Lfd.Nr. 26 Jahr 1999

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau               am 14. Dezember 1999.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der kwidmung der Getränkesteuer für alkoholische Getränke zu beschließen. Die alkoholische Getränkesteuer im Ausmaß von rund 840.000,-- soll für Vereinsförderungen ( S 100.000,--), Stromkosten Sportplatz (S 60.000,--), Säuglingsgutscheine (S 30.000,--), Hallenbad Darlehensrückzahlung (S 450.000,--) und Hallenbad Stromkosten (S 200.000,--)  verwendet werden.

Sollte die Getränkesteuer für alkoholische Getränke im Jahr 2000 fallen, wird die Gemeinde folgende Vorhaben nicht verwirklichen können:

Getränkesteuer S 1,200.000,--, davon 70 % alkoholische Getränkesteuer = S 840.000,--

Gehsteig Pomedt, Asphaltierung des Schulweges, Senkung der Baukosten bei der Musikschule.

In der Bürgermeisterkonferenz wurde mitgeteilt, dass die Marktgemeinde Riedau im Jahr 2000 einen Beitrag zum O.Ö. Verkehrsverbund leistenmuss. Die Marktgemeinde Raab fällt dafür heraus. Es wurde beim Amt der O.Ö. Landesregierung diesbezüglich telefonisch eine Anfrage gestellt und erklärt, dass die Marktgemeinde Riedau voraussichtlich S 80.000,-- zu bezahlen hat. Es erfolgt noch eine schriftliche Mitteilung, die aber bis heute nicht eingetroffen ist.

Betreffend der Ankündigungsabgabe ist der Prozentsatz mit 20 % der Ermessungsgrundlage festzulegen. Sollten die Einnahmen bei der Ankündigungsabgabe, welche mit S 400.000,-- veranschlagt ist, noch nicht eintreffen, sind weitere Kürzungen bei den Ausgaben vorzunehmen.

 

 

Gesamteinnahmen ordentl. Haushalt           33.477.000,--

Gesamtausgaben ordentl. Haushalt            33.477.000,--

Fehlbetrag                                           o,--

 

Gesamteinnahmen außerordentl. Haush.          5.398.000,--

Gesamtausgaben außerordentl. Haush.           5.860.000,--

Fehlbetrag                                      462.000,--

 

 

 

Der Bürgermeister stellt den Voranschlagsentwurf zur Diskussion.

 

Vizebürgermeister Peter Gahleitner stellt den Antrag, den vorliegenden Voranschlagsentwurf für das Finanzjahr 2000 zu genehmigen. Er bedankt sich beim Bürgermeister und der Amtsleiterin für die Erstellung des Voranschlages sowie bei den anderen Fraktionen bei der Mitarbeit.

 

Beschluss:        Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

TOP. 2.)    Getränkesteuerbescheid; Berufung gegen den Bescheid

            des Bürgermeisters.

 

Dieser Tagesordnungspunkt wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit bearbeitet. Vor Behandlung des nächsten Tagesordnungspunktes wird die Öffentlichkeit wieder hergestellt.

 

 

 

TOP. 3.)    Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.

 

Obmann GR. Friedrich Raschhofer bringt das Protokoll der letzten Kulturausschußsitzung zur Kenntnis.

 

TOP. 1.)    Veranstaltungen und Marktfest 2000.

 

Obmann GR. Friedrich Raschhofer begrüßt alle Anwesenden Mitglieder. Er erklärt, dass bei der letzten Sitzung des Kulturausschusses bereits über das Marktfest 2000 diskutiert wurde. Dabei wurde der Vorschlag ausgearbeitet zum Marktfest 2000 ein Sonnenwendfeuer auf dem Madlspergergrundstück durchzuführen. Dabei sollen alte Brauchtümer zum Sonnenwendfeuer vorgeführt werden (z.B. Feuerräder etc.). Auch wäre ein anschließender Fackelzug zum Marktplatz, wo abschließend die Abendveranstaltung mit Musikunterhaltung stattfinden soll, denkbar. Weiters könnte beim Madlspergergrundstück eine Feldmesse abgehalten werden. Die Vereine könnten z.B. beim Sonnenwendfeuer bestimmte Aufgaben übernehmen oder selbst alte dazupassende Brauchtümer aufführen. Zum Beispiel hat der Turnverein Riedau schon einmal eine solche Veranstaltung durchgeführt. Weitere Arbeiten wären z.B. Puppe bauen für Sonnenwendfeuer, Holzstoß aufbauen etc. Über den genaueþ•SFŽFŽ °$µÐ[1][1]w”˜°€¬jꬾ¨­¨­¨­¨­(Ä


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Lfd.Nr. 26 Jahr 1999

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau               am 14. Dezember 1999.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

Anwesende:

 

01. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer als Vorsitzender

02. Vizebürgermeister Peter Gahleitner

03. GV. Elfriede Kopfberger        15. GR. Anita Wolschlager

04. GV. Franz Stiglmayr      16. GR. Walter Ebner

05. GR. Herbert Leitner      17. GR. Maria Weiretmaier

06. GR. Gerhard Berghammer         18. GR. Johann Leitner

07. GR. Berta Scheuringer          19. GV. Gottfried Weilhartner

08. GR. Franz Köstlinger           20. GR. Heinrich Ruhmanseder

09. GR. Franz Mitterhauser         21. GR. Ernst Hintermayr

10. GR. Friedrich Raschhofer       22. GR. Ulrike Gumpoltsberger

11. GR. Monika Tallier       23. GR. Harald Parzer

12. GV. Franz Schabetsberger       24.

13. GR. Günter Ortner        25.

14. GR. Rudolf Hosner

 

Ersatzmitglieder:

GR. Wimmer Franz                   für               GR. Wolfgang Kraft

GR. Arthofer Franz                       für               GV. Anna Wolschlager

 

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina

 

 

 

 

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

 

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):

 

Es fehlen:

entschuldigt:                                        unentschuldigt:

 

GR. Wolfgang Kraft

GV. Anna Wolschlager

 

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  Klaus Waldenberger


Der Vorsitzende eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

    einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 06.12.1999

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 18.11.1999 bis zur

    heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-

    gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen

    diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht

    werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

-------

 

 

Tagesordnung:

 

 

  1. Genehmigung des Voranschlages für das Finanzjahr 2000.

  2. Getränkesteuerbescheid; Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters.

  3. Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.

  4. Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.

  5. Vergabe einer Wohnung im ISG-Wohnblock Riedau 25.

  6. Änderung des Pachtvertrages mit Herrn Kraft Wolfgang

  7. Änderung der Abfallgebührenordnung.

  8. Verordnung betreffend die Erlassung einer Ankündigungsabgabenordnung.

  9. Bericht des Bürgermeisters.

10. Allfälliges.

 

 


TOP. 1.)    Genehmigung des Voranschlages für das Finanzjahr 2000.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt, dass der Voranschlagsentwurf bereits in  den Fraktionen besprochen wurde.

Der ordentliche Haushalt wurde ausgeglichen erstellt. Der außerordentliche Haushalt weist einen Abgang in Höhe von S 462.000,-- auf.

Es liegt ein Erlass des Amtes der O.Ö. Landesregierung vor, in welchem folgendes mitgeteilt wird: Über das Schicksal der Getränkesteuer auf alkoholische Getränke kann derzeit noch keine endgültige Aussage gemacht werden. Den Gemeinden wird aber empfohlen, die Getränkesteuer auf alkoholische Getränke auch für das Jahr 2000 zu budgetieren. Um aber im Laufe des Jahres 2000 allenfalls notwendige budgetäre Maßnahmen treffen zu können,w ird den Gemeinden aber nachdrücklich empfohlen, gemäß § 23 GemHKRO eine jahresdurchschnittliche Kreditsperre für Ermessensausgaben zu verfügen. Der Gemeinderat hat auch für den Voranschlag wiederum die Zwecn Ablauf dieser Veranstaltung muss in einer eigenen Arbeitssitzung im Frühjahr beraten werden.

Mit den einzelnen Vereinsobmänner muss noch Kontakt aufgenommen werden, ob sie sich an dieser Veranstaltung beteiligen wollen.

Als Termin wird der 24. Juni 2000 festgelegt.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt, dass beim letzten Marktfest der Schwerpunkt auf den Arbeitskreis Jugend/Familie/Kultur gelegen ist. Er könnte sich vorstellen, dass wieder eine solche Veranstaltung durchgeführt wird, aber zu einem eigenen Termin. Damit ist auch der Arbeitskreis einverstanden.

 

GR. Gerhard Berghammer glaubt, dass Vereine die am Nachmittag etwas organisieren wollen, dies natürlich auch tun können. Zum Beispiel könnte auch die Hüpfburg wieder von der Raika aufgestellt werden.

 

Über diese Veranstaltung wird noch eingehend diskutiert.

 

Betreffend der Gemeindenachrichten sollen die Vereinsobmänner auf den Redaktionsschluss, den 15. jeden Monats, hingewiesen werden. Auch sollen die Vereine darauf achten, dass Veranstaltungstermine richtig und mit genauen Detailinformationen wie Uhrzeit etc. dem Gemeindeamt bekanntgeben werden.

 

Ab Jänner wird in jeder Ausgabe der Gemeindenachrichten ein Riedauer Verein der Bevölkerung vorgestellt. Das ausgearbeitete Formblatt dazu wurden bereits von einigen Riedauer Vereinen beim Gemeindeamt abgegeben. Die restlichen Verein werden von der Gemeinde noch über diese Gratiswerbeaktion informiert.

 

Die Schaukästen wurden bereits aufgestellt. Mitteilungen der Vereine sollen maximal eine A4-Seite ausmachen, um allen Vereine eine Präsentationsmöglichkeit zu geben. Plakate etc. sind beim Gemeindeamt abzugeben und werden von den Bediensteten in die Schaukästen gegeben.

 

Die Internetseite der Gemeinde soll ab Jänner aktualisiert und anschließend auch laufend gewartet werden.

 

TOP. 2.)    Allfälliges.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt, dass die Wirte Gintenreiter, Weissenböck und Laufenböck zu Silvester eine Veranstaltung durchführen. Geplant ist ein Zelt aufzustellen und eventuell ein großes Feuerwerk. Für das Feuerwerk haben die Wirte um einen finanziellen Beitrag gebeten. Das Zelt ist von seiner Seite her kein Problem, aber beim Feuerwerk hat er persönlich Bauchweh.

 

Darüber wird diskutiert und abschließend festgelegt, dass das Feuerwerk nicht von Seiten der Gemeinde finanziell gefördert werden soll. Eine Förderung der Werbung für diese Veranstaltung ist aber durchwegs denkbar.

 

BESPRECHUNG MIT DEN VEREINSOBMÄNNERN

 

Obmann Friedrich Raschhofer begrüßt die anwesenden Vereinsvertreter und bedankt sich für deren Erscheinen. Er gibt bekannt, dass die Schaukästen für die Vereine zur Verfügung stehen. Plakate etc. können beim Gemeindeamt abgegeben werden. Weiters werden in den Gemeindenachrichten die Veranstaltungstermine bekanntgegeben. Die Vereine sollten in Zukunft darauf achten, dass ihre Termine dem Gemeindeamt aktuell und rechtzeitig bekanntgegeben werden.

 

Weiters werden die Vereinsvertreter über die Durchführung des Marktfestes 2000 informiert.

 

Die Vereinsobmänner geben ihre Veranstaltungen bekannt. Diese werden in den Veranstaltungskalender aufgenommen und monatlich in den Gemeindenachrichten veröffentlicht. Auskünfte über freie Veranstaltungstermine etc. gibt es am Gemeindeamt.

 

Vereine, die sich bereit erklärt haben am Marktfest 2000 teilzunehmen:

Bauernbund, ARBÖ, Schwarzes Kreuz (Pferdekutschenfahrt und Autogrammstunde), Siedlerverein, ÖTB, ÖAAB.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer bedankt sich beim Obmann für seinen Bericht sowie bei den Mitglieder des Kulturausschusses für deren Mitarbeit.

 

 

 

TOP. 4.)    Bericht des Obmannes Wohnungsausschusses.

 

Obmann GR. Heinrich Ruhmanseder bringt das Protokoll der letzten Wohnungsausschußsitzung zur Kenntnis.

 

 

 

TOP. 1.)    Vergabe einer 98,39 m² Wohnung im ISG-Wohnblock in Riedau 25

      Vergabevorschlag für den Gemeinderat.

 

Obmann GR. Heinrich Ruhmanseder begrüßt alle Anwesenden.

Er gibt bekannt, dass 4 Bewerbungen für diese Wohnung vorliegen.

 

***anonymisiert***

 

Auf Grund der Richtlinien für eine objektive Wohnungsvergabe wurden die einzelnen Punkte vergeben.

 

***anonymisiert***

 

Anschließend wird darüber diskutiert, ob die 98 m²-Wohnung für Frau ***anonymisiert*** zu groß ist.

 

Abschließend stellt Obmann GR. Heinrich Ruhmanseder den Vergabevorschlag an den Gemeinderat, die freie Wohnung im ISG-Wohnblock Riedau 25 an die Familie ***anonymisiert*** zu vergeben.

 

Beschluss:        Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

TOP. 2.)    Allfälliges.

 

keine Wortmeldungen.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer bedankt sich beim Obmann für seinen Bericht sowie bei den Mitglieder des Wohnungsausschusses für deren Mitarbeit.

 

 

 

TOP. 5.)    Vergabe einer Wohnung im ISG-Wohnblock Riedau 25.

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass der Wohnungsausschuss einen Vergabevorschlag erarbeitet hat. Er stellt daher den Antrag, die freie Wohnung im ISG Wohnblock Riedau 25, Wohnung Nr. 7, an die ***anonymisiert*** mit 01.01.2000 zu vergeben.

 

Zu diesem TOP. gibt es keine weiteren Wortmeldungen.

 

Beschluss:        Alle Gemeinderäte stimmen diesem Antrag zu.

 

 

 

TOP. 6.)    Änderung des Pachtvertrages mit Herrn Kraft Wolfgang.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass Herr Wolfgang Kraft landwirtschaftlichen Grund und unter anderem auch das Baugrundstück der Gemeinde in Achleiten, gepachtet hat. Das genannte Grundstück wurde aber im Laufe dieses Jahres an Herrn Brunner verkauft. Durch den Verkauf vermindert sich die Pachtfläche und es ist daher der bestehende Pachtvertrag mit einem Nachtrag abzuändern.

 

Diese Abänderung wird von ihm wie folgt zur Kenntnis gebracht:

 

 

 

Nachtrag zum Pachtvertrag vom 23.03.1999

 

abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde Riedau und Herrn Wolfgang Kraft, wohnhaft in Riedau, Ottenedt 1.

 

Die Parteien kommen überein, das Grundstück Nr. 117/20 KG. Riedau (1.008 m2) aus dem Pachtvertrag herauszunehmen. Der Verpächter stellt keine wie immer gearteten Ansprüche. Die übrigen Bestimmung, vor allem der Pachtzins,  bleiben unverändert.

 

Gegenständlicher Nachtrag zum Pachtvertrag wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom          genehmigt.

 

 

GV. Franz Schabetsberger stellt abschließend den Antrag, den Nachtrag zum Pachtvertrag mit Herrn Wolfgang Kraft zu genehmigen.

 

Beschluss:        Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 7.)    Änderung der Abfallgebührenordnung.

 

 

Es ist eine Erhöhung bei der Abfallgebühr erforderlich, erklärt Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer. Im Vertrag mit dem Müllabfuhrunternehmen ist eine Klausel enthalten, nach der bei Überschreitung eines gewissen Prozentsatzes nach dem Verbraucherindex das Abfuhrunternehmen die Gebühren erhöhen kann. Dies ist nun der Fall. Die Grundgebühr soll unverändert bleiben. In der letzten Bezirksabfallverbandsversammlung wurde über die Abfallgebühren diskutiert. Durch die damalige Einführung des Gelben Sackes im Bezirk Schärding erspart sich jede Gemeinde S 14,00 pro Einwohner. Der Bezirk Ried i.I. hat zum Beispiel höhere Abfuhrgebühren, da es keinen Gelben Sack gibt.

 

Der Entwurf der neuen Abfallgebührenordnung wird wie folgt zur Kenntnis gebracht:

 

V E R O R D N U N G

 

des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 14.12.1999, mit der eine Abfallgebührenordnung erlassen wird.

Aufgrund des § 34 des O.Ö. Abfallwirtschaftsgesetzes 1997, LGBl. Nr. 86/1997, wird verordnet:

§ 1

Gegenstand der Gebühr

1. Für die Sammlung (Erfassung), Entsorgung und Verwertung von Abfällen ist eine   

    Abfallgebühr zu entrichten.

§ 2

Höhe der Gebühren

Die Abfallgebühr besteht aus der Grundgebühr und Mengengebühr:

I. Die GRUNDGEBÜHR beträgt jährlich:

      1.) für Haushalte:     

      a) pro Haushalt ........................................................................................S   360,--

      b) pro nicht bewohnten Hausobjekt (Kleinhausbauten) ..................... S   360,--     

 

      2.) für Anstalten, Betriebe, gewerbliche Objekte, öffentliche Einrichtungen und

      sonstige Arbeitsstellen:

      a) pro 90-Liter Restabfall-Behälter .........................................................S    180,--

          zusätzlich pro 10 Mitarbeiter eine Erhöhung um S 180,--

      b) pro 800 Liter Restabfall-Container .....................................................S   180,--

          zusätzlich pro 10 Mitarbeiter eine Erhöhung um S 180,--

      c) für Gaststätten je 30 Sitzplätze ..........................................................  S   180,--

II. Die MENGENGEBÜHR beträgt für Haushalte, nicht bewohnte Hausobjekte   

    (Kleinhausbauten), für Anstalten, Betriebe, gewerbliche  Objekte, öffentliche  

    Einrichtungen und sonstige Arbeitsstellen:

1.) für die RESTABFALL-ABFUHR je Abfuhr

      a) pro 90-Liter Restabfall-Behälter .................................................       S       42,--

      b) pro 800-Liter Restabfall-Container ..............................................       S     440,--

      c) je 60-Liter Abfallsack...................................................................     S       32,--

            d) je Wertmarke für einen 90-Liter Restabfall-Behälter ............. ...    S       42,--

      e) je Wertmarke für einen 800-Liter Restabfall-Container .............      S     440,--

2.) für die Anlieferung zur KOMPOSTIERUNG bei einer Jahresmenge von mehr als 5 m3 -

    die darüberliegende Menge:

      a) Grün- bzw. geschredderter Baum- und Strauchschnitt pro m3 ...       S  101,97

      b) von unzerkleinertem Baum- und Strauchschnitt pro m3 .............. S  152,90

3.) für die BIOABFALL-ABFUHR (Küchenabfälle)

      a) für 52 Bioabfall-Säcke ........................................................................ S     275,--

      b) für 26 Bioabfall-Säcke ........................................................................ S     140,--

            c) für Einzel-Bioabfall-Säcke ................................................................... S         6,--

§ 3

Gebührenschuldner

Gebührenschuldner ist der Grundstückseigentümer; im Falle des Bestehens von Baurechten oder Nutzungsrechten ist der Bauberechtigte bzw. der Nutznießer zur Entrichtung der Gebühren verpflichtet.

§ 4

Beginn der Gebührenpflicht

Die Verpflichtung zur Entrichtung der Geldleistungen nach § 2 II. beginnt mit Anfang des Monats, in dem die Sammlung und Abfuhr von Abfällen von den jeweiligen Grundstücken erstmals stattfindet und endet mit Ende des Monats, in dem die Abmeldung von der Abfuhr des jeweiligen Abfallbehälters beim Marktgemeindeamt Riedau erfolgt. Die Berechnungsgrundlage für die Berechnung der Grundgebühr bilden die zum Stichtag 01.03. und 01.09. gemeldeten Haushalte.

§ 5

Fälligkeit

Die Gebühren nach § 2 sind halbjährlich, und zwar am 15.5. und 15.11. eines jeden Jahres im Nachhinein zur Zahlung fällig. Die Geldleistung nach § 2 Pkt. II.1) c)bis e) und Pkt. II.3. a)bis c) sind beim Marktgemeindeamt Riedau sofort als Barerlag fällig, wobei die Müllsäcke nur in 10er Packungen abgegeben werden.

§ 6

Umsatzsteuer

In den im § 2 geregelten Gebühren ist die Umsatzsteuer im gesetzlichen Ausmaß enthalten (Inklusivgebühr).

§ 7

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 01.01.2000 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 15.12.1998 außer Kraft.

 

 

 

 

GR. Ernst Hintermayr stellt die Frage, ob bereits von anderen Abfuhrunternehmen Preisangebote eingeholt wurden.

 

Dazu erklärt der Bürgermeister, dass die derzeitigen Tarife äußerst günstig sind und es daher nicht klug wäre mit anderen Abfuhrunternehmen Verhandlungen aufzunehmen.

Weiters gibt der Bürgermeister bekannt, dass ab 2004 kein Restmüll mehr deponiert werden kann. Es laufen bereits Verhandlungen mit dem Müllverbrennungsunternehmen in Wels. Der BAV lässt sich derzeit aber noch nicht preislich festlegen. Das Verbrennen kostet S 2.500,00 pro Tonne Müll. Das Problem besteht darin, dass immer noch 25 % biogener Abfall in die Restmülltonne gelangt. Daher wird das Verbrennen teuer.

 

GV. Franz Stiglmayr stellt die Frage, ob es nicht möglich wäre, dass die Mülltonnen vom Abfuhrunternehmen gewogen werden und somit die Gebühr nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden kann,  also nach dem Verursacherprinzip.

Diese Möglichkeit wird im Gemeinderat diskutiert.

 

Abschließend stellt der Bürgermeister den Antrag, den  vorliegen Entwurf der Abfallgebührenordnung zu genehmigen.

 

Beschluss:        Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

 

TOP. 8.)    Verordnung betreffend die Erlassung einer Ankündigungsabgabe.

 

Der Bürgermeister berichtet, dass der Gemeindebund den Gemeinden die Erlassung einer Ankündigungsabgabe empfiehlt.

Diese Entwurf der Verordnung, welcher vom Gemeindebund zur Verfügung gestellt wurde, ist in den Fraktionen bereits durchbesprochen worden. Sie enthält Angaben darüber wer zahlen muss und wofür man zahlen muss. Für die Gemeinde Riedau würde dies eine Einnahme von S 400.000,00 im Jahr bedeuten. Derzeit werden diese Beträge zur Gänze von den Landeshauptstädten kassiert. Der Gemeindebund hat sich jedoch dagegen gewährt. In Zukunft soll die Ankündigungsabgabe (geschätzt mit S 200,00 pro Einwohner) auf die einzelnen Gemeinden aufgeteilt werden. Die genaue Handhabung bzw. Durchführung der Einhebung dieser Abgabe ist noch nicht genau bekannt. Genaue Durchführungsbestimmungen dazu werden noch vorgelegt werden.

Die Verordnung wird zur Kenntnis gebracht:

 

 

Verordnung

 

des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 14.12.1999 betreffend die Erlassung einer Ankündigungsabgabenordnung.

Gemäß dem freien Beschlussrecht des § 15 Abs 3 Z 4 FAG, BGBl. 1996/201 idgF, sowie § 1 Ankündigungsabgabe-Gesetz, LGBl 18/1950 idgF, wird verordnet:

§1

Allgemeine Bestimmungen

(1) Von öffentlichen Ankündigungen innerhalb des Gemeindegebietes ist eine Abgabe an die Gemeinde Riedau zu entrichten.

§2

Gegenstand der Abgabepflicht

(1) Der Ankündigungsabgabe unterliegen alle öffentlichen Ankündigungen im Gemeindegebiet.

(2) Öffentliche Ankündigungen im Sinne des Abs 1 sind alle Ankündigungen in Schrift, Bild oder Ton, welche an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen oder in öffentlichen Räumen (Theatern, Kinos, Gast- und Kaffeehäusern, Vergnügungslokalen, Ausstellungshallen, Bahnhöfen, öffentlichen Verkehrsmitteln und dergleichen) angebracht, ausgestellt oder vorgenommen werden, einschließlich der durch Lautsprecher, durch Lichtwirkungen - insbesondere durch Diapositive - oder in anderer Weise hervorgebrachten, ohne Unterschied der Herstellungsart (durch Handschrift, Maschinenschrift, Druckschrift, Anstrich, Lichtwirkung, Lichtbilder, Diapositive, Tongeräte, Lautsprecher und dergleichen).

(3) Öffentliche im Sinne des Abs 2 sind Ankündigungen auch dann, wenn sie von den im Abs 2 umschriebenen Örtlichkeiten, Räumen und dergleichen wahrgenommen werden können.

(4) Auch private Räume sind öffentliche Räume im Sinne des Abs 2, wenn sie dem allgemeinen Zutritt offen stehen. Der Umstand, dass solche Räume nur vorübergehend oder nur gegen Entgelt allgemein betreten werden können, nimmt ihnen nicht diese Eigenschaft.

(5) Auch Verkehrsmittel sind öffentliche Räume; Ankündigungen in oder an einem Verkehrsmittel unterliegen aber nur dann  der Abgabe, wenn es vorwiegend dem Verkehr innerhalb des Gemeindegebietes dient.

(6) Ankündigungen im Sinne des § 1 sind ferner alle fremden Ankündigungen durch Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), die im Gemeindegebiet zu empfangen sind. Unerheblich ist, ob diese durch terrestrische Ausstrahlung, Satellitenübertragung, Kabelfernsehen oder sonstige Art und Weise übertragen werden.

§3

Befreiung

(1) Von der Abgabe sind befreit:

a)    Ankündigungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften (Ankündigungen erwerbswirtschaftlicher Unternehmungen dieser Körperschaften sind von der Abgabe jedoch nicht befreit).

b)    Ankündigungen, die Wahlen in die öffentlich-rechtlichen Körperschaften zu den allgemeinen Vertretungskörpern betreffen.

c)    Ankündigungen öffentlicher Verkehrsunternehmungen über ihre Verkehrs- und Beförderungsverhältnisse und ihre Verkehrs- und Beförderungsbedingungen.

d)    Betriebsbezeichnungen, Firmenschilder und andere Anschriften an Betriebstätten, Geschäftsräumen, Wohnungen oder eigenen Betriebsmitteln, die den Geschäftsbetrieb oder die Privatangelegenheiten des Eigentümers, der Bewohner oder des Geschäftsinhabers selbst betreffen. Hierunter fallen auch Ankündigungen anderer Betriebe, wenn deren Waren in oder an Räumen, in denen die Ankündigung abgebracht ist, zum Kaufe angeboten werden. Die Abgabefreiheit in gemieteten Räumen tritt nicht ein, wenn sie der Geschäftsinhaber nur zur Anbringung von Ankündigungen gemietet hat.

e)    Suchanzeigen nach vermissten Personen.

f)    Ankündigungen, die ausschließlich oder vorwiegend wissenschaftlichen, kulturellen, gemeinnützigen oder Bildungszwecken dienen.

g)    Ankündigungen bezüglich solcher Firmenschilder und Aufschriften, die vorwiegend als Wegweiser dienen und nicht außergewöhnlich groß sind und welche begründeterweise nicht am Standorte des Betriebes, sondern an den Ecken jener Straßen angebracht sind, in denen der Standort des Betriebes gelegen ist.

§4

Ausmaß der Abgabe und Bemessungsgrundlage

(1) Von solchen Ankündigungen, für deren Veröffentlichung ein Entgelt entrichtet wird, bildet das Entgelt die Bemessungsgrundlage. Die Abgabe beträgt 20 v.H. der Bemessungsgrundlage. Wird das Entgelt jeweils für bestimmte Zeitabschnitte entrichtet, ist die Abgabe von jedem Teilbetrage zu zahlen. Die Umsatzsteuer gehört nicht zur Bemessungsgrundlage im Sinne dieses Absatzes.

(2) Die Abgabe von solchen Ankündigungen, für die ein Entgelt im Sinne des Abs 1 nicht entrichtet wird, beträgt

a) wenn die Ankündigung optisch wirkt, 2,-- S für jeden angefangenen Quadratmeter ihres Ausmaßes je angefangenen Monat pro Stück;

b)wenn die Ankündigung akustisch wirkt, S 20,-- je angefangenen Tag.

(3) Die Abgabe von Ankündigungen, die im Umherziehen durchgeführt werden, beträgt

a) bei Ankündigungen gemäß Abs 2 lit a bei einer Zeitdauer bis zu einem Tag das Fünffache, bis zu einer Woche das Zehnfache und über eine Woche je angefangenen Monat das Zwanzigfache des angeführten Satzes.

b) bei Ankündigungen gemäß Abs 2 lit b das Fünffache der angeführten Sätze.

(4) Die Abgabe von Ankündigungen durch Flugzettel wird mit S 1,-- je hundert Stück bemessen.

(5) Werden Ankündigungen im Sinne des § 2 Abs 6 nicht ausschließlich im Gemeindegebiet empfangen, so bildet die Bemessungsgrundlage der Anteil des Entgeltes, der dem Anteil der Einwohnerzahl der Gemeinde an der Einwohnerzahl des Zielgebietes entspricht. Als Zielgebiet gilt jenes Gebiet, für das eine Ankündigung iSd § 2 Abs 6 objektiv bestimmt ist. Unerheblich ist das technisch mögliche Empfangsgebiet. Als Zielgebiet werden nur Gebiete innerhalb der Republik Österreich berücksichtigt. Andere Gebiete können nur dann berücksichtigt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Ankündigungen im wesentlichen für diese bestimmt sind.

Weist der Ankündigende oder der Unternehmer im Sinne des § 5 Abs 2 nach, dass bei einer Verbreitung der Rundfunkankündigungen durch Kabelnetzwerke die Verhältniszahlen der Kabelnetzteilnehmer von den Verhältniszahlen der Einwohnerzahlen wesentlich abweichen, so sind auf Antrag die Verhältniszahlen der Kabelnetzteilnehmer für die Besteuerung heranzuziehen.

Die Einwohnerzahlen sind jeweils der letzten amtlichen Volkszählung zu entnehmen.

(6) Anstelle der Berechnung der Abgabe nach den Abs 1 bis 5 kann eine Pauschalierung durch Vereinbarung treten, soweit dadurch das steuerliche Ergebnis nicht wesentlich verändert wird. Veränderungen, welche das steuerliche Ergebnis nach den Bestimmungen der Abs 1 bis 5 um 10 v.H. und darüber unter- oder überschreiten würden, sind wesentlich.

§ 5

Abgabenschuldner

(1) Zur Entrichtung der Abgabe ist verpflichtet, wer eine Ankündigung vornimmt oder vornehmen lässt.

(2) Wird die Ankündigung durch ein gewerbsmäßiges Ankündigungsunternehmen oder durch ein Rundfunkunternehmen durchgeführt, so ist dieses zur Entrichtung der Abgabe verpflichtet; es haftet mit dem Auftraggeber zur ungeteilten Hand für die Abgabe.

§ 6

Fälligkeit und Entrichtung der Abgabe

(1) Die Abgabenschuld entsteht mit der Veröffentlichung der Ankündigung.

(2) Unternehmen im Sinne des § 5 Abs 2 die Ankündigungen gegen Entgelt durchführen, sind verpflichtet, für jeden Monat bis spätestens zum 10. des darauffolgenden Monates dem Gemeindeamt unaufgefordert eine Abrechnung über alle der Ausgaben unterliegenden Entgelte vorzulegen und innerhalb der gleichen Frist die hiernach sich ergebende Abgabe ohne Zahlungsauftrag oder vorherige amtliche Bemessung beim Gemeindeamt einzuzahlen. In die Abrechnung sind alle vereinbarten Entgelte einzubeziehen. Wird bei Dauerankündigungen das Entgelt nicht auf einmal, sondern für bestimmte Zeitabschnitte geleistet, kann der jeweils fällig gewordene Teilbetrag des Entgeltes in die Abrechnung aufgenommen werden.

(3) Wer eine Ankündigung ohne Heranziehung eines Unternehmens nach § 5 Abs 2 durchführt, hat von Vornahme der Ankündigung dies unter Angabe der für die Bemessung der Abgabe erforderlichen Umstände beim Gemeindeamt anzumelden und gleichzeitig die entfallende Abgabe zu entrichten.

(4) Die Abgabe für ununterbrochen andauernde Ankündigungen ist als unteilbare Jahresgebühr im Laufe des Monates Jänner eines jeden Jahres zu entrichten.

§7

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag, frühestens mit

1. Jänner 2000 in Kraft.

 

 

 

GR. Heinrich Ruhmanseder glaubt nicht daran, dass die Gemeinde zur Gänze in den Genuss dieser S 400.000,00 kommen wird, da sich die Landeshauptstädte sicherlich nicht damit einverstanden erklären werden.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer stellt den Antrag, die vorliegende Verordnung betreffend der Ankündigungsgabe, zu genehmigen. Er gibt bekannt, dass bei der Bürgermeisterakademie von den Landespolitikern erklärt wurde, dass diese Ankündigungsgabe durchgeführt wird, auch gegen den Widerstand der Landeshauptstädte.

 

Beschluss:        Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen diesem Antrag zu.

 

 

 

 

TOP. 9.)    Bericht des Bürgermeisters.

 

Der Bürgermeister bringt das Verzichtschreiben des Ersatzmitgliedes Joachim Sakoparnig vollinhaltlich zur Kenntnis. Herr Sakoparnig verzichtet damit auf sein Mandat als Ersatzmitglied des Gemeinderates der FPÖ-Fraktion.

 

Weiters bringt er das Einladungsschreiben des Vereines 413 Bundschuh Ried, für die Veranstaltung im Jänner in der Mehrzweckhalle den Gemeinderäten zur Kenntnis. Obmann dieses Vereines ist Bürgermeister a.D. Otto Wieser.

 

Das Schwarze Kreuz, Landesstelle Oberösterreich, bedankt sich für die Vereinsförderung an die Ortsstelle des Schwarzen Kreuzes Riedau.

 

Anschließend bringt der Bürgermeister den Jahresbericht 1999 zur Kenntnis:

 

Jahresbericht 1999

Stand 06.12.1999

 

Der Gemeinderat hat in 11 Sitzungen insgesamt 99 Tagesordnungspunkte behandelt. 71 dieser behandelten Angelegenheiten konnten einstimmig erledigt werden.

Der Gemeindevorstand hat 11 Sitzungen abgehalten, in denen  73 Tagesordnungspunkte einstimmig behandelt wurden.

 

Die Ausschüsse haben ihre Aufgabe wahrgenommen und

 

der Bauausschuss ist in      4 Sitzungen,

der Prüfungsausschuss in     3 Sitzungen,

der Umweltausschuss in 2 Sitzung,

der Kulturausschuss in 3 Sitzungen,

der Wohnungsausschuss in     5 Sitzungen und

der Personalbeirat zu        4 Sitzung

zu Beratungen und Beschlußfassungen zusammengetreten.

 

In unserem Standesamt wurden 10 Paare getraut

und im Gemeindegebiet sind 19 Geburten und 11 Sterbefälle zu verzeichnen.

 

Im Gemeindegebiet sind 88 Hunde gemeldet.

Von der Baubehörde wurden:

8     Wohnhausneubauten

3     Gartenhütten

1     Ölfeuerungen

2     Gasheizungsanlagen

1     Dachgeschoßausbau

3     Garagenneubauten

2     Einfriedungen

6     Zu- und Umbau

136   Baufertigstellungsanzeigen

62    Grundsteuerbefreiungen

1     Carport

190   Bescheide f. Aufschließungsbeiträge

1     Holzhütte

2     Abbrüche

Die Gemeindebücherei besitzt zur Zeit 1.712 Bücher und dazu werden noch laufend ca. 100 Bücher von der Wanderbücherei zur Verfügung gestellt. 299 Leser haben 1999

463 Bücher ausgeliehen.

Die Gemeinde unterstützt laufend die örtlichen Vereine und Organisationen. Es wurden z.B. in diesem Jahr bereits 9.121 Kopien für Vereine und Vereinigungen angefertigt.

Bei der Auswertung der Volkszählung 1991 wurden für unsere Gemeinde 1902 Einwohner registriert.

Der jetzige Einwohnerstand ist um 143 Personen gestiegen und beträgt nun

2045 Hauptwohnsitze.

Mit Wohnsitz sind in Riedau 90 Personen gemeldet.

Gesamteinwohnerstand: 2135

Die Volksschule Riedau besuchen    130   Schulkinder

Die Hauptschule Riedau besuchen    210   Schüler,

                                   davon

                                     84 Schüler aus Riedau

                                     92 Schüler aus Zell an der Pram

                                     32 Schüler aus Dorf an der Pram

                                       1       Schüler aus Taiskirchen

                                       1       Schüler aus Andorf

170 Kinder nehmen an der Schülerausspeisung teil. (ohne Aufsicht)

132   Kinder sind Fahrschüler

Schuldenstand am 01.01.2000

normalverzinslich              2,040.881,--

niederverzinslich            20,657.202,--

ohne Gemeindebelastung                               4,346.632,--

Invest.-Darlehen                  

      Gesamt                  22,698.083--                 4,346.632,--

Verschuldung pro Einwohner (2.045 Hauptwohnsitze)

Gesamtverschuldung                   11.099,30

davon

      normalverzinslich       997,98

      davon niederverzinslich         10.101,32

 

Durchgeführte Vorhaben im Jahre 1999:

Sanierung der Vormarktstraße und

Erneuerung der Wasserleitung in der Vormarktstraße und

Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der  Vormarktstraße sowie Erweiterungen im Ortsgebiet

Errichtung eines Verkehrsflächenteilers für die Sicherung des Schulweges

Errichtung eines Gehsteiges

verschiedene Straßensanierungen

Bau eines Wasserbehälters in der Ortschaft Habach (Wagneredt)

Verschönerungsarbeiten im Marktbereich (speziell für das Musikfest)

Bezahlung der ersten Rate für den Ankauf der Musikschule

Bau eines Straßenstückes in der Ortschaft Schwabenbach

Ausfinanzierung der Güterwege Schwaben, Berg und Hirschleiten

Gestaltung eines neuen Kontainerplatzes

 

Abschließend bedankt sich der Bürgermeister bei allen Gemeinderäte für die Mitarbeit im abgelaufenen Jahr. Manchmal hat es sicherlich Unstimmigkeiten gegeben, aber wichtiger ist die aktive Zusammenarbeit unter den Gemeinderäten. Er bedankt sich bei den Obmännern der Ausschüsse und deren Mitglieder für die rege Mitarbeit. Es ist sicherlich nicht immer leicht, überhaupt wenn es um Kosten bzw. Gebühren für die Gemeindebürger geht. Er bedankt sich auch bei allen Fraktionsführer sowie bei der Amtsleiterin und wünscht allen ein gesegnetes Weihnachtsfest, Zeit für die Familie, ein glückliches, erfolgreiches Jahr 2000, vor allem aber Gesundheit. Für das Jahr 2000 stehen einige wichtige Projekte an, wie z.B. der Musikschulbau, der Bahnhofsumbau und auch viele kleine Arbeiten und lädt alle zur Mitarbeit ein.

 

Vizebürgermeister Peter Gahleitner bedankt sich im Namen des Gemeinderates beim Bürgermeister. Dieser hat unheimlich viele Vereine im abgelaufenen Jahr besucht, was eben sehr wichtig ist. Der Bürgermeister hat immer den Konsens im Gemeinderat gesucht. Weiters bedankt er sich bei der Amtsleiterin für die Zusammenarbeit und auch für die geleistete Arbeit der Gemeindemitarbeiter. Er ersucht um Weiterleitung seines Dankes an die Gemeindemitarbeiter. Man kann mit der geleisteten Arbeit der Gemeindemitarbeiter sehr zufrieden sein. Weiters gilt sein Dank den beiden Fraktionen und natürlich seiner eigenen. Im Großen und Ganzen wurde viel erreicht und gut gearbeitet, auch wenn es manchmal etwas schwierig schien. Wichtig ist vor allem die Art der Zusammenarbeit und über die kann man zufrieden sein. Abschließend wünscht er allen ein frohes Weihnachtsfest und für das Jahr 2000 alles Gute.

 

GV. Franz Schabetsberger bedankt sich ebenfalls bei allen Mitgliedern des Gemeinderates, bei den Gemeindebediensteten und bei der Amtsleiterin für die gute Zusammenarbeit. Einige Sachen könnte man sicherlich noch ändern. Vielleicht ist dies im neuen Jahr möglich. Er wünscht ebenfalls ein frohes Weihnachtsfest und für 2000 alles Gute.

 

Auch GV. Gottfried Weilhartner bedankt sich bei den Gemeinderäten, der Amtsleiterin und den Gemeindebediensteten für die Zusammenarbeit. Es ist seiner Meinung nach ein sehr gutes Jahr gewesen. Es wurde viel erreicht. Auch er wünscht ein frohes Weihnachtsfest und für das Jahr 2000 alles Gute.

 

Amtsleiterin Katharina Gehmaier bedankt sich beim Gemeinderat für den ausgesprochen Dank an die Gemeindemitarbeiter und sie wird diesen weiterleiten. Auch sie wünscht Gemeinderatsmitgliedern ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das Jahr 2000.

 

 

 

TOP. 10.)   Allfälliges.

 

Unter diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen.

 

 

 


 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 18.11.1999 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20:00 Uhr.

 

 

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                     (Vorsitzender)                                                             (Gemeinderat)

 

 

 

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                     (Schriftführer)                                                              (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: