Lfd.Nr. 12 Jahr 1998

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau               am 08. Oktober 1998.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

Anwesende:

 

01. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer als Vorsitzender

02. Vizebürgermeister Peter Gahleitner         14. GR. Rudolf Hosner

03. GV. Elfriede Kopfberger        15. GR. Anita Wolschlager

04. GV. Franz Stiglmayr      16. GR. Walter Ebner

05. GR. Gerhard Berghammer         17. GR. Maria Weiretmaier

06. GR. Berta Scheuringer          18. GR. Johann Leitner

07. GR. Franz Köstlinger           19. GR. Ernst Hintermayr

08. GR. Wolfgang Kraft       20. GR. Ulrike Reisinger

09. GR. Franz Mitterhauser         21. GR. Harald Parzer

10. GR. Friedrich Raschhofer       22.

11. GV. Franz Schabetsberger       23.

12. GV. Anna Wolschlager           24.

13. GR. Günter Ortner        25.

 

 

Ersatzmitglieder:

GR. Monika Tallier                       für               GR. Herbert Leitner

GR. Franz Wimmer                   für               GR. Ernst Pimingsdorfer

GR. Manfred Fattinger              für               GV. Gottfried Weilhartner

GR. Joachim Sakoparnig             für               GR. Heinrich Ruhmanseder

 

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. Gumpinger Adolf.

 

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):

 

 

Es fehlen:

 

entschuldigt:                                        unentschuldigt:

GR. Herbert Leitner

GR. Ernst Pimingsdorfer

GV. Gottfried Weilhartner

GR. Heinrich Ruhmanseder

 

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  Michael Schärfl


Der Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

    einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 01.10.1998

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 10.09.1998 bis zur

    heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-

    gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen

    diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht

    werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

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Tagesordnung:

 

 

  1.  Vergabe von Oberflächenarbeiten bei Gemeindestraßen.

  2.  Abänderung des Flächenwidmungsplanes in Schwabenbach.

  3.  Aufhebung des Bebauungsplanes Riedau-Süd.

  4.  Behandlung des Einspruches von Paul Bauer und Claudia Auer.

  5.  Genehmigung eines Pensionskassenvertrages mit der ÖPAG

      Pensionskassen AG.

  6.  Nachzahlung von Annuitäten beim Kanalbau BA 02.

  7.  Behandlung einer Resolution vom Pastoralrat.

  8.  Beratung und Beschlussfassung bezüglich Befreiung von der Getränkesteuer

      für die örtlichen Vereine.

  9.  Grundsatzbeschluss bezüglich Finanzierung der Stromkosten und Pflege der

      Rasenspielflächen am Sportplatzgelände.

10.   Änderung der Benützungsgebührenordnung für den Friedhof.

11.   Änderung der Vergütung für die Dienstwohnung in der Hauptschule.

12.   Vergabe des Dienstpostens der Verwaltungsgruppe B, Dienstklasse II-VI

      (Amtsleiter) im Gemeindeamt Riedau.

13.   Bericht des Bürgermeisters.

14.   Allfälliges.

 

 


TOP. 1.)    Vergabe von Oberflächenarbeiten bei Gemeindestraßen.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt, daß im heurigen Jahr schon einige Straßen mit Recyclingmaterial renoviert wurden und dass es wichtig wäre noch vor dem Winter Spritzdecken aufzutragen. Betroffen ist die Zufahrtsstraße Richtung Hosner Rudolf und die Verbindungsstraße Richtung Gebetsedt.

 

Kosten:

Zufahrtsstraße Hosner   ca. 250 lfm x 3,50 m Breite        =   ca. S   35.000,--

Zufahrtsstraße Gebetsedt     ca. 600 lfm x 3,50 m Breite        =   ca. S 165.000,--

                        GESAMT brutto                =   ca. S 200.000,--

 

GR. Wolfgang Kraft stellt den Antrag, Asphaltspritzdecken bei den Zufahrtsstraßen Hosner in Schwaben und in Gebetsedt von der Firma Arge-Asphaltierung, Raab, aufzubringen.

 

Beschluss:        Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 2.)    Abänderung des Flächenwidmungsplanes in Schwabenbach.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass es sich hierbei um die Grundstücke in Schwabenbach, erste Reihe (rechts davon ist die Hochspannungsleitung), handelt. Die Fa. Leitz hat die Grundstücke schon einmal widmen lassen und beim letzten Flächenwidmungsplan wieder herausgenommen, weil die Parzellen nicht verkaufbar waren. In der Zwischenzeit gibt es aber bereits mehrere Interessenten für diese Grundstücke. Die Kosten für diese Rückwidmung muß der Antragsteller (Fa. Leitz) bezahlen.

 

Von Reg.OBR. Dipl.Ing. Walter Werschnig wurden diese betroffenen Grundstücke bereits begutachtet und er teilte mit, dass einer Rückwidmung nichts im Wege stehe.

 

GV. Franz Stiglmayr stellt den Antrag den bestehenden Flächenwidmungsplan abzuändern und das Grünland betreffend die Grundstücke Nr. 746/13 bis 746/20, KG. Vormarkt-Riedau, in der Siedlung Schwabenbach in Wohngebiet umzuwidmen.

 

Beschluss:        Der Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen

                  und die Umwidmung somit genehmigt.

 

 

 

TOP. 3.)    Aufhebung des Bebauungsplanes Riedau-Süd.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass es in Achleiten momentan Probleme gibt, weil einige bei den bereits bestehenden Häusern dazubauen bzw. erweitern wollen. Außerdem soll anstelle eines zweigeschoßigen Hauses ein Eineinhalbstockhaus errichtet werden. Die Probleme gibt es bei der Traufenhöhe und beim eineinhalbgeschoßigen Wohnbau. Es wäre wichtig, dass man den im Jahre 1974 erstellten Bebauungsplan Riedau-Süd aufhebt, damit man eine gewisse Freiheit bei der Gestaltung hat. Im Prinzip gelten ja sowieso die Vorschriften der Bauordnung und wenn einmal ein außertourliches Problem wäre, kann dies bei der Bauverhandlung behandelt werden.

 

GR. Günter Ortner erklärt, dass man durch Bebauungspläne zu etwas gezwungen wird (Firstrichtung, Geschosse u.s.w.), sodass die persönliche Freiheit wegbleibt. Damit keine groben Bausünden geschehen, dafür ist die Baubehörde I. Instanz die Gemeinde und der Bürgermeister zuständig, dass dies überwacht wird. Er stellt den Antrag, den Bebauungsplan Riedau-Süd aufzuheben, damit die Bautätigkeit wieder weitergehen kann und so gebaut werden kann, wie die Leute sich das vorstellen.

 

GR. Ernst Hintermayr ist auch für die Aufhebung des Bebauungsplanes Riedau-Süd und hofft dadurch, dass die Baulücken bald aufgefüllt werden und bald gebaut wird.

 

Beschluss:        Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 4.)    Behandlung des Einspruches von Paul Bauer und Claudia Auer.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer bringt die zwei Einsprüche von Herrn Paul Bauer und Frau Claudia Auer zur Kenntnis. Es betrifft die Bescheide Zahl 850-03/9-1998-Ge und Zahl 851-03/11-1998-Ge. Beim ersten Einspruch geht es um vermeintliche Gramatikfehler bei der Verordnung über die Berechnung der Kanalanschlussgebühr und der Wasserleitungsanschlussgebühr. In der Gebührenordnung, betreffend die Wasser- und Kanalanschlussgebühr, heißt es in § 2 Absatz (2):

“Kellergeschosse werden nur in jenem Ausmaß berücksichtigt, als sie als Kellergaragen und für gewerbliche Zwecke ausgebaut sind.”

Die Einspruchswerber vertreten die Ansicht, dass zwar eine Kellergarage besteht, aber diese nicht gewerblich genutzt wird und daher nicht in die Berechnung einbezogen werden kann.

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt, dass er vom Hofrat Dr. Kehrer von der O.Ö. Landesregierung die Auskunft bekommen hat, dass in diesem Satz das Wort “und” nicht kommulativ (zusammenzählend), sondern disjunktiv (trennend) zu verstehen ist. Im Auslegungswege kann dieser Satz so verstanden werden, dass das Wort “und” eine alternative Möglichkeit zuläßt. Falls eine Vorstellung gegen den Bescheid des Gemeinderates beim Amt der O.Ö. Landesregierung eingebracht wird, hält seiner Meinung nach die derzeitige Formulierung in den Verordnungen stand und die Vorstellung wäre vom Amt der O.Ö. Landesregierung abzuweisen.

 

Beim zweiten Einspruch handelt es sich um die Fälligkeit der Anschlußgebühren. In der Verordnung steht, dass die Entrichtung der Anschlussgebühr bei Fertigstellung des Ergänzungs- bzw. Neubaues fällig ist. Der Bürgermeister erklärt, dass dies ein Fehler der Gemeindeverwaltung ist und dafür möchte er sich aufrichtig entschuldigen. Es geht um die Frage: “Wann ist ein Bau fertiggestellt!”

Es sollte für die Zukunft die Verordnung dahingehend geändert werden, dass die Anschlussgebühr ein halbes Jahr nach Bauverhandlung fällig wird.

Diesen zwei Einsprüchen muss stattgeben werden und die Verordnungen sollen  abgeändert werden.

Bei der Verordnung mit dem Wortlaut “Bezahlung nach Fertigstellung des Baues” soll dies mit dem Amt der O.Ö. Landesregierung geklärt werden, wie die Änderung lauten soll.

 

GR. Günter Ortner fragt, ob dies irgendwo definiert ist, wann ein Bau fertiggestellt ist.

 

Amtsleiter Sekretär Adolf Gumpinger erklärt, daß die Fertigstellung eines Baues dann gegeben ist, wenn der Kollaudierungsbescheid rechtskräftig ist.

 

GR. Ernst Hintermayr findet es nicht richtig, dass trotz Fehler bei der Verordnung nach deren Berichtigung dann trotzdem beim Betroffenen kassiert wird.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag dem Einspruch von Herrn Paul Bauer und Frau Claudia Auer nur im zweiten Punkt des Einspruches stattzugeben und die Bescheide daher ersatzlos aufzuheben.

 

Beschluss:        Alle Gemeinderäte stimmen dem Antrag zu.

 

 

 

TOP. 5.)    Genehmigung eines Pensionskassenvertrages mit der ÖPAG                       Pensionskassen AG.

 

Sekretär Adolf Gumpinger erklärt, dass nach den neuen Richtlinien des Pensionsgesetzes für die Bürgermeister die Möglichkeit besteht, dass sie mit einer Pensionskasse einen Vertrag abschließen können, wo diese Beträge, die von der Gemeinde einbehalten werden müssen, in eine Pensionskasse abgeführt werden. Von dort wird bei Abtreten des Bürgermeisters die jeweilige Pension ausbezahlt.

Für die Gemeinde würde dies keinen Groschen mehr kosten und ist sicherlich für den Bürgermeister günstiger, weil es von der steuerlichen Seite her ein Vorteil wäre. Der vorliegende Vertrag wird zur Kenntnis gebracht.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt, dass er sich persönlich für diese Variante entschieden hat und er ersucht den Gemeinderat um Zustimmung.

 

Vizebürgermeister Peter Gahleitner stellt den Antrag diesen Pensionskassenvertrag mit der ÖPAG Pensionskassen AG zu genehmigen.

 

Beschluss:        Bei der Abstimmung ist der Bürgermeister befangen. Alle anderen                    Gemeinderatsmitglieder stimmen dem Antrag zu.

 

 

 

TOP. 6.)    Nachzahlung von Annuitäten beim Kanalbau BA 02.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass es nach der Kollaudierung des BA 02, in dem Ortskanäle in Zell/Pram und Riedau und auch die Rückhaltebecken in Riedau und in Zell an der Pram gebaut wurden, eine neue Aufteilung der Darlehensrückzahlung gab. Dies war erforderlich, da vorher die genauen Bausummen nicht bekannt waren. Bei dieser Neuberechnung hat sich ergeben, daß Dorf/Pram auf Grund ihres Trennsystemes keine Rückzahlungen tätige brauchen, sondern nur Riedau und Zell/Pram. Die Darlehen des UWF für die Ortskanäle sind getrennt vorgeschrieben und je für die Rückhaltebecken in einer Summe. Die Aufteilung durch den Vorstand des RHV erfolgte auf Grund eines vorliegenden Beschlusses des RHV vom 21.11.1988. Mit diesem Beschluß wurden damals die Baukosten zwischen den Gemeinden Riedau und Zell/Pram mit 62,6 und 37,4 Prozent aufgeteilt. Die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden des RHV haben diesen Prozentschlüssen zur Kenntnis genommen und die Aufteilung der Darlehensrückzahlungen darauf ausgerichtet. Bei der Neuberechnung hat sich herausgestellt, daß Riedau im Laufe der Jahre Darlehen und Zinsen in Höhe von 1,408.078,68 zu wenig bezahlt hat. Der Gemeinderat soll die Bezahlung dieser Summe genehmigen.

 

 

Aufteilung der Annuitäten an den Umwelt und Wasserwirtschaftsfonds;

Bank Austria bzw. Österr.Kommunalkredit AG.

 

Neuaufteilung der Annuitäten des Bauabschnittes 02

für die Mitgliedsgemeinden

 

 

Baukosten laut Kollaudierung S 29.279.023,39 / Darlehen   S 18,386.000,00

 

Davon Ortskanal Riedau  S 10,871.372,99 / Darlehen   S   5,979.000,00

Ortskanal Zell an der Pram   S   4,784.369,33 / Darlehen  S   2,871.000,00

 

 

Regenbecken Riedau (57,70 %) S   7,859.053,48 / Darlehen  S  5,502.272,00

 

Verbandsanlagen (42,30 %)

Regenbecken Zell a.d. Pram   S   5,764.227,59 / Darlehen  S  4,033.728,00

 

Riedau 62,60 %    S 10,871,372,99 / Darlehen   S   2,525.113,73

Zell an der Pram 37,40 %     S 10,871,372,99 / Darlehen   S   1,508.614,27

 

 

Die Berechnung erfolgte nach den Unterlagen der Kollaudierung durch das Amt der O.ö. Landesregierung, Abteilung Wasserbau und der Endabrechnung mit dem Bundesministerium für Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds.

Die Vorschreibung der Annuitäten wurde ebenfalls nach dieser Berechnung vorgenommen.

Die Aufteilung der Darlehen für die Ortskanäle erfolgte von der Österr.Kom.Kredit AG. bereits getrennt und das Darlehen für die Regenbecken wurde nach dem Prozentsatz der Baukosten und nach dem genehmigten Prozentsatz aufgeteilt.

 

BA 02 Darlehen; Rück-

verrechnung.

Gesamtdarlehen               S  18,386.000,00

bezahlt bis 01.03.1998       S    4,265.971,16

 

 

 

Neuberechnung nach Abschluß des BA 02

 

 

 

Rückverrechnung auf die Gemeinden

 

 

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer will Gespräche mit den beteiligten Gemeinden führen, damit Riedau die Beiträge nicht auf einmal zurückzahlen muss.

GV. Franz Schabetsberger sieht nicht ein, warum Riedau für das Rückhaltebecken in Zell an der Pram 62 % zahlen muss und Zell für Riedau nichts. Wir haben doch eine Verbandskläranlage und da müsse doch alles gerecht verteilt werden. Man sollte noch einmal mit den Bauleitern sprechen und die Aufteilung sollte noch einmal genau berechnet werden.

GR. Ernst Hintermayr ist auch dieser Meinung und will eine genaue Unterlage für die Berechnung.

Bei der anschließenden Beratung wird die Meinung vertreten, daß das Regenbecken Riedau für die Kläranlage ebenfalls vom Vorteil ist und daher nicht Riedau allein für die Rückzahlung dieser Darlehen zuständig sein kann.

 

Der Bürgermeister macht den Vorschlag diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen und die ganze Aufteilung mit den Bauleitern neu durchzuarbeiten.

Er stellt abschließend den Antrag, dass die Bauleiter eine neue Grundlage für diese Aufschlüsselung schaffen und diese dann dem RHV vorgelegt wird.

 

Beschluss:        Alle Gemeinderäte stimmen dem Antrag zu.

 

 

TOP. 7.)    Behandlung einer Resolution vom Pastoralrat.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer bringt die Resolution vom Pastoralamt zur Kenntnis. In dieser Resolution geht es um den “arbeitsfreien Sonntag”, der erhalten bleiben soll.

 

GV. Franz Schabetsberger findet es nicht richtig, dass sich der Gemeinderat mit diesen Sachen befassen muss. Über diese Situation soll sich die Gewerkschaft bzw. die Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen befassen.

 

GR. Gerhard Berghammer stellt den Antrag, dass diese vorliegende Resolution genehmigt wird.

 

Beschluss:        Der Antrag von GR. Gerhard Berghammer wird mit

                  12 Ja Stimmen (ÖVP) zu 13 Nein Stimmen (SPÖ u. FPÖ) abgelehnt.

 

 

 

TOP. 8.)    Beratung und Beschlussfassung bezüglich Befreiung von der                    Getränkesteuer für die örtlichen Vereine.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer gibt bekannt, dass im Prüfbericht der Bezirkshauptmannschaft Schärding festgehalten ist, dass die örtlichen Vereine durch die Befreiung der Getränkesteuer indirekte Vereinsförderungen erhalten.

Der Bürgermeister findet es gut, dass Vereine, die aktiv sind auch gefördert werden und er stellt als Finanzreferent der Gemeinde den Antrag, dass weiterhin eine Befreiung der Getränkesteuer, die Benützung der Mehrzweckhalle und die Lustbarkeitsabgabe als Vereinsförderung gewährt wird.

 

GV. Franz Schabetsberger ist auch für diese Förderungen für aktive Vereine.

 

GR. Ernst Hintermayr befürwortet auch diese Förderungsmaßnahmen und teilt noch mit, dass es wichtig wäre, dass die Riedauer Vereine bei Veranstaltungen auch in Riedau einkaufen.

 

Beschluss:        Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 9.)    Grundsatzbeschluss bezüglich Finanzierung der Stromkosten und                Pflege der Rasenspielflächen am Sportplatzgelände.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer gibt einen kurzen Überblick über die Stromkosten beim Sportplatz. Im Jahre 1997 betrugen die Stromkosten S 47.742,35 und wurden von der Gemeinde übernommen. Die Arbeitskosten der Gemeinde für die Pflege der Rasenspielflächen betrug ca. S 40.000,-- und wurde ebenfalls von der Gemeinde finanziert.

 

GR. Gerhard Berghammer erklärt, dass durch das große Gebäude und die Flutlichtanlage hohe Stromkosten entstehen. Von der Gemeinde werden die großen Flächen am Sportplatz gemäht und der Sportverein übernimmt die Ausmäharbeiten.

Er stellt den Antrag, dass alles so bleibt wie jetzt und die Gemeinde weiterhin die Stromkosten und das Flächenmähen übernimmt.

 

Die SPÖ-Fraktion unter Vorsitz von GV. Franz Schabetsberger ist dafür, dass die großen Flächen von der Gemeinde gemäht werden, weil eine Benützung des Gemeindemähfahrzeuges durch mehrere Personen keinen Sinn hat. Bezüglich Stromkosten wurde von seiner Fraktion schon jahrelang aufgeworfen, dass diese zu hoch sind und die Gemeinde soll sich mit den Verantwortlichen des Sportvereines zusammensetzen und Möglichkeiten suchen, dass die Stromkosten nicht mehr steigen bzw. verringert werden könnten. Grundsätzlich ist seine Fraktion für die Beibehaltung und Bezahlung dieser Kosten.

 

GR. Ernst Hintermayr ist auch grundsätzlich für die Beibehaltung der Mäharbeiten und Bezahlung der Stromkosten durch die Gemeinde. Bei den Stromkosten könnte er sich in Zukunft ein Limit vorstellen.

 

GV. Anna Wolschlager ersucht, dass bald mit den Verantwortlichen des Sportvereines gesprochen wird und nicht wieder so lange gewartet wird bis dieser Punkt wieder auf der Sitzung ist.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer kann sich für die Zukunft eventuell auch vorstellen, dass ab gewissen Kilowattstunden der Sportverein auch seinen Beitrag leisten soll. Dies soll in einem gemeinsamen Gespräch geklärt werden.

 

Beschluss:        Der Antrag wird von allen Gemeinderäten angenommen.

 

 

 

TOP. 10.)   Änderung der Benützungsgebührenordnung für den Friedhof.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt, dass im Prüfbericht der Bezirkshauptmannschaft die Benützungsgebühren für den Friedhof in Riedau im Vergleich mit anderen Gemeinden als sehr gering bezeichnet werden.

Es wird über die einzelnen Gebühren diskutiert.

 

GR. Günter Ortner und GV. Franz Schabetsberger stellen die Frage, ob es nicht besser wäre einige Gebühren zusammenzufassen und als Pauschale vorzuschreiben.

 

Amtsleiter Adolf Gumpinger gibt die Auskunft, dass dies nicht möglich sei, weil die Gebühren aufgeschlüsselt werden müssen. Es ist dabei auch auf die bestehende Friedhofsordnung Rücksicht zu nehmen.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag die vorgeschlagenen Erhöhungen laut nachstehender Verordnung zu ändern.

 

GR. Ernst Hintermayr teilt mit, dass die vorgeschlagenen Erhöhungen bis auf die Doppelgräber in Ordnung sind.


V E R O R D N U N G

 

des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 08.10.1998 betreffend die Gebühren für den Friedhof Riedau (Friedhofsgebührenordnung).

 

Gemäß § 15 Abs. 3 lit. 5 Finanzausgleichsgesetz 1997, BGBl. Nr. 201/1996 idgF BGBl. 130/1997, wird verordnet:

 

§ 1

Gegenstand

 

Für die Nutzung der Einrichtungen des kommunalen Friedhofes Riedau der Marktgemeinde Riedau werden nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Gebühren eingehoben.

 

§ 2

Grabplatzgebühren

 

Für die Verleihung bzw. Überlassung des Nutzungsrechtes an einer Grabstelle wird eine Grabgebühr erhoben. Bei jeder Beisetzung einer Leiche bzw. Urne ist die Grabgebühr für 10 Jahre im vorhinein zu entrichten. Bei Belegung eines bestehenden Grabes (Tiefgrab) ist bei der zweiten Beerdigung lediglich eine Nachzahlung auf die Differenzjahre bis zum zehnten Jahr ab der zweiten Beerdigung aufzuzahlen. Die Nutzungsgebühren betragen für je zehn Jahre für:

 

1. Mauergräber.................................................................................      S 1.000,--

2. Randgräber (beiderseits d.Mittelganges)..................................      S    800,--

3. Reihengräber (alle anderen Zwischenreihen) ...........................   S    600,--

4. Urnengräber und Kindergräber ...................................................     S    500,--

 

    Bei Doppelgräber erhöht sich die Gebühr um 100 Prozent.

    Nach Ablauf der zehn Jahre besteht die Möglichkeit, das Nutzungsrecht um fünf Jahre

    zu verlängern, wobei die Gebühr sich um 50 % verringert.

 

Bei Ablauf oder Verfall einer Grabstelle entsteht den Angehörigen kein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Rückerstattung von Gebühren.

 

§ 3

 

Bei Neuöffnung eines jeden Grabes und der Öffnung zwecks Bestattung in bereits bestehenden Gräbern ist jedesmal eine Öffnungsgebühr zu entrichten und zwar:

 

ad § 2 Punkt 1. bis 4. ...................................................................S  300,--

 

die Totengräbergebühren betragen für:

 

ad § 2 Punkt 1. bis 3. ................................................................... S 4.000,--

ad § 2 Punkt 4 für Urnenbeisetzungen in Mauer-,

      Rand-,Reihen-u.Urnengräber ......................................... S     600,--

für Exhumierungen ....................................................................... S  4.000,--

 

§ 4

Nachlösegebühr

 

Nach  einem Zeitablauf von 10 Jahren kann das Nutzungsrecht um weitere 10 Jahre bzw. 5 Jahre verlängert werden. Für die Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Grabstelle ist die jeweilige Grabplatzgebühr jeweils neu zu entrichten.

 

§ 5

 

Die Benützung der Leichenhalle zur Aufbewahrung wird - sanitätspolizeiliche oder ärztliche Anordnung ausgenommen - vorläufig freigestellt. Für Erhaltungs- und Amortisationszwecke wird jedoch für jede Bestattung, gleichviel ob die Leiche in der Leichenhalle aufgebahrt wird oder nicht, eine Gebühr von .........................................................S 500,--    incl. 20 % MWSt

eingehoben.

 

§ 6

Entstehen der Gebührenschuld und Fälligkeit

 

1. Die Gebührenschuld entsteht

      a) bei der Grabplatzgebühr mit der Überlassung des Benützungsrechtes an

          einer Grabstelle;

      b) bei der Erneuerungsgebühr zum Zeitpunkt der Erneuerung des

          Benützungsrechtes;

      c) bei der Beerdigungsgebühr mit der erfolgten Beerdigung

          der Leiche;

      d) bei der Exhumierung mit der erfolgten Bewilligung zur Enterdigung.

 

2. Die Gebühren werden innerhalb eines Monats nach Entstehen der Gebührenschuld

    fällig.

 


§ 7

Gebührenschuldner

 

1. a) Zur Entrichtung der Grabplatz-Nachlöse-Gebühr ist derjenige verpflichtet, dessen

         Ansuchen um Verleihung (Nachlösung, Verlängerung) des Benutzungsrechtes an

         einer Grabstelle bewilligt wird.

    b) Zur Entrichtung der Beerdigungsgebühr ist derjenige verpflichtet, dem das Be-

         nutzungsrecht an der Grabstelle, in der die Leiche beerdigt wird oder ist, zukommt;

         wenn jedoch dieser selbst bestattet wird, derjenige, der für die Bestattung Sorge

         zu tragen hat.

    c) Die Enterdigungsgebühr hat der Auftraggeber der Exhumierung zu entrichten.

 

§ 8

Inkrafttreten

 

Diese Verordnung tritt mit dem auf dem Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen, die Friedhofsgebühren betreffenden Verordnungen außer Kraft.

 

 

Beschluss:        Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 11.)   Änderung der Vergütung für die Dienstwohnung in der Hauptschule.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt, dass Riedau beim Quadratmeterpreis bei der Dienstwohnung in der Hauptschule am unteren Ende im Vergleich mit anderen Gemeinden aufscheint. Er stellt eine Erhöhung der Vergütung für die Dienstwohnung in der Hauptschule Riedau zur Diskussion, da eine Erhöhung im Prüfbericht der Bezirkshauptmannschaft verlangt wird.

 

GV. Anna Wolschlager kann sich vorstellen, dass man sich auf S 12,- einigen kann und stellt den Antrag die Vergütung mit einem m²-Preis von S 12,- festzusetzen.

 

Beschluss:        Dieser Antrag wird einstimmig angenommen und die Erhöhung tritt                    mit 01.01.1999 in Kraft.

 

 

 

Vor Behandlung der nächsten Tagesordnungspunkte wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

 

Bevor der nächste Tagesordnungspunkt behandelt wird, wird die Öffentlichkeit wieder hergestellt.

 

 

 

TOP. 13.)   Bericht des Bürgermeisters.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer berichtet über die Einsparungs- und Kostensenkungsmöglichkeiten bei den Versicherungssummen. Die Gemeinde ist zum Teil doppelt versichert. Es gibt einen Vergleich zwischen den beiden Versicherungsanstalten Oberösterreichischen und Ersten Allgemeinen und die Gemeinde wird eine weit geringere Versicherungssumme zu bezahlen haben.

 

Im Rahmen der Dorfentwicklung fand am Donnerstag, 01. Oktober 1998 die erste Begehung in der Vormarktstraße statt. Eingeladen waren die Anrainer und Interessenten, die Arbeitskreisleiter und die Mitarbeiter des Arbeitskreises Bauen & Wohnen. Anwesend war auch Frau Architekt Dipl. Ing. Lassy und Herr Dipl. Ing. Altmann. Die Anregungen und Wünsche der Anrainer wurden festgehalten und werden in die vorläufige Planung einfließen. Der Baubeginn bei der Vormarktstraße wird heuer nicht mehr erfolgen, sondern soll im Jahr 1999 in einem Zuge durchgebaut werden.

 

 

 

TOP. 14.)   Allfälliges.

 

GR. Günter Ortner fragt, ob bei den Versicherungen etwas weggenommen bzw. herausgenommen wurde.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass nichts herausgenommen wurde. Erfreulich ist, dass sogar die Risiken bzw. Versicherungssummen erhöht wurden.

 

GV. Franz Schabetsberger fragt was mit der Strassenbeleuchtung vom Jäger bis zum LAWOG los ist. Die Bevölkerung muss in der Finsternis zur Arbeitsstelle gehen.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass die Beleuchtung dieses Strassenstückes mit der Klosterstraße zusammenhängt und daher erst nach Aufstellung der Beleuchtungskörper wieder mit Strom versorgt werden kann.

 

Bezüglich Parkprobleme in Riedau soll bald etwas geschehen, sagt GV. Franz Schabetsberger.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass die Erhebungen schon vorbereitet sind und demnächst ausgesandt werden.

 

Laut GV. Franz Schabetsberger soll der BIO-Sack wieder in Schwabenbach abgeholt werden, da der Baustellenbereich nicht mehr besteht und die Zufahrt wieder frei ist. Er fragt, ob in Schwabenbach und Unterführung von Schwabenbach Richtung Riedau eine Strassenbeleuchtung errichtet wird.

 

Laut Bürgermeister sind die Beleuchtungsmasten schon bestellt und es werden diese Straßenzüge bald eine Beleuchtung bekommen.

 

GR. Maria Weiretmaier sagt, dass die Straßenbeleuchtung in der Nähe vom Löger defekt ist.

 

GR. Franz Köstlinger erwähnt, dass viele Kinder von der Hauptschule allergisch gegen die Teppichböden in den neuen Klassenzimmern sind.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass eventuell im Zuge der Sanierung der Hauptschule dieses Problem abzustellen sind.

 


 

 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 10.09.1998 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:45 Uhr.

 

 

 

 

.................................................................            ........................................................

                     (Vorsitzender)                                                             (Gemeinderat)

 

 

 

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                     (Schriftführer)                                                              (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: