Lfd.Nr.9 Jahr 1992

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 14. Juli 1992.

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

Anwesende:

 

o1. Bürgermeister Wieser Otto als Vorsitzender

o2. Vizebgm. Franz Wimmer    14. GR. Hosner Rudolf

o3  GR. Donnerbauer Johannes 15. GR. Ortner Günter

o4. GR. Stiglmayr Franz      16. GR. Leitner Johannes

o5. GR. Dick Hermann    17. GR. Weiretmaier Maria Anna

o6. GR. Berghammer Gerhard   18. GV. Weilhartner Gottfried

o7. GR. Pointl Helmut   19. GR. Hintermayr Ernst

o8. GR. Schärfl Michael 2o. GR. Ruhmanseder Heinrich

o9. GR. Reiterer Josef  21. GR. Böcklinger Herbert

1o. GV. Murauer Maximilian   22.

11. GV. Wolschlager Anna     23.

12. GR. Kaufmann Josef  24.

13. GR. Schabetsberger Franz 25.

 

Ersatzmitglieder:

GR. Jebinger Josef            für         GV. Gahleitner Peter

GR. Mag.Gramberger Gernot für      GV. Ing. Demmelbauer Johann

GR. Hauer Friedrich       für      GR. Aschauer Herbert

GR. Köstlinger Franz      für      GR. Kopfberger Elfriede

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. GUMPINGER Adolf.

Fachkundige Personen (§66 Abs. 2 OÖ. GemO.199o):

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 199o):

 

Es fehlen:

 

entschuldigt:                                  unentschuldigt:

GV. Gahleitner Peter

GV. Ing. Demmelbauer Johann

GR. Aschauer Herbert

GR. Kopfberger Elfriede

 

 

 

 

 

 

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 199o): Gem.Sekr. Gumpinger Adolf.


Der Vorsitzende eröffnet um 2o.oo Uhr die Sitzung und stellt fest, daß

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

   einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnach-

   weisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht

   schriftlich am  07.07.1992  unter Bekanntgabe der Tagesordnung

   erfolgt ist;

   die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am

   gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlußfähigkeit gegeben ist;

d) daß die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 10.06.

   1992 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Ge-

   meindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung

   zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift

   bis zum Sitzungsschluß Einwendungen eingebracht werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

 

Tagesordnung:

 

1. Prüfbericht des Landeskontrolldienstes; zur Kenntnisnahme.

2. Flächenwidmungsplanänderung; Stellungnahme zu Änderung

   Nr. 2 und 4.

3. Straße auf der Liegenschaft Penetsdorfer; Aufnahme in das

   Öffentliche Gut.

4. Badsanierung; Ankauf einer Dunsthaube für die Buffetküche.

5. Vergabe einer LAWOG-Wohnung.

6. Vergabe von zwei Wohnungen im Gemeindewohnhaus Pomedt 3.

7. Allfälliges.


TOP. 1.) Prüfbericht des Landeskontrolldienstes; zur Kenntnisnahme

 

Bürgermeister Wieser Otto teilt mit, daß der Landeskontrolldienst des Amtes der OÖ. Landesregierung in der Zeit vom 16.9. bis 11.10.1991 eine Einschau in die Gebarung der Marktgemeinde Riedau durchgeführt hat. Dieser Bericht PGemS-294/4-1992 vom 21.2.1992 wird von ihm vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Die Stellungnahmen zu den einzelnen Abschnitten werden ebenfalls den Gemeinderatsmitgliedern mitgeteilt (Der Bericht sowie die Stellungnahmen dazu sind diesem Protokoll angeschlossen).

 

Vom Vorsitzenden wird erklärt, daß der Prüfungszeitraum genau in dieses Finanzjahr gefallen ist, in dem die Gemeinde große Einnahmeneinbrüche bei der Gewerbesteuer hatte. Die finanzielle Lage der Gemeinde war zu diesem Zeitpunkt sehr schwierig. Für die bemängelten Vergaben bzw. Bestellungen liegen überall Gemeinderatsbeschlüsse vor und es wurde nichts zum Nachteil der Marktgemeinde Riedau durchgeführt. Die zeitgerechte Beschlußfas-sung wird sicherlich in Zukunft genauer berücksichtigt werden.

 

GV. Murauer stellt zum Bericht fest:

Bei der Gemeindevertretung wurde die mangelnde Beachtung der Kompetenz erwähnt und die nachträglichen Beschlußfassungen wurden ja bereits in den Gemeinderatssitzungen bemängelt. Das Prüfungsorgan ist auch der Meinung, daß die Personalausgaben im Hallenbad zu hoch sind und GV. Murauer ist der Meinung, daß darüber bei Gelegenheit Besprechungen stattfinden sollen. Die festgehaltenen Kreditüberschreitungen sind bereits bekannt und bezüglich der Rücklagen wäre es sicherlich gut, wenn solche in Zukunft geschaffen würden. Bezüglich der Ausarbeitung eines neuen Konzeptes für die Förderung der Vereine ist er der Meinung, daß das jetzige Konzept sehr gut ist. Auch die hohe Sportförderung für den SV Riedau wurde festgehalten. Er stellt nun die Frage, welche Leistungen vom SVR erbracht wurden, die in den zwei Pachtverträgen mit der Gemeinde und dem SVR festgehalten sind. Für die Sportplatzbetreuung ist der Aufwand der Gemeinde sehr hoch. Die Verrechnung der Ausgaben für die Hauptschule und die Mehrzweckhalle sollte getrennt erfolgen, was sicherlich günstig wäre. Die bemängelten hohen Ausgaben bei der Durchführung des Altentages wird von ihm erwähnt und er glaubt, daß die Form dieser Veranstaltung überlegt werden könnte. Bezüglich der Festlegung der Gebühren in einer kostendeckenden Höhe ist nicht so einfach, er glaubt nämlich, daß dann die Steigerungen für die Benützer sicherlich zu hoch werden. Der Betrieb des Bades und der Sauna wurde ebenfalls überprüft und die hohen Ausgaben bemängelt. Eine Überlegung bezüglich Einsparungen könnte sicherlich erfolgen. Die Diensteinteilung wurde als sehr großzügig bezeichnet sowie auch die hohen Ausgaben für die Betreuung der Sportanlagen. Die Eintrittspreise im Hallen- und Freibad wurden vom Prüfungsorgan als unter dem Durchschnitt bezeichnet. Im außerordentlichen Haushalt wurde die Einrichtung des Clubgebäudes als sehr aufwendig bezeichnet und beim Straßenbau liegen keine genauen Finanzierungs-pläne vor.

 

GV. Weilhartner geht auf die einzelnen Punkte ein und erklärt, daß die Abhaltung von genügend Sitzungen erforderlich ist. Für die Verwaltung ist die Beschlußfassung bzw. die Erstellung einer Geschäftsordnung notwendig. Beim Bad wurden die überhöhten Kosten bemängelt und er glaubt, daß Überlegungen dahingegend notwendig sind. Die Kritiken, die in dem Bericht enthalten sind, sollen unbedingt ernst genommen werden. Überlegungen sollen beim Badebetrieb bezüglich der Betriebszeiten und Personalkosten angestellt werden. Die genauen Finanzierungspläne bei den Straßenbauten werden ebenfalls erforderlich. Die Bildung von Rücklagen wird von ihm als notwendig bezeichnet, da zum Beispiel bei der Leichenhalle usw. damit auch eine Gebührenerhöhung für die kommenden Jahre eventuell verhindert werden könnte. Die Schlußbemerkung ist unbedingt im Auge zu behalten und zwar, daß die maßgeblichen Kriterien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu wenig beachtet wurden. Zuführungen waren im Laufe der Jahre teilweise nicht möglich. Auf die Feststellung im Prüfungsbericht, daß die Bediensteten im allgemeinen bei der Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben die hiefür maßgeblichen Gesetze und Vorschriften weitgehend beachtet haben, wird von ihm besonders hingewiesen. Den Gemeindebediensteten spricht er dafür seinen Dank aus.

 

Zu den einzelnen Fragen bzw. Erklärungen werden vom Bürgermeister nun Stellungnahmen abgegeben:

Bezüglich der Eigenleistungen des SV Riedau, die im Pachtvertrag festgehalten wurden, erklärt er, daß beim Trainingsplatzbau große Leistungen vom SVR erbracht wurden. Mit großem Personal- und auch finanziellem Einsatz wurden z.B. beim Trainingsplatz die Drainagen, beim Hauptspielfeld die Zuschauertribüne und die Asphaltbahnen errichtet. Die jeweiligen Finanzierungspläne wurden auch vom Land genehmigt. Wegen der Vorstandssitzungen erklärt er, daß genau in diesem Jahr nur drei Sitzungen angefallen sind. Die Arbeitsleistungen des Gemeinderates und des Gemeindevorstandes wurden aber immer erfüllt.

 

Auf die Frage von GV. Murauer bezüglich der Stundenberechnung für das Bad wird vom Bürgermeister mitgeteilt, daß er bei der Schlußbesprechung, die über den gesamten Zeitraum der Prüfung erfolgte, die Stundenanzahl für das Bad, die vom Prüfer ja irrtümlich nicht richtig angegeben wurde, von ihm nicht gleich nachgerechnet werden konnten. Für die Anlagenbetreuung im Bad und in der Sportanlage ist viel Zeitaufwand notwendig. Bezüglich der Öffnungszeiten können Beratungen durchgeführt werden, aber die jetzige Einteilung wurde ja vom Gemeinderat so genehmigt, da sie sehr vorteilhaft für die Besucher ist. Einsparungen werden sicher möglich sein, es ist nur die Frage, wie sich dies auf den Betrieb auswirken.

 

Soweit Rücklagenbildungen möglich sind, erklärt Bürgermeister Wieser, wird dies in Zukunft sicherlich gemacht. Die Investitionen im außerordentlichen Haushalt wurden ja immer vom Gemeinderat beschlossen, die Finanzierungspläne nach der genauen Finanzierung liegen nicht immer vor. Es wird aber auch in Zukunft sehr schwierig sein, für jedes Bauvorhaben genaue Finanzierungspläne zu erstellen und sie auch einzuhalten. Bezüglich der Geschäftseinteilung im Gemeindeamt wird von ihm erwähnt, daß es schwierig sein wird, genaue Trennungen durchzuführen, da damit der reibungslose Betrieb nicht mehr möglich sein wird.

 

GV. Murauer erwähnt nochmals, daß bezüglich Hallenbadbetrieb und Einsparungen es sehr gut wäre, eine Besprechung mit dem zuständigen Badepersonal zu führen. Dazu wird vom GR. Hintermayr erwähnt, daß er glaubt, daß zuerst die Sanierung fertiggestellt werden soll und wenn dann der Betrieb läuft, kann eine Besprechung sicherlich genauer erfolgen.

GV. Weilhartner erklärt noch, daß hier eine Auseinandersetzung bzw. eine Besprechung erforderlich ist.

 

 

 

 

TOP. 2.) Flächenwidmungsplanänderung; Stellungnahme zu Änderung

         Nr. 2 und 4.

 

 

Bürgermeister Wieser Otto teilt mit, daß die mit 28.1.1992 vom Gemeinderat beschlossene Flächenwidmungsplanänderung im Gebiet Schwaben für die Liegenschaften Mayrhuber und Kottbauer von der Baurechtsabteilung des Amtes der OÖ. Landesregierung abgewiesen wurde. Die vorgelegten Mitteilungen von den Versagungsgründen werden vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht. Das Amt der OÖ. Landesregierung teilt darin mit, daß die Widmungskategorie "gemischtes Baugebiet" inmitten von Wohngebiet zwar kein Versagungsgrund ist, doch ist der von den Grundeigentümern betriebene Betriebszweig in einem gemischten Bauland nicht zulässig. Weiters wird bemängelt, daß von der Marktgemeinde Riedau kein Verfahren gemäß § 21 (1) OÖ. RaumO geführt wurde. Der Gemeinde wurde beim Vorverfahren empfohlen, eine Strukturbereinigung und Aussiedlung der Betriebe durchzuführen. Aus den angeführten Gründen ist beabsichtigt, die Genehmigung gem. § 21 Abs. 6 lit. a) und e) zu versagen. Dem Gemeinderat wird nun die Gelegenheit gegeben, binnen 8 Wochen hiezu eine Stellungnahme  abzugeben. Der Bürgermeister bringt nochmals in Erinnerung, daß die beiden Liegenschaften Mayrhuber und Kottbauer in Schwaben im Wohngebiet liegen und vom GR. die Abänderung des Flächenwidmungsplanes in gemischtes Bauland beantragt wurde. Er ist auch der Meinung, daß diese Abänderung gerechtfertigt ist.

 

Bei der anschließenden Beratung wurde auch vom GV. Weilhartner die Meinung vertreten, daß hier ein Beharrungsbeschluß gefaßt werden soll.

Auch GR. Ortner ist dieser Meinung und er glaubt, daß eine Umsiedlung der Betriebe in diesem Bereich sicherlich nicht gerechtfertigt wäre.

 

Vom Bürgermeister Wieser wird der Antrag gestellt, die Abänderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 2 und 4, so wie dies bereits mit Beschluß vom 28.1.1992 erfolgt ist, zu bestätigen. Eine Aussiedlung der Betriebe ist vollkommen unrealistisch und außerdem bestehen diese Betriebe schon seit Jahrzehnten in diesem Gebiet. Das dortige Wohngebiet ist erst nach Gründung dieser Betriebe entstanden. Die seinerzeitigen im Beschluß angeführten Begründungen sollen aufrecht bleiben und es gab in diesem Bereich noch nie Probleme bzw. Anrainerbeschwerden.

 

Beschluß: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen

          und die Flächenwidmungsplanänderung, so wie bereits vor-

          gesehen, wiederum genehmigt.

 

 

 

 

TOP. 3.) Straße auf der Liegenschaft Penetsdorfer; Aufnahme in das

         Öffentliche Gut.

 

 

 

 

Anhand des vorliegenden Lageplanes wird vom Bürgermeister erklärt, daß mit dem Liegenschaftsbesitzer Penetsdorfer Gespräche geführt wurden und zwar bezüglich Verlegung der Straße auf Privatgrund bei der Liegenschaft Riedau, Vormarkt 10. Es handelt sich bei dieser Straße um ein ersessenes Recht und somit für die Öffentlichkeit eine benützbare Straße. Mit dem Liegenschaftsbesitzer wurde verhandelt und er wäre bereit, den Straßengrund an das Öffentliche Gut abzutreten, wenn die Verlegung der Straße an die Grundgrenze erfolgen würde. Für die Grundabtretung werden keine Kosten verlangt, es wird aber notwendig, die dort befindliche Holzhütte umzustellen bzw. wenn dies nicht möglich ist neu zu errichten. Diese Kosten müßte die Gemeinde übernehmen. Bei der Umlegung dieser Straße würde auch ein Grundstück vom Grundbesitzer Hackenbuchner in Vormarkt erforderlich. Herr Hackenbuchner ist ebenfalls bereit, ein Stück Grund aus seiner Parzelle für diesen Straßenbau zu verkaufen. Es handelt sich um zwei Grundstücksteile, die insgesamt rund 250 m2 betragen. Herr Hackenbuchner hat vorläufig einen Quadratmeterpreis von S 300,-- verlangt. Das Interesse der Gemeinde liegt darin, da damit die Durchfahrt bzw. Aus- und Einfahrt für das Einsatzzentrum Feuerwehr, Gendarmerie und Rotes Kreuz, wesentlich verbessert werden könnte.

 

Vom GV. Murauer wird die Meinung vertreten, daß die Verlegung der Straße sicherlich sehr notwendig wäre, die Kosten aber ziemlich hoch sein werden. Grundsätzlich ist er dafür, für diese Straßenverlegung und die Übernahme des Straßengrundes in das Öffentliche Gut, es ist aber sicherlich vorher noch eine genauere Besprechung notwendig.

 

Vom GR. Stiglmayr Franz wird erwähnt, daß die Verlegung dieser Straße für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr, besonders jetzt mit dem neuen Feuerwehrwagen, wichtig wäre.

 

Die Frage, warum das Grundstück von Herrn Hackenbuchner, auf dem sich zur Zeit bereits diese Straße befindet, auch angekauft werden soll, wird vom GR. Schabetsberger gestellt. Er ist der Meinung, daß dieses Grundstück von Herrn Hackenbuchner, auf dem sich die Straße bereits befindet, ohne Ankauf weiterhin als Straßengrund benützt werden könnte.

Herr GR. Hosner ist der Meinung, daß bei der Ausfahrt zur Vormarktstraße mit der Bildung einer Trompete eine übersichtlichere Ausfahrt gestaltet werden soll.

 

Vom GR. Ruhmanseder wird die Frage gestellt, ob der Besitzer nicht die gesamte Liegenschaft verkaufen will. Dies wäre ein Vorteil für die Gemeinde und es könnte die Verwendung je nach Bedarf erfolgen.

 

Vom Bürgermeister wird nun abschließend der Antrag gestellt, der Gemeinderat möge genehmigen, daß mit Grundsatzbeschluß die Übernahme des Straßengrundes auf der Liegenschaft Penetsdorfer und Hackenbuchner in das Öffentliche Gut genehmigt wird, obwohl vorher die notwendigen Verhandlungen und Klärungen noch zu führen sind. Bezüglich der Kosten für den notwendigen Grundkauf bzw. der Umstellung der Hütte ist noch seperat ein Gemeinderatsbeschluß erforderlich.

 

Beschluß: Es wird dieser Antrag einstimmig angenommen und somit

          der Grundsatzbeschluß für die Übernahme des Straßen-

          grundes in das Öffentliche Gut gefaßt. Die Erstellung

          einer Verordnung kann erst nach durchgeführter Vermes-

          sung erfolgen.

 

 

 

TOP. 4.) Badsanierung; Ankauf einer Dunsthaube für die

         Buffetküche.

 

 

Im Hallenbadbuffet und zwar in der Küche ist es notwendig einen neuen Dunstabzug zu installieren und die bereits sehr veralterte und schadhafte Dunsthaube müßte auch ausgetauscht werden. Die Fa. Luksch hat einen Kostenvoranschlag vorgelegt, mit dem eine Dunstabzughaube Kupfer im Ausmaß von 178 x 80 x 60 cm mit einem Nettopreis von S 3.000,-- angeboten wird. Diese Dunstabzughaube ist neu und hat einen wesentlich höheren Wert, nur hat die Fa. Luksch diese Haube bei einer anderen Baustelle zurücknehmen müssen und er ist bereit, sie mit diesem günstigen Preis an die Marktgemeinde Riedau zu veräußern.

 

Nach Ende der Beratung stellt der Bürgermeister den Antrag, von der Fa. Luksch, Riedau, diese Dunstabzughaube mit einem Nettopreis von S 3.000,-- + Montagekosten anzukaufen.

 

Beschluß: Dieser Ankauf wird einstimmig genehmigt.

 

 

 

 

TOP. 5.) Vergabe einer LAWOG-Wohnung    und

TOP. 6.) Vergabe von zwei Wohnungen im Gemeindewohnhaus Pomedt 3.

 

Vom Vorsitzenden wird mitgeteilt, daß es sich bei den nächsten beiden Tagesordnungspunkten um die Vergabe von Wohnungen handelt. Er wird nun gleich in der Beratung alle Ansuchen behandeln und die Abstimmung soll dann getrennt erfolgen. In Riedau 45 ist eine LAWOG-Wohnung zu vergeben und zwar eine Dreizimmerwohnung mit einer mtl. Bruttomiete von S 3.880,--, einer Kaution von S 7.800,- sowie eines Verwaltungskostenbeitrages von S 1.888,--.

In Pomedt Nr. 3 Im Gemeindewohnhaus ist eine Wohnung mit 54 m2 frei und die Bruttomiete beträgt S 895,70. Die Wohnung liegt im Obergeschoß. Die zweite Wohnung im Gemeindewohnhaus Pomedt 3 hat dasselbe Ausmaß und auch die Miete ist in der gleichen Höhe.

 

Die vorliegenden Ansuchen werden nun vom Bürgermeister wie folgt zur Kenntnis gebracht:

 

Bei der Wohnung ***anonymisiert*** in Pomedt 3 wird ein Wohnungstausch beantragt und zwar soll die Mutter die Wohnung des Sohnes bekommen. Der Sohn wird dann in die Wohnung der Mutter einziehen können.

 

Vorerst soll über die LAWOG-Wohnung entschieden werden, erklärt der Vorsitzende.

 

Vom GR. Ruhmanseder wird die Meinung vertreten, daß diese Wohnung ziemlich groß und auch teuer ist und es soll berücksichtigt werden, daß sich die zukünftigen Mieter diese Wohnung auch leisten können. Er stellt die Frage, ob hier die Lehrer bevorzugt behandelt werden, da es sich ja ursprünglich um einen Lehrerwohn-block handelte. Er ist der Meinung, daß die Begründungen, die in den Ansuchen angeführt werden, überprüft werden sollen. Es wäre günstig, wenn dies von einem zu schaffenden Gremium erfolgen könnte. Von ihm wird nun der Antrag gestellt, bei den Wohnungsvergaben geheim abzustimmen.

 

Beschluß: Dieser Antrag wird angenommen, da 15 Gemeinderäte diesem

          Antrag zustimmen und zwar die Mitglieder der SPÖ- und

          FPÖ-Fraktion sowie GR. Pointl, GR. Schärfl und GR. Gram-

          berger, 10 Gemeinderatsmitglieder stimmen dagegen.

          Die Wohnungsvergaben erfolgen daher geheim mit Stimm-

          zetteln.

 

 

Frau GV. Wolschlager erklärt, daß es sich bei der LAWOG-Wohnung um eine große Wohnung handelt, die für eine Familie geeignet ist. Dies ist zwar keine geförderte Wohnung, aber die Wohnungsbeihilfe für nicht geförderte Wohnung wurde ja bereits vom Gemeinderat genehmigt. Es wird von ihr der Antrag gestellt, diese Wohnung dem Antragsteller ***anonymisiert*** zu vergeben.

 

Vom GV. Weilhartner wird der Antrag gestellt, diese Wohnung den Ehegatten ***anonymisiert*** zuzusprechen, da es sich um eine große Familie handelt und die Kinder auf Grund der derzeitigen feuchten Wohnung laufend krank sind. Dies, glaubt er, müßte unbedingt berücksichtigt werden.

Der Vorsitzende erklärt nun, daß über den ersten Antrag von Frau GV. Wolschlager abgestimmt wird und die Gemeinderatsmitglieder sollen auf die Stimmzettel mit JA oder NEIN entscheiden.

 

Beschluß: Nach Auszählung der Stimmzettel wird festgestellt, daß

          dem Antrag von Frau Wolschlager 8 Gemeinderatsmitglieder

          mit JA und 17 Gemeinderatsmitglieder mit NEIN gestimmt

          haben. Dieser Antrag ist somit abgelehnt.

 

 

Nachdem dieser Antrag nicht angenommen wurde, erklärt der Bürgermeister, wird nun über den zweiten Antrag und zwar von Herrn

GV. Weilhartner abgestimmt, der beantragt hat, daß diese Wohnung den Ehegatten ***anonymisiert*** zugesprochen werden soll. Die Abstimmung erfolgte mittels Stimmzettel.

 

Beschluß: Die Auszählung der Stimmzettel ergab folgendes Ergebnis:

          18 Gemeinderäte stimmten mit JA und 7 Gemeinderäte mit

          NEIN. Dieser Antrag ist somit angenommen und die freie

          Lawog-Wohnung an die Ehegatten ***anonymisiert*** vergeben.

 

 

Bezüglich der frei gewordenen Wohnungen im Gemeindewohnhaus Pomedt 3 wurden bereits die Informationen erteilt. Der jetzige Mieter ***anonymisiert*** ersucht um einen Tausch und zwar übernimmt er das Wohnhaus der Mutter, die Mutter soll die Wohnung des Sohnes übernehmen.

 

Vom GR. Stiglmayr wird erklärt, daß der Tausch sicherlich sinnvoll ist, da ansonsten die Wohnung ja gar nicht frei werden kann. Er stellt daher den Antrag, an Frau ***anonymisiert*** die Wohnung in Pomedt, die zur Zeit ihr Sohn gemietet hat, zu vergeben.

 

Frau GV. Wolschlager teilt mit, daß sie bereits bei der letzten Sitzung für diese Lösung gewesen sind und daher auch hier mitstimmen werden.

 

Beschluß: Bürgermeister Wieser Otto gibt das Ergebnis der geheimen

          Abstimmung bekannt: 24 Gemeinderäte haben mit JA ge-

          stimmt, 1 Gemeinderat mit NEIN. Die Wohnung in Pomedt 3

          wird daher an Frau ***anonymisiert*** vergeben.

 

 

Bezüglich der zweiten Wohnung in Pomedt 3 wird vom GR. Donnerbauer erklärt, daß es sich hier um eine kleine Wohnung handelt und er stellt den Antrag, an ***anonymisiert*** diese Wohnung zu vergeben.

 

Beschluß: Die Abstimmung erfolgt mittels Stimmzettel und nach der

          Auszählung wird folgendes Ergebnis festgestellt:

          22 Gemeinderatsmitglieder stimmen mit dafür und

          3 Gemeinderatsmitglieder stimmen dagegen.

          Die zweite Wohnung im Gemeindewohnhaus Pomedt 3 wird

          daher an die Antragsteller ***anonymisiert***

          vergeben.

 

 

 

 

TOP. 7.) Allfälliges.

 

 

 

Vom Bürgermeister Wieser Otto wird ein Schreiben der Marktgemeinde Taiskirchen vorgelesen, in dem mitteilen wird, daß sie hinsichtlich der zu leistenden Ablöse bei der Übernahme der Wasserversorgungsanlage mit der verhandelten Ablösesumme von 182.000,-- Schilling nicht einverstanden sind. Es wird der Vorschlag gemacht, als Kompromiß die Zahlung einer einmaligen Ablöse von S 75.000,-- zu vereinbaren. Der Bürgermeister teilt dazu noch mit, daß von den Bauleitern die Berechnungen genau durchgeführt wurden und bei den Besprechungen die Summe einvernämlich mit den Vertretern der Marktgemeinde Taiskirchen stark reduziert wurde. Seiner Meinung nach ist eine weitere Reduzierung dieser Ablösesumme nicht mehr gerechtfertigt. Die anwesenden Gemeinderatsmitglieder sind alle dieser Meinung, daß der errechnete Ablösepreis so bleiben soll, wie er bereits verhandelt wurde.

 

Der Vorsitzende teilt mit, daß sich Herr OSR. Klaffenböck bei allen Gemeinderatsmitgliedern für die Verleihung des Kulturkruges herzlich bedankt. Für die gelungene Abschlußfeier bedankt sich der Bürgermeister beim provisorischen Leiter der Hauptschule Herrn Gottfried Weilhartner sowie bei der gesamten Lehrerschaft.

 

Weiters wird vom Vorsitzenden mitgeteilt, daß wiederum Landesmittel von einigen Stellen bewilligt wurden.

 

Bezüglich des heurigen Ausfluges wird beraten und festgestellt, daß der vereinbarte Termin nicht eingehalten werden kann, da zu diesem Zeitpunkt die Eröffnung der Kegelbahnanlagen erfolgt. Nach weiteren Überlegungen wird festgelegt, daß heuer kein Ausflug des Gemeinderates erfolgen wird.

 

GV. Murauer schlägt vor, daß die Gemeindebediensteten den Ausflug ohne weiteres durchführen können und dazu auch finanzielle Mittel vom dem im Voranschlag vorgesehenen Betrag beigesteuert werden sollen.

 

Der Bürgermeister teilt mit, daß aus diesem Haushaltsansatz lt. Prüfungsbericht keine Mittel für den Ausflug zur Verfügung gestellt werden dürfen. Diese Mittel müssen von den Verfügungsmitteln des Bürgermeisters verwendet werden. Es wird darüber beraten und festgehalten, daß bei der nächsten Sitzung der Beitrag für den Ausflug der Gemeindebediensteten behandelt werden soll.

 

Der Wanderweg entlang der Pram soll so saniert werden, daß er wenigstens begehbar ist, erklärt GR. Mag. Gramberger.

 

Bezüglich der Müllablagerungen in Ottenedt wird vom GR. Donnerbauer die Frage gestellt, was in der Zwischenzeit unternommen wurde.

 

Vom GR. Stiglmayr wird erklärt, daß lt. Prüfungsbericht Einsparungsmaßnahmen notwendig wären. Er glaubt, daß die Finanzwirtschaft bis jetzt in Ordnung war und daher auch in Zukunft so bleiben soll.

 

Vom Frau GR. Weiretmaier wird die Frage gestellt, wie weit die Werbung für Rot Kreuz Mitarbeiter fortgeschritten ist und ob sich bereits jemand gemeldet hat. Es liegen noch keine Meldungen vor, erklärt der Bürgermeister, obwohl er laufend auf diese Notwendigkeit hinweist.

 

Bezüglich der Anbringung von zwei Ruhebänken an der Bahnhofstraße erklärt GV. Murauer, daß bereits seit Jahren die SPÖ auf diese Notwendigkeit hinweist. Die rasche Aufstellung der zweiten Bank ist jetzt aber auf Grund einer Vorsprache eines ÖVP-Mandatares erfolgt. Es wäre günstig, wenn die Anregung der SPÖ schon früher zur Kenntnis genommen werden könnte.

 

Vom GR. Berghammer wird mitgeteilt, daß bezüglich der Leistungen des SVR bei der Errichtung der Sportanlagen Aufzeichnungen vorliegen.

 

 

 

 

 


Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

 

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom   10.06.1992        wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um  22.00    Uhr.

 

 

 

 

...............................    ...............................

        (Vorsitzender)                       (Gemeinderat)

 

 

 

...............................    ...............................

       (Schriftführer)                       (Gemeinderat)

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiemit, daß gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.

 

 

                                   Der Vorsitzende: