Lfd.Nr. 19 Jahr 1993

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 20. Juli 1993.

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

Anwesende:

 

o1. Bürgermeister Wieser Otto als Vorsitzender

o2. Vizebgm. Wimmer Franz    14. GR. Kaufmann Josef

o3  GV. Gahleitner Peter     15. GR. Schabetsberger Franz

o4. GV. Ing. Demmelbauer Joh. 16. GR. Hosner Rudolf

o5. GR. Aschauer Herbert     17. GR. Ortner Günter

o6. GR. Donnerbauer Johannes 18. GR. Leitner Johannes

o7. GR. Kopfberger Elfriede  19. GV. Weilhartner Gottfried

o8. GR. Dick Hermann    2o. GR. Ruhmanseder Heinrich

o9. GR. Berghammer Gerhard   21.

1o. GR. Pointl Helmut   22.

11. GR. Köstlinger Franz     23.

12. GV. Murauer Maximilian   24.

13. GV. Wolschlager Anna     25.                    

Ersatzmitglieder:

GR. Jebinger Josef            für          GR. Stiglmayr Franz

GR. Gumpinger Wolfgang        für         GR. Schärfl Michael

GR. Vorhauer Rudolf           für         GR. Weiretmaier Maria

GR. Goldberger Anton          für         GR. Hintermayr Ernst

GR. Lindinger Paula           für         GR. Böcklinger Herbert

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: -----

Fachkundige Personen (§66 Abs. 2 OÖ. GemO.199o):

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Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 199o):

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Es fehlen:

 

entschuldigt:                         unentschuldigt:

GR. Stiglmayr Franz

GR. Schärfl Michael

GR. Weiretmaier Maria

GR. Hintermayr Ernst

GR. Böcklinger Herbert

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 199o):

VB. Waldenberger Klaus


Der Vorsitzende eröffnet um 20.oo Uhr die Sitzung und stellt fest, daß

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

   einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnach-

   weisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht

   schriftlich am  14.o7.1993   unter Bekanntgabe der Tagesordnung

   erfolgt ist;

   die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am

   gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlußfähigkeit gegeben ist;

d) daß die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 06.07.

   1993 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Ge-

   meindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung

   zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift

   bis zum Sitzungsschluß Einwendungen eingebracht werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

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Tagesordnung:

 

    1. Änderung der Richtlinien für die Vergabe von Wohnungen.

    2. Vergabe von Mietwohnungen.

    3. Änderung der Verordnung zur Regelung der Sitzungsgelder.

    4. Erneuerung der Regeltechnik im Hallen- und Freibad;

       Vergabe der Lieferung und Montage.

    5. Beschlußfassung zur Bestellung eines Kommunaltraktors.

    6. Allfälliges.


TOP. 1. Änderung der Richtlinien für die Vergabe von Wohnungen.

Der Vorsitzende berichtet, daß bei der letzten Gemeinderatssitzung die Richtlinien für die objektive Wohnungsvergabe beschlossen wurden. Bei der 1. Sitzung des Wohnungsausschusses, der einen Vergabevorschlag für die ISG-Mietwohnungen ausgearbeitet und dabei die objektiven Vergaberichtlinien angewendet hat, wurde festgestellt, daß einige Änderungen notwendig sind.

Bürgermeister Wieser bringt die vom Wohnungsausschuß gewünschten Änderungen wie folgt zur Kenntnis:

 

Änderung der objektiven Vergaberichtlinien:

 

§ 3 a)

Änderung der Punkte auf 5-15.

 

§ 3 b)

Änderung des Textes, und zwar soll bei diesem Satz das Wort "einer Jungfamilie" gestrichen werden.

Weiters Änderung der Punkte auf 10-20.

 

§ 3 j)

Änderung des Textes, und zwar das Wort "Untermietverhältnis" soll auf "Mietverhältnis" abgeändert werden.

 

GV. Wolschlager erklärt, daß sich der Wohnungsausschuß mit den Vergaberichtlinien eingehend befaßt hat. Dabei wurde einstimmig beschlossen, die oben genannten Änderungen vorzunehmen.

 

Abschließend wird von ihr der Antrag gestellt, die geänderten Richtlinien zu genehmigen.

 

B e s c h l u ß :   Der Antrag von GV. Wolschlager wird einstimmig

                    angenommen und die Änderung der objektiven

                    Vergaberichtlinien somit genehmigt.

 

 

TOP. 2. Vergabe von Mietwohnungen.

Bürgermeister Wieser gibt einen Überblick über die von der ISG im Bau befindlichen Mietwohnungen und erklärt, daß 6 Wohnungen mit ca. 99 m2, 12 Wohnungen mit ca. 82 m2 und 3 Wohnungen mit ca. 59 m2 errichtet werden. Laut Mitteilung der ISG werden beide Wohnblöcke voraussichtlich im August 1994 bezugsfertig und die Vergabe der Wohnungen könnte bereits jetzt erfolgen. Weiters können zwei ca. 65 m2 große Wohnungen im bestehenden ISG-Mietwohnblock Riedau 25, eine 44 m2 und eine 27 m2 Wohnung im LAWOG-Mietwohnblock Riedau 45, vergeben werden. Der Wohnungsausschuß hat sich mit der Vergabe dieser 25 Wohnungen eingehend befaßt und der Vorsitzende erteilt nun GV. Gahleitner das Wort, dem er auch gleichzeitig zur Wahl zum Obmann des Wohnungsausschusses gratuliert. Auch GR. Berghammer gratuliert er zu seiner Wahl zum Obmann-Stellvertreter des Wohnungsausschusses.

 


GV. Gahleitner begrüßt, daß insgesamt 25 Wohnungen vergeben werden können und er unterstreicht vor allem die konstruktive Zusammenarbeit im Wohnungsausschuß. Man war bemüht eine optimale Lösung zu finden und das Ergebnis zeigt, daß eine gute Mischung zwischen Familien mit mehr Kindern, Jungfamilien, jungen Paaren und Einzelpersonen gefunden wurde. Besonders erfreulich ist, daß bis auf zwei Personen alle Riedauer Antragsteller berücksichtigt werden konnte. Diese beiden Antragsteller haben auf die ihnen zugewiesene Wohnung verzichtet.

Bei der Wohnungsausschußsitzung wurde vereinbart, daß nicht jede Wohnung separat, sondern über die einzelnen Wohnungsgrößen gesamt abgestimmt wird, erklärt GV. Gahleitner. Das bedeutet, daß zuerst alle 99 m2 Wohnungen nach dem Vergabevorschlag des Wohnungsausschusses vergeben werden. Anschließend die 82 m2 Wohnungen usw. Die Reihung der Bewerber erfolgt in alphabetischer Reihenfolge, ohne Berücksichtigung der erreichten Punkteanzahl. Alle Gemeinderatsmitglieder erklären sich mit dieser Vorgangsweise einverstanden und GV. Gahleitner stellt den Antrag, die sechs 99 m2 Wohnungen an folgende Familien zu vergeben:

 

99 m2 Wohnungen:

***anonymisiert***

 

GV. Murauer ist der Meinung, daß der Wohnungsausschuß gut und über die Parteigrenzen hinweg gearbeitet hat und dadurch ist es nur mehr erforderlich, über den Vergabevorschlag des Wohnungsausschusses abzustimmen.

 

Bürgermeister Wieser unterstreicht die wesentliche Mitarbeit der Gemeinde bei diesen Wohnungsvergaben bzw. bei den Vorarbeiten. Es wurde versucht, daß Bestmögliche zu erreichen.

 

Auch GV. Weilhartner begrüßt die positive Arbeit des Wohnungsausschusses und er bedankt sich bei allen Mitgliedern des Ausschusses, die diese Lösung zustande gebracht haben. Weiters bedankt er sich beim Bürgermeister für seine Bemühungen um eine optimale Lösung.

 

Anschließend wird über den Antrag von GV. Gahleitner abgestimmt.

 

B e s c h l u ß :   Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen diesem

                    Antrag zu und die Vergabe dieser Wohnungen

                    an die genannten Familien wird daher

                    genehmigt.

 


Von GV. Gahleitner wird der Antrag gestellt, die 82 m2 Wohnungen an folgende Personen zu vergeben:

 

82 m2 Wohnungen:

***anonymisiert***

 

B e s c h l u ß :   Einstimmig wird dieser Antrag angenommen und

                    die Vergabe dieser 82 m2 Wohnungen an die ge-

                    nannten Personen genehmigt.

 

GV. Gahleitner stellt weiters folgenden Antrag:

Vergabe der 65 m2 Wohnung im ISG-Mietwohnblock, die bisher von ***anonymisiert*** bewohnt wurde, an die Ehegatten ***anonymisiert*** .

 

Vergabe der 65 m2 Wohnung im ISG-Mietwohnblock der ***anonymisiert*** an ***anonymisiert*** .

 

Vergabe der 59 m2 Wohnungen an folgende Personen:

***anonymisiert***

 

Vergabe der 44 m2 Wohnung im LAWOG-Mietwohnblock, die bisher von ***anonymisiert*** bewohnt wurde, an ***anonymisiert*** .

 

Vergabe der 27 m2 Wohnung im LAWOG-Mietwohnblock der Familie ***anonymisiert*** an ***anonymisiert***.

 

GV. Gahleitner erklärt vor der Beschlußfassung über diesen Antrag, daß zwei auswärtige Familien, eine Familie die das Ansuchen zu spät eingereicht hat, und die zwei Bewerber ***anonymisiert***, die auf die 27 m2 Wohnung verzichtet haben, nicht berücksichtigt werden konnten.

 

B e s c h l u ß :   Einstimmig wird dieser Antrag angenommen und

                    die Vergabe der Wohnungen an die genannten

                    Personen genehmigt.

 


TOP. 3. Änderung der Verordnung zur Regelung der Sitzungsgelder.

Der Bürgermeister erklärt, daß diese Verordnung vom Gemeinderat bereits einmal beschlossen wurde. Es wurde jedoch verabsäumt die Wertsicherung in diese Verordnung einzubeziehen. Es handelt sich daher nur mehr um eine formale Angelegenheit.

 

GV. Gahleitner stellt abschließend den Antrag, die Indexsteigerung bzw. die Wertsicherung in diese Verordnung, wie nachstehend angeführt, einzufügen.

 

4752 Riedau, Tel. 07764/255-0*, Fax 07764/7281

M A R K T G E M E I N D E

R I E D A U

Pol. Bezirk Schärding, OÖ.

 

 

 

 

.                                .

                                       Zahl: 004-0-1993-W

  

                                      Datum: 20. Juli 1993

  

 

 

 

.                                .

 

V E R O R D N U N G

 

 

des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 20. Juli 1993 betreffend die Festsetzung von Sitzungsgeldern für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates, seiner Ausschüsse sowie des Gemeindevorstandes.

 

Auf Grund des § 34 Abs. 3 der OÖ. Gem0. 1990, LGBl.Nr. 91/1990 i.V. mit § 8 OÖ. Bürgermeisterbezügegesetz, LGBl.Nr. 47/1975, i.d.F. LGBl.Nr. 66/1990, wird verordnet:

 

 

§ 1

 

Den Mitgliedern (Ersatzmitgliedern) des Gemeinderates sowie jenen Mitgliedern des Gemeindevorstandes, die keine Aufwandsentschädigung (Amtsbezüge) nach dem Bürgermeisterbezügegesetz, LGBl.Nr. 47/1975 i.d.g.F., erhalten, gebührt der Ersatz der mit der Geschäftsführung verbundenen Barauslagen und der Ersatz des tatsächlich entgangenen Arbeitsverdienstes (pauschaliertes Sitzungsgeld) von S 180,-- je Sitzung.

 

Das Sitzungsgeld ist wertgesichert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex I 1958 oder ein an seiner Stelle tretender Index.

 

Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat März 1992 verlautbarte Indexzahl mit 405,6 Pkt.

 

 

§ 2

 

Das Sitzungsgeld ist halbjährlich im nachhinein jeweils am 10. Jänner und 10. Juli auszuzahlen.

 

 

§ 3

 

Die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung beginnt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag.

 

 

B e s c h l u ß :  Alle Gemeinderäte, bis auf GR. Ruhmanseder, der

                   sich der Stimme enthält und somit diese

                   Änderung ablehnt, stimmen dem Antrag zu.

 

 

TOP. 4. Erneuerung der Regeltechnik im Hallen- und Freibad;

        Vergabe der Lieferung und Montage.

Der Vorsitzende teilt mit, daß bei der Ausschreibung der E-Verteiler für das Hallen- und Freibad die Erneuerung der Regeltechnik nicht enthalten war. Dies ist leider übersehen worden und er selbst ist daran nicht ganz schuldlos. Bei der damaligen Besprechung mit der Firma Sauter wurde ein 20%iger Sonderrabatt für diese Regeltechnik gewährt und daher wurde die Erneuerung der Regeltechnik aus dem Ausschreibungskatalog für die E-Verteiler herausgenommen. Es ist daher erforderlich dieses Versäumnis nachzuholen und die Kosten belaufen sich auf S 93.441,--. Dieser Betrag vermindert sich noch um den 20%igen Sonderrabatt und um 3 % Skonto, sodaß sich die Anschaffungskosten auf S 72.510,22 belaufen.

 

Durch dieses Versäumnis ist der Gemeinde sicherlich kein Schaden entstanden, erklärt Bürgermeister Wieser, und er stellt den Antrag, diese Regeltechnik mit in das Sanierungsprojekt zu nehmen und den Auftrag an die Fa. Sauter zu vergeben.

 

GV. Murauer erklärt, daß dies bereits die 19 zusätzliche Vergabe bzw. Bestellung seit dem Sanierungauftrag im Jahre 1992 ist. Er kann nicht verstehen, warum der Bürgermeister angeblich gerade beim Bad so vergeßlich ist. Aus den bereits bekannten Gründen wird seine Fraktion dieser Anschaffung nicht zustimmen.

 

Bürgermeister Wieser erklärt dazu, daß dies zum ersten Mal passiert ist und dieses Versäumnis nimmt er auch auf sich, aber alles andere nicht. Er könnte sich hier auf den Projektanten ausreden, doch will er das nicht. Es gibt für dieses Sanierungsvorhaben einen Projektanten und Subprojektanten und es kann nicht so sein, daß jeder Fehler ihm zugerechnet wird. Man kann von ihm nicht verlangen, daß er jede Ausschreibung bis in letzte technische Detail überprüft, denn dazu sind schließlich die Fachmänner da. Bei einem so umfangreichen Sanierungsprojekt wie bei der Hallenbadsanierung ist es einfach nicht vorhersehbar, inwieweit neue Arbeiten und Vergaben erforderlich werden. Zum Beispiel war der Verteiler für die Wasseraufbereitung eigentlich vorgesehen, ist aber in die Ausschreibung nicht hineingenommen worden. Dies ist aber nicht seine Schuld, sondern die des Projektanten. Der Austausch des Heizungsverteilers war ursprünglich nicht vorgesehen, doch hat es sich als sinnvoll erwiesen, diesen auch auszutauschen, da es dafür jetzt noch Förderungsmittel gibt. Sonst wäre vielleicht in einem Jahr ein Austausch erforderlich geworden und dann hätte die Gemeinde die ganzen Kosten tragen müssen.

 

GV. Murauer erklärt, daß die Gemeinde sich ja deshalb einen so teuren Projektanten leistet, damit die Sanierungsarbeiten ordentlich ablaufen und solche Versäumnisse von vornherein vermieden werden.

 

Bürgermeister Wieser ergänzt noch dazu, daß es auch anderen Gemeinden und auch dem Sozialhilfeverband so geht. Man wird sicher keinen Architekten finden, dem nicht auch einmal Fehler unterlaufen.

Im großen und ganzen kann man jedoch von einer gelungenen Sanierung des Hallenbades und der Sauna sprechen. Die Einnahmen im Hallenbad werden sich durch die Sanierung und durch eine Beitragsleistung der Gemeinden für den Schulschwimmsport um ca. S 5oo.ooo,-- erhöhen. Der Gemeindebeitrag von ca. S 4 Mio wird sich daher in ungefähr 8 Jahren rechnen.

 

Abschließend wird über den Antrag von Bürgermeister Wieser, die Regeltechnik im Hallenbad zu erneuern und den Auftrag an die Fa. Sauter aus Linz zu vergeben, abgestimmt.

 

B e s c h l u ß :   Der Antrag wird mit den Stimmen der 13 ÖVP

                    und den 4 FPÖ-Mitgliedern angenommen.

                    Die 8 SPÖ-Mitglieder stimmen dagegen.

 

 

TOP. 5. Beschlußfassung zur Bestellung eines Kommunaltraktors.

Der Vorsitzende erklärt, daß von folgenden Firmen Kommunalfahrzeuge angeboten und auch vorgeführt wurden.

 

Firma Hansa, Ladewagen                     ca.    S  1,3oo.ooo,--

Firma Schanzlin, Traktor                   ca.    S  1,1oo.ooo,--

Firma Rasant, Traktor                      ca.    S  1,o5o.ooo,--

Firma Berger, Bokimobil                    ca.    S  1,4oo.ooo,--

 

Die Bestellung des Fahrzeuges könnte noch in diesem Jahr erfolgen, Lieferung und Bezahlung jedoch erst im kommenden Jahr. Das angebotene Fahrzeug der Fa. Berger aus Schwanenstadt, entspricht genau den Vorstellungen der Gemeinde. Es handelt sich dabei um ein Bokimobil inklusive Sichelmähwerk, Gras- und Laubsaug-Container, einer Zwangsförderschnecke und einem Universal-Schneepflug mit Drehklappen. Die Kosten belaufen sich auf S 1,132.900,-- excl. Mwst. Das Preisanbot der Fa. Berger gilt jedoch nur bis Ende Juni und eine Bestellung müßte jetzt erfolgen. Die Finanzierung wäre mittels Leasing möglich. Auch hier gibt es ein Anbot der Fa. Berger, nach dem die Leasingvariante nicht teurer als die Barzahlung wäre. Natürlich werden aber auch noch die örtlichen Banken konsultiert werden. Um das Fahrzeug von der Fa. Berger zu den angeführten Preiskonditionen zu erhalten, müßte noch in diesem Monat eine Bestellung erfolgen.

 

Vizebgm. Wimmer erklärt, daß es heute nur um den grundsätzlichen Beschluß geht, daß Fahrzeug von der Fa. Berger anzukaufen, da ab Ende Juli ein anderer Preis für das Bokimobil gilt. Die näheren Details, bezüglich der Zusatzgeräte, können im nachhinein geklärt werden.

 

Bürgermeister Wieser stellt den Antrag, daß Bokimobil von der Fa. Berger samt Zusatzgeräten über die Fa. Franz Wimmer zu bestellen. Im nächsten Jahr soll die Lieferung und Bezahlung erfolgen, wobei der Gemeinderat über die Zahlungsart noch beraten wird.

 

GR. Ortner begrüßt als Bauausschußobmann den Ankauf eines solchen Fahrzeuges, da dadurch eine Verbesserung für die Gemeindearbeiter erreicht wird. Er stellt jedoch die Frage, ob auch von der Fa. Wölfleder Martin ein Anbot eingeholt worden ist.

 

Der Vorsitzende erläutert dazu, daß alle genannten Firmen über Herrn Wimmer ihre Fahrzeuge vorgestellt haben und von der Fa. Wölfleder kein Anbot eingeholt wurde, da diese in Riedau nur eine KFZ- und keine Landmaschinenwerkstätte betreibt. Sollte das Fahrzeug über die Fa. Wimmer bestellt werden, muß dieser eine Fachkraft einschulen lassen, damit anstehende Reparaturen am Bokimobil durchgeführt werden können. Dafür erhält er eine Serviceprovision von der Fa. Berger.

 

GV. Murauer erklärt, daß es ihnen nicht um die Provision von Herrn Wimmer geht, sondern darum, ob nicht auch von der Fa. Wölfleder ein Anbot eingeholt hätten werden sollen. Er stellt an Vizebgm. Wimmer die Frage, ob auch die Steyr-Werke solche Kommunalfahrzeuge bauen. Wenn nein, hätte die Fa. Wölfleder, die die Steyr-Werke vertritt, sowieso kein Anbot vorlegen können.

 

Vizebgm. Wimmer erklärt dazu, daß die Steyr-Werke zwar einen solchen Traktor erzeugen, dieser jedoch im Vergleich zu den anderen angebotenen Fahrzeugen wesentlicher schlechter abschneidet. Weiters gibt es bei diesem Traktor Schwierigkeiten mit dem Mähwerk und es müßte auch noch zusätzlich ein Anhänger angekauft werden. Die Anschaffungskosten würden ca. S 1,1 Mio. betragen. Wäre die Entscheidung der Gemeinde trotzdem auf diesen Traktor gefallen, hätte man mit Sicherheit auch ein Anbot von der Fa. Wölfleder eingeholt. Da aber von vornherein an Ankauf dieses Fahrzeuges von den Steyr-Werken ausgeschlossen wurde, kam es auch zu keiner Anbotslegung von Seiten der Fa. Wölfleder.

 

Auch GV. Weilhartner ist für die Bestellung dieses Bokimobils mit den angebotenen Zusatzgeräten von der Fa. Berger. Über die Finanzierung wird man sich zu einem späteren Zeitpunkt unterhalten.

 

Von GR. Aschauer wird die Frage gestellt, ob nach Ankauf dieses Fahrzeuges der Winterdienst (Streuung der Straßen) von der Gemeinde durchgeführt, oder weiterhin Herr Winklinger Georg damit beauftragt wird. Dieser hat bei ihm vorgesprochen und erklärt, daß es für ihn wichtig wäre zu wissen, ob er die Straßenstreuung weiter durchführen kann, da er auch Anschaffungskosten für das Streugerät zu verbuchen hatte.

 

Bgm. Wieser erklärt dazu, daß dieses Fahrzeug sicherlich nicht für die Streuung der Gemeindestraßen verwendet wird, sondern, wie dies bisher gehandhabt wurde, vor allem für die Räumung und Streuung der Gehsteige. Herr Winklinger wird auch in Zukunft die Streuung der Straßen übernehmen.

 

GV. Murauer erkundigt sich, ob im Madlsperger Haus bzw. in der Scheune, daß Bokimobil und die weiteren Gegenstände des Bauhofes gleichzeitig mit dem Siedlerverein untergebracht werden können.

 

Bürgermeister Wieser gibt dazu bekannt, daß mit der Scheune das Auslangen gefunden wird und erforderlichenfalls sogar noch eine Garage beim Haus zur Verfügung steht. Es dürfte also kein Problem sein, gleichzeitig den Bauhof und den Siedlerverein in diesem Gebäude unterzubringen.

 

GV. Gahleitner stellt die Frage, ob es für den Ankauf dieses Kommunalfahrzeuges vom Land eine Subvention gibt.

 

Der Vorsitzende teilt dazu mit, daß vom Gemeindereferenten, LH.-Stellvertreter Dr. Grünner, bereits S 1 Mio für den Ankauf der Madlspergergründe und zusätzlich für den Ankauf des Bokimobils zwei Mal S 2oo.ooo,-- zugesichert wurden.

 

B e s c h l u ß :   Der Antrag von Bürgermeister Wieser, daß Boki-

                    mobil von der Fa. Berger zu einem Preis von

                    S 1,132.9oo,-- netto anzukaufen, wird ein-

                    stimmig angenommen. Vizebürgermeister Wimmer

                    erklärt sich für befangen.

 

 

TOP. 6. Allfälliges.

Vom Vorsitzenden wird das Schreiben von LR. Dr. Leitl, bezüglich Gründung einer Inn-Euregio, zur Kenntnis gebracht. Darin wird die Gemeinde ersucht der Inn-Euregio beizutreten, um in weiterer Folge die Arbeiten für die Gründung des Vereines aufnehmen zu können. Für die erste 3 Jahre werden die Kosten vom Land übernommen. Anschließend wird jede beteiligte Gemeinde einen Mitgliedsbeitrag zu leisten haben, erklärt der Bürgermeister. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages ist noch nicht bekannt. Bei der Sitzung des Gemeinderates am 11.o2.1993 wurde vereinbart, daß man grundsätzlich für die Gründung dieses Vereines ist, eine Mitgliedschaft aber zur Zeit noch nicht in Frage kommt. Im Bezirk Schärding haben sich fast alle Gemeinden positiv dazu geäußert und Riedau zählt zu den wenigen Ausnahmen, die derzeit noch nicht beitreten wollen.

 

GR. Ortner erklärt, daß eine Mitgliedschaft für Riedau auf Grund der geographischen Lage nicht sehr sinnvoll sein wird und er ist der Meinung, daß man bei der getroffenen Entscheidung bleiben sollte.

 

GR. Berghammer ist der Meinung, daß man grundsätzlich für die Inn-Euregio ist, derzeit aber noch abwarten sollte, wie sich dieser Verein entwickelt. Ein späterer Beitritt wird dadurch ja nicht ausgeschlossen.

 

GV. Murauer und GV. Weilhartner sind ebenfalls der Meinung, daß man derzeit noch abwarten und bei der damalig getroffenen Entscheidung bleiben soll.

 

GR. Kopfberger glaubt, daß eine grundsätzliche Ablehnung zur Inn-Euregio falsch ist, da eine Mitgliedschaft für die Wirtschaft und somit auch für Riedau sicher von Bedeutung wäre. Sie wäre daher für einen Beitritt.

 

GV. Demmelbauer schließt sich grundsätzlich der Meinung von GR. Kopfberger an, doch sollte man die weitere Entwicklung zuerst noch abwarten.

 

Bürgermeister Wieser gibt einen Überblick über die Aufgaben und Ziele dieser Inn-Euregio und faßt abschließend zusammen, daß die Gemeinde grundsätzlich positiv der Inn-Euregio gegenübersteht, doch derzeit noch die weitere Entwicklung abwarten will. Dies wird dem Amt der OÖ. Landesregierung, wie im Schreiben von LR. Leitl gefordert, bekanntgegeben.

 

GR. Hosner macht darauf aufmerksam, daß der Verkehrsspiegel bei der Prambrücke, Ausfahrt Freizeitzentrum, noch immer nicht eingestellt worden ist. Weiters stellt er die Frage, ob und wann das Parkverbotszeichen incl. der Zusatztafel bei der Rot-Kreuz-Dienststelle aufgestellt wird.

 

GR. Jebinger erklärt, daß das Parkverbotszeichen bereits geliefert wurde und demnächst aufgestellt wird.

 

Bezüglich des Verkehrsspiegels erklärt der Bürgermeister, daß eine optimale Einstellung nicht möglich ist. Es wurden bereits mehrere Einstellungen ausprobiert, doch eine allgemein zufriedenstellend Lösung ist nicht möglich.

 

Von GV. Murauer wird die Frage gestellt, ob die Erdgasleitung auch an Riedau vorbeigeleitet wird. Einem Bericht der Rieder Zeitung konnte er entnehmen, daß Neumarkt/H. demnächst mit Erdgas versorgt werden soll, und daher wäre seiner Meinung nach überlegenswert, ob nicht auch Riedau einmal mit Erdgas versorgt werden sollte.

 

Bürgermeister Wieser erklärt dazu, daß das Projekt der Ferngas bereits bekannt ist. Abhängig wurde es jedoch damals davon gemacht, ob das Bezirksaltenheim in Andorf angeschlossen wird oder nicht. Dies wird nun nicht der Fall sein, da man sich für eine Hackschnitzelheizung entschieden hat. Die Ferngas selbst hat mit Riedau noch keinen Kontakt aufgenommen. Er selbst kennt dieses Projekt vom Wirtschaftsbund und auch GV. Ing. Demmelbauer hat bereits einmal Erkundigungen eingeholt. In Riedau wird es aber schwierig sein genügend Interessenten zu finden, da viele Hausbesitzer, vor allem in den neuen Siedlungsgebieten Achleiten und Schwabenbach, erst vor kurzen Heizungen installiert haben. Sollte die Ferngasleitung wirklich an Riedau vorbeigeführt werden, wird man sich sicherlich mit diesem Projekt auseinandersetzen. Auch die wesentliche Frage der Anschlußgebühren wird dabei zu klären sein.

 

GV. Ing. Demmelbauer ist grundsätzlich für Ferngas, doch auch Fernwärme wäre seiner Meinung nach vorteilhaft, da die Versorgung mit Gas auf Jahre hinaus nicht gesichert ist. Negativ ist weiters, daß man erst vor kurzen asphaltierte Straßen wieder aufreißen müßte. Da die Gemeinde ein Studie über Riedau in Auftrag gegeben hat, sollte man das Ergebnis abwarten und in diesem Gesamtkonzept wird sicherlich auch die Energieversorgung mit Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt sein.

 

GR. Kopfberger ist der Meinung, daß sich sicherlich genügend anschlußwillige Interessenten finden werden.

 

Die Vorgangsweise kann nur so sein, daß zuerst die Ferngas mit Riedau Kontakt aufnehmen müßte, erklärt der Vorsitzende, und anschließend die weiteren Punkte besprochen und geklärt werden. Die Gemeinde selbst ist der Versorgung mit Ferngas sicherlich positiv gegenüber eingestellt.

 

GV. Wolschlager äußerst sich nochmals positiv über die konstruktive Arbeit im Wohnungsausschuß. Leider wurde die Abmachung, daß vor der Gemeinderatssitzung niemand erfahren sollte wer eine Wohnung bekommt, nicht eingehalten, was sie persönlich sehr enttäuscht hat. Sie bittet GV. Gahleitner in der nächsten Wohnungsausschußsitzung die Mitglieder nochmals darüber zu belehren.

 

Einem Bericht der Rieder Zeitung zur Folge, trägt sich die Gemeinde mit dem Gedanken, die Musikschule in das Bahnhofsgebäude zu verlegen, erklärt GR. Ortner. Er glaubt, daß dies auf Grund der Lärmbelästigung durch den Bahnbetrieb keine sinnvolle Lösung wäre.

 

Der Bürgermeister teilt dazu mit, daß die ÖBB, wie ja bereits bekannt ist, mitgeteilt hat, daß Bahnhofsgebäude nicht abzutragen, sondern zu sanieren. Weiters werden der Gemeinde die nicht benötigten Räumlichkeiten verpachtet. Auf Grund der Größe (über 6oo m2) und der Kostenersparnis wäre es sicherlich überlegenswert, die Musikschule in dieses Gebäude zu verlegen. Auch wäre es möglich, ein Kulturzentrum mit der Nutzungsmöglichkeit für Riedauer Vereine unterzubringen. Die Lärmbelästigung sieht er als kleines Übel an, da es aus schalltechnischer Hinsicht kein Problem sein dürfte hier Abhilfe zu schaffen.

 

Der Vorsitzende teilt weiters mit, daß am o8.o7.1993 der bisher provisorisch bestellte Hauptschuldirektor Gottfried Weilhartner, vom Landeshauptmann zum Direktor der Hauptschule Riedau ernannt worden ist. Im Namen des Gemeinderates gratuliert er Herrn GV. Weilhartner zu seiner Ernennung.

 

GV. Weilhartner bedankt sich für die Gratulation und besonders gefreut hat es ihn, daß sich der Bürgermeister bei der Überreichung des Dekretes persönlich als Gratulant eingestellt hat. Weiters bedankt er sich für die bisherige Zusammenarbeit und bittet auch weiterhin um Unterstützung seitens der Gemeinde und der Gemeinderäte.

 

 

 


Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom o6.o7.1993 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um o8.55 Uhr.

 

 

 

 

...............................    ...............................

        (Vorsitzender)                       (Gemeinderat)

 

 

 

...............................    ...............................

       (Schriftführer)                       (Gemeinderat)

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiemit, daß gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.

 

 

                                   Der Vorsitzende: