Lfd.Nr.15 Jahr 1993

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 11. Februar 1993.

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

Anwesende:

 

o1. Bürgermeister Wieser Otto als Vorsitzender

o2. GV. Wimmer Franz    14. GR. Ortner Günter

o3  GV. Ing. Demmelbauer Joh. 15. GR. Leitner Johannes

o4. GR. Aschauer Herbert     16. GR. Weiretmaier Maria

o5. GR. Donnerbauer Johannes 17. GV. Weilhartner Gottfried

o6. GR. Kopfberger Elfriede  18. GR. Ruhmanseder Heinrich

o7. GR. Stiglmayr Franz 19. GR. Böcklinger Herbert

o8. GR. Dick Hermann    2o.

o9. GR. Berghammer Gerhard   21.

1o. GR. Pointl Helmut   22.

11. GV. Murauer Max     23.

12. GV. Wolschlager Anna     24.

13. GR. Schabetsberger Franz 25.                    

Ersatzmitglieder:

GR. Köstlinger Franz          für        GV. Gahleitner Peter

GR. Hauer Friedrich           für       GR. Schärfl Michael

GR. Kemer Klaus               für        GR. Reiterer Josef

GR. Kaufmann Christine        für        GR. Kaufmann Josef

GR. Arthofer Franz            für        GR. Hosner Rudolf

GR. Hintermayr Katharina      für        GR. Hintermayr Ernst

Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. GUMPINGER Adolf.

Fachkundige Personen (66 Abs. 2 OÖ. GemO.199o):

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen ( 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 199o):

 

Es fehlen:

 

entschuldigt:                         unentschuldigt:

GV. Gahleitner Peter

GR. Schärfl Michael

GR. Reiterer Josef

GR. Kaufmann Josef

GR. Hosner Rudolf

GR. Hintermayr Ernst

 

Der Schriftführer ( 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 199o): Gem.Sekr. Gumpinger Adolf.


Der Vorsitzende eröffnet um 2o.oo Uhr die Sitzung und stellt fest, daß

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

   einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnach-

   weisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht

   schriftlich am  o2.o2.1993   unter Bekanntgabe der Tagesordnung

   erfolgt ist;

   die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am

   gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlußfähigkeit gegeben ist;

d) daß die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 15.12.

   1992 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Ge-

   meindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung

   zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift

   bis zum Sitzungsschluß Einwendungen eingebracht werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

Vor Behandlung der Tagesordnung wird vom Bürgermeister das Ersatzmitglied Hintermayr Katharina angelobt.

 

 

 

Tagesordnung:

 

 1. Änderung des Bebauungsplanes Schwaben-Süd; Grundsatzbeschluß.

 2. Beitritt zur "Inn-Euregio" und Mitarbeit in der "Euregio

    Bayrischer Wald/Böhmerwald.

 3. Behandlung einer Löschungserklärung.

 4. Erstellung eines Entsorgungskonzeptes; Beantragung einer

    Fristverlängerung.

 5. Prüfungsbereicht der BH. Schärding; zur Kenntnisnahme.

 6. Behandlung von Subventionsansuchen.

 7. Behandlung des Erlasses bezüglich Erhöhung der Kassenfehl-

    geldentschädigung.

 8. Ansuchen um Gewährung einer Beihilfe zum Kulturausstausch

    zwischen Riedau und Marcalo.

 9. Vergabe einer LAWOG-Wohnung.

1o. Berichtigung des Bildungszuschusses für die politischen

    Parteien.

11. Allfälliges.

 


TOP. 1. Änderung des Bebauungsplanes Schwaben-Süd; Grundsatz-

        beschluß.

Bürgermeister Wieser Otto erklärt an Hand eines Lageplanes, daß im Bereich Schwabenbach ein Grundstücksbesitzer für die Errichtung eines Wohnhauses die Änderung der Baufluchtlinien beantragt. Die Grundbesitzer Robert und Manuela Kaufmann aus Neumarkt/H. haben dieses Grundstück vom Vorbesitzer inkl. eines bewilligten Bauplanes erworben. Bei Errichtung des Kellers wurden die Abstände, die im Bebauungsplan festgehalten sind, nicht eingehalten. Die Baufluchtlinien der westlichen Seite des Grundstückes Parz. 746/6, KG. Vormarkt/Riedau, wurde ca. 3 m überschritten. Gegenüber den anderen Grundstücken bzw. zu den bereits bestehenden Häusern wird dadurch keine Beeinträchtigung entstehen. Auch bei den Baufluchtlinien im Bezug auf die Nachbargebäude entstehen dadurch keine Unregelmäßigkeiten. Aus diesen Gründen ist der Bürgermeister daher der Meinung, daß die Veränderung der Baufluchtlinie im Bebauungsplan Schwaben-Süd kein Problem ist.

 

Vom GR. Ortner wird der Antrag gestellt, die Baufluchtlinie bei der Parz.Nr. 746/6, KG. Vormarkt/Riedau, in Richtung Westen um 3 m zu verschieben. Er erwähnt noch, daß dadurch der Gemeinde keine Kosten entstehen dürfen.

 

Beschluß: Dieser Antrag wird einstimmig angenommen, da alle an-

          wesenden Gemeinderatsmitglieder diesem Antrag zu-

          stimmen.

 

 

 

TOP. 2. Beitritt zur "Inn-Euregio" und Mitarbeit in der "Euregio

        Bayrischer Wald/Böhmerwald".

Bürgermeister Wieser Otto bringt das Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Schärding bezüglich Gründung einer Inn-Euregio zur Kenntnis. Die Gründung dieser Euregio wird auch vom Land Oberösterreich unterstützt und zwar werden die Kosten für die ersten drei Jahre getragen. Angestrebt wird die Verbesserung der Bahnlinie Braunau-Ried-Wels-Wien, die Errichtung einer gemeinsamen Fachhochschule in Braunau-Burghausen sowie eine Zusammenarbeit der Thermenregion Bad-Füssing, Reichersberg, Geinberg, Bad- Schallerbach. Der Bezirkshauptmann ersucht um Mitteilung, ob die Marktgemeinde Riedau Mitglied bei der Inn-Euregio werden will und weiters ob die Gemeinde an einer Mitarbeit bereit ist. Bereits in der letzten Vorstandssitzung, erklärt der Bürgermeister, wurde dieses Thema ja eingehend behandelt. Die Vorstandsmitglieder waren damals der Meinung, daß diese Gründung sehr positiv ist, eine Mitgliedschaft aber zur Zeit noch nicht in Frage kommt.

 

Von GV. Murauer wird erklärt, daß die Meinung sich nicht geändert hat und daher momentan kein Bedarf an einer Mitgliedschaft besteht. Es ist auch überhaupt nicht bekannt ob in Zukunft ein Mitgliedsbeitrag und in welcher Höhe zu bezahlen sein wird. Aus diesen Gründen wird von ihm daher der Antrag gestellt, der Gründung einer Inn-Euregio positiv gegenüber zu stehen, eine Mitgliedschaft aber zur Zeit noch nicht zu genehmigen.

 

Auch von GV. Weilhartner wird diese Meinung vertreten, daß zur Zeit noch abgewartet werden soll.

 

Beschluß:  Der Antrag des Vorstandsmitgliedes Murauer wird ein-

           stimmig angenommen.

 

 

TOP. 3. Behandlung einer Löschungserklärung.

Vom Vorsitzenden wird die vorliegende Löschungserklärung wie folgt zur Kenntnis gebracht:

 

 

L ö s c h u n g s e r k l ä r u n g

 

In EZ. 228 KG. 48138 Vormarkt Riedau haften folgende Rechte aus:

in C-LNr. 3 a: das Wiederkaufsrecht gem. Pkt. 6 des Kaufvertrages vom o6.o9.1973 für die Marktgemeinde Riedau;

in C-LNr. 4 a: das Vorverkaufsrecht gem. Pkt. 6 des Kaufvertrages vom o6.o9.1973 für die Marktgemeinde Riedau.

Da die obgenannten Rechte bereits gegenstandslos geworden sind, willigt die Marktgemeinde Riedau, 4752 Riedau, ausdrücklich ein in die Einverleibung der Löschung

a) des in C-LNr. 3 a aushaftenden Wiederkaufsrechtes für die

   Marktgemeinde Riedau;

b) des in C-LNr. 4 a aushaftenden Vorkaufsrechtes für die

   Marktgemeinde Riedau,

bei EZ 228 KG. 48138 Vormarkt Riedau, ohne ihr ferneres Einvernehmen, jedoch nicht auf ihre Kosten.

Gegenständliche Freilassungserklärung wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom ........ genehmigt. Diese Urkunde bedarf gem.  106 OÖ. GemO 1990 der aufsichtsbehördlichen Genehmigung wird in seiner Rechtskraft davon abhängig gemacht.

 


Er gibt dazu noch bekannt, daß es sich hier um die Grundstücke von Herrn Walter Luksch handelt und die Gemeinde vom seinerzeitigen Verkauf dieser Grundstücke noch immer das Vorkaufs- und Wiederkaufsrecht hat.

 

GR. Pointl erklärt, daß von Seiten der Gemeinde sicherlich keine Interessen an dem Kauf dieses Grundstückes bestehen. Er stellt daher den Antrag, die bereits zur Kenntnis gebrachte Löschungserklärung vollinhaltlich genehmigen zu wollen.

 

Beschluß:  Die Genehmigung erfolgt einstimmig, da alle Gemeinde-

           ratsmitglieder diesem Antrag zustimmen.

 

 

 

TOP. 4. Erstellung eines Entsorgungskonzeptes; Beantragung einer

        Fristenverlängerung.

Der Vorsitzende gibt bekannt, daß laut OÖ. Bodenschutzgesetz 1991 die Erstellung eines Entsorgungskonzeptes durch die Gemeinden erforderlich ist. Mit diesem Gesetz wird jede Gemeinde verpflichtet, im Rahmen des eigenen Wirkungsbereiches ein Entsorgungskonzept für die geordnete Abwasserentsorgung, insbesondere der Senkgrubeninhalte und Klärschlamm aus Kleinkläranlagen, im Sinne des  7 Abs. 1, für das gesamte Gemeindegebiet erstmals bis 31.12.1993, zu erstellen. Die Erstreckung dieser Frist, erklärt Bürgermeister Wieser, ist erforderlich, da auch die Kläranlagenerweiterung für den RHV und damit die Errichtung einer Übernahmestelle für Senkgrubeninhalte noch nicht endgültig geklärt ist. Nachdem im Gesetz ausdrücklich die Möglichkeit der Fristerstreckung eingeräumt wird, soll diese auch in Anspruch genommen werden.

 

Es wird vom Bürgermeister der Antrag gestellt, beim Amt der OÖ. Landesregierung eine Fristerstreckung für die Erstellung eines Entsorgungskonzeptes auf 3 Jahre zu beantragen. Er begründet diesen Antrag damit, da im Gemeindegebiet Riedau bereits bestehende Einrichtungen, eine geordnete Abwasserentsorgung zum überwiegenden Teil ermöglichen.

 

Die Abwasserentsorgung in Riedau ist ja bereits sehr weit fortgeschritten, erklärt GV. Murauer, und er befürwortet daher diese Fristverlängerung. Er stellt noch die Frage, wer zur Mitarbeit für die Erstellung dieses Konzeptes beauftragt werden wird.

Dazu erklärt der Bürgermeister, daß Bauleiter Dipl.Ing. Wolfgang König dazu am besten geeignet sein wird.

 

Vom GV. Weilhartner wird die Fristverlängerung ebenfalls positiv beurteilt, da damit gewährleistet wird, ohne Eile ein vernünftiges Entsorgungskonzept zu erstellen.

 

Beschluß: Abschließend wird über den Antrag des Bürgermeisters                                                                                                                                   .         abgestimmt. Die Beantragung der Fristverlängerung beim

          Amt der ö.ö.Landesregierung wird einstimmig genehmigt.

 

 

TOP. 5. Prüfungsbericht der BH. Schärding; zur Kenntnisnahme.

Der Vorsitzende teilt mit, daß am 14., 15. und 16.12.1992 von der Bezirkshauptmannschaft Schärding eine Überprüfung des Rechnungsabschlusses sowie eine Kassenprüfung durchgeführt wurde. Der Pkt. 1 dieses Prüfberichtes wird vom Bürgermeister nun vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht:

 

 

I. Kassenprüfung:

 

Bei der am 14.12.1992 vorgenommen unvermuteten Kassenbestandsaufnahme wurde ein Kassensollbestand von S -1,952.567,31 festgestellt, der ordnungsgemäß nachgewiesen wurde.

 

Die Überprüfung des Bestandes an Verwaltungsabgabemarken ergab gleichfalls Übereinstimmung (festgestellter Wert S 63.79o).

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Finanzjahr 1992 zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Gemeindekassen in Anspruch genommen werden darf, wurde vom Gemeinderat mit S 3,7o6.ooo,-- festgesetzt. Die oftmalige Überschreitung dieses Kreditrahmens während des Finanzjahres 1992 gibt jedoch Anlaß, nachdrücklich auf die Einhaltung der Bestimmungen des  83. OÖ. GemO. 199o zu verweisen.

 

Der Bürgermeister erklärt dazu, daß die Überziehung die angeführt wurden, durch die Sanierung des Bades unumgänglich waren. GV. Murauer erklärt, daß solche Überschreitungen ja bereits öfters vorgekommen sind und dieser Prüfungsbericht zur Kenntnis genommen wird.


TOP. 6. Behandlung von Subventionsansuchen.

Die vorliegenden Ansuchen um Subvention werden vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht. Der SV-Riedau ersucht um einen ermäßigten Eintritt für Hallenbad- und Saunabenützung an zwei Samstagen zur Durchführung eines Intensiv-Trainingslagers.

 

Der Siedlerverein Riedau ersucht für das Jahr 1993 um die Gewährung einer Subvention.

 

Die Faschingsgilde Riedau gibt bekannt, daß für die Einkleidung der Gilde sowie für den Ankauf von 13 Sakkos hohe Kosten entstanden sind. Es wird daher um eine erhöhte Subvention angesucht.

 

Weiters beantragen eine Beihilfe das OÖ. Studentenwerk in Linz, die Kulturvereine Kunst im Keller, Ried i.I., Kunst und Kultur Raab und Roßmarkt, Grieskirchen, sowie die WIHAST Wien, für Studentenheime.

 

Vom GR. Pointl wird der Antrag gestellt, dem SVR den Besuch des Hallenbades und der Sauna an den Samstagen 13.o2. bzw. 27.o2.1993 von 17.oo bis 2o.oo Uhr mit einem Pauschalbetrag von S 5oo,-- zu ermöglichen.

 

Über diesen Antrag wird beraten und GR. Ruhmanseder ist der Meinung, daß auf Grund der Kapazitätmöglichkeiten in der Sauna diese Förderung ermöglicht werden kann. Man soll aber auch anderen Vereinen diese Möglichkeit geben, wenn dies gewünscht wird.

 

Der Bürgermeister ist der Meinung, daß dies keine Dauereinrichtung werden soll und weiters glaubt er, daß die Mitglieder des SVR nach Möglichkeit den Aufenthaltsraum des Hallenbades benützen sollen.

 

Jeder Verein der eine solche Begünstigung will, soll separat behandelt werden, glaubt GV. Murauer, es soll nämlich eine sinnvolle Nutzung gewährleistet  sein.

 

GR. Stiglmayr ist der Meinung, daß die Mitglieder des SVR dann auch weiterhin wieder die Sauna besuchen werden. Die Förderung wird von ihm befürwortet, da die Mitglieder des SVR auf ein Trainingslager im ehemaligen Jugoslawien verzichtet haben.

 

Beschluß:  Abschließend wird über den Antrag Pointl abgestimmt und

           dabei einhellige Zustimmung erreicht.

Über die Wertigkeit des Imkervereines gibt es sicherlich keine Debatte, erklärt GR. Aschauer, und er stellt den Antrag dem Imkerverein Riedau-Zell eine Beihilfe von S 3.ooo,-- zukommen zu lassen.

 

Beschluß:   Es wird dieser Antrag einstimmig angenommen und die

            Beihilfe somit genehmigt.

 

Vom Siedlerverein werden laufend Anschaffung getätigt, erklärt GR. Ortner, um den Mitgliedern einen umfangreichen Service bieten zu können. Er stellt den Antrag, für diesen Vereine eine Beihilfe von S 2.ooo,-- genehmigen zu wollen.

 

 

Beschluß:   Die Förderung des Siedlervereines mit S 2.ooo,-- wird

            einstimmig genehmigt.

 

Zum Ansuchen der Faschingsgilde wird von GV. Murauer noch mitgeteilt, daß es sich hier um einen sehr aktiven Verein handelt, der auch auswärts vertreten ist. Die Ausgaben sind heuer besonders hoch, da verschiedene Einkleidungen notwendig wurden. Er ersucht um eine größere Unterstützung und stellt daher den Antrag, der Faschingsgilde einen Betrag von S 5.ooo,-- genehmigen zu wollen.

 

 

Beschluß:   Es wird dieser Antrag einstimmig angenommen und der

            Betrag von S 5.000,- für 1993 genehmigt.

            Bürgermeister Wieser befürwortet diese Förderung und

            er erklärt dazu, daß diese erhöhte Förderung

            im Nachtragsvoranschlag 1993 geregelt werden soll.

            GV. Weilhartner erklärt, daß er mit diesem Betrag

            einverstanden ist.

 

Vom Vizebürgermeister Wimmer wird beantragt, daß die übrigen Antragsteller keine Förderung bekommen sollen, da es sich hier um auswärtige Vereine und Vereinigungen handelt.

 

 

Beschluß:   Es erfährt dieser Antrag einhellige Zustimmung.

 

 

Der nächste Tagesordnungspunkt wird unter Ausschluß der Öffentlichkeit behandelt. Die anwesenden Zuhörer verlassen den Sitzungssaal.

 

Es wird nun die Öffentlichkeit wieder hergestellt und die Zuhörer in den Sitzungssaal gebeten.

TOP. 8.  Ansuchen um Gewährung einer Beihilfe zum Kulturaustausch

         zwischen Riedau und Marcalo.

Das Ansuchen der Musikkapelle wird vom Bürgermeister wie folgt zur Kenntnis gebracht:

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates!

 

Wie Euch sicher noch in Erinnerung ist, besuchte Riedau voriges Jahr der Kulturverein Marcallo mit Bürgermeister und Anhang.

 

Herr Gemeinderat Reiterer Josef übermittelte uns jetzt eine Einladung der Stadt Marcallo. Unser Verein ist grundsätzlich bereit hier einen Gegenbesuch zu machen.

 

Die Probleme liegen aber im finanziellen Bereich. Die Busfahrt kostet ca. S 3o.ooo,--.

 

Wir wären bereit die begrenzten Mittel des Kameradschaftsausfluges für diesen Kulturaustausch in der Höhe von S 15.ooo,-- zur Verfügung zu stellen.

Sollte die Marktgemeinde Riedau Interesse an einem Gegenbesuch und Kulturaustausch haben, ersuchen wir um Bekanntgabe der Restfinanzierung.

 

Da auch für uns noch Vorbereitungen zu erledigen sind (in Hinblick auf den Folkloreabend), ersuchen wir Euch möglichst bald zu antworten.

 

 

 

Vom Bürgermeister wird dazu noch mitgeteilt, daß er als Bürgermeister eine Einladung für diese kulturelle Veranstaltung erhalten hat. Es handelt sich hier um einen Kulturaustausch von Gemeinde zu Gemeinde und die Mitwirkung der Musikkapelle ist sehr wichtig. Die Busfahrt kostet ca. S 3o.ooo,-- und die Musikkapelle ist bereit als Kameradschaftsausflug einen Betrag von S 15.ooo,-- zur Verfügung zu stellen. S 15.ooo,-- bleiben aber noch offen und über die Zuverfügungstellung dieses Betrages soll nun beraten werden.

 

Vom GV. Murauer wird ein Kulturaustausch als sehr gut bezeichnet, aber er glaubt das der falsche Verein angesucht hat. Die Einladung im Vorjahr erfolgte eindeutig von der ÖVP und nicht von der Gemeinde, daher ist für ihn die ÖVP zuständig. Eine Zustimmung für die Bereitstellung dieser Kosten wird es von ihm daher nicht geben.

 

Auch GV. Weilhartner ist auch dieser Meinung, und er glaubt nicht, daß eine Parteiveranstaltung von der Gemeinde finanziert werden soll. Er erklärt, daß man der Bevölkerung das nicht zumuten kann, daher wird er diese Kostentragung ablehnen.

 

Vizebürgermeister Franz Wimmer erklärt, daß die Veranstaltung im vorigen Jahr von der Partei organisiert wurde, aber im heurigen Jahr die Stadt Marcallo offiziell eingeladen hat. Es wird als Kulturveranstaltung gewertet und es sind auch der Bürgermeister sowie die Gemeinderatsmitglieder zur Teilnahme eingeladen worden. Der Charakter dieser Veranstaltung hat sich eben geändert und die Musikkapelle wird sicherlich für die Marktgemeinde Riedau bei diesem Kulturtreffen Werbung machen.

 

GV. Murauer erklärt nochmals, daß in keiner Gemeinderatssitzung diese Veranstaltungen erwähnt worden ist und er stellt den Antrag um Ablehnung dieses Antrages der Musikkapelle.

 

Beschluß:   Die 8 Mitglieder der SPÖ-Fraktion sowie die 4 Mit

            glieder der FPÖ -

            Fraktion und 5 Mitglieder der ÖVP-Fraktion

            (GR. Köstlinger, GR. Pointl, GR. Berghammer,

            GR. Aschauer und GR. Donnerbauer), stimmen

            diesem Antrag zu.

            Bürgermeister Wieser Otto, GV. Ing. Demmelbauer,

            GR. Kemer, GR. Kopfberger, GR. Stiglmayr, GR.

            Hauer, GR. Dick und Vizebürgermeister Wimmer

            enthalten sich der Stimme.

 

Das Ansuchen der Musikkapelle Riedau ist somit einstimmig abgelehnt.

 

 

TOP. 9. Vergabe einer LAWOG-Wohnung.

Der Bürgermeister bringt die vorliegenden Ansuchen wie folgt zur Kenntnis:

 

Bewerber um diese Wohnung sind:

 

***anonymisiert***

Auch das Schreiben der LAWOG, mit dem die Wohnung vorgestellt wird, bringt der Bürgermeister zur Kenntnis. Es handelt sich um eine Garsonier mit einer Wohnfläche von 22,67 m2.

 

Es wird von GR. Berghammer der Antrag gestellt, diese LAWOG-Wohnung an ***anonymisiert*** zu vergeben.

 

Frau GV. Wolschlager ist der Meinung, daß ***anonymisiert*** geholfen werden soll und die Zuteilung dieser Wohnung von ihr daher sehr befürwortet wird.

 

Auch GV. Weilhartner schließt sich dieser Meinung an.

 

 

Beschluß:   Mit einem einstimmigen Beschluß wird die genannte

            LAWOG-Wohnung ***anonymisiert*** zugesprochen.

 

 

 

TOP. 1o.  Berichtigung des Bildungszuschusses für die politischen

          Parteien.

Bürgermeister Wieser Otto gibt bekannt, wie die Schulungs- bzw. Bildungsbeiträge für die Gemeinderatsmitglieder bzw. für die Mitglieder der einzelnen Parteien, aufgeschlüsselt sind:

 

Schulungsbeitrag         S  89o,-- /Gem.R.      =      22.5oo,--

Bildungszuschuß bisher   S  5oo,-- /Gem.R.      =      12.5oo,--

Änderung                 S   25,-- /Einwohner   =      48.75o,--

 

Gesamtfinanzierung für Parteien:

bisher                   S  35.ooo,--

neu                      S  71.25o,--

Erhöhung                 S  36.25o,--   = 39o %

 

Er erklärt dazu, daß bei der ersten Beschlußfassung ein Mißgeschick passiert ist, da bei der Erhöhung nicht nur der Bildungszuschuß sondern auch der Schulungsbeitrag gemeinsam berechnet wurde. Bei der Erhöhung geht es also nur um den Bildungszuschuß und der soll von S 5oo,-- je Gemeinderat, also gesamt S 12.5oo,--, auf S 25,-- pro Einwohner, also S 48.75o,--, erhöht werden. Der Bürgermeister erklärt, die Erhöhung ist sehr groß, aber die Parteiarbeit ist sehr wichtig und für jeden Bürger notwendig.

 

Von GV. Murauer wird der Antrag gestellt, die Änderung genehmigen zu wollen, und zwar den Bildungszuschuß mit S 25,-- pro Einwohner festzulegen.

 

Von GV. Weilhartner wird erklärt, daß die Erhöhung von ihm letztmalig mitgetragen wird, da er auch bei der letzten Sitzung mitgestimmt hat.

 

Beschluß:   Der Antrag von GV. Murauer wird mit den Stimmen der

            8 Mitglieder der SPÖ, der 13 Mitglieder ÖVP und von

            2 Mitglieder der FPÖ genehmigt.

            Die Gemeinderatsmitglieder Ruhmanseder und Böcklinger

            stimmen dagegen.

 

 

 

TOP. 11.  Allfälliges.

Bürgermeister Wieser Otto bringt das Dankschreiben des KOV zur Kenntnis, mit dem sich der Obmann für die Subvention 1992 bedankt.

 

Das Schreiben der Industrie OÖ., mit dem eine Veranstaltung am o9.o3.1993 in der Fa. Leitz Riedau, angekündigt wird, bringt der Bürgermeister ebenfalls zur Kenntnis.

 

Die Gemeinderäte werden nun vom Bürgermeister über die Besprechung bezüglich des Schulschwimmsportes informiert.

28 Gemeinden wurden dazu eingeladen und waren auch Großteils bei dieser Besprechung anwesend. Auch die Direktoren der Schulen und die Obmänner der Elternvereine waren dazu geladen. Die Betriebskosten die für den Schulschwimmsport anfallen, wurden ihnen bekanntgegeben und auch erklärt, wie es zu diesen Summen gekommen ist. 35 % der Öffnungszeiten werden für den Schulschwimmsport verwendet. Es hat sich gezeigt, daß das Interesse an diesem Schulsport sehr groß ist, aber die S 4o,--/Eintritt und Kind als Betriebskostenersatz wurden nicht akzeptiert.

Der Bürgermeister erklärt, daß er nun eine neue Berechnung durchgeführt hat, bei der er nunmehr 6 Monate herangezogen hat und es ergibt sich somit ein Eintritt pro Kind von S 35,--. Es wird von ihm vorgeschlagen nun eine Variante an die Gemeinden zu senden, mit der ein Betriebskostenbeitrag von S 35,-- bekanntgegeben wird. Der Eintritt für die Kinder soll mit S 1o,-- gleichbleiben und den Rest von S 25,-- sollen die Gemeinden als Betriebskostenbeitrag leisten. Die Aufteilung dieses Eintrittes von S 35,-- soll aber den Gemeinden freigestellt werden. Er will nun die Meinung des Gemeinderates einholen, damit er bescheid weiß, ob sein Vorschlag akzeptiert wird.

 

Von GV. Weilhartner wird erklärt, daß er zwar die S 4o,-- immer vertreten hat, aber eine Möglichkeit sicherlich besteht nur S  35,-- zu verlangen. Auch GV. Murauer schließt sich dieser Meinung an und glaubt, daß S 35,-- gerechtfertigt sind.

 

Der Bürgermeister gibt weiters bekannt, daß vom Bauleiter Ing. Höckner für das Maldsperger-Haus ein Bestandsplan erstellt wurde. Für die Musikschule dürfte das Haus nicht sehr geeignet sein, da die Räume zu viel sind und außerdem die niedrige Raumhöhe ungünstig ist. Für die Gesamtsanierung wurde schätzungsweise eine Summe von S 12 Mio. genannt. Für einen Vortragssaal, der auch vom Kulturverein und anderen Vereinen verwendet werden könnte, müßte nochmals S 3 Mio. gerechnet werden. Der Bauleiter ist der Meinung, daß ein Neubau sicherlich nicht teurer kommen würde und  auf Grund der reduzierten Räume die Betriebskosten niedrig gehalten werden könnten. Vom Bürgermeister wurde der Kulturverein aufgefordert einen Raumbedarf bekanntzugeben. Wenn die bereits bekannten drei Varianten bezüglich des Musikschulbaues vorliegen, dann soll eine eingehende Besprechung in den zuständigen Gremien erfolgen.

 

Von GR. Ruhmanseder wird die Frage gestellt, ob nicht auch andere Gemeinde einbezogen werden sollen, und zwar zur Beratung und auch zur Mitfanzierung.

Der Bürgermeister glaubt, daß das nicht möglich ist, aber beim Kulturverein würden auch die Nachbargemeinden mitfinanzieren.

 

Vom GV. Weilhartner wird die Meinung vertreten, daß es wirtschaftlicher wäre, wenn mehr Gemeinden mit dieser Angelegenheit befaßt werden könnten.

 

Es wird von GV. Murauer erwähnt, daß beim Saunabesuch für Kinder verschiedene Regelungen bestehen. Manchmal werden Kinder unter 14 Jahre in die Sauna mitgenommen und bei einigen wird dies verboten. Er stellt nun die Frage, welche Lösung vorgesehen ist, damit eine einheitliche Vorgangsweise erreicht wird.

 

Laut Auskunft des Amtsleiters wird dies in den Bädern, z.B. Ried i.I. oder Wels, so gehandhabt, daß die Kinder in die Sauna mitgenommen werden dürfen, wobei sie aber den vollen Eintritt zu bezahlen haben.

 

Der Bürgermeister erklärt dazu, daß die Handhabung nach der Badeordnung erfolgt und in dieser Badeordnung ist geregelt, daß Kinder unter 14 Jahren die Sauna nicht besuchen dürfen. Sollten bisher manchmal Kinder in der Sauna gewesen sein, so sind sie sicherlich ohne Kenntnis des Bademeisters in die Sauna mitgenommen worden. Die Sauna soll ein Bereich der Erholung sein und er glaubt nicht, daß Kinder geeignet sind die Ruhe zu gewährleisten. Es ist daher keine Änderung der Badeordnung vorgesehen und damit ist nach wie vor das Verbot des Saunabesuches für Kinder bis 14 Jahren gültig.

 

Vom GR. Ruhmanseder wird erwähnt, daß der Aufenthaltsraum der Sauna sehr kahl ist. Es wäre günstig wenn einige Bilder oder Einrichtungsgegenstände den Raum wohnlicher gestalten könnten.

 

GR. Kopfberger gibt bekannt, daß sie einen Kurs absolviert hat, mit dem ihr nun die Möglichkeit gegeben ist, Gymnastikstunden mit älteren Menschen abzuhalten.

 

Von GR. Leitner wird mitgeteilt, daß im alten Kino-Gebäude die Dachrinnen kaputt sind und die Abwässer daher zum Anwesen Wagner  abgeleitet werden.

 

 

 


Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 15.12.1992 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21.37 Uhr.

 

 

 

 

...............................    ...............................

        (Vorsitzender)                       (Gemeinderat)

 

 

 

...............................    ...............................

       (Schriftführer)                       (Gemeinderat)

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiemit, daß gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.

 

 

                                   Der Vorsitzende: