Lfd.Nr.24 Jahr 1994

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 02. März 1994.

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

Anwesende:

 

o1. Bürgermeister Wieser Otto als Vorsitzender

o2. Vizebgm. Wimmer Franz    14. GR.Hosner Rudolf

o3. GV.Ing.Demmelbauer Johann 15. GR.Ortner Günter

o4. GV.Gahleitner Peter 16. GR.Leitner Johannes

o5. GR.Aschauer Herbert      17. GR.Weiretmaier Maria Anna

o6. GR.Donnerbauer Johannes  18. GV.Weilhartner Gottfried

o7. GR.Kopfberger Elfriede   19. GR.Hintermayr Ernst

o8. GR.Berghammer Gerhard    2o. GR.Ruhmanseder Heinrich

o9. GR.Pointl Helmut    21.

1o. GR.Köstlinger Franz 22.

11. GV.Murauer Max      23.

12. GV.Wolschlager Anna      24.

13. GR.Schabetsberger Franz  25.                    

Ersatzmitglieder:

GR. Hauer Fritz               für   GR. Dick Hermann

GR. Waldenberger Klaus        für   GR. Schärfl Michael

GR. Steinecker Franz          für   GR. Stiglmayr Franz

GR. Vorhauer Rudolf           für   GR. Kaufmann Josef

GR. Hintermayr Katharina      für   GR. Böcklinger Herbert    

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. GUMPINGER Adolf.

Fachkundige Personen (§66 Abs. 2 OÖ. GemO.199o):

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 199o):

 

Es fehlen:

 

entschuldigt:                         unentschuldigt:

GR. Dick Hermann

GR. Schärfl Michael

GR. Stiglmayr Franz

GR. Kaufmann Josef

GR. Böcklinger Herbert

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 199o): Gem.Sekr. Gumpinger Adolf.


Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, daß

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

   einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnach-

   weisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht

   schriftlich am  1994   unter Bekanntgabe der Tagesordnung

   erfolgt ist;

   die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am

   gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlußfähigkeit gegeben ist;

d) daß die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 24.1.

   1994 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Ge-

   meindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung

   zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift

   bis zum Sitzungsschluß Einwendungen eingebracht werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

 

Vom Vorsitzenden werden alle Anwesenden begrüßt und vor Behandlung der Tagesordnungspunkte wird das Ersatzmitglied Franz Steinecker angelobt.

 

 

Tagesordnung:

 

1. Erweiterung der Siedlungsstraße in Schwabenbach; Auftrags-

   erteilung.

2. Genehmigung eines Darlehensvertrages mit der Raika Riedau.

3. Genehmigung eines Mietvertrages zur Finanzierung des Traktoran-

   kaufes.

4. Benützung der Mehrzweckhalle Riedau außerhalb von Vereins-

   tätigkeiten; Neuregelung der Miete.

5. Verpachtung eines Grundstückes an den SVR-Sektion Asphalt-

   schützen zur Errichtung eines Clubgebäudes.

6. Geschwindigkeitsbeschränkung auf der B 137; Stellungnahme zum

   Ersuchen des Landes OÖ.

7. Allfälliges.

 


TOP. 1.) Erweiterung der Siedlungsstraße in Schwabenbach;

         Auftragserteilung.

 

Vom Vorsitzenden wird mitgeteilt, daß in der Ortschaft Schwabenbach wiederum eine Verlängerung des Straßennetzes notwendig ist. Es gibt einige Bauwerber, die im Frühjahr mit dem Wohnhausbau beginnen wollen, diese Parzellen aber noch nicht aufgeschlossen sind. Die zu bauende Straßenlänge beträgt 175 lfm mit einer Breite von 6 m. Die Fa. Alpine sowie die Fa. Leidinger haben sich bereit erklärt, den Straßenbau mit den Preisen, die sie im Herbst 1993 angeboten haben, durchzuführen. Mit den Anboten der Fa. Leidinger hat sich ein Gesamtpreis von S 158.550,-- und mit dem Anbotspreis der Fa. Alpine ein Gesamtpreis von S 210.000,-- errechnet.

Der Bürgermeister teilt noch mit, daß im Voranschlag 1994 diese Mittel nich zur Gänze vorhanden sind. Er ist der Meinung, daß im Nachtragsvoranschlag eine Bereinigung möglich sein wird.

 

Vizebgm. Franz Wimmer erklärt, daß für die Bauwerber die Errichtung dieser Straße unbedingt erforderlich ist. Er stellt daher den Antrag, diese Straßenbauarbeiten an die Fa. Neulinger & Leidinger mit einer berechneten Anbotssumme von 158.550,-- zu vergeben. Erwähnt wird noch, daß dieser Preis kein Fixpreis ist, sondern nach Aufmaß mi den tatsächlichen Kubik- bzw. Quadratmeterpreisen abgerechnet wird.

 

Vom GV. Murauer wird erwähnt, daß der erste Teil dieser Straße sicherlich gebaut werden muß, um den Bauwerbern die Möglichkeit der Zufahrt zu den Bauparzellen zu geben. Der zweite Teil, die Verbindung zwischen den zwei Straßenstücken, ist seiner Meinung nach noch nicht notwendig und nachdem auch das Geld nicht vorhanden ist, soll dieser Teil noch nicht errichtet werden. Bei Erstellung des Voranschlages wurde nämlich festgehalten, daß dann, wenn im Laufe des Jahres und zwar mit dem Nachtragsvoranschlag noch Mehreinnahmen verzeichnet werden, diese für die Anschaffung der Computeranlage in der Hauptschule Verwendung finden sollen. Dem Antrag zur Errichtung des gesamten Straßenstückes kann er daher nicht seine Zustimmung geben.

 

Dazu erklärt der Bürgermeister, daß es besser ist, dieses Straßenstück fertigzubauen, um eine günstigere Zu- und Abfahrt für die LKWs zu erreichen. Es ist bei Fertigstellung dieser Straße nicht mehr erforderlich, daß diese auf dem jeweiligen Baugrundstück umkehren müssen. Sollte sich keine Verbesserung der finanziellen Lage ergeben, so müßten die Straßenbauten eventuell mit einem Darlehen abgedeckt werden.

 

GV. Weilhartner erklärt, daß der Straßenbau sicherlich notwendig ist, der Abgang aber im Nachtragsvoranschlag wieder höher werden wird. Es darf sicherlich die Schule nicht vergessen werden und sollte es notwendig sein, müßten diese Straßenbaukosten mit einem Darlehen abgedeckt werden.

 

Nach Beendigung der Debatte wird über den Antrag des Vizebgm. Wimmer, diese Straßenbauarbeiten an die Fa. Neulinger & Leidinger zu vergeben, abgestimmt.

 

Beschluß: Die 13 Mitglieder der ÖVP-Fraktion sowie die 4 Mit-

          glieder der FPÖ-Fraktion stimmen diesem Antrag zu und

          dieser ist somit angenommen. Die 8 Mitglieder der

          SPÖ-Fraktion stimmen dagegen.

 

 

TOP. 2.) Genehmigung eines Darlehesvertrages mit der Raika Riedau.

 

Es teilt der Bürgermeister mit, daß für den Ankauf der Liegenschaft Madlsperger die Aufnahme eines Darlehens von 1,5 Mio. Schilling vorgesehen ist. Der Kaufpreis beträgt, wie ja bekannt ist, 2,5 Mio. Schilling. Es wurde um BZ-Mittel in Höhe von 1,0 Mio. Schilling für diesen Ankauf angesucht. Die Aufnahme dieses Darlehens ist nun erforderlich, da mit Ende März d.J. der Kaufpreis erlegt werden muß. Der vorliegende Schuldschein wird vom Bürgermeister vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht.

 

Vom Vizebgm. Franz Wimmer wird erklärt, daß der Kaufvertrag für diesen Liegenschaftsankauf bereits bei einer der letzten Sitzungen genehmigt wurde. Um diesen Kauf finanzieren zu können, ist die Aufnahme eines Darlehens notwendig und bereits bei der letzten Sitzung wurde auf Grund eingeholter Anbote die Vergabe dieses Darlehens an die Raiffeisenbank Raab-Riedau genehmigt. Es liegt nun der Schuldschein vor, welcher vom Gemeinderat genehmigt werden soll:

Gemeindedarlehen

Dem Darlehensnehmer Marktgemeinde Riedau, 4752 Riedau 32/33

wird vom Darlehensgeber für Grundkauf

ein Darlehen in Höhe von einemillionfünfhunderttausend S **1.500.000,-- gewährt.

Verzinsung:

Zinsfuß in % p.a. 6,125; Verrechnung halbjährlich;

Bearbeitungsgebühr in % ---;

Verzugszinsen in % p.a. 9,000;

Laufzeit und Kündigung:

Laufzeit bis 31.12.2003;

Raten fällig jeweils am 30.6. und 31.12.;

erstmals per 30.06.1994;

Ratenhöhe S **75.000,--

Das Darlehen ist in gleichbleibenden Raten für Kapital und Zinsen (Annuitäten) zurückzuzahlen.

Gerichtsstandsvereinbarung:

In allen Streitigkeiten aus diesem Rechtsgeschäft anerkannt der Darlehensnehmer ohne Rücksicht auf die Höhe des Betrages die Gerichtsbarkeit des Bezirksgerichtes Raab.

Genehmigung der Darlehensaufnahme:

Sollte durch diese Darlehensaufnahme der Gesamtstand an Darlehensschulden der Gemeinde ein Drittel der Einnahmen des ordentlichen Gemeindevorsanschlages des laufenden Haushaltsjahres überschreiten, so bedarf diese Darlehensaufnahme der gemeindeaufsichtsbehördlichen Genehmigung. Ist dies der Fall, so ist die Rechtswirksamkeit dieses Darlehensvertrages durch die Erteilung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung gemäß § 106, Abs. 3 OÖ. Gemeindeordnung 1990, aufschiebend bedingt.

 

Beschluß: Der Antrag wird einstimmig angenommen und der Schuld-

          schein der Raika Raab-Riedau somit genehmigt.

 

 


TOP. 3.) Genehmigung eines Mietvertrages zur Finanzierung des

         Traktorankaufes.

 

Der Bürgermeister teilt mit, daß für den Ankauf des Gemeindetraktors Bokimobil der Abschluß eines Mietvertrages bezüglich Leasingfinanzierung erforderlich ist. Bei einer der letzten Sitzungen wurden die Leasingangebote behandelt und dabei als Billigstbieter die Allgemeine Sparkasse Mobilien Leasing GesmbH festgestellt.

Es liegt nun der Mietvertrag vor, mit dem die Finanzierung dieses Gemeindetraktors erfolgen soll. Dieser Mietvertrag wird vom Bürgermeister vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Vertragspartner sind die Allgemeine Sparkasse Mobilien Leasing GesmbH  sowie die Marktgemeinde Riedau. Mietobjekt ist der Gemeindetraktor Bokimobil,  Netto-Anschaffungskosten S 1,154.200, die Lieferzeit ist für März 1994 vorgesehen. Lieferant ist die Fa. Friedrich Berger GesmbH & Co.KG., Stadtplatz 50, 4690 Schwanenstadt. Vertragsdauer: der Mietvertrag wird auf unbestimmte Zeit mit Kündigungsverzicht des Mieters auf 60 Monate abgeschlossen. Mietentgelt: monaltiches Entgelt netto 1,8855 % der Gesamtinvestitionskosten = S 21.762,44 zuzüglich 20 % MWSt S 4.352,49, Summe S 26.114,93.

Besondere Bestimmungen: Verzicht auf Vinkulierung der Versicherung. Die Lieferbedingungen mit den §§ 1-12 wurden zur Kenntnis gebracht.

 

Bei der anschließenden Beratung wurde festgehalten, daß die anwesenden Gemeinderatsmitglieder mit dem Abschluß eines solchen Vertrages einverstanden sind, da dies ja bereits bei den vorangegangenen Sitzungen behandelt wurde.

 

Vom GV. Gahleitner wird der Antrag gestellt, den vom Bürgermeister zur Kenntnis gebrachten Mietvertrag  für die Finanzierung des Ankaufes des Gemeindetraktors genehmigen zu wollen.

 

Beschluß: Es wurde einstimmig dieser Antrag angenommen und der

          vorliegende Mietvertrag somit genehmigt.

 

 

TOP. 4.) Benützung der Mehrzweckhalle außerhalb von Vereinstätig-

         keiten; Neuregelung der Miete.

 

Im Jahre 1992 wurde eine Benützungsordnung für die Mehrzweckhalle genehmigt, erklärt der Bürgermeister. Die Hallenmiete wurde mit S 500,-- für ortsansässige Vereine und mit S 1.000,-- für nicht ortsansässige Vereine pro Veranstaltungstag festgelegt. Es gibt für "Nichtvereine" keine andere Regelung und der Bürgermeister glaubt, daß bei Veranstaltern mit Gewinnabsicht eine höhere Miete verlangt werden soll, um die durch Abnützung verursachten Schäden beheben zu können. Er ist der Meinung, daß die Miete zwischen S 3.000,-- und 5.000,-- pro Veranstaltungstag betragen könnte.

Vom GV. Weilhartner wird dazu erwähnt, daß bei einzelnen Veranstaltungen im vergangenen Jahr der Boden schwer beschädigt wurde. Es soll darauf geachtet werden, daß die Mehrzweckhalle in erster Linie für den Schulunterricht vorgesehen ist. Bei Veranstaltungen mit Ausschank und Art Discobetrieb ist die Beschädigung bzw. die Abnützung dementsprechend stark. Er ersucht, daß bei Vergabe von Veranstaltungsterminen darauf geachtet werden soll, daß der Schulbetrieb nicht gestört wird. Die Benützung der Mehrzweckhalle soll nur mit Vereinbarung der Hauptschuldirektion erfolgen und während der Wochentage sind Veranstaltungen nicht günstig. Die Lieferungen von Brauereien werden in den Garderoben abgestellt und es stellt sich hier wirklich die Frage, wer die Haftung für die Schulkinder, für die eine gewisse Gefahr besteht, übernimmt. Die Anhebung der Miete für solche Veranstaltungen ist sicherlich notwendig. Außerdem soll bei solchen Veranstaltungen ein Ordnerdienst und verschiedene weitere Auflagen vorgeschrieben werden.

 

Es wird vom Bürgermeister die Ansicht vertreten, daß die Beschädigungen nicht so extrem waren, Vorrang hat natürlich der Schulbetrieb und man soll sich mit den Vereinen diesbezüglich arrangieren.

 

Vom GV. Murauer wird ebenfalls die Meinung vertreten, daß bei solchen Veranstaltungen, die nicht von Vereinen, sondern nur mit Gewinnabsicht durchgeführt werden, mehr Miete verlangt werden soll. Er glaubt, daß die Vereine, soweit er das beurteilen kann, sich immer mit der Schulleitung bezüglich Veranstaltungen arrangiert haben.

 

Vom GR. Hintermayr Ernst wird die Teuerung der Miete für solche Veranstaltungen befürwortet, er glaubt aber, daß eine Trennung für solche Veranstaltungen mit oder ohne Ausschank erfolgen soll.

Er schlägt vor, daß für Unternehmer mit Gewinnabsicht eine Hallenmiete von S 3.000,-- ohne Ausschank und für jene mit Ausschank S 5.000,-- pro Veranstaltungstag verlangt werden soll.

 

Vom Schriftführer wird dazu erwähnt, daß berücksichtigt werden soll, ob es sich um auswärtige Veranstalter oder um ortsansässige handelt. Bezüglich mit oder ohne Küchenbenützung gibt es in der bestehenden Benützungsordnung bei den Betriebskosten bereits eine Regelung.

 

Es wird abschließend vom GR. Ruhmanseder der Antrag gestellt, für Veranstaltungen von ortsansässigen Unternehmern mit Gewinnabsicht eine Hallenmiete für die Mehrzweckhalle von S 3.000,-- ohne Ausschank und S 5.000,-- mit Ausschank pro Veranstaltungstag zu verlangen. Für auswärtige Unternehmer soll pro Veranstaltung diese Summe um 100 % erhöht werden.

 

Beschluß: Es wird dieser Antrag vom GR. Ruhmanseder einstimmig

          angenommen und die Hallenmiete lt. Antrag bewilligt.

 

 

TOP. 5.) Verpachtung eines Grundstückes an den SVR-Sektion

         Asphaltschützen zur Errichtung eines Clubgebäudes.

 

Vom SVR Sektion Asphaltstockschützen wurde ein Bauansuchen eingereicht, erklärt der Bürgermeister, mit dem die Bewilligung eines Clubgebäudes beantragt wurde. Dieses Clubgebäude soll anschließend an den Hochbauteil des Regenrückhaltebeckens errichtet werden. Das Gesamtausmaß dieses Gebäudes ist mit 15 x 5 m vorgesehene. Laut Plan ist in diesem Gebäude vorgesehen ein Aufenthaltsraum, ein Lager- und Geräteraum, WC-Anlagen und ein Küchenabteil. Da es sich in diesem Bereich um Gemeindegrund handelt, wird vom Bürgermeister erklärt, daß eine Verpachtung dieses Grundteiles notwendig ist, damit die Errichtung ermöglicht wird.

 

Vom GR. Berghammer wird der Antrag gestellt, das notwendige Grundstück an den SVR Sektion Asphalt Stockschützen für 30 Jahre zu verpachten.

Es stellt GV. Murauer die Frage, ob die Errichtung dieses Clubgebäudes notwendig ist, da bereits in diesem Bereich für den SVR ein Clubgebäude besteht. Bezüglich Finanzierung wird von ihm erklärt, daß die Erlassung der Anschlußgebühren möglich ist, weitere finanzielle Mittel sind seiner Meinung nach aber von der Gemeinde nicht mehr zur Verfügung zu stellen..

 

Der Bürgermeister erklärt dazu, daß die Errichtung der Sanitäranlagen sicherlich in diesem Bereich notwendig ist und die Asphaltschützen den Wunsch geäußert haben, ein Clubgebäude errichten zu dürfen. Die Finanzierung sieht folgend aus:

 

Gesamtkosten              S 600.000,--

Landesbeitrag             S 300.000,--

Beitrag ASVÖ              S 100.000,--

Verein                    S 100.000,--

Gemeinde                  S 100.000,--

 

Vom GV. Murauer wird nochmals erwähnt, daß er der Meinung ist, daß seitens der Gemeinde nur die Kanal- und Wasseranschlußgebühren gutgeschrieben werden können.

Der Grund soll dem Verein verpachtet werden, erklärt GV. Weilhartner  und für die Errichtung der Sanitäranlagen sollen maximal S 100.000,-- zur Verfügung gestellt werden. Weitere Finanzierungshilfen von der Gemeinde sollen nicht gewährt werden.

 

Beschluß: Es wird über den Antrag vom GR. Berghammer, das

          notwendige Grundstück von Seiten der Gemeinde an den SVR

          Sektion Asphaltstockschützen zu verpachten, einstimmig

          genehmigt.

 

 

TOP. 6.) Geschwindigkeitsbeschränkung auf der B 137; Stellungnahme

         zum Ersuchen des Landes OÖ.

 

Bürgermeister Wieser Otto bringt das Schreiben des Amtes der OÖ. Landesregierung zur Kenntnis, mit dem mitgeteilt wird, daß vorgesehen ist, auf sämtlichen Bundesstraßen Oberösterreichs eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h einzuführen. Es ist erforderlich, daß von Seiten der Gemeinde innerhalb von vier Wochen eine Stellungnahme dazu abgegeben wird.

 

Vizebgm. Franz Wimmer erklärt, daß diese Beschränkung überflüssig ist, er glaubt, daß eine Überwachung dieser Geschwindigkeitsbeschränkung nicht möglich sein wird. Viel wichtiger wäre es, den LKW-Verkehr auf die Bahn zu verfrachten, und die bestehenden 100 km/h besser zu überwachen.

 

Die B 137 ist die unfallsträchtigste Bundesstraße, erklärt GV. Murauer, aber trotzdem ist die Beschränkung auf 80 km/h nicht günstig. Die 100 km/h sollen bleiben und nach Möglichkeit einer besseren Kontrolle bzw. Überwachung unterzogen werden. Es ist nicht einzusehen, daß auf den übrigen Bezirks-, Landes- und Gemeindestraßen die 100 km/h gelten, nur auf der Bundesstraße eine 80 km/h Beschränkung eingeführt werden soll.

 

Es wird vom GR. Hintermayr Ernst die Meinung vertreten, daß die Anfrage an die Gemeinde sehr gut ist, die Einführung der 80 km/h aber nicht sinnvoll erscheint.

 

Der fließende Verkehr wird bei Beschränkung auf 80 km/h nicht mehr möglich sein, erklärt GV. Weilhartner. Der bei den Autos vorhandene Spargang wird sicherlich nicht mehr eingesetzt werden können und daher ist diese Beschränkung nicht günstig.

 

Vom Bürgermeister wird anschließend zusammengefaßt, daß man allgemein die Ansicht vertritt. dieser Geschwindigkeits-beschränkung auf der B 137 nicht zuzustimmen.

 

 

TOP. 7.) Allfälliges.

 

Der Bürgermeister teilt mit, daß die Gemeinde Dorf/Pram in Friedwagn eine Grundzusammenlegung durchführt und dabei auch die dort bestehende Straße ausgebaut wird. Die Gemeinde Riedau wurde verständig, daß im Anhängeverfahren der Ausbau der Straße in Friedwagn auch im Gemeindebereich Riedau möglich wäre. Bei einer Begehung mit den zuständigen Beamten des Amtes der OÖ. Landesregierung wurde mitgeteilt, daß die Kosten für den Teil der Straße, der auf Gemeindegebiet Riedau liegt, ca. mit S 500.000,-- anzusetzen ist. Diese Kosten betreffen aber nur den Rohbau dieser Straße. 40 % von diesen Kosten übernimmt das Land und den Rest müßten die Gemeinden sowie die Interessenten tragen. Mit den Interessenten wird es  schwierig sein, da es sich teilweise auch um Bewohner von Dorf/Pram handelt. Weiters besteht für jene Grundstücke die zwischen Pram und der Pramtal-Bezirksstraße liegen, die Möglichkeit der Aufschließung von der Pramtal-Bezirksstraße. Eine Besprechung mit den Interessenten hat noch nicht stattgefunden, da die schriftliche Zusage der Landesbehörde noch nicht vorliegt. Der Bürgermeister teilt noch mit, daß der Güterwegbau in diesem Bereich von den Interessenten bereits beantragt wurde, der Bau aber sicherlich erst nach mehreren Jahren möglich sein wird. Es würde jetzt die Möglichkeit bestehen diese Straße auszubauen, er teilt aber gleichzeitig mit, daß die Finanzierung im Voranschlag 1994 nicht geregelt ist. Sollten die Einnahmen wie vorgesehen nicht wesentlich mehr werden, müßte sicherlich wieder eine Darlehensaufnahme überlegt werden.

 

Vom GR. Ortner wird erwähnt, daß jene Güterwege, die bereits beantragt sind, zuerst gebaut werden sollen, da die Richtlinien, die festgelegt wurden, eingehalten werden müssen.

 

Der Bürgermeister erklärt dazu, daß der Güterwegebau mit dem Ausbau dieses Weges nichts zu tun hat und eine Verschiebung dadurch auch nicht eintreten würde. Er teilt weiters mit, daß von Seiten des Landes die Mittel für die Güterwegerrichtung immer weniger werden.

 

Vom GR. Hintermayr wird die Meinung vertreten, daß dieser Straßenbau an jenen von Dorf/Pram angeschlossen werden soll, auch vom GV. Weilhartner wird diese Meinung vertreten.

 

Es wird noch eingehend über diese Angelegenheit beraten und GR. Aschauer glaubt, daß der Straßenbau, soweit er noch nicht durchgeführt ist, in Riedau überall notwendig ist. Er ist daher dafür, daß dieser Straßenbau, wenn nun die Möglichkeit besteht, durchgeführt wird.

 

Vom GV. Murauer wird erwähnt, daß die Aufnahme eines Darlehens sicherlich möglich sein wird, aber man muß berücksichtigen, daß auch die Rückzahlung finanziert werden muß.

 

GR. Ortner erklärt, wenn die übrigen Güterwege dadurch nicht beeinträchtigt bzw. zurückgestellt werden, wird von ihm dieser Straßenbau befürwortet.

 

Bürgermeister Wieser stellt nun abschließend die Frage, ob er bezüglich dieses Weges weiterverhandeln soll oder nicht.

 

Die 13 Mitglieder der ÖVP-Fraktion sowie die 4 Mitglieder der FPÖ-Fraktion sowie GR. Ortner von der SPÖ-Fraktion sind für den Ausbau dieser Straße. Die übrigen sieben Mitglieder der SPÖ-Fraktion sind zwar nicht dagegen, wollen aber noch beraten und abwarten.

 

Es erkundigt sich GR. Hintermayr, wie es mit der Errichtung von Sammelinseln auch in Riedau aussieht. Weiters will er wissen, wie die Einführung der Biotonne vorangeschritten ist.

 

Der Bürgermeister gibt dazu bekannt, daß Riedau als Standort für eine Sammelinsel vorgesehen ist, aber zur Zeit noch kein Bedarf besteht. Vom Bezirksabfallverband kommt eine neue Kontainerregelung und für Riedau sind fünf Standorte vorgesehen. Die Sammelinsel ist in Riedau noch offen, es gibt aber laufend Änderungen und daher ist eine konkrete Aussage zur Zeit noch sehr schwierig.

 

GV. Murauer erklärt, daß auch die Gemeindebürger von Riedau zur Sammelinsel Zell/Pram liefern können. Weiters wird von ihm mitgeteilt, daß die Straßenbeleuchtung beim Badparkplatz schon längere Zeit nicht mehr funktioniert. Er  hat im Hallenbad festgestellt, daß in der Nähe des Buffets von der Decke Wasser tropft und  er stellt die Frage, ob eine Undichtheit des Daches vorhanden ist oder ob es sich hier um Kondenswasser handelt. Vor kurzem hat er in Erfahrung gebracht, daß eine dritte Reinigungsfrau im Hallenbad eingesetzt ist. Er stellt an den Bürgermeister die Frage, warum diese weitere Reinigungsfrau erforderlich ist, da erst im Vorjahr die Arbeitszeiten für die Reinigungskräfte angehoben wurde.

 

GV. Murauer gibt bekannt, daß er in Erfahrung gebracht hat, daß Herr Dr. Mooseder sich ein  Grundstück in Schwaben kaufen will. In vier Sitzungen wurde von Seiten der SPÖ immer die Frage gestellt, ob bei den Madlspergergründen ein Grundstück für den Gemeindearzt zur Verfügung gestellt werden kann. Bei der gestrigen Aussage von Herrn Bürgermeister Wieser hatte es den Anschein, erklärt Herr GV. Murauer, daß Herr Dr. Mooseder selber daran Schuld ist, daß er in diesem Bereich kein Grundstück erhalten hat. Er glaubt, daß eine Besprechung mit den Vorstandsmitgliedern und mit dem Gemeindearzt notwendig gewesen wäre.

 

Der Bürgermeister erklärt dazu, daß das nicht seine Aussage war. Die Vorstellungen von Herrn Dr. Mooseder bezüglich Madlspergergrund waren aus folgenden Gründen nicht sofort zu verwirklichen: da die Gemeinde eine Entwicklungsstudie in Auftrag gegeben hat, ist das Ergebnis abzuwarten, ferner ist der von Dr. Mooseder gewünschte Standort im östlichen Bereich (Doktorbergerl) dieses Grundstückes noch nicht zur Gänze als Bauland gewidmet. Weiters wäre für die zu errichtende Musikschule oder den dringend notwendigen Bauhof dieses Grundstück als Standort geeignet, also auch hier bedarf es noch einer Klärung. Nachdem Herr Dr. Mooseder nicht mehr länger warten kann, hat er sich um ein anderes Grundstück bemüht, was schließlich auch sein Recht ist. Der Bürgermeister erklärt "Ich habe alles getan, daß er im Zentrum bleiben soll".

Bezüglich der Reinigungskraft erklärt der Bürgermeister, daß dies im Bad auf Grund der Öffnungs- und Dienstzeiten notwendig ist. Um die gesetzlich vorgeschriebene Freizeit der beiden Bediensteten bei einer Anstellung von 65 % auch einhalten zu können, bedarf es pro Woche an einem Tag (Mittwoch) einer Aushilfskraft. Bezüglich des Wassers im Hallenbad erklärt der Bürgermeister, daß es sich hier um Kondenswasser handelt. Es wird aber eine Überprüfung vorgenommen, da die Belüftung wahrscheinlich nicht ausreichend ist. Die Beleuchtung am Parkplatz wird bereits gerichtet.

 

Vom GR. Ortner wird die Frage gestellt, wann die Straßenbeleuchtung am Ortseingang erweitert wird. Weiters will er wissen, ob bezüglich Bauhof noch weitere Erkundigungen eingeholt wurden, z.B. wie diese Angelegenheit in anderen Gemeinden geregelt wurde und welche Kosten dabei anfallen.

 

Der Bürgermeister erklärt, daß die Halle bei der Fa. Kirchberger & Leiner zum Verkauf angeboten wurde und Herr Leiner hat einen Preis von S 3,000.000,-- genannt. Es wird vom Bezirksbauamt eine Kostenschätzung vorgenommen und dann werden weitere Beratungen notwendig sein.

 

GV. Murauer erklärt nochmals, daß er sich bei seiner Wortmeldung nicht in erster Linie für Herrn Dr. Mooseder  eingesetzt hat, sondern vor allem für die Patienten.

 

 

 


Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom  24.02.1994         wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um  21.25  Uhr.

 

 

 

 

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        (Vorsitzender)                       (Gemeinderat)

 

 

 

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       (Schriftführer)                       (Gemeinderat)

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiemit, daß gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.

 

 

                                   Der Vorsitzende: