Lfd.Nr.10 Jahr 1992

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 30. Juli 1992.

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

Anwesende:

 

o1. Bürgermeister Wieser Otto als Vorsitzender

o2. GV. Gahleitner Peter     14. GR. Leitner Johannes

o3  GR. Aschauer Herbert     15. GR. Ruhmanseder Heinrich

o4. GR. Kopfberger Elfriede* 16.

o5. GR. Stiglmayr Franz 17.

o6. GR. Dick Hermann    18.

o7. GR. Berghammer Gerhard   19.

o8. GR. Pointl Helmut   2o.

o9. GR. Reiterer Josef  21.

1o. GV. Murauer Maximilian   22.

11. GR. Kaufmann Josef  23.

12. GR. Schabetsberger Franz 24.

13. GR. Hosner Rudolf   25.                     *verspätet

Ersatzmitglieder:

GR. Ing. Riegel Walter       für         Vizebgm. Franz Wimmer

GR. Hauer Friedrich           für       GR. Donnerbauer Johannes

GR. Waldenberger Klaus        für       GR. Schärfl Michael

GR. Vorhauer Rudolf           für       GV. Wolschlager Anna

GR. Kaufmann Christine        für       GR. Ortner Günter

GR. Scherfler Hermann         für       GR. Weiretmaier Maria Anna

GR. Goldberger Anton          für       GR. Hintermayr Ernst

GR. Grafendorfer Markus       für       GR. Böcklinger Herbert

GR. Lindinger Paula           für       GV. Weilhartner Gottfried

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. GUMPINGER Adolf.

Fachkundige Personen (66 Abs. 2 OÖ. GemO.199o):

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen ( 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 199o):

 

Es fehlen:

 

entschuldigt:                         

Vizebgm. Franz Wimmer                 Hintermayr Ernst

Donnerbauer Johannes                  Böcklinger Herbert

Schärfl Michael                       Weilhartner Gottfried

Wolschlager Anna                    

Ortner Günter                         unentschuldigt:

Weiretmaier Maria Anna                Ing. Walther Riegel

 

Der Schriftführer ( 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 199o): Gem.Sekr. Gumpinger Adolf.


Der Vorsitzende eröffnet um 19.oo Uhr die Sitzung und stellt fest, daß

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

   einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnach-

   weisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht

   schriftlich am  22.07.1992   unter Bekanntgabe der Tagesordnung

   erfolgt ist;

   die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am

   gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlußfähigkeit gegeben ist;

d) daß die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 14.07.

   1992 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Ge-

   meindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung

   zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift

   bis zum Sitzungsschluß Einwendungen eingebracht werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

 

Vom Bürgermeister werden die entschuldigten Gemeinderatsmitglieder und Ersatzmitglieder bekanntgegeben. Die Ersatzmitglieder Scherfler Hermann, Goldberger Anton und Lindinger Paula werden vor Beginn der Sitzung angelobt.  Herr Ing. Walther Riegel fehlt als Ersatzmitglied unentschuldigt und Frau GR. Kopfberger erscheint vor Behandlung des TOP 5.).

 

Bürgermeister Wieser teilt mit, daß zwei Dringlichkeitsanträge von ihm eingereicht werden:

1."Behandlung des Ansuchens der Unimarkt Handeslges.m.b.H. bezüg-

   lich Benützung eines öffentlichen Grundstreifens für die

   Errichtung eines Kundenparkplatzes beim neuen Unimarktgebäude

   Riedau."

2."Zurverfügungstellung des Grundstückes Nr. 713/1 KG. Vormarkt-

   Riedau mit einem Ausmaß von rund 4.400 m2 an die ISG Ried/I.

   zur Errichtung von 18 Mietwohnungen."

 

Vom Bürgermeister wird dazu mitgeteilt, daß bei Erstellung der Einladung für diese Gemeinderatssitzung die beiden Ansuchen noch

nicht vorgelagen. Da auf Grund der Sommerpause bis zur nächsten Gemeinderatssitzung ein längerer Zeitraum verstreichen wird, sind die beiden Dringlichkeitsanträge von ihm eingereicht worden.

 

Über den 1. Dringlichkeitsantrag des Bürgermeisters wird nun angestimmt.

Beschluß: Alle anwesenden Mitglieder des Gemeinderates stimmen

          diesem Antrag zu.

Es erfolgt daraufhin die Abstimmung über den 2. Dringlichkeitsan-trag.

Beschluß: Es wird ebenfalls einhellige Zustimmung erzielt.

Die beiden Dringlichkeitsanträge werden daher am Ende der Tagesordnung behandelt.

 

 

 

Tagesordnung:

 

 

1.  Transport der Kindergartenkinder; Vertragsänderung.

2.  Freifahrten für Kindergartenkinder aus fremden Gemeinden.

3.  Finanzierungsplan für Straßenbauten 1992.

4.  Gratiskopien für Vereine; Festlegung der Anzahl.

5.  Badsanierung; Pflanzenlieferung und Bepflanzung.

6.  Anliegerbeitrag; Einspruch der Volksbank Grieskirchen.

7.  Auftragserteilung zur Erstellung eines Konzeptes zur In-

    standhaltung der Kanalanlagen; Beratung.

8.  Bebauungsplan Berg; Beschlußfassung bezüglich Abänderung.

9.  Bericht vom Obmann des Umweltausschusses.

10. Behandlung eines Ansuchens um Gewährung einer Beihilfe zur

    Betriebsgründung.

11. Subventionsansuchen - Behandlung.

12. Genehmigung von zwei Mietverträgen für Gemeindewohnungen

    in Pomedt 3.

13. Ausflug der Gemeindebediensteten, Festlegung des Beitrages.

14. Dienstbetriebsordnung für das Gemeindeamt.

15. Leasingvertrag zum Ankauf eines Kopiergerätes für die

    Hauptschule.

16. Mietvertrag mit der GEMDAT für PC-Lohnprogramm und Meldewesen.

17. Facharbeiterzulage für Gemeindearbeiter; genereller Beschluß.

18. 1. Dringlichkeitsantrag:

    Behandlung des Ansuchens der Unimarkt Handelsges.mbH. bezüg-

    lich Benützung eines öffentlichen Grundstreifens für die

    Errichtung eines Kundenparkplatzes beim neuen Unimarkt Riedau.

19. 22.Dringlichkeitsantrag:

    Zurverfügungstellung des Grundstückes Nr. 713/1 KG. Vormarkt-

    Riedau mit einem Ausmaß von 4400 m2 an die ISG Ried/Innkreis

    zur Errichtung von 18 Mietwohnungen.

20. Allfälliges.


1. Transport der Kindergartenkinder; Vertragsänderung.

 

 

Der Bürgermeister gibt bekannt, daß der Vertrag bezüglich Beförderung der Kindergartenkinder in den Kindergarten Riedau von einem Bediensteten des Amtes der OÖ. Landesregierung überprüft wurde. Dabei wurde festgestellt, daß eine Änderung des Vertrages, welcher bereits im Jahre 1984 mit dem Unternehmer Stiglmayr Franz, Riedau, Pomedt 66, abgeschlossen wurde, notwendig ist.

Im Punkt 1. des Vertrages wird auf Richtlinien der OÖ. Landesregierung hingewiesen, die nicht mehr gültig sind. Weiters stimmen die im Punkt 6. festgehaltenen Kosten nicht mehr. Laut Richtlinien des Amtes der OÖ. Landesregierung bezüglich Schülerbeförderungen beträgt das Kilometergeld zur Zeit S 9,60.

In diesem Vertrag wurde aber auch vereinbart, daß die Begleitper-sonen von der Gemeinde bezahlt werden und für diese wird, so wie dies bereits im Jahre 1984 festgelegt wurde, ein Kilometergeld von S 2,10 zusätzlich bezahlt. Der geänderte Vertrag wird vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht.

 

Vom GV. Gahleitner wird erklärt, daß diese Vertragsänderung erforderlich ist, um den Transport der Kindergartenkinder für die Zukunft wieder zu sichern. Es wird von ihm der Antrag gestellt, den vom Bürgermeister zur Kenntnis gebrachten Vertrag mit dem Unternehmer Franz Stiglmayr, Riedau, Pomedt 66, genehmigen zu wollen.

 

Vom GR. Ruhmanseder wird die Frage gestellt, ob die Kosten für die Begleitpersonen sich auch geändert haben. Vom GR. Stiglmayr wird dazu erklärt, daß bei diesen Kosten keine Erhöhung notwendig ist.

Vom GV. Murauer wird noch darauf hingewiesen, daß die Kosten für die Begleitperson nicht mit dem Kilometergeld zu verknüpfen sind.

 

Beschluß: Über den Antrag Gahleitner wird abgestimmt und der

          Vertrag für den Transport der Kindergartenkinder für den

          Kindergarten Riedau mit Herrn Franz Stiglmayr, Riedau,

          Pomedt 66, und der Marktgemeinde Riedau einstimmig

          genehmigt. GR. Stiglmayr Franz erklärt sich bei der Ab-

          stimmung für befangen.

 

 

 

TOP. 2.) Freifahrten für Kindergartenkinder aus fremden Gemeinden.

 

 

Es wird vom Vorsitzenden mitgeteilt, daß zur Zeit zwei Kinder aus der Gemeinde Taiskirchen in den Kindergarten Riedau transportiert werden. Es stellt sich nun die Frage, ob auch in Zukunft Kinder aus fremden Gemeinden zum Kindergarten Riedau transportiert werden können und der Anteil des Gemeindebeitrages für diese Freifahrten von der Gemeinde Riedau bezahlt werden. Die Eltern dieser Kinder haben erklärt, daß sie ihre Kinder auch in die Volksschule Riedau senden wollen.

Der Bürgermeister glaubt, daß dies sicherlich ein Vorteil für den Kindergarten und auch für die Volksschule Riedau sein wird.

 

Nach der anschließenden Beratung wird vom GV. Murauer der Antrag gestellt, die Kosten der Gemeinde für die Kindergartenfreifahrten für Kinder aus fremden Gemeinden weiterhin zu übernehmen.

 

Beschluß: Dieser Antrag wird von allen anwesenden Gemeinderatsmit-

          gliedern angenommen und ist somit genehmigt.

 

 

 

 

TOP. 3.) Finanzierungsplan für Straßenbauten 1992.

 

Es erklärt der Vorsitzende, daß im vergangenem Jahr wieder um Bedarfszuweisungsmittel für den Siedlungsstraßenausbau angesucht wurde. Vom Amt der OÖ. Landesregierung, Abt. Gemeinden, wurde nun mitgeteilt, daß für dieses Jahr wiederum S 200.000,-- zur Verfügung gestellt werden können, es ist aber erforderlich, einen Finanzierungsplan gemäß der Aufstellung des Amtes der OÖ. Landesregierung zu beschließen. Die ursprüngliche Finanzierung wurde 1988 festgelegt und stimmt mit der jetzigen nicht mehr überein, erklärt der Bürgermeister. In den einzelnen Jahren haben sich durch die Notwendigkeit von verschiedenen Straßenbauten Verschiebungen ergeben. Auch im Voranschlag für dieses Jahr sind Mittel vorgesehen, die nicht mit dem Finanzierungsplan des Landes übereinstimmen. Es ist aber möglich, in den kommenden Jahren wiederum eine Anpassung durchzuführen.

Vom Bürgermeister wird nun der vorliegende Finanzierungsplan wie folgt zur Kenntnis gebracht:

 

Finanzierungsplan

für den Bau von Siedlungsstraßen

 

Bezeichnung der          I. BA          II. BA              Gesamt

Finanzierungsmittel     1988-91          1992

Anteilsbetr.o.H.         1,410            800               2,210

I-Beitrag                  708            300               1,008

Landeszuschuß              550            200                 750

Bedarfszuweisung           600            200                 800

Summe:                   3,268          1,500               4,768

 

 

Auch vom GV. Murauer wird erklärt, daß bereits der Voranschlag 1992 mit dieser Finanzierungsdarstellung nicht übereinstimmt. Der Straßenbau ist aber ohne Mittel des Landes sicherlich nicht möglich und es wird von ihm die Genehmigung des Finanzierungsplanes befürwortet.

 

Vom Bürgermeister wird abschließend der Antrag gestellt, den bereits zur Kenntnis gebrachten Finanzierungsplan genehmigen zu wollen.

 

Beschluß: Dieser Finanzierungsplan wird genehmigt, da alle

          anwesenden Gemeinderatsmitglieder dem Antrag des Bür-

          germeisters zustimmen.

 

 

 

TOP. 4.) Gratiskopien für Vereine; Festsetzung der Anzahl.

 

Für die örtlichen Vereine wurden bereits laufend Gratiskopien erstellt, gibt Bürgermeister Wieser bekannt. Es ist nun so, daß bei der Überprüfung durch das Land festgestellt wurde, daß einzelne Vereine eine sehr hohe Anzahl von Gratiskopien erhalten haben. Er glaubt, daß deshalb eine Grenze festgelegt werden soll und bei Überschreitung  müssen dann die Kopien von den Vereinen bezahlt werden. Die Anzahl der im Jahre 1992 erstellten Gratiskopien für die einzelnen Vereine werden von ihm zur Kenntnis gebracht:

Kopien Jänner bis Mitte Juli 1992:

Österr. Dobermannclub         26

Schachverein                 170

Freiwillige Feuerwehr        214

Musikkapelle                 420

Alpenverein                   60

KOV                           25

Siedlerverein                562

Union                        409

Kulturverein                 308

Kirchenchor                   30

Seniorenbund                  50

Seniorenring FPÖ               2

Fotoclub                      80

Ortsbäurin                    95

Pferdesportverein            558

Turnverein                    20

Freiwillige Sozialdienstgr.  755

Rotes Kreuz                   48

Kindergarten                 978

 

Der Bürgermeister glaubt, daß für den Kindergarten, für die Freiwillige Sozialdienstgruppe, für das Rote Kreuz sowie für die Freiwillige Feuerwehr keine Begrenzung der Gratiskopien notwendig ist.

 

GR. Hosner ist der Meinung, daß mit 700 Freikopien für jeden Verein die Möglichkeit einer Postwurfsendung und noch einiger sonstiger Kopien gegeben wäre. Wenn weitere Kopien benötigt werden, sollen diese mit dem normalen Preis bezahlt werden. Es wird von ihm der Antrag gestellt, für die örtlichen Vereine jährlich 700 Gratiskopien genehmigen zu wollen. Die vom Bürgermeister bereits genannten Organisationen wie die Freiwillige Sozialdienstgruppe, der Kindergarten, das Rote Kreuz und die Freiwillige Feuerwehr sollen die benötigten Kopien unbegrenzt frei bekommen.

 

Es wird noch über diese Angelegenheit beraten und GR. Ruhmanseder ist der Meinung, daß die Grenze bei 1.000 Stück gerechtfertigt wäre. GV. Ing. Demmelbauer glaubt , daß eventuell zwischen den Vereinen Unterschiede gemacht werden sollen wie z.B. für die Musik, die Kopien für die Vervollständigung von Musikstücken benötigt.

 

Beschluß: Über den Antrag von Herrn GR. Hosner wird abschließend

          abgestimmt und dabei einstimmig sein Antrag genehmigt.

          Für die örtlichen Vereine können daher vom Gemeindeamt     

           700 Stück Gratiskopien angefertigt werden.

 

 

 

TOP. 5.) Badsanierung; Pflanzenlieferung und Bepflanzung.

 

 

Bei der Badsanierung wurde es notwendig, erklärt der Bürgermeister, daß einige Pflanzenlieferungen bzw. Bepflanzungen durchgeführt wurden. Es wurden Blumentröge aufgestellt, die als Ersatz eines Geländers dienen. Die Bepflanzung bzw. die Pflanzenlieferung wurde von der Baumschule Norbert Stöckl durchgeführt. Die Gesamtkosten betragen S 12.262,--.

 

Bei der anschließenden Beratung erklärt GR. Ruhmanseder, daß die aufgestellten Tröge und die Bepflanzung sehr gut aussieht und er stellt den Antrag, diese Pflanzenlieferung bzw. Bepflanzung der Fa. Norbert Stöckl Zell an der Pram zu übertragen.

 

Beschluß: Bei der anschließenden Abstimmung wird dieser Antrag

          von den Mitgliedern der ÖVP und der FPÖ angenommen. Die

          Mitglieder der SPÖ-Fraktion stimmen dagegen.

 

Es erklärt dazu GV. Murauer, daß diese Kosten in der Kostenschätzung nicht enthalten sind und seine Fraktion daher diesem Antrag nicht zustimmen konnte.

 

 

 

TOP. 6.) Anliegerbeitrag; Einspruch der Volksbank Grieskirchen.

 

Vom Bürgermeister wird mitgeteilt, daß die Volksbank Grieskirchen von der Marktgemeinde Riedau eine Vorschreibung bezüglich Fahrbahnkostenbeitrag bekommen hat. Die Volksbank hat mit Schreiben vom 30.3.1992 gegen diesen Bescheid der Marktgemeinde Riedau, Zl. 612-1992-Pi, Einspruch erhoben. Dieser Einspruch wird vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht, in dem als Begründung erwähnt wird, daß die Liegenschaft Pomedt Nr.67 mit der Absicht gesteigert wurde, diese ehest möglich wieder weiter zu veräußern. Nachdem diese Veräußerung bereits erfolgt ist, wurde die Volksbank Grieskirchen nicht hypothekarischer Eigentümer. Vom Vorsitzenden wird dazu noch mitgeteilt, daß bei einer Zwangsversteigerung dies keine Rolle spielt und daher die Vorschreibung richtig war.

 

Es wird über diese Angelegenheit beraten und vom GV. Murauer der Antrag gestellt, daß der Bescheid des Bürgermeister vom 9.3.1992 vom Gemeinderat bestätigt werden soll. Als Begründung wird angeführt, daß die Volksbank Grieskirchen durch die Zwangsversteigerung zum Zeitpunkt des Zuschlages (3.4.1991)  außerbücherlicher Eigentümer wurde ( 237 Abs. 1 EO). Wer Eigentümer ist, bestimmt sich nach dem Zivilrecht (VwGH vom 20.1.1981, Zl. 05/1389/80). Die Käufer Racim Orsin und Arslan Salih werden erst durch Eintrag in das Grundbuch Eigentümer ( 431 ABGB) und diese Eintragung ist bisher noch nicht erfolgt.

 

Beschluß: Dieser Antrag vom GV. Murauer wird angenommen und der

          Einspruch der Volksbank Grieskirchen vom 30.3.1992 somit

          abgelehnt. Bürgermeister Wieser Otto erklärt sich bei

          dieser Abstimmung für befangen.

TOP. 7.) Auftragserteilung zur Erstellung eines Konzeptes zur

         Instandhaltung der Kanalanlagen; Beratung.

 

 

 

Vom Bürgermeister Wieser Otto wird mitgeteilt, daß es lt. Erlaß des Amtes der OÖ. Landesregierung erforderlich ist, für die Instandhaltung von Abwasserentsorgungsanlagen ein Konzept durch einen Zivilingenieur erstellen zu lassen. Bereits im vergangenem Jahr wurde die Gemeinde aufgefordert einen Auftrag zu erteilen und diese Auftragsbestätigung wäre bereits bis 31.10.1991 vorzulegen gewesen. Der Bürgermeister glaubt nun, daß durch den Bauleiter Dipl.Ing. König vor Erteilung des Auftrages eine Kostenschätzung vorgelegt werden soll. Bei Vorlage dieses Kostenvoranschlages soll dann der Gemeinderat nochmals mit dieser Angelegenheit befaßt werden und dann über die Auftragserteilung entscheiden.

 

Vom GV. Murauer wird die Meinung vertreten, daß der Bauleiter Dipl.Ing. König mit dieser Angelegenheit befaßt werden soll, da dieser ja die Kanalisationsanlagen in Riedau bestens kennt. Bei der anschließenden Beratung konnte festgestellt werden, daß alle anwesenden Mitglieder des Gemeinderates mit dieser Lösung einverstanden sind.

 

 

 

TOP. 8.) Bebauungsplan Berg; Beschlußfassung bezüglich Abänderung

 

 

Vom Vorsitzenden wird mitgeteilt, daß Herr Mag. Werner Steinecker aus Linz angesucht hat, die Baufluchtlinie beim Bebauungsplan Berg, in dem sich seine Bauparzelle befindet, zu ändern. Dieses Ansuchen wird von ihm zur Kenntnis gebracht und anhand des Bebauungsplanes die gewünschte Änderung genau erklärt. Bei den nördlichen Bauparzellen des Bebauungsplanes Berg sind die Abstände von der Baufluchtlinie bis zur Grundgrenze zw. 10 und 14 m festgelegt. Bei einer bereits bebauten angrenzenden Parzelle ist ein Abstand von 4 m festgelegt. Es wäre also ohne weiteres möglich, die Baufluchtlinien in Richtung Grundgrenze zu verlegen. Die Änderung eines Bebauungsplanes wurde bereits einmal durchgeführt und zwar im Bereich Schwaben.

 

Nach eingehender Beratung wird vom Bürgermeister der Antrag gestellt, den Bebauungsplan Berg vom 21.9.1984 dahingehend abzuändern, daß die Baufluchtlinie bei den nördlichen Parzellen auf 5 m von der Grundgrenze entfernt festgelegt wird.

 

Beschluß: Es wird dieser Antrag einstimmig angenommen und somit

          kann das Verfahren nach dem RaumOG eingeleitet werden.

          GV. Murauer erklärt noch, daß auch die anschließende

          mittlere Parzelle angeglichen werden soll und außerdem

          die angrenzenden Grundbesitzer von dieser Änderung

          informiert werden sollen.

 

 

 

 

TOP. 9.) Bericht vom Obmann des Umweltausschusses.

 

 

Der Obmann des Umweltausschusses Herr Ing. Demmelbauer berichtet, daß am 21.7.1992 eine Sitzung stattgefunden hat. Bei dieser Sitzung wurde über die Änderung der Müllabfuhr berichtet. Rund   15 % nehmen die 4wöchentliche Müllabfuhr jetzt in Anspruch. Das bedeutet, daß 91 Mülltonnen von insgesamt 613 nun von zweiwöchentlich auf vierwöchentlich umgestellt wurden. Es ist aber auch bekannt, daß diese Aktion zu wenig bekannt war, es werden sicherlich bis zum nächsten Halbjahr noch mehr Gemeindebürger von dieser Umstellung Gebrauch machen.

 

Beim zweiten TOP. wurden die Mitglieder über die Tagung des Bezirksabfallverbandes informiert. Der Obmann dieses Verbandes hat zu einer Tagung eingeladen und zwar um  vom Konzept des Bezirkes zu informieren. Es wurde dabei festgehalten, daß sich die Gemeinden auch an dieses Konzept halten sollen und die Müllbeseitigung soll auf dieses Konzept aufgebaut werden. Bezüglich einer Abfallsammelinsel wurde die Anfrage an den Bezirksobmann gestellt und der teilte mit, daß in dieser Richtung noch nichts entschieden ist. Obmann Ing. Demmelbauer erklärt aber, daß er erfahren hat, daß in der Gemeinde Zell/Pram bereits Vorkehrungen diesbezüglich getroffen werden. Gesprochen wurde auch über die Müllvermeidung und auch darüber, daß im Herbst ein Konzept entwickelt werden soll, wie eine Müllvermeidung und Mülltrennung auch mit den Geschäftsführern der Betriebe in Riedau erreicht werden kann. Auch der Besuch von Umweltkursen wurde erwähnt, dabei wurde aber bemängelt, daß die Kosten dafür zu hoch sind.

 

Besprochen wurde auch die Erstellung eines Energiekonzeptes für die Marktgemeinde Riedau, erklärt der Obmann. Er glaubt, daß Erdgas eventuell in zwei bis drei Jahren zur Verfügung stehen könnte, es wäre aber auch möglich, einen anderen Weg einzuschlagen. In Raab wird z.B. eine Fernwärmeversorgung mit Biowärme errichtet. Für die Dauer wird nun entscheidend sein, ob Erdgas zur Verfügung steht oder ob mit Biowärme die Wärmeversorgung möglich wäre. Es soll ein Grundkonzept erstellt werden und zwar wäre dies möglich vom OÖ. Energiesparverband. Es handelt sich hier um eine Vorstudie und es wird bei einer der nächsten Gemeinderatssitzungen der Gemeinderat mit dieser Angelegenheit befaßt werden. Es wäre nämlich erforderlich, daß dazu ein Beschluß gefaßt wird, um den Energiesparverband den Auftrag zur Erstellung eines solchen Konzeptes zu erteilen. Die Kosten für dieses Konzept belaufen sich auf ca. 6.000,--S.

Beraten wurde auch bezüglich Abhaltung eines Gemeindeenergiebe-ratungstages. Vom OÖ. Energiesparverband werden nämlich solche Gemeindetage angeboten. Bei der Beratung wurde aber die Meinung vertreten, daß zuerst das Energiekonzept erstellt werden soll und erst anschließend ist es sinnvoll, einen Gemeindeenergie-beratungstag abzuhalten.

Nach Beendigung der Sitzung wurde vom GV. Murauer der Vorschlag gemacht, die Liegenschaft Kroiß in Ottenedt zu besichtigen. Die Mitglieder des Umweltausschusses haben sich anschließend zu dieser Liegenschaft begeben und festgestellt, daß dort alle möglichen Müllablagerungen vorhanden sind. Der Obmann hat sich zu einem späteren Zeitpunkt nochmals informiert und feststellen müssen, daß ein Teil dieses Mülls in der Zwischenzeit weggeräumt wurde.

 

 

Bürgermeister Wieser bedankt sich beim Obmann Ing. Demmelbauer und erklärt, daß die Erstellung eines Konzeptes für die Gemeinde Riedau bezüglich Energiesparen sicherlich günstig wäre. Die Angelegenheit bei der Liegenschaft Kroiß ist ja bereits seit längerer Zeit bekannt und auch er war bereits beim Besitzer und hat ihn zur Räumung aufgefordert.

 

 

 

TOP. 10.) Behandlung eines Ansuchens um Gewährung einer Beihilfe

          zur Betriebsgründung.

 

 

Von Herrn Stefan Haderer aus Neumarkt, Besitzer der Konditorei-, Cafe- und Bäckereifiliale in Riedau, liegt ein Ansuchen um Gewährung einer Beihilfe vor. Dieses Ansuchen wird vom Bürgermeister vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Der Antragsteller hat mit Belegen nachgewiesen, daß er für die Geschäftslokaleröffnung Kosten in Höhe von S 316.000,-- aufgewendet hat. In diesem Jahr, erklärt der Bürgermeister, ist lt. Voranschlag nur mehr eine Summe von S 4.000,-- vorhanden. Ohne Aufstockung dieser Haushaltsstelle ist es also nicht möglich, eine größere Beihilfe zu gewähren. Ab Jänner 1993 wäre es möglich auf Steuern zu verzichten und zwar ein Jahr auf die Getränke- und Lohnsummensteuer. Es könnten also diese Summen rückvergütet und als Betriebsförderung gewährt werden.

 

GV. Ruhmanseder ist der Meinung, daß dann, wenn auf Steuern verzichtet werden soll, auch die Arbeitsplätze in die Überlegung mit einbezogen werden sollen. Der Bürgermeister erklärt, daß jedes Ansuchen individuell behandelt wird und somit kann auf die Kriterien von jedem Betrieb eingegangen werden.

Vom GV. Gahleitner wird die Meinung vertreten, daß nicht nur die Arbeitsplätze in Erwägung gezogen werden sollen, sondern es soll auch geprüft werden, ob ein Betrieb für unsere Gemeinde überhaupt notwendig ist.

 

Eine Förderung wird vom GR. Schabetsberger befürwortet, aber diese Förderung wird gegenüber anderen Betrieben zu gering ausfallen. Es wird über diese Angelegenheit noch eingehend beraten und GR. Pointl ist der Meinung, daß die Höhe der Förderung erst nächstes Jahr festgelegt werden soll.

 

Abschließend wird vom Bürgermeister der Antrag gestellt, Herrn Stefan Haderer für die Eröffnung des Betriebes in Riedau eine Betriebsförderung zu gewähren, indem ab Eröffnung des Betriebes bis 31.12.1993 die Getränkesteuer sowie die Lohnsummensteuer rückvergütet wird. Die Förderung des Betriebes wird mit einer Summe von S 20.000,-- limitiert.

 

Beschluß: Diese Betriebsförderung für die Koditorei-Cafe-Bäckerei           

          Stefan Haderer wird mit Zustimmung aller Gemeinderats-

          mitglieder einstimmig genehmigt.

 

 

 

TOP. 11.) Subventionsansuchen.

 

Es gibt der Bürgermeister bekannt, daß einige Subventionsansuchen vorliegen. Es werden diese von ihm bekanntgegeben und zwar ersucht die Hochschülerschaft an der Johannes Kepler Universität Linz um eine Subvention für den Mensaverein, der OÖ. Landestierschutzverein und Verein für Naturschutz ersucht um eine Subvention, weiters liegt ein Ansuchen des Elternvereines der Handelsschule und der Handelsakademie Schärding vor, die ebenfalls um eine Unterstützung ansuchen. Weitere Ansuchen werden von ihm bekanntgegeben und zwar unter dem Titel "Bauern helfen Bauern" ersucht eine Gemeinschaftsaktion OÖ. Genossenschaftsverbände um finanzielle Unterstützung, auch die Caritas ersucht um eine Spende und zwar für den "Kontinent der Unterdrückten".

Über diese Ansuchen wird beraten und GV. Murauer erklärt, daß es sich hier um ausschließlich auswärtige Organisationen und Vereine handelt und die sind, so wie bisher, abzulehnen. Es  wird von ihm der Antrag gestellt, die vom Bürgermeister bekanntgegebenen Subventionsansuchen abzulehnen.

 

Beschluß: Dieser Antrag wird einhellig angenommen und die Sub-

          ventionsansuchen werden alle abgelehnt.

 

 

 

 

TOP. 12.) Genehmigung von zwei Mietverträgen für Gemeinde-

          wohnungen in Pomedt 3.

  

 

Der Bürgermeister gibt bekannt, daß bei der letzten Sitzung zwei Gemeindewohnungen vergeben wurden. Es ist nun erforderlich, für diese neuen Mieter Mietverträge abzuschließen. Die im Entwurf vorliegenden Mietverträge und zwar abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde Riedau und der Mieterin ***anonymisiert*** sowie mit den Mietern ***anonymisiert*** werden vom Bürgermeister mit den Punkten I. bis XVI. zur Kenntnis gebracht. Es wird darin festgehalten, der Hauptmietzins wertgesichert ist. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex I 1958 oder ein an seine Stelle tretender Index. Der Antrag, diese beiden Mietverträge, so wie sie zur Kenntnis gebracht wurden, zu genehmigen, wird vom GV. Murauer gestellt.

 

Beschluß: Es erhält dieser Antrag einhellige Zustimmung und

          die beiden genannten Mietverträge wurden somit

          genehmigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

TOP. 13.) Ausflug der Gemeindebediensteten, Festlegung des

          Beitrages.

 

 

 

Bezüglich Ausflug der Gemeindebediensteten wird vom Vorsitzenden mitgeteilt, daß dafür im Voranschlag S 20.000,-- vorgesehen sind. Für einen Zweitagesausflug sind bereits Fahrkosten von ca.        S 17.000,-- erforderlich und es wird bei Bezahlung dieser Kosten nur mehr ein geringer Betrag zur Verfügung stehen.

 

Vom GV. Gahleitner wird erwähnt, daß die Fahrkosten übernommen werden sollen und die restlichen Kosten noch für Übernachtungen, soweit dies möglich ist, Verwendung finden sollen. Die mitfahrenden Ehepartner müssen alle Kosten selbst übernehmen.

 

Über diese Kostenzurverfügungstellung wird noch beraten und GR. Ruhmanseder ist der Meinung, daß die Fahrtkosten plus Zuschläge übernommen werden sollen und für den Ausflug ein Arbeitstag zur Verfügung gestellt wird.

Bei der anschließenden Diskussion wird noch geklärt, ob die mitreisenden Ehepartner sich bei den Fahrtkosten beteiligen sollen, obwohl die Kosten durch ihre Teilnahme nicht erhöht werden. Abschließend wird doch die Meinung vertreten, daß die Fahrtkosten aus den zur Verfügung stehenden Mitteln bezahlt werden sollen und die noch verbleibende Summe für die Bediensteten verwendet wird.

 

Bürgermeister Wieser Otto ist der Meinung, daß die mitfahrenden Ehepartner sich anteilsmäßig an den Fahrtkosten beteiligen sollten. Er erklärt ausdrücklich, daß bei der Vorgangsweise, wie sie bei der Besprechung vereinbart wurde, die Fahrtkosten zur Gänze von der Gemeinde zu übernemen, rechtlich nichts passieren darf.

 

Abschließend wird nun vom GV. Gahleitner der Antrag gestellt, die S 20.000,--, welche im Voranschlag vorgesehen sind, für den Ausflug der Gemeindebediensteten zur Verfügung zu stellen. Es werden die Fahrkosten übernommen und der restliche Betrag soll ausschließlich für die Bediensteten verwendet werden. Die mitfahrenden Ehepartner haben außen den Fahrtkosten alle Ausgaben selber zu tragen.

 

Beschluß: Diesem Antrag stimmen alle Gemeinderatsmitglieder zu,

          nur GR. Grafendorfer stimmt dagegen.

          Der Antrag ist somit angenommen.

 

 

 

 

 

TOP. 14.) Dienstbetriebsordnung für das Gemeindeamt.

 

 

 

Es wird vom Vorsitzenden mitgeteilt, daß bei der Überprüfung festgestellt wurde, daß für das Gemeindeamt eine neue Dienstbe-triebsordnung zu beschließen ist. Die vom Gemeindebund in ihrer Schriftenreihe aufgelegten Dienstbetriebsordnung wurde in der Zwischenzeit besorgt und liegt nun zur Beschlußfassung vor. Die Dienstbetriebsordnung wird vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht und sie umfaßt die  1 bis 51. In diesen Paragraphen wird die Ordnung des inneren Dienstes im Gemeindeamt genau geregelt. Diese Verordnung tritt mit dem auf dem Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.

 

Nach Kenntnisnahme  wird vom GV. Murauer der Antrag gestellt, die Dienstbetriebsordnung für die Marktgemeinde Riedau in der vorliegenden Form genehmigen zu wollen.

 

Beschluß: Einstimmig wird die Dienstbetriebsordnung des Markt-

          gemeindeamtes Riedau lt. Beilage beschlossen.

 

 

 

 

TOP. 15.) Leasingvertrag zum Ankauf eines Kopiergerätes für die

          Hauptschule.

 

 

 

Vom Bürgermeister wird mitgeteilt, daß in der Hauptschule das Kopiergerät auszutauschen wäre. Das jetzige Kopiergerät wurde seinerzeit vom Gemeindeamt  zur Hauptschule gegeben und ist jetzt  veraltert. Es gibt ab dem Jahr 1993 keine Bestandteile mehr dafür und es ist daher ab diesem Zeitpunkt eine größere Reparatur nicht mehr möglich. Es handelt sich um ein Gerät der Fa. Minolta aus Linz und es wurde eine Reparatur durchgeführt mit einem Kostenaufwand von rund S 11.000,--. Bei Ankauf eines neuen Kopiergerätes würden diese Reparaturkosten gutgeschrieben.

Es wurde ein Leasingvertrag vorbereitet, der nun vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht wird. Die Anschaffungskosten betragen       S 42.675,-- excl. MWSt. Der mtl. Leasingbetrag beträgt S 1.404,-- incl. MWSt. Es handelt sich um das Kopiergerät der Fa. Minolta

EP 4210. Die Vertragsdauer beträgt 48 Monate.

 

Bei der anschließenden Beratung erklärt GR. Ruhmanseder, daß das bisherige Kopiergerät, das ebenfalls ein Gerät der Fa. Minolta ist, sehr gut funktioniert hat, aber nun veraltert ist.

 

Vom GV. Murauer wird erwähnt, daß vor Durchführung einer so großen Reparatur sich Gedanken über den Austausch eines solchen Gerätes gemacht werden sollen. Dazu erklärt der Bürgermeister, daß der Techniker verpflichtet gewesen wäre, vor Inangriffnahme dieser großen Reparatur die Kosten bekanntzugeben. Dies wurde leider verabsäumt, wird aber durch die Rücknahme dieser Reparaturkosten wieder in Ordnung gebracht.

 

Abschließend wird vom Bürgermeister Wieser der Antrag gestellt, den vorgelegten und zur Kenntnis gebrachten Leasingvertrag mit den bereits bekannten Konditionen genehmigen zu wollen.

 

Beschluß: Es wird dieser Antrag und somit auch der Leasingvertrag

          einstimmig genehmigt.

 

 

 

TOP. 16.) Mietvertrag mit der GEMDAT für PC-Lohnprogramm

          und Meldewesen.

 

 

Das Gemeindeamt wurde im vergangem Jahr mit einer EDV-Anlage ausgestattet, erklärt der Bürgermeister und es wäre nun erforderlich, für die Lohnverrechnung sowie für das Meldeamt die notwendigen Programme anzuschaffen. Es liegt ein Angebot der OÖ. Gemeinde-Datenservice Ges.m.b.H.& Co.KG. vor, mit dem diese Programme angeboten werden. Um die Anschaffungskosten nicht sofort aufbringen zu müssen, wäre es möglich, diese Programme zu mieten. Der im Entwurf vorliegende Mietvertrag, der zwischen der GEMDAT und der Marktgemeinde Riedau abgeschlossen werden könnte, wird vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht. In den einzelnen Punkten von 1. bis 11. wird festgehalten, daß das Mietverhältnis mit 1.8.1992 beginnen könnte und auf eine Dauer von 48 Monaten abgeschlossen werden müßte. Neben den allgemeinen Vertragsbedingungen wird auch noch darin festgehalten, daß der Mietzins wertgesichert ist und als Wertmaßstab der vom Österr. Statistischen Zentralamt verlautbarte Index der Verbraucherpreise 1976 gilt. Nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer ist die Gemeinde berechtigt, die Anlage zum Zeitwert zu erwerben. Die mtl. Miete beträgt gesamt incl. MWSt    S 970,80.

 

Vom Gemeinderat Ruhmanseder wird die Frage gestellt, ob für die Wartung der gemieteten Programme gesorgt ist.

Dazu erklärt der Bürgermeister, daß in diesem Mietvertrag gleichzeitig auch die Wartung der gemieteten Programme enthalten ist.

 

Es wird abschließend nach Beendigung der Debatte von Bürgermeister Wieser der Antrag gestellt, von der GEMDAT die beiden genannten Programme für die Lohnverrechnung sowie für das Meldewesen mit dem zur Kenntnis gebrachten Mietvertrag anmieten zu wollen.

 

Beschluß: Es wird einstimmig der vorliegende Mietvertrag

          genehmigt, da alle anwesenden Gemeinderatsmitglieder

          dem Antrag des Bürgermeisters zustimmen.

 

 

 

 

Vor Behandlung des nächsten TOP. wird die Öffentlichkeit gebeten den Sitzungssaal zu verlassen.

TOP. 17.) "Facharbeiterzulage für Gemeindearbeiter; genereller Beschluß" wird unter Ausschluß der Öffentlichkeit behandelt.

 

 

 

 

 

Vor Behandlung des nächsten TOP. wird die Öffentlichkeit wieder hergestellt und die Zuhörer in den Sitzungssaal gebeten.


TOP. 18.)  1. Dringlichkeitsantrag:

 

"Behandlung des Ansuchens der Unimarkt Handelsges.mbH bezüglich Benützung eines öffentlichen Grundstreifens für die Errichtung eines Kundenparkplatzes beim neuen Unimarkt Riedau".

 

 

 

Die Unimarkt Handelsunternehmen mbH. & Co.KG. ist an die Gemeinde herangetreten mit der Bitte, daß sie entlang der Ortsdurchfahrt im Bereich des Neubaues des Unimarktes einen Teil des Öffentlichen Gutes als Parkfläche benützen dürfen. Anhand eines Lageplanes wird dies vom Bürgermeister mitgeteilt und erläutert. Das Öffentliche Gut ist in diesem Bereich so breit, daß über die Fahrbahn und dem Gehsteig hinaus noch ca. 2,30 m zur Verfügung stehen, die nicht öffentlich genutzt werden. Diesen Grundstreifen will der Unimarkt im Bereich ihres Grundstückes als Parkfläche bzw. als Grünfläche verwenden. Es gibt hier zwei Möglichkeiten, daß entweder dieser Grund zur Benützung freigegeben wird oder daß der Unimarkt diesen Grundstreifen zu einem Quadratmeterpreis von S 150,-- ankauft. Da in diesem Bereich noch kein Gehsteig errichtet ist, wäre es auch zu überlegen, ob der Gehsteig von der Unimarktverwaltung als Gegenleistung für dieses Grundstück gebaut würde. Bei der diesbezüglichen Besprechung wurde von dem Vertreter mitgeteilt, daß die Erstellung des Gehsteiges ein zu hoher Kostenaufwand ist. Es müßte also auch die Gemeinde sich an den Gehsteigkosten beteiligen. Möglich wäre eventuell, erklärt der Bürgermeister, daß die Gemeinde die notwendigen Granitleistensteine zur Verfügung stellt.

 

Es wird darüber beraten und GV. Murauer ist der Meinung, daß der Bürgermeister den Auftrag bekommen soll, mit der Unimarktvertretung diese Angelegenheit zu beraten und über das Ergebnis die Fraktionsführer zu informieren. Mit dieser Regelung sind auch die übrigen Gemeinderatsmitglieder einverstanden.

 

Es wird daher vom Bürgermeister der Antrag gestellt, den Grundstreifen an die Unimarkt-Verwaltung zu verkaufen und zwar mit einem Quadratmeterpreis von S 150,--. Weiters wäre es möglich, daß die Unimarktverwaltung den Gehsteig errichtet, wobei die Gemeinde mit einer Kosten- oder Materialbeistellung sich beteiligt.

Der Bürgermeister soll die Verhandlungen führen und die Fraktionsführer informieren. Der endgültige Beschluß über diese Zuverfügungstellung des Grundes wird dann in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates erfolgen.

 

 

Beschluß: Dieser Antrag wird einstimmig angenommen und somit diese

          Vorgangsweise bewilligt.

 


TOP. 19.) 2. Dringlichkeitsantrag:

 

"Zurverfügungstellung des Grundstückes Nr. 713/1 KG. Vormarkt-Riedau mit einem Ausmaß von ca. 4400 m2 an die ISG Ried/Innkreis

 

 

Der Vorsitzende berichtet, daß lt. Mitteilung der ISG-Verwaltung es möglich wäre, in Riedau 18 Mietwohnungen zu errichten. Es handelt sich um die Bereitstellung des Grundstückes entlang der Pramtal-Bezirksstraße Richtung Zell an der Pram, von dem bereits in einer vorigen Gemeinderatssitzung gesprochen wurde. Bei der Zuteilung der Mittel haben sich bei der ISG Änderungen ergeben, es könnte daher noch heuer in Riedau mit dem Bau begonnen werden. Die Gemeinde müßte dieses Grundstück, das eine Größe von ca. 4.400 m2 hat, zur Verfügung stellen. Der Quadratmeterpreis würde mit S 200,-- berechnet und die Gemeinde würde dies als Anteil gutgeschrieben bekommen. Nachdem sowieso eine Wohnungsnot in Riedau besteht, erklärt der Bürgermeister, wäre dies sicher eine gute Sache.

 

Frau GR. Kopfberger erklärt, daß es notwendig wäre, eine oder zwei Wohnungen altersgerecht zu erstellen. Der Bürgermeister gibt dazu bekannt, daß die Gemeinde bei der Planung das Mitspracherecht hat. Anhand der vorliegenden Planskizze wird die Lage dieser Wohnblocks vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht.

Mehrere Gemeinderäte beteiligen sich bei der anschließenden Beratung und GR. Reiterer erklärt, daß sich Gedanken über die Ortsgestaltung und über den Wohnungsbau gemacht werden sollen. Es wäre eventuell notwendig, im Bauausschuß solche Überlegungen anzustellen.

Vom GV. Ing. Demmelbauer wird erwähnt, daß die Regelung zwar gut ist, aber für Gewerbebetriebe stehen keine Grundstücke zur Verfügung.

Der Bürgermeister erklärt dazu, daß Konzepte sicherlich vorliegen, da mehrere Bebauungspläne die verschiedenen Bebauungen in unserem Gemeindegebiet regeln. Für Gewerbebetriebe wäre bereits vor Jahren ein Grundstück westlich der Bahn vorgesehen gewesen, aber das Interesse war hier sehr gering. Er erwähnt auch noch, daß die OKA eine Planung vorhat, daß die Stromleitung zwischen Zell/Pram und Riedau und zwar zwischen den Leitzbetrieben verkabelt werden soll. Das Projekt wird mit einem Kostenaufwand von 5 Mio. Schilling bewertet, wobei für Riedau ca. 3 Mio. Schilling eingesetzt werden müssten.

 

Es wird die Debatte beendet und GR. Ruhmanseder stellt den Antrag, der ISG Ried/Innkreis das Grundstück Parz.Nr. 713/1 KG. Vormarkt-Riedau mit einem Grundausmaß von ca. 4.400 m2 zur Errichtung von Mietwohnungen zur Verfügung zu stellen.

 

Beschluß: Die Zurverfügungstellung des genannten Grundstückes an

          die ISG zur Errichtung von Mietwohnungen wird einstimmig

          genehmigt.

 

 

 

 

 

 

TOP. 20.) Allfälliges.

 

 

Vom Bürgermeister wird bekanntgegeben, daß Fahrplanwünsche beim Gemeindeamt eingebracht werden können.

 

Vom GV. Murauer wird erwähnt, daß an ihm die Bitte herangetragen wurde, sich zu erkundigen, ob es möglich wäre, für Hausbesitzer mit Garten eine Kanalgebührenpauschale zu schaffen. Weiters ersucht er, daß der Graben auf dem Grundstück Pöchersdorfer gegenüber dem Friedhof geräumt werden soll, damit dieses Versprechen endlich bereinigt werden kann.

 

Der Bürgermeister gibt bekannt, daß der Graben geräumt wird, bezüglich Kanalgebührenermäßigung ist dies sehr schwierig, obwohl dieses Anliegen verständlich ist. Über eine Ermäßigung könnte erst dann gesprochen werden, wenn die Betreibung des Kanales kostendeckend ist.

 

GR. Schabetsberger erkundigt sich, ob die Tafel an der Pram, auf der der Wasserleitungsbau dargestellt ist, noch aufgestellt bleiben muß. Dazu erklärt der Schriftführer, daß vor Kollaudierung diese Tafel nicht beseitigt werden darf.

 

GR. Hosner ist der Meinung, daß beim Gehsteig entlang des Unimarktes die Leistensteine abgeschrägt werden sollen.

 

Ob der Parkplatz beim Unimarkt auch für Badebesucher benützt werden darf, erkundigt sich GR. Ruhmanseder.

Der Bürgermeister erklärt dazu, daß dies möglich ist.

 

Vom GR. Leitner werden alle Gemeinderatsmitglieder sowie der Bürgermeister, Vizebürgermeister und Gemeindevorstandsmitglieder zur Kegelbahneröffnung am 5.9.1992 eingeladen. Für die Steckerl-fischpartie am 14.8.1992 beim Hosner ladet GV. Murauer herzlich ein.

 

 


Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

 

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom  14.07.1992         wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um  21.00    Uhr.

 

 

 

 

...............................    ...............................

        (Vorsitzender)                       (Gemeinderat)

 

 

 

...............................    ...............................

       (Schriftführer)                       (Gemeinderat)

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiemit, daß gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.

 

 

                                   Der Vorsitzende: