Lfd.Nr. 44 Jahr 1996

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 26. Juni 1996.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

Anwesende:

 

o1. Bürgermeister Wieser Otto als Vorsitzender

o2. Vizebgm. Wimmer Franz          14. GR. Schabetsberger Franz

o3. GV. Gahleitner Peter           15. GR. Hosner Rudolf

o4. GV. Ing. Demmelbauer Johann          16. GR. Ortner Günter

o5. GR. Aschauer Herbert           17. GR. Leitner Johannes

o6. GR. Donnerbauer Johannes       18. GR. Weiretmaier Maria

o7. GR. Kopfberger Elfriede        19. GV. Weilhartner Gottfried

o8. GR. Stiglmayr Franz      2o. GR. Hintermayr Ernst

o9. GR. Berghammer Gerhard         21. GR. Ruhmanseder Heinrich

1o. GR. Köstlinger Franz           22.

11. GV. Murauer Maximilian         23.

12. GV. Wolschlager Anna           24.

13. GR. Kaufmann Josef       25.

 

Ersatzmitglieder:

GR. Hauer Friedrich                für               GR. Pointl Helmut

GR. Waldenberger Klaus             für               GR. Dick Hermann

GR. Steinecker Franz               für               GR. Schärfl Michael

GR. Goldberger Anton               für               GR. Böcklinger Herbert

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. GUMPINGER Adolf.

 

Fachkundige Personen (§66 Abs. 2 OÖ. GemO.199o):

Arch.Dipl.Ing. Lassy Helga, Dipl.Ing. Altmann Gerhard

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 199o):

 

Es fehlen:

 

entschuldigt:                                        unentschuldigt:

GR. Dick Hermann

GR. Pointl Helmut

GR. Schärfl Michael

GR. Böcklinger Herbert

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 199o): Gem.Sekr. Gumpinger Adolf.


Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, daß

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

    einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 17.06.1996

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlußfähigkeit gegeben ist;

d) daß die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 22.04.1996 bis zur

    heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-

    gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen

    diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluß Einwendungen eingebracht

    werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

 

Tagesordnung:

 

  1.  Bericht vom Obmann des Bauausschusses.

  2.  Beratung über die Erstellung des Entwicklungskonzeptes und des Flächen-

      widmungsplanes für das gesamte Gemeindegebiet Riedau.

  3.  Genehmigung der Annahmeerklärung der Kommunal-Kredit-AG für die End-

      abrechnung der Wasserversorgungsanlage.

  4.  Genehmigung einer Verordnung zur Widmung einer Straße für

      den Gemeingebrauch.

  5.  Genehmigung einer Verordnung für die Verhängung einer Bausperre.

  6.  Allfälliges.

 

 

 


Bürgermeister Wieser Otto begrüßt alle Anwesenden, im besonderen Frau Arch.Dipl.Ing. Lassy und Herrn Dipl.Ing. Altmann, die beim Tagesordnungspunkt 2.), bezüglich Flächenwidmungsplanüberarbeitung und Erstellung des örtlichen Entwicklungskonzeptes, referieren werden.

 

Weiters wird vom Bürgermeister folgender Dringlichkeitsantrag gestellt:

 

 

D E R   B Ü R G E R M E I S T E R

der Marktgemeinde Riedau

 

 

 

.     .

                  Zahl:  

   An den

   Gemeinderat der                 Datum:   26. Juni 1996

   Marktgemeinde

   R i e d a u

  

.     .

 

Gemäß § 2 Abs. 4 der Geschäftsordnung für Kollegialorgane der Marktgemeinde Riedau stelle ich den dringlichen Antrag, der Gemeinderat möge folgenden Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung der Sitzung vom 26.06.1996 aufnehmen und behandeln:

 

Genehmigung einer Löschungserklärung für die Liegenschaft Pomedt 35.

 

Die Dringlichkeit dieser Erledigung wurde erst nach Ausschreibung der Gemeinderatssitzung von den Betroffenen bekanntgegeben.

 

 

Der Bürgermeister:

 

 

 

 

Beschluß:         Bei der Abstimmung über diesen Dringlichkeitsantrag wird

                  einhellige Zustimmung erzielt und diese Angelegenheit soll unter

                  Tagesordnungspunkt 6.) behandelt werden.

 

 

 


TOP. 1.)    Bericht vom Obmann des Bauausschusses.

 

GR. Ortner gibt als Bauausschußobmann bekannt, daß bei der letzten Sitzung des Bauausschusses die Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes und die Neuerstellung des örtlichen Entwicklungskonzeptes besprochen und beraten wurde. Auch die an die Bevölkerung gesandten Fragebögen, die zwar sehr spärlich zurückgekommen sind, wurden behandelt.

Bei den Rückantworten handelt es sich hauptsächlich um verkehrsrechtliche und verkehrstechnische Angelegenheiten wie z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen und Verkehrsberuhigungen. Alle diese Eingaben wurden im Ausschuß behandelt und eingehend beraten. Ein Entwurf des Entwicklungskonzeptes wurde bereits den Fraktionsführern zugestellt.

Da beim nächsten Tagesordnungspunkt diese Angelegenheiten genauer beraten und besprochen werden, kann er seinen Bericht kurz halten, erklärt der Bauausschußobmann.

 

Bürgermeister Wieser bedankt sich beim Obmann und allen Mitgliedern des Bauausschusses für die bereits geleistete Arbeit.

 

 

 

TOP. 2.)    Beratung über die Erstellung des Entwicklungskonzeptes und

            des Flächenwidmungsplanes für das gesamte Gemeinde-

            gebiet Riedau.

 

Bürgermeister Wieser teilt mit, daß bereits vor einem Jahr mit Gemeinderatsbeschluß das Architekturbüro Lassy mit der Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes und der Neuerstellung des örtlichen Entwicklungskonzeptes beauftragt wurde. Seit dieser Zeit wird an diesem Konzept gearbeitet und er ersucht nun Frau Arch. Lassy um die weitere Berichterstattung.

 

An Hand des vorbereiteten schriftlichen Entwurfes des Entwicklungskonzeptes wird von Arch. Lassy nun erklärt, daß im Konzept drei Bereiche festgelegt wurden. Es handelt sich um das Siedlungskonzept, das Freiraumkonzept und um das Verkehrskonzept. Vorgesehen ist, daß im Juli eine öffentliche Auflage des Entwicklungskonzeptes erfolgt und anschließend sind Einwendungen oder Anregungen die eingebracht werden vom Gemeinderat wiederum zu behandeln. Bei der Festlegung von verschiedenen Maßnahmen ist selbstverständlich auch die finanzielle Belastung der Gemeinde miteinbeziehen.

Aus diesem Grund soll auch eine Prioritätenreihung festgelegt werden. Vor allem geht es heute darum, die Inhalte dieses Entwicklungskonzeptes genau festzulegen.

 

Herr Dipl.Ing. Altmann erklärt nun an Hand von Planunterlagen die derzeitige Lage des Baulandes sowie die Wünsche der Grundeigentümer die bereits vom Marktgemeindeamt eingeholt wurden. Sämtliche Widmungen sind im Plan farbig dargestellt, um einen Überblick zu bekommen.

 

Die Siedlungsentwicklung wurde bereits planlich festgehalten und die Strukturen die sich durch die Wohngebietswidmung ergeben werden genau dargestellt. Auch die betriebliche Nutzung wurde ersichtlich gemacht und ebenso die rein landwirtschaftlich genutzten Grundflächen. Die Konsequenz dieser Bestandsaufnahme ist, daß keine weiteren Neuwidmungen mehr durchgeführt werden sollen. Die derzeit gewidmeten Baulandflächen entlang der Bundesbahn wurden aus der Baulandwidmung herausgenommen, da diese sehr stark durch den Bahnlärm beeinträchtigt sind.

 

Frau Arch. Lassy wird nun das Konzept genauestens vorgestellt und durchgesprochen und zwar erstens das Siedlungskonzept, zweitens das Freiraumkonzept und drittens das Verkehrskonzept.

Die Probleme, die Ziele und die Maßnahmen die gesetzt werden sollen wurden genauestens durchgesprochen. Von den Gemeinderatsmitgliedern wurde zu den jeweiligen Punkten die Dringlichkeit der Maßnahmen durch Prioritätsreihung festgelegt (lt. Beilage).

 

Bei der Beratung erklärt der Bürgermeister, daß in dieser Sitzung noch keine Beschlüsse gefaßt werden sollen, da später noch die Interessenten in diese Beratung einzubeziehen sind. Grundsätzlich soll sich der Gemeinderat auf eine Linie einigen.

 

Beim Siedlungskonzept gibt es mehrere Wortmeldung und es wird immer wieder darauf hingewiesen, daß die Wohnqualität im Ortszentrum durch den Verkehrslärm und durch die Gaststätten in diesem Bereich eingeschränkt wird. Aus diesem Grund werden auch frei werdende Häuser im Ortsbereich nicht mehr von Inländern bzw. Ortsansässigen angekauft. Es wird auch darüber beraten welche Möglichkeiten die Gemeinde hätte um die leerstehenden Wohnhäuser im Marktbereich wieder zu beleben bzw. für Einheimische und Geschäfte lukrativ zu machen.

 

Frau Arch. Lassy erklärt, daß viele Gemeinde vor diesem Problem stehen. Es müßten alle daran arbeiten um Geschäfte wieder beleben zu können bzw. die Kaufkraft im Ort zu steigern. Die Möglichkeit ist nur der Bevölkerung gegeben, wenn sie bereit ist im Ort einzukaufen und damit die Geschäfte zu unterstützen.

 

Es wird auch das Problem besprochen, daß diese Häuser, gemessen an der inneren Ausstattung, mit einem zu hohen Kaufpreis angeboten werden. Einheimische Interessenten weichen daher Großteils aus und entscheiden sich für einen Wohnhausneubau außerhalb des Ortskernes.

 

Auf Grund einer Anfrage, wie bei anderen Gemeinden diese Problematik gelöst wird, erklärt Frau Arch. Lassy, daß nur mit finanzieller Unterstützung der Gemeinde die Einheimischen wieder zum Kauf bereit sind.

 

Dazu erklärt der Bürgermeister, daß es sich hier um eine schwierige Situation handelt, da es für die Gemeinde nicht leicht sein wird zu entscheiden, wo eine finanzielle Unterstützung gerechtfertigt ist.

 

Bezüglich der Wohnqualität wird auch erwähnt, daß die Öffnungszeiten bzw. die Sperrstunden der Gaststätten geändert bzw. gekürzt werden sollen.

 

Es wird auch darüber beraten und auch dazu die Meinung vertreten, daß für verschiedene Punkte Arbeitskreise eingerichtet werden sollen, die sich genauer mit diesen Angelegenheiten bzw. Problemen beschäftigen können. Auch darüber wird beraten, ob Verträge mit Grundbesitzern abgeschlossen werden sollen, um Betriebsbaugebiete zu sichern und den Preis angemessen festlegen zu können.

 

Auch die Dichte der Bebauung wird angesprochen, wobei Frau Arch. Lassy glaubt, daß mit den Baulandreserven sparsam umgegangen werden soll und eine Verbauungsdichte von 800 m² ausreichend ist. Diese Meinung wird nicht von allen Gemeinderäten vertreten.

 

Über einzelne Widmungswünsche wird noch beraten und allgemein die Meinung vertreten, daß weitere Widmungen in Riedau nicht notwendig und sinnvoll sind, da genügend Baugrund zur Verfügung steht.

 

Es wird auch über die beantragten Bausperren beraten, die ja nicht bei jedem Grundstück möglich sind. 

 

Vom Bürgermeister wird erwähnt, daß bei einer Interessentenversammlung auf diese Bestimmungen hingewiesen werden soll, daß Ausnahmen nur in Randzonen möglich sind. Diese Meinung wird auch von den übrigen Gemeinderäten vertreten.

 

Über die Bildung von Arbeitskreisen wurde bereits einmal gesprochen und es wird dabei nochmals ausdrücklich erwähnt, daß für die Gestaltung des Marktplatzes ein eigener Arbeitskreis geschaffen werden soll, bei dem auch die Bevölkerung miteinbezogen werden könnte.

 

Bezüglich der Wirtschaftsförderungen für neue Gewerbebetriebe wird die Meinung vertreten, daß solche Angelegenheiten nur individuell behandelt werden können. Erwähnt wird auch, daß die Möglichkeiten für Betriebsansiedlungen durch Kontaktaufnahme mit den Kammern usw. genützt werden sollen und von der Gemeinde geeignete Bauten im Marktbereich dazu angeboten werden könnten.

 

Von Frau Arch. Lassy wird dazu erwähnt, daß es bereits solche Möglichkeiten gibt. Bei Marktplatzgestaltungen werden wirtschaftliche Aspekte angesprochen und dazu kann vom Wifi ein Sachverständiger angefordert werden.

Bei dem Arbeitskreis Marktplatzgestaltung soll diese Angelegenheit mitberücksichtigt werden.

 

Die Wirtschaftsbelebung im Marktbereich wird sicher eine schwierige Angelegenheit sein, es soll aber jeder Gemeinderat mitarbeiten und mithelfen und soweit als möglich Kontakte knüpfen.

 

Bezüglich der Bebauungspläne wird auch beraten und festgestellt, daß die Meinungen bezüglich einer geordneten Bebauung oder einer freien Bebauung sehr verschieden sind. Die bereits bestehenden Bebauungspläne müssen teilweise überarbeitet werden.

 

Bei bestehenden Betrieben ist es notwendig die Widmung genau auf den Betriebstyp abzustimmen. Es wird auch über die Umwidmung in Dorfgebiet im Vormarktbereich beraten und alle Gemeinderatsmitglieder sind dafür diese  Widmung vorzunehmen.

 

Bezüglich der Verkehrsberuhigung, im besonderen bei der Bahnhofstraße, wurden bereits Erfahrungdie Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h. im Bereich der Siedlungs Pomedt nicht sinnvoll war. Er ist der Meinung, daß eine Straßenbreite von 5 m unbedingt notwendig ist und von ihm werden Rückbaumaßnahmen zur Verkehrsberuhigung abgelehnt.

 

Frau Arch.Lassy erklärt dazu, daß eine Straßenbreite von 5 - 6 m in Ordnung ist, es soll aber darauf geachtet werden welche Baumaßnahmen man setzt um nicht den Charakter einer Durchzugsstraße zu erwecken. Es gibt genügend Möglichkeiten durch Einbauten, Parkplatzstreifen, Parkinseln oder durch Bepflanzungen verkehrsberuhigende Maßnahme zu erreichen, ohne die Fahrbahnbreite wesentlichen zu verändern. Durch diese genannten Maßnahmen werden auch die Autofahrer zur Reduzierung der Geschwindigkeit animiert.

 

Nachdem das vorliegende Entwicklungskonzept in allen Punkte beraten und besprochen wurde wird die weitere Vorgangsweise festgelegt. Die überarbeitenden Unterlagen werden der Gemeinde übersandt und für die öffentliche Auflage bereitgestellt. Der Flächenwidmungsplan könnte im Entwurf bis Ende September fertiggestellt werden.

 

Frau Arch.Dipl.Ing. Lassy und Herr Dipl.Ing. Altmann verabschieden sich und Bürgermeister Wieser Otto bedankt sich bei ihnen für die sehr aufschlußreichen Unterlagen und Erläuterungen zu diesem Entwicklungskonzept.

 

 

 

TOP. 3.)    Genehmigung der Annahmeerklärung der Kommunal-Kredit-AG

            für die Endabrechnung der Wasserversorgungsanlage.

 

Es wird von Bürgermeister Wieser die Mitteilung der Geschäftsführung des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds zur Kenntnis gebracht, indem die Änderung der Annahmeerklärung mitgeteilt wird. Auf Grund des vorgelegten Endabrechnungsergebnisses wurden die förderungsfähigen Herstellungskosten nun endgültig mit S 7,602.580,-- festgestellt. Es ergibt sich daraus ein Förderungsdarlehen von S 4,799.000,--. Da dieser Betrag höher ist als die bisher zugesicherte Förderungssumme ist eine neue Annahmeerklärung erforderlich. Der mit der Zusicherung vom Jahre 1985 festgelegte Förderungsbetrag wurde damals mit S 4,650.000,-- festgelegt.

 

Vom Bürgermeister wird nun die neue Annahmeerklärung wie folgt  zur Kenntnis gebracht:


 

ANNAHMEERKLÄRUNG

 

Die Gemeinde Riedau erklärt auf Grund des Beschlusses des Gemeinderates vom 26.06.1996 die vorbehaltslose Annahme der vorläufigen Endabrechnung des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds vom 14.04.1996, Zahl 84.0392/030-020/96, betreffend die Erhöhung des Fondsdarlehens für den Bau der Wasserversorgungsanlage BA 03.

 

 

 

Vom GV. Murauer wird nun der Antrag gestellt die zur Kenntnis gebrachte Annahmeerklärung zu genehmigen.

 

 

Beschluß:         Einstimmig wird der Antrag angenommen und die An-

                  nahmeerklärung somit genehmigt.

 

 

 

TOP. 4.)    Genehmigung einer Verordnung zur Widmung einer Straße

            für den Gemeingebrauch.

 

Von der Agrarbezirksbehörde Linz wurde eine Flurbereinigung mit den Grundbesitzern Winklinger Georg, Mayr Karl, Aschauer Herbert und Brunner Maximilian durchgeführt, erklärt der Bürgermeister. Zur Verwirklichung des gegenständlichen Flurbereinigungsverfahrens ist es nun erforderlich, das Straßennetz zu ändern. Mit einer Verordnung ist die Widmung der öffentlichen Straßenflächen vorzunehmen.

 

An Hand des Lageplanes wird vom Bürgermeister genau erläutert, welche Straßenstücke nun aus dem öffentlichen Gut entbehrlich geworden sind und welche zum öffentlichen Gut dazukommen sollen. Der Flächenaustausch zwischen öffentlichem Gut und Privatgrund erfolgt kostenlos, da das Ausmaß der Flächen keine größeren Unterschiede aufweisen.

Die im Entwurf vorliegende Verordnung wird vom Vorsitzenden wie folgt zur Kenntnis gebracht:

 

 

V E R O R D N U N G

 

betreffend die Widmung von öffentlichen Straßen im

Flurbereinigungsgebiet Winklinger-Mayr-Aschauer-Brunner

in der KG. Riedau

 

 

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Riedau hat am 26.06.1996 aufgrund der Bestimmungen der §§ 8 und 11 des O.ö. Straßengesetzes 1991, LGBl.Nr. 84 in Verbindung mit den §§ 40 Abs. 2 Ziffer 4 und 43 der O.ö. Gemeindeordnung 1990 beschlossen:

 

§ 1

 

Die Habacher-Gemeindestraße wurde samt Stichwegen zu einzelnen Gehöften gemäß Lageplan der Agrarbezirksbehörde Linz vom 04.10.1995, Zl. 121482/3-1995, im Maßstab   1 : 1000, in der KG. Riedau, ausgebaut.

 

§ 2

 

Die im Plan (§ 1) rot dargestellten Grundstücke werden als Verkehrsflächen der Gemeinde für den Gemeingebrauch gewidmet und in die Straßengattung “Ortschaftswege” eingereiht.

 


§ 3

 

Die im Plan (§ 1) grün dargestellten Verkehrsflächen werden als öffentliche Straße aufgelassen.

 

§ 4

 

Der unter § 1 genannte Plan bildet samt zugehöriger Gegenüberstellung einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung und liegt im Marktgemeindeamt Riedau während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

 

§ 5

Diese Verordnung wird gemäß § 94 Abs. 1 O.ö. Gemeindeordnung durch zwei Wochen kundgemacht und tritt mit dem auf den Ablauf dieser Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.

 

 

Der Bürgermeister:

 

 

Die anwesenden Gemeinderatsmitglieder haben keine Einwände gegen die Genehmigung dieser Verordnung.

 

GR. Aschauer stellt daher den Antrag, die zur Kenntnis gebrachte Verordnung genehmigen zu wollen.

 

 

Beschluß:         Einstimmig wird die gegenständliche Verordnung genehmigt.

 

 

 

TOP. 5.)    Genehmigung einer Verordnung für die Verhängung

            einer Bausperre.

 

Der Vorsitzende gibt bekannt, daß die Ehegatten Özcelik Hamit und Feride, Riedau, Vormarkt 1, um eine Baubewilligung und zwar für den Ausbau des Dachgeschosses, der Erneuerung des Dachstuhles beim bestehenden Wohnhauses, sowie den Abbruch des bestehenden Nebengebäudes. Ein neues Nebengebäude wurde zur Erweiterung des Wohnhauses geplant und auch um die Baubewilligung dazu angesucht. Es sollen dabei insgesamt 8 neue Wohnungen errichtet werden. Bei der anberaumten Bauverhandlung wurde dem Bauwerber mitgeteilt, daß die Verhandlung nicht durchgeführt werden kann, da vorher noch eine Klärung bezüglich der Widmung dieses Grundstückes bzw. des ganzen Bereiches zu erfolgen. hat. Die Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Riedau ist zur Zeit in Arbeit und das Ergebnis soll vor Erteilung einer Baubewilligung in diesem Bereich abgewartet werden.

 

Der Gemeinderat soll nun entscheiden, ob dieses Gebiet als Dorfgebiet gewidmet werden soll. Sollte dies der Fall sein, müßte bis zur Abänderung des Flächenwidmungsplanes mittels Verordnung eine Bausperre verhängt werden. Dies wäre deshalb notwendig, damit nicht die Planung des Gemeinderates durch vorher ausgesprochene Baubewilligungen verhindert bzw. gestört wird.

 

Bei der anschließenden Beratung wird von einigen Gemeinderatsmitgliedern die Meinung vertreten, daß in diesem Bereich durch den Bau der angesuchten Wohnungen eine Wohnungsdichte entstehen würde, die in diesem Bereich nicht vertretbar ist. Es wurde dabei auch auf den unübersichtlichen Kreuzungsbereich der Pramtal-Bezirksstraße bzw. der Vormarktstraße hingewiesen. Auch die Ausländerproblematik durch den Ankauf von mehreren Häusern im Ortsbereich wurde erwähnt.

 

Nachdem die Klärung der Flächenwidmung für den genannten Bereich im Vormarkt auch für die Zukunft entscheidend ist, soll laut Meinung der Gemeinderatsmitglieder vorläufig eine Bausperre verhängt werden

Von Bürgermeister Wieser Otto wird nun der Antrag gestellt folgende Verordnung genehmigen zu wollen.

 

 

VERORDNUNG

 

 

§ 1

 

Gemäß § 45 Abs. 1 O.ö. Bauordnung 1994, LGBl.Nr. 66/1994, wird für das Gebiet der Ortschaft Vormarkt, Katastralgemeinde Vormarkt/Riedau, eine Bausperre verhängt.

 

§ 2

 

Die Grenzen der Bausperre sind aus dem angeschlossenen Lageplan, der einen Teil dieser Verordnung bildet, ersichtlich.

 

§ 3

 

Im Gebiet der Bausperre sind folgende Änderungen des derzeit rechtswirksamen Flächenwidmungsplanes beabsichtigt:

Die derzeitige Flächenwidmung “Gemischtes Baugebiet” soll auf “Dorfgebiet” abgeändert werden. Der Flächenwidmungsplan-Entwurf liegt vom Tage der Kundmachung dieser Verordnung an im Marktgemeindeamt Riedau während der Amtsstunden zur Einsichtnahme auf.

 

§ 4

 

Die Verhängung der Bausperre hat die Wirkung, daß für das angeführte Gemeindegebiet Bauplatzbewilligungen (§ 5 O.ö. BauO.), Bewilligungen für die Änderung von Bauplätzen und bebauten Liegenschaften (§9 O.ö. Bau0.) und Baubewilligungen, ausgenommen Bewilligungen für den Abbruch von Gebäuden (§35 Abs. 1 O.ö. Bau0.), nur ausnahmsweise mit Zustimmung des Gemeinderates erteilt werden dürfen, wenn nach der jeweils gegebenen Sachlage anzunehmen ist, daß die beantragte Bewilligung die Durchführung des künftigen Flächenwidmungsplanes erschwert oder verhindert.

 

§ 5

 

Die Bausperrverordnung wird zwei Wochen nach ihrer Kundmachung rechtswirksam. Gleichzeitig mit der Rechtswirksamkeit dieser Bausperrverordnung wird für den Bereich der Bausperre der geltende Flächenwidmungsplan aufgehoben.

 

§ 6

 

Die Bausperre tritt entsprechend dem Anlaß, aus dem sie verhängt wurde, mit dem Rechtswirksamwerden des neuen Flächenwidmungsplanes, spätestens jedoch nach zwei Jahren außer Kraft, wenn sie nicht verlängert wird.

Der Gemeinderat kann die Bausperre durch Verordnung höchstens zweimal auf je ein weiteres Jahr verlängern.

Eine darüber hinausgehende Verlängerung auf höchstens zwei weitere Jahre kann durch Verordnung des Gemeinderates erfolgen, wenn sich die vorgesehene Erlassung oder Änderung des Flächenwidmungsplanes ausschließlich deswegen verzögert, weil überörtliche Planungen berücksichtigt werden sollen.

 

 

Der Bürgermeister:

 

 

Beschluß:         Nachdem alle anwesenden Gemeinderatsmitgliedern diesem

                  Antrag zustimmen, wird die Verordnung einstimmig genehmigt.

TOP. 6.)    Genehmigung einer Löschungserklärung.

 

Es teilt der Vorsitzende mit, daß nun der Dringlichkeitsantrag behandelt wird. Es liegt eine Löschungserklärung für die Liegenschaft Pomedt 35 vor, mit der die Marktgemeinde Riedau auf das Wiederkaufsrecht lt. Kaufvertrag verzichtet.

 

Vom Bürgermeister wird diese Löschungserklärung wie folgt zur Kenntnis gebracht:

 

LÖSCHUNGSERKLÄRUNG

 

In EZ. 333 der KG. 48129 Riedau haftet gemäß Punkt 6 des Kaufvertrages vom 24.06.1966 folgendes Recht aus:

 

in C-LNr. 2 a:    das Wiederkaufsrecht zugunsten der Marktgemeinde Riedau.

 

Da das obengenannte Recht gegenstandslos geworden ist, willigt die Marktgemeinde Riedau, 4752 Riedau, ausdrücklich ein in die Einverleibung der Löschung des in C-LNr. 2 a aushaftenden Wiederkaufsrechtes zugunsten der Marktgemeinde Riedau, bei EZ. 333 KG. 48129 Riedau, ohne ihr ferneres Einvernehmen, jedoch nicht auf ihre Kosten.

 

Die Löschungserklärung ist in seiner Rechtskraft von der gemeindeaufsichtsbehördlichen Genehmigung abhängig und wird erst mit dieser rechtswirksam.

 

 

Nachdem gegen die Genehmigung dieser Löschungserklärung keine Einwände bestehen, stellt der Bürgermeister den Antrag diese zu genehmigen.

 

 

Beschluß:         Einhellige Zustimmung erfährt dieser Antrag und die

                  Löschungserklärung ist somit genehmigt.GR. Leitner

                  erklärt sich für befangen.

 

 

TOP. 7.)    Allfälliges

 

Es teilt der Bürgermeister mit, daß Bedarfszuweisungsmittel für den Ankauf der Madlspergergründe und für das Clubgebäude der Asphaltschütze bewilligt wurden.

 

Bezüglich des Pramtalradwanderweges erklärt der Bürgermeister, daß bereits eine Verhandlung stattgefunden hat. Von der Flußbauleitung bzw. vom Pramtal-Wasserverband wurde einer Asphaltierung des Radwanderweges nicht zugestimmt. Es soll nur eine leichte Befestigung mit Schotter erfolgen, da über eine Veränderung des Pramgerinnes bereits beraten wird. Sollten in den nächsten Jahren eventuell Veränderungen bzw. Erweiterungen des Pramgerinnes notwendig sein, dürfte der Radwanderweg kein Hindernis darstellen.

 

GR. Berghammer erklärt, daß eine Grundbereinigung für den Kinderspielplatz in Achleiten erfolgen soll. Weiters wäre es Vorteilhaft, wenn einige Straßenbeleuchtungskörper in Achleiten ganznächtig geschaltet werden könnten.

 

Dazu wird erklärt, daß dies nicht möglich ist, da ein zusätzlicher Leitungsdraht nicht vorhanden ist. Es könnte eventuell die Schaltzeit um 1 bis 2 Stunden verlängert werden.

 

Es soll die Parkplatzmarkierung beim LAWOG-Wohnblock Riedau 45 erneuert werden, erklärt GV. Weilhartner. Weiters erkundigt er sich bezüglich des Wasserproblems beim Wohnhaus Zuleger in Achleiten. Frau Zuleger hat ihm erklärt, daß von den Grundnachbarn bzw. Grundanrainern die Oberflächenwässer auf ihr Grundstück laufen und daher ihr Haus bzw. die westliche Seite ihres Hauses sehr feucht ist. Es soll von Seiten der Gemeinde Abhilfe geschaffen werden.

 

Dazu erklärt der Bürgermeister, daß dieses Problem seit langer Zeit bekannt ist und von Seiten der Gemeinde bereits mehrere Besprechungen und Beratungen an Ort und Stelle stattgefunden haben. Mit einem Techniker des Bezirksbauamtes wurde bereits eine Feuchtigkeitsmessung an der Hausmauer durchgeführt und dabei festgestellt, daß die Mauer normale Feuchtigkeitswerte aufweist. Weiters wurde eine Wasserrechtsverhandlung durch die Bezirkshauptmannschaft Schärding durchgeführt und bei dieser Überprüfung wurden ebenfalls keine Mängel festgestellt bzw. wurde festgehalten, daß keine Zuständigkeit gegeben ist. Es wurden auch mit den Grundnachbarn gemeinsame Besprechung durchgeführt, bisher ist aber keine Lösung dieses Problems möglich gewesen. Der Bürgermeister schlägt vor, daß eine Drainageleitung auf dem Grundstück von den Ehegatten Zuleger verlegt wird, wobei die Einleitung beim Hausanschluß Zuleger erfolgen müßte. Seiner Meinung nach könnte der Drainageschlauch von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden und die restlichen Kosten müßten die Ehegatten Zuleger übernehmen.

 

Es wird von GV. Murauer erklärt, daß er ebenfalls mit dieser Angelegenheit befaßt wurde und er auch die Liegenschaft besichtigt hat. Es wäre günstig wenn das Problem gelöst werden könnte. Er ist dafür, daß sich die Gemeinde bei den Kosten beteiligt

Weiters erkundigt er sich über die Sanierung der Haupt- und Volksschule und auch darüber ob eine Erweiterung notwendig ist, da laut Statistik die Schülerzahl sinkt.

Die Bahnhofstraße sollte saniert werden, da bereits viele schadhafte Stellen vorhanden sind. Bezüglich Sanierung der Leichenhalle erkundigt er sich, wann mit den Arbeiten begonnen wird.

 

Es wird vereinbart, daß den Ehegatten Zuleger schriftlich mitgeteilt werden soll, daß die Gemeinde den Drainageschlauch zur Verfügung stellt und die weiteren Kosten die Ehegatten Zuleger übernehmen müßten.

 

Vom Bürgermeister wird noch mitgeteilt, daß mehrere Straßenverhandlungen durchgeführt wurden. Unter anderem wurde auch die Zufahrtsstraße Mooseder in Schwaben verhandelt und über die Weiterführung gesprochen. Von den Besitzern der Marklgründe wurde kein Einwand gegen die Durchführung bzw. die Weiterführung dieser Straße erhoben. Grundbesitzer ist aber immer noch Herr Markl Leopold und er verlangt für die Zuverfügungstellung des Straßengrundes eine Ablösesumme von S 100.000,-. Der Bürgermeister glaubt, daß hier noch weitere Verhandlung notwendig sein werden und die Notwendigkeit der Weiterführung dieser Straße auch von den Besitzern der Marklgründe erkannt werden wird. Öffentliches Interesse besteht auf jeden Fall und er spricht sich  dafür aus, daß dieser Grund angekauft werden soll.

 

 


 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 22.04.1996 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um  23.10 Uhr.

 

 

 

 

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                     (Vorsitzender)                                                             (Gemeinderat)

 

 

 

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                     (Schriftführer)                                                              (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, daß gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: