      Abschlußterminen, Indikationsmonate Februar, Mai, August und November eines jeden Jahres für das nächste Quartal,

      Auf-/Zuschlag = -1,0 % kaufmännisch gerundet auf volle Achtel, Zinssatz aus heutiger Sicht 3,75 % (Grundlage Nov.99)

c)    Bindung an EURIBOR 3-monatig (ÖNB Tabelle 5.2) Wert 11/1999 = 3,47

      Anpassung zu den Abschlußterminen, Indikationsmonate Februar, Mai, August und November eines jeden Jahres für

      das nächste Quartal, Auf-/Abschlag = 0,125 % (über die gesamte Laufzeit gleichbleibend), kaufmännisch gerundet

      auf das nächste volle Achtel

      Zinssatz aus heutiger Sicht 3,625 (Grundlage November 1999)

2. Sonstige Kosten: Bearbeitungsgebühr S 0,00, Kontoführungs- und Vorschreibungsspesen tl. Beiblatt, Überziehungszinsen

      5,0 % p.a.

3. Allfällige Kontoguthabenstände werden verzinst mit einer Staffelverzinsung von: bis S 20.000,-- mit 0,125 %  pa.a, Guthaben

      über S 20.000,-- mit 1,5 % p.a.

 

Sparkasse Oberösterreich

Angebot Kassenkredit Kto 13300-000729

1. Kreditrahmen S 2,790.000,--, Zuzählungskurs 100 % mit Beginn des Haushaltsjahres, Laufzeit 1 Jahr bzw. 31.1. des folgenden Jahres Fälligkeiten 31.3., 30.6., 31.9. und 31.12. eines jeden Jahres, Verzinsungsart dekursiv, Tagesberechnungsart 30/360

      Zinssatzvarianten:

a)    Fixverzinsung Zinssatz  4.0 % für die gesamte Laufzeit

b)    Bindung and ie Sekundärmarktrendite für Emittenten gesamt (ÖNB Tabelle 5.4),  4,770 %

      Anpassung zu den Abschlußterminen, Indikationsmonat Februar, Mai, August und November eines jeden Jahres für das nächste Quartal Abschlag (über die Gesamtlaufzeit gleichbleibend) -0,875 %, Zinssatz aus heutiger Sicht (Grundlage November 1999)

      3,875 %

c)    Bindung an EURIBOR 3-monatig (ÖNB Tabelle 5.2)  3,470 %

      Anpassung zu den Abschlußterminen, Indikationsmonat Februar, Mai, August und November eines jeden Jahres für

      das nächste Quartal, Aufschlag (über die Gesamtlaufzeit gleichbleibend)  = + 0,150 % kaufmännisch gerundet

      auf das nächste volle Achtel

      Zinssatz aus heutiger Sicht (Grundlage November 1999) 3,625 %

2. Sonstige Kosten: Bearbeitungsgebühr keine Verrechnung, Kontoführungs- und Vorschreibungsspesen keine Verrechnung, Überziehungszinsen/-provision keine Verrechnung      

3. Allfällige Kontoguthabenstände werden verzinst mit 1,250 %

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer spricht sich für die Zinsvariante Fixverzinsung 4,0 % aus. Der Zinssatz ist äußerst günstig. Es ist möglich, dass die Zinsen im Laufe des Jahres wiederum steigen und deshalb findet er den Fixzinssatz als die beste Variante.

 

GV. Franz Schabetsberger spricht sich ebenfalls für die Angebote mit Fixzinssatz aus. Beide Banken werden dabei gleich behandelt.

 

Es stellt der Bürgermeister als Finanzreferent den Antrag, einen Kassenkredit bei der Allgemeinen Sparkasse O.Ö. sowie bei der Raiba Raab zu den angebotenen Konditionen in Höhe von je S 2,790.000,00 mit einer Fixverzinsung von 4 % zu genehmigen.

Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.

 

Beschluss:        Der Antrag wird von allen anwesenden Gemeinderatsmitgliedern.

 

 

GR. Berghammer nimmt nun an der Sitzung teil.

 

TOP. 2.)    Pensionskasse für Beamte der Marktgemeinde Riedau;

            Bevollmächtigung des Landes Oberösterreich.

 

Für die Beamten der Gemeinde ist ein Pensionskassenvertrag abzuschließen, teilt der Bürgermeister mit. Er bittet Frau AL Gehmaier den erarbeiteten Amtsvortrag zur Kenntnis zu bringen:

 

Das O.Ö. Landesbeamten-Pensionsreformgesetz 1999 gilt seit 1.1.2000 uneingeschränkt auch für alle Gemeinden und Gemeindeverbände und deren Beamten und es ist der Abschluss eines Pensionskassenvertrages zwingend vorgesehen.

 

Gemäß § 22 b O.Ö. Landesbeamten-Pensionsreformgesetz haben das Land Oberösterreich und auch die OÖ. Gemeinden für seine/ihre Beamten als Dienstgeberanteil einen Pensionskassenbeitrag in Höhe von 3 % der Bemessungsgrundlage zu entrichten. Dem zufolge hat jede Gemeinde einen Pensionskassenvertrag abzuschließen. Hiefür ist das O.Ö. Vergabegesetz oder die ÖNORM A 2050 anwendbar und sohin ein entsprechendes Vergabeverfahren durchzuführen. Die Gemeinde kann dies selbstverständlich eigenständig tun oder sich durch das Land OÖ. vertreten lassen.

 

Der OÖ. Gemeindebund hat sich beim Land OÖ. um eine entsprechende Zusage bemüht bzw. hat sich das Land OÖ. dankenswerterweise bereit erklärt, die Gemeinden bei der Ausschreibung der Pensionskassenverträge bzw. beim Abschluss dieser Verträge mit zu vertreten. Selbstverständlich benötigt das Land OÖ. hiefür eine Vollmacht, die die einzelne Gemeinde in Form eines Gemeinderatsbeschlusses dem Land OÖ. erteilen muss, wenn sie diese Vertretung wünscht.

 

Der OÖ. Gemeindebund kann eine Bevollmächtigung des Landes OÖ. aus mehreren Gründen (der Hauptgrund ist: bessere Konditionen aufgrund der Menge der Betroffenen) nur bestens empfehlen.

 

Vollmacht

erteilt von der Marktgemeinde Riedau

aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 01.02.2000

an das Land Oberösterreich, p.A. Klosterstraße 7, A-4010 Linz

1. Präambel

Das Land Oberösterreich hat für seine Vertragsbediensteten bereits einen Pensionskassenvertrag abgeschlossen. Nunmehr muss auch für die Beamten des Landes Oberösterreich ein Pensionskassenvertrag abgeschlossen werden.

Auf die Vergabe dieser Dienstleistung ist das OÖ. Vergabegesetz anzuwenden. Das Land Oberösterreich beabsichtigt die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens nach vorheriger öffentlicher Bekanntgabe.

Auch die Gemeinden müssen Pensionskassenverträge für ihre Beamten abschließen. Hiefür ist das OÖ. Vergabegesetz oder die Ö-Norm 2050 anwendbar und sohin ein entsprechendes Vergabeverfahren durchzuführen.

Im Sinne der Verfahrensökonomie, eines einheitlichen Pensionskassensystems und im Hinblick auf die mögliche Erzielbarkeit günstigerer Angebote soll das Land Oberösterreich die Ausschreibung, das Vergabeverfahren, sämtliche Verhandlungen in diesem Zusammenhang stellvertretend auch für die Gemeinden durchführen und in deren Namen den Pensionskassenvertrag abschließen.

2.

Die Marktgemeinde erteilt daher dem Land Oberösterreich die Vollmacht, die Dienstleistung "Pensionskasse für die Beamten der Marktgemeinde Riedau" im Rahmen der vom Land vorzubereitenden und durchzuführenden Ausschreibung mit auszuschreiben.

Sie erteilt weiters die Vollmacht, dass das Land Oberösterreich das gesamte Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren) durchführt, alle aus der Sicht des Landes in diesem Zusammenhang notwendigen oder sinnvollen bzw. nützlichen Schritte setzt und nach den vergaberechtlichen Regeln dem Bestbieter den Auftrag erteilt, sohin den Zuschlag im Namen der Gemeinde erteilt, Die Gemeinde erteilt abschließend die Vollmacht, dass das Land Oberösterreich den Pensionskassenvertrag für die Beamten der Gemeinde im Namen und auf Rechnung der Gemeinde abschließt.

3.

Das Land Oberösterreich unterliegt bei dem von ihm im Namen und auf Rechnung der Gemeinde durchzuführenden Vorhaben, der Ausschreibung und dem Zuschlag sowie hinsichtlich des abzuschließenden Vertrages keinerlei Weisungen der Gemeinde. Die Gemeinde ist allerdings über die maßgeblichen zu setzenden und gesetzten Schritte zu informieren. Insbesondere ist die Gemeinde von den eingelangten Anboten, von der Zuschlagserteilung und vom abgeschlossenen Vertrag zu verständigen. Der Gemeinde sind alle relevanten Urkunden insbesondere der letztlich abgeschlossene Pensionskassenvertrag durchschriftlich bzw. original zu übergeben.

4.

Diese Vollmacht wird unwiderruflich erteilt. Ein Widerruf ist schon deshalb nicht zulässig, weil andernfalls die Durchführung eines Vergabeverfahrens durch das Land Oberösterreich auch für die Gemeinde nicht möglich wäre (vergaberechtliche Unzulässigkeit). Diese Vollmacht erlischt mit dem rechtswirksamen Abschluss des Pensionskassenvertrages.

 

Die Übergabe dieser Angelegenheit an das Amt der O.ö. Landesregierung mittels dieser Verordnung ist sicherlich die beste Lösung, erklärt der Vorsitzende. Er stellt daher den Antrag, die zur Kenntnis gebrachte Vollmacht zu genehmigen und bittet um Wortmeldungen.

Nachdem es keine Wortmeldungen zu diesem TOP. gibt, lässt der Bürgermeister durch Erheben der Hand abstimmen.

 

 

Beschluss:        Der Antrag wird einstimmig angenommen und die vorliegende

                  Vollmacht somit genehmigt.

 

 

 

 

TOP. 3.)    Flächenwidmungsplan Änderung Nr. 4; Behandlung

            der Stellungnahmen.

 

Dieser Tagesordnungspunkt wird vom Bürgermeister abgesetzt.

 

 

 

 

 

TOP. 4.)    Abschreibung eines geringwertigen Trennstückes gem. § 13 LiegTeilG.

 

Nach Beendigung der Straßenbauarbeiten in der Klosterstraße wurde die Straße durch den Geometer Dipl.-Ing. Reifeltshammer vermessen, erklärt der Vorsitzende.

Im Zuge dieser Vermessung wurde eine Änderung der Grundstücksgrenzen beim Gemeindewohnhaus Riedau 86 und Gintenreiter Erwin und Christine durchgeführt.

Östlich des Gemeindewohnhauses Riedau 86 gibt es Gartengrundstück, dass jahrelang von den Bewohnern des Gemeindewohnhauses benützt wird, welches aber den Ehegatten Gintenreiter gehört.

Gesamte Fläche:         54 m2 (blau und gelb)

                        gelbe Teilfläche 20 m2 Gemeinde

                        blaue Teilfläche 34 m2 Gintenreiter

 

Der Vorsitzende bringt dazu einen Plan mittels Overheadfolie den Gemeinderäten zur Kenntnis. Die blaue Teilfläche (34 m2) ist derzeit noch im Besitz der Ehegatten Erwin und Christine Gintenreiter und soll mit Parz. 830/1 getauscht werden.

Auf der Parzelle 830/1 gab es bis voriges Jahr eine Steinmauer mit Informationsständern der Fraktionen. Das Grundstück hat ein Ausmaß von 17 m2 und wird künftig als Gastgarten verwendet.

 

Die blaue Teilfläche im Bereich des Gemeindewohnhauses kann mit § 15 beim Vermessungsamt im Zuge der Vermessung der Klosterstraße in das Eigentum der Marktgemeinde Riedau eingetragen werden.

Laut Auskunft vom Notar Dr. Holzinger kann die Übertragung des Grundstückes 830/1 an die Ehegatten Gintenreiter gem. § 13 LiegTeilG (Antrag auf Abschreibung geringwertiger Trennstücke) erfolgen. Dazu ist eine Urkunde erforderlich.

 

Die Gemeinde übergibt daher das Grundstück 830/1 KG. Riedau im Ausmaß von 17 m2 an die Ehegatten Erwin und Christine Gintenreiter, Riedau 94. Dafür erhielt die Gemeinde bereits ein Teilstück aus der Parz. 64/1 KG. Riedau im Ausmaß von 34 m2.

 

Vizebürgermeister Peter Gahleitner stellt den Antrag, das genannte Trennstück 830/1 KG. Riedau mit 17 m2 lt. Kataster an die Ehegatten Erwin und Christine Gintenreiter, Riedau 94, lastenfrei zu übergeben.

Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.

 

 

Beschluss:        Alle Gemeinderäte stimmen diesem Antrag zu.

 

 

 

 

 

TOP. 5.)    Übereinkommen mit dem Land Oberösterreich bezüglich Planung,

            Bauleitung, Bauausführung und Rechnungsführung für den

            Güterweg Friedwagn.

 

Der Bürgermeister bringt das Übereinkommen, welches mit dem Land Oberösterreich für den   Neubau des Güterweges Friedwagn abzuschließen ist, wie folgt zur Kenntnis:

 

 

Ü B E R E I N K O M M E N

abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde Riedau und dem Land Oberösterreich bezüglich

1. der Planung des Güterweges und

2. der Bauleitung, Bauausführung und Rechnungsführung für die Baukosten beim Bau

    des Güterweges Friedwagn.

I.

Grundlagen des Übereinkommens sind

für Punkt 1.:

a)    Antrag der Interessentengemeinschaft um den Bau des gegenständlichen

      Güterweges.

b)    Begehungsniederschrift vom 22.06.1998

c)    § 24 Abs. 3 OÖ. StrG 1991

für Punkt 2.:

a)    - Genehmigungsbescheid der schriftlichen Vereinbarung aller Interessenten

         über die Bildung der Interessentengemeinschaft gem. § 25 Abs. 3

         StrG 1991, oder

      - Bescheid zur Bildung der Interessentengemeinschaft gem. § 25 Abs. 5

         StrG 1991 und

b)    Straßenrechtliche Bewilligung gemäß § 32 StrG. 1991

c)    Beschluss der OÖ. Landesregierung, mit dem die Landesbaudirektion,

      Abt. Strassenbau, UA. Güterwege, mit der Bauleitung, Bauausführung

      und Rechnungsführung beauftragt wird.

II.

Die Planung des Güterwegprojektes wird von Organen des Landes Oberösterreich (Personal der Unterabteilung Güterwege des Amtes der O.Ö. Landesregierung) durchgeführt und die Bauleitung

übernommen. Die Baumaßnahmen werden vom Personal der zuständigen Güterwegmeisterei ausgeführt bzw. überwacht und die Rechnungsführung von der Unterabteilung Güterwege wahrgenommen.

III.

Die in der OÖ. Gemeindeordnung festgelegten Rechte und Pflichten der Marktgemeinde werden durch die im Punkt II. getroffenen Festlegungen in keiner Weise beeinträchtigt.

 

 

GV. Franz Schabetsberger stellt den Antrag das vorliegende Übereinkommen mit dem Land Oberösterreich für den Bau des Güterweges Friedwagn zu genehmigen.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt der Bürgermeister über den Antrag von Herrn GV. Schabetsberger durch Erheben der Hand abstimmen.

 

Beschluss:        Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

TOP. 6.)    Verlängerung der Betriebszeiten für Gastgärten im Jahr 2000.

 

Mit Erlass vom 6.12.1999 wurden vom Amt der O.Ö. Landesregierung, Abteilung Gewerbe, die Gemeinden eingeladen zu prüfen, ob eine Verlängerung der Betriebszeitengarantie für Gastgärten bis 24.00 Uhr in der Zeit vom 1.5. bis 30.9.2000 unter Berücksichtigung der im § 148 Abs. 2 GeWO 1994 genannten Merkmale im Gemeindegebiet oder in Teilen des Gemeindegebietes gerechtfertigt erscheint. Gegebenenfalls soll bis 20.2.2000 unter Vorlage eines Protokolles der Gemeinderatsbeschluss vorgelegt werden, berichtet der Bürgermeister.

Die Verlängerung der Betriebszeiten für Gastgärten bis 24.00 Uhr wurde im Vorjahr genehmigt und es hat keine Beschwerden gegeben, erklärt der Vorsitzende.

 

Vizebürgermeister Peter Gahleitner erklärt, dass es sich hiebei im Prinzip um eine Verlängerung der Genehmigung, so wie im Vorjahr beschlossen, handelt. Einzige Abänderung ist, dass auch das Cafe-Bar Plauscherl um Genehmigung dieser Betriebszeit angesucht hat. Auch bei diesem Betrieb spricht sicherlich auch nichts dagegen. Er stellt daher den Antrag, die Betriebszeiten für die Gastgärten

 

Gasthaus Laufenböck Johann und Marianne, 4752 Riedau 98,

Gasthaus Gintenreiter Markus, 4752 Riedau 94,

Gasthaus Autzinger Rudolf, 4752 Riedau 34

Gasthaus Mitter Helga, 4752 Riedau, Vormarkt 22 und

Cafe-Bar Plauscherl, 4752 Riedau 8

 

in der Zeit von 01.05. bis 30.09.2000 auf 24:00 Uhr zu verlängern.

 

GR. Ernst Hintermayr erklärt, dass seine Fraktion die Zustimmung dazu erteilen wird. Sie werden jedoch sehr genau prüfen, ob die Sperrstunde um 24.00 Uhr wirklich eingehalten wird und somit keine Belästigung für die Anrainer entsteht.

 

GV. Gottfried Weilhartner erklärt, dass, so wie im Schreiben des Amtes der O.ö. Landesregierung angeführt, unbedingt auf das Ruhebedürfnis der Nachbarn Rücksicht genommen werden muss.

 

Nach Beendigung der Diskussion lässt der Bürgermeister über den Antrag des Vizebürgermeisters durch Erheben der Hand abstimmen.

 

Beschluss:        Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

TOP. 7.)    Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.

 

 

Der Bürgermeister ersucht um den Bericht.

Frau GV. Anna Wolschlager bringt als Obmann-Stellvertreterin in Vertretung des erkrankten Obmannes GR. Heinrich Ruhmanseder das Protokoll der letzten Wohnungsausschußsitzung wie folgt zur Kenntnis:

 

TOP. 1.)    Vergabe von Wohnungen:

      a) Wohnung ISG-Wohnblock Riedau 25 im Ausmaß von ca. 65 m²;

      b) Wohnung Gemeindewohnhaus Riedau 86 im Ausmaß von ca. 44 m²;

      Vergabevorschlag für den Gemeinderat.

 

Obmann GR. Heinrich Ruhmanseder begrüßt alle Anwesenden. Er schlägt vor zuerst die Wohnung im Ausmaß von 44 m² zu vergeben. Damit sind alle anwesenden Mitglieder einverstanden.

 

a) Wohnung Gemeindewohnhaus Riedau 86 im Ausmaß von ca. 44 m²;

 

Obmann GR. Heinrich Ruhmanseder gibt bekannt, dass 8 Bewerbungen für diese Wohnung vorliegen.

 

***anonymisiert***

***anonymisiert***

 

Auf Grund der Richtlinien für eine objektive Wohnungsvergabe wurden die einzelnen Punkte vergeben.

 

1. ***anonymisiert***

2. ***anonymisiert***

 

Abschließend stellt Obmann GR. Heinrich Ruhmanseder den Vergabevorschlag an den Gemeinderat, die freie Wohnung im Gemeindewohnhaus Riedau 86 an Herrn ***anonymisiert*** zu vergeben.

 

 

Beschluss:        Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

b) Wohnung ISG-Wohnblock Riedau 25 im Ausmaß von ca. 65 m²;

 

Obmann GR. Heinrich Ruhmanseder gibt bekannt, dass 6 Bewerbungen für diese Wohnung vorliegen.

 

***anonymisiert***

 

Auf Grund der Richtlinien für eine objektive Wohnungsvergabe wurden die einzelnen Punkte vergeben.

 

***anonymisiert***

 

Abschließend stellt Obmann GR. Heinrich Ruhmanseder den Vergabevorschlag an den Gemeinderat, die freie Wohnung im ISG Wohnblock Riedau 25 an Herrn ***anonymisiert*** zu vergeben.

 

 

Beschluss:        Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

TOP. 2.)    Allfälliges.

 

Über eine Abänderung der Vergaberichtlinien in Bezug auf die Wohnungsgröße und der Personen, die diese Wohnung beziehen möchten, wird diskutiert und abschließend festgehalten, die Richtlinien nicht abzuändern.

 

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht.

 

 

 

TOP. 8.)    Vergabe je einer Wohnung im ISG-Wohnblock Riedau 25

            und im Gemeindewohnhaus Riedau 86.

 

Zuerst soll über die Vergabe der Wohnung mit 65 m2 im ISG-Wohnblock Riedau 25 abgestimmt werden, erklärt der Vorsitzende.

Der Vergabevorschlag des Wohnungsausschusses lautet auf Herrn/Frau ***anonymisiert*** .

Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.

 

Beschluss:        Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen diesem Vergabevorschlag

                  des Wohnungsausschusses zu.

 

 

 

Anschließend wird über die Vergabe der Wohnung mit 44 m2 im Gemeindewohnhaus Riedau 86 abgestimmt. Der Vergabevorschlag des Wohnungsausschusses lautet auf Herrn ***anonymisiert*** .

Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.

 

Beschluss:        Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen diesem Vergabevorschlag

                  des Wohnungsausschusses zu.

 

 

 

 

TOP. 9.)    Änderung der Eintrittspreise für das Hallenbad und die Sauna.

 

Durch die Einführung der Familiensauna sind neue Tarife für die Sauna festzulegen, erklärt Bgm. Ing. Demmelbauer. Bei der letzten Dienstbesprechung mit dem Badepersonal wurde dieses Thema aufgeworfen. Bisher hat jedes Kind zum Hallenbadeintritt (S 20,--) einen Zuschlag für die Sauna von S 20,-- bezahlt. Viele Familien haben die Einführung einer Sauna-Tagesfamilienkarte angeregt. Diese Sauna-Tagesfamilienkarte soll nur in Verbindung mit der vom Land OÖ. ausgestellten Familienkarte ausgegeben werden.

 

Vorschlag:

 

Sauna-Tagesfamilienkarte groß (Eltern + Kinder im Pflichschulalter)         S 220,--

Diese Karte errechnet sich folgend: 2 Erwachsene á S 90,-- + 1 Kind S 40,--

 

Sauna-Tagesfamilienkarte klein (1 Elternteil + Kinder im Pflichtschulalter) S 130,--

Diese Karte errechnet sich folgend: 1 Elternteil á S 90,-- + 1 Kind S 40,--

 

Kinder ab 6 Jahre und Pflichtschüler (nur in Begleitung eines Erwachsenen)S 40,--

 

GR. Friedrich Raschhofer erklärt, dass diese Familienkarte eine sehr gute Sache ist und er stellt daher den Antrag, die Familienkarte, wie vorgeschlagen, zu genehmigen.

 

Nachdem es bei den Hallen- und Freibadtarifen bereits Familienkarten gibt und diese gut angenommen werden, soll auch im Saunabereich die Familienkarte angeboten werden, erklärt Frau GV. Wolschlager.

 

Angeregt wurde ebenfalls einen weiteren Familiensaunatag einzuführen, erklärt der Vorsitzende. Dazu ist es aber nach seiner Meinung notwendig, dass zuerst die derzeitige Frequenz des Familiensaunatages überprüft wird. Bei der Herrensauna wurde bereits ein Saunatag zugunsten der Familiensauna gestrichen. Daher soll, falls noch ein Familiensaunatag eingeführt werden soll,  diesmal ein Saunatag von der Frauensauna zur Verfügung gestellt werden. Zuerst ist jedoch, wie bereits erwähnt, der Bedarf zu überprüfen.

 

Der Bürgermeister lässt über den Antrag von GR. Raschhofer durch Erheben der Hand abstimmen.

 

Beschluss:        Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

 

TOP. 10.)   Änderung der Entlehntarife für die Gemeindebücherei.

 

Die derzeitige Entlehngebühr für die Gemeindebücherei betragt seit 1965 S 2,00, erklärt der Vorsitzende. Seither gab es keine Änderung. Der Hauptgrund für eine Änderung besteht aber nicht darin, dass wesentlich mehr Geld eingenommen werden soll. In Zukunft können auch Spiele entliehen werden und dafür muss eine Entlehngebühr geschaffen werden. Im letzten Jahr war die “Ausleihfrequenz” sehr gut und ist auch gegenüber den letzten Jahren steigend. Für die geleistete Arbeit möchte er sich auf diesem Wege bei Frau Pimingsdorfer, die sich sehr engagiert, sehr herzlich bedanken.

 

Er bringt die neue Verordnung für die Entlehngebühren wie folgt zur Kenntnis:

 

A-4752 Riedau, Marktplatz 32/33, Tel. 07764.8255 0*, Fax 07764.8255 15

M A R K T G E M E I N D E

R I E D A U

Pol. Bezirk Schärding, OÖ.

 

Zahl:  273-2000-Ge                 Datum:  01.02.2000

 

 

V e r o r d n u n g

 

des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 01.02.2000 betreffend die Entlehngebühren für die Bücherei der Marktgemeinde Riedau.

Gemäß § 15 Abs. 3 lit. 5 Finanzausgleichsgesetz 1997, BGBl. Nr. 201/1996 idgF. BGBl. 130/1997, wird verordnet:

§ 1

Gegenstand

Für die Entlehnung eines Buches oder eines Spieles werden nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Gebühren eingehoben.

§ 2

Entlehngebühren

Für die Entlehnung eines Buches oder eines Spieles wird eine Gebühr erhoben.

Diese Gebühr ist im vorhinein zu entrichten. Die Entlehngebühr beträgt

pro Buch und einer Dauer von 2 Wochen ....................... S   7,--     Euro 0,50

pro Spiel und einer Dauer von 2 Wochen ....................... S 14,--     Euro 1,--

Bei Rückgabe des Buches nach der normalen Dauer von 2 Wochen  hat der Leser eine zusätzliche Entlehngebühr zu entrichten:

pro Buch und angefangene weitere  Woche ..........................S   7,--  Euro 0,50

pro Spiel und angefangene weitere Woche ...........................S 14,--  Euro 1,--

§ 3

Der Leser haftet für jegliche Beschädigung oder für etwaiges Abhandenkommen des ausgeliehenen Buches bzw. von Spielteilen.

§ 4

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem auf dem Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Büchereiordnung außer Kraft.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer stellt den Antrag, die zur Kenntnis gebrachte Verordnung zu genehmigen. Er bittet um Wortmeldungen.

 

Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, lässt der Bürgermeister über seinen Antrag durch Erheben der Hand abstimmen.

 

Beschluss:        Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen diesem Antrag zu.

 

 

 

 

TOP. 11.)   Richtlinien für Ehrung ausgeschiedener Gemeinderatsmitglieder.

 

Es wurde bereits mehrmals die Erfahrung gemacht, dass Richtlinien für die Ehrung ausgeschiedener Gemeinderatsmitglieder eine Vereinfachung für die Bewertung der geleisteten Arbeit darstellen würde. Es wurden derartige Richtlinien einer Nachbargemeinde als Beratungsgrundlage eingeholt und den Fraktionsobmänner zur Verfügung gestellt, berichtet der Bürgermeister. Diese Richtlinien können entweder nur beraten werden oder, falls Einigkeit besteht, kann auch bereits ein Beschluss herbeigeführt werden.

 

In den Fraktionen wurde bereits darüber diskutiert, erklärt Vizebürgermeister Peter Gahleitner. Diese Richtlinien sind zwar nicht das “Gelbe vom Ei”, aber im Wesentlichen ist seine Fraktion damit einverstanden.

 

GV. Franz Schabetsberger erklärt, dass folgende Änderungen, wie im Vorstand besprochen, vorgenommen werden sollen:

 

zu III: Für die Zureihung der zu ehrenden Person nach Punkt II. wird folgendes Punktesystem herangezogen:

1. Tätigkeiten als gewählter Gemeindemandatar (pro Periode):

 

zu IV. ... Daraus ergibt sich, dass im Regelfall pro Periode einmal derartige Auszeichnungen nach dem Ausscheiden vergeben werden, wobei aber in besonderen Fällen  Ausnahmen möglich sind.

 

 

 

Die Richtlinien lauten daher:

Richtlinien

Im Hinblick auf die Anerkennung und die Dankesabstattung für besondere Verdienste und Leistungen von Mitgliedern des Gemeinderates legt der Gemeinderat in seiner Sitzung am folgendes fest:

 

I.    Grundsätzlich werden Ehrungen für besondere Verdienste ausgesprochen, wobei

      auch das Ausscheiden aus der öffentlichen Funktion keine Voraussetzung

      darstellt.

 

II.   Auszeichnungen können in folgenden sechs Stufen vorgenommen werden:

     

      1. Urkunde

      2. Urkunde und Ehrennadel Silber

      3. Urkunde und Ehrennadel Gold

      4. Urkunde und Ehrenring Silber

      5. Urkunde und Ehrenring Gold

      6. Ehrenbürgerschaft

 

III. Für die Zureihung der zu ehrenden Personen nach Punkt II. wird folgendes

      Punktesystem herangezogen

 

      1. Tätigkeiten als gewählter Gemeindemandatar (pro Periode):

            a) Ersatzmitglied Gemeinderat                  0,25 Punkte

            b) Gemeinderatsmitglied

                (auch für jene, die im Laufe einer Periode aus

                dem Ersatzstand aufrücken bzw. ausscheiden)      1,00 Punkte

            c) Mitglied von Ausschüssen              je    0,25 Punkte

            d) Ausschussobmann                       je    0,50 Punkte

                (aus c) und d) können pro Periode max.

                 1,0 Punkte erreicht werden)

            e) Mitglied des Gemeindevorstandes             2,00 Punkte

            f) bei Mitgliedern des Gemeindevorstandes zusätzlich

               zu e) noch weitere Punkte für

               Antragstellungsreferent                           0,50 Punkte

               2. und 3. Vizebürgermeister                       0,50 Punkte

               1. Vizebürgermeister                        0,75 Punkte

               Bürgermeister                               1,00 Punkt

 

      2. Öffentlichkeitsarbeit:

            a) pro fünf volle Jahre Obmann eines Vereines, der

                offiziell im Vereinsregister der Bezirkshauptmannschaft

                erfaßt ist                                       0,50 Punkte

 

            b) pro fünf volle Jahre Tätigkeit als führender Funktionär

                eines Vereines                                   0,25 Punkte

 

            c) für Leistungen nach a) und b) können aber pro Person

                max. 1,0 Punkte erreicht werden

 

            d) zusätzlich zu den Punkten nach a) bis c) kann der

                Gemeindevorstand für nicht exakt meßbare Leistungen

                auf Gemeindeebene und in Vereinen, die aber von

                Bedeutung sind, max. 1 Punkt vergeben.

 

IV.   Die Erhebung der Tätigkeiten und Leistungen nach III. erfolgt über die Fraktionen

      anhand eines vom Gemeinderat erstellten Formblattes. Die Erhebung der

      Punkte und Vergabe der Auszeichnungen wird jeweils im ersten Jahr nach einer

      Gemeinderatswahl vorgenommen, wobei Aktivitäten und Leistungen bis zum

      Wahltag herangezogen werden.

      Daraus ergibt sich, dass im Regelfall derartige Auszeichnungen nach dem Aus-

      scheiden vergeben werden, wobei aber in besonderen Fällen Ausnahmen

      möglich sind.

V.    Die Vorprüfung der von den Fraktionen erhobenen Daten obliegt der

      Gemeindeverwaltung, die Entscheidung über die Festsetzung der Punkteanzahl

      ist Aufgabe des Gemeindevorstandes. Die Beschlussfassung über die Vergabe der

      Ehrennadel in Gold für Gemeindemandatare erfolgt abweichend von den

      Richtlinien über Ehrungen durch die Marktgemeinde Riedau durch den

      Gemeindevorstand.

     

      Für die Vergabe eines Ehrenringes ist im Sinne der Richtlinien vom .... der

      Gemeinderat zuständig, wobei zur Beschlussfassung eine 2/3 Mehrheit erforderlich

      ist.

 

      Für die Verleihung der Ehrenbürgerschaft sind die Bestimmungen des § 16 der

      O.Ö. GemO maßgeblich (3/4 Mehrheit).

VI.   Auf der Grundlage der ermittelten Punkteanzahl im Sinne aller vorstehenden

      Ausführungen werden die Auszeichnungen folgend vergeben:

 

            1,00 - 2,00 Punkte      = Urkunde (nur für ausgeschiedene GR.Mitglieder)

            2,25 - 4,00 Punkte      = Urkunde und Ehrennadel Silber

 

            4,25 - 6,00 Punkte      = Urkunde und Ehrennadel Gold

            6,25 - 8,00 Punkte      = Urkunde und Ehrenring  Silber

            ab 8,25 Punkte          = Urkunde und Ehrenring Gold

            ............................ = Ehrenbürgerschaft

 

      Für die Verleihung des Ehrenringes in Silber bzw. in Gold ist mindestens eine

      Aktivzeit von 15 Jahren als Gemeindemandatar notwendig.

      Wird nach dem Ehrenring in Silber auch ein Ehrenring in Gold verliehen, so hat

      zwischen diesen beiden Verleihungen mindestens ein Zeitraum von 6 Jahren (eine

      Funktionsperiode des Gemeinderates) zu liegen.

 

 

GR. Ernst Hintermayr begrüßt diese Richtlinien und ist daher dafür diese heute bereits zu genehmigen.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer stellt den Antrag, die vorliegenden Richtlinien zu genehmigen.Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.

 

Beschluss:        Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

TOP. 12.)   Bericht des Bürgermeisters.

 

Es gibt eine Änderung des Schulsprengels für die Volksschule Riedau. Der Schulsprengel der Volksschule Riedau wird dahingehend abgeändert, dass die Ortschaften Flohleiten, Edtleiten, Kleingaisbach und Wohlleiten dem Schulsprengel der Volksschule Taiskirchen i.I. zugeordnet werden. Die Kinder dieser Ortschaften haben bisher bereits fast ausnahmslos die Volksschule in Taiskirchen i.I. besucht und die Gemeinde Riedau mußte dafür Gastschulbeiträge bezahlen. Daher wurde versucht den Schulsprengel abzuändern, was auch jetzt genehmigt wurde.

 

Betreffend der Ausbildung von Schülerlotsen wurde mit dem Bezirksschulrat, Herrn Kumpfmüller, Kontakt aufgenommen. Dieser teilte mit, dass der Bezirksschulrat diesbezüglich Beratungen durchführt. Der Bedarf von Schülerlotsen ist in mehreren Gemeinden des Bezirkes gegeben. Ansprechpartner ist der HS-Oberlehrer Wagner Wolfgang von der Hauptschule Münzkirchen. Dieser ist auch beim Roten-Kreuz tätig. Herr Wagner ist beauftragter Verkehrsreferent des Bezirkes Schärding. Im kommenden Frühjahr wird es eine Arbeitstagung geben und die Art der Ausbildung wird festgelegt. Die Marktgemeinde Riedau wird davon informiert, ebenso werden alle Schulen angeschrieben.

 

Mitteilung von Landesrat Franz Hiesl, betreffend finanzielle Förderung für den Güterweg Friedwagn in der Höhe von S 500.000,00.

 

Weiters liegt die schriftliche Abrechnung der Baumaßnahme betreffend der Errichtung der Verkehrsinsel und des Gehsteiges vom Amt der O.ö. Landesregierung vor. Die Gesamtkosten betragen S 1,043.640,25. Der Gemeindeanteil beträgt 50 %, somit
S 521.824,63.

 

Dem ATSV Riedau, Sektion Asphalt, wurde ein Fahrtkostenzuschuß in der Höhe von S 4.380,00 vom Land Oberösterreich zur Verfügung gestellt.

 

Betreffend des Kläranlagenneubaues erklärt der Vorsitzende, dass Herr DI. Warnecke das Projekt demnächst dem Reinhaltungsverband präsentieren wird. Dieses Projekt wird dann der Verbandsversammlung vorgestellt und anschließend muss es zur wasserrechtlichen Genehmigung vorgelegt werden. Wenn bis 31.03.2000 dieses Projekt nicht bei der Bezirkshauptmannschaft Schärding vorliegt, wird für den Betrieb der Kläranlage Zell an der Pram die wasserrechtliche Genehmigung entzogen. Dies wurde vom zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Stadler, von der Bezirkshauptmannschaft Schärding mitgeteilt.

 

 

 

TOP. 13.)   Allfälliges.

 

GV. Gottfried Weilhartner erkundigt sich betreffend dem Problem der wasserrechtlichen Kollaudierung des Schulweges.

 

Dazu erklärt der Bürgermeister, dass der Weg über eine Länge von 30 m um 10 cm zu hoch gebaut wurde. Daher wurde bisher die wasserrechtliche Endabnahme nicht genehmigt. Es wäre notwendig die Wiese und den Weg auf einer Länge von 30 m um
10 cm abzusenken.

 

Eine Möglichkeit wäre, laut einem Wasserrechtsexperten vom Land, die linke Uferseite um 20 cm anzuböschen. Herr Stadler von der Bezirkshauptmannschaft Schärding erkennt diese Maßnahme aber nicht an bzw. es müsste diese Angelegenheit in einem neuen Verfahren verhandelt werden. Er hat daher gegen diesen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft berufen und diese Berufung muss der Gemeindevorstand genehmigt werden.

 

GR. Ulrike Gumpoltsberger stellt die Frage, ob die zuständige Baufirma haftbar ist.

 

Dazu erklärt der Bürgermeister, dass die Brücke vom Land gebaut wurde, der Weg wurde von der Firma Alpine errichtet. Es wäre zu überprüfen, ob die Firma Alpine genau den Auftrag hatte auf diese Quote zu gehen oder nicht.

 

GR. Rudolf Hosner gibt bekannt, dass die Brücke in Schwaben, im Bereich Mayrhuber, beschädigt ist.

GV. Franz Schabetsberger gibt bekannt, dass für Veranstaltungen in der Mehrzweckhalle ein Sperrgitter von Seiten der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden soll. Darauf soll folgendes Schild angebracht werden “Für Einsatzfahrzeuge freihalten”.

Betreffend der Hallenbadöffnungszeiten möchte er wissen, warum erst am 27. Mai geöffnet wird. Andere Freibäder öffnen bereits 14 Tage früher. Die zwei schönsten Wochen im Mai werden nicht genützt. Dies ist sicherlich nicht zielführend.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt, dass diese Zeitspanne unbedingt notwendig ist. Die Bediensteten des Hallenbades möchten Urlaub und weiters muss der Freibadbetrieb vorbereitet werden. Er stellt die Frage, ob das Hallenbad früher schließen soll.

 

Amtsleiterin Katharina Gehmaier erklärt, dass die Bediensteten im Frühjahr eine Woche Urlaub haben. Die restliche Zeit wird für Abschlußarbeiten im Hallenbad sowie für die notwendigen Vorbereitungsarbeiten für den Freibadebetrieb aufgewendet.

 

GV. Franz Schabetsberger ist der Meinung, dass man vielleicht einmal einen Putztrupp beschäftigen könnten. Der Öffnungstermin für das Freibad, nämlich 27. Mai, ist 14 Tag zu spät. Andere Bäder öffnen bereits am 15. Mai. Meistens ist Anfang Juni das Wetter schlecht. Auch ist der 27. August für die Schließung des Freibades zu früh. Die Schulkinder haben bis 10. September Schulferien und können aber nicht mehr baden gehen. Jedes Jahr werden die Öffnungszeiten gekürzt.

 

Weiters teilt er mit, dass das Dach beim Hallenbad bereits wieder undicht ist. Dies wurde ihm von einem Saunagast mitgeteilt.

 

Dies wurde bereits mit dem Architekten Bauböck besprochen, erklärt der Vorsitzende. Herr Architekt DI. Bauböck hat erklärt, dass man ihn bei einem nochmaligen Wassereintritt sofort verständigen soll, damit er diesen besichtigen kann. Er glaubt  nicht, dass das Dach undicht ist.

 

GV. Franz Schabetsberger teilt weiters mit, dass der Öffnungsbeginn des Hallenbades (15.00 Uhr) öfters zu Problemen führt. Zu dieser Zeit sind nämlich noch die Schulklassen anwesend und die Hallenbadbesucher dürfen daher nicht schwimmen.

 

Der Bürgermeister erklärt dazu, dass man den Schulunterricht nicht kürzen kann. Möglich wäre, die Öffnungszeit auf 16.00 Uhr zu verlegen.

 

Weiters soll der Gehsteig nach Pomedt nicht vergessen werden, erklärt GV. Franz Schabetsberger.  Weiters sollen Parkbänke Richtung Ordination Dr. Mooseder aufgestellt werden.

 

GR. Ernst Hintermayr ist der Meinung, dass bei der Schneeräumung der Schneematsch sofort wegzuräumen wäre. Dadurch hätte man sicher viel Geld einsparen können. Weiters soll der Verschönerungsweg (Voglmeir-Gendarmerie) entweder gestreut oder gesperrt werden (mit einem Hinweisschild, dass bei diesem Weg kein Winterdienst durchgeführt wird).

 

AL Gehmaier erklärt, dass sich dieser Weg nicht im Besitz der Gemeinde befindet. Dieser Weg gehört Herrn Penetsdorfer bzw. Frau Voglmeir. Herr Penetsdorfer hat erklärt, dass er einer Asphaltierung dieses Weg nicht zustimmen wird. Weiters ist er nicht bereit die Hecke zu schneiden.

 

GV. Anna Wolschlager schlägt vor, den zweiten Verschönerungsweg (Siala Elfriede-Buchinger Herbert), entweder zu asphaltieren bzw. in Zukunft mehr zu pflegen.

 

 

 

 

 


 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 14.12.1999 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:00 Uhr.

 

 

.................................................................            ........................................................

                     (Vorsitzender)                                                             (Gemeinderat)

 

 

 

.................................................................            ........................................................

                     (Schriftführer)                                                              (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: