Lfd.Nr.28 Jahr 1994

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 18. August 1994.

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

Anwesende:

 

o1.Bürgermeister Wieser Otto als Vorsitzender

o2.Vizebgm. Wimmer Franz     14.GR. Kaufmann Josef

o3.GV. Gahleitner Peter 15.GR. Schabetsberger Franz

o4.GV. Ing.Demmelbauer Johann 16.GR. Hosner Rudolf

o5.GR. Aschauer Herbert 17.GR. Leitner Johannes

o6.GR. Donnerbauer Johannes  18.GR. Weiretmaier Maria Anna

o7.GR. Kopfberger Elfriede   19.GV. Weilhartner Gottfried

o8.GR. Stiglmayr Franz  2o.GR. Hintermayr Ernst

o9.GR. Dick Hermann     21.GR. Ruhmanseder Heinrich

1o.GR. Schärfl Michael 22.GR. Böcklinger Herbert

11.GR. Köstlinger Franz 23.

12.GV. Murauer Max      24.

13.GV. Wolschlager Anna 25.                    

Ersatzmitglieder:

GR. Kemer Klaus               für   GR. Berghammer Gerhard

GR. Waldenberger Klaus        für   GR. Pointl Helmut     

GR. Scherfler Hermann         für   GR. Ortner Günter

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. GUMPINGER Adolf.

Fachkundige Personen (§66 Abs. 2 OÖ. GemO.199o):

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 199o):

 

Es fehlen:

 

entschuldigt:                         unentschuldigt:

GR. Pointl Helmut

GR. Berghammer Gerhard

GR. Ortner Günter

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 199o): VB Gehmaier Katharina


Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, daß

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

   einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnach-

   weisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht

   schriftlich am 10.08.1994   unter Bekanntgabe der Tagesordnung

   erfolgt ist;

   die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am

   gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlußfähigkeit gegeben ist;

d) daß die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom

   11.07.1994 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im

   Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung

   zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift

   bis zum Sitzungsschluß Einwendungen eingebracht werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

 

Tagesordnung:

 

1. Bericht vom Obmann des Wohnungsausschusses.

2. Vergabe von Wohnungen im ISG-Wohnblock.

3. Abschluß eines Vertrages für die Lagerung von kompostierbaren

   Abfällen.

4. Bericht vom Obmann des Umweltausschusses.

5. Organisation der Problemstoffsammlung; Übertragung an den BAV.

6. Ankauf von Computeranlagen für die Volks- und Hauptschule

   Riedau sowie für das Marktgemeindeamt; Vergabe von Lieferungen

   und Leistungen.

7. Beschlußfassung über die Finanzierung der Computeranlagen für

   die Volks-u.Hauptschule sowie für das Marktgemeindeamt.

8. Vergabe des Badebuffets an einen neuen Pächter.

9. Verkauf eines Teilgrundstückes an Herrn Ing. Windhager.

   (Beratung über Bauhof)

10. Allfälliges.


TOP. 1.) Bericht vom Obmann des Wohnungsausschusses.

 

Bürgermeister Wieser ersucht den Obmann des Wohnungsausschusses GV. Gahleitner um seinen Bericht.

 

Herr GV. Gahleitner gibt bekannt, daß vor einer Stunde der Wohnungsausschuß in einer Sitzung die Vergabe von zwei ISG-Mietwohnungen im Wohnblock in Wildhag vorbereitet hat. Zu vergeben sind eine Wohnung mit 80 m2 und eine Wohnung mit 98 m2.

 

Folgende Bewerbungen für die 80 m2-Wohnung liegen vor:

1. Keimelmair Josef und Theresia, Marchtrenk, Holzhausen 20

2. Parzer Harald und Daniela, Zell/Pram, Am Wassen 3

3. Kammerer Eva-Maria, Riedau, Vormarkt 10

4. Mustedanagic Rifet und Zlata, Andorf, Hauptstraße 33

5. Glavas Vitomir und Dragiza, Zell/Pram 56

6. Hawryluk Karl und Monika, Riedau 11

7. Bauer Harald und Huber-Hörmandinger Ute, Zell/Pram

8. Hölzl Regina, Riedau 114.

 

Für die 98 m2-Wohnung liegt ein Bewerbungsschreiben vor:

Mühlböck Gerlinde und Thomas, Zell/Pram 181.

 

Es wurde wiederum mittels den in den Richtlinien vorgesehenen Punkten der Vorschlag für die Wohnungsvergaben erarbeitet, wobei folgende Reihung ermittelt wurde:

 

80m2-Wohnung:

1. Parzer Harald und Binder Daniela, Zell/Pram

2. Hölzl Regina, Riedau 114 , wobei die gleiche Punkteanzahl

   erreicht wurde.

 

98 m2-Wohnung:

1. Mühlböck Gerlinde und Thomas, Zell/Pram 181

 

 

Der Bürgermeister bedankt sich beim Obmann des Wohnungsausschusses für diesen Bericht.

 

 

TOP. 2.) Vergabe von Wohnungen im ISG-Wohnblock.

 

Der Bürgermeister erklärt, daß zwei Mietwohnungen im ISG-Wohnblock zu vergeben sind und verweist auf TOP. 1., in welchem der Obmann des Wohnungausschusses seinen Bericht gegeben hat.

 

Herr GV. Gahleitner, Obmann des Wohnungsausschusses, gibt bekannt, daß die Punktevergabe nach den Vergaberichtlinien erfolgte und stellt folgende Anträge:

 

1) Die ISG-Mietwohnung mit 80 m2 soll an Herrn Parzer Harald und

   Frau Binder Daniela aus Zell/Pram vergeben werden.

 

Beschluß:  Einstimmig wird dieser Antrag angenommen.

 

2) Die ISG-Mietwohnung mit 98 m2 soll an die Ehegatten Thomas

   und Gerlinde Mühlböck aus Zell/Pram vergeben werden.

 

Beschluß: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

 

TOP. 3.) Bericht vom Obmann des Umweltausschusses.

 

Bürgermeister Wieser bittet den Obmann des Umweltausschusses, Herrn Ing. Demmelbauer, um seinen Bericht.

 

Unter Punkt 1.), berichtet der Obmann, wurde in der Sitzung des Umweltausschusses vom 15.07.1994 über die Organisation bezüglich Zustellung  des "gelben Sackes" beraten. Die Marktgemeinde Riedau wurde ja als Testgemeinde für einen Probelauf dieser Sammelaktion ausgewählt. Im gelben Sack wird jede Art von Plastikmüll gesammelt. Bis Ende dieses Jahres soll der gelbe Sack im "Bringsystem", ab 1995 im "Holsystem" gesammelt werden. Die Ausschußmitglieder haben bei der Beratung vereinbart, den Sack und die Broschüre Abfall ABC mittels Postwurfsendung an die Gemeindebevölkerung auszuteilen, da dadurch keine hohen Kosten anfallen. Am 12.8. war ja bereits die erste Sammlung und sie war für Riedau ein großer Erfolg.

Im Punkt 2.) wurde über die Kompostieranlage des Herrn Gerner beraten. Es wurde besprochen, ob in Riedau eine Sammelstelle eingerichtet oder ob der Gras- und Heckenschnitt von Privathaushalten direkt zu Herrn Gerner geliefert werden soll. Der Umweltausschuß gibt nun an den Gemeinderat die Empfehlung, keine Sammelstelle einrichten, da die Privatpersonen sowieso schon mit einem Fahrzeug unterwegs sind. In rund zwei Wochen wird der Kompostierplatz des Herrn Gerner asphaltiert und dann ist eine Zulieferung möglich. Bezüglich Entsorgung der Friedhofsabfälle erklärt der Obmann, daß Kränze zu Herrn Gerner geliefert werden können. Es sollen im Friedhof Kontainer zur Tennung von Kränzen und sonstigem Abfall (Grablichter) aufgestellt werden. Herr GV.Ing.Demmelbauer berichtet weiters dem Gemeinderat, daß, laut Aussage des Bürgermeisters, im Bezirk Schärding durch die zahlreich geschaffenen Mülltrennungsmöglichkeiten der tatsächlich zu lagernde Restmüll um ca. 30 % zurückgegangen ist.

 

Bürgermeister Wieser bedankt sich beim Obmann für diesen Bericht. Zum gelben Sack teilt er mit, daß er am ersten Abholtag die "Bringung" beobachtet hat. Die Sammlung läuft sehr sauber ab und war ein großer Erfolg.

GV. Weilhartner bittet den Bürgermeister, daß bei der nächsten Sammlung des gelben Sackes der Kontainer wirklich beim Parkplatz der Hauptschule aufgestellt wird und nicht so weit oben bei der Hauptschule.

Herr GR. Hosner erkundigt sich, ob bei den Friedhofskränzen der Eisendraht entfernt werden muß. Dies wird von Herrn GV. Ing. Demmelbauer verneint.

 

 

 

 

 


TOP. 4.) Abschluß eines Vertrages für die Lagerung von kompostier-

         baren Abfällen.

 

 

Mit Herrn Gerner aus Taiskirchen haben mehrere Gespräche stattgefunden, erklärt der Bürgermeister. Es wurde nun mit ihm eine Vereinbarung ausgearbeitet, die dem Gemeinderat vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht wird. Dieser Vertrag wurde in Anlehnung an die Vereinbarung der Gemeinde Dorf/Pram mit Herrn Gerner erstellt, da dieser Vertrag bereits vom Amt der OÖ. Landesregierung geprüft und genehmigt wurde.

 

 

A-4752 Riedau 32/33, Tel. 07764/255-0*, Fax 07764/7281-10

M A R K T G E M E I N D E

R I E D A U

Pol. Bezirk Schärding, OÖ.

 

Zahl: 527-1994-G

 

 

 

 

V E R E I N B A R U N G

 

 

abgeschlossen am heutigen Tag und Ort zwischen

 

1. der Marktgemeinde Riedau als Lieferant einerseits (im folgenden kurz als Marktgemeinde bezeichnet) und

 

2. Herrn Josef Gerner in 4751 Dorf/Pram, Hohenerlach 1, Gemeinde Taiskirchen, als Kompostierer andererseits (im folgenden kurz

   als Kompostierer bezeichnet)

 

wie folgt:

 

I.

 

Gegenstand dieses Vertrages ist die Lieferung von Gras- und Grünschnitten zur fachgerechten Kompostierung in einer dafür ordnungsgemäß bewilligten Kompostierungsanlage. Damit soll dieses Material verwertet und in den ökologischen Kreislauf wieder ein-gebracht werden.

 

II.

 

Die Marktgemeinde verpflichtet sich, dem Kompostierer die im Bereich der Marktgemeinde Riedau anfallende Fechsung der Gras- und Grünschnitte, soweit sie zur Kompostierung geeignet sind, ausschließlich und zur Gänze zur fachgerechten Kompostierung zu überlassen.

 

Der auf diese Art hergestellte Kompost steht im Eigentum des Kompostierers.

 

Der Kompostierer erklärt, über das nötige Fachwissen zur Kompostierung zu verfügen.

 

Die Lieferung von abgefrästem oder aufgesaugtem Gut sowie von sonst kontaminiertem Material ist nicht zulässig. Die Lieferung von Ästen, Stauden, Zweigen und dergleichen, soweit der Astdurchmesser 15 cm überschreitet, ist nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung zulässig.

 

Die Übernahmekontrolle hat durch den Kompostierer zu erfolgen. Bedingungen und Auflagen von behördlichen Bewilligungen sind durch den Kompostierer wahrzunehmen und einzuhalten.

 

III.

 

Der Kompostierer erhält einen Betrag von S 80,-- pro m3 angeliefertem Gras- und Grünschnitt und S 120,-- pro m3 Baum- und Strauchschnitt zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dieser Preis ist wertgesichert nach dem vom Österr. Statistischen Zentralamt verlautbarten Index der Verbraucherpreise (1988 = 100), Ausgangsbasis zur Berechnung der Wertsicherung ist die für den Monat Jänner 1992 verlautbarte Indexzahl. Schwankungen bis einschließlich 5 % werden nicht berücksichtigt. Beträgt diese Änderung mehr als 5 %, so ist sie im vollen Ausmaß ab Feststellung zu berücksichtigen, wobei die erste außerhalb diese Spielraumes gelegene Indexzahl als Ausgangspunkt für einen neuerlichen 5 %igen Spielraum zu dienen hat.

Die Berechnung der Wertsicherung hat über Antrag des Betreibers oder der Marktgemeinde durch die Marktgemeinde zu erfolgen.

Die angelieferte Materialmenge ist von einem dazu bestimmten Bediensteten der Marktgemeinde und vom Kompostierer gemeinsam zu ermitteln und auf einem Lieferschein einzutragen. Die Ermittlung erfolgt nach Rauminhalt in losem kompostfähigem Zustand.

 

IV.

 

Die Rechnungslegung hat in 1/4jährlichen Abständen anhand der Daten der Lieferscheine an das zuständige Marktgemeindeamt zu erfolgen.

 

V.

 

Der Gras- und Grünschnitt ist vorzugsweise und nach arbeitstech-nischer Möglichkeit nach Regenfällen durchzuführen. Die Grasschnitte sind tunlichst in angewelktem Zustand anzuliefern.

 

Die Anlieferung hat während der üblichen Arbeitsstunden, nämlich nur an Werktagen in der Zeit von 07.00 bis 17.00 Uhr frei Kompostplatz zu erfolgen.

 

Der Kompostplatz wird in Hohenerlach 1, Gemeinde Taiskirchen, errichtet und ist den gesetzlichen Anforderungen entsprechend auszustatten.

 

VI.

 

Die Marktgemeinde hat durch von ihr beauftrage Personen dafür Sorge zu tragen, daß das von ihr angelieferte Material frei von nicht zur Kompostierung geeigneten Stoffen und kontaminiertem Material ist. Es dürfen Grenzwerte nach dem Abfallwirtschafts-gesetz nicht überschritten werden. Diese Grenzwerte sind durch den Kompostierer ständig zu prüfen und zu überwachen.

 

Der Kompostierer als Betreiber der Anlage ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Absicherung der Kompostierungsanlage zu sorgen, sodaß ohne sein Wissen und Wollen für die Kompostierung ungeeignete Materialien nicht abgelagert werden können.

 

Als ungeeignet ist Material insbesonders dann anzusehen, wenn es gefährlicher Abfall im Sinne des § 2 Abs. 5 des Abfallwirtschafts-gesetzes, BGBl. Nr. 325/1990, ist.

 

Die Eignungsbescheinigung für die Güte des Kompostes ist durch den Kompostierer zu erbringen.

 

VII.

 

Falls durch neue gesetzliche Regelungen eine zusätzliche behörd-liche Bewilligungspflicht normiert wird, verpflichtet sich die Marktgemeinde im behördlichen Verfahren alle nötigen Anträge und Erklärungen zum Erhalt der Bewilligung abzugeben und den Vertrag den geänderten gesetzlichen Voraussetzungen anzupassen.

 

Allfällige, dadurch bedingte Mehrkosten des Kompostierers hat die Marktgemeinde nach Sachlage entweder zu refundieren oder durch höheres Entgelt im Sinne des Punktes III. dieses Vertrages abzu-gelten.

 

VIII.

 

Diese Vereinbarung wird auf 10 Jahre abgeschlossen und kann nach Ablauf von 10 Jahren von jedem der Vertragsteile unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist jeweils zum 1.1. eines Jahres aufgekündigt werden.

 

IX.

 

Bedienstete der Gemeinde sind während der üblichen Arbeitsstunden nach vorheriger Anmeldung jederzeit berechtigt, die Kompostieranlage zu besichtigen.

 

X.

 

Dieser Vertrag wird erst dann wirksam, wenn

 

a) die für die Durchführung dieses Vertrages erforderliche Kompostierungsanlage nach allen in Frage kommenden gesetzlichen

   Bestimmungen rechtskräftig bewilligt und

 

b) die nach den §§ 9 Abs. 5 und 20 Abs. 3 des OÖ. Abfallwirt-schaftsgesetzes 1990 erforderliche aufsichtsbehördliche

   Genehmigung dieses Vertrages erteilt wurde.

 

XI.

 

Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Raab vereinbart.

 

Der Bürgermeister stellt die Vereinbarung zur Diskussion.

 

GR. Ruhmanseder stellt die Frage, warum gegenüber der letzten Beratung im Gemeinderat eine Änderung im Preis beim Grünschnitt erfolgte und ob die Indexsteigerung auch im heutigen Betrag enthalten ist. Dies wird vom Bürgermeister bejaht.

 

GV. Ing. Demmelbauer stellt den Antrag, die vorliegende Vereinbarung mit Herrn Gerner Josef aus Taiskirchen zu genehmigen.

 

GR. Scherfler erkundigt sich, wie die Bezahlung von Grün- bzw. Strauchschnitt bei Privatpersonen erfolgt.  Der Bürgermeister erklärt, daß diesbezüglich mit Herrn Gerner Vereinbarungen getroffen werden müssen. Die Bevölkerung wird zum gegebenen Zeitpunkt davon informiert.

 

Beschluß: Der Antrag von Herrn GV. Ing. Demmelbauer wird

          einstimmig angenommen und die Vereinbarung somit

          genehmigt.

         

 

 

 

TOP. 5.) Organisation der Problemstoffsammlung; Übertragung an

         den BAV

 

 

Der Bürgermeister gibt bekannt, daß eine Novellierung des Bundes-AWG erfolgte. Die Gemeinde betrifft dies in der Sammlung der Problemstoffe. Die Organisation der Entsorgung der Problemstoffe soll nun dem BAV übertragen werden. Mit einem diesbezüglichen Beschluß des Gemeinderates werden dem Bezirksabfallverband Schärding die Agenden der Problemstoffsammlung übertragen und in Abstimmung mit der Gemeinde die weitere Organisation der Problemstoffsammlung durchführen. Der Bürgermeister  erklärt, daß mit Schreiben vom 13.6.1994 der BAV Schärding ersucht, folgenden Beschlußtext zu genehmigen:

 

Die Marktgemeinde Riedau überträgt die Problemstoffsammlung - Betrieb, Sammlung, Aufsicht, Organisation der Entsorgung - dem Bezirksabfallverband Schärding.

 

Bisher war ja die mobile Problemstoffsammlung in unserer Gemeinde. Da nun in der Gemeinde Zell/Pram das bestehende Sammelzentrum auch der Bevölkerung von Riedau zugänglich gemacht werden soll, ist es nach Ansicht des Bezirksabfallverbandes den Riedauern zumutbar, die Problemstoffe nach Zell/Pram zu bringen. Eine diesbezügliche Entscheidung, ob mobile Sammlung oder Sammlung in Zell/Pram, wurde vom BAV aber noch nicht getroffen.

GV. Ing. Demmelbauer stellt den Antrag, den zur Kenntnis gebrachten Beschlußtext zu genehmigen:

 

Beschluß: Die Übertragung des Organisation der Entsorgung der

          Problemstoffsammlung an den BAV Schärding wird ein-

          stimmig genehmigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

TOP. 6.) Ankauf von Computeranlagen für die Volks- und Hauptschule

         Riedau sowie für das Marktgemeindeamt; Vergabe der

         Lieferungen und Leistungen.

 

Der Vorsitzende gibt bekannt, daß bereits in der letzten Gemeinderatssitzung darüber gesprochen wurde, die Hauptschule mit einer EDV-Anlage neu auszustatten. Die Notwendigkeit der EDV-Austattung ist geklärt, heute soll der Auftrag für die Lieferung und Leistung vergeben werden und weiters ist über die Finanzierung zu entscheiden.

 

Bei der ersten Anbotslegungen für Geräte für die Hauptschule haben folgende Firmen angeboten:

Fa. Comco, Linz

Fa. Gadringer, Ried/Innkreis

elco-trade Wollersberger, Andorf

S&S, Braunau

Nowotny, Peuerbach

Infotech, Ried/Innkreis

 

Billigstbieter bei dieser ersten Anbotslegung war die Fa. elco- trade mit S 368.032,--, also nur um S 2.000,-- billiger als die Fa. S&S.

 

Kurzfristig hat die GEMDAT dem Marktgemeindeamt mitgeteilt, daß sie im EDV-Bereich umrüsten und auch die Gemeinde ihre Geräte aufrüsten müß, da ansonsten verschiedene Programme nicht  verwendet werden können.  Es war also naheliegend, daß vom Marktgemeindeamt mit der Fa. Infotech bezüglich der Aufrüstung der Geräte für das Gemeindeamt gesprochen wurde, da die bisherige EDV-Anlage von der Fa. Infotech geliefert und betreut wurde. Es wurden von der Fa. Infotech zwei verschiedene Anbote vorgelegt, ein Anbot für die Hauptschule, ein Anbot für das Gemeindeamt und dieses erste Anbot belief sich auf rund S 800.000,--. Es stellte sich daraufhin die Frage, was mit den doch relativ neuwertigen Geräten des Gemeindeamtes geschehen soll. Darum wurde mit Herrn HS.Lehrer Zarbl und der Fa. Infotech Verbindung aufgenommen, ob die Anlage der Gemeinde zum Unterricht in der Hauptschule bzw. Volksschule verwendet werden könnte. Es wurde bestätigt, daß die Geräte von der Wertigkeit her ausreichend sind, sodaß man zum Schluß gelangte, daß es sinnvoll ist, ein Gerät vom Marktgemeindeamt in die Direktion der Volksschule zu geben und die verbleibenden vier Geräte bekommt die Hauptschule als Schüler-Arbeitsplätze, welche aber noch aufgerüstet werden müssen. Es müßten dann für die Hauptschule nur vier neue Schüler-Arbeitsplätze, ein Lehrer-Arbeitsplatz sowie ein Arbeitsplatz für die Direktion der Hauptschule angekauft werden.

 

Es wurde nun von der Fa. Infotech ein Anbot für diese "Mischvariante" sowie gleichzeitig ein Finanzierungsvorschlag dazu erstellt. In diesem Leasingfinanzierungsvorschlag wird eine Restwertrücknahme von 75 % nach 30 Monaten angeboten. Wie die Erfahrung zeigt, sind die EDV-Geräte relativ schnell "veraltert" und es ist vielleicht sinnvoll, wenn in drei Jahren die Geräte mit 75 % Restwertgarantie zurückgeben werden können. Auf dem freien Markt wird eine Rückgabe zu diesem Preis sicherlich nicht möglich sein.

 

Es hat sich daraufhin weiter ergeben, daß auch mit der Fa. S&S weiter verhandelt wurde und auch diese Firma hat die "Mischvariante" angeboten. Ein Vergleich zeigt, daß die Fa. S&S wesentlich billiger ist als die Fa. Infotech. Es wurde bereits darüber gesprochen, daß als Finanzierung nur eine Leasingfinanzierung in Frage kommt, da dies für die Gemeinde leichter zu verkraften ist.

Folgende Anbotssummen bzw. Leasingraten liegen nun für die bevorzugte Mischvariante Gemeinde-Hauptschule-Volksschule vor:

 

Fa. Infotech                                  S&S

Gemeinde      327.928,94                     288.840,-- 

Hauptschule   388.001,57                     300.744,--

  Summe       715.930,51                     589.584,--

 

Unterschiedsbetrag von S 126.346,--,

wobei in diesem Preis bereits  im Gemeindeamt bei allen Arbeitsplätzen der große Bildschirm und in der Hauptschule für zwei Plätze (1 Lehrer und Direktion) der große Bildschirm enthalten ist, also eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem Anbot der Fa. Infotech. Die Fa. S&S hat weiters dazu günstig angeboten das tragbare Bildschirmgerät, das sogenannte "Notebook", welches für jede Art von Verhandlung zu verwenden ist.

Wenn man sich nun für die Fa. S&S entscheidet, hat man große Einsparungen erzielt und es wäre möglich, für das Gemeindeamt das Notebook mit anzuschaffen. Mit diesem  Zusatzgerät ergibt das eine neue Anbotssumme von

                               Infotech           S&S

Gemeinde - mit Notebook        377.928,94         333.840,--

Hauptschule                    388.001,57         300.744,--

  Summe                        765.930,51         634.584,--

 

Wenn das Anbot der Fa. S&S berücksichtigt wird, ergäbe sich eine Leasingrate von dem Gesamtangebot von mtl. S 16.499,18.

Dazu erklärt aber der Bürgermeister, daß sich bei den Summen noch kleine Änderungen ergeben können, da vor der Bestellung mit der Fa. S&S noch das Anbot genau durchbesprochen wird. Es muß weiters im Lieferungsvertrag unbedingt enthalten sein, daß die Fa. S&S die Garantie übernimmt für den Service.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, daß die Gemeinde bzw. die Hauptschule und Volksschule nach dem bekanntgebenen Stand mit EDV-Geräten ausgerüstet werden und zwar durch die Fa. S&G, Braunau. Auftragssumme ist derzeit S 634.584,--, eine geringfügige Änderung der Summe ist aber noch möglich.

 

Anbot der Fa. Computerstudio S&S, Braunau, Salzburger Vorstadt 13:

Datum: 18.08.1994

 

Ausstattung Hauptschule:

Für die Direktion:

1 St. PC 486DX2 66 MHz VLB

mit 17" Samsung 17GLs Bildschirm

1 Laserdrucker HP LaserJet 4P

 

Lehrer-PC:

1 St. PC 486DX2 66 MHz VLB

mit 17" Samsung 17GLs Bildschirm

CD-Rom Laufwerk, Audio/Kit

1 Laserdrucker HP LaserJet 4P

 

Schüler-Arbeitsplätze:

Server 486DX2 66 MHz VLB mi 14" MONO

4 St. PC 486DX 40 MHz VLB

4 St. 14" SVGA Bildschirm

1 Farbtintenstrahldrucker HP-DeskJet 560C

1 USV (Unterbrechungsfrei Stromversorgung TYPE E500)

1 Novell-Netzwerk Version 3.12 (10 User) Schülerversion

 

Aufrüstung von 4 PCs

Pauschle Installation und Verkabelung

 

Ausstattung Gemeindeamt:

1 Server 486DX2 66 MHz VLB

4 St.PC 486DX 40 MHz VLB mit 17" Samsung Bildschirm

1 St.PC 486DX 40 MHz VLB, CD-Rom-Laufwerk,17" Samsung Bildschirm

1 Farbtintenstrahldrucker HP-DeskJet 560C

1 Notebook PC 486 33 MHz VGA mit Drucker und Koffer

 

Pauschale Installation und Verkabelung

 

GV. Weilhartner als Direktor der Hauptschule bestätigt den Bericht des Bürgermeisters. Mit dieser Mischvariante sind die Wünsche für das Gemeindeamt und für die Hauptschule erfüllt. Für die Hauptschule werden die PCs des Gemeindeamtes von 4MB auf 8MB aufgerüstet und durch die Verwendung dieser Geräte  wird auch eine Einsparung erreicht. Es wurde bei der Hauptschule von der Best- auf die Mindestausstattung dei den Lehrer- und Direktionsgeräten zurückgegangen, wobei aber doch einige Verbesserungen berücksichtigt wurden. Die FPÖ-Fraktion ist auf Grund des günstigen Anbotes für eine Vergabe des Auftrages an die Fa. S&S aus Braunau.

 

Bürgermeister Wieser weist den Gemeinderat ausdrücklich darauf hin, daß die Geräte, die von der Gemeinde zur Hauptschule kommen, keine "Altgeräte" sind, sondern in Absprache mit den zuständigen Lehrer für den EDV-Unterricht für die nächsten drei Jahre ausreichend sind. Wenn nach drei Jahren die Geräte offensichtlich veraltert sind, muß über einen Austausch der Geräte gesprochen werden. Dies wird von Herrn GV. Weilhartner bestätigt.

 

GV. Murauer erkundigt sich beim Direktor der Hauptschule GV. Weilhartner, welche Arbeiten er mit dem Direktions-PC zu bewältigen  hat.

Herr GV. Weilhartner erklärt, daß die gesamte Buchhaltung ab 1.1.95 über den PC abzuwickeln ist. Die Krankenstände der Lehrer sind künftig auf Diskette an den Bezirksschulrat zu schicken.

 

GV. Murauer erklärt, daß seine Fraktion schon immer für die EDV-Ausstattung in der Hauptschule war. Ob es notwendig ist, für die Schulverwaltung die Ausstattung "in diesem Umfang" anzuschaffen, kann er nicht beurteilen. In der letzten Sitzung wurde ja bereits zu bedenken gegeben, ob die Direktionsausstattung von der Gemeinde anzukaufen ist. Wenn wir aber jetzt noch auf eine Entscheidung durch den Landeskontrolldienst warten, kann es noch lange dauern und da das Angebot jetzt günstig ist, wird der Kauf befürwortet.

 

Beschluß: Der Antrag des Bürgermeisters, den Auftrag zur Lieferung

          und Installation der EDV-Geräte an die Fa. S&S aus

          Braunau zu vergeben, wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 7.) Beschlußfassung über die Finanzierung der Computeranlagen

         für die Volks- und Hauptschule Riedau sowie für das

         Marktgemeindeamt.

 

 

 

Nachdem nun bereits unter Punkt 6.) der Kauf der Computeranlage genau erläutert bzw. beschlossen wurde, war auch schon die Rede von der Finanzierung, erklärt der Bürgermeister. Diese EDV-Anlage kann nur mittels Leasing angekauft werden, darüber war man sich im Gemeinderat bereits einig. Es wurde ja in der heutigen Sitzung bereits beschlossen, von der Fa. S&S die "Mischvariante" für die EDV-Anlagen, also ein Tausch bzw. Kauf von Geräten für die Hauptschule und Gemeindeamt, anzunehmen. Gleichzeitig wurde von dieser Firma ein Finanzierungsvorschlag vorgelegt, der aufgrund der Restwertrücknahme von 75 % des Neuwertes nach 30 Monaten sehr günstig liegt. Wenn man nun der Fa. S&S den Auftrag zur Lieferung der Geräte erteilt, ist es die beste Lösung, mit dieser Firma auch die Leasingfinanzierung abzuwickeln.

Zu diesem Ankauf wurden ursprünglich aber mehrere Firmen bzw. Kassen eingeladen Leasingangebote vorzulegen, die Kaufsumme belief sich auf S 800.000,--. Obwohl sich nun die Situation geändert hat, gibt der Bürgermeister trotzdem dem Gemeinderat die eingegangenen Leasingangebote bekanntgeben. Angeboten haben Allgemeine Sparkasse, Fa. S&S, Fa. Infotech, Fa. ELCO-TRADE, PSK-Leasing, Raiffeisen-Impuls.

 

Beim Leasinganbot der Fa. S&S, die auch den Auftrag für die Lieferung der Geräte bekommt, erhält die Gemeinde eine Restwertrücknahme-Garantie von 75 % nach 30 Monaten. Werden die Geräte früher zurückgegeben, erhöht sich der Wert. Der Bürgermeister erklärt, daß bei Vergabe der Leasingfinanzierung an die Fa. S&S die Sicherheit gegeben ist, daß die Gemeinde nach drei Jahren nur 25 % für neue Geräte aufzahlen muß. Allerdings müßte nach drei Jahren ein neuer Vertrag abgeschlossen wären.

 

Die Fa. S&S hat mit Anbot vom 18.08.1994 bei einem Kaufpreis von  S 634.584,-- eine Leasingrate von monatlich S 16.499,18 angeboten, wobei sich bei dieser Leasingrate eine Teilung ergibt. Wenn man die Wertigkeit der Geräte Gemeinde-Hauptschule gleichsetzt, bekommt die Marktgemeinde Riedau für den Ankauf der Geräte für die Hauptschule rund 50 % als Schulerhaltungsbeitrag von den Gemeinden Zell/Pram und Dorf/Pram retourniert. Man kann also sagen, daß für das Gemeindeamt rund S 8.000,-- Leasingrate anfällt, die restlichen S 8.000,-- teilt sich auf: 40 % Riedau, also S 3.000,--, 60 % Schulerhaltungsbeiträge S 5.000,--. Für die Marktgemeinde ergibt sich also eine tatsächliche monatliche Belastung durch Leasingraten von S 11.000,--. Bürgermeister Wieser stellt den Antrag, die von ihm zur Kenntnis gebrachte Leasingfinanzierung durch die Fa. S&S, Braunau, zu genehmigen.

 

 

Beschluß: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig ange-

          nommen.

 


TOP. 8.) Vergabe des Badebuffets an einen neuen Pächter.

 

Bürgermeister Wieser bittet die Zuhörer den Sitzungssaal zu verlassen.

 

Es stellt der Bürgermeister den Antrag, daß Punkt 8.) unter Ausschluß der Öffentlichkeit behandelt wird, da persönliche Daten der Antragsteller vorgelesen werden.

 

 

Beschluß: Einstimmig wird der Antrag des Bürgermeisters ange-

          nommen. Dieser TOP. wird unter Ausschluß der Öffent-

          lichkeit behandelt.

 

 

 

Vor TOP. 9.) werden die Zuhörer wieder in den Sitzungssaal gebeten.

 

 

 

TOP. 9.) Verkauf eines Teilgrundstückes an Herrn Ing. Windhager.

         (Beratung über Bauhof)

 

Herr Ing. Windhager Gotthard möchte mit der Planung seines Wohnhauses beginnen, erklärt der Bürgermeister. Da sein Grundstück in Vormarkt aber durch große Schatteneinwirkung beeinträchtigt wird, hat er nochmals beim ihm vorgesprochen und erklärt, daß er von der Gemeinde ein Grundstück erwerben will. Er hat zwei Varianten in seinem Ansuchen angeführt:

1) Zukauf von einem Teilgrundstück mit ca. 600 m2 im Norden und Osten zu seiner Bauparzelle oder

2) der Grundzukauf zur Parzelle wie Variante 1 und zusätzlich ein weiterer Grundkauf von der Parz. 1348/2 (ca. 1360 m2), also gesamt rund 2.ooo m2. Der Kaufpreis würde nach seinen Vorstellungen ein Mischpreis aus Baugrundrestpreis und Grünlandpreis sein.

In der letzten Gemeinderatssitzung wurde ja bereits darüber gesprochen und man kam zu dem Ergebnis, daß noch keine Entscheidung getroffen werden soll, bis nicht sicher ist, wo der Bauhof der Gemeinde gebaut wird bzw. ob von der Fa. Leiner die bestehende Lagerhalle angekauft wird.

 

In der weiteren Diskussion bezüglich Baufhof für die Gemeinde gibt der Bürgermeister bekannt, daß vom Bezirksbauamt Ried/I. das Schätzungsgutachten für die Lagerhalle von Herrn Leiner eingetroffen ist. Die Schätzung beläuft sich auf 1,7 Mio. Schilling, aber man kann bis zu 15 % dazuschlagen, also bis zu    2 Mio. Schilling für diese Halle bezahlen. Herr Leiner erklärte, daß es ihm unmöglich ist, diese Gebäude um diesen Preis zu verkaufen, sein letztes Angebot war 2,3 Mio. Schilling. Wenn man nun überlegt, den Bauhof auf das Grundstück neben der Bauparzelle von Herrn Windhager zu bauen, sind bereits die Aufschließungkosten für die Infrastruktur sehr hoch. Der Kauf der Halle des Herrn Leiner mittels eines Darlehens kommt derzeit nicht in Frage und er stellt daher an den Gemeinderat die Frage, ob weiter mit Herrn Leiner bezüglich anderer Finanzierungsmöglichkeiten (Teilzahlung etc.) verhandeln soll.

 

Der Bürgermeister stellt die Frage, ob Herrn Ing. Windhager ein Teilgrundstück verkauft werden soll, da noch immer genug Platz für einen Bauhof übrig bleibt.

 

Herr GV. Gahleitner stellt den Antrag, Herrn Ing. Windhager ein Teilgrundstück  mit rund 600 m2 zum Preis von S 150,-- zu verkaufen, da durch diesen Verkauf der eventuelle Bau des Bauhofes nicht beeinträchtigt wird.

 

GR. Ruhmanseder gibt zu bedenken, daß der Preis von S 150,-- nicht paßt. Die Gemeinde kauft einerseits Restgrundstücke für Straßenbauten zum Preis von S 300,-- und die Gemeinde verkauft Restgrundstücke für Bauparzellen um S 150,--.

Der Bürgermeister erklärt, daß ein Gemeinderatsbeschluß für den Preis von Restgrundstücken S 100,--/m2 bzw. Grundstückspreis für Parzellen S 150,-- /m2 besteht und wenn eine Änderung erfolgen soll, dann müßte dieser Beschluß aufgehoben werden.

GV Murauer spricht sich dafür aus, daß man bez. dem Grundverkauf zuerst abwarten soll, bis eine Entscheidung für den Bauhof gefallen ist. Auch der Verkauf von 600 m2 ist kein "Restgrundstück" mehr, sondern eine Parzelle. Seine Fraktion ist gegen einen Verkauf.

GV. Weilhartner erklärt auch, daß, wenn es nicht unbedingt notwendig ist, kein Gemeindegrund verkauft werden soll.

Frau GV. Wolschlager gibt zu bedenken, daß Herr Ing. Windhager bereits beim Kauf seiner Bauparzelle von der Schatteneinwirkung gewußt hat.

 

Bürgermeister Wieser läßt nach eingehender Diskussion über den Antrag von Herrn GV. Gahleitner, Herrn Ing. Windhager ein Teilgrundstück mit 600 m2 zum Preis von S 150,--/m2 zu verkaufen, abstimmen.

Beschluß: Die Mitglieder der ÖVP (13 Stimmen) sind für den Ver-

          kauf, die Mitglieder der SPÖ (8 Stimmen) und der FPÖ

          (4 Stimmen) sind gegen den Antrag des Herrn GV.Gahl-

          leitner.

          Da zum Verkauf von unbeweglichem Gemeindegrund eine

          2/3-Mehrheit im Gemeinderat erforderlich ist, ist dieser

          Antrag abgelehnt.

 

 

 

TOP. 10.) Allfälliges.

 

 

Bürgermeister Wieser bringt zwei Ansuchen um finanzielle Unterstützung dem Gemeinderat zur Kenntnis: die Selbsthilfegruppe für Multiple Sklerose Ges. Innviertel hält am 17.9.94 in Schärding eine Benefizveranstaltung ab. Die OÖ. Aids-Hilfe wird eine Aufklärungsbroschüre herausgeben, eine Werbeeinschaltung für die Marktgemeinde Riedau würde ab S 2.780,-- kosten.

Alle Mitglieder des Gemeinderates stimmen dem Bürgermeister zu, daß keine Förderung erfolgen soll.

 

Herr Bühler hat heute, so Bürgermeister Wieser, ihm und Gem.Sekr. Gumpinger im Marktgemeindeamt den Entwurf des Entwicklungs-konzeptes vorgestellt. In einer vierstündigen Unterredung wurden vorerst die wichtigsten Punkte erläutert. Es wurde auch beraten, zu welchem Zeitpunkt und an welchem Ort der Bevölkerung von Riedau dieses Entwicklungskonzept vorgestellt wird. Wie die Erfahrung zeigt, wird die Mehrzweckhalle für diese Veranstaltung zu groß sein, der Pfarrsaal wäre für die Präsentation am geeignetesten. Voraussichtlich wird Mitte November diese Veranstaltung durchgeführt. Bürgermeister Wieser lädt bereits jetzt alle Gemeinderatsmitglieder zu dieser Veranstaltung ein.

 

Eine weitere Veranstaltung ist am 18. September. Der Pferdesportverein wird in Zusammenarbeit mit der Gemeinde und den örtlichen Vereinen einen Brauchtumsumzug veranstalten. Auch dazu werden die Gemeinderatsmitglieder eingeladen.

 

Am 9.10.1994 findet die Nationalratswahl statt. Da bereits bis zum 19.8. bei der GEMDAT die Bestellung der Wahlausweise zu erfolgen hat, stellt der Vorsitzende die Frage, ob die Wahlzeit, die Wahllokale, die Verbotszone etc., so wie bei der Volksabstimmung vom Mai 94, gleichbleiben kann. Eine Sitzung der Gemeindewahlbehörde kann erst nach Bekanntgabe der Mitglieder durch die Bezirkswahlbehörde erfolgen. Die  Fraktionsvorsitzenden sprechen sich einheitlich für die Beibehaltung aus.

 

GR. Hosner erkundigt sich über den Einbau von Recyclingmaterial in der Ortschaft Schwabenbach und Schwaben. Bezüglich der Sanierung der Straße zu seinem Anwesen wird von allen Gemeinderats-mitgliedern die Meinung vertreten, daß nicht auf den Bau der geplanten Kleinkläranlage in Schwaben gewartet werden kann, sondern daß die Straße sofort saniert wird.

 

GR. Hintermayr ersucht den Bürgermeister, bezüglich der Lärmbelästigung am Marktplatz an den Wocheenden beim Bezirkshauptmann verstärkte Kontrollen durch die Gendarmerie anzufordern.

 

GV. Murauer ersucht den Bürgermeister, eine Möglichkeit zu schaffen, um die Kühlvitrine in die Aussegnungshalle zu stellen.

Er stellt weiters die Frage, ob für die Gemeindebediensteten ein Ausflug finanziert wird.

Der Bürgermeister erklärt dazu, daß ein Ausflug heuer nicht vorgesehen ist, da dies bereits zu spät ist.

 

Die Mitglieder des Gemeinderates vereinbaren, daß im Herbst eine Grenzbegehung durchgeführt werden soll.

 

 

 


 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 11. Juli 1994          wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um   21.30   Uhr.

 

 

 

 

...............................    ...............................

        (Vorsitzender)                       (Gemeinderat)

 

 

 

...............................    ...............................

       (Schriftführer)                       (Gemeinderat)

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiemit, daß gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.

 

 

                                   Der Vorsitzende: