Lfd.Nr.7 Jahr 1992

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 28. April 1992.

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

Anwesende:

 

o1. Bürgermeister Wieser Otto als Vorsitzender

o2. Vizebgm. Franz Wimmer    14. GR. Ortner Günter

o3  GV. Ing.Demmelbauer Johann     15. GR. Leitner Johannes

o4. GR. Aschauer Herbert     16. GR. Weiretmaier Maria Anna

o5. GR. Donnerbauer Johannes 17. GV. Weilhartner Gottfried

o6. GR. Kopfberger Elfriede  18. GR. Hintermayr Ernst

o7. GR. Stiglmayr Franz 19. GR. Ruhmanseder Heinrich

o8. GR. Dick Hermann    2o. GR. Böcklinger Herbert

o9. GR. Berghammer Gerhard   21.

1o. GR. Schärfl Michael 22.

11. GV. Murauer Max     23.

12. GV. Wolschlager Anna     24.

13. GR. Hosner Rudolf   25.

 

 

Ersatzmitglieder:

GR. Mag. Gramberger Gernot     für       GV. Gahleitner Peter

GR. Köstlinger Franz           für      GR. Pointl Helmut

GR. Waldenberger Klaus         für      GR. Reiterer Josef

GR. Vorhauer Rudolf            für      GR. Kaufmann Josef

GR. Arthofer Franz             für      GR. Schabetsberger Franz

Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. GUMPINGER Adolf.

Fachkundige Personen (66 Abs. 2 OÖ. GemO.199o):

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen ( 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 199o):

 

 

Es fehlen:

 

entschuldigt:                                  unentschuldigt:

GV. Gahleitner Peter

GR. Pointl Helmut

GR. Reiterer Josef

GR. Kaufmann Josef

GR. Schabetsberger Franz

 

 

 

Der Schriftführer ( 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 199o): Gem.Sekr. Gumpinger Adolf.


Der Vorsitzende eröffnet um 2o.oo Uhr die Sitzung und stellt fest, daß

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

   einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnach-

   weisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht

   schriftlich am 22.4.1992  unter Bekanntgabe der Tagesordnung

   erfolgt ist;

   die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am

   gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlußfähigkeit gegeben ist;

d) daß die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 3o.3.

   1992 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Ge-

   meindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung

   zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift

   bis zum Sitzungsschluß Einwendungen eingebracht werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

Bürgermeister Wieser gibt die entschuldigten Gemeinderatsmit-glieder und die dafür anwesenden Ersatzmitglieder bekannt.

Es ist notwendig, daß das Ersatzmitglied Arthofer Franz angelobt wird. Nach Verlesung der Gelöbnisformel wird Herr Arthofer Franz vom Bürgermeister angelobt.

 

Der Vorsitzenden reicht einen Dringlichkeitsantrag ein, mit dem die Behandlung des TOP

 

"Vergabe von Pflasterungsarbeiten für die Badsanierung"

 

beantragt wird. Bei Abstimmung über diesen Dringlichkeitsantrag wird Einstimmigkeit erzielt, dieser TOP. wird am Ende der Sitzung behandelt.

Tagesordnung:

1. Nachwahl eines Ersatzmitgliedes der ÖVP-Fraktion in den

   Jagdausschuß.

2. Änderung der Eintrittspreise für das Hallen- und Freibad

   und die Sauna.

3. Übernahme eines Privatstraßenstückes in das öffentliche

   Gut der Grundbesitzer Winklinger und Mayr in Bayrisch-Habach.

4. Übernahme eines Privatstraßenstückes in das öffentliche

   Gut der Grundbesitzer Lechner und Wieshammer in Habach.

5. Bericht des Obmannes des Umweltausschusses.

6. Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.

7. Grundsatzbeschluß bezüglich Anlieferung von Kompostier-

   material zur Anlage Gerner, Taiskirchen.

8. Sperrmüllabfuhr, Entsorgungsangebot der Projektgruppe Pfau;

   Grundsatzbeschluß.

9. Ankauf einer Registrierkasse für das Hallen- und Freibad.

10. Änderung des Flächenwidmungsplanes.

11. Behandlung von Subventionsansuchen.

12. Vergabe von Pflasterungsarbeiten für die Badsanierung.

13. Allfälliges.


TOP. 1.) Nachwahl eines Ersatzmitgliedes der ÖVP-Fraktion in den

         Jagdausschuß.

 

Der Bürgermeister teilt mit, daß Herr Jebinger Josef sein Mandat als Ersatzmitglied im Jagdausschuß zurückgelegt hat. Herr Jebinger  begründet dies damit, da er auch von den Vertretern der Ortsbauernschaft in diesen Ausschuß gewählt werden soll. Sein diesbezügliches Schreiben bringt der  Bürgermeister zur Kenntnis.

 

Die ÖVP-Fraktion hat zur Nachnominierung einen Antrag mit den notwendigen Unterschriften vorgelegt. Vorgeschlagen wird, daß als Ersatzmitglied in den Jagdausschuß Herr Franz Köstlinger   nominiert wird.

 

Beschluß: Die ÖVP-Fraktion stimmt über diesen Antrag ab und es

          wird dabei einhellige Zustimmung erzielt.

          Herr Franz Köstlinger ist somit als Ersatzmitglied in

          den Jagdausschuß nominiert.

 

 

 

 

TOP. 2.) Änderung der Eintrittspreise für das Hallen- und Freibad

         und die Sauna.

 

 

 

Der Bürgermeister teilt mit, daß es bei Wiedereröffnung des Hallenbades und der Sauna unbedingt erforderlich ist, daß neue Preise festgelegt werden. Für das Freibad, so seine Meinung, sollen die Preise gleichbleiben. Die neuen Preise für das Hallenbad werden erst im Herbst erforderlich, aber auf Grund der neu anzukaufenden Kasse, die bereits programmiert werden soll, müssen bereits jetzt die Preise festgelegt werden.

Der Vorschlag über die neuen Eintrittspreise für das Hallenbad und

die Sauna werden von ihm wie folgt zur Kenntnis gebracht:

 

F r e i b a d:

Die Eintrittspreise bleiben unverändert

 

H a l l e n b a d:

 

                          bisher          neu

 

Sauna                      S 50,--       S 70,--     40 % Erhöhung

Erwachsene                 S 35,--       S 40,--     13 %

Jugendliche                S 25,--       S 25,--

Kinder                     S 15,--       S 15,--

 

10er Block Sauna           S 400,--      S 560,--    40 %

10er Block Erwachsene      S 280,--      S 320,--    14,5 %

10er Block Jugendliche     S 200,--      S 200,--

10er Block Kinder          S 120,--      S 120,--

 

Familienkarte groß         S  85,--      S  95,--    12 %

Familienkarte klein        S  50,--      S  55,--    10 %

 

Schulklassen               S  10,--      S  10,--

 

Jahreskarten:

Sauna                      S 1.300,--    S 1.600,--  23 %

Erwachsene                 S 1.000,--    S 1.150,--  15 %

Jugendliche                S   700,--    S   700,--

Kinder                     S   400,--    S   400,--

 

Familienjahreskarte        S 1.700,--    S 1.950,--

plus Sauna  + S 45o,--

 

Über diese Preiserhöhung wird eingehend beraten und GV. Murauer ist der Meinung, daß die Eintrittspreise von Riedau im Vergleich immer noch im Mittel liegen. Er ist daher für diese Erhöhung.

 

Da eine Verbesserung im Hallenbad und besonders in der Sauna eintritt, können die Preise angehoben werden, glaubt GV. Weilhartner. Die Erhöhungen sind zwar nicht gering, aber er wird doch dieser Regelung zustimmen.

GR. Mag. Gramberger erwähnt, daß im Vergleich zu anderen Saunapreisen Riedau noch immer im unteren Viertel liegt. Es besteht zwar eine Verpflichtung gegenüber dem Bürger, die Preise so gering zu halten wie möglich, aber auch der Betrieb muß finanziert werden. Der Durchschnitt ist mit diesen neuen Preisen noch immer nicht erreicht. Der vom Bürgermeister zur Kenntnis gebrachte Vorschlag über die Preiserhöhung kommt den Familien sehr entgegen.

 

Abschließend wird vom GR. Mag. Gramberger der Antrag gestellt, die Hallenbad- und Saunapreise, so wie sie bereits vom Bürgermeister bekanntgegeben wurden, ab Eröffnung des neu renovierten Bades zu erhöhen.

 

Beschluß: Dieser Antrag wird einstimmig angenommen und die

          Preiserhöhung somit genehmigt.

 

 

 

 

 

TOP. 3.) Übernahme eines Privatstraßenstückes in das öffentliche

         Gut der Grundbesitzer Winklinger und Mayr in

         Bayrisch-Habach.

 

 

 

Der Bürgermeister gibt bekannt, daß die Grundbesitzer Winklinger Georg und Mayr Karl in Bayrisch-Habach ein bereits befahrenes Grundstück als Straße in das öffentliche Gut übertragen lassen wollen. Es handelt sich um die Zufahrt von der Habacher-Gemeindestraße zur Liegenschaft Mayr in Bayrisch-Habach 3. Von ihm wird erklärt, daß die bestehende öffentliche Zufahrt von der Bundesstraße sehr unpraktisch liegt und auch einen sehr schlechten Fahrbahnzustand aufweist. Die bereits errichtete neue Straße ist wesentlich kürzer und auch viel günstiger gelegen. Er ist der Meinung, daß eine Übernahme dieser Straße in das öffentliche Gut zu begrüßen ist. Die diesbezügliche Verordnung wird nach Vorlage des Vermessungsplanes zu beschließen sein.

 

GR. Ortner erwähnt, daß es sich bei Übernahme in das öffentliche Gut um die Verwaltung der Straße handelt und nicht um den Bau. Er stellt die Frage, was mit der alten Straße geschehen soll. Abschließend stellt er den Antrag, daß die Marktgemeinde Riedau das noch zu vermessende Straßenstück von der Habacher-Gemeindestraße zur Liegenschaft Mayr in das öffentliche Gut übernimmt.

 

Bei der Beratung wird die Frage gestellt, ob die bestehende öffentliche Straße aufgelassen werden soll. Der Bürgermeister glaubt, daß dies nicht sinnvoll ist.

GV. Weilhartner glaubt, daß die alte Zufahrtsstraße aufgeschottert werden soll.

 

Über den Antrag von GR. Ortner wird abschließend abgestimmt.

 

Beschluß: Einstimmig wird die Übernahme des in Natur bestehenden

          Straßenstückes von der Habacher-Gemeindestraße zur

          Liegenschaft Mayr (Mayr im Hinterhof), wie dies  der

          Bürgermeister anhand eines Lageplanes zur Kenntnis ge-

          bracht hat, genehmigt.

                   

 

 

TOP. 4.) Übernahme eines Privatstraßenstückes in das öffentliche

         Gut der Grundbesitzer Lechner und Wieshammer in Habach.

 

 

Vom Bürgermeister wird mitgeteilt, daß die Aufschließung der Liegenschaft Ruttinger in Habach über ein Privatgrundstück erfolgt. Es handelt sich  um ein Straßenstück, welches zwar in Natur vorhanden ist, sich aber nicht im öffentlichen Gut befindet.

Die betroffenen Grundbesitzer Lechner und Schneiderbauer möchten gerne diese Straße in das öffentliche Gut überführen. Es wäre sicherlich notwendig, dafür zu sorgen, daß die Aufschließung dieser Liegenschaft über eine öffentliche Straße erfolgen kann.

Die diesbezügliche Verordnung könnte nach Vorliegen des Vermessungsplanes genehmigt werden.

 

GR. Aschauer stellt den Antrag, das Straßenstück von der ehemaligen Schallerbacher-Bundesstraße zur Liegenschaft Ruttinger in Habach in das öffentliche Gut zu übernehmen.

 

Beschluß: Nach eingehender Beratung wird dieser Antrag von allen

          Gemeinderatsmitgliedern angenommen. Der Beschluß über

          die Übernahme dieses Straßenstückes erfolgt daher

          einstimmig.

 

 

 

 

TOP. 5.) Bericht des Obmannes des Umweltausschusses.

 

Der Obmann des Umweltausschusses GV. Ing. Demmelbauer berichtet, daß am 9.3.1992 eine Sitzung des Umweltausschusses erfolgte.

Es wurden dabei fünf Tagesordnungspunkte behandelt:

 

1. Die Organisation einer Landschaftssäuberungsaktion war leider

auf Grund der schlechten Witterung nicht durchführbar.

Er bedankt sich aber trotzdem für die Bereitschaft der Vereine, die diese Aktion unterstützt hätten.

 

2. Bezüglich Mülltrennung wurde bei der Ausschußsitzung beschlossen, daß ab Mitte des Jahres eine Änderung erfolgen soll. Die Müllabfuhrtermine sollten verringert werden, damit für die Gemeindebürger die Mülleinsparung auch finanziell einen Anreiz bringt. Frau GV. Wolschlager hat bei dieser Sitzung erklärt, daß es notwendig ist, eine andere Regelung der Müllabfuhr zu suchen, um die Mülltrennung zu fördern. Vom GR. Hintermayr wurde darauf hingewiesen, daß unbedingt darauf geachtet werden muß, daß Umweltsünder bestraft werden, um nicht wieder den Müll in die Landschaft zu bekommen. Bei dieser damaligen Beratung wurde davon ausgegangen, daß gewissen Pflichttermine festgelegt werden und weitere Abfuhren nach Bedarf möglich sind. Die Kosten werden sich sicherlich verändern und zwar wird eine Erhöhung der Müllabfuhrgebühr eintreten. Diese Erhöhung, erklärt der Obmann, wurde von ihm berechnet und wenn 30 % an dieser Regelung teilnehmen, müßte die Erhöhung von S 27,50 auf S 36,-- pro Tonne erfolgen. Bei einer Teilnahme von 70 % würde die Erhöhung aber nur auf S 31,-- notwendig sein.

In der Zwischenzeit konnte aber erfahren werden, daß auch die Deponiekosten angehoben wurden und eine Neuregelung der Müllabfuhrgebühren sowieso notwendig ist. Eine Einsparung wäre seiner Meinung nach möglich, wenn die Abfuhrtermine auf vierwöchentlich ausgedehnt werden könnte. Er vertritt die Meinung, daß das zweite Halbjahr bereits mit einer anderen Müllabfuhrregelung durchgeführt werden soll. Es wird sicherlich bei einer der nächsten Gemeinderatssitzungen genauere Zahlen geben und auch Entscheidungen zu treffen sein.

 

3. Über die Errichtung eines Zwischenlagers für die Kompostierung wurde ebenfalls beraten. Laut Gesetz ist jede Gemeinde verpflichtet, eine Kompostierung durchzuführen, aber es wurde eine Änderung festgelegt und zwar ist es jetzt auch möglich, daß mehrere Gemeinden gemeinsam diese Kompostierung vornehmen. Der Obmann erklärt, daß er sich mit Herrn Gerner aus Taiskirchen in Verbindung gesetzt hat, der eine Kompostierung im größeren Ausmaß vorhat.

Herr Köstlinger Josef teilte ihm mit, daß er nicht in diesem Ausmaß eine Kompostierung durchführen will und daher auch nicht bereit ist, das Kompostiermaterial anzunehmen. Bezüglich Zwischenlager hat GR. Hintermayr in dieser Sitzung die Meinung vertreten, daß die Entfernung zu Herrn Gerner nicht sehr groß ist und daher eine Zwischenlagerung nicht unbedingt notwendig wäre. Bei den Beratungen wurde auch die Überlegung angestellt, ob die Abfuhr nicht saisonbedingt geändert werden sollte.

Vom Siedlerverein wurde ein zweiter Häcksler angekauft, erklärte GR. Ortner und dieser wird den Mitgliedern zur Verfügung gestellt.

 

4. Über die Einrichtung einer Altstoffsammelinsel wurde ebenfalls beraten. Es wurde dabei festgelegt, daß es erstrebenswert wäre, für die Marktgemeinde Riedau eine Sammelinsel zu bekommen. Der Bürgermeister daraufhin ersucht, sich beim Bezirksabfallverband dafür einzusetzen.

Der Bürgermeister teilt dazu mit, daß der Bezirksabfallverband darüber beraten hat und genaue Entfernungen zu einem bestehenden Altstoffsammelzentrum festlegen wird. Es wird dann auf Grund dieses Ergebnisses festgelegt, welche Gemeinde eine vom Verband geförderte Altstoffsammelinsel erhalten kann. Das Ergebnis dieser Mitteilung muß noch abgewartet werden.

Eine Sondermüllabfuhr wird nicht mehr notwendig sein, da in der Annahmestelle in Raab diese Sonderabfälle abgegeben werden können.

 

5. Besprochen wurde auch, ob weitere Kontainerstandorte geschaffen werden sollen. Es wurde dann festgestellt, daß dies nicht erforderlich ist, nur sollten die Kontainer eventuell vermehrt werden. Vorgeschlagen wurde auch, daß die Standorte, soweit dies möglich ist, schöner gestaltet werden.

 

 

6. Unter dem Punkt "Allfälliges" wurde vom GR. Hintermayr die Frage gestellt, was mit den Reifen im Gebiet Schwaben (Holzing), welche dort angeblich im vergraben  wurden, geschieht.

Vom GR. Ortner wurde die Frage bezüglich der Ferngasaufschließung für Riedau gestellt.

Obmann Ing. Demmelbauer erklärt, daß er die Auskunft erhalten hat, daß vor 1995 nicht damit zu rechnen ist, daß eine Ferngasleitung das Gemeindegebiet Riedau aufschließen wird.

 

Bürgermeister Wieser bedankt sich beim Obmann des Umweltausschusses für seinen Bericht und die gut geleistete Arbeit. Er ist der Meinung, daß bezüglich Müllabfuhr noch weitere Beratungen erforderlich sind und daß ab Mitte des Jahres, also ein halbes Jahr, ein Probelauf durchgeführt werden soll. Erst nach diesem Versuch können die gesammelten Erfahren ausgewertet werden. Bei der anschließenden Beratung wurden verschiedene Meinungen ausgetauscht und GV. Murauer ist der Meinung, daß die Problemmüll-abfuhr auch durchgeführt werden soll, da ältere Gemeindebürger keine Möglichkeit haben, mit einem Fahrzeug ihren Sondermüll nach Raab zu bringen.

GR. Ruhmanseder erklärt dazu, daß in der Hauptschule die Möglichkeit besteht, Problemmüll abzugeben und dieser gesonderte Müll wird dann von Hauptschullehrern nach Raab transportiert.

 

GV. Weilhartner erwähnt, daß in den Wäldern leider noch immer viel Müll abgelagert wird.

 

 

 

 

TOP. 6.) Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.

 

 

Bürgermeister Wieser gibt bekannt, daß der Obmann des Prüfungsausschusses an der Teilnahme der Sitzung verhindert ist und daher dieser TOP. abgesetzt wird.

 

 

 

TOP. 7.) Grundsatzbeschluß bezüglich Anlieferung von Kompostier-

         material zur Anlage Gerner, Taiskirchen.

 

 

 

Vom Vorsitzenden wird mitgeteilt, daß der Landwirt Gerner im Gemeindegebiet Taiskirchen eine Kompostieranlage errichten will. Diese Kompostieranlage erfordert aber einen großen finanziellen Aufwand und er will daher von den Gemeinden Taiskirchen, Dorf/Pram, Riedau und Zell/Pram die Sicherheit haben, daß Kompostiermaterial angeliefert wird. Es soll daher heute darüber beraten werden, ob grundsätzlich die Bereitschaft der Gemeinde Riedau besteht, den Grasschnitt sowie Baum- und Heckenschnitt nach Taiskirchen zu liefern. Herr Gerner liegt ja direkt an der Pramtal-Bezirksstraße in der Nähe der Gemeinde Dorf/Pram und die Entfernung ist daher sehr gering. Er hat auch bereits um die wasserrechtliche Bewilligung angesucht und die Auflagen, die zu erfüllen sind, werden ca. 1,5 Mio. Schilling in Anspruch nehmen. Der Bürgermeister gibt weiters bekannt, daß laut Gesetz jede Gemeinde zur Kompostierung verpflichtet ist. Es besteht aber auch die Möglichkeit, private Kompostieranlagen zu beliefern. Er ist der Meinung, daß für die Gemeinde diese Regelung sicherlich preisgünstiger ist. In Riedau sind ja bereits in vielen Haushalten Komposter angekauft worden und daher wird der private Anteil nicht sehr groß sein. Der Grasschnitt darf zur Kompostierung aber nicht älter als drei Tage sein und es ist daher noch zu überlegen, wie die Gemeinde Riedau die Lieferung des Grasschnittes durchführen wird. Bezüglich der Kosten erklärt der Bürgermeister, daß vorläufig festgelegt wurde, daß für die Grasanlieferung S 80,-- pro m3 und für den Strauchschnitt S 120,--/m3 zu bezahlen ist. Der Gemeinderat soll heute einen Grundsatzbeschluß bezüglich Lieferung des Kompostiermaterial fassen, da Herr Gerner die Errichtung dieser Kompostieranlage davon abhängig macht.

Frau GV. Wolschlager ist für die Belieferung dieser Kompostieranlage und sie stellt daher den Antrag, den Grundsatzbeschluß zu fassen , daß die Marktgemeinde Riedau die kompostfähigen Materialien zu Herrn Gerner nach Taiskirchen liefert.

 

Auf die Frage von Herrn GR. Hintermayr, wie hoch die Kosten für die Gemeinde jährlich sein werden, erklärt der Bürgermeister, daß dies noch nicht genau bekannt ist. Für die Errichtung dieser Anlage werden auch Förderungen bezahlt und der Bezirksabfallverband muß noch darüber beraten und später dann festlegen, welche Förderungen möglich sind. Er ist der Meinung, daß die eigene Kompostierung für die Gemeinde sicherlich teurer wäre. Bezüglich Verkauf des Kompostmaterials wird erklärt, daß dazu keine Möglichkeit besteht, da eine gewerberechtliche Bewilligung nicht vorhanden ist.

 

Abschließend wird über den Antrag von Frau GV. Wolschlager abgestimmt.

 

Beschluß: Der Grundsatzbeschluß für die Lieferung des Kompostier-

          materials an Herrn Gerner, Taiskirchen, wird einstimmig

          gefaßt.

 

 

 

 

TOP. 8.) Sperrmüllabfuhr, Entsorgungsangebot der Projektgruppe

         Pfau; Grundsatzbeschluß.

 

Der Verein "Projekt für Arbeitslose und Umwelt - Abkürzung  Pfau"

hat an die Gemeinde Riedau das Ersuchen gerichtet, beim Sperrmüllprojekt, welches diese Organisation durchführt, mitzuwirken. Bürgermeister Wieser Otto bringt dieses Schreiben vollinhaltlich zur Kenntnis, in welchem mitgeteilt wird, daß in Brunnenthal eine Sortierungsanlage errichtet werden soll, bei der der anfallende Sperrmüll getrennt wird. Die Trennung ist so vorgesehen, daß ca. 5o % des gelieferten Sperrmülls zur Wiederverwertung sortiert wird. Für die Gemeinde Riedau würde dies bedeuten, daß der Sperrmüll nach Brunnenthal geliefert werden müßte, wobei die Deponiekosten pro Tonne um S 300,-- mehr kosten würde. Die Trennung des Sperrmülls ist sicher sinnvoll und es wäre ein Grundsatzbeschluß notwendig, daß die Gemeinde Riedau dieses Projekt mit der Lieferung des Sperrmülls unterstützt.

Es stellt sich die Frage, ob es überhaupt notwendig ist, daß zweimal im Jahr eine Sperrmüllabfuhr organisiert wird. Sollte dies nicht mehr notwendig sein, wären aus diesem Grunde bereits Kosteneinsparungen möglich.

 

Über diese Angelegenheit wird eingehend beraten und Vizebürgermeister Franz Wimmer erklärt, daß bei der letzten Bürgermeisterkonferenz in Schärding eigentlich wenig Zuspruch für diese Projektgruppe zu erfahren war. Zu überlegen ist auch, daß bei dieser Abfuhr die Verwendung eines Presswagens nicht mehr möglich ist und daher das Volumen sicherlich mehr wird.

 

GV. Weilhartner erklärt, daß die Fortsetzung der Aktion 8.000 in Frage gestellt ist. Er will wissen, ob die Kosten dieses Projektes gedeckt sind. Wenn Einsparungen möglich sind, damit diese Kosten abgedeckt werden können, dann ist er für eine Zustimmung. Er glaubt nämlich, daß Preiserhöhungen von kleinen Einkommensbeziehern nicht mehr geleistet werden können.

 

Vom GV. Ing. Demmelbauer wird dazu erklärt, daß ein Umdenken erforderlich ist, man sollte die Frage stellen, wo die wenigsten Deponiemengen anfallen. Er ist nicht der Meinung, daß die kleinen Einkommensbezieher dadurch gefährdet werden.

 

GR. Hintermayr stellt die Frage, ob es möglich wäre, daß nur derjenige Gemeindebürger zahlen muß, der tatsächlich Sperrmüll abfahren läßt. So wie dies jetzt ist, muß jeder Gemeindebürger für diesen Sperrmüll mitbezahlen.

Bei der anschließenden Beratung wurde die Meinung vertreten, daß hier eine Trennung wahrscheinlich nicht möglich sein wird.

 

Es wird die Beratung beendet und GV. Murauer erklärt, daß eine Müllvermeidung gefördert werden muß. Er stellt daher den Antrag, diesem Sperrmüllprojekt "Pfau" zuzustimmen.

 

Beschluß: Bei der Abstimmung wird einhellige Zustimmung erzielt.

 

 

TOP. 9.) Ankauf einer Registrierkasse für das Hallen- und Freibad.

 

 

Es erklärt der Bürgermeister, daß die Kasse für das Hallen- und Freibad gänzlich veraltert und reparaturanfällig ist. Es wurden einige Kassen besichtigt und zwar auch die im Hallenbad Ried/Innkreis, die für sehr gut und geeignet befunden wurde. Die Fa. Zeilinger, Ried/Innkreis, hat diese Registrierkasse geliefert und es wurde Kontakt mit dieser Firma aufgenommen. Laut Anbot  kostet diese Registrierkasse S 24.000,-- netto.

Die zur Zeit bestehende Kasse und auch die Geldaufbewahrungslade sind beschädigt und es wäre der Austausch daher unbedingt notwendig.

 

Vom GR. Schärfl wird erklärt, daß die neue Kasse für den Betrieb im Hallen- und Freibad sehr gut geeignet ist, da 20 Warengruppen vorhanden sind. Auch die übrigen technischen Ausstattungen sind für die Praxis sehr vorteilhaft. Es ist daher auch eine Erleichterung für das Personal. Er stellt den Antrag, die Registrierkasse "Sharp Registrierkasse Modell ER-3100" von der Fa. Zeilinger, Ried/Innkreis, mit einem Netttopreis von S 24.000,-- anzukaufen.

 

Beschluß: Dieser Antrag wird einstimmig angenommen und die                                                                                        

          Bestellung an die Firma Zeilinger genehmigt.

 

 

TOP. 10.) Änderung des Flächenwidmungsplanes.

 

 

Die Ehegatten Johann und Erna Dick, Riedau 15, haben um die Änderung des Flächenwidmungsplanes angesucht. Vom Bürgermeister wird dieses Ansuchen vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Anhand des Planes wird von ihm erklärt, um welches Grundstück es sich dabei handelt und zwar um die Grundparzelle 721/1 KG. Vormarkt-Riedau, die teilweise als Wohngebiet gewidmet ist. Die Antragsteller ersuchen nun um Rückwidmung dieser Fläche in Gründland. Nachdem genügend Bauflächen in Riedau zur Verfügung stehen, ist eine Rückwidmung von Wohngebiet in Gründland nur zu begrüßen, erklärt der Bürgermeister.

 

Über diese Flächenwidmungsplanänderung wird beraten und es wird abschließend vom GR. Stiglmayr der Antrag gestellt, dieser Flächenwidmungsplanänderung zuzustimmen.

 

Beschluß: Einstimmig wird beschlossen, die Grundparzelle 721/1

          KG. Vormarkt-Riedau der Ehegatten Johann und Erna Dick,

          Riedau 15, von Wohngebiet in Gründland rückzuwidmen.

 

 

TOP. 11.) Behandlung von Subventionsansuchen.

 

 

Zwei Subventionsansuchen liegen vor, erklärt der Vorsitzende. Diese Ansuchen werden von ihm zur Kenntnis gebracht.

a) Der Verein zur Förderung der österreichischen Jugend organisiert in den Sommermonaten Ferienlager und Erholungsaufenthalte für Kinder. In diesem Schreiben wird um einen Spendenbeitrag ersucht.

b) Das zweite Ansuchen ist vom Pferdesportverein Riedau sowie vom Kegelsportverein Riedau. Diese beiden Vereine teilen mit, daß am Sonntag, 30. August 1992 eine große Pferdeveranstaltung mit Zeltfest organisiert wird. In diesem Ansuchen wird gebeten, der Gemeinderat möge für eines der neun Rennen einen Preis der Marktgemeinde Riedau bewilligen.

 

a)

Für auswärtige Antragsteller, erklärt  GR.Ortner, wird üblicherweise keine Förderung gegeben. Er stellt daher den  Antrag, das Ansuchen des Vereins zur Förderung der österreichischen Jugend abzulehnen.

 

Nach einer längeren Beratung wird über diesen Antrag abgestimmt.

Beschluß: Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

b)

Bei der Beratung über die Genehmigung eines Preises für die Pferdesportveranstaltung wird vom GR. Ruhmanseder die Frage gestellt, welche Verbindung zwischen dem Kegelsportverein und dem Pferdesportverein besteht. Dazu erklärt GR. Leitner, daß im Vorjahr der Kegelsportverein für diese Pferdeveranstaltung bereits den Ausschank übernommen hat und nachdem diese Organisation ausgezeichnet funktioniert hat, hat man sich bereit erklärt, auch  heuer diese Veranstaltung gemeinsam durchzuführen.

 

Vom GV. Murauer wird erklärt, daß die Entscheidung sicherlich schwer sein wird, welcher Betrag hier zur Verfügung gestellt werden kann. Er ist der Meinung, daß darüber beraten werden soll und stellt sich vor, einen Preis von S 4.000,-- bis S 5.000,-- zu gewähren. Er stellt anschließend den Antrag, für diese Veranstaltung des Pferdesportvereines und des Kegelvereines einen Betrag von S 5.000,-- zu gewähren.

 

Der Pferdesportverein hat im Vorjahr durch die vielen Gratiskopien im Gemeindeamt bereits eine außertürliche Förderung erhalten, erklärt GR. Mag. Gramberger. Weiters wird von ihm mitgeteilt, daß viele Vereine freiwillige Leistungen erbringen und über das ganze Jahr Vereinsarbeit leisten. Der Pferdesportverein hat einmal im Jahr eine Veranstaltung und in der übrigen Zeit gibt es keine Vereinstätigkeit. Weiters ist dieser Verein eine Sektion des Allgemeinen Turnvereines. Es wird von ihm dies nur erwähnt, da gegenüber den anderen Vereinen die Fairness bewahrt bleiben soll, erklärt GR.Mag. Gramberger.

 

Bei der weiteren Beratung wurde nun vom Bürgermeister eindeutig geklärt, daß es sich hier nicht um eine Vereinsförderung, sondern um die Vergabe eines Preises für das Pferderennen handelt.

 

GR. Ruhmanseder erkundigt sich, ob vom Pferdesportverein dann noch ein weiteres Ansuchen um Vereinsförderung kommen wird.

GV. Weilhartner erklärt, daß mit dem Geld nicht zu freizügig umgegangen werden soll und er glaubt, daß nur eine Förderung gerechtfertigt ist. Bei der weiteren Beratung hat sich gezeigt, daß es verschiedene Meinungen in dieser Angelegenheit gibt. Bürgermeister Wieser Otto stellt die Frage, ob es nicht möglich wäre, einen Kompromiß einzugehen. Es soll auch berücksichtigt werden, daß diese Pferdesportveranstaltung nicht im Gemeindegebiet Riedau stattfindet, sondern in der Gemeinde Taiskirchen.

 

GV. Murauer erklärt, daß er bereit ist, einen Kompromiß einzugehen und er zieht seinen Antrag zurück.

Vom GR. Schärfl wird daraufhin der Antrag gestellt, einen Preis von S 2.500,-- zu genehmigen.

 

Einen weiteren Antrag stellt der Bürgermeister und zwar den beiden Antragstellern einen Preis von S 3.500,-- zu genehmigen.

 

Es wird über den ersten Antrag von GR. Schärfl Michael abgestimmt.

Beschluß: Es wird folgendes Abstimmungsergebnis erzielt:

          Für diesen Antrag stimmten die sechs Gemeinderatsmit-

          glieder Schärfl, Kopfberger, Böcklinger, Weilhartner,

          Berghammer und Hintermaier. Somit ist dieser Antrag

          abgelehnt.

 

Über den Antrag des Bürgermeister wird daraufhin abgestimmt.

Beschluß: Dieser Antrag wird mit 17 JA und 8 NEIN angenommen.

          Dem Pferdesportverein und dem Kegelsportverein wird

          ein Betrag von S 3.500,-- als Preis der Marktgemeinde

          Riedau zur Verfügung gestellt.

 

D r i n g l i c h k e i t s a n t r a g

TOP. 12.) Vergabe von Pflasterungsarbeiten für die Badsanierung.

 

 

 

Bei der Sanierung des Freizeitzentrums ist es auch notwendig, erklärt der Bürgermeister, daß Pflasterungsarbeiten im Freibad durchgeführt werden. Diese Arbeiten waren bereits in der Ausschreibung der Baumeisterarbeiten enthalten, wurden aber jetzt an Fachfirmen neu ausgeschrieben. Von ihm werden nun die Anbotssummen wie folgt zur Kenntnis gebracht:

                                  ohne MWSt      mit MWSt

Fa. Zopf, Vöcklabruck           S 135.779,46   S 162.936,-- 

Fa. Alpine, Taufkirchen         S 163.482,35   S 196.179,60

Fa. Nissl, Wels                 S 171.374,32   S 205.650,--

Fa. Leithäusl, Mehrnbach        S 174.119,31   S 208.944,--

Fa. Asphalt + Beton, Ried/I.    S 174.354,31   S 209.226,--

 

Vizebürgermeister Franz Wimmer stellt den Antrag, diese notwendigen Pflasterungsarbeiten der Billigstbieterfirma Zopf aus Vöcklabruck zu übertragen.

 

Beschluß: Dieser Antrag wird mit den 13 Stimmen der ÖVP- und FPÖ-

          Fraktion angenommen. Die 8 SPÖ-Gemeinderatsmitglieder

          stimmen dagegen.

 

Fraktionsführer Murauer erklärt dazu noch, daß eine Zustimmung, so wie bei den vorherigen Vergaben, seitens der SPÖ nicht möglich ist.

 

 

 

 

TOP. 13.) Allfälliges.

 

Der Bürgermeister gibt bekannt, daß für die erhöhten Sanierungskosten beim Freizeitzentrum vom Land bereits eine Zusage vorliegt, daß weitere Mittel genehmigt werden. Er erklärt, daß ihm diese Summen zu nieder sind und er bereits beim Land dahingehend vorstellig wurde. Es wurde ihm zwar keine Zusage gemacht, daß mehr Landesmittel gewährt werden, aber eine Ablehung ist ebenfalls nicht erfolgt.

 

Es wird im Innviertler Bereich eine neue HTL geplant, erklärt der Bürgermeister. Als Standortgemeinde hat sich auch die Gemeinde Riedau beworben und hat an den Landeshauptmann sowie an den Schulratspräsidenten ein diesbezügliches Schreiben gerichtet. Die Madlspergergründewären dazu bestens geeignet, glaubt er. Auf Grund der Branchenähnlichkeit mit dem Lehrplan einer HTL zeigt auch die Fa. Leitz großes Interesse daran.

 

GV. Murauer bedankt sich beim Bürgermeister für die Unterstützung bezüglich Finanzierung der Kegelsportanlage und Gewährung von Landesmitteln. Bezüglich der letzten FPÖ-Zeitung erklärt er, daß die Behauptung, die FPÖ hätte keinen Obmann und auch nicht den Obmann des Prüfungsausschusses angeboten bekommen, eine Lüge ist. Bei den Besprechungen bezüglich Verteilung der Obmannstellen für die verschiedenen Ausschüsse hat er als Fraktionsobmann der SPÖ gegenüber dem freiheitlichen Fraktionsobmann Weilhartner erklärt, daß bezüglich der Obmannbesetzung des Prüfungsausschusses ein Gespräch möglich wäre. Dieses Angebot wurde aber von der FPÖ nicht in Anspruch genommen. Laut Gemeindeordnung steht aber der FPÖ-Fraktion auf Grund des Wahlergebnisses kein Obmann eines Ausschusses zu.

Dazu erklärt GV. Weilhartner, seine Antwort war, daß er diesbezüglich erst fragen muß. Mit dem Fraktionsführer der parteistärksten Fraktion hat er gesprochen und für ihm war dies ausreichend. Die eventuelle Überlassung des Obmannes des Prüfungsausschusses kann aber nur die SPÖ Fraktion bestimmen, erklärt GV. Murauer. Er erkundigt sich beim Amtsleiter, ober er sich an dieses Gespräch noch erinnern kann und von diesem wird die Aussage vom GV.Murauer bestätigt.

 

Bürgermeister Wieser teilt mit, daß die Vergabe der Heizungsarbeiten bei der Badsanierung an die Fa. Luksch nun Vom Land genehmigt wurde.

 

Es stellt GR. Mag. Gramberger die Frage, ob bezüglich Bodenbefestigung für das Zelt etwas unternommen wurde. Der Bürgermeister erklärt, daß laut Kostenschätzung bei Vergabe dieser Arbeiten rund S 400.000,-- notwendig wären. Bei der weiteren Beratung wurde in Erwägung gezogen, daß diese Bodenbefestigung in Eigenregie gemacht wird.

  

 

 

 

 


 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

 

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 30.März 1992          wurden keine  Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um   22.15       Uhr.

 

 

 

 

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        (Vorsitzender)                       (Gemeinderat)

 

 

 

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       (Schriftführer)                       (Gemeinderat)

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiemit, daß gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.

 

 

                                   Der Vorsitzende: