Lfd.Nr.26 Jahr 1994

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 19. Mai 1994.

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

Anwesende:

 

o1.Bürgermeister Wieser Otto als Vorsitzender

o2.Vizebgm. Wimmer Franz     14.GV. Wolschlager Anna

o3.GV. Gahleitner Peter 15.GR. Kaufmann Josef

o4.GV. Ing.Demmelbauer Johann 16.GR. Schabetsberger Franz

o5.GR. Aschauer Herbert 17.GR. Ortner Günter

o6.GR. Donnerbauer Johannes  18.GR. Leitner Johannes

o7.GR. Kopfberger Elfriede   19.GR. Weiretmaier Maria Anna

o8.GR. Stiglmayr Franz  2o.GR. Weilhartner Gottfried

o9.GR. Dick Hermann     21.GV. Hintermayr Ernst

1o.GR. Berghammer Gerhard    22.GR. Ruhmanseder Heinrich

11.GR. Pointl Helmut    23.GR. Böcklinger Herbert

12.GR. Köstlinger Franz 24.

13.GV. Murauer Max      25.                    

Ersatzmitglieder:

GR. Waldenberger Klaus            für   GR. Schärfl Michael     

GR. Vorhauer Rudolf               für   GR. Hosner Rudolf

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. GUMPINGER Adolf.

Fachkundige Personen (§66 Abs. 2 OÖ. GemO.199o):

Gem.Sekr. Adolf Gumpinger

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 199o):

 

Es fehlen:

 

entschuldigt:                         unentschuldigt:

GR. Schärfl Michael

GR. Hosner Rudolf

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 199o):

VB Gehmaier Katharina

 


Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, daß

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

   einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnach-

   weisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht

   schriftlich am 11.05.1994   unter Bekanntgabe der Tagesordnung

   erfolgt ist;

   die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am

   gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlußfähigkeit gegeben ist;

d) daß die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom

   14.04.1994 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im

   Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung

   zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift

   bis zum Sitzungsschluß Einwendungen eingebracht werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

Der Bürgermeister gibt bekannt, daß Gem.Sekr. Adolf Gumpinger ab 20.5.94 für drei Wochen auf Kur geht und daher Frau Gehmaier Katharina bei dieser Sitzung Schriftführerin ist.

 

Der Vorsitzende bringt dem Gemeinderat folgenden Dringlichkeitsantrag zur Kenntnis:

"Sanierung des Fußballtrainingsplatzes; Gewährung eines Gemeindebeitrages".

Er ersucht den Gemeinderat diesen TOP. am Ende der Tagesordnung zu behandeln.

Beschluß: Einstimmig wird die Aufnahme dieses TOP. in die  

          Tagesordnung beschlossen.

 

Tagesordnung:

 

1. Fertigausbau des Wirtschaftsweges Schwaben; Fassung eines

   Baubeschlusses.

2. Behandlung von Ansuchen um Betriebsförderung.

3. Bericht vom Obmann des Prüfungsausschusses.

4. Beratung über die Sanierung der Leichenhalle.

5. Erweiterung der bestehenden Lärmschutzordnung.

6. Behandlung eines Ansuchens um Gewährung einer Vereinsförderung.

7. Bericht vom Obmann des Wohnungsausschusses.

8. Vergabe von freien Wohnungen.

9. Sanierung des Fußballtrainingsplatzes; Gewährung eines

   Gemeindebeitrages.

10. Allfälliges.


1. Fertigausbau des Wirtschaftsweges Schwaben; Fassung eines

   Baubeschlusses.

 

 

Bürgermeister Wieser teilt mit, daß die Landwirtschaftskammer OÖ. in diesem Jahr den Wirtschaftsweg in Schwaben asphaltieren will. Es wurde an ihn die Frage gestellt, ob auch die Gemeinde bereit ist diesen Wirtschaftsweg zu asphaltieren. Der gegenständliche Wirtschaftsweg schließt die Anwesen Baumgartner Josef und Marianne, Schwaben 1, Gumpinger Franz und Elfriede, Schwaben 2, und Schmidleitner Paul, Schwaben 3, auf. Die Herstellung des Rohbaues der Straße erfolgte bereits im Jahre 1968. Die Landwirtschaftskammer teilte mit, daß in Zukunft Wegbauten nur mehr über das Amt der OÖ. Landesregierung, Abteilung Güterwege, gebaut werden. Es werden also keine neuen Wirtschaftswege mehr gebaut, sondern die bereits begonnen fertiggestellt. Bezüglich der Finanzierung sind zwar im Voranschlag noch keine Mittel vorhanden, dies könnte aber im Nachtragsvorschlag bereinigt werden. Die Finanzierung wäre folgend möglich:

Gesamtkosten ......................... S 350.000,--

abzügl.35 % Landesbeitrag ............ S 122.500,--

Summe ................................ S 227.500,--

davon 50 % Beitrag der Gemeinden

Riedau (2/3) und Zell (1/3) .......... S 113.750,--

50 % Beitrag der Interessenten,

aufgeteilt zu je 1/3-Anteil .......... S 113.750,--

 

Der Bürgermeister gibt zur Finanzierung noch bekannt, daß der Wirtschaftsweg ca. 400 m Länge aufweist und zur Hälfte im Gemeindegebiet Riedau und Zell/Pram liegt. Auf Riedauer Gemeindegebiet werden drei Anwesen aufgeschlossen, auf Zeller Gebiet nur landwirtschaftliche Gründe. Der Bürgermeister der Gde. Zell/Pram erklärte sich bereit, vorbehaltlich eines Gemeinderatsbeschlusses, 1/3 der Kosten des Gemeindebeitrages zu übernehmen.

 

GR. Stiglmayr erklärt, daß dieser Straßenbau sicherlich eine dringliche Angelegenheit ist. Er stellt den Antrag, 2/3 der Kosten des Gemeindebeitrages mit rund S 76.000,-- zu übernehmen.

 

GV. Murauer stimmt diesem Antrag zu. Er gibt aber zu bedenken, daß die Finanzierung eventuell mittels Darlehen abgedeckt werden soll.

 

Auch GV. Weilhartner gibt zu diesem Straßenbau seine Zustimmung.

 

Beschluß: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 2.) Behandlung von Ansuchen um Betriebsförderung.

 

 

 

Bürgermeister Wieser bringt die vorliegenden Ansuchen von Herrn Weissenböck Norbert und von Frau Köglbauer Hildegard zur Kenntnis.

Herr Weissenböck Norbert hat mit 1.1.1993 den elterlichen Tischlereibetrieb übernommen und er hat durch notwendige Anschaffungen wie LKW, Kleinmaschinen, Bergesarg, Hobelmaschine und wärmedämmende Installationen rund S 250.000,-- investiert.

Frau Köglbauer Hildegard hat 1991 die Tankstelle von der Mutter übernommen. Von der Wasserrechtsbehörde wurde nun aber der Einbau eines Ölabscheiders vorgeschrieben, welcher Kosten von rund S 150.000,-- verursacht hat.

Der Vorsitzende erklärt dazu, daß in diesen beiden Fällen eine Barförderung notwendig ist, da keine bzw. zu wenig Gemeindesteuern anfallen. Im Voranschlag nur S 20.000,-- für Betriebsförderungen vorgesehen sind. Ursprünglich war ein Betrag von S 50.000,-- vorgesehen, dieser wurde aber gekürzt um den Voranschlag auszugleichen.

 

GR. Stiglmayr gibt zu bedenken, daß die letzten Ansuchen um Betriebsförderung großzügig gefördert wurden. Er stellt daher den Antrag, auch Herrn Weissenböck Norbert und Frau Köglbauer Hildegard mit je S 25.000,-- Barleistung zu unterstützen.

 

GV. Murauer schließt sich zwar grundsätzlich der Höhe der Förderung an, da aber im Budget dieses Geld nicht vorhanden ist, ersucht er um Sitzungsunterbrechung, um dies mit seiner Fraktion zu besprechen.

Nach Beratung innerhalb der Fraktion stellt GV. Murauer an den Bürgermeister die Frage, wie die Förderungen finanziert werden.

Bgm. Wieser erklärt, daß im Nachtragsvoranschlag die Summe erhöht wird. Im Jahr 1994 sind aber keine weiteren Betriebsförderungen mehr möglich.

GV. Weilhartner gibt ebenfalls seine Zustimmung, er regt aber an, im Gemeindevorstand über die genauen Förderungsrichtlinien zu beraten.

 

Beschluß: Die Abstimmung ergibt, daß alle Gemeinderäte einer Be-

          triebsförderung von je S 25.000,-- für Weissenböck  

          Norbert und Köglbauer Hildegard zustimmen.

 

 

 

 

TOP. 3.) Bericht vom Obmann des Prüfungsausschusses.

 

 

Der Vorsitzende ersucht dem Obmann des Prüfungsausschusses GR. Franz Schabetsberger um seinen Bericht.

 

GR. Schabetsberger teilt mit, daß am 26.4.94 unter TOP. 1.) das Hallenbad überprüft wurde. Es wurde der neue Versicherungsvertrag durchgesehen und festgestellt, daß die Aufschlüsselung der einzelnen Versicherungsbeträge noch nicht eingelangt ist. Daher wird der Prüfungsausschuß dies bei einer nächsten Sitzung nocheinmal behandeln. Weiters wurde die laufende Gebarung des Hallenbades vom 1.1. bis zum 26.4. durchgesehen und dabei folgendes festgestellt:

Bei der HH.Gruppe "Schreib-, Zeichen- und sonstige Büroartikel":

Der vorhandene Lesezirkel ist für den hohen Aufwand nach Meinung des GR. Böcklinger nicht zufriedenstellend. Es wird angeregt, anspruchsvollere Monatszeitschriften zu abonnieren. Weiters wurde festgestellt, daß die Tageszeitung "Neues Volksblatt" vorhanden ist. Es wird angeregt, eine unabhängige Tageszeitung zu abonnieren.

HH.Gruppe "Reinigungsmittel": Der Bedarf an chemischen Mitteln steigt, der Bedarf an Reinigungsmitteln ist rückläufig.

Unter TOP. 2.) wurde vereinbart, am 19.5. die nächste Sitzung einzuberufen. Es sollte die Hallenbadabrechnung überprüft werden. Da jedoch die Unterlagen vom Amt der OÖ. Landesregierung noch nicht retourniert wurden, wurde diese Sitzung nicht einberufen.

 

Der Bürgermeister bedankt sich für diesen Bericht.

 

Gem.Sekr. Adolf Gumpinger teilt dem Obmann GR. Schabetsberger mit, daß die Unterlagen jetzt eingelangt sind.

 

 

 

TOP. 4.) Beratung über die Sanierung der Leichenhalle.

 

 

Vom Architekt Dipl.-Ing. Werner Bauböck wurde am heutigen Tag ein Planentwurf für die Sanierung der bestehenden Leichenhalle vorgelegt, erklärt Bürgermeister Wieser. Herr Ing. Höckner hat die Leichenhalle besichtigt und erklärt, daß die Bausubstanz gut ist. Durch den Abbruch einiger Zwischenwände wird eine L-förmige Aufbahrungshalle mit offener Dachstuhlkonstruktion geschaffen, wobei auf der Rückseite des Einganges eine 90 cm tiefe Nische vorgesehen ist. Zur Gänze erneuert werden muß die Dachstuhlkonstruktion. Dazu wird vorgeschlagen, ein Satteldach mit ca. 40° Dachneigung aufzubauen und dazu im rechten Winkel ein 60° steiles Dach über der Symmetrieachse zu errichten. Dadurch ergibt sich ein kreuzförmiges Dach mit der Typologie eines Sakralbaues. Die Dacheindeckung sollte mittels Tondachziegeln erfolgen. Über den beiden Aufbahrungsplätzen könnten färbig verglaste oder künstlerisch gestaltete Fenster im Kreuzform vorgesehen werden. Die Kosten für diese Sanierung wurden bei voller Vergabe der Arbeiten auf 1 Million Schilling geschätzt.

 

Der Grundriß sowie die Ansichten dieses Planes werden den Gemeinderatsmitgliedern mittels Overheadprojektor zur Kenntnis gebracht. Der Bürgermeistergibt bekannt, daß auch der Einbau eines öffentlichen WCs geplant ist.

 

Bei der anschließenden Beratung werden Änderungsvorschläge eingebracht. Der Vorsitzende erklärt abschließend, daß es sich hier nur um einen Entwurf handelt. Es wird in nächster Zeit der Obmann des Bauausschusses den Planentwurf für dieses Bauvorhaben zur Begutachtung erhalten.

 

 


TOP.  5) Erweiterung der bestehenden Lärmschutzordnung.

 

 

Die bestehende Lärmschutzverordnung wurde am 24.4.1984 beschlossen. Es soll nun diese Lärmschutzverordnung um die Ortschaften Achleiten und Schwabenbach erweitert werden. Bürgermeister Wieser bringt die neu überarbeitete Verordnung zur Kenntnis:

 

 

A-4752 Riedau 32/33, Tel. 07764/255-0*, Fax 07764/7281-10

M A R K T G E M E I N D E

R I E D A U

Pol. Bezirk Schärding, OÖ.

 

                  Zahl: 523-1994-G  

 

 

                          Datum:  19. Mai 1994

 

 

  

V E R O R D N U N G

 

 

 

des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 19.5.1994 über die Beschränkung zum Schutz vor ungebührlicherweise störendem Lärm.

 

Auf Grund des § 4 des OÖ. Polizeistrafgesetzes, LGBl. Nr. 36/1979 idF 94/1985, wird verordnet:

 

§ 1

 

Zur Abwehr von das örtliche Gemeinschaftsleben ungebührlicherweise störendem Lärm ist die Verwendung oder der Betrieb folgender Lärmquellen verboten:

 

a) Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren, soferne sie nicht im Rahmen

    eines Gewerbe- oder Industriebetriebes Verwendung finden. Das Verbot gilt an Samstagen ab

    16.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zur Gänze innerhalb des Marktbereiches sowie der

    Ortschaften Achleiten, Berg, Ottenedt, Pomedt, Schwaben, Schwabenbach, Vormarkt und

    Wildhag. Die Abgrenzung bei den angeführten Ortschaften erfolgt lt. beiliegendem Plan.

 

b) Modellflugkörper, soweit nicht ohnehin eine Bewilligung nach § 129 Abs. 1 Luftfahrtgesetz,

    BGBl. Nr. 253/1957, erforderlich ist. Das Verbot gilt für das selbe Gebiet wie gem. im § 1 a)

    festgehalten ist.

 

§ 2

 

Die im § 1 lit. a) angeführten Verbote erstrecken sich nicht auf die ortsübliche land- und forst-wirtschaftliche Produktion.

 

§ 3

 

Wer einem Verbot gemäß § 1 zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis S 5.000,-- zu bestrafen.

 

§ 4

 

Die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung beginnt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 24.4.1984 außer Kraft.

 

Bürgermeister Wieser stellte den Antrag, die vorliegende Verordnung zu genehmigen.

 

Beschluß: Einstimmig wird dieser Antrag angenommen.

 

 


TOP. 6.) Behandlung eines Ansuchens um Gewährung einer 

         Vereinsförderung.

 

 

 

Es liegt ein Gemeinderatsbeschluß vor,so Bürgermeister Wieser, daß Ansuchen um Subventionen örtlicher Vereine, die nicht in der laufenden Vereinsförderung enthalten sind, gesammelt werden und im Oktober erfolgt dann eine gemeinsame Vergabe der Förderungsbeiträge an die einzelnen Vereine.

Die Sektion Union Triathlon Riedau hat am 18.2.94 beim Marktgemeindeamt Riedau ein Ansuchen um finanzielle Unterstützung eingebracht. Der Grund, warum nun dieser Punkt in die Tagesordnung aufgenommen wurde, ist folgender: Frau Annegg Helga hat bei ihm vorgesprochen und erklärt, daß fast alle Mitglieder der Sektion Triathlon Studenten sind und daher die finanzielle Unterstützung bereits jetzt dringend benötigen.

 

GR. Donnerbauer stellt fest, daß eben dieser Gemeinderatsbeschluß vorhanden ist und deshalb keine Ausnahme gemacht werden soll, auch wenn dies einen Härtefall darstellt.  Auch bei anderen Vereinen ist die Dringlichkeit sicherlich gegeben.

GV. Murauer und GV. Weilhartner schließen sich dieser Meinung an.

 

Bürgermeister Wieser stellt den Antrag, dieses Ansuchen ebenfalls erst im Oktober mit allen anderen Ansuchen zu behandeln.

 

Beschluß: Der Antrag erfährt einhellige Zustimmung.

 

 

 

TOP. 7.) Bericht vom Obmann des Wohnungsausschusses.

 

 

Bürgermeister Wieser ersucht den Obmann des Wohnungsausschusses GV. Gahleitner um seinen Bericht.

 

GV. Gahleitner teilt mit, daß bei den neuen ISG-Wohnungen drei Bewerber die zugesagte Wohnung nicht annehmen und weiters eine LAWOG-Wohnung im Wohnblock Riedau 45 zu vergeben ist. Die Wohnungsgrößen der ISG-Wohnungen sind 80,76 m2, 81,83 m2 und 98,99 m2, die LAWOG-Wohnung hat 43,88 m2. Insgesamt liegen elf Ansuchen vor.

 

Ansuchen für die ISG-Wohnung mit 98,99 m2:

***anonymisiert***

         

Die Mitglieder des Wohnungsausschusses berieten über die zu vergebenden Punkte und stellen dann einstimmig folgende Reihenfolge, die sich nach der Punkteanzahl ergibt, fest:

 

***anonymisiert***

 

Ansuchen für 2 ISG-Wohnungen mit 80,76 m2 bzw. 81,83 m2:

Bewerber: ***anonymisiert***

 

Nach Berechnung der Punkte für die einzelnen Wohnungswerber wurde

folgendes Ergebnis erzielt und einstimmig die Reihung festgelegt:

 

Erstgereihte: ***anonymisiert***

 

Ansuchen für LAWOG-Wohnung mit 43,88 m2:

Bewerber: ***anonymisiert***

 

Die Berechnung der einzelnen Punkte ergab folgende Reihung:

 

Erstgereihte: ***anonymisiert***

 

Die Reihung für den Vergabevorschlag an den Gemeinderat für die vier Wohnungen erfolgte nach eingehender Beratung und nach Feststellung der Punkte nach den vorliegenden Richtlinien einstimmig.

 

Bürgermeister Wieser bedankt sich für diesen Bericht.

 

 

TOP. 8.) Vergabe von frei werdenden Wohnungen.

 

 

Nachdem nun im vorangegangenen TOP "Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses" die Ergebnisse bekanntgegeben wurden, stellt der Bürgermeister folgende Anträge:

 

 

ISG-Wohnung mit 98,99 m2: ***anonymisiert***

Beschluß: Einstimmig wird dieser Antrag angenommen.

 

 

ISG-Wohnung mit 80,76 m2: ***anonymisiert*** .

Beschluß: Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. GR. Pointl

          enthält sich der Stimme.

 


ISG-Wohnung mit 81,83 m2: ***anonymisiert***

Beschluß: Einstimmige Annahme dieses Antrages.

 

 

LAWOG-Wohnung mit 43,88 m2: ***anonymisiert***

Beschluß: Auch dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

TOP. 9.) Sanierung des Fußballtrainingsplatzes; Gewährung eines

         Gemeindebeitrages.

 

 

Im Voranschlag 1994 wurde bereits die dringende Sanierung des Fußballtrainingsplatzes und die Erweiterung der Flutlichtanlage berücksichtigt, erklärt Bürgermeister Wieser. Die Finanzierung für diese beiden Vorhaben wurde so erstellt, daß die Rechnungen an den Sportverein addressiert sind, da es dann mehr Förderungen gibt. Die Gemeinde soll nun dazu einen Beitrag von S 70.000,-- leisten.

 

GV. Murauer erklärt, daß diese finanziellen Mittel im Voranschlag vorhanden sind und er gibt daher seine Zustimmung. Allerdings stellt er die Frage, warum dieser Punkt als Dringlichkeitsantrag eingebracht wurde.

 

GR. Böcklinger befürwortet die Sanierung des Trainingsplatzes bzw. Erweiterung der Flutlichtanlage und stellte den Antrag, dem SV Riedau einen Beitrag von S 70.000,-- zu gewähren.

 

Beschluß: Der Antrag vom GR. Böcklinger wird einstimmig

          angenommen.

 

 

 

 

 

TOP. 10.) Allfälliges.

 

 

Der Bürgermeister teilt mit, daß vom Landeshauptmann Dr. Ratzenböck ein Schreiben vorliegt, in welchem er den Erhalt der beschlossenen Resolution über den Anstieg des Krankenanstaltenbeitrages der Gemeinde bestätigt. Er wird diese Resolution an Frau Gesundheitsministerin Dr. Christa Krammer weiterleiten. Weiters liegt ein Schreiben vom Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Fritz Hochmair vor, der ebenfalls den Erhalt dieser Resoultion bekanntgibt.

 

Herr LR.Dr. Achatz hat dem Bürgermeister in einem Schreiben mitgeteilt, daß er ihm den Bericht aus der OÖ. Landesregierung bezüglich der Mindestgebühren bei Wasserversorgungsanlagen und Abwasserbeseitigungsanlagen zukommen lassen wird. Der Vorsitzende erklärt, daß er bei Vorliegen des Berichtes diesen dem Gemeinderat zur Kenntnis bringen wird.

 

Der Musikverein Riedau hat an den Bürgermeister und den Gemeinderat in einem Schreiben um Klarstellung gebeten. Im Musikverein Riedau entsteht nämlich zunehmend der Eindruck, daß die Gemeinde der Ansicht sei, so eine Musikschule im Ort diene hauptsächlich dem Musikverein - der dadurch aus eigennützigem Interesse - für eine solche eintritt. Der Bürgermeister glaubt, daß er im Namen aller Gemeinderäte erklären kann, daß dies nie der Fall war.

 

Bürgermeister Wieser gibt bekannt, daß die Gemeinde Zell/Pram die Habacher-Gemeindestraße asphaltiert wird. Dies betrifft dann auch das Straßenstück im Gemeindegebiet Riedau.

 

GR. Hintermayr ersucht den Bürgermeister, daß der Abgang beim Roten Kreuz besser ausgebaut wird. Weiters stellt er die Frage, welches Ergebnis die Begehung im Hallenbad gebracht hat.

 

Der Abgang beim Roten Kreuz kann nicht verbessert werden, erklärt der Bürgermeister. Die Fa. Leitz ist Anrainer und wird in absehbarer Zeit diesen Abgang mittels Zaun absperren, da es immer wieder zu Sachbeschädigungen bei den parkenden Autos der Firmangehörigen durch Radfahrer gegeben hat. Bezüglich der Begehung im Hallenbad erklärt der Vorsitzende, daß es sich um Kondenswasser handelt. Es wurde dieses Problem in der vorhergehenden Vorstandssitzung genau erläutert und es wird dieses Problem gelöst. Dieses Kondenswasser tritt nur bei extremen Situationen auf und zwar bei Temperaturen um 1°C und Regen oder Schnee. Da vorher die Terasse nicht verbaut war, gab es dieses Problem nicht. Eine verbesserte Be- und Entlüftung soll Abhilfe schaffen.

 

Frau GR. Kopfberger erkundigt sich über den Besucher der 4. Klasse Volksschule beim Bürgermeister. Der Vorsitzende erklärt dazu, daß ihm die Kinder Briefe überreicht haben, in denen es um die Erhaltung der Birkenalle geht. Er hat den Kindern erklärt, daß die bisherige Fällung von drei Bäumen (Billa, Reischl, Tomandl) unbedingt erforderlich war. In Zukunft soll bereits bei der Raumplanung die Erhaltung der Bäume  berücksichtigt werden.

 

Bezüglich der Schätzungsgutachten für die Lagerhalle Leiner bzw. Haus Madlsperger stellt GV. Murauer die Frage, ob diese schon vorliegen. Bürgermeister Wieser gibt dazu bekannt, daß für die Lagerhalle Leiner noch keine Schätzung vorliegt. Vom Wohnhaus Madlsperger wurde vom Bezirksbauamt die erste grobe Schätzung  mitgeteilt.

Herr GV. Ing. Demmelbauer berichtet darüber, daß Herr Gerner wiederholt mit ihm Verbindung bezüglich der Kompostieranlage Verbindung aufgenommen hat. Es liegen für die Kompostieranlage die Bewilligungen vor, nur bei der Finanzierung gibt es derzeit keine Einigkeit zwischen Herrn Gerner und den Gemeinden Taiskirchen, Dorf/Pram, Riedau und Zell/Pram. Herr Gerner will zur Finanzierung dieser Anlage pro Einwohner S 50,-- und zusätzlich als Vorfinanzierung S 100,--, welche für spätere Zulieferungen abgerechnet werden soll. Alle vier Bürgermeister sind aber mit dieser Finanzierung nicht einverstanden.

Dazu erklärt der Bürgermeister, daß am 3.5.94 eine Besprechung mit den Bürgermeistern der vier Gemeinden und Herrn Gerner stattgefunden hat. Er bestätigt die Ausführungen von Herrn GV. Ing. Demmelbauer, nur wurde damals als Vorfinanzierung ein Betrag von S 50,-- pro Einwohner genannt. Aber auch diese Summe ist zu hoch. Bei der weiteren Beratung wird die Meinung vertreten, daß der Bürgermeister weitere Verhandlungen mit Herrn Gerner führen soll.

 

Mit 1.1.95 wird der "gelbe Sack" im "Holsystem" im Bezirk Schärding ausgegeben. Als Versuch soll bereits jetzt an drei Gemeinden - Schärding, Andorf und Riedau -  dieser Sack im "Bringsystem" ausgegeben werden. Falls Interesse besteht, könnte dieser gelbe Sack aufgelegt werden. Die Tennung erfolgt auf freiwilliger Basis.

 

Herr GV. Gahleitner erklärt, daß beim Marktfest am Sonntag kein Frühschoppen stattfinden wird, da der Gastwirt Laufenböck Johann keine Musik gefunden hat.

 



 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 14. April 1994          wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um  21.25   Uhr.

 

 

 

 

...............................    ...............................

        (Vorsitzender)                       (Gemeinderat)

 

 

 

...............................    ...............................

       (Schriftführer)                       (Gemeinderat)

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiemit, daß gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.

 

 

                                   Der Vorsitzende: