Lfd.Nr. 16 Jahr 1999

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau               am 21. Jänner 1998

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

Anwesende:

 

01. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer als Vorsitzender

02. Vizebürgermeister Peter Gahleitner         14. GR. Günter Ortner

03. GV. Elfriede Kopfberger        15. GR. Anita Wolschlager

04. GV. Franz Stiglmayr      16. GR. Walter Ebner

05. GR. Herbert Leitner      17. GR. Maria Weiretmaier

06. GR. Gerhard Berghammer         18. GR. Johann Leitner

07. GR. Berta Scheuringer          19. GV. Gottfried Weilhartner

08. GR. Franz Köstlinger           20. GR. Ulrike Reisinger

09. GR. Franz Mitterhauser         21. GR. Harald Parzer

10. GR. Friedrich Raschofer        22.

11. GR. Monika Tallier       23.

12. GV. Franz Schabetsberger       24.

13. GV. Anna Wolschlager           25.

 

 

Ersatzmitglieder:

GR. Franz Wimmer                   für               GR. Wolfgang Kraft

GR. Franz Arthofer                       für               GR. Rudolf Hosner

GR. Manfred Fattinger              für               GR. Heinrich Ruhmaseder

GR. Joachim Sakoparnig             für               GR. Ernst Hintermayr

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. Gumpinger Adolf.

 

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):

 

Es fehlen:

 

entschuldigt:                                        unentschuldigt:

GR. Wolfgang Kraft

GR. Rudolf Hosner

GR. Heinrich Ruhmanseder

GR. Ernst Hintermayr

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  FI. Katharina Gehmaier

 

 

 

Der Vorsitzende eröffnet um 20:10 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

    einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 12.01.1999

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 15.12.1998 bis zur

    heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-

    gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen

    diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht

    werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

GR. Parzer Harald fehlt bei Beginn der Sitzung.

 

Tagesordnung:

 

 

  1. Kassenkredit für das Finanzjahr 1999.

  2. Haftungsübernahme für ein Darlehen des Holzmuseumvereines.

  3. Änderung des Bebauungsplanes Schwaben-Süd.

  4. Resolution bez. Steuerreform des Bundes.

  5. Anpassung der Richtlinien für Wohnungsvergaben.

  6. Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.

  7. Vergabe von drei ISG-Wohnungen in Riedau 25.

  8. Nachwahlen für die ÖVP-Fraktion.

  9. Bericht vom Obmann des Personalausschusses.

10. Vergabe des Beamtenpostens C I-IV im Marktgemeindeamt.

11. Teilnahmemöglichkeit an Schülerausspeisung für Gde.Bedienstete.

12. Bericht des Bürgermeisters

13. Allfälliges  

 


 

 

TOP.  1.) Kassenkredit für das Finanzjahr 1999.

 

Es berichtet der Bürgermeister, dass der Gemeinderat mit dem Gemeindevoranschlag 1999 auch die Höhe des Kassenkredites für das Jahr 1999 beschlossen hat. Ein Kassenkredit ist deshalb erforderlich, um das zeitliche Auseinanderfallen von Ausgaben und Einnahmen zu überbrücken. Nun liegen die Darlehensurkunden für diesen Kassenkredit vor. Der Kassenkredit kann bis zu 1/6 der Einnahmen des ordentlichen Haushaltes betragen. In diesem Jahr beträgt diese Summe S 5,619.667,--. Es wurden die beiden Hausbanken Allgemeine Sparkasse O.Ö. und Raiba Raab eingeladen, ein Angebot über je S 2,809.800,-- zu legen. Beide Kassen räumen der Marktgemeinde Riedau einen Kassenkredit in genannter Höhe zu folgenden Bedingungen ein:

Der Kredit ist kontokorrentmäßig ausnützbar, Laufzeit bis 31.1.2000.

Zinsfuß 4 % p.a., Abrechnung jeweils vierteljährlich im Nachhinein.

 

Es stellt der Bürgermeister den Antrag, einen Kassenkredit bei der Allgemeinen Sparkasse O.Ö. sowie bei der Raiba Raab zu den erwähnten Kontiditionen zu je S 2,809.800,-- zu genehmigen.

 

Beschluss:  Es stimmen alle 24 Mitglieder diesem Antrag zu.

 

 

 

TOP.   2.) Haftungsübernahme für ein Darlehen des Holzmuseumvereines.

 

Für das Holz- und Werkzeugmuseum soll die Haftung für ein Darlehen von S 1,000.000,-- übernommen werden, erklärt Bgm. Ing. Demmelbauer. In Höhe dieses Darlehens wurden vom Landeshauptmann Dr. Pühringer Landesmittel zugesagt (1999: S 300.000,--, 2000: S 400.000,--, 2001: S 300.000,--). Die vorliegende Bürgschaftserklärung sowie die Abstattungskreditzusage wurden von den Gemeinderäten Kopfberger Karl und Donnerbauer Johannes voneinander unabhängig überprüft und für in Ordnung befunden. Wenn die Marktgemeinde die Haftung für dieses Darlehen übernimmt, wird der Betrag nach jeder Ratenzahlung von Landesmitteln um den zurückgezahlten Betrag verringert. Das einzige Risiko besteht nun nur noch darin, dass der Museumsverein in Konkurs geht, dann würde wahrscheinlich das Land die Zahlung der Landesmittel einstellen.

 

GV. Dir. Weilhartner erklärt, dass sich die Freiheitliche Fraktion nicht sehr “wohlfühlt” bei dieser Haftungübernahme, da Folgewirkungen eintreten können. Herr Ing. Haslauer hat vor einiger Zeit in einer Besprechung den Vertretern der Marktgemeinde Riedau  mitgeteilt, dass “die Finanzierung der Gemeinde nichts angeht”. Nun ist es aber anders gekommen. Da es soll nicht heißen soll, dass die FPÖ-Fraktion nicht zum Museumsbau steht, wird der Haftungsübernahme zugestimmt.

 

Es wurde lange über diese Haftungsübernahme in der SPÖ-Fraktion diskutiert, erklärt GV. Schabetsberger. Innerhalb seiner Fraktion wird die Abstimmung freigegeben, da man in der Diskussion zu keiner Einigung kam. Er verweist ebenfalls auf das Gespräch mit Herrn Ing. Hermann Haslauer. Die Marktgemeinde hat die Möglichkeit eine Haftung zu übernehmen.

 

Es stellt der Bürgermeister den Antrag, die Haftungsübernahme für ein Darlehen des Vereins Holz- und Werkzeugmuseum, Riedau, Vormarkt 80, in Höhe von S 1,000.000,-- lt. folgender Bürgschaftserklärung bzw. Abstattungskreditzusage zu genehmigen. Nach jeder Rückzahlung mit den zugesagten Förderungsmitteln des Landes verringert sich die Höhe der Haftungsübernahme:

 

Bürgschaftserklärung:

Mit Kreditzusage vom 28. Dezember 1998 hat (haben) Holz-und Werkzeugmuseum, Vormarkt 80, 4752 Riedau, ein(en) Abstattungskredit über ATS 1.000.000,-- in Worten Schilling -einemillion- zu den mir (uns) bekannten Bedingungen erhalten.

1. Bürgschaft gemäß § 1357 ABGB:

      Für alle Ansprüche, die Ihnen aus diesem Kredt/Darlehen entstehen, übernehme(n) ich (wir) die Haftung als Bürge und    Zahler gemäß § 1357 ABGB zur ungeteilten Hand. Die Bürschaft bleibt auch für einen Rechtsnachfolger des (der)       Kredit-/Darlehensnehmer aufrecht. Gemäß Schreiben vom Landeshauptmann Dr. Pühringer vom 19.11.1998 wird dem       Kreditnehmer eine Förderung in Höhe von S 1.000.000,-- zugesagt. nach Eingang der jeweils zugesagten      Förderbeiträge wird der eingeräumte Rahmen und somit auch die Bürgschaft der Marktgemeinde Riedau im Ausmaß der    Eingänge eingeschränkt.

2. Zahlungen durch den Bürger:

      Zahlungen durch mich (uns) gelten nur dann als haftungsbefreiend, wenn Sie dieser Zahlung zugestimmt haben. Alle

      Zahlungen vor Fälligkeit gelten nur als Sicherheitsleistung, wobei Sie sich jederzeit aus diesen befriedigen können.

3. Rückgriffsrecht:

      Ihre Rechte als Gläubiger gehen erst dann auf mich (uns) als Bürge(n) über, wenn alle Ihre Forderungen aus diesem Kredit/Darlehen erfüllt sind. Die für diesen Kredit/dieses Darlehen bestellten Sicherheiten gehen über, wenn Sie auch für   andere Forderungen nicht mehr herangezogen werden können.

4. Sonstiges:

      Für diesen Bürgschaftsvertrag gilt österreichisches Rest. Im übrigen gelten für diese Erklärung die jeweiligen     “Allgemeinen Geschäftsbedingungen der österreichischen Kreditinstitute´in der jeweils gültigen Fassung.

      Gerichtsstand (gem § 104 JN) für alle aus dieser Bürgschaft hervorgehenden Ansprüche und Streitigkeiten ist für alle

      Teile der Sitz der Allgemeinen Sparkasse. Sie sind jedoch auch berechtigt, einen anderen gesetzlich vorgesehenen

      Gerichtsstand zu wählen.

      Schriftliche Mitteilungen von Ihnen gelten nach dem gewöhnlichen Postlauf als an mich (uns) zugegangen, wenn sie

      an die letzte Ihnen bekannt gewordene Anschrift abgesandt wurden.

      Diese Bürgschaftserklärung wird erst dann mit der schriftlichen Annahme dieses Anbotes wirksam.

      An dieses Anbot bleibe(n) ich (wir) drei Monate gebunden.

Riedau, am ..........................................                        ..................................................

                                         Marktgemeinde Riedau

Annahme der Bürgschaftserklärung:

Wir sind mit vorstehendem Anbot vollinhaltlich einverstanden und nehmen dieses hiermit an.

Riedau, am .......................................

Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bank AG

 

An Verein Holz- und Werkzeugmuseum, Riedau, Vormarkt 80

ABSTATTUNGSKREDITZUSAGE - Konto Nr. 13007-130192

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank, daß Sie uns als Finanzierungspartner gewählt haben. Einvernehmlich halten wir hiermit die Bedingungen des Ihnen gewährten Kredites fest:

Kredithöhe:  ATS 1.000.000,-- in Worten Schilling -einemillion-

Sie beauftragen uns, die Kreditvaluta auf Ihr Konto Nr. 13300-005191 zu überweisen.

Verwendungszweck:

Der Kredit dient der Finanzierung von Investitionen.

Laufzeit, Rückzahlung:

Der Kredit ist einmal ausnützbar. Der Kredit steht Ihnen bis längstens 31. Dezember 2001 in voller Höhe zur Verfügung. Gemäß Schreiben des Herrn Landeshauptmann Dr. Pühringer vom 19.11.1998 wird Ihnen eine Förderung in Höhe von S 1.000.000,-- zugesagt. Diese Förderungen werden wie folgt ausbezahlt. 1999 - S 300.000,--, 2000 - S 400.000,--, 2001 S 300.000,--. Nach Eingang der jeweils zugesagten Förderbeiträge wird der eingeräumte Rahmen im Ausmaß der Eingänge eingeschränkt. Die anläßlich der jeweiligen Kontoabschlüsse zur Verrechnung gelangenden Zinsen und Spesen sind jeweils mit Valuta Abschlußtag fällig.

Konditionen:

Für diesen Kredit vereinbaren wir bis auf weiteres folgende Konditionen:

- 4,7500 % pro Jahr Sollzinsen halbjährlich kontokorrentmäßig berechnet und halbjährlich zum Semesterende angelastet.

Der Zinssatz ist an die (den) Sekundärmarktrendite auf Berechnungsbasis Durchschnitt 2. Monat Vorquartal gebunden. Der Aufschlag beträgt 0,500 %. Der Zinssatz wird auf volle Achtel Prozent arithmetisch gerundet. Die Zinsanpassung erfolgt vierteljährlich, erstmals ab 1. Jänner 1999. Sollte sich die aktuelle wirtschaftliche Situation des (der) Kredit-/Darlehensnehmer(s) verschlechtern, insbesondere  im Falle von beantragten Exekutionsverfahren, Insolvenzverfahren oder auftretenden Wechselprotesten, kann die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft anstelle des vereinbarten Fix-beziehungsweise gebundenen Zinssatzes einen marktkonformen Zinssatz für die Restlaufzeit in Anrechnung bringen.

- 0,0000 % Bereitstellungskosten

- ATS 0,00 Bearbeitungspauschale

Besicherung:

Zur Sicherstellung aller Forderungen und Ansprüche aus diesem und zukünftigen Krediten, sowie aus der Geschäftsverbindung überhaupt dient/dienen uns:

- die Bürgschaft gemäß § 1357 ABGB von Marktgemeinde Riedau, Nr. 32, 4752 Riedau gemäß separatem Bürgschaftsangebot.

Zusätzlich zu diesen Bedingungen gelten die Allgemeinen Kreditbedingungen sowie die im Kassenbereich aushängenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der österreichischen Kreditunternehmungen und Besonderen Bedingungen für den Giroverkehr.

Wir freuen uns auf eine angenehmen Zusammenarbeit

                  Mit freundlichen Grüßen

      Allgemeine Sparkasse Oberösterreich

      Bankaktiengesellschaft

      Schwaiger e.h.   Schönbauer e.h.

An die

Allgemeine Sparkasse Oberösterreich BankAG

Promenade 11-13

4041 Linz

Ich (Wir) erkläre(n) mich (uns) mit dem Inhalt dieser Kreditzusage einverstanden und nehme(n) zur Kenntnis, daß für dieses Kreditverhältnis auch die “Allgemeinen Geschäftsbedingungen der österreichischen Kreditunternehmungen” und die “Besonderen Bedingungen für den Giroverkehr” gelten, die im Kassenbereich aushängen. Gleichzeitig bestätige(n) ich (wir) den Erhalt und die Kenntnisnahme der “Allgemeinen Kreditbedingungen”.

                                   Holz- und Werkzeugmuseum “Hofmühle Riedau”

Riedau, am 4.1.1999                            Haslauer e.h.

                                   Kreditnehmer

 

                                   ...............................

                                   Marktgemeinde Riedau

                                   (Bürge und Zahler)

 

Legitiomationsdaten des Obmanns des

Vereins durch Allg.Sparkasse geprüft!

 

 

Beschluss: 21 Mitgieder des Gemeinderates stimmen diesem Antrag zu (Bgm. Ing.                 Johann Demmelbauer, Vizebgm. Peter Gahleitner, GV. Elfriede Kopfberger,GV.       Franz Stiglmayr, GR. Gerhard Berghammer, GR. Berta Scheuringer, GR.      

            Franz  Köstlinger, GR. Franz Mitterhauser, GR. Friedrich  Raschhofer, GR.

            Monika Tallier, GR. Franz Wimmer, GV. Anna Wolschlager,

            GR. Günter Ortner, GR. Walter Ebner, GR. Maria Weiretmaier, GR. Johann

            Leitner, GR. Franz Arthofer, GV. Dir. Gottfried Weilhartner, GR. Ulrike

            Reisinger, GR. Manfred Fattinger, GR. Joachim Sakoparnig)

            2 Gemeinderatsmitglieder (GV. Schabetsberger, GR. Leitner) stimmen mit

            Nein, 1 Stimmenthaltung (GR. Wolschlager Anita)

            Die Haftungsübernahme ist somit angenommen.

 

GR. Parzer Harald trifft verspätet ein und nimmt nun an der weiteren Sitzung teil.

 

 

 

TOP.  3.)  Änderung des Bebauungsplanes Schwaben-Süd.

 

Wie dem Gemeinderat bereits bekannt ist, wollte Herr G****** Oliver von der Fa. Leitz zwei Bauparzellen im östlichen Bereich der Ortschaft Schwabenbach kaufen. Diese Parzellen wurden aber bereits bei der letzten Flächenwidmungsplanänderung auf Grünland abgeändert. Eine Rückwidmung in Wohngebiet ist nun aber nicht möglich, da das Amt der OÖ. Landesregierung, UA. Lärmschutz, nicht zustimmt. Herr G****** will nun im östlichen Bereich zwei Bauparzellen kaufen. Die Fa. Leitz hat bereits einen Vermessungsplan erstellen lassen, in welchem zwei Bauparzellen zu einer Bauparzelle (Nr. 746/62) vereinigt würden. Herr G****** Oliver will sein Wohnhaus auf der “doppelten” Parzelle so situieren, dass er die Baufluchtlinie des Bebauungsplanes überschreitet. Es soll nun der Bebauungsplan dahingehend abgeändert werden, dass die Bauflutlinie für diese einzelne ParzelleNr. 746/62 aufgehoben wird. Zu bedenken ist allerdings, dass die Gemeinde die Anschlußgebühren nur für eine Parzelle einheben kann, die Anschlussgebühren für die zweite Parzelle können aufgrund der Vereinigung nicht  eingehoben werden. 

 

GV. Dir. Weilhartner glaubt, dass man nicht so “streng” sein kann. Es soll dieses Ansuchen großzügig behandelt werden und seine Fraktion stimmt der Abänderung des Bebauungsplanes zu. Er stellt folgenden Antrag: die beiden Parzellen können vereinigt werden und der Bebauungsplan wird dann für diese Parzelle Nr. 746/62 KG. Vormarkt-Riedau aufgehoben. Dadurch fällt auch die Baufluchtlinie und Herr G****** kann sein Wohnhaus in der Mitte der Parzelle situieren.

GR. Ortner schließt sich dieser Vorgangsweise an.

 

Beschluss:  Es wird der Antrag einstimmig angenommen.

 

 

TOP. 4.) Resolution bez. Steuerreform des Bundes.

 

In einem Rundschreiben hat der  O.Ö. Gemeindebund die Gemeinden eingeladen eine Resolution zu beschließen. Inhalt dieser Resolution ist, dass die Steuerreform nicht auf Kosten der Gemeinden durchgeführt werden darf. In der Marktgemiende Riedau würde dies z.B. bedeuten:

Ausfall der Getränkesteuer S 1,222.681,99, bei Verringerung der Kommunalsteuer von 3% auf 2 % S 2,105.301,42, eine Gesamtverringerung der Einnahmen von S 3,327.983,41. Diese Summen basieren auf dem Rechnungsabschluß 1997.

 

Wenn es wirklich dazu kommen sollte, kann die Gemeinde keine neuen Projekte mehr beginnen, gibt GV. Dir. Weilhartner zu bedenken. In dieser Resolution ist enthalten, dass

die Erhöhung der Grundsteuer als Ausgleich völlig ungeeignet ist. Vor einigen Monaten wurde von der FPÖ-Fraktion eine diesbezügliche Resolution vorgelegt, welche aber vom Gemeinderat abgelehnt wurde. Natürlich ist die FPÖ-Fraktion nun für die Genehmigung dieser Resolution.

 

GV. Schabetsberger befürwortet auch die Genehmigung dieser Resolution. Er erwähnt, dass die Resolution der FPÖ-Fraktion bezüglich Grundsteuer nur eine bestimmte “Schicht” betroffen hätte. In der folgenden Diskussion wird über diese Angelegenheit beraten.

 

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die vorgelegte Resolution wie folgt zu genehmigen:

 

 

 

 

RESOLUTION

der Gemeinde Riedau

 

Steuerreform auf Kosten der Gemeinden

wäre Steurreform auf Kosten der Bürger

Größte Sorgen haben in unserer Gemeinde Meldungen über die Arbeit der Steuerreformkommission ausgelöst, die angeblich auch auf eine Veränderung kommunaler Abgaben abzielt. Wir dürfen Ihnen, sehr geehrte® Frau (Herr) Minister (Klubobmann. Landeshauptmann), diese Sorgen deutlich machen:

Jede Veringerung der gemeindeeigenen Steuern würde nicht nur die Selbstverwaltung oder gar die Existenz vieler Kommunen gefährden, sondern letztlich auf Kosten der Bürger, der Arbeitsplätze, der Lebensqualität in der Region gehen.

Die Kommunalsteuer macht einerseits nur einen minimalen Bruchteil der Lohnnebenkosten aus. Eine Reduzierung würde aber andererseits eine Einschränkung der Aufträge durch die Gemeinde bedeuten und damit letztlich Arbeits- und Lehrplätze in Frage stellen.

Gleichzeitig ersuchen wir Sie, sehr geehrte® Frau (Herr) Minister (Klubobmann, Landeshauptmann), sich dafür einzusetzen, dass die für uns so wichtige Getränkesteuer erhalten bleibt bzw. notfalls durch einige „Reparaturen“ EU-konform gestaltet wird.

Eine Erhöhung der Grundsteuer erscheint uns als „Ausgleich“ völlig ungeeignet, sie würde für viele unserer Mitbürger eine unzumutbare Belastung darstellen, mit unabsehbaren Folgen für das Gemeinwesen.

Ohne enstprechende Investitionen der Gemeinden würden vor allem im ländlichen Raum viele Arbeits- und Lehrplätze verloren gehen, was schwere wirtschafts- und sozialpolitische Folgen für die Region hätte. Unserer Gemeinde ist der Bestand der mittelständigen Wirtschafts- und Handwerksbetriebe sowie die Sicherung der Arbeitsplätze ein besonderes Anliegen.

Die Umsetzung der familienfördernden Maßnahmen bedeutet für die Gemeinden ohnehin Einbußen bei den Ertragsanteilen in  Höhe einiger Milliarden. Zusätzliche Mindereinnahmen können bei gleichter Aufgabenstellung weder die Gemeinden in Summe verkraften, noch kann unsere Gemeinde damit fertig werden.

Helfen Sie uns, dass wir auch in Zukunft investieren, Arbeitsplätze sichern und Heimat für unsere Mitbürger schaffen können.

Beschluss:  Einstimmig wird der Antrag des Vorsitzenden angenommen.

 

 

 

TOP.  5.)  Anpassung der Richtlinien für Wohnungsvergaben.

 

Es wurde von FPÖ-Fraktion ein schriftlicher Antrag auf Abänderung bzw. Ergänzung der Richtlinien für Wohnungsvergaben eingebracht, berichtet der Bürgermeister.

Die FPÖ-Fraktion beantragt, die Richtlinien im Punkt 3. bei Wohnungsvergaben wie folgt anzupassen bzw. zu ergänzen:

Punkt 3: “ Österreicher und EU-Bürger/  10-20 Punkte”

Begründet wird dies folgend: Österreicher und EU-Bürger sollte gegenüber Nicht-EU-Bürgern bei der Wohnungsvergabe eine Vorzugstellung eingeräumt werden. So wie bei der Ortsansässigkeit soll auch die Staatsbürgerschaft und die EU-Zugehörigkeit bei Wohnungswerbern berücksichtigt werden. Da Österreicher gegenüber Ausländern wesentlich mehr Wohnbauförderungsbeiträge und Steuern einbezahlt haben, erscheint es gerechtfertigt, Österreicher und EU-Bürger diesbezüglich zu bevorzugen. Diese Vorgangsweise wird bei der Wohnungsvergabe in anderen O.Ö. Gemeinden bereits angewendet. Die FPÖ-Fraktion ersucht daher, vor allem im Interesse der Riedauer, aber auch der Wohnungswerber der Nachbargemeinden, die angeführte Änderung der Richtlinien zu beschließen.

 

Im vorgelesenen Antrag wurde schon alles genau erläutert, gibt GV. Dir. Weilhartner bekannt. Die Gemeinde Gallspach  vergibt z.B. eine Wohnung “nur an Österreicher”,eine so “krasse” Lösung will aber auch die FPÖ-Fraktion nicht. Es soll nur eine Bevorzugung der Österreicher und  EU-Bürger mit 10-20 Punkten erfolgen.

 

Dieser Antrag wurde bereits schriftlich von der FPÖ-Fraktion gestellt und der Bürgermeister läßt nun über diesen Antrag abstimmen:

 

Beschluss:  5 Gemeinderatsmitglieder stimmen diesem Antrag zu (GV.Dir. Gottfried

           Weilhartner, GR. Ulrike Reisinger, GR. Harald Parzer, GR. Manfred Fattinger,

           GR.Joachim Sakoparnig).

           20 Mitglieder des Gemeinderates stimmen diesem Antrag nicht zu (Bgm. Ing.

           Johann Demmelbauer, Vizebgm. Peter Gahleitner, GV. Elfriede Kopfberger, GV.

           Franz Stiglmayr, GR. Herbert Leitner, GR. Gerhard Berghammer, GR. Berta

           Scheuringer, GR. Franz Köstlinger, GR. Franz Mitterhauser, GR. Friedrich

           Raschhofer, GR. Monika Tallier, GR. Franz Wimmer, GV. Franz Schabetsber-

           ger, GV. Anna Wolschlager, GR. Günter Ortner, GR. Anita Wolschlager,

           GR. Walter Ebner, GR. Maria Weiretmaier, GR. Johann Leitner, GR. Franz

           Arthofer).

           Der Antrag der FPÖ-Fraktion ist somit abgelehnt.

 

Der Bürgermeister ersucht Frau GV. Wolschlager in Vertretung des Obmannes den zweiten Antrag zur Kenntnis zu bringen.

Frau GV. Wolschlager erklärt, dass  in der letzten Gemeinderatssitzung vom Obmann des Wohnungsausschusses anläßlich seines Berichtes an den Gemeinderat der Antrag gestellt wurde, folgende Änderung bei der nächsten Gemeinderatssitzung zu beschließen:

Unter § 3 der Vergaberichtlinien:

      k) Wohnort Riedau (Hauptwohnsitz muss mind. 1 Jahr vor der Antragstellung in        

           Riedau bestehen bzw. bestanden haben)

 

      Vergabe für nur eine Person möglich            20-40 Punkte

      l) frührerer Wohnort Riedau (mindestens 5 Jahre)     10-20 Punkte

 

GV. Stiglmayr gibt zu bedenken, dass dabei folgende Situation eintreten kann: wenn eine Einzelperson mit einer anderen Einzelperson gemeinsam um eine Wohnung ansucht, erhält dieses Ansuchen mehr Punkte. Ob die zweite Einzelperson dann auch diese Wohnung bezieht, kann nicht mehr beeinflußt werden. Er möchte, dass dahingehend über eine Änderung Überlegungen angestellt werden.

 

Der Bürgermeister läßt über den Antrag des Wohnungsausschusses abstimmen.

 

Beschluss:  Es wird dieser Antrag einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP.  6.) Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.

 

Da der Obmann des Wohnungsausschusses, Herr GR. Ruhmanseder, für die heutige Sitzung entschuldigt ist, ersucht der Bürgermeister Frau GV. Wolschlager um den Bericht.

 

Am 14. Jänner 1999 wurde die Sitzung des Wohnungsausschusses abgehalten, in welcher die Vergabe der Wohnungen vorbereitet wurde.

Unter TOP. 1.) gab Obmann GR. Heinrich Ruhmanseder bekannt, dass Frau ***anonymisiert*** schon zum zweiten mal ihre Kündigung zurückgezogen hat und daher die Vergabe dieser Wohnung nicht vorgenommen werden kann. Der Obmann machte den Vorschlag, trotzdem eine Reihung der Bewerber vorzunehmen, da es passieren könnte, dass Frau ***anonymisiert*** wieder ihre Meinung ändert und dann würde der Nachfolger bereits feststehen. Alle anderen Wohnungausschußmitglieder sind gegen eine vorzeiten Reihung und es soll, wenn Frau ***anonymisiert*** ihre Meinung wieder ändert, die Wohnung neu ausgeschrieben werden. Dies wurde in einem Beschluss festgehalten.

 

Herr GR. Ruhmanseder berichtete, dass die ISG-Wohnung in Riedau 25 (Parterre Wohnung Nr. 2) ein Nutzflächenausmaß von 64,76 m2 hat und die monatliche Nutzungsgebühr derzeit inkl. Betriebs- und Heizkosten S 4.248,-- beträgt.

Erforderliche Kaution: S 12.700,--.

Weiters gab er bekannt, dass die ISG-Wohnung in Riedau 25 (1. Stock Wohnung Nr. 5) ebenfalls ein Nutzflächenausmaß von 64,76 m2 hat und die monatliche Nutzungsgebühr derzeit inkl. Betriebs- und Heizkosten S 4.133,-- beträgt. Erforderliche Kaution: S 12.400,--.

Es sind also 2 Wohnungen mit je 64,76 m2 zu vergeben.

Folgende Ansuchen wurden abgegeben:

***anonymisiert***

 

Aufgrund der Richtlinien für eine objektive Wohnungsvergabe wurden die einzelnen Punkte vergeben. Ohne Reihung der Bewerber ergeben sich folgende Punkte:

***anonymisiert***

 

Nach kurzer Diskussion war man einhellig dafür, dem Gemeinderat folgenden Vergabevorschlag zu unterbreiten:

 

***anonymisiert*** 80 Punkte - erhält die Wohnung im Erdgeschoß;

***anonymisiert*** - 60 Punkte - erhält die Wohnung im 1. Stock, weil gegenüber die Verwandte Frau ***anonymisiert*** wohnt und dies eine sehr große Hilfe für das Pensionistenpaar ist.

 

Als Ersatz wird vorgeschlagen:

***anonymisiert*** - 60 Punkte

***anonymisiert*** - 50 Punkte

 

Unter TOP. 2.) Allfälliges teilte der Obmann mit, dass die bei der letzten Sitzung des Wohnungausschusses überarbeiteten Richtlinien für die objektive Vergabe von Wohnungen als TOP.5.)  bei der Gemeinderatssitzung am 21.1.99 behandelt wird.

 

Der Vorsitzende bedankt sich bei Frau GV. Wolschlager für diesen Bericht.

 

 

 

TOP 7.) Vergabe von drei ISG-Wohnungen in Riedau 25.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass im Wohnungausschuss der Vergabevorschlag ausgearbeitet wurde. Es sind nur zwei Wohnungen zu vergeben, da Frau ***anonymisiert*** ihre Kündigung wiederum zurückgezogen hat.  Er bringt den Vergabevorschlag des Wohnungauschusses wie folgt zur Kenntnis:

 

Vergabe von zwei Wohnungen im ISG-Wohnblock Riedau 25:

Vergabe der Wohnung im Erdgeschoß an Frau ***anonymisiert*** ;

Vergabe der Wohnung im 1.Stock an die Ehegatten ***anonymisiert***

Als Ersatz wird vorgeschlagen:

1. ***anonymisiert***

2. ***anonymisiert***

 

 

Es stellt Bgm. Ing. Demmelbauer den Antrag, den Vergabevorschlag des Wohnungsausschusses zu genehmigen.

 

Beschluß:  Einstimmig wird der Vergabevorschlag angenommen.

 

 

 

TOP.  8.) Nachwahlen für die ÖVP-Fraktion.

 

Der Bürgermeister bringt den Antrag der ÖVP-Fraktion zur Kenntnis. Folgende Personaländerungen sollen in den Ausschüssen eintreten:

 

Umweltausschuß:   Obmann:           GR. Franz Köstlinger

                  Obmann-Stv.:      GR. Fritz Raschhofer

                  Mitglied:         GR. Monika Tallier

                  Ersatzmitglied:   GR. Gerhard Berghammer

 

Jagdausschuß:     Mitglied:         GV. Franz Stiglmayr

 

RHV:              Mitglied:         GR. Gerhard Berghammer

 

Durch das Ausscheiden von Herrn Pimingsdorfer Ernst aus dem Gemeinderat ist diese Änderung notwendig. Da es sich um eine Fraktionswahl handelt, stimmen nun nur die Mitglieder der ÖVP ab. Es stellt der Vorsitzende den Antrag, die zur Kenntnis gebrachten Änderungen zu genehmigen.

 

Beschluß: Alle 12 Mitglieder der ÖVP- Fraktion stimmen diesem Antrag einstimmig zu.

 

 

Da es sich bei den nächsten Punkten  um Personalentscheidungen handelt, werden die Zuhörer gebeten den Sitzungssaal zu verlassen.

 

 

 

TOP.  9.)  Bericht vom Obmann des Personalausschusses.

 

Unter Ausschluß der Öffentlichkeit.

 

TOP. 10.)  Vergabe des Beamtenpostens C I-IV im Marktgemeindeamt.

 

Unter Ausschluß der Öffentlichkeit.

 

TOP. 11.) Teilnahmemöglichkeit an Schülerausspeisung für Gde.Bedienstete.

 

Unter Ausschluß der Öffentlichkeit.

 

 

Die Öffentlichkeit wird wieder hergestellt.

 

 

TOP. 12.)  Bericht des Bürgermeisters.

 

Es berichtet der Bürgermeister, dass am 19.1.1999 eine Vorsprache beim Landeshauptmann-Stellvertreter Fritz Hochmair bezüglich der § 86-Genehmigung für den Bau der Musikschule stattgefunden hat. Es konnte zwar für heuer und nächstes Jahr noch keine Geldmittelzusage erreicht werden, aber die Marktgemeinde darf nun aufgrund der vom Landeshauptmann-Stellvertreter zugesagten Genehmigung den Kaufvertrag mit den Ehegatten Kaltenbrunner abschließen. Vorher muss aber der Finanzierungsplan erstellt werden. Dieser Finanzierungsplan ist dem Amt der O.Ö. Landesregierung vorzulegen und nach dessen Genehmigung  kann der Kaufvertrag erstellt und durch den Gemeinderat beschlossen werden. Es wurde ja bereits der Gemeinderatsbeschluss gefaßt, dass das Haus Riedau 89 zum Preis von S 5,ooo.ooo,-- angekauft wird. Da im Gebäude ein Geschäft integriert werden soll und die Räume im hinteren Teil des Gebäudes für Vereine  verwendet werden sollen, werden für die Landesförderung nur S 4,ooo.ooo,-- anerkannt und mit 2/3 gefördert. Er hat in dieser Woche bereits mit den Ehegatten Kaltenbrunner bezüglich der Finanzierung gesprochen. Er könnte sich vorstellen, auf 10 Jahre je S 500.000,-- wertgesichert abzustatten. Die Gemeinde bekommt  vom Land eine 2/3 Förderung für den Ankauf des Hauses ohne Geschäft und Vereinsräume. Die Gemeinde muss daher S 1,000.000,-- (Geschäfts- und Vereinsräumeanteil)  und den 1/3-Anteil, das sind rund S 1,300.000,--, zusammen also S 2,300.000,--, übernehmen. In fünf Jahren hätte die Gemeinde diese Summe abgezahlt, dann kommt auch die Förderung des Landes und des Musikschulwerkes.

 

Landeshauptmann Dr.Josef Pühringer teilte mit, dass dem ATSV Riedau ein Fahrtkostenzuschuß 1999 für Sektion Sportkegeln mit einem Betrag von S 2.520,-- zugesagt wurde. Die “Dorferneuerung” brachte für die Gemeinde einen Beitrag von S 400.000,-- für den Bau der Klosterstraße und weiters S 30.000,-- für die Planung der Klosterstraße.

 

Die Bäckerei Haderer hat mit 17.1.1999 die Filiale in Riedau geschlossen.

 

Bezüglich des Bauvorhabens Straßenbau Vormarktstraße teilt der Bürgermeister mit, dass in spätestens 3 Wochen mit den Anrainern eine Besprechung durchgeführt wird. Es ist zu bedenken, dass im heurigen Jahr das Bezirksmusikfest in Riedau stattfindet. Zu diesem Zeitpunkt soll die Rohbaustraße bereis fertiggestellt oder noch nicht begonnen sein.

 

TOP. 13.) Allfälliges.

GV. Schabetsberger ersucht den Gehweg nach Pomedt neu abzugrenzen bzw. zu erweitern.

 


Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 15.12.1998 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21.05 Uhr.

 

 

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                     (Vorsitzender)                                                             (Gemeinderat)

 

 

 

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                     (Schriftführer)                                                              (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: