Lfd.Nr.18 Jahr 1993

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 06. Juli 1993.

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

Anwesende:

 

o1. Bürgermeister Wieser Otto als Vorsitzender

o2. Vizebgm. Wimmer Franz    14. GR. Kaufmann Josef

o3  GV. Gahleitner Peter     15. GR. Schabetsberger Franz

o4. GV. Ing. Demmelbauer Joh. 16. GR. Hosner Rudolf

o5. GR. Aschauer Herbert     17. GR. Ortner Günter

o6. GR. Donnerbauer Johannes 18. GR. Leitner Johannes

o7. GR. Stiglmayr Franz 19. GR. Weiretmaier Maria

o8. GR. Berghammer Gerhard   2o. GV. Weilhartner Gottfried

o9. GR. Pointl Helmut   21. GR. Hintermayr Ernst

1o. GR. Schärfl Michael 22. GR. Ruhmanseder Heinrich

11. GR. Köstlinger Franz     23. GR. Böcklinger Herbert

12. GV. Murauer Maximilian   24.

13. GV. Wolschlager Anna     25.                    

Ersatzmitglieder:

GR. Waldenberger Klaus        für        GR. Kopfberger Elfriede

GR. Ing. Riegel Walther       für       GR. Dick Hermann

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. GUMPINGER Adolf.

Fachkundige Personen (§66 Abs. 2 OÖ. GemO.199o):

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 199o):

 

Es fehlen:

 

entschuldigt:                         unentschuldigt:

GR. Kopfberger Elfriede

GR. Dick Hermann

 

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 199o): Gem.Sekr. Gumpinger Adolf.


Der Vorsitzende eröffnet um 2o.oo Uhr die Sitzung und stellt fest, daß

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

   einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnach-

   weisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht

   schriftlich am  29.o6.1993   unter Bekanntgabe der Tagesordnung

   erfolgt ist;

   die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am

   gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlußfähigkeit gegeben ist;

d) daß die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 27.o5.

   1993 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Ge-

   meindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung

   zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift

   bis zum Sitzungsschluß Einwendungen eingebracht werden können.

 

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

Bürgermeister Wieser Otto gibt bekannt, daß auf Grund des Ausscheidens des Gemeinderates Reiterer Josef der beruflich ins Ausland verzogen ist, Herr Köstlinger Franz zum Gemeinderat bestellt wurde, denn er somit herzlich begrüßt.

 

Tagesordnung:

 

 1. Beratung und Beschlußfassung bezüglich Ankauf der

    Liegenschaft Madlsperger.

 2. Bericht über den derzeitigen Stand für die Errichtung

    einer Musikschule.

 3. Beratung über Änderung bzw. Ergänzung der Einrichtung

    im Musikprobenraum.

 4. Vergabe der Lieferung und Installation von E-Verteilern

    für das Hallen- und Freibad.

 5. Regelung bezüglich Ableitung der Straßenabwässer vom

    Güterweg Hirschleiten.

 6. Bericht vom Obmann des Bauausschusses.

 7. Grundsatzbeschluß für die Abänderung

    des Flächenwidmungsplanes.

 8. Grundsatzbeschluß für die Abänderung von Bebauungsplänen.

 9. Genehmigung der Richtlinien für die Vergabe von Wohnungen.

10. Wahl der Mitglieder in den Wohnungsausschuß.

11. Allfälliges.


TOP. 1. Beratung und Beschlußfassung bezüglich Ankauf der

        Liegenschaft Madlsperger.

Der Vorsitzende berichtet, daß am 11. Juni 1993 im Gemeindeamt eine Besprechung mit den Grundbesitzern Madlsperger stattgefunden hat. Die 3 Grundbesitzer Herr Dipl.Ing. Gerhard Madlsperger, Ing. Wolfgang Madlsperger und Ing. Johann Madlsperger, haben bei dieser Besprechung die Bereitschaft zum Verkauf ihrer Liegenschaft mitgeteilt. Diese Liegenschaft mit einem Grundausmaß von 18.372 m2 und dem darauf befindlichen Wohnhaus wird zu einem Gesamtpreis von 2,46o.ooo,-- Schilling angeboten. Trotz Verkaufsverhandlungen war eine Preisminderung nicht mehr möglich und der Quadratmeterpreis würde sich somit auf S 134,-- belaufen. Dieses Preisanbot gilt aber nur für das Jahr 1993 und bei einer späteren finanziellen Begleichung würde sich der Quadratmeterpreis auf S 136,-- anheben. Nach Abschluß dieser Besprechungen wurde eine Niederschrift aufgenommen, die nun vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht wird.

 

N i e d e r s c h r i f t

 

aufgenommen am 11. Juni 1993 im Marktgemeindeamt Riedau.

 

Anwesende:  Dipl.Ing. Gerhard Madlsperger

            Ing. Wolfgang Madlsperger

            Ing. Johann Madlsperger

            Bürgermeister Wieser Otto

            Gem.Sekr. Gumpinger Adolf

 

Gegenstand: Verhandlung bezüglich Ankauf der Liegenschaft

            Madlsperger, Riedau 78, EZ. 69, durch die

            Marktgemeinde Riedau.

 

Ergebnis der Verhandlung:

Die Besitzer dieser Liegenschaft, Dipl.Ing. Gerhard und Ing. Wolfgang Madlsperger sowie Ing. Johann Madlsperger und die Vertreter der Marktgemeinde Riedau treffen folgende Vereinbarung:

 

Die Marktgemeinde Riedau bietet für den Ankauf der gesamten Liegenschaft mit dem Grundausmaß von 18.372 m2 und dem darauf befindlichen Wohnhaus den Kaufpreis von S 2,46o.ooo,--.

Die Liegenschaftsbesitzer stimmen dem Verkauf ihres Besitzes mit dem angeführten Kaufpreis zu.

 

Diese Vereinbarung kann erst notariell mit Kaufvertrag abgeschlossen werden, wenn der dazu notwendige Gemeinderatsbeschluß vorliegt. In diesem zu errichtenden Vertrag werden die näheren Details dieses Rechtsgeschäftes vereinbart.

 


Die Vertragspartner kommen überein, daß diese Kaufs- bzw. Verkaufszusage bis 31.o7.1993 aufrecht erhalten bleibt. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt ein Vertragsabschluß nicht zustande kommen, sind neuerliche Verhandlungen anzusetzen.

 

Es ist erforderlich, daß ein Grundsatzbeschluß gefaßt wird und die vertraglichen Regelung dann mit einem Notar vereinbart werden. Die grundbücherliche Durchführung soll bis März 1994 abgeschlossen werden. Bezüglich Verwendung dieser Liegenschaft müssen noch Beratungen und Besprechungen durchgeführt werden, aber ganz wichtig ist auch die Aufschließung der neuen Siedlung Schwabenbach und Ottenedt, im besonderen für einen gefahrlosen Schulweg. Beim Gemeindereferenten des Amtes der OÖ. Landesregierung, Herrn LH-Stellvertreter Dr. Grünner, wurde bereits vorgesprochen und von ihm wurde eine Zusage für die Förderung dieses Liegenschaftsankaufes gemacht und zwar von rund 1 Million Schilling. Erforderlich ist dazu aber ein Verwendungsnachweis für dieses Grundstücke durch die Gemeinde.

 

GV. Murauer erklärt, daß der Ankauf dieser Liegenschaft von ihm befürwortet wird und der Preis seiner Meinung nach günstig ist. Die Gemeinde wird dieses Grundstück gut verwenden können. Es wird von ihm noch die Frage gestellt, ob vorgesehen ist, daß für den Gemeindearzt Dr. Mooseder Peter ein Grundstück zur Verfügung gestellt wird.

 

Bürgermeister Wieser Otto erklärt dazu, daß Herr Dr. Mooseder Interesse an einem Grundstück zeigt um dort seine Praxis kombiniert mit einem Wohnhaus errichten zu können. Wenn der Kauf dieser Liegenschaft gesichert ist, müssen dahingehend klärende Gespräche geführt werden.

 

Es wird von GV. Weilhartner dieser Ankauf befürwortet, da seiner Meinung nach für die verschiedenen Bauvorhaben der Gemeinde dieses Grundstücke sehr wichtig sind.

 

Auch GR. Ortner befürwortet diesen Kauf, da im Bauausschuß bereits darüber positiv gesprochen wurde.

 

Vom Bürgermeister Wieser Otto wird abschließend der Antrag gestellt, die gesamte Liegenschaft Madlsperger mit einem Grundausmaß von 18.372 m2 und dem darauf befindlichen Wohnhaus zum Gesamtpreis von S 2,46o.ooo,-- anzukaufen.

 

B e s c h l u ß :   Es wird dieser Antrag einstimmig angenommen

                    und somit der Grundsatzbeschluß für diesen

                    Kauf gefaßt.

                 

                 

 

TOP. 2. Bericht über den derzeitigen Stand für die Errichtung

        einer Musikschule.

Bezüglich Errichtung einer Musikschule in Riedau wird vom Vorsitzenden das Ergebnis der bisherigen Beratungen und Besprechungen mitgeteilt.

Als Riedau zum Standort für eine Zweigstelle der Musikschule Andorf vom Land bestimmt wurde, waren die Vertreter der Gemeinde der Meinung, daß die bestehenden Räumlichkeiten der Volks- und Hauptschule verwendet werden könnten.

Vom Musikschulwerk des Amtes der OÖ. Landesregierung wurde aber mitgeteilt, daß dies nicht möglich ist und für die Musikschule eigene Räume geschaffen werden müssen. Daraufhin wurden Planungen vom Architekt Bauböck durchgeführt und die erste Planung war ein Zubau bei der bestehenden Hauptschule. Dieser Zubau wurde auch wieder mit dem Musikschulwerk besprochen und als zu klein bezeichnet.

Die nächste Planung war die Sanierung der alten Volksschule, wobei die Kosten auf ca. 9 bis 1o Million Schilling geschätzt wurden. Die Bausubstanz dieses Gebäudes hat sich aber in der Zwischenzeit so verschlechtert, daß diese Variante wieder fallen gelassen wurde.

Nun wurde die Liegenschaft Madlsperger zum Kauf angeboten und eine Sanierung des bestehenden Wohnhauses untersucht. Mit ca. 12 Mio. Schilling wäre dies möglich gewesen, wobei der noch dazu notwendige Saal nochmals 3 Mio. Schilling Bausumme benötigen würde. Auch ein Neubau auf diesem Grundstück wurde geplant und zwar als Musik- und Kulturzentrum, worin auch andere Räumlichkeiten enthalten wären. Die Baukosten wurden auf 24 Mio. Schilling geschätzt.

Bei der letzten Besprechung beim Musikschulwerk im Amt der OÖ. Landesregierung wurde diese Planung vorgestellt und  wurde grundsätzlich  befürwortet. Die Räumlichkeiten für die Musikschule müßten aber noch reduziert werden, da sie zu groß geplant sind. Bei dieser Besprechung wurde aber auch wieder der ursprüngliche Zubau zur Hauptschule besprochen und der Vertreter des Musikschulwerkes hat erklärt, daß bei Mitbenützung der Mehrzweckhalle sowie des Musikprobenraumes auch diese Variante möglich wäre. Die Kosten für dieses Projekt würden ca. 5 Mio. Schilling betragen. Vorgesehen ist, daß 1993 die Planung fortgeführt werden soll und 1994 dann der Abschluß der Planung erfolgen könnte. Im Jahre 1995 könnte bereits der Baubeginn sein.

 

Der Bauausschuß hat sich mit dieser Angelegenheit bereit befaßt, erklärt GR. Ortner, und die Variante "Zubau zur Hauptschule" begrüßt. Er ist der Meinung, daß mit der Planung doch mehr Architekten beauftragt werden sollen um verschiedene Planungen zu erhalten.

 

Vom Bürgermeister wird erklärt, daß bei Verwirklichung dieser Variante auch die Hauptschulsanierung mitberücksichtigt werden soll. Beim Amt der OÖ. Landesregierung wurde von Seiten der Gemeinde bereits eine schriftliche Anfrage bezüglich Raumerfordernis gestellt. Es sind noch verschiedene Fragen zu klären um den Raumbedarf feststellen zu können. Sollte der Zubau bei der Hauptschule für die Musikschule tatsächlich verwirklicht werden, müßten die Planungen und auch die Kostenschätzungen gemeinsam mit der Hauptschulsanierung und eventuell auch Erweiterung erstellt werden.

 

Von GV. Weilhartner wird erwähnt, daß er über die Variante des Musikschulbaues als Zubau bei der Hauptschule nicht erfreut ist aber auf Grund der geringeren Kosten er sich nicht dagegen ausspricht. Der bestehende Spielplatz geht verloren und es ist die Situierung dieses Zubaues nicht ideal.

 

Es ist gut wenn bestehende Räume mitverwendet werden könnten, erklärt GR. Ruhmanseder und er stellt die Frage ob mit den angrenzenden Gemeinden bereits über  Erhaltungsbeträge gesprochen wurde. Er ist der Meinung, daß jene Gemeinden von denen Musikschüler nach Riedau gesandt werden sich bei den Kosten beteiligen sollen.

 

Der Bürgermeister erklärt dazu, daß dies zur Zeit nicht möglich ist, da es keine gesetzliche Regelung gibt. Bezüglich der Gastschulbeiträge für Musikschulen sind aber bereits Bestrebungen von anderen Gemeinden im Gang.

 

Die Variante des Zubaues zur Hauptschule wurde von der SPÖ schon immer vertreten, erklärt GV. Murauer. Er ist der Meinung, daß bezüglich der Hauptschulsanierung und eventuell Erweiterung eine gemeinsame Planung durchgeführt werden soll und dann könnte mit dem wichtigsten Bauvorhaben begonnen werden.

 

GR. Berghammer ist der Meinung, daß mehrere Planungen notwendig sind, da die Erhaltung der Grünfläche ein sicherlich wichtiges Argument ist.

 

Die Beratungen wurden abgeschlossen und es ist erforderlich die verschiedensten Varianten noch genauer zu prüfen.

 

 

TOP. 3. Beratung über Änderung bzw. Ergänzung der Einrichtung im

        Musikprobenraum.

Vom Bürgermeister wird das Ansuchen des Musikvereines Riedau bezüglich Ergänzung der Einrichtung beim Musikprobenraum zur Kenntnis gebracht. Er erklärt dazu, daß die Gesamtkosten S 179.964,-- betragen, wobei für die Anschaffung eines Aufnahmegerätes noch ca. S 35.ooo,-- dazukommen würden. Die Musikkapelle ist bereit einen Betrag von S 4o.ooo,-- für dieses Aufnahmegerät zur Verfügung zu stellen. Mit dem Obmann und einigen Vertretern der Musikkapelle hat er bereits den Musikprobenraum besichtigt, wobei im erklärt wurde, daß ein Dirigentenpult, ein Notenschrank, ein Küchenblock, ein Kühlschrank, ein Warmwasserspeicher sowie Halb- und Hochschränke erforderlich wären. Der Bürgermeister ist der Meinung, daß die Notwendigkeit gegeben ist und die Preise bei einer Ausschreibung erst genau festgestellt werden können. Es wird von ihm der Vorschlag gemacht, daß nun die Beratungen und notwendigen Ausschreibungen durchgeführt werden. Im Voranschlag 1994 könnten die Mittel vorgesehen werden. Er könnte sich vorstellen, daß zu Beginn des Jahres 1994 die Freigabe dieser Mittel möglich sein  könnte.

 

Die 3 Fraktionsführer, GV. Murauer, GV. Weilhartner und GV. Gahleitner erklären, daß sie mit der vorgesehenen Ergänzung der Ausstattung des Musikprobenraumes einverstanden sind, da dies für die Musikkapelle eine Notwendigkeit darstellt.

 


TOP. 4. Vergabe der Lieferung und Installation von E-Verteilern

        für das Hallen- und Freibad.

Die Erneuerung der Heizungs- und Wasseraufbereitungsverteiler im Hallen- und Freibad wurden ja bereits besprochen, erklärt der Bürgermeister. Von der Fa. Ing. Otto Breg wurde die Ausschreibung durchgeführt und ein Vergabevorschlag vorgelegt. Nach der rechnerischen Überprüfung scheint als Bestbieter die Fa. Ing. Johann Demmelbauer, Riedau, mit einer Gesamtsumme von S 438.777,-- auf. Als Zweitbieter hat die Fa. Geroldinger, Sigharting, mit einer Summe von S 441.674,95 angeboten.

Der Bürgermeister erklärt, daß er erfreut ist, daß eine Riedauer Firma Billigstbieter ist, da diese auch bei Reparaturen jederzeit einsatzbereit ist.

 

Von GV. Murauer wird erklärt, daß er auch zu dieser Vergabe keine Zustimmung, aus den bereits bekannten Gründen, die sich auf die Kosten der Sanierung des Hallenbades beziehen, geben kann. Die Ablehnung der SPÖ bezieht sich nicht auf die Firmen.

 

GV. Weilhartner erklärt, daß es erfreulich ist das eine Riedauer Firma diese Arbeiten und Lieferungen durchführen kann.

 

Abschließend wird von Vizebürgermeister Franz Wimmer erklärt, daß die Notwendigkeit der Anschaffung dieser E-Verteiler im Hallen- und Freibad gegeben ist und es ist zu begrüßen, daß die Firma Demmelbauer als Billigstbieter aufscheint. Er stellt daher den Antrag an die Firma Ing. Demmelbauer, Riedau, die Lieferung und Installation der Heizungs- und Warmwasseraufbereitungsverteiler mit einer Nettosumme von S 438.777,-- zu vergeben.

 

B e s c h l u ß :   Dieser Antrag wird mit 12 ÖVP-Stimmen, wobei

                    sich GV. Ing. Demmelbauer befangen erklärt,

                    und 4 FPÖ-Stimmen angenommen. Die 8 SPÖ-

                    Mitglieder stimmen dagegen.

 

 

TOP. 5. Regelung bezüglich Ableitung der Straßenabwässer vom

        Güterweg Hirschleiten.

Von Bürgermeister Wieser wird erklärt, daß bezüglich der Ableitung von Oberflächenwässern im Bereich Wagneredt mehrere Besprechungen stattgefunden haben. Ursprünglich hat sich der Grundbesitzer Wiesinger aus Penzing, Gemeinde Kallham, beschwert, daß seine Drainagierung, die seinerzeit neu verlegt und von der Agrarbehörde genehmigt wurde, durch die von Herrn Brunner nicht genehmigten Einleitungen von Oberflächenwässern ruiniert wurde. Auch Herr Blümlinger wollte die Oberflächenwässer verrohrt in diese Drainage einleiten. Auf Grund dieser Umstände wurde eine Besichtigung an Ort und Stelle durchgeführt und es wäre fast eine Vereinbarung möglich gewesen, wobei sich aber der Unterlieger Geßl aus Penzing dagegen ausgesprochen hat. Auf Grund dessen wurde eine Verhandlung durch die Bezirkshauptmannschaft Schärding anberaumt, bei der die Betroffenen Grundbesitzer Friedrich Geßl, Josef Brunner, Josef Wiesinger und Alois Blümlinger sowie der Bürgermeister als Vertreter der Marktgemeinde Riedau anwesend waren. Von der Bezirkshauptmannschaft war Herr Kurt Stadler und als wasserbautechnischer Amtssachverständiger Herr HR. Dipl.Ing. Scherrer. Von der wasserwirtschaftlichen Planung des Amtes der OÖ. Landesregierung war Herr Dipl.Ing. Dr. Überwimmer anwesend und von der Gemeinde Kallham Herr Bürgermeister Josef Buttinger. Bei der Verhandlung hat sich gezeigt, daß auch die Marktgemeinde Riedau durch die Einleitung der Straßenwässer vom Wirtschaftsweg Hirschleiten an der Angelegenheit beteiligt ist. Um diese Straßenwässer des Wirtschaftsweges Hirschleiten auch weiterhin verrohrt über die Grundstücke Blümlinger und Brunner in die bestehende Drainage des Herrn Wiesinger abführen zu können, wurde vorbehaltlich eines Gemeinderatsbeschlusses folgende Vereinbarung getroffen:

Vor Eintritt der Straßenwässer in das Grundstück Blümlinger errichtet die Marktgemeinde Riedau einen Absetzschacht mit einem Fassungsvermögen von ca. 1 m3. Ein weiterer Absetzschacht wird auf Kosten des Herrn Blümlinger an der Grundgrenze zwischen Blümlinger und Brunner errichtet. Die Marktgemeinde Riedau beteiligt sich an den Drainagierungskosten des Herrn Wiesinger mit S 12.ooo,-- und erklärt sich weiterhin bereit zur Erhaltung diese einen Kostenbeitrag von 5o % zu leisten.

 

Der Bürgermeister erklärt dazu, daß diese Kosten beim Straßenbau, der ja in allernächster Zeit erfolgen soll, miteinbezogen werden könnten.

 

Bei der abschließenden Beratung wurde festgestellt, daß alle Gemeinderatsmitglieder grundsätzlich für diese Regelung sind.

 


TOP. 6. Bericht vom Obmann des Bauausschusses.

Der Obmann des Bauausschusses, GR. Ortner, erklärt, daß am o5.o4. eine Sitzung des Bauausschusses stattgefunden hat, der Bericht bei der letzten Gemeinderatssitzung auf Grund seiner dienstlichen Verhinderung nicht möglich war. Er erklärt nun, daß bei dieser Sitzung die Standortfrage Musikschule durchleuchtet und besprochen wurde. Die 3 Varianten und zwar die Sanierung der alten Volksschule, der Zubau bei der Hauptschule sowie der Ankauf der Liegenschaft Madlsperger, wurden beraten. Dabei wurde festgehalten, daß der Zubau bei der Hauptschule nicht aufgegeben werden soll, da die Finanzierung dort sehr günstig wäre.

 

Bezüglich der Hauptschulsanierung wurde besprochen, daß auch der Fensterausstausch in diese Sanierung miteinbezogen werden soll. Die Gemeinde soll eine Eingabe beim Amt der OÖ. Landesregierung in diese Richtung machen.

 

Die Ortsbeleuchtung wurde ebenfalls besprochen und dabei die Meinung vertreten, daß eine Erweiterung auch für die Siedlung Schwabenbach erfolgen soll.

 

Bezüglich der Schaukästen an der Kirchenmauer wurde von GR. Hintermayr die Meinung vertreten, daß diese Schaukästen beim Wildzaun von Herrn Dr. Thewanger aufgestellt werden sollen. Eine Beratung diesbezüglich wird noch notwendig sein.

 

Bürgermeister Wieser bedankt sich für diesen Bericht des Bauausschußobmannes.

 

 

TOP. 7. Grundsatzbeschluß für die Abänderung des Flächen-

        widmungsplanes.

Die letzte Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes, erklärt Bürgermeister Wieser, wurde vor 5 Jahren durchgeführt. Nachdem sich bereits einiges geändert hat und wiederum mehrere Ansuchen um Abänderung vorliegen, wäre es sicherlich notwendig eine Generallüberarbeitung durchzuführen. Dazu ist es notwendig, daß ein Grundsatzbeschluß gefaßt wird um dann das Verfahren durchführen zu können. Im Bezug auf Raumordnung haben sich einige Änderungen ergeben und es wird sicher schwierig sein bestehende Grünflächen umzuwidmen. Größere Flächen, glaubt der Bürgermeister, umzuwidmen ist auch für die Gemeinde zu teuer und in Riedau sicherlich nicht notwendig. Es stehen noch viele Bauflächen zur Verfügung die bereits aufgeschlossen sind.

 

Vom Bürgermeister werden nun die einzelnen Ansuchen lt. Liste kurz erläutert.

 

Folgende Änderungsansuchen liegen zur Zeit vor:

 

Name und Anschrift                             Abänderungswunsch

Schwarz Alois, 4752 Riedau, Schwaben 61        Teilumwidmung der Parz.Nr. 624/2

                                               in Wohngebiet bzw. Rückwidmung in

                                               Grünland.

 

Hofinger Manfred, 4752 Riedau, Vormarkt 4o     Umwidmung der Parz.Nr. 257, 272,

                                               266 und 258/2 in Betriebsbauge-

                                               biet.

 

Vormayr Leopold u. Aloisia, Schwanenstadt      Umwidmung eines Teiles der Parz.

                                               7o7 und der ganzen Parz.Nr. 7o6

                                               in Habach in Wohngebiet. Weiters

                                               die Parz. 739, 738, 740/1 u.740/2

 

Greisberger Ulrike, Salzburg                   Umwidmung der Parz.Nr. 648 in

                                               Wohngebiet.

 

Mayr Maria u. Katharina, Zell/Pram             Umwidmung der Parz.Nr. 573/1 in

                                               Wohngebiet.

 

Tüchler-Brandstetter Johann, Riedau            Widmung der Parz.Nr. 755 zur

                                               Gänze in Dorfgebiet.

 

Humer Erich, Tarenz, Tirol                     Umwidmung der Parz. 1077 in

                                               Wohn- bzw. Dorfgebiet.

 

Humer Rosa, 4752 Riedau, Pomedt 1              Umwidmung eines Grundstreifens

                                               Parz.213/1 in Wohngebiet.

 

Weilhartner Johann, Riedau, Schwaben 5o        Umwidmung von ca. 14.ooo m2 in

                                               Wohngebiet.

 

Weichselberger Otto, Neuhofen i.I.             Umwidmung der Parz. 757/2 in

                                               Dorfgebiet.

 

Dr. Meinrad Ziegler u. Mitbesitzer, Linz       Umwidmung der Parz. 742 in

                                               Betriebsbaugebiet.

 

Kraft Wolfgang, Riedau, Ottenedt 1             Umwidmung eines Teiles der Parz.

                                               463 in Wohn- oder Dorfgebiet.

 

Schönbauer Rosa, Riedau, Berg 2                Umwidmung der Parz. 1325/1 und

                                               1326 in Wohngebiet.

 

Manhartsberger Albert, Riedau, Ottenedt 6      Umwidmung eines Teiles der Parz.

                                               230/1, 233 u. 229/1 in Wohngebiet

 

Luksch Tanja, Zell/Pram, Weireth 1o            Umwidmung der Parz. 631/3 in

                                               Wohngebiet.

 

Diese einzelnen Ansuchen und die bis Ende der Kundmachungsfrist noch einlangenden Ansuchen, werden bei einer der nächsten Gemeinderatssitzungen einzeln behandelt werden. Er ist der Meinung, daß grundsätzlich solche Grundstücke die weder einen Kanalanschluß noch sonstige infrastrukturelle Einrichtungen haben, nicht mehr als Baugrund gewidmet werden sollen.

 

Von GR. Stiglmayr wird erwähnt, daß es sehr wichtig wäre für den Gemeindearzt Dr. Mooseder die Errichtung einer Arztpraxis zu ermöglichen.

 

Von GR. Ortner wird die Meinung vertreten, daß im Bauausschuß die Flächenwidmungsplanänderungen behandelt werden sollen.

 

Es wird abschließend vom Bürgermeister Wieser Otto der Antrag gestellt, die generelle Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes zu genehmigen.

 

 

B e s c h l u ß :   Es wir dieser Antrag einstimmig angenommen und

                    die Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes

                   somit genehmigt.

 

 

TOP. 8. Grundsatzbeschluß für die Abänderung von Bebauungsplänen.

Die Marktgemeinde Riedau hat mehrere Bebauungspläne und es sind einige Abänderungen erforderlich, erklärt der Bürgermeister. Der Gemeinderat wurde mit diesen Angelegenheiten bereits einmal befaßt und es wäre nun vorgesehen, daß diese geringfügigen Änderungen laut Raumordnungsgesetz durchgeführt werden. Die notwendigen Änderungen werden von ihm nun wie folgt bekanntgegeben:

 

Abänderung Bebauungspläne:

 

BEBAUUNGSPLAN BERG:

Änderung der Baufluchtlinie bei den oberen Parzellen.

Betroffene Interessenten:

Kammerer Lothar, Kraft Hermann u. Marianne, Beham Maria Anna.

 

BEBAUUNGSPLAN SCHWABEN-NORD:

Änderung der Parzellengröße; Vereinigung von einzelnen Bauparzellen zu einem gemeinsamen Bauplatz

Betroffene Interessenten:

Tallier Guido und Mittelböck Monika, Dr. Tiefenthaler Dietmar u. Monika, Luksch Walter.

 


BEBAUUNGSPLAN SCHWABEN-SÜD (SCHWABENBACH):

Änderung der Baufluchtlinie; generelle Änderung der Geschoßbauweise für den gesamten Bebauungsplan von 2-geschoßig auf 1 1/2-geschoßig.

Betroffene Interessenten:

Kaufmann Robert und Manuela

 

Nach der Beratung wird von GR. Ortner der Antrag gestellt, diese Abänderungen durchzuführen und das Verfahren einzuleiten.

 

 

B e s c h l u ß :   Dieser Antrag wird einstimmig angenommen und

                    die Änderungen der Bebauungspläne können da-

                    mit durchgeführt werden.

 

 

TOP. 9. Genehmigung der Richtlinien für die Vergabe von Wohnungen.

Für die objektive Vergabe von Wohnungen durch die Gemeinde sollen nun Richtlinien beschlossen werden, erklärt der Bürgermeister. Diese Richtlinien wurden bereits eingehend besprochen und bei der letzten Gemeindevorstandssitzung wurden noch einige Änderungen vorgenommen. Diese Abänderungen wurden in die Richtlinien eingearbeitet und den Fraktionsführern im Entwurf zur Verfügung gestellt. Es ist aber möglich, daß bei der heutigen Beratung noch Änderungen vereinbart werden.

 

Von GR. Ruhmanseder wird die Frage gestellt, warum bei Jungfamilien die Punkte von 15-2o variiert wurden. Es werden von ihm noch weitere Fragen gestellt, die geklärt werden können. Er erklärt abschließend, daß auch bisher eine objektive Vergabe der Wohnungen durchgeführt wurde und dies mit Anwendung dieser Richtlinien auch gewährleistet sein wird.

 

Vom Bürgermeister wird erklärt, daß ein Spielraum bei der Vergabe für den Gemeinderat unbedingt erforderlich ist, da sich die Gemeinde auch bei den Kosten für die Errichtung, z.B. bei den ISG-Mietwohnungen, beteiligt hat.

 

Von Seiten der SPÖ, erklärt GV. Murauer, hat man sich sehr bemüht um diese Richtlinien objektiv zu gestalten. Bei der letzten Besprechung hat man sich teilweise mit Kompromissen geeinigt und die Punktevergabe muß bei einigen Ansätzen sicherlich variabel bleiben. Er ist noch der Meinung, daß der Lohn nicht mit Punkten gewertet werden soll. Frau GV. Wolschlager erklärt, daß die Richtlinien ihrer Meinung nach sehr gut sind und die Vergabe der Wohnungen in Zukunft nicht nach Sympathien erfolgen kann.

 

Bei der letzten Besprechung, erklärt GV. Weilhartner, war von der FPÖ niemand vertreten, was aber sicherlich für seine Partei sehr vorteilhaft gewesen wäre.

 

Es werden abschließend von GV. Gahleitner diese Richtlinien sehr positiv bewertet und er stellt daher den Antrag für die Vergabe von Wohnungen die vorliegenden Richtlinien, wie nachstehend angeführt, ohne Abänderung genehmigen zu wollen.

 

MARKTGEMEINDEAMT RIEDAU

  Bez. Schärding, OÖ.

 

 

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Riedau hat für die objektive Vergabe von Wohnungen durch die Gemeinde folgende

 

R i c h t l i n i e n

 

in der Sitzung vom o6. Juli 1993 beschlossen:

 

 

§ 1

 

Um eine einheitliche Berücksichtigung der sozialen Kriterien für die Wohnungsvergabe sicherzustellen sind folgende Punkte zu beachten und zu bewerten:

 

§ 2

Haushaltsgröße

 

a) für jede erwachsene Person                            10 Punkte

b) für jedes Kind für das Familienbeihilfe

   bezogen wird                                           5 Punkte

c) liegt eine Erwerbsminderung über 60 % vor              5 Punkte

d) liegt eine schwere körperliche Behinderung

   vor und kann die Wohnung nicht behinderten-

   gerecht ausgebaut werden                              10 Punkte

e) bei Vorliegen einer Schwangerschaft

   (nachgewiesen durch Mutter-Kind-Paß)                   5 Punkte

f) für alleinerziehende Personen                         10 Punkte

 

§ 3

Derzeitige Wohnverhältnisse

 

a) wenn ein krasses Mißverhältnis zwischen

   Haushaltsgröße (Anzahl der Familienmitglieder)

   und der Wohnnutzfläche besteht:

   bei Unterschreiten der nachstehend angeführten

   Wohnungsgrößen je m2                                   1 Punkt

   bei einer Person                 35 m2

   bei zwei Personen                50 m2

   für jede weitere Person zusätzl. 10 m2 

 

b) wenn die Ehegatten bzw. die Lebensgefährten

   örtlich getrennt leben bzw. wenn es sich um die

   erste Hausstandsgründung einer Jungfamilie

   handelt                                            15-20 Punkte

 

c) wenn die derzeitige Wohnung eine Substandard-

   wohnung (Kategorie D oder C) ist                       5 Punkte

 

d) bei Gesundheitsschädlichkeit der derzeitigen

   Wohnung                                            10-15 Punkte

 

e) bei Wohnungsverlust aufgrund eines behördlichen

  Benützungsverbotes                                    10 Punkte

 

f) bei Wohnungsverlust aufgrund eines bescheid-

   mäßig angeordneten Abbruches                          10 Punkte

 

g) bei Wohnungsverlust aufgrund einer Ehescheidung     5-15 Punkte

 

h) bei Wohnungsverlust aufgrund einer unverschuldeten

   Delogierung                                           10 Punkte

 

i) bei Verlust der Dienstwohnung                          5 Punkte

 

j) wenn ein jederzeit kündbares Untermietverhältnis

   besteht                                               10 Punkte

 

k) derzeitiger Wohnort Riedau                         20-40 Punkte

 

l) Familien und Personen die innerhalb der letzten

   5 Jahre in Riedau den Wohnsitz hatten und aufgrund

   einer fehlenden Wohnung fortziehen mußten          30-40 Punkte

 

§ 4

Sonstige berücksichtigungswürdigende Umstände

 

Soziale Aspekte: Pflege der Eltern,

Aufsicht von Enkelkindern etc.                         5-10 Punkte

 

 

§ 5

Ausnahmebestimmungen

 

Diese Regelung der objektiven Wohnungsvergabe findet auf folgende Fälle keine Anwendung (alleinige Entscheidung des Gemeinderates):

 

a) Bewerber, die Gebäude und Wohnungen im öffentlichen Interesse

   räumen müssen;

 

b) für die Fälle des Wohnungstausches innerhalb von Gemeinde- oder

   Genossenschaftswohnungen, für die die Gemeinde das Einweisungs-

   recht hat;

 


c) wenn die Gemeinde aus einem rechtlichen Grund oder aus einem

   öffentlichen Interesse eine Wohnung beizustellen hat

   (Gemeinwohlfälle);

 

d) Obdachlose mit einem Pro-Kopf-Einkommen unter dem Sozialhilfe-

   richtsatz;

 

e) besonders zu berücksichtigende Umstände.

 

 

§ 6

Abzugsverfahren wegen Fehlverhalten oder sonstigen Gründen

 

a) Wohnungswerber, die ohne zwingenden Grund

   die Zuteilung einer Gemeinde- oder Genossenschafts-

   wohnung abgelehnt haben                               40 Punkte

 

b) Bewerber die sich durch wissentlich irre-

   führende Angaben im Zuge der Erhebungen nach den

   gegenständlichen Richtlinien eine ihnen nicht zu-

   kommende Punktezahl erschlichen haben                 50 Punkte

 

c) bei Verlust der bisherigen Wohnung wegen Nicht-

   bezahlung des Mietzinses, unleidlichen Verhaltens

   oder Verwahrlosung der bisherigen Wohnung             50 Punkte

 

 

§ 7

Schutzbestimmung für Jungfamilien und Einkommensschwache:

 

a) Jungfamilien (Eheschließung bzw. Geburt eines Kindes liegt

   nicht länger als 5 Jahre zurück) bzw. Personen, die eine

   Familiengründung beabsichtigen, sind bevorzugt zu behandeln.

 

b) Die Wohnnutzfläche der zu vergebenden Wohnung hat in einem

   angemessenen Verhältnis zur Haushaltsgröße (Anzahl der

   Familienmitglieder) zu stehen und soll die angemessene Nutz-

   fläche laut Wohnbeihilfenverordnung nicht übersteigen.

   Die bisherige Wohnungsgröße ist im Ansuchen bekanntzugeben.

 

§ 8

Vorgang der Wohnungsvergabe

 

(1) Die für die Feststellung der Dringlichkeit maßgebenden Umstände sind im Erhebungsblatt festzuhalten und von den Wohnungswerbern glaubhaft zu machen. Die entsprechend diesem Regulativ erforderlichen Nachweis wie Räumungstitel, ärztliche Bestätigungen, Lohnzettel für alle Familienmitglieder, die die angestrebte Wohnung beziehen werden, bzw. Einkommenssteuerbescheid oder Einheitswertbescheid und ähnliches sind unaufgefordert vorzulegen. Weitere Nachweise sind über Verlangen bereitzustellen.

 

(2) Vor der unmittelbaren Wohnungsvergabe bzw. vor Erlaß des Wohnungsvergabebeschlusses ist festzustellen, ob sich die für die Beurteilung der Dringlichkeit maßgebenden Tatbestände der in Aussicht genomme Mieter geändert hat (amtlich).

 

(3) Die Vergabe der Wohnungen  erfolgt ausschließlich durch den  Gemeinderat, wobei vorangegangene Richtlinien für den Gemeinderat insofern verbindlich sind, als bei deren Nichteinhaltung dies zu begründen ist (Protokoll).

 

(4) Die Wohnungsvergaben werden im Wohnungsausschuß beraten und von diesem wird der Vergabevorschlag dem  Gemeinderat vorgelegt.

Die Anzahl der Mitglieder der einzelnen Fraktionen im Wohnungsausschuß richtet sich nach den Bestimmungen im § 18 Abs. 3 der OÖ. GemO 1990.

 

B e s c h l u ß :   Nachdem alle Gemeinderatsmitglieder diesem

                    Antrag zustimmen, werden diese Richtlinien

                    für die objektive Vergabe von Wohnungen

                    durch die Gemeinde genehmigt.

 

 

 

TOP. 10. Wahl der Mitglieder in den Wohnungsausschuß.

Für die Wahl der Mitglieder in den Wohnungsausschuß der nun gegründet werden soll, werden vom Bürgermeister die Wahlvorschläge der einzelnen Fraktionen zur Kenntnis gebracht.

 

ÖVP:

Mitglieder:        Bürgermeister Wieser Otto

                   GV. Gahleitner Peter

                   GR. Schärfl Michael

                   GR. Berghammer Gerhard

 

Ersatzmitglieder:  GR. Waldenberger Klaus

                   GR. Pimingsdorfer Ernst

                   GR. Kemer Klaus

                   GR. Gumpinger Wolfgang

 

 

SPÖ:

Mitglieder:        GV. Wolschlager Anna

                   GR. Schabetsberger Franz

 

Ersatzmitglieder:  GV. Murauer Maximilian

                   GR. Ortner Günter

 

 

FPÖ:

Mitglieder:        GR. Ruhmanseder Heinrich

 

Ersatzmitglied:    GR. Hintermayr Katharina

 

 

Die einzelnen Fraktionen stimmen über die vorgeschlagenen Mitglieder für den Wohnungsausschuß ab und es werden alle einstimmig genehmigt.

 

Vom GV. Murauer wird die Frage gestellt, wann und wie der Obmann gewählt werden soll.

Der Bürgermeister erklärt dazu, daß der Obmann und sein Stellvertreter bei der ersten Sitzung des Ausschusses gewählt werden soll. Der Anspruch der Obmannstelle richtet sich nach der O.Ö.Gemeindeordnung.

 

 

TOP. 11. Allfälliges.

Vom Bürgermeister wird mitgeteilt, daß mit Vertretern der ÖBB bezüglich Vorhaben im Bahnhofsbereich eine Besprechung stattgefunden hat. Die bereits bekannten Baumaßnahmen "Errichtung einer Fußgängerunterführung", "Auflassung des niveaugleichen Bahnüberganges" sowie "Erweiterung der bestehenden Durchfahrt in Richtung Schwaben", wurden besprochen und es wurde bekanntgegeben, daß voraussichtlich 1997 der Bereich Riedau in das Konzept der ÖBB aufgenommen wird. Im Laufe dieser Besprechung wurde von ihm an die zuständigen Herrn der ÖBB die Frage gestellt, ob die von der Gemeinde Riedau bereits seit Jahren betriebene Erhaltung des Bahnhofgebäudes nicht möglich wäre. Daraufhin hat Herr Dipl.Ing. Struger erklärt, daß er sich mit dieser Angelegenheit auseinandersetzen wird, da bei der ÖBB zur Zeit ein Umdenken stattfindet. Es wurden bereits zwei solche Gebäude saniert und erhalten und er könnte sich vorstellen das dies auch in Riedau möglich wäre. Am 3o.o7.1993 hat nun Herr Dipl.Ing. Struger telefonisch mitgeteilt, daß er mit den zuständigen Stellen und zwar mit dem Hochbau der ÖBB sowie mit der Rechtsabteilung über diese Erhaltung des ÖBB-Gebäudes gesprochen hat und dabei grünes Licht gegeben wurde. Es ist also möglich, daß dieses Gebäude von der ÖBB saniert und dabei der seinerzeitige Zustand des Gebäudes wieder hergestellt wird. Die Gemeinde könnte dann die Nutzung der nicht mehr durch die ÖBB benötigten Räumlichkeiten vornehmen. Es ist vorgesehen, daß diese Räumlichkeiten der Gemeinde als Mietgegenstand überlassen werden (z.B. als Wohnungen oder als Räume für die Musikschule). Die näheren Details müssen wenn es soweit ist noch besprochen werden. Die Gemeinde wird sich überlegen müssen, welcher Verwendung diese Räume zugeführt werden sollen. Der Bürgermeister stellt nun die Frage, ob der ÖBB eine positive Mitteilung, bezüglich Erhaltung dieses Gebäudes, gemacht werden kann.

 

Alle Gemeinderatsmitglieder sind für die Erhaltung dieses Gebäudes, wobei die Verwendung noch geklärt werden muß.

 

Bezüglich der Aussegnungshalle erklärt der Vorsitzende, daß eine Kühlvitrine angekauft wurde, die im bestehenden Aufenthaltsraum auf Grund der Breite nicht aufgestellt werden kann. Es ist daher notwendig, daß eine kleine Sanierung dieser Leichenhalle im nächsten Jahr durchgeführt wird. Er könnte sich vorstellen, daß als erste Maßnahme der Vorraum, in dem jetzt diese Kühlvitrine steht, mit einer Schiebe- oder Klapptür abgeschlossen wird. Die notwendigen Sanierungsarbeiten könnten dann soweit wie möglich von den Gemeindearbeitern durchgeführt werden. Die Kosten wären dann sicherlich nicht sehr hoch und könnten im nächsten Jahr vorgesehen werden.

 

Dazu wird von GR. Ortner erklärt, daß bereits im Jahre 1992 von ihm die Leichenhalle besichtigt wurde und er mit den Gemeindearbeitern die Notwendigkeit der Sanierung festgestellt hat.

 

Der Bürgermeister bedankt sich noch für die rege Teilnahme an der Primiz am vergangenen Wochenende.

 

Die Auflassung des öffentlichen Gutes im Bereich Schwaben, wurde nun mit Herrn Luksch und mit den Interessenten geregelt. Es wird möglich sein, die Auflassung nun durchzuführen.

 

Für die Kegelsportanlage wurden die vorgesehenen Landesmittel bereits genehmigt.

 

Von GR. Kaufmann beantragt, daß auf der Strecke von Riedau nach Pomedt zwei weitere Papierkörbe aufgestellt werden.

 

Vizebürgermeister Franz Wimmer erklärt, daß die Erhaltung des ÖBB-Gebäudes für Riedau sehr wichtig ist und er bedankt sich beim Bürgermeister für seinen Einsatz in dieser Angelegenheit.

 

Bei der letzten Sitzung, erklärt GV. Murauer, wurden von ihm bereits die schadhaften Gitter bei der Fußgängerunterführung bemängelt. Es ist bisher noch nichts geschehen. Weiters wurde von ihm angeregt, daß ein Handlauf angebracht werden soll. Auch dies ist noch nicht erledigt. Bezüglich der Verunreinigung des Weihers beim Anwesen Weilhartner in Schwaben wurde vom Umweltausschuß noch nichts unternommen. Vom Landesverband der Bürgergarde wurde auf Grund seines Schreibens mitgeteilt, daß die Absetzung des Kommandanten nicht von den Gemeindefraktionen sondern von höher politischer Stelle gefordert wurde, gibt GV. Murauer bekannt. Beim Anwesen Krupa wären wiederum einige Kraftfahrzeuge zu entfernen und auch das Auto der Familie Hawryluk. Im Freibad ist leider die kaputte Uhr noch immer nicht repariert.

 

Vom Bürgermeister wird dazu mitgeteilt, daß er auf Grund einer Vorsprache beim Sparkassendirektor diese Uhr im Freibad von der Sparkasse gespendet werden wird.

 

Vom GR. Riegel wird mitgeteilt, daß er seit längeren beobachtet wie gefährlich die Querung der Kreuzung im Bereich Billa hauptsächlich von Kinder erfolgt. Er glaubt, daß diesbezüglich etwas unternommen werden soll.

 

Diese Angelegenheit wird beraten und verschiedene Meinung vertreten. Es wird sicher schwierig sein von der Fa. Billa dort etwas zu erreichen. Der Bürgermeister erklärt, daß von Seiten der Gemeinde durch die Errichtung der Fußgängerunterführung das Notwendige geschehen ist und wenn die Verkehrsteilnehmer diese Unterführung nicht benützen, sind der Gemeinde die Hände gebunden.

 

GV. Ing. Demmelbauer bedankt sich für den erhaltenen Auftrag, für die Lieferung und Installation der E-Verteiler im Hallenbad und erklärt  daß er sich bemühen wird die Arbeiten zur Zufriedenheit der Gemeinde durchzuführen.

 

Von GV. Murauer wurde erwähnt, daß eine Beschilderung für die Ortschaft Pomedt beraten werden soll und dazu erklärt GR. Hintermayr, daß die Aufstellung von Verkehrstafeln bereits seinerzeit,  als die 3o-Beschränkung besprochen wurde, als ungünstig bezeichnet wurde.

 

            

 

 

 

 

 

 

 


 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 27.o5.1993 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21.4o Uhr.

 

 

 

 

...............................    ...............................

        (Vorsitzender)                       (Gemeinderat)

 

 

 

...............................    ...............................

       (Schriftführer)                       (Gemeinderat)

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiemit, daß gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.

 

 

                                   Der Vorsitzende: