Lfd.Nr. 18 Jahr 1999

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau               am 23. März 1999

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

Anwesende:

 

01. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer als Vorsitzender

02. Vizebürgermeister Peter Gahleitner         14. GR. Rudolf Hosner

03. GV. Elfriede Kopfberger        15. GR. Anita Wolschlager

04. GV. Franz Stiglmayr      16. GR. Walter Ebner

05. GR. Herbert Leitner      17. GR. Maria Weiretmaier

06. GR. Berta Scheuringer          18. GR. Johann Leitner

07. GR. Franz Köstlinger           19. GV. Gottfried Weilhartner

08. GR. Franz Mitterhauser         20. GR. Ulrike Reisinger

09. GR. Friedrich Raschhofer       21. GR. Harald Parzer

10. GR. Monika Tallier       22.

11. GV. Franz Schabetsberger       23.

12. GV. Anna Wolschlager           24.

13. GR. Günter Ortner        25.

 

Ersatzmitglieder:

GR. Franz Wimmer                   für         GV. Wolfgang Kraft

GR. Manfred Fattinger              für         GR. Ernst Hintermayr

GR. Karl Wagneder                  für         GR. Heinrich Ruhmanseder

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. Gumpinger Adolf.

 

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):

 

Es fehlen:

entschuldigt:                                        unentschuldigt:

GR. Wolfgang Kraft                                   GR. Gerhard Berghammer

GR. Ernst Hintermayr

GR. Heinrich Ruhmanseder

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  FI. Katharina Gehmaier

 


 

 

Der Vorsitzende eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

    einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 16.03.1999

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 01.03.1999 bis zur

    heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-

    gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen

    diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht

    werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

 

Tagesordnung:

 

 

 1. Abschluss eines Pachtvertrages.

  2. Beratung bez. eines Ansuchens um Grundkauf in Berg.

  3. Pferdesportverein Riedau; Ansuchen um Führung des Gemeindewappens.

  4. Löschungserklärungen  für Grundstücke in Achleiten und Pomedt.

  5. Bericht des Obmannes des Bauausschusses.

  6. Bericht des Obmannes des Umweltausschusses.

  7. Bericht des Obmannes des Personalausschusses.

  8. Vergabe des freien Postens in der Buchhaltung.

  9. Bericht des Bürgermeisters.

10. Allfälliges.

 

 

 



TOP. 1.)  Abschluss eines Pachtvertrages.

 

 

Es wurde ein Pachtvertragsentwurf zwischen Marktgemeinde Riedau und Herrn Wolfgang Kraft, Riedau, Ottenedt 1, vorbereitet, berichtet Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer. Mit diesem Pachtvertrag werden die landwirtschaftlichen Grundstücke der Marktgemeinde an Herrn Kraft Wolfgang verpachtet. Herr Winklinger Georg und Herr Weilhartner Anton haben die bestehenden Pachtverträge gekündigt.

Folgende Grundstücke sind in diesem Pachtvertragsentwurf mit Herrn Kraft Wolfgang enthalten:

 

Parz. 693   KG. Vormarkt-Riedau            2.430 m2 neben der ÖBB

Parz. 57/5  KG. Vormarkt-Riedau               700 m2 neben Moritzhuber

Parz. 117/20      KG. Riedau                     1.008 m2 in Achleiten

Parz. 110/1       KG. Riedau                   12.720 m2 Madlspergergrund

Parz. 112   KG. Riedau                     1.636 m2 Madlspergergrund

Parz. 113/1       KG. Riedau                     1.708 m2 Madlspergergrund

Parz. 113/2 KG. Riedau                        180 m2 Madlspergergrund

 

Der Pachtzins hat ausschließlich nominellen Wert, da es auch für die Gemeinde nicht mehr leicht ist, für  kleine Grundstücke einen Pächter zu finden.

 

GV. Schabetsberger stimmt dem Bürgermeister zu. Speziell bei den  Madlspergergründen, durch welche ja der Schulweg führt, muss die Gemeinde froh sein, dass die Wiesen gemäht werden. Er stellt den Antrag, vorliegenden  Pachtvertrag zu genehmigen.

GV. Dir. Weilhartner gibt auch zu diesem Pachtvertrag die Zustimmung.

 

 

P A C H T V E R T R A G

 

abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde Riedau, vertreten durch die Unterzeichneten als Verpächter einerseits und Herrn Wolfgang Kraft, wohnhaft in Riedau, Ottenedt 1, als Pächter andererseits, wie folgt:

I.

Die Marktgemeinde Riedau verpachtet und übergibt an Herrn Wolfgang Kraft und dieser pachtet und übernimmt von der Erstgenannten die nachbezeichneten der Marktgemeinde eigentümlichen, gehörigen Grundstück, nämlich die

Parz. 693   KG. Vormarkt-Riedau                        2.430 m2

Parz. 57/5  KG. Vormarkt-Riedau                           700 m2

Parz. 117/20      KG. Riedau                     1.008 m2

Parz. 110/1       KG. Riedau                   12.720 m2

Parz. 112         KG. Riedau                     1.636 m2

Parz. 113/1       KG. Riedau                     1.708 m2

Parz. 113/2 KG. Riedau                        180 m2

auf die Dauer eines Jahres, beginnend mit 23.3.1999. Die Pachtdauer verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn dieser Vertrag nicht spätestens am 31. Oktober des laufenden Jahres gekündigt wird. Das Kündigungsrecht steht jedem der Vertragsschließenden zu.

II.

Der Pachtzins beträgt jährlich S 200,-- (in Worten Schilling zweihundert). Der Pachtzins ist erstmals bei Vertragsabschluss, ansonsten jährlich im vorhinein bis spätestens 30. Jänner jeden Jahres bei der Gemeindekasse zu erlegen. Wird der Pachtzins nicht rechtzeitig erlegt, so ist die Verpächterin berechtigt, diesen Vertrag für aufgelöst zu erklären und über den Pachtgegenstand frei verfügen.

Die öffentlichen Abgaben wir Grundsteuer, Landwirtschaftskammerumlage, Beitrag zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung, sind im Pachtschilling mitinbegriffen.

III.

Der Pächter verpflichtet sich, die gepachteten Grundstücke während der Dauer des Pachtes mit jenem Fleiße und jener Sorgfalt zu bewirtschaften, die ein ordentlicher Landwirt bei der Bewirtschaftung der ihm selbst eigentümlichen Grundstück anzuwenden pflegt oder jede nachteilige Veränderung mit dem Pachtobjekte zu unterlassen.

IV.

Alle auf dem Pachtobjekt befindlichen Wege, Gräben, Stege, Brücken hat der Pächter auf seine Kosten in ordentlich benützbarem Zustand zu erhalten.

Dem Verpächter bleibt das Recht vorbehalten, über das Pachtobjekt seine eigenen Wirtschaftsfuhren zu verrichten oder verrichten zu lassen und dritten Personen das Befahren des Pachtobjektes mit ihren Wirtschaftsfuhren zu gestatten. Der Pächter verpflichtet sich, keinerlei Benützung des Pachtobjektes durch dritte Personen, die sich nicht mit einer ausdrücklichen Erlaubnis des Verpächters auszuweisen vermögen, zu dulden; insbesondere darf der Pächter nicht dulden, dass sich dritte Personen hinsichtlich des Pachtobjektes irgendwelche Grundservitute anmaßen.

Jeden einzelnen Fall der Benützung des Pachtobjektes durch dritte Personen, der ohne ausdrückliche Einwilligung des Pächters erfolgt, ist der Pächter verpflichtet, sofort der Marktgemeinde Riedau anzuzeigen. Im Falle, dass diese Anzeige unterlassen wird, ist der Verpächter berechtigt, diesen Vertrag für aufgelöst zu erklären und über den Pachtgegenstand nach seinem Belieben zu verfügen.

V.

Der Pächter darf das Pachtobjekt ausschließlich nur zum Betriebe der Landwirtschaft auf demselben benützen, wobei sich der Verpächter jegliches Nutzungsrecht der auf dem Pachtobjekt jeweils befindlichen Bäume aller Art vorbehält.

Dem Pächter ist es daher insbesondere auch nicht gestattet, aus dem Pachtobjekt Mergel, Schotter, Sand, Lehm zu gewinnen oder Bäume zu fällen.

Jedwede Kulturänderung ist nur mit ausdrücklicher Bewilligung des Verpächters gestattet.

VI.

Sowohl Afterpachtung als auch zessionsweise Übertragung der Rechte des Pächters aus diesem Vertrage ist nur mit vorheriger Genehmigung des Verpächters zulässig.

VII.

Der Pächter nimmt alle Gefahren ohne jede Ausnahme auf sich und hat in keinem Falle einen Anspruch auf einen Erlaß des Pachtzinses oder eines Teiles desselben.

VIII.

Für ein bestimmtes Flächenausmaß oder für eine bestimmte Eigenschaft des Pachtobjektes übernimmt der Verpächter keine Haftung.

IX.

Falls der Pächter während der Pachtdauer stirbt, steht dem Verpächter das Recht zu, diesen Vertrag für aufgelöst zu erklären und über den Pachtgegenstand nach seinem Belieben verfügen.

X.

Wenn der Verpächter in Gemäßheit dieses Vertrages diesen für aufgelöst erklärt oder kündigt, hat der Pächter das Pachtobjekt an den Verpächter zurückzustellen, ohne irgendwelche Ansprüche auf Vergütung oder Schadenersatz zu stellen berechtigt zu sein. Allein derjenige Teil des vorausbezahlten jährlichen Pachtzinses, welcher auf das rechtliche Pachtjahr entfällt, wird an den Pächter zurückerstattet. Endet der Pacht im Falle der Vertragsauflösung vor der Ernte, so werden dem Pächter auch die ordnungsgemäß nachgewiesenen Kosten und Auslagen, die er für die vertragsmäßige Düngung und Bestellung der verpachteten Grundstücke im betreffenden Pachtjahre bereits aufgewendet hat, vom Verpächter ersetzt.

XI.

Auf Vertragsanfechtung wegen Verletzung des gemeinen Wertes wird allseits verzichtet.

XII.

Im Falle der Endigung des Pachtes ist das Pachtobjekt in gewöhnlicher wirtschaftlicher Kultur an den Verpächter zurückzustellen.

XIII.

Die Kosten der Errichtung dieses Vertrages und die hievon entfallenden Stempel und sonstigen Gebühren trägt der Pächter.

Dieser Vertrag ist nur in einer Urschrift ausgefertigt, welche der Gemeinde gehört, während der Pächter eine einfache Durchschrift dieses Vertrages oder aber über sein Ersuchen und auf seine Kosten eine gerichtlich beglaubigte Abschrift dieses Vertrages erhält.

Gegenständlicher Pachtvertrag wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom            genehmigt.

 

 

Beschluss: Der Pachtvertrag wird von den Mitgliedern des Gemeinderates einstimmig               angenommen.

 

 

 

 

TOP. 2.)  Beratung bez. Ansuchen um Grundkauf in Berg.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer bringt das Ansuchen von Herrn Hermann Kraft, mit welchem er um den Verkauf eines Grundstücksteiles aus der Parzelle 1324/1 KG. Riedau ersucht, vollinhaltlich zur Kenntnis.

Herr Kraft hat persönlich beim ihm vorgesprochen und um Verkauf eines Grundstücksteiles aus dem Öffentlichen Gut ersucht. Mit Herrn Zotscher vom Bezirksbauamt Ried im Innkreis wurde eine Bauberatung an Ort und Stelle durchgeführt und dabei festgestellt, dass dort zwei Garagen errichtet werden könnten, aber nur unter der Bedingung, dass die Tore mit einem elektrischen Türöffner geöffnet werden, damit der Verkehr nicht behindert wird.

GR. Ortner gibt dazu folgende Stellungnahme ab: da er selbst betroffener Anrainer ist, kann er die Situation gut beurteilen. Derzeit ist das Einfahren in den Parkplatz bzw. das Ausfahren vom Parkplatz erschwert, da Herr Kraft sein Auto direkt im Kreuzungsbereich parkt. Das Teilgrundstück, welches Herr Kraft kaufen will, ist derzeit Wiese und muss zweimal jährlich von den Gemeindearbeitern gemäht werden. Wenn Garagen aufgestellt werden, ist der optische Eindruck zwar nicht sehr gut, er verhält sich aber in dieser Sache neutral.

 

GV. Dir. Weilhartner teilt mit, dass durch die Errichtung der Garagen die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird. Optisch gesehen ist es nicht schön. Herr Kraft könnte schräg gegenüber seinem Wohnhaus, wo er ein Grundstück besitzt, auch eine Garage errichten. Wenn die Gemeinde auf das Öffentliche Gut verzichten kann, dann wäre es besser, diesen Grundstücksteil einem Anrainer, z. B. der Familie Wagnermair, zu verkaufen. Seine Fraktion steht diesem Ansuchen ablehnend gegenüber.

 

Der Bürgermeister erklärt, falls es zu einer Errichtung einer Garage käme, dies nur eine mit “Giebeldach” sein dürfe.

 

GV. Schabetsberger schlägt vor, als nächsten Schritt die Anrainer zu befragen.

Dies wird allgemein zur Kenntnis genommen.

 

 

TOP. 3.) Pferdesportverein Riedau; Ansuchen um Führung des Gemeindewappens.

 

Der Pferdesportverein Riedau stellt mit Schreiben vom 02.03.1999 folgendes Ansuchen, erklärt der Vorsitzende:

"Der Pferdesportverein Riedau ersucht den Gemeinderat um die Genehmigung, das Gemeindewappen von Riedau im Vereinslogo zu benützen. Wir haben den Ankauf einer vielseitig verwendbaren Jacke beschlossen, die es uns ermöglicht, bei diversen Veranstaltungen (z.B. Glockenweihe, Georgiritt, ..etc.) in einem einheitlichen Erscheinungsbild aufzutreten. Das Wappen im Logo soll unsere Verbundenheit mit der Marktgemeinde Riedau demonstrieren."

 

Die Verwendung des Gemeindewappens ist vom Gemeinderat zu genehmigen, damit kein abträglicher Gebrauch gemacht wird. Der Bürgermeister bittet um Wortmeldungen.

 

GR. Raschhofer stellt den Antrag, das Ansuchen des Pferdesportvereines Riedau betreffend der Verwendung des Gemeindewappens im Vereinslogo zu genehmigen.

 

GR. Hosner erklärt, dass seine Fraktion mit der Führung des Gemeindewappens im Vereinslogo des Pferdesportvereines einverstanden ist. Es sind in diesem Verein viele junge Mitglieder vertreten und es ist nur zu begrüßen, wenn der Verein nach außen würdig vertreten wird.

Auch GV. Dir. Weilhartner schließt sich dieser Meinung an.

 

Beschluß:  Es wird der Antrag einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 4.)  Löschungserklärungen für Grundstücke in Pomedt und Achleiten.

 

Herr Dr. Franz Holzinger hat dem Marktgemeindeamt Riedau zwei Löschungserklärungen übermittelt, welche durch den Gemeinderat zu genehmigen sind. Es handelt sich dabei um die Löschung des Vor- und Wiederkaufsrechtes für die EZ. 405 KG. Riedau, Besitzer Hanner Herbert und Waltraud, Riedau, Achleiten 153 sowie um die Löschung des Vor- und Wiederkaufsrechtes für die EZ. 311 KG. Riedau, Besitzer Aigner Josef und Theresia, Riedau, Pomedt 32:

 

Löschungserklärung

In EZ. 405 KG. 48129 Riedau haften folgende Rechte aus:

in C-LNr. 1a: gemäß Punkt 7 des Kaufvertrages vom 14.09.1976, das Wiederkaufsrecht zugunsten der Marktgemeinde Riedau;

in C-LNr. 2a: gemäß Punkt 7 des Kaufvertrages vom 14.09.1976, das Vorkaufsrecht zugunsten der Marktgemeinde Riedau. Da die obgenannten Rechte gegenstandslos geworden sind, willigt die Marktgemeinde Riedau, 4752 Riedau, ausdrücklich ein in die Einverleibung der Löschung des in C-LNr. 1 a aushaftenden Wiederkaufsrechtes und des in C-LNr. 2 a aushaftenden Vorkaufsrechtes, bei EZ. 405 KG. 48129 Riedau, ohne ihr ferneres Einvernehmen, jedoch nicht auf ihre Kosten. Die Löschungserklärung ist in seiner Rechtskraft von der gemeindeaufsichtsbehördlichen Genehmigung abhängig und wird erst mit dieser rechtswirksam.

 

Löschungserklärung

IN EZ. 311 KG. 48129 Riedau "Wohnungseigentum" haften folgende Rechte aus:

in C-LNr. 2 a: auf Grund des Kaufvertrages vom 26.10.1962 das Wiederkaufsrecht für die Marktgemeinde Riedau;

in C-LNr. 3 a, auf Anteil 3 und 4: auf Grund des Kaufvertrages vom 26.10.1962 das Vorkaufsrecht für die Marktgemeinde Riedau. Da die obgenannten Rechte gegenstandslos geworden sind, willigt die Marktgemeinde Riedau, 4752 Riedau, ausdrücklich ein in die Einverleibung der Löschung

a) des in C-LNr. 2 a aushaftenden Wiederkaufsrechtes für die Marktgemeinde Riedau und

b) des in C-LNr. 3 a, auf Anteil 3 und 4, aushaftenden Vorkaufsrechtes für die Marktgemeinde Riedau

bei EZ. 311 KG. 48129 Riedau, ohne ihr ferneres Einvernehmen, jedoch nicht auf ihre Kosten.

Die Löschungserklärung ist in seiner Rechtskraft von der gemeindeaufsichtsbehördlichen Genehmigung abhängig und wird erst  mit dieser rechtswirksam.

 

GR. Ortner stellt fest, dass die Gemeinde kein wesentliches Interesse an diesen beiden Grundstücken hat und er stellt den Antrag, die Löschungserklärungen für die EZ. 311 KG. Riedau und die EZ. 405 KG. Riedau zu genehmigen.

 

Beschluss:  Alle Mitglieder des Gemeinderates stimmen dem  Antrag zu.

 

 

 

TOP. 5.)  Bericht des Obmannes des Bauausschusses.

 

Der Vorsitzende bittet den Obmann des Bauausschusses GR. Ortner um den Bericht.

 

Obmann Günter Ortner gibt bekannt, dass am 17.03.1999 eine Sitzung des Bauausschusses stattgefunden hat. Im ersten TOP. wurden von den Mitgliedern zwei Standorte für einen möglichen Kinderspielplatz in Pomedt beraten:

1. Bei der Trafostation auf der Parz. 203/6:

      Vorteile für den neuen Standort: Errichtung eines Fußballplatzes möglich,

          neues Wohngebiet mit Jungfamilien liegt in unmittelbarer Nähe.

      Nachteile: dieser Spielplatz muss neu angelegt werden, Stromleitung, es wird

          kein Erlebnisspielplatz, Platz ist schräg gelegen.

2. Bereits bestehender "alter" Kinderspielplatz neben dem Bach:

      Vorteile: Platz besteht bereits, Grund gehört der Gemeinde, daher keine

          Kosten für Pachtung oder Ankauf, könnte Erlebnisspielplatz werden (Bach).

      Nachteile:  für den Fussballspielplatz müsste eventuell auf der gegenüber-

          liegenden Seite vom Grundbesitzer Thewanger ein Grundstück gepachtet

          werden (wäre aber wahrscheinlich billiger als das Grundstück Tischler).

          Die Jungfamilien haben ihre Wohnhäuser auf der anderen Seite der Siedlung.

In der Diskussion wurden die Vor- und Nachteile der einzelnen Standorte durchbesprochen. Der Bauausschuss einigte sich darauf, dem Gemeinderat folgenden Vorschlag zu unterbreiten:

Der Kinderspielplatz (Fussballplatz)  soll auf der Parz. Nr. 203/6 neben der Trafostation errichtet werden. Die Größe soll rund 1.500 m2 (Hälfte der Parzelle) betragen. So wie beim Kinderspielplatz in Achleiten soll ein Hügel aufgeschüttet werden, wenn dies vom Grundbesitzer erlaubt wird. Auch wird die Aufstellung von Bänken vorgeschlagen. Die tatsächliche Gestaltung soll aber dem Arbeitskreis Jugend und Familie übertragen werden.

Im zweiten TOP. wurden die Planentwürfe der Vormarktstraße beraten.

Plan Nr. 1 wurde aufgrund der Begehung im Herbst 1998 von Frau Archit. Dipl.-Ing. Lassy erstellt. Er sieht eine Reihe von Parkplätzen vor. Um diese Parkplätze und einen Gehsteig verwirklichen zu können, müssten aber zwei Gartenzäune versetzt werden. Bei der ersten Planbesprechung mit den Grundanrainern ist es jedoch noch zu keiner Einigung gekommen und es liegen nun zwei weitere Planungen vor.

Plan Nr. 2:

Vor dem Haus Vormarkt 18 sind nur noch zwei Parkplätze geplant. Vor dem Haus Vormarkt 7 ist der Gehsteig vom Haus abgerückt worden, da sich im ersten Plan der Deckel des Hausbrunnens im Gehsteig befindet. In diesem Plan ist aber noch die Versetzung der Gartenzäune vom Haus Vormarkt 5 und 6 vorgesehen.

Plan Nr. 3:

Es sind alle Parkplätze entlang der Straße weggefallen, es gibt nur noch einen schmäleren Grünstreifen. Zwei Parkplätze wurden jedoch in den Grünsteifen neben dem Haus Herrmann Maria  geplant. Die Gartenzäune müssten nicht versetzt werden, dafür muss aber der bestehende Gehsteig verändert werden.

Bereits am 18.März fand dann die nächste Besprechung mit den Anrainern statt. Der Obmann des Bauausschusses war zu dieser Sitzung eingeladen.

Im Ausschuss wurde vorgeschlagen, die Planvariante Nr. 3 als beste Lösung zu vertreten. Da es auch bei der letzten Besprechung zu keiner Einigung gekommen ist, wird mit Herrn Berger und Herrn Sperl nocheinmal in einem weiteren Gespräch im Beisein von Herrn  Dipl.-Ing. Altmann und dem Bürgermeister bezüglich der Versetzung der Gartenzäune verhandelt.

Weiters soll im Gemeindeamt veranlasst werden, mit der OKA  (Erdkabel) und Post (Erdkabel) Kontakt aufzunehmen. Die Gehsteigkante soll auf jeden Fall abgeschrägt werden. Staßenbeleuchtung: die "alten" energiesparenden Maste.

Zeitplan: die Ausschreibung soll sofort nach Abschluss der Verhandlungen erfolgen.

Mit den Bauarbeiten soll aber erst nach dem Musikfest begonnen werden.

Im TOP. “Allfälliges” wurden drei Fotos, welche der Bürgermeister zur Verfügung gestellt hat, beraten. Diese Fotos zeigen die Gestaltung eines möglichen Schaukastens im Ortsbereich. Der Schaukasten ist kreuzförmig angelegt, es sind acht Schaukästen vorhanden und diese sind von allen Seiten zugänglich. Die Art dieses Schaukastens wurde von allen Mitgliedern positiv beurteilt.

Ein größeres Problem stellt aber die "wilde Plakatierung" an den Ortseingängen bzw. im Marktbereich dar, stellt Obmann Ortner fest. In der heurigen Ballsaison war die Situation  untragbar und es soll diesbezüglich etwas unternommen werden. Die Marktgemeinde Raab stellt z.B. ortsfremden Vereinen am Orteingang eine Plakatwand zur Verfügung, welche aber nur nach Anfrage benützt werden darf.

Die Mitglieder des Bauausschusses diskutierten diese beiden Angelegenheit und es ergeht an den Gemeinderat folgender Vorschlag:

Bei der Fa. Furthner soll der Preis dieses Schaukastens eingeholt werden. Zwei Aufstellungsorte wären denkbar und zwar bei der Kirche unter den Kastanienbäumen oder gegenüber dem Gemeindeamt (Fahrradständer). Diese Schaukästen sind für die Parteien und örtlichen Vereine.

Das Aufstellen von Plakatständern für ortsfremde Veranstaltungen soll verboten werden. Es soll eine Plakatwand aufgestellt werden und zwar gegenüber Unimarkt oder beim Lagerhaus Pilstl in der ÖBB-Böschung. Bei Großveranstaltungen eigener Vereine, wie z.B. beim heurigen Bezirksmusikfest, sollen aber natürlich Ausnahmen gemacht werden. Wenn die Plakatwände aufgestellt sind, sollen von den Gemeindearbeitern die unbefugt aufgestellten Plakatständer sofort eingesammt und beim Bauhof verwahrt werden.

In der nächsten Sitzung des Bauausschusses soll über eine Einbahnregelung in der Mühlgasse diskutiert werden.

 

Der Bürgermeister bedankt sich beim Obmann für den Bericht und gibt noch Auskünfte zu den einzelnen Beratungspunkten.

 

 

 

TOP. 6.) Bericht des Obmannes des Umweltausschusses.

 

Der Vorsitzende bittet Herrn Köstlinger Franz, Obmann des Umweltausschusses, um den Bericht.

Obmann Franz Köstlinger teilt mit, dass im 1. TOP. die Freimengen von Grün- und Strauchschnitt für die Kompostieranlage Gerner beraten wurden. Nach Durchsicht des Anlieferungsprotokolles für den Kompostierbetrieb Gerner haben nur zwei Riedauer Haushalte mehr als 5 m³ Grün- bzw. Strauchschnitt angeliefert. Es ist daher nicht notwendig eine Rechnung für diese zwei Haushalte, die die 5m³ Anlieferungsmenge überschritten haben, auszustellen.

Bei der Abrechnung für 1998 führte Herr Gerner die m³-Mengen für Grünschnitt und Strauchschnitt an:

  80,55 m³  Grünschnitt         á    S     92,70      =     S       7.466,99

337,45 m³   Strauchschnitt  á    S  139,00     =     S     46.905,55

                                               S     54.372,54

                        + 10% MWSt. =     S       5.437,25

S U M M E                                      S     59.809,79

 

Bei 907 Haushalten (inkl. Gewerbebetriebe) wäre dies ein Pauschalpreis von S  65,94 pro Haushalt.

Für das Jahr 1999 würde sich Herr Gerner diesen Pauschalpreis pro Haushalt vorstellen.

In einem anderen Schreiben gibt Herr Gerner bekannt, dass sich zur Vereinfachung der Abrechnung in einigen Gemeinden die Pauschalbeträge als sinnvoll bewährt haben. Diese Beträge halten sich nach längerem Beobachtungszeitraum in Grenzen von 10 - 40 Schilling pro Haushalt. Als jährliche Obergrenze haben sich 5 m³ am besten bewährt.

Nach längerer Debatte ist man zu der Einigung gekommen, dem Gemeinderat den Vorschlag zu machen, den Pauschalbetrag um S  10,-- zu erhöhen und dies bindend auf 2 Jahre (1999/2000). Der Obmann schlägt weiters vor, Herrn Gerner eine sorgfältigere Abrechnung bei den Anlieferungen nahezulegen.

 

Im TOP. 2.) wurde die landesweite Windelaktion und damit verbunden der Gemeindebeitrag behandelt. Durch die Verwendung dieser Spezialwindel kommt es zu einer Abfallvermeidung und Geldeinsparung gegenüber der herkömmlichen Pamperswindeln.

Das Land O.Ö. zahlt nur dann eine Förderung, wenn der BAV Schärding oder die Wohnsitzgemeinde einen Beitrag dazu leistet.

Bei den meisten Gemeinden hat sich eine Gemeindeförderung von S  500,-- durchgesetzt.

Diese Aktion würde vorerst für die vom 01.03.1999 bis 29.02.2000 Geborenen laufen.

Es wird an den Gemeinderat der Vorschlag unterbreitet, eine Förderung von S 500,-- zu genehmigen. Die Grundausstattung würde daher

            kosten                                      S   3.500,--

      abzüglich Förderung vom Land O.Ö.          S      500,--   Gutschein

      abzüglich Förderung vom BAV Schärding        S       200,--      Gutschein

      abzüglich Förderung vom Verein WIWA            S      300,--     Gutschein

      abzüglich Förderung der Wohnsitzgemeinde    S      500,--  Gutschein

ergibt für die Kindesmutter ein Betrag von             S   2.000,--

 

Im TOP. 3.) Allfälliges wurde folgendes behandelt:

Herr Josef Gerner von der Kompostieranlage möchte gerne, dass beim nächsten Gemeinderundschreiben der Gutschein für 2 Sack Blumenerde á 80 l zum Preis von S 160,--  gültig bis Ende Juli 1999 angeboten wird.

Für den Kontainerplatz bei der Rollerskatebahn ist der Holzzaun bereits geliefert worden. Es soll aber das Musikfest abgewartet werden und dann erst mit der Befestigung des Zaunes begonnen werden. Das Musikfest in Riedau beginnt am 09.07.1999 und es würde unbedingt der asphaltierte Platz von der Rollerskatebahn benötigt, um einen sauberen Zugang zum Festzelt bei der anschließenden Wiese zu haben.

Bezüglich Verschmutzung bei den Papier- und Glaskontainern sollte ein Brief an jedes Unternehmen in Riedau geschickt werden, wo darauf aufmerksam gemacht wird, dass sämtliche Kartonagen und Verpackungsmaterial in das Altstoffsammelzentrum nach Zell an der Pram gebracht werden müssen.

 

Es bedankt sich der Bürgermeister beim Obmann für diesen Bericht.

 

Der Punkt “Freimengen Gerner” wird im Gemeinderat diskutiert. Es wird vereinbart, dass als nächster Schritt das Gemeindeamt mit Herrn Gerner bezügich des Preises Verhandlungen aufnehmen wird.

 

 

 

TOP. 7.) Bericht des Obmannes des Personalbeirates.

Dieser TOP. erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

 

TOP. 8.) Vergabe des freien Postens  in der Buchhaltung.

 

Dieser TOP. erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

 

TOP. 9.)  Bericht des Bürgermeisters.

 

Am 17.03.1999 war Herr OBR. Kastner vom Landesfeuerwehrkommando in der Gemeinde Riedau. Es wurde der Standplatz für den Löschwasserbehälter in der Ortschaft Wagneredt besichtigt. Einen Tag vorher konnte von den Ehegatten Meraner, Besitzer der betreffenden Parzelle, die Zustimmung eingeholt werden, dass auf ihrem Grundstück der Wasserbehälter gebaut werden darf. Das Landesfeuerwehrkommando erledigt die Ausschreibung und die Vergabe an die Baufirma. Die Kosten für diesen 100 m3-Behälter belaufen sich zwischen 200.000,-- und 250.000,-- Schilling, dafür bekommt die Gemeinde vom Landesfeuerwehrkommando einen Fixbetrag von S 100.000,--.

Bezüglich der Ausfahrt auf die Unterinnviertler-Landesstrasse wurde mit Herrn Ing. Sallaberger und Herrn Dipl.-Ing. Sturmberger vom Amt der O.Ö. Landesregierung eine Besichtigung durchgeführt. Im Prinzip ist gegen eine Ausfahrt nichts einzuwenden, so die einhellige Meinung dieser Beamten.

 

Der Termin für die nächste Gemeindevorstandssitzung wird mit 30.3., 17.00 Uhr, festgelegt. Nächster Termin für die Gemeinderatssitzung ist Mittwoch, 21. April, 19.00 Uhr.

 

TOP. 9.)  Allfälliges.

 

GV. Schabetsberger ersucht um Reparatur des Schachtdeckels beim Wohnhaus Weiretmaier in Achleiten sowie des Laternendeckels in der Nähe vom Wohnhaus Weilhartner in Achleiten.

 

GV. Stiglmayr regt an, bei der Zufahrtsstraße zur Ordination Mooseder in Schwaben das Verkehrszeichen “Sackgasse” aufzustellen.

 

GV. Dir. Weilhartner ersucht, dass der Streusplitt im “Oberauergassl” entfernt wird.

 

 

 

 

 


Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 21.01.1999 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21.05 Uhr.

 

 

 

............................................                     ..............................................

            (Vorsitzender)                                 (Gemeinderat)

 

 

 

 

.............................................              ...............................................

            (Schriftführer)                                (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: