TOP. 1.) Beratung und Beschlußfassung bezüglich Änderung des

         Bebauungsplanes Schwaben-Nord.

 

 

Es wird vom Bürgermeister mitgeteilt, daß der vorliegende Bebauungsplan Schwaben-Nord geringfügig abgeändert werden soll. Anhand eines Lageplanes wird von ihm genau erklärt, welche Parzellen betroffen sind. Es handelt sich um das Grundstück im Besitz der Fa. Leitz und es sollen drei kleinere Parzellen (lt. Bebauungsplan) in eine zusammengefaßt werden. Die Parzelle wird nun ein Gesamtausmaß von 2.3oo m2 erhalten. die Aufschließung für diese einzelnen Parzellen war bisher noch nicht geregelt, da fremde Grundstücke dafür in Anspruch genommen werden sollten. Mit der Zusammenschließung dieser Parzellen ist auch die Aufschließung geklärt.

 

Vom GV. Murauer wird dazu die Zustimmung gegeben, da dies bei unserem großen Bauplatzangebot ohne weiteres möglich ist.

Auch GR. Weilhartner ist nicht dagegen, er erkundigt sich, ob die

Anrainer damit einverstanden sind.

 

Es wird nach Beendigung der Beratung vom Bürgermeister  der Antrag gestellt, den Bebauungsplan Schwaben-Nord für die Parzellen 641/1 und 642/2 der KG. Vormarkt-Riedau abzuändern.

 

Beschluß: Die Abänderung erfolgt durch einstimmigen Beschluß.

 

 

 

 

TOP. 2.) Beratung und Beschlußfassung bezüglich Erstellung eines

         Bebauungsplanes im Bereich Ottenedt.

 

 

Anhand eines Lageplanes wird vom Bürgermeister erklärt, daß im Gebiet Ottenedt ein Parzellierungsvorschlag von drei Grund- besitzern vorgelegt wurde. Es soll nun geklärt werden, ob ein Bebauungsplan nach den Richtlinien der OÖ. Bauordnung erstellt werden muß. Dieses Gebiet ist im Flächenwidmungsplan als Bauland gewidmet. Die drei Besitzer Osterberger Karl, Dipl.Ing. Scherzer Johann und Johann Sicek haben einen Bebauungsvorschlag vom Architekturbüro Bauböck erarbeiten lassen. Nachträglich wurde die vorgesehene Straße von Dipl.Ing. Strauss vermessen und der Bebauungsvorschlag abgeändert.

Bürgermeister Wieser ist der Meinung, daß die Erstellung eines Bebauungsplanes nicht unbedingt erforderlich ist, da für die Grundbesitzer dies auch einen hohen Kostenaufwand bedeutet. Er glaubt, daß eine geregelte Verbauung auch mittels Bebauungsvorschlag möglich wäre.

 

Vom GR. Weilhartner wird die Frage gestellt, welche Vor- und Nachteile sich daraus ergeben. Er glaubt, daß durch die Erstellung eines Bebauungsplanes eine Zeitverzögerung eintreten könnte und die Regelung der Bebauung auch bei den Bauverhandlungen möglich ist. Andererseits ist durch die Nichtvorlage eines rechtskräftigen Bebauungsplanes die Bebauung für jeden Grundbesitzer freigestellt.

 

Der Bauausschuß soll sich mit dieser Angelegenheit befassen, glaubt GR. Schmidseder.

 

GV. Murauer ist der Meinung, daß mit den Grundbesitzern Richtlinien erarbeitet werden könnten. Es könnte daher auf einen rechtskräftigen Bebauungsplan verzichtet werden. Früher war dies nicht möglich, da die Vorschreibung der Interessentenbeiträge für Straßenbauten davon abhängig waren.

 

Es erkundigt sich noch GR. Kaufmann, ob eventuell auch später ein Bebauungsplan vorgelegt werden kann.

 

Der Bürgermeister erklärt, daß dies möglich ist und er ist der Meinung, daß Bebauungspläne nicht nur Vorteile bringen. Es hat sich auch bereits gezeigt, daß rechtskräftige Bebauungspläne in späteren Jahren abgeändert wurden.

 

Es wird nach Beendigung der Debatte vom Bürgermeister Wieser der Antrag gestellt, auf einen nach den Vorschriften der OÖ. Bauordnung erstellten Bebauungsplan zu verzichten. Es wird aber gleichzeitig beantragt, daß mit den Grundbesitzern eine geregelte Bebauung vereinbart wird. Diese mit den Grundbesitzern erarbeiteten Richtlinien sollen im Gemeinderat noch einmal behandelt und beschlossen werden.

 

Beschluß: Dieser Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig ange-

          nommen und somit auf einen rechtskräftigen Bebauungs-

          plan im genannten Gebiet verzichtet.

 

 

 

TOP. 3.) Änderung der Badeordnung für das Freibad Riedau.

 

 

Der Bürgermeister erklärt, daß bei Einhaltung der vorgeschriebenen Badeordnung bezüglich Aufsicht von Kindern Härtefälle aufgetreten sind. Er ist der Meinung, daß daher die Badeordnung dementsprechend abgeändert werden sollte. So wird von ihm vorgeschlagen, daß die Regelung des Hallenbades mit einem Zusatz übernommen werden soll. Die Badeordnung für das Hallen- und Freibad soll daher folgendermaßen lauten:

 

"Die Benützung des Bades ist grundsätzlich jedermann gestattet. Kindern unter 6 Jahren ist der Besuch des Hallenbades/Freibades nur in Begleitung und unter Verantwortung einer geeigneten Aufsichtsperson erlaubt. Ist die Aufsichtsperson unter 16 Jahren alt, so ist von den Eltern eine Haftungsbestätigung vorzulegen."

 

Der Bürgermeister teilt noch mit, daß auch die Öffnungszeit für das Freibad geringfügig geändert werden soll. Einlaßschluß soll beim Freibad auf 19.3o Uhr festgelegt werden. Die anwesenden Gemeinderatsmitglieder sind mit dieser Regelung einverstanden. Frau GR. Wolschlager stellt den Antrag, die Änderung der Badeordnung, so wie sie bereits vom Bürgermeister mitgeteilt wurde, zu genehmigen.

 

Beschluß: Die Änderung der Badeordnung bezüglich Aufsichtsperson

          und Öffnungszeit wird einstimmig genehmigt.

TOP. 4.) Sanierung des Hallenbades; Vergabe der Lieferung und

         Leistung zum Einbau einer neuen Filteranlage.

 

 

Vom Bürgermeister wird mitgeteilt, daß die Sanierung des Hallenbades nun genehmigt wurde. Mit einer Sonderfinanzierung des Landes OÖ. wird für die Jahre 1991-93 die Sanierung möglich sein. Die Wasseraufbereitung für das Hallen- und Freibad ist sehr sanierungsbedürftig und es wurde daher bereits die Ausschreibung für die Erneuerung der Filteranlagen durchgeführt. Vom Bürgermeister werden nun die Anbieter laut Anboteröffnungs-       koll zur Kenntnis gebracht:

 

Fa. Arcana           S 2,943.844,--

Fa. Atzwanger        S 2,78o.o23,--

Fa. Cilit            S 2,899.24o,--

 

Es ist vorgesehen, den Baubeginn mit 1. September d.J. festzulegen.

 

Es erklärt GV. Murauer, daß er mit dieser Vergabe der Teilsanierung einverstanden ist, da die Mittel von den Referenten des Amtes der OÖ. Landesregierung genehmigt wurden.

 

Abschließend wird vom GR. Gumpinger der Antrag gestellt, die Sanierung bzw. Erneuerung der Wasseraufbereitung an den Billigstbieter, die Fa. Atzwanger, mit einer Summe von S 2,78o.o23,-- ohne MWSt, zu vergeben.

 

Beschluß: Dieser Antrag wird von den Gemeinderatsmitgliedern

          einstimmig genehmigt.

 

 

 

TOP. 5.) Behandlung eines Ansuchens um Betriebsförderung.

 

 

Der Bürgermeister gibt bekannt, daß ein Ansuchen um Betriebsför-   derung vorliegt. Das gegenständliche Ansuchen von Herrn Markl Rainer wird von ihm vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Er teilt darin mit, daß er für die Sanierung seiner Trafik S 35o.ooo,-- ausgegeben hat. Der Bürgermeister glaubt, daß, so wie dies in einem Gemeinderatsbeschluß festgelegt wurde, derartige Betriebsgründungen unterstützt werden.

Frau GR. Wolschlager ist der Meinung, daß die Förderung dieser Betriebsübernahme gerechtfertigt ist.

GR. Weilhartner erkundigt sich, ob in den genehmigten Richtlinien auch Sanierungen bzw. Erweiterungen zur Förderung vorgesehen sind. Der Bürgermeister erklärt, daß auch dies in den Richtlinien vorgesehen ist.

 

Es wird vom Vizebgm. Wimmer erklärt, daß Herr Markl Rainer keine Lohnsummensteuer bezahlt und daher eine Förderung so nicht möglich ist, wie dies bei den übrigen bereits geförderten Betrieben geschehen ist. Es wird von ihm daher der Antrag gestellt, Herrn Markl Rainer, Riedau, Vormarkt 38, eine Betriebsförderung in Höhe von S 2o.ooo,-- gewähren zu wollen. Es ist ja auch für die Marktgemeinde von Vorteil, daß diese Trafik weitergeführt wird.

 

Beschluß: Dieser Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern

          angenommen und der Beschluß daher einstimmig gefaßt.

 

 

 

TOP. 6.) Behandlung eines Ansuchens um Gewährung einer

         Vereinsförderung.

 

 

Es liegt ein Ansuchen um Vereinsförderung vor, teilt der Bürgermeister mit. Es handelt sich um das Ansuchen des Elternver-  eines der Volks- und Hauptschule Riedau und dieses wird vom Bürgermeister vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Dieser Verein ist sehr engagiert und die Aktivitäten kommen den Schülern der Volks- und Hauptschule zugute.

 

Auch GR. Weilhartner schließt sich dieser Meinung an, da die vielen Tätigkeiten den Schulkindern zugute kommen.

 

Nach der Beratung wird vom GR. Gahleitner erklärt, daß der Eltern-   verein bereits Belege vorgelegt hat, mit denen die Ausgaben, welche als sinnvoll bezeichnet werden können, belegt werden. Er stellt den Antrag, dem Elternverein für das Jahr 1991 eine Vereinsförderung von S 2.ooo,-- zu genehmigen.

 

Beschluß: Einstimmig wird die Förderung des Elternvereines

          genehmigt.

 

 

 

TOP. 7.) Vergabe einer Wohnung im ISG-Wohnblock Riedau 25.

 

 

Der Vorsitzende teilt mit, daß ein Schreiben von der ISG-Verwaltung vorliegt, in welchem mitgeteilt wird, daß eine Wohnung zu vergeben ist. Dieses Schreiben wird vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Elf Bewerbungen liegen um diese Wohnung vor und sie werden wie folgt vom Bürgermeister bekanntgegeben:

 

1. ***anonymisiert***

11. ***anonymisiert***

 

Bei den dazu gegebenen Erläuterungen wird auf die sozialen Aspekte der Antragsteller eingegangen.

 

GR. Weilhartner beantragt, daß die Vergabe dieser Wohnung in geheimer Abstimmung erfolgen soll.

 

Beschluß: Diesem Antrag stimmen zehn Gemeinderäte zu, neun

          Gemeinderäte stimmen dagegen. Dieser Antrag ist daher

          angenommen und es ist mit Stimmzetteln abzustimmen.

 

GR. Mag. Gramberger erklärt, daß bei elf Antragstellern nur ein Ansuchen positiv erledigt werden kann. Die Situationen sind sehr verschieden und er glaubt, daß ein Mann durch seine schwere Krankheit und auch durch die finanziellen Probleme berücksichtigt werden sollte. Er stellt den Antrag, daß den Antragstellern ***anonymisiert***, die Wohnung zugesprochen werden sollte.

 

GR. Weilhartner glaubt, daß drei Ansuchen besonders dringlich zu behandeln sind und zwar die der Antragsteller ***anonymisiert***.

Auf Grund der vielen Anträge ist nun ersichtlich, daß es unbe-     dingt erforderlich ist, mit der ISG Verhandlungen aufzunehmen, um einen Wohnblock zu bauen. Die Gemeinde sollte Gründe zur Verfügung stellen, damit eine Entspannung auf dem Wohnungssektor eintritt. Die Vergabe an ***anonymisiert*** wird von ihm befürwortet.

 

Behinderte Personen sollen bevorzugt werden, erklärt GR. Schmid-    seder. Auch er ist daher für die Vergabe der Wohnung an ***anonymisiert***.

 

Auch GV. Murauer erklärt, daß ***anonymisiert*** die Wohnung sehr dringend braucht und er die Wohnungsvergabe befürwortet. Leider ist es so, daß zehn Bewerbungen abgewiesen werden, obwohl für Alle ein Wohnung sehr wichtig wäre.

 

Nach Beendigung der Beratung wird über den Antrag von GR. Mag. Gramberger abgestimmt.

 

Beschluß: Es wird geheim mittels Stimmzetteln abgestimmt.

          Nach Auszählung gibt der Bürgermeister das Ergebnis be-

          kannt: Der Antrag, die Wohnung an ***anonymisiert***

          zu vergeben, wird mit 19 JA-Stimmen

          einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 8.) Beschlußfassung über die Kostenregelung des Gemeinde-

         ausfluges.

 

 

Der Bürgermeister erklärt, daß, wie bereits bekannt, der Ausflug

für die Gemeindebediensteten und dem Gemeinderat am 2o. und 21. September stattfindet. Im Voranschlag sind für diesen Ausflug S 2o.ooo,-- vorgesehen. Es soll nun geklärt werden, welche Leistungen von der Gemeinde getragen werden.

Vom Schriftführer wird nun die genaue Route für diesen Ausflug bekanntgegeben und auch erklärt, welche Besichtigungen durchge-   

führt werden.

 

GV. Murauer stellt den Antrag, daß die Fahrtkosten von der Gemeinde getragen werden und weiters für die Gemeindebediensteten das Abendessen, die Übernachtung und das Frühstück bezahlt wird. Er glaubt, daß dies gerechtfertigt ist, da es sich um einen Betriebsausflug handelt.

 

GR. Schmidseder ist auch für diese Lösung und er befürwortet, daß bereits am Freitag gefahren wird.

 

Von GR. Gahleitner wird der Antrag von GR. Murauer unterstützt und GR. Weilhartner ist ebenfalls für diese Regelung. Er glaubt, daß die Bezahlung der Fahrt für die Gemeinderäte auch nicht notwendig wäre.

 

Bürgermeister Wieser erklärt, daß die Gemeindebediensteten in den Vorjahren mehrmals bereits an Wochentagen ihren Betriebsausflug durchgeführt haben. Die Übernahme der Kosten für die Bediensteten bezeichnet er als gut, auch wenn es beim Budget eine geringe Überschreitung geben sollte.

 

Beschluß: Abschließend wird über den Antrag von GV. Murauer abge-

          stimmt und die Kostenübernahme für die Bediensteten

          für diesen Ausflug (Fahrt incl. Halbpension) sowie die

          Fahrtkosten für alle übrigen Teilnehmer einstimmig ge-

          nehmigt.

 

 

 

TOP. 9.) Behandlung des Erlasses des Amtes der OÖ. Landesregierung

         bezüglich Gewährung einer Ergänzungszulage.

 

 

Vom Amt der OÖ. Landesregierung liegt ein Erlaß vor, mit dem die Gewährung von Ergänzungszulagen geregelt ist. Ab 1. Juli 1991 ist es möglich, Ergänzungszulagen für die Bediensteten der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe P5 bzw. p5 zu gewähren. Der Erlaß, in dem festgehalten ist, daß für die Gewährung einer Ergänzungszulage eine zehnjährige Dienstzeit in der Gemeinde erforderlich ist, wird zur Kenntnis gebracht. Betroffen sind die Reinigungskräfte des Hallen- und Freibades sowie der Schulen.

 

GR. Schmidseder erklärt, daß er dies nicht befürwortet, da mit Schaffung derartiger Zulagen Lohnerhöhungen umgangen werden.

 

GR. Weilhartner ist nicht dagegen, aber er bemängelt, daß gerade im heurigen Jahr vom Land solche Zusagen gemacht werden. Die Kosten sind ja nicht gering und das Budget wird daher sehr hoch belastet.

Vom GV. Murauer wird die Genehmigung der Ergänzungszulagen befürwortet, da damit auch jenen, die keine Aufstiegsmöglichkeiten haben, geholfen werden kann.

 

Nachdem die Beratung beendet ist, wird vom GR. Mag. Gramberger beantrag, die Anwendung der Regelung lt. Erlaß des Amtes der OÖ. Landesregierung vom 13. Juni 1991, Gem-33/1o3-1991-Pf mit Gemeinderatsbeschluß generell zu genehmigen. Er befürwortet diese Anwendung, da damit auch für die Bediensteten der untersten Gehaltsstufe eine Verbesserung eintreten kann.

 

Beschluß: Dieser Antrag wird angenommen, da 18 Gemeinderäte dafür

          stimmen und 1 Gemeinderat (Schmidseder Johann) dagegen

          stimmt. Die Gewährung der Ergänzungszulagen ist somit

          ab 1. Juli 1991 möglich.

 

 

 

TOP. 1o.) Beratung und Beschlußfassung bezüglich Änderung des

          Dienstpostenplanes für das Marktgemeindeamt Riedau.

 

 

Der Bürgermeister teilt mit, daß nach den Richtlinien des Amtes der OÖ. Landesregierung für die Festlegung der Dienstpostenpläne in den OÖ. Gemeinden für die Marktgemeinde Riedau der erste Dienstposten VB I d in VB I c umgewandelt werden könnte. Der bestehende Dienstpostenplan ist im Jahre 1984 letztmals abgeändert worden und in den darauffolgenden Jahren wurde er in den Voranschlag immer unverändert übernommen. Die zwei VB-Dienstposten VB I d sind zur Zeit von Frau Gehmaier und Herrn Waldenberger besetzt. Frau Gehmaier könnte nach Umwandlung dieses Postens in VB I c zu kommen. Auf Grund der äußerst zufriedenstellenden Arbeit von Frau Gehmaier und auch deswegen, weil bereits laufend von ihr c-Arbeiten verrichtet werden, wäre diese Dienstpostenplanänderung gerechtfertigt.

 

GV. Murauer ist für die Änderung des Dienstpostenplanes, da die genannte Bedienstete eine gute Kraft ist und auch GR. Weilhartner ist dieser Meinung. Herr GR.Schmidseder befürwortet auch diesen Beschluß.

 

Nach Beendigung der Debatte wird vom GR. Gahleitner der Antrag gestellt, den Dienstpostenplan der Marktgemeinde Riedau wie folgt zu genehmigen:

 

1 Planstelle in Verwendungsgruppe C, Dienstklasse I - V

1 Planstelle in Verwendungsgruppe C, Dienstklasse I - IV

1 Planstelle in Verwendungsgruppe C, Dienstklasse I - IV

1 Planstelle in Verwendungsgruppe P2,Dienstklasse I - III

1 Vertragsbediensteter Entlohnungsschema I Gruppe c

1 Vertragsbediensteter Entlohnungsschema I Gruppe d

 

Beschluß: Die Abänderung des Dienstpostenplanes wird einstimmig

          genehmigt, da alle Gemeinderatsmitglieder dem Antrag

          Gahleitner zustimmen.

 

 

 

TOP. 11.) Allfälliges.

 

 

Es berichtet der Bürgermeister, daß demnächst beim Güterweg Stieredt mit dem Bau begonnen wird.

 

Bezüglich der Musikschule wird von ihm berichtet, daß Herr Ing. Pollhamer vom Amt der OÖ. Landesregierung und Herr Leitenmüller die alte Volksschule besichtigt haben. Laut vorläufiger Kostenschätzung von diesen Herren wird der Um- und Zubau bei der alten Volksschule für die Errichtung einer Musikschule rund 7 Mio. Schilling in Anspruch nehmen. Da bereits die Decken eingebrochen sind,  kann mit einem Kostenaufwand von 8 Mio. Schilling gerechnet werden. Der Musikschulbau muß daher noch genau durchdacht werden und auch der eventuelle Zubau zur Hauptschule.

 

Der Bürgermeister teilt mit, daß der Bezirksabfallverband alle interessierten Gemeindebürger und alle Mitglieder des Gemeinderates zur Präsentation bzw. Vorstellung des Rohkonzeptes für die Abfallwirtschaft des Bezirkes Schärding am Donnerstag, 29.8.1991 um 19.3o Uhr einladet.

 

Es wird von ihm noch berichtet, daß beim Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Grünner vorgesprochen wurde. Zwei Anträge wurden vorgebracht und zwar die Erweiterung der Kegelbahnanlage im Gasthaus Laufenböck sowie die Sanierung des Hallenbades und der Sauna. Die Sanierung des Hallenbades und der Sauna ist mit 11 Mio. Schilling bewilligt worden.

Dazu stellt GR. Mag. Gramberger die Frage, wie die Regelung mit den Saisonkarten vorgesehen ist.

Der Bürgermeister erklärt dazu, daß diese Angelegenheit noch beraten werden muß.

 

GR. Schmidseder stellt die Frage, ob die Sanierung der Leichenhalle durch die Fa. Leiner bereits geplant ist und ob ein Anbot vorliegt. Bei der Leichenhalle wäre es unbedingt erforderlich, erklärt er, daß eine Kühlbox angekauft und eine aus-reichende Beleuchtung installiert wird. Er erkundigt sich, warum die Badezeit am Dienstag, 17. August verkürzt wurde und ob die Fußballspieler im Freibad freien Eintritt haben. Weiters erklärt er, daß das Grundstück außerhalb des Friedhofes nicht gepflegt wird.

 

Zu den Fragen erklärt der Bürgermeister, daß von  Ing. Riegel ein Planentwurf für die Aussegnungshalle vorgelegt wurde. Es ist erforderlich, daß die Planung nun im Bauausschuß genauer beraten wird. Die Kosten würden sich um ca 1 Mio. Schilling verringern. Vom Amt der OÖ. Landesregierung wurde bereits mitgeteilt, daß für 1991 für die Aussegnungshalle keine Mittel zur Verfügung gestellt werden.

 

Bezüglich der Badezeit am Dienstag, 17.8. erklärt der Bürgermeister, daß nach einem starken Regen Schluß gemacht wurde. Die Sportler haben heuer keine Bewilligung, gratis das Freibad zu benützen.

Bezüglich des Grundstückes neben dem Friedhof wird von Herrn GR. Jebinger erklärt, daß dies eine Naturwiese ist und nur zweimal jährlich gemäht wird.

 

Von GR. Ortner wird die Frage gestellt, wann der Straßenbau in der Ortschaft Berg beginnt. Dazu erklärt der Bürgermeister, daß Anfang September die Asphaltierungsarbeiten durchgeführt werden.

 

GR. Hosner erklärt, daß beim Güterweg Bernetsedt beim Wegkreuz zwar gemäht wurde, das Gras aber im Straßengraben liegengeblieben ist.

 

Ob der Weg beim Wohnhaus Vesely asphaltiert wird, erkundigt sich GR. Weilhartner. Dazu erklärt der Bürgermeister, daß dies beim Straßenbau vorgesehen ist.

 

Eine weitere Frage wird von GR. Schmidseder gestellt und zwar, ob

bezüglich der Wasserführung in Schwaben beim Anwesen Hintermayr etwas geschehen ist und weiters erkundigt er sich bezüglich der Sanierung der Vormarktbrücke.

 

Dazu gibt der Bürgermeister bekannt, daß die Brücke in Vormarkt vom Land überprüft wird, eine Beantragung ist bereits erfolgt.

 

In Schwaben wurde von ihm die Angelegenheit besichtigt und er glaubt, daß eine Entwässerung notwendig ist. Dazu ist die Bewilligung der Wasserrechtsbehörde sowie der Naturschutzbehörde notwendig. Er würde daher vorschlagen, daß die Straße als Güterweg ausgebaut wird und damit auch die Wasserführung geregelt werden könnte.

 

GR. Mag. Gramberger erklärt, daß er als Gemeindesportreferent eine positive Mitteilung zu machen hat. Die Fußballspieler des SVR wurden bei der Abschlußfeier des Innviertler-Cups sehr positiv in der Rieder Rundschau hervorgehoben. Aber nicht nur bei der Abschlußfeier sind sie angenehm aufgefallen, sondern auch die sportliche Leistung war sehr diszipliniert. Er gratuliert den Ver-

antwortlichen für de Leistung.